2022/0152
Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost - Finanzierung 2022 und künftige Budgetplanung
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2022/0152
9793 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0152
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer: 21015-9004
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto: 0953110
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost - Finanzierung 2022 und künftige
Budgetplanung
Vorlage vom: 13.05.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht zu der vorläufigen Budgetplanung zu den vorbereitenden
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungs maßnahme in Wixhausen Ost zur Kenntnis.
Anlagen: Wixhausen-Ost_Budgetplanung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2022
Anlass der vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen Durchführung einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme waren die Überlegungen zu einer gewerblichen
Entwicklung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der Darmstädter Norden, darunter
der Untersuchungsbereich „Wixhausen Ost“ , wurde im Rahmen des Prozesses zum
Masterplan DA2030+ als „neue Potenzialfläche der Stadtentwicklung“ in Betracht gezogen.
Eine zentrale Erkenntnis war, dass Darmstadt aufgrund eklatanten Flächenmangels und
starker Nutzungskonkurrenz auch in Zukunft Raum für u.a. Arbeiten benötigen wird; dies
betrifft sowohl den Bedarf an Transformationsflächen für bestehende Unt ernehmen als auch
den Bedarf an Flächen für Neuansiedlungen.
Die konkrete Umsetzung einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist derzeit
noch offen. Gemäß § 165 BauGB kann eine Gemeinde Teile ihres Gemeindegebietes durch
Beschluss förmlich als städtebaulichen Entwicklungsbereich festlegen. Mit dieser Maßnahme
sollen Bereiche, die für die städtische Entwicklung große Bedeutung haben, im Rahmen einer
städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Auf Basis der
Vorlage-Nr. 2019/0302 mit Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019 werden derzeit
vorbereitende Untersuchungen zur Durchführung einer möglichen städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme im Bereich Wixhausen Ost durchgeführt.
Ziel ist es, dort Möglichkeiten einer gewerblichen Entwicklung zu prüfen. Der gewählte
Untersuchungs bereich hat eine Größe von rund 100ha. Dieser entspricht nicht dem Um griff
einer späteren möglichen städtebaulichen Entwicklung . Der Untersuchungsbereich g renzt im
Westen und Norden unmi ttelbar an die Bebauung des Stadt teils Wixhausen an und wird von
der Bundesstraße B 3 – Frankfurter Landstraße – durchquert. Die Flächen im
Untersuchungsbereich werden überwiegend für intensive Landwirtschaft genutzt. Das
Straßenbahnnetz endet südlich des Untersuchungsbereichs am Dreieichweg in Arheilgen.
Die vorbereitenden Untersuchungen enden voraussichtlich 2025. Erst danach, mit dem
Ergebnisbericht als E ntscheidungsgrundlage, kann die Stadtverordnetenversammlung einen
Beschluss für eine mögliche weitere Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme fassen.
Der laufende Prozess befindet sich in einer kontinuierlichen Bearbeitung durch die städtische
Fachverwaltung und externe Dienstleister*innen. Hierzu wurde eine zentrale
Steuerungsgruppe eingerichtet, welche den Prozess seit Anfang 2021 intensiv begleitet.
Diese setzt sich zusammen aus Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes, des Amts für
Wirtschaft und Stadtentwicklung und der mit der Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen beauftragten NH ProjektStadt, einer Tochter der Unternehmensgruppe
Nassauische Heimstätte . Diese wurde Anfang 2021 mit der Projektsteuerung zur
Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauf tragt.
Von der Steuerungsgruppe werden insbesondere die Verfahrensabl äufe und die
Öffentlichkeitsarbeit koordinier t. Zudem werden von dort die für den Prozess n otwendigen
Gutachten mit den jeweils betroffenen Fachämtern koordiniert und beauftragt. Die rechtliche
Beratung erfolgt bei Bedarf durch die Kanzlei KNH Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main.
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Bisherige Finanzierung
Die fachliche und kontinuierliche Begleitung der vorbereitenden Untersuchungen
erfolgt durch die Steuerungsgruppe. 2021 hatte sich herausgestellt, dass im Rahmen
des begonnenen Prozesses ein unerwarteter Mehrbedarf an organisatorischen und
fachlichen Aufwand entstand. Hauptgründe dieser Entwicklung waren insbesondere
- Mehraufwand für Projektsteuerung
- Mehraufwand Öffentlichkeitsarbeit und Planungsbegleitforum
- erweiterte Rechtsberatung
- Nachbeauftragung Gewerbeflächenbedarfsanalyse
Die organisatorische und finanzielle Abwicklung für 2021 und 2022 ist bis auf
weiteres abgeschlossen. Zur langfristigen finanziellen Sicherung des Prozesses wird
mit dieser Vorlage eine Budgetplanung bis einschließlich 2026 vorgelegt.
1. Weitere Budgetplanung
Die Prüfung und Vergabe von Leistungen wird auch in Zukunft durch die
Steuerungsgruppe in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Fachverwaltung
koordiniert. Das Budget befindet sich beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung.
Für die künftige Abwicklung des Prozesses wird weiterhin eine intensive Begleitung
und die Beauftragung zusätzlicher Fachgutachten notwendig sein. Zur Ermittlung der
verkehrlichen, naturräumlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen wurden
und werden im Rahmen der Grundlagenermittlung erforderliche Gutachten vergeben
und erstellt. Es ist geplant, dass d ie Grundlagenermittlung bis zum Herbst 2022
abgeschlossen wird.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werden weiterhin Aufwände zur
Realisierung der Öffentlichk eitsarbeit erforderlich sein. Dementsprechend werden in
2022 noch zwei Planungsbegleitforen und eine Informationsveranstaltung
durchgeführt.
Darüber hinaus ist mittelfristig auch mit besonderen Aufwendungen bei der
Verfahrensbetreuung und Honorierung der interdisziplinären Planungsteams für das
Wettbewerbsverfahren zum Entwicklungskonzept zu rechnen.
Die verstärkt in den Fokus zu nehmende Klimaschutzthematik macht zusätzliche
kontinuierliche Klimaberatung sowie ergänzende Gutachten erforderlich. Die
Auslastung zahlreicher beteiligter Fachämter führt zur Bearbeitung von notwendigen
Themenbereichen durch extern zu beauftragende Dienstleister, u.a. bzgl.
Verkehrsuntersuchung, Machbarkeitsstudie Depot -Standort, Klimaberatung,
Vergabebetreuung, Rechtsberatung u nd Projektsteuerung. Die aus der
Verfahrenskomplexität resultierende zeitliche Verlängerung der vorbereitenden
Untersuchungen schlägt sich zudem in Mehraufwänden bei kontinuierlich anfallenden
Kosten nieder. Ferner sind aufgrund der zahlreichen Schnittstel len weitere bisher
unvorhergesehene Mehraufwände ins Budget einzuplanen.
Mit Fertigstellung der laufenden und geplanten Dienstleistungen sind die
thematischen Untersuchungsbedarfe nicht zwangsläufig abgeschlossen. Für
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bestimmte Gutachten ist eine Aktualis ierung erforderlich (z.B. Gewerbeflächenbedarf)
oder sind weitere, konkretisierende Untersuchungen notwendig (z.B.
artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und strategische Umweltprüfung).
Nach aktuellem Stand sind folgenden Aufgabenbereiche bzw. Verfahrensbausteine
Bestandteil der weiteren Projektbearbeitung:
Kontinuierliche Aufgaben
Projektsteuerung und Durchführung VU
Öffentliche Veranstaltungen
Beteiligung
Juristische Prozessb egleitung/Beratung
Verfahrensbausteine
Klärung Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
Ermittlung von Tauschflächen
Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalysen
Verkehrsuntersuchung
Verkehrskonzept/Mobilitätskonzept
Grundlagenermittlung für biotische und abiotische Schutzgüter
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Strategische Umweltprüfung
Klimaschutzkonzept
Hydrogeologisches Gutachten/ Entwässerungskonzept
Wertgutachten
Machbarkeitsstudie Straßenbahn/ HEAG-Depotstandort
Gewerbeflächenbedarfsanalyse ( Fortschreibung )
Entwicklungskonzept (Mehrfachbeauftragung)
Beauftragung
Verfahrensbetreuung
Nutzungskonzepte
Klima-/Nachhaltigkeitsberatung
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Für eine sach- und fachgerechte Bearbeitung der hier angeführten Aufgabenbereiche,
bzw. Verfahrensbausteine werden fast ausnahmslos externe Dienstleistungen /
Gutachten benötigt.
Nach vorläufigen Schätzungen durch die Projektsteuerung ist zur weiteren
Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost in den nächsten Jahren mit folgendem
Mittelbedarf zu rechnen:
* geschätztes Budget für 2022 aktuell niedriger (siehe Anlage)
Die ausführliche Budgetplanung ist diese r Vorlage als Anlage beigefügt. Die nötigen Tranchen
fallen voraussichtlich gemäß der oben angezeigten Übersicht in den jeweiligen
Haushaltsjahren an.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
Haushaltsjahr Budget
2022 im Haushaltsplan 2022 geplant: 490.000 € *
2023 ca. 678.000 €
2024 ca. 450.000 €
2025 ca. 290.000 €
2026 ca. 90.000 €
anlage 3
305 Zeichen
Punkt 3: Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost - Finanzierung 2022 und künftige Budgetplanung (V-Nr. 2022/0152) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
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Punkt 5: Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen Ost - Finanzierung 2022 und künftige Budgetplanung (V-Nr. 2022/0152) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Frankfurter Landstraße
- Dreieichweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0152
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00