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A-R/0010/2014

Bürgerinnen und Bürger entscheiden über die Bäder-Landschaft in Münster

Antrag an den Rat 19.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 63.6

Originalantrag

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Originalantrag

6178 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2014  
FDP-Fraktion   
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp-ms.de 
 
 
 
 
 Münster, 17.03.2014 
 Antrag: 
 
 
Bürgerinnen und Bürger entscheiden 
über die Bäder-Landschaft in Münster 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Bürgerinnen und Bürger treffen die Entscheid ung über eine Neuausrichtung der 
münsterischen Bäderlandschaft. Diese Grundsatzfrage  legt der Rat den Bürgerinnen 
und Bürgern als Ratsbürgerentscheid (§ 26 Abs. I, S .2 GO NW) zur Entscheidung vor, 
der dann im Jahr 2015 zeitgleich mit der Wahl des Oberbürgermeisters stattfindet. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung  des Ratsbürgerentscheides die im 
Folgenden beschriebenen beiden Szenarien zu entwickeln. Da der städtische Gesamt-
Zuschuss für die Bäder nicht erhöht werden soll, is t darüber hinaus eine Berechnung 
der jeweiligen Kosten und Folgekosten vorzubereiten. 
• In Münster wird durch die Stadt selbst, durch eine  städtische Tochtergesellschaft 
oder durch Dritte ein großes neues Freizeitbad erri chtet. Im Rahmen der derzeit 
gezahlten jährlichen Zuschüsse wird die vorhandene Bäderlandschaft den dadurch 
entstehenden neuen infrastrukturellen, finanziellen  und personellen Gegebenheiten 
angepasst. Dabei ist auch eine Nutzung für Schulen und Vereine darzustellen. 
• Die Stadt entwickelt die bestehenden Bäder im Sinn e des aktuellen Bäder-
Gutachtens entsprechend ihrer Charakterisierung z.B . als Familien-, Freizeit-, 
Sport-, und Erholungs-Bäder für Bürgerinnen und Bür ger, Schulen und Vereine 
weiter. Auf ein neues Bad wird verzichtet. 
Vor dem Ratsbürgerentscheid beraten zunächst die Gr emien ausführlich über die von 
der Verwaltung entwickelten Szenarien. Danach finde t eine umfassende Information 
der Bürgerinnen und Bürger statt. 
 
Begründung: 
Die wichtige grundsätzliche Entscheidung über die A usrichtung der münsterischen 
Bäderlandschaft mit allen damit verbundenen Konsequ enzen sollen die treffen, für die die 
Bäder da sind, nämlich die Bürgerinnen und Bürger s elbst. Das Mittel der Wahl ist der in 
der Gemeindeordnung extra dafür vorgesehene Ratsbür gerentscheid, mit dem der Rat 
eine wichtige Entscheidung den Bürgern zur Abstimmung vorlegen kann. 
Im Jahr 2005 wurde mit dem „Wenzel-Gutachten“ die G rundlage für eine umfassende 
Sanierung und Attraktivierung der münsterischen Bäder-Landschaft gelegt, die dann in der 
Folgezeit eingeleitet und umgesetzt wurde. In die M odernisierung der städtischen Bäder

- 2 - 
und des Freibades Coburg sind bis heute 25 Mio. Eur o investiert worden. Aktuell wird der 
Betrieb der Bäder in Münster pro Jahr mit 5,6 Mio. Euro bezuschusst. Allein diese 
Summen belegen, dass es sich bei den Bädern in Müns ter um ein sehr großes und für die 
Bürgerinnen und Bürger, die Sportvereine, die Schul en und letztlich auch für den 
städtischen Haushalt sehr wichtiges Projekt handelt.  
Die Kosten für einen solchen Ratsbügerentscheid las sen sich dadurch auf einem sehr 
niedrigen Niveau halten, dass er zeitgleich mit der  Wahl des Oberbürgermeisters 
durchgeführt wird, die ja im Jahr 2015 ansteht. 
Schon seit Beginn der Diskussion über die Zukunft d er münsterischen Bäder-Landschaft 
wurde - wie auch jetzt wieder - der Neubau eines gr oßen Freizeitbades diskutiert. Damals 
hat man sich jedoch schon im Vorfeld der Gremienent scheidungen einvernehmlich 
dagegen ausgesprochen.  
Bundesweit scheint sich aber derzeit eine Trendwend e abzuzeichnen, die die kleineren 
Bäder trotz aller Sanierungen, Aktionen und Initiat iven vor das immer größer werdende 
Problem ausbleibender Besucher stellt. So wurden be ispielsweise in Köln schon 2011 
zwei der kleineren Bäder geschlossen, weil ihr Betr ieb unwirtschaftlich war - eines dieser 
Bäder wurde in den letzten Jahren seiner Existenz n ur noch von Vereinen und Schulen 
genutzt. Die Beispiele aus anderen Städten wie z.B.  Braunschweig zeigen, dass die 
Eröffnung eines attraktiven und großen Freizeitbades die Nutzerströme der Schwimmer zu 
Lasten der bestehenden Bäder verändert. Mit der Erö ffnung eines neuen Freizeitbades 
werden in Braunschweig zwei kleinere und ein größer es Hallenbad geschlossen, weil ihr 
Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. 
In Münster ist absehbar, dass die sehr stark dezent ral geprägte und stadtteilorientierte 
Bäderlandschaft ebenfalls einem Wandel unterworfen sein wird, wenn an einer zentralen 
Stelle ein großes neues Freizeitbad mit attraktiven  Sport-, Erholungs- und Wellness-
möglichkeiten geschaffen wird. Dieses wäre nur zu v ermeiden, würde man den jährlichen 
Zuschuss von 5.6 Mio. Euro für den laufenden Bäderb etrieb in Münster um den Betrag 
aufstocken, den zum einen auch das neue Freizeitbad  als Zuschuss benötigen würde und 
den zum anderen die bestehenden Bäder wegen der ger ingeren Auslastung dann noch 
zusätzlich benötigen. Eine derartige zusätzliche Be lastung des münsterischen Haushaltes 
verbietet sich aber angesichts der Verpflichtung de r Stadt, ab 2020 ohne neue 
Verschuldung auszukommen. 
Somit stehen die Bürgerinnen und Bürger, die Sportv ereine und die Schulen de facto vor 
der Entscheidung, entweder die bestehenden Bäder ve rantwortbar weiter zu entwickeln 
oder auf ein neues Freizeitbad zu setzen und im Geg enzug auf die zukünftige Nutzung 
einiger der vorhandenen Bäder zu verzichten. Denn a uch eine Überführung bestehender 
alter Bäder in eine Vereinsträgerschaft wie beim Bü rgerbad Handorf führt nicht dazu, dass 
diese Bäder ohne erhebliche städtische Mittel weite r existieren können, unabhängig 
davon, ob diese Mittel als direkter Zuschuss oder a ls Miete für eine Inanspruchnahme für 
städtische Zwecke gezahlt werden. 
Verständlich aufbereitete und mit den relevanten Za hlen und Konsequenzen versehene 
Alternativ-Vorschläge werden die Münsteranerinnen u nd Münsteraner verantwortlich zu 
nutzen wissen, um die Bäderlandschaft ihrer Stadt neu zu ordnen. 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff Gisela Geschkewitz 
Hans Varnhagen Jens Lenski 
Jürgen Reuter Sandra Wübken 
Dr. Karin Obst

Beratungsverlauf (1)

02.04.2014 Rat
TOP 63.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0010/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
19.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37