Resolution zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen
Mitteilung Ausschuss 4302/2019 vom 19.12.2019
Stand: Am 28.01.2020 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 19.12.2019 4302/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Gesundheitsausschuss 28.01.2020 Resolution zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen Die Stadt AG Seniorenpolitik hat in ihrer Sitzung am 29.11.2019 mehrheitlich beschlossen, sich der Resolution der SVK-Stadtkonferenz vom 06.11.2019 zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen anzuschließen. Die Resolution wird als Anlage zur Kenntnis übermittelt. Gez. Dr. Rau -
Resolution zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen
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Seniorenvertretung der Stadt Köln Seniorenvertretung Dr. Martin Theisohn der Stadt Köln Sprecher Grevenstraße 91 51107 Köln (Ostheim) Amt für Soziales und Senioren Tel. 0221/89 1247 Fax 0221 / 28052635 a martintheisohn@arcor.de uninen LA Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln-Kalk Tel.: 0221 221 27515 seniorenvertretung@stadt-koeln.de Beschluss der SVK-Stadtkonferenz vom 6.11.19 Resolution zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen Die Stadtarbeitsgemeinschaft für Seniorenpolitik stellt fest, dass die medizinische und Zahn- medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtung angespannt und verbesserungswürdig ist. Es fällt zunehmend schwerer, dass die Bewohner ihren Hausarzt behalten können, da sie häu- fig nicht im gleichen Stadtteil eine Pflegeplatz finden und der Hausarzt dann keine Hausbesu- che (=Heimbesuche) machen kann. Einen neuen Hausarzt vor Ort zu finden ist häufig sehr schwierig. Viele Hausärzte haben keine weiteren Kapazitäten oder wollen keine Hausbesuche machen. Der Transport der Bewohner zum Hausarzt (oder Facharzt) ist sehr aufwendig und häufig nicht umsetzbar. Es ist deshalb zu begrüßen, wenn die Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge sowohl mit Hausärzten als auch mit Fachärzten schließen, die dann die Pflegeheime regelmäßig oder auf Anforderung besuchen. Wir bitten die Kassenärztliche Vereinigungen und die Ärztekammer den Abschluss dieser Ko- operationsverträge zu unterstützen und auch finanziell abzusichern. Die Zahnärztliche Versorgung im Alter gestaltet sich insgesamt schwierig, da das Fach Alters- zahnmedizin erst kürzlich zugelassen wurde und noch nicht viele Zahnärzte diese Qualifikati- on erworben haben. Wir bitten deshalb die Zahnärztekammer verstärkt für die Erlangung dieser Qualifikation zu werben und die Kassenzahnärztliche Vereinigung dies auch attraktiv zu gestalten was den Er- werb des Equipment und was die aufsuchende Behandlung sowohl bei Bettlägerigen als auch in Pflegeeinrichtungen angeht. Pflegeeinrichtungen sollten auch hierfür Kooperationsverträge abschließen. Insgesamt bitten wir darauf zu achten, dass die hausärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung in allen Stadtteilen ausreichend ist und besondere Anreize gesetzt werden auch die „Randgebiete“ als Niederlassungsorte zu wählen. Dies gilt besonders beim Neubau von Stadtteilen. Diese Resolution soll auch den Ausschüssen für Sozialen und Senioren, dem Gesundheitsaus- schuss sowie der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu übermittelt werden. Beschlossen am 29.11.2019 von der Stadtarbeitsgemeinschaft Seni- orenpolitik
Beratungsverlauf
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16.01.2020
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: geändert beschlossen -
28.01.2020 zuletzt
TOP 6.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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