A-R/0010/2014
Bürgerinnen und Bürger entscheiden über die Bäder-Landschaft in Münster
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2014 FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp-ms.de Münster, 17.03.2014 Antrag: Bürgerinnen und Bürger entscheiden über die Bäder-Landschaft in Münster Der Rat möge beschließen: 1. Die Bürgerinnen und Bürger treffen die Entscheid ung über eine Neuausrichtung der münsterischen Bäderlandschaft. Diese Grundsatzfrage legt der Rat den Bürgerinnen und Bürgern als Ratsbürgerentscheid (§ 26 Abs. I, S .2 GO NW) zur Entscheidung vor, der dann im Jahr 2015 zeitgleich mit der Wahl des Oberbürgermeisters stattfindet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung des Ratsbürgerentscheides die im Folgenden beschriebenen beiden Szenarien zu entwickeln. Da der städtische Gesamt- Zuschuss für die Bäder nicht erhöht werden soll, is t darüber hinaus eine Berechnung der jeweiligen Kosten und Folgekosten vorzubereiten. • In Münster wird durch die Stadt selbst, durch eine städtische Tochtergesellschaft oder durch Dritte ein großes neues Freizeitbad erri chtet. Im Rahmen der derzeit gezahlten jährlichen Zuschüsse wird die vorhandene Bäderlandschaft den dadurch entstehenden neuen infrastrukturellen, finanziellen und personellen Gegebenheiten angepasst. Dabei ist auch eine Nutzung für Schulen und Vereine darzustellen. • Die Stadt entwickelt die bestehenden Bäder im Sinn e des aktuellen Bäder- Gutachtens entsprechend ihrer Charakterisierung z.B . als Familien-, Freizeit-, Sport-, und Erholungs-Bäder für Bürgerinnen und Bür ger, Schulen und Vereine weiter. Auf ein neues Bad wird verzichtet. Vor dem Ratsbürgerentscheid beraten zunächst die Gr emien ausführlich über die von der Verwaltung entwickelten Szenarien. Danach finde t eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger statt. Begründung: Die wichtige grundsätzliche Entscheidung über die A usrichtung der münsterischen Bäderlandschaft mit allen damit verbundenen Konsequ enzen sollen die treffen, für die die Bäder da sind, nämlich die Bürgerinnen und Bürger s elbst. Das Mittel der Wahl ist der in der Gemeindeordnung extra dafür vorgesehene Ratsbür gerentscheid, mit dem der Rat eine wichtige Entscheidung den Bürgern zur Abstimmung vorlegen kann. Im Jahr 2005 wurde mit dem „Wenzel-Gutachten“ die G rundlage für eine umfassende Sanierung und Attraktivierung der münsterischen Bäder-Landschaft gelegt, die dann in der Folgezeit eingeleitet und umgesetzt wurde. In die M odernisierung der städtischen Bäder - 2 - und des Freibades Coburg sind bis heute 25 Mio. Eur o investiert worden. Aktuell wird der Betrieb der Bäder in Münster pro Jahr mit 5,6 Mio. Euro bezuschusst. Allein diese Summen belegen, dass es sich bei den Bädern in Müns ter um ein sehr großes und für die Bürgerinnen und Bürger, die Sportvereine, die Schul en und letztlich auch für den städtischen Haushalt sehr wichtiges Projekt handelt. Die Kosten für einen solchen Ratsbügerentscheid las sen sich dadurch auf einem sehr niedrigen Niveau halten, dass er zeitgleich mit der Wahl des Oberbürgermeisters durchgeführt wird, die ja im Jahr 2015 ansteht. Schon seit Beginn der Diskussion über die Zukunft d er münsterischen Bäder-Landschaft wurde - wie auch jetzt wieder - der Neubau eines gr oßen Freizeitbades diskutiert. Damals hat man sich jedoch schon im Vorfeld der Gremienent scheidungen einvernehmlich dagegen ausgesprochen. Bundesweit scheint sich aber derzeit eine Trendwend e abzuzeichnen, die die kleineren Bäder trotz aller Sanierungen, Aktionen und Initiat iven vor das immer größer werdende Problem ausbleibender Besucher stellt. So wurden be ispielsweise in Köln schon 2011 zwei der kleineren Bäder geschlossen, weil ihr Betr ieb unwirtschaftlich war - eines dieser Bäder wurde in den letzten Jahren seiner Existenz n ur noch von Vereinen und Schulen genutzt. Die Beispiele aus anderen Städten wie z.B. Braunschweig zeigen, dass die Eröffnung eines attraktiven und großen Freizeitbades die Nutzerströme der Schwimmer zu Lasten der bestehenden Bäder verändert. Mit der Erö ffnung eines neuen Freizeitbades werden in Braunschweig zwei kleinere und ein größer es Hallenbad geschlossen, weil ihr Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. In Münster ist absehbar, dass die sehr stark dezent ral geprägte und stadtteilorientierte Bäderlandschaft ebenfalls einem Wandel unterworfen sein wird, wenn an einer zentralen Stelle ein großes neues Freizeitbad mit attraktiven Sport-, Erholungs- und Wellness- möglichkeiten geschaffen wird. Dieses wäre nur zu v ermeiden, würde man den jährlichen Zuschuss von 5.6 Mio. Euro für den laufenden Bäderb etrieb in Münster um den Betrag aufstocken, den zum einen auch das neue Freizeitbad als Zuschuss benötigen würde und den zum anderen die bestehenden Bäder wegen der ger ingeren Auslastung dann noch zusätzlich benötigen. Eine derartige zusätzliche Be lastung des münsterischen Haushaltes verbietet sich aber angesichts der Verpflichtung de r Stadt, ab 2020 ohne neue Verschuldung auszukommen. Somit stehen die Bürgerinnen und Bürger, die Sportv ereine und die Schulen de facto vor der Entscheidung, entweder die bestehenden Bäder ve rantwortbar weiter zu entwickeln oder auf ein neues Freizeitbad zu setzen und im Geg enzug auf die zukünftige Nutzung einiger der vorhandenen Bäder zu verzichten. Denn a uch eine Überführung bestehender alter Bäder in eine Vereinsträgerschaft wie beim Bü rgerbad Handorf führt nicht dazu, dass diese Bäder ohne erhebliche städtische Mittel weite r existieren können, unabhängig davon, ob diese Mittel als direkter Zuschuss oder a ls Miete für eine Inanspruchnahme für städtische Zwecke gezahlt werden. Verständlich aufbereitete und mit den relevanten Za hlen und Konsequenzen versehene Alternativ-Vorschläge werden die Münsteranerinnen u nd Münsteraner verantwortlich zu nutzen wissen, um die Bäderlandschaft ihrer Stadt neu zu ordnen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Gisela Geschkewitz Hans Varnhagen Jens Lenski Jürgen Reuter Sandra Wübken Dr. Karin Obst
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0010/2014
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 19.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37