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2022/0152

Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost - Finanzierung 2022 und künftige Budgetplanung

Magistratsvorlage 13.05.2022

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2022/0152

9793 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.06.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0152 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:  21015-9004 
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto: 0953110 
 
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost - Finanzierung 2022 und künftige 
Budgetplanung  
 
Vorlage vom: 13.05.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht zu der vorläufigen Budgetplanung zu den vorbereitenden 
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungs maßnahme in Wixhausen Ost zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen: Wixhausen-Ost_Budgetplanung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage  vom 13.06.2022 
 
Anlass der vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen Durchführung einer 
städtebaulichen  Entwicklungsmaßnahme waren die Überlegungen zu einer gewerblichen 
Entwicklung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der  Darmstädter Norden, darunter 
der Untersuchungsbereich „Wixhausen Ost“ , wurde im Rahmen des Prozesses zum 
Masterplan DA2030+ als „neue Potenzialfläche der Stadtentwicklung“  in Betracht gezogen. 
Eine zentrale Erkenntnis war, dass Darmstadt aufgrund eklatanten Flächenmangels und 
starker Nutzungskonkurrenz auch in Zukunft Raum für u.a. Arbeiten benötigen wird; dies 
betrifft sowohl den Bedarf an Transformationsflächen für bestehende Unt ernehmen als auch 
den Bedarf an Flächen für Neuansiedlungen.  
 
Die konkrete Umsetzung einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist derzeit 
noch offen. Gemäß § 165 BauGB kann eine Gemeinde Teile ihres Gemeindegebietes durch 
Beschluss förmlich als  städtebaulichen Entwicklungsbereich festlegen. Mit dieser Maßnahme 
sollen Bereiche, die für die städtische Entwicklung große Bedeutung haben, im Rahmen einer 
städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Auf Basis der 
Vorlage-Nr. 2019/0302 mit Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019 werden derzeit 
vorbereitende Untersuchungen zur Durchführung einer möglichen städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme  im Bereich Wixhausen Ost  durchgeführt. 
Ziel ist es, dort Möglichkeiten einer gewerblichen Entwicklung zu prüfen. Der gewählte 
Untersuchungs bereich hat eine Größe von rund 100ha.  Dieser entspricht nicht dem Um griff  
einer späteren möglichen städtebaulichen Entwicklung . Der Untersuchungsbereich g renzt im 
Westen und Norden unmi ttelbar an die Bebauung des Stadt teils Wixhausen an und wird von 
der Bundesstraße B 3 – Frankfurter Landstraße – durchquert. Die Flächen im 
Untersuchungsbereich werden überwiegend für intensive  Landwirtschaft genutzt. Das 
Straßenbahnnetz endet südlich des Untersuchungsbereichs  am Dreieichweg in Arheilgen.  
 
Die vorbereitenden Untersuchungen enden voraussichtlich  2025. Erst danach, mit dem 
Ergebnisbericht als E ntscheidungsgrundlage, kann die Stadtverordnetenversammlung einen 
Beschluss für eine mögliche weitere Durchführung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme fassen. 
 
Der laufende Prozess befindet sich in einer kontinuierlichen Bearbeitung durch die städtische 
Fachverwaltung und externe Dienstleister*innen. Hierzu wurde eine zentrale 
Steuerungsgruppe eingerichtet, welche den Prozess seit Anfang 2021 intensiv begleitet. 
Diese setzt sich zusammen aus Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes, des Amts für 
Wirtschaft und Stadtentwicklung und der mit der Durchführung  der vorbereitenden 
Untersuchungen beauftragten NH ProjektStadt,  einer Tochter der Unternehmensgruppe 
Nassauische Heimstätte . Diese wurde Anfang 2021 mit der Projektsteuerung zur 
Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauf tragt. 
 
Von der Steuerungsgruppe werden insbesondere die Verfahrensabl äufe und die 
Öffentlichkeitsarbeit koordinier t. Zudem werden von dort die für den Prozess n otwendigen 
Gutachten mit den jeweils betroffenen Fachämtern koordiniert und  beauftragt. Die rechtliche 
Beratung erfolgt bei Bedarf durch die Kanzlei KNH Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main.

- 4 - 
Bisherige Finanzierung 
 
Die fachliche und kontinuierliche Begleitung der vorbereitenden Untersuchungen 
erfolgt durch die Steuerungsgruppe. 2021 hatte sich herausgestellt, dass im Rahmen 
des begonnenen Prozesses ein unerwarteter Mehrbedarf an organisatorischen und 
fachlichen Aufwand entstand. Hauptgründe dieser  Entwicklung waren insbesondere  
 
- Mehraufwand für Projektsteuerung  
- Mehraufwand Öffentlichkeitsarbeit und Planungsbegleitforum 
- erweiterte Rechtsberatung 
- Nachbeauftragung Gewerbeflächenbedarfsanalyse 
 
Die organisatorische und finanzielle Abwicklung für 2021 und 2022 ist bis auf 
weiteres abgeschlossen. Zur langfristigen finanziellen Sicherung des Prozesses wird 
mit dieser Vorlage eine Budgetplanung bis einschließlich 2026 vorgelegt.  
 
1. Weitere Budgetplanung 
 
Die Prüfung und Vergabe von Leistungen wird auch in Zukunft durch die 
Steuerungsgruppe in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Fachverwaltung 
koordiniert. Das Budget befindet sich beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung.  
 
Für die künftige Abwicklung des Prozesses  wird weiterhin eine intensive Begleitung 
und die Beauftragung zusätzlicher Fachgutachten notwendig sein.  Zur Ermittlung der 
verkehrlichen, naturräumlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen wurden 
und werden im Rahmen der Grundlagenermittlung erforderliche Gutachten vergeben 
und erstellt. Es ist geplant, dass d ie Grundlagenermittlung bis zum Herbst 2022 
abgeschlossen wird. 
 
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werden weiterhin Aufwände zur 
Realisierung der Öffentlichk eitsarbeit erforderlich sein. Dementsprechend werden in 
2022 noch zwei Planungsbegleitforen und eine Informationsveranstaltung 
durchgeführt. 
 
Darüber hinaus ist mittelfristig auch mit besonderen Aufwendungen bei der 
Verfahrensbetreuung und Honorierung der interdisziplinären Planungsteams für das 
Wettbewerbsverfahren zum Entwicklungskonzept zu rechnen.  
 
Die verstärkt  in den Fokus zu nehmende Klimaschutzthematik macht zusätzliche 
kontinuierliche Klimaberatung sowie ergänzende Gutachten erforderlich. Die 
Auslastung zahlreicher beteiligter Fachämter führt zur Bearbeitung von notwendigen 
Themenbereichen durch extern zu beauftragende Dienstleister, u.a. bzgl. 
Verkehrsuntersuchung, Machbarkeitsstudie Depot -Standort, Klimaberatung, 
Vergabebetreuung, Rechtsberatung u nd Projektsteuerung. Die aus der 
Verfahrenskomplexität resultierende zeitliche Verlängerung der vorbereitenden 
Untersuchungen schlägt sich zudem in Mehraufwänden bei kontinuierlich anfallenden 
Kosten nieder. Ferner sind aufgrund der zahlreichen Schnittstel len weitere bisher 
unvorhergesehene Mehraufwände ins Budget einzuplanen.  
 
Mit Fertigstellung der laufenden und geplanten Dienstleistungen sind die 
thematischen Untersuchungsbedarfe nicht zwangsläufig abgeschlossen. Für

- 5 - 
bestimmte Gutachten ist eine Aktualis ierung erforderlich (z.B. Gewerbeflächenbedarf) 
oder sind weitere, konkretisierende Untersuchungen notwendig (z.B. 
artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und strategische Umweltprüfung).  
 
Nach aktuellem Stand sind folgenden Aufgabenbereiche  bzw. Verfahrensbausteine 
Bestandteil der weiteren Projektbearbeitung:  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontinuierliche  Aufgaben 
Projektsteuerung und Durchführung VU  
Öffentliche Veranstaltungen  
Beteiligung 
Juristische Prozessb egleitung/Beratung 
Verfahrensbausteine  
Klärung Eigentums- und Nutzungsverhältnisse  
Ermittlung von Tauschflächen 
Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalysen  
Verkehrsuntersuchung  
Verkehrskonzept/Mobilitätskonzept  
Grundlagenermittlung für biotische und abiotische Schutzgüter  
Artenschutzrechtlicher  Fachbeitrag 
Strategische Umweltprüfung  
Klimaschutzkonzept 
Hydrogeologisches Gutachten/ Entwässerungskonzept  
Wertgutachten  
Machbarkeitsstudie Straßenbahn/ HEAG-Depotstandort 
Gewerbeflächenbedarfsanalyse ( Fortschreibung ) 
Entwicklungskonzept (Mehrfachbeauftragung)  
Beauftragung 
Verfahrensbetreuung  
Nutzungskonzepte  
Klima-/Nachhaltigkeitsberatung

- 6 - 
 
Für eine sach- und fachgerechte Bearbeitung der hier angeführten Aufgabenbereiche, 
bzw. Verfahrensbausteine werden fast ausnahmslos externe Dienstleistungen / 
Gutachten benötigt. 
 
Nach vorläufigen Schätzungen durch die Projektsteuerung ist zur weiteren  
Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost in den nächsten Jahren mit folgendem 
Mittelbedarf zu rechnen:  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
* geschätztes Budget für 2022 aktuell niedriger  (siehe Anlage) 
 
Die ausführliche Budgetplanung ist diese r Vorlage als Anlage beigefügt. Die nötigen Tranchen 
fallen voraussichtlich gemäß der oben angezeigten Übersicht in den jeweiligen 
Haushaltsjahren an.  
 
 
 
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch Michael Kolmer  André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Stadtrat Stadtkämmerer 
 
Haushaltsjahr Budget 
2022 im Haushaltsplan 2022 geplant: 490.000 € * 
2023 ca. 678.000 € 
2024 ca. 450.000 € 
2025 ca. 290.000 € 
2026 ca. 90.000 €

anlage 3

305 Zeichen

Punkt 3: Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost - Finanzierung 2022 und künftige 
Budgetplanung 
 (V-Nr. 2022/0152) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung nimmt 
von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

298 Zeichen

Punkt 5: Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost - Finanzierung 2022 und künftige 
Budgetplanung 
 (V-Nr. 2022/0152) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von 
der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 213
TOP 3
TOP 13

Orte (2)

  • Frankfurter Landstraße
  • Dreieichweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0152
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00