Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Kempen - Südlich Hülser Straße - Naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten des Alleenschutzes gemäß § 41 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW)
Sitzungsvorlage 169/2020 vom 13.08.2020
Stand: Am 13.08.2020 im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dokumente
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Sitzungsvorlage (Lageplan Kreisverkehr Variante 1.1)
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Sitzungsvorlage (Auszug aus dem Bebauungsplan mit Anpflanzungen)
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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Kempen - Südlich Hülser Straße - Naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten des Alleenschutzes gemäß § 41 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW))
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Beratungsverlauf
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