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Errichtung und Betrieb einer Anlage gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz hier: Änderung einer Anlage zum zeitweiligen Lagern und zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch)

Verwaltungsvorlage 9/09 vom 10.11.2009

Stand: Am 10.11.2009 im Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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Beratungsverlauf

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