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2021/0296

Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Ausbau Radweg Roßdorf

Magistratsvorlage 22.09.2021

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228 Zeichen

Punkt 7: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Ausbau Radweg Roßdorf 
 (V-Nr. 2021/0296) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 11: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Ausbau Radweg Roßdorf 
 (V-Nr. 2021/0296) 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 20: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Ausbau Radweg Roßdorf 
 (V-Nr. 2021/0296) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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210 Zeichen

Punkt 19: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Ausbau Radweg Roßdorf 
 (V-Nr. 2021/0296) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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592 Zeichen

Backofenschneise Oppermannnwiesenschneise 
Gemarkung 
Roßdorf Stellweg 
Breslauer 
Platz 
160 m 
770 m 
550 m 350 m 900 m 
Gemarkung 
Darmstadt 
Ausbau Radweg Roßdorf 
Übersichtsplan 
4 3 1 
6 
220 m 
5 
2 
1 
3 
5 4 6 
2 
Legende 
 
 Abschnittsnummer 
 
 straßenbegleitender Geh- und Radweg entlang der Heinrichstraße 
  
 eigenständig geführter Geh- und Radweg  
 (Planung „freie Strecke“, Abschnitt 1-5, Länge = 2,05 km) 
 
 straßenbegleitender Geh- und Radweg entlang der K141  
 (Abschnitt 6) 
 
 straßenbegleitender Geh- und Radweg entlang der L 3104  
 (Zuständigkeit: Hessen Mobil) 
1

2021/0296

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.10.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitätsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0296 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  14066-6106 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Ausbau Radweg Roßdorf  
 
Vorlage vom: 22.09.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat beschließt den Ausbau des Radwegs nach Roßdorf zwischen Heinrichstraße 
und Aschaffenburger Straße (K 141) gemäß dem vorgelegten Übersichtsplan und mit 
Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung.  
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsnummer 14066 -6106, 
Kostenstelle 066-100-1000 - Ausbau Radroute nach Roßdorf. Die notwendigen 
Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage werden hierfür aus 
Haushaltsausgaberesten der Investitionsnummer 21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530- 
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr bereitgestellt.  
3. Falls im Zuge des Ausbaus festgestellt werden sollte, dass die Standsicherheit e inzelner 
Bäume nicht mehr gewährleistet sein sollte, können diese Bäume gefällt werden .

- 2 - 
Anlagen: Übersichtsplan Radweg Roßdorf  
Kostenschätzung_Radweg Roßdorf_datenschutzrelevant  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.09.2021: 
 
Mit der Magistratsvorlage Nr. 2020/0184 vom 22.07.2020 hat der Magistrat dem 
„Rahmenplan Maßnahmenplan“ (Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4) und damit 
dem Ausbau des Radwegs nach Roßdorf (Maßnahme Nr. 28) zugestimmt. Das 
Sonderprogramm „Stadt und Land“ bietet nun die Möglichkeit, die Maßnahme mit 
Bundesmitteln zu fördern und zeitnah umzusetzen.  
 
Gegenstand der Maßnahme ist ein  ca. 2 Kilometer langer Abschnitt (Abschnitt 1 bis 5 siehe 
Übersichtsplan) des Weges, der im Wald (freie Strecke) als selbstständige Verbindung 
zwischen Darmstadt und Roßdorf durch ein Landschaftsschutzgebiet (Zone II) verläuft. 
Dieser Weg ist ein wichtige r Bestandteil der Radroute zwischen Stadt und Gemeinde, da er 
die kürzeste und schnellste überörtliche Verbindung darstellt.  
Aus Richtung Darmstadt ist der betrachtete Abschnitt über einen straßenbegleitenden Geh - 
und Radweg entlang der Heinrichstraße ang ebunden, der stadtauswärts in den Wald 
verschwenkt. Dort verläuft der Weg selbstständig geführt, jenseits der Zaunanlage 
(Wildschutz) parallel zur Kraftfahrstraße B 26 (Hanauer Straße). Im Osten schließt die 
Verbindung an die Aschaffenburger Straße (K 141)  und verläuft dann straßenbegleitend 
(entlang der K 141 und L 3104) weiter in Richtung Roßdorf.  
 
Der Korridor Darmstadt -Roßdorf wurde in der 2018 durchgeführten Potenzialanalyse des 
Landes Hessen für Radschnellverbindungen betrachtet. Als Potenzial wurden  für den Korridor 
ca. 1200 Radfahrten/Tag ermittelt.  
Im Sommer 2020 wurden bereits durchschnittlich 662 (Mo -Fr) und 470 (Sa -So) 
Radfahrten/Tag gezählt. Damit liegt die Nutzung schon heute bei durchschnittlich 
629 Radfahrten/Tag (bezogen auf die Gesamtwoch e) sowie an Spitzentagen bei 
1083 Radfahrten/Tag. Die Fahrten/Tag verteilen sich in etwa zu gleichen Teilen auf beide 
Fahrtrichtungen.  
 
Neben dem Fuß - und Radverkehr wird der Weg auf freier Strecke auch für den 
forstwirtschaftlichen Betrieb des Stadtwaldes  Darmstadt genutzt. Zwischen der Backofen - 
und Oppermannwiesenschneise (ca. 500 Meter) dient der Weg zudem als Zuwegung zur 
Fischerhütte Darmstadt.  
 
Die Wegeverbindung besteht aus asphaltierten und unbefestigten Flächen.  Die Übergänge 
zwischen diesen Fläc hen weisen teilweise einen Höhenversprung auf. Auch die Qualität der 
asphaltierten Oberflächen befindet sich teilweise in sehr schlechtem Zustand (Schlaglöcher, 
Risse etc.).  
 
Mit dem Ausbau der Wegeverbindung auf freier Strecke und der Errichtung einer 
Beleuchtung wird ein wichtiger Lückenschluss realisiert und die direkteste Route zwischen 
Darmstadt und Roßdorf für den Radverkehr unabhängig von Tageszeit und Witterung 
attraktiver gestaltet. Für den bereits heute vorhandenen Pendlerverkehr kann der Komfort  
verbessert, soziale Sicherheit geschaffen und das ermittelte Potenzial durch eine gesteigerte 
Attraktivität ausgeschöpft werden.  
 
Die Abschnitte zum Anschluss der freien Strecke im Westen (stadtauswärts entlang der 
Heinrichstraße) und zur Weiterführung in  Richtung Osten (entlang der K 141, Abschnitt 6 
siehe Übersichtsplan) werden separat geplant. Für die Weiterführung in Richtung Osten steht 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Hessen Mobil bereits in engem Austausch.

- 4 - 
Beschreibung der Maßnahme  
Der hier betrachtete ca. 2 Kilometer lange Abschnitt der Radroute (freie Strecke) soll in 
gleicher Lage im Rahmen der natur - und landschaftsschutzrechtlichen Möglichkeiten als 
Raddirektverbindung ausgebaut werden und damit in Zukunft durchgängig asphaltiert und 
beleuchtet werden. Die Breite wird nach dem Ausbau bei maximal 3,5 Metern liegen.  
 
Für den Ausbau des Weges sind keine Baumfällungen geplant, es sollen möglichst alle 
Bäume erhalten werden. Die Baumaßnahme erfolgt unter Begleitung einer ökologischen 
Bauüberwachung und in enger Abstimmung mit dem für den Stadtwald zuständigen 
Grünflächenamt sowie dem Forstamt Darmstadt. Die Standsicherheit der angrenzenden 
Bestandsbäume wird während der Bauphase geprüft. Falls im Zuge des Ausbaus von der 
ökologischen Baubegleitun g festgestellt werden sollte, dass die Standsicherheit einzelner 
Bäume nicht mehr gewährleistet sein sollte, können diese Bäume nach Absprache mit dem 
Grünflächenamt und dem Forstamt Darmstadt kurzfristig gefällt werden.  
Für die Umsetzung ist eine Freihal tezone von 3 Metern beidseitig neben dem Weg von 
Bewuchs (ausgenommen sind Bäume) zu befreien. In den Abschnitten, wo der Wildzaun zur 
B 26 dichter als 3 Meter entlang des Weges verläuft, wird die Freihaltezone bis zu diesem 
errichtet. 
 
Baurecht 
Der Weg verläuft nicht ausschließlich über städtische Grundstücke, sondern zudem über 
Flächen des Bundes und Landkreises. Die betroffenen Grundstücke sind seitens Hessen 
Mobil und dem Landkreis Darmstadt -Dieburg entbehrlich.  
Für die Durchführung der Maßnahme wird e ine Bau- und Betretungsvereinbarung für die 
Grundstücke von Bund und Landkreis mit Hessen Mobil geschlossen. Nach Fertigstellung des 
Ausbaus wird der Eigentumsübergang im Rahmen eines vereinfachten Umlegungsverfahrens 
geregelt.  
 
Die Wegeverbindung verläuft auf Flächen im Außenbereich und entspricht den Darstellungen 
des Flächennutzungsplans (Hauptradweg, Hauptfußweg). Ein Planfeststellungsverfahren ist 
nicht erforderlich.  
 
Naturschutzrechtliche Genehmigungen  
Der Ausbau von land - und forstwirtschaftl ichen Wegen sowie Radwegen ist gemäß 
§ 5 Ziffer 15 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ vom 23. 
Juni 2004 (LSSchVO) auf gleicher Trasse genehmigungsfrei. Weitere Details zur Ausführung 
der Beleuchtung (Einsatz voll abgeschirmte r Leuchten, Lichtpunkthöhe) werden in der 
Planung berücksichtigt.  
 
Die Kabelverlegung sowie der Einbau von Leuchten und Verteilerschränken zur Errichtung der 
Beleuchtung wurden durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt. Aufgrund des 
Landschaftsschutzge biets ist die Beleuchtung in „Amber Light“ auszuführen und 
bewegungsgesteuert (adaptiv) zu schalten.

- 5 - 
Finanzierung und Förderung  
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsnummer 14066 -6106, 
Kostenstelle 066-100-1000 - Ausbau Radroute nach Roßdorf. Die notwendigen 
Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage werden hierfür aus 
Haushaltsausgaberesten der Investitionsnummer 21066 -9180, Kostenstelle 066 -000-0530- 
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr bereitgestellt.  
 
Die Maßnahme wird für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ vom Bund angemeldet. Im 
Idealfall ist eine Förderung von 80% der förderfähigen Ausgaben möglich. Der Förderantrag 
wurde am 28.05.2021 eingereicht.  
 
Die Unterhaltungs - und Verkehrssicherheitspflicht geht mit dem Ausbau des gemeinsamen 
Geh- und Radwegs in die Zuständigkeit des Mobilitätsamts über. Hierzu zählt insbesondere 
auch das jährliche Mähen der oben genannten Freihaltezone. Es entstehen Folgekosten  in 
Höhe von ca. 9.500 Euro pro Jahr.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

TOP 11
TOP 7
TOP 353
TOP 19
TOP 20

Orte (7)

  • Heinrichstraße
  • Aschaffenburger Straße
  • Hanauer Straße
  • Backofenschneise
  • Oppermannwiesenschneise
  • Breslauer Platz 160m
  • Stellweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0296
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.09.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00