3698/2017
Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld; VEP Einleitungsbeschluss
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Anlage 4 Luftbild
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Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 100 m Anlage 4 Luftbild
Anlage 5 Ausschnitt FNP
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Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 100 m Anlage 5 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung
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/ 2 A N L A G E 7 Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertre- tung Ehrenfeld vom 19.03.2018 ____________________________________________________________________________ zu Punkt 1 Die Vorhabenträgerin wird ihr Konzept abändern und den westlichen Gebäuderiegel um ein Geschoss erhöhen, so dass auch hier analog zu dem östlichen Gebäuderiegel eine IV- geschossige Bebauung mit einem sogenannten „unechtem“ Staffelgeschoss errichtet wird. Eine Erhöhung um zwei Geschosse ist aus städtebaulichen Gründen –Verschattung- nicht sinnvoll. Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen- dung in Bebauungsplanverfahren- in der Fassung vom 04.04.2017 zur Anwendung. Die Vorha- benträgerin ist danach verpflichtet, 30 % der neu entstehenden Geschossfläche für Wohnen entsprechend den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW zu errichten. Die Vorhabenträgerin hat am 16.11.20174 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des Koop- BLM unterzeichnet. Für eine wie von der Bezirksvertretung Ehrenfeld geforderte Erhöhung des Anteils auf mindestens 40 % gibt es keine rechtliche Grundlage. Vorschlag der Verwaltung Der westliche Gebäuderiegel soll um ein Geschoss erhöht werden. zu Punkt 2 Nach Rücksprache mit der Vorhabenträgerin ist die Entwicklung mit einer Baugruppe kein Ge- schäftsmodell der WvM Immobilien und Projektentwicklung GmbH. Durch die von der Vorha- benträgerin beabsichtigte Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen sowie freifinan- zierten Eigentumswohnungen wird der von der Bezirksvertretung Ehrenfeld gewünschte Mix erreicht. Vorschlag der Verwaltung Keine Aufnahme einer Baugruppe in das Konzept. zu Punkt 3 Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob ein Café oder ähnliches im Erdgeschoss integriert wer- den kann. Die Nutzung erscheint an diesem Standort eher unwahrscheinlich. Vorschlag der Verwaltung Prüfung im weiteren Verfahren. zu Punkt 4 Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden kann. Vorschlag der Verwaltung Prüfung im weiteren Verfahren. - 2 - / zu Punkt 5 Die Vorhabenträgerin wird die nach Landesbauordnung (BauO NRW) notwendigen PKW- Stellplätze und Fahrradabstellplätze erstellen. Der Bau einer Quartiersgarage ist nicht geplant. Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen wie z.B. Carsharing geprüft, um den Stellplatz- schlüssel weiter zu reduzieren. Es müssen Anreize zur Verkehrsreduzierung geschaffen wer- den; eine Quartiersgarage ist hierfür kontraproduktiv. Zudem gibt es auch keine rechtliche Grundlage die Vorhabenträgerin zum Bau einer Quartiersgarage zu verpflichten. Vorschlag der Verwaltung Keine Quartiersgarage zu Punkt 6 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Fachdienststellen hat das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege die Bebauung des Grundstücks in der geplanten Form für denkmalpflege- risch unproblematisch gesehen. Das vorliegende städtebauliche Konzept berücksichtigt die Lärmvorbelastung des Plangebietes (Straßenverkehrslärm und Sportlärm) und schafft durch die Ausrichtung der Gebäude einen möglichst ruhigen Blockinnenbereich. Der von der Bezirksvertretung Ehrenfeld angesprochene Aspekt der Einbeziehung der histori- schen, auf dem Gelände vorhandenen Gebäude in die Neubebauung kann im weiteren Verfah- ren geprüft und das Konzept entsprechend überarbeitet werden. Eine Mehrfachbeauftragung ist nicht zielführender. Insbesondere im Hinblick auf die schwierige Abstimmung des Konzeptes auf die bestehende Lärmvorbelastung. Eine Mehrfachbeauftragung würde zudem die dringend notwendige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum um mindestens ein Jahr verzögern. Vorschlag der Verwaltung Prüfung der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vorhandenen Gebäude in die Neubebauung im weiteren Verfahren. Keine Mehrfachbeauftragung. Neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) für das Gebiet Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbe- bauung festzusetzen; 2. folgende von der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 19.03.2018 beschlossenen Punkte bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen: - Der westliche Gebäuderiegel soll um ein Geschoss erhöht werden; - im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob ein Café oder ähnliches im Erdgeschoss integriert werden kann; - im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden kann; - im weiteren Verfahren ist die Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vorhan- denen Gebäude in die Neubebauung zu prüfen.
Anlage 6 Niederschrift BV 4
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 12.04.2018 Auszug aus der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018 öffentlich 10.1 Beschluss über die Einleitung ei nes Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld 3698/2017 Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) begründet den Änderungsantrag ihrer Fraktion unter TOP 10.1.1. Die Ergänzungen beziehen sich u.a. auf eine Erhöhung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus, auf die Möglichkeit einen Gebäudekomplex einer Baugruppe zur Verfügung zu stellen, die Integration einer öffentlichen Einrichtung z.B. eines Cafés und die Anlage eines Spielplatzes. Das Baugrundstück befinde sich in direkter Nachbarschaft zu einem großen öffentlichen Spielplatz, der aber über wenige Spielgeräte verfüge. Gleichzeitig sei geplant, einen Spielplatz innerhalb der Bebauung anzulegen. Es scheint zielführend mit dem Investor Verhandlungen dahingehend aufzunehmen, dass dieser stattdessen den be- stehenden öffentlichen Spielplatz ertüchtige. Es sei zu überlegen, wie Konzepte zur Mobilität der Zukunft baulich berücksichtigt werden können. Dies könne durch eine Reduzierung der nachzuweisenden PKW-Stellplätze zugunsten anderer Verkehrsmittel erfolgen. Aufgrund der Wohnungsnot soll hier auf eine Mehrfachbeauftragung verzichtet werden, um das Verfahren zu beschleunigen. Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion unter TOP 10.1.2. Die Erhöhung des geförderten Wohnungsbaus auf 40 % sehe er ebenfalls als notwendig an. Nach seiner Auffassung sollten 40 % der Wohnungen auf dem gesamten Ge- lände so geplant werden, dass sie die Kriterien für geförderten Wohnungsbau erfüllen. Es müsse eine Durchmischung erzielt werden. Ebenfalls zu begrüßen sei die Möglichkeit zur Schaffung von Baugruppen. Er spricht sich jedoch gegen eine Ablösung der notwendig zu schaffenden Innenspielflächen durch Außenspielflächen aus. Eine Instandsetzung des an- grenzenden Spielplatzes auf dem Takufeld dürfe nicht dazu führen, dass der Investor seine Verpflichtung in die Öffentlichkeit überträgt. Die vorgesehene Spielfläche sollte zur Sicherheit der Kinder im hinteren Bereich des Bauvorhabens angelegt werden. Für PKWs sollten ausreichend Stellplätze geschaffen werden, damit diese nicht im öffentli- chen Straßenland abgestellt werden. Das Stellplatzangebot sei in diesem Bereich bereits begrenzt. Erwartung an den Investor sei daher, dass eine zweite Parkebene geschaffen werde, die dann als Quartiersgarage zur Verfügung steht. Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude. Es sei zu überlegen, ob diese in die Wohnbebauung einbezogen werden könne. Bedingung sei, dass hierbei keine Wohnung wegfalle. Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion unter TOP 10.1.3. Neuehrenfeld sei einer der Stadtteile mit der höchsten Unterversorgung an Kinderbetreuungsplätzen. Für den Bereich südliches Bickendorf sollte zudem ursprüng- lich eine Jugendeinrichtung auf dem Grotengelände am Häuschensweg errichtet werden. Da diese Planung wahrscheinlich nicht realisierbar ist, wäre hier ein guter Ersatzstandort. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich für den Änderungsan- trag TOP 10.1.3 aus. Er fragt nach, ob die geplanten Spielflächen innerhalb des Geländes öffentlich zugänglich sein sollen. Seine Fraktion tendiere dazu, eine Quartiersgarage in Be- tracht zu ziehen, wenn auch die Schaffung von Stellplätzen einen Anreiz zur Anschaffung von Stellplätzen biete. Er fragt nach, inwieweit Investoren verpflichtet werden können, Quar- tiersgaragen anzubieten. Aufgrund der Größe und der Herausgehobenheit dieses Geländes spricht er sich für eine Mehrfachbeauftragung aus. Herr Schwark, Stadtplanungsamt, teilt mit, dass Spielplätze für größere Kinder nicht unmit- telbar vor Ort auf dem eigenen Grundstück des Investors errichtet werden müssen. Kleinkin- derspielplätze müssen sich jedoch in Rufweite zu den Gebäuden befinden und dort nachge- wiesen werden. Die Verlegung der Spielflächen nach Norden müsste im Rahmen der Pla- nungen betrachtet werden. Die Verwaltung vertrete die Ansicht, dass nicht mehr Stellplätze geschaffen werden sollten als gesetzlich vorgeschrieben, um keine zusätzlichen Anreize zu schaffen. Quartiersgaragen können nur auf freiwilliger Basis durch den Investor errichtet werden. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) spricht sich für Kleinkinderspielflächen auf dem Gelände und darüber hinaus für die Aufwertung des Spielplatzes Takufeld aus. Auf- grund des Parkdrucks tendiere ebenfalls für die Errichtung einer Quartiersgarage aus. Der Aspekt zu Integration der historischen Bestandsbauten sei ein Aspekt für die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung. Dem Änderungsantrag TOP 10.1.3 könne sie zustimmen. Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion) fragt nach, wer für die Instandhaltung der Spielflä- chen auf dem Gelände verantwortlich sei. Herr Schwark teilt mit, dass hierfür gemäß den Regelungen der Investor zuständig sei. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt ergänzend nach, ob dies auch für den Fall gelte, dass der Investor den angrenzenden Spielplatz auf dem Takufeld instand setze. Herr Bezirksbürgermeister Wirges weist darauf hin, dass die Verwaltung die Verkehrssiche- rungspflicht hier nicht übertragen könne. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungssauschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: 1. Aufgrund der Grundstückstiefe bietet sich im Innenbereich teilweise eine um ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Dies ist mit dem Ziel zu prüfen, den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. 2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten Aufteilung in Ei- gentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe gemeinsam entwickelt und von dieser erworben werden kann. Es soll ein Gesamtkomplex aus freifi- nanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, entstehen. 3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung im Erdgeschoss ein öffentliches Café o.ä. integriert werden kann. 4. In direkter Nachbarschaft zu der geplanten Bebauung befindet sich ein großer öffentlicher Spielplatz. Die Spielgeräte wurden in den letzten Jahren fast vollständig zurückgebaut. Daher ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 500 m² gro- ßen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden kann. Dies wäre über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die so freiwerdende Fläche innerhalb der geplanten Bebauung soll dann den künftigen Bewohnern als Ge- meinschaftsgarten und Begegnungsort dienen. 5. Die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze muss der Zahl der zu errichtenden Woh- nungen und der durch die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zur Subbelrather Straße entsprechen. Parkplätze, die als Eigentum vermarket werden, dürfen nicht auf die Park- plätze für die Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden. Darüber hinaus wird angeregt, weitere PKW Parkplätze als Quartiergarage für die Nach- barschaft und Besucher zur Verfügung zu stellen. Hier ist modernes ParkplatzSharing zu nutzen. Im Ramen eines urbanen Mobilitätskonzeptes ist für jede Wohnung ein gesicherter und überdachter Fahrradabstellplatz für bis zu vier Fahrädern einzurichten und zuzuweisen. Plätze für Lastenfahrräder sind einzurichten. Daneben dürfen und sollen Anschlüssen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsha- ring, z. B. in der Quartiersgarage eingerichtet werden. Die Einrichtung der Quartiersgarage ist aus den Ablösebeträgen für Parkraum zu bezu- schussen. 6. Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude, deren denkmalpflegerische Wert nicht eingeschätzt werden kann. Eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von allernati- ven Planungen ist unter dem Aspekt der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vorhanden Gebäude in die Neubebauung zu verlangen. Die Gesamtzahl der Wohnungen darf sich nicht verringern. Gegenfalls ist mittels der oben angeregten Erhöhung der Ge- schosse auszugleichen. 7. Es ist zu prüfen, ob und wie auf dem Gelände eine Kindertagesstätte und/ oder eine Ju- gendeinrichtung untergebracht werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 10.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr.: Einleitung eines Be- bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld AN/0374/2018 Beschluss: 1. Aufgrund der Grundstückstiefe bietet sich im Innenbereich teilweise eine um ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Dies ist mit dem Ziel zu prüfen, den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. 2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten Aufteilung in Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe gemein- sam entwickelt und von dieser erworben werden kann. Es soll ein Gesamtkomplex aus freifinanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, entstehen. 3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung im Erdgeschoss ein öffentliches Café o.ä. integriert werden kann. 4. In direkter Nachbarschaft zu der geplanten Bebauung befindet sich ein großer öffentli- cher Spielplatz. Die Spielgeräte wurden in den letzten Jahren fast vollständig zurück- gebaut. Daher ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden kann. Dies wäre über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die so freiwerdende Fläche innerhalb der geplanten Bebauung soll dann den künftigen Bewohnern als Gemeinschaftsgarten und Begegnungsort dienen. 5. Es ist zu prüfen inwiefern die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze zu Gunsten eines intelligenten urbanen Mobilitätskonzeptes unter Berücksichtigung z. B. von über- dachten Fahrradabstellanlagen, gemeinschaftlich zu nutzender Lastenräder, Anschlüs- sen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsharing reduziert werden kann. 6. Unter Punkt 7 Planverwirklichung wird das Ziel beschrieben: „Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden“. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist zu prüfen, ob un- ter Berücksichtigung der Faktoren: Zeit, Kosten und Qualität in diesem Fall auf eine Mehrfachbeauftragung verzichtet werden kann. Erledigt aufgrund der Abstimmung zu Ziffer 6 des Änderungsantrags TOP 10.1.2 Abstimmungsergebnis: Abstimmung zu Ziffer 1-3: Einstimmig zugestimmt. Abstimmung zu Ziffer 4: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion. Abstimmung zu Ziffer 5: Mehrheitliche abgelehnt gegen die SPD-Fraktion. 10.1.2 Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der BV 4 (Köln Ehrenfeld) zu TOP 10.1, Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 -494 in Köln-Ehrenfeld AN/0424/2018 Beschluss: 1. Aufgrund der Grundstückstiefe und der Bebauung der Umgebung bietet sich eine, in Tei- len, um ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Die Genehmigung eine Geschoßhöhe bis zu sechs Stockwerken ist mit dem Ziel zu prüfen, den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. gestrichen zugunsten der gleichlautenden Ziffer 1 des Änderungsantrages TOP 10.1.1 2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten überwiegenden Aufteilung in Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe gemeinsam entwickelt und von dieser im Ganzen erworben werden kann. Es soll ein Ge- samtkomplex aus freifinanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, entstehen. Satz 1 gestrichen zugunsten der gleichlautenden Ziffer 2 des Änderungsantrages TOP 10.1.1. Satz 2: wurde in die Ziffer 2 des Änderungsantrages TOP 10.1.1 übernommen. 3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung zur Subbelrather Straße im Erdgeschoss gewerbliche Nutzung angesiedelt, z.B. ein öffentliches Café o.ä. integriert werden kann. Der Verlust an Wohnnutzung gegenüber dem jetzigen Plan würde durch die ober geforderte hö- here Bebauung ausgeglichen. Satz 1 gestrichen zugunsten der gleichlautenden Ziffer 3 des Änderungsantrages TOP 10.1.1. Satz 2 wurde vollständig gestrichen. 4. Die Spielfläche innerhalb des zu bebauenden Geländes ist von den Einfahrten zu Tiefga- rage streng zu trennen. Die baurechtlichen Vorgaben für Kinderspielflächen dürfen nicht auf fremde Grundstücke verlegt werden. Außerdem darf die Spielplatzfläche nicht hinter der Be- bauung an der Subbelrather Strasse angelegt werden, sondern im hinteren Bereich der Wohnbebauung Richtung Park. Aufgrund der Abstimmung zur Ziffer 4 des Änderungsantrages TOP 10.1.1 erledigt. 5. Die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze muss der Zahl der zu errichtenden Woh- nungen und der durch die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zur Subbelrather Straße entsprechen. Parkplätze, die als Eigentum vermarket werden, dürfen nicht auf die Parkplätze für die Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden. Darüber hinaus wird angeregt, weitere PKW Parkplätze als Quartiergarage für die Nachbar- schaft und Besucher zur Verfügung zu stellen. Hier ist modernes ParkplatzSharing zu nut- zen. Im Ramen eines urbanen Mobilitätskonzeptes ist für jede Wohnung ein gesicherter und überdachter Fahrradabstellplatz für bis zu vier Fahrädern einzurichten und zuzuweisen. Plät- ze für Lastenfahrräder sind einzurichten. Daneben dürfen und sollen Anschlüssen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsharing, z. B. in der Quartiersgarage eingerichtet werden. Die Einrichtung der Quartiersgarage ist aus den Ablösebeträgen für Parkraum zu bezu- schussen. 6. Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude, deren denkmalpflegerische Wert nicht eingeschätzt werden kann. Eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von allernativen Planungen ist unter dem Aspekt der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vor- handen Gebäude in die Neubebauung zu verlangen. Die Gesamtzahl der Wohnungen darf sich nicht verringern. Gegenfalls ist mittels der oben angeregten Erhöhung der Geschosse auszugleichen. Abstimmungsergebnis: Zu Ziffer 5: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion. Zu Ziffer 6: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke. 10.1.3 Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 10.1.1 - Einleitung eines Be- bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld AN/0434/2018 Beschluss: 7. Es ist zu prüfen, ob und wie auf dem Gelände eine Kindertagesstätte und/ oder eine Ju- gendeinrichtung untergebracht werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 Begruendung
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/ 2 Anlage 2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld ____________________________________________________________________________ 1. Anlass und Ziel der Planung Mit Schreiben vom 16.11.2017 hat die „WvM Immobilien und Projektentwicklung GmbH“, Sach- senring 83, 50676 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bean- tragt mit dem Ziel, Mehrfamilienhäuser aus einem Mix von öffentlich geförderten Mietwohnun- gen sowie freifinanzierten Eigentumswohnungen zu errichten. Es sind circa 175 Wohneinheiten geplant. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchge- führt werden. Köln ist gegenüber vielen anderen deutschen Großstädten eine wachsende Stadt. Zur Gewähr- leistung einer angemessenen Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sind ausrei- chend neue Wohnungen zu bauen. Es ist eine IV- bis V-geschossige Bebauung geplant, wobei das jeweils oberste Geschoss als „unechtes“ Staffelgeschoss ausgebildet wird. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Im südöstlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 500 m²) geplant. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Da es sich um einen Bebauungsplan zur Wiedernutzbarmachung einer ehemals gewerblich ge- nutzten Fläche innerhalb des Stadtteils Neuehrenfeld, das heißt um eine Maßnahme der Innen- entwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der In- nenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans beträgt bei einer Plangebietsgröße von circa 10.000 m² weniger als 20.000 m² und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Num- mer 1 BauGB. Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeit- lichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorha- ben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgütern – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schwe- - 2 - / 3 ren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbe- zogene Bebauungsplan „Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Ab- satz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklä- rung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neuehrenfeld zwischen Subbelrather Straße und Äußere Ka- nalstraße und umfasst das ehemalige Fabrikgelände der Schmachtenberg Qualitätswerkzeuge GmbH & Co. KG. Es umfasst eine Fläche von circa 10 000 m² 3.2 Vorhandene Struktur Das Gelände ist zurzeit entlang der Subbelrather Straße mit Wohn- und Verwaltungsgebäude und im hinteren Bereich mit einer Werkhalle bebaut. Der Bestand wird komplett abgebrochen. Das Grundstück zeichnet sich durch eine extreme Grundstückstiefe von circa 170 m aus und ist zu 80 % versiegelt. Nordöstlich des Grundstücks befinden sich Kleingärten und ein großer Spielplatz/ Skaterpark, wodurch sich eine direkte Verbindung zum Takufeld und weiter zum Naherholungsgebiet Ro- chuspark mit dem Ossendorfbad ergibt. Die Bebauung entlang der Subbelrather Straße ist heterogen. Es gibt einen Mix aus geschlos- senen Blockstrukturen, Einzelgebäuden sowie Straßenrandbebauung mit kammartigen Fortsät- zen im Hinterland. Die Geschossigkeit variiert zwischen zwei und bis zu fünf Geschossen. Im rückwärtigen Bereich befinden sich teilweise noch gewerbliche Aufbauten. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße gut an das örtliche und überörtliche Verkehrs- netz angebunden. Der Kölner Autobahnring ist über den Verteilerkreis in weniger als zehn Mi- nuten zu erreichen. Auf der Subbelrather Straße verkehren regelmäßig die Buslinien 141 und 143 in Richtung Kölner Innenstadt. In der Venloer Straße verläuft die Stadtbahnlinie 3 und 4, die in fußläufiger Nähe an der Haltestelle Äußere Kanalstraße erreichbar sind. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 4.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als besonderes Wohngebiet (WB) dargestellt. - 3 - / 4 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Das Land- schaftsschutzgebiet 14 „Takufeld/Rochuspark“ grenzt an das Plangebiet. 4.4 Bebauungsplan Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. 4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Woh- nen) beschlossen. Der Im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Ein- wohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich da- nach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zah- len sind der Beschlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. 4.6 Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben –circa 175 Wohneinheiten- kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 16.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KooBLM unterzeichnet. 5. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von Mehrfamilienhäusern aus einem Mix von öffentlich geförderten Mietwohnungen sowie freifinanzierten Eigentumswohnungen vor. Es ist eine IV- bis V-geschossige Bebauung geplant, wobei das jeweils oberste Geschoss als „unech- tes“ Staffelgeschoss ausgebildet wird. Zur Schaffung eines möglichst ruhigen Blockinnenbereichs ist entlang der Subbelrather Straße eine geschlossene V-geschossige Bebauung geplant. Die innere Gebäudestruktur verläuft an einer Nord Süd Achse die am oberen Ende nach Westen schwenkt. Diese „Achse“ ist als Wohnstraße ohne Verkehr geplant und dient gleichzeitig im Brandfalle als Feuerwehrfläche so- wie als Hoffläche für das Kleinkinderspiel. Von dieser halböffentlichen „Hoffläche“ sind rechts und links die Zugänge zu den Mehrfamilienhäusern geplant. Das Gegenüber der Hauseingänge soll den Sozialkontakt der Bewohner stärken und die Möglichkeit von Begegnungen ermögli- chen. Auf den der Hoffläche abgewandten Seiten der Gebäude sind jeweils die privaten Gärten der erdgeschossigen Wohnungen geplant. Die Regelgeschosse erhalten Loggien und Balkone mit Ost- bzw. Westausrichtung. Im südöstlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 500 m²) geplant. Es soll eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Die verkehrliche und fußläufige Erschließung erfolgt wie bisher über die Subbelrather Straße. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Zufahrt soll möglichst nah hinter der straßenbegleitenden Bebauung sein um die verkehrliche Belastung der Wohngebäu- de zu beschränken. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt ein Mobilitätskonzept zu erstellen um den Stellplatzbedarf soweit es geht zu reduzieren. - 4 - / 6. Umweltbelange Für folgende Umweltbelange wird eine Betroffenheit gesehen: Artenschutz: Vor der Niederlegung der Gewerbegebäude ist eine Artenschutzprüfung durch zu führen zur Sicherstellung, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausge- löst werden. Hierzu sind insbesondere Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten zu un- tersuchen. Altlasten: Das Gelände ist im städtischen Altlastenkataster als Altstandort 401334 und 40608 eingetragen. Es werden entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Pflanzen: Im westlichen Grundstücksteil sind Hausgärten mit Gehölzen vorhanden. Es erfolgt eine Erfassung der Biotope nach Köln-Liste. Die erforderliche Freiflächenplanung wird mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt. Lärm: das Plangebiet ist lärmvorbelastet durch den Straßenverkehrslärm der Subbelrather Straße und der Äußeren Kanalstraße. Weiterhin sind Lärmimmissionen von den benachbarten Sportplätzen nicht ausgeschlossen. Ob noch gewerbliche Emittenten im Umfeld vorhanden sind, ist zu prüfen. Im weiteren Verfahren ist die Erstellung einer schalltechnischen Unter- suchung zu den Einwirkungen auf das Plangebiet erforderlich sowie zu den lärmtechnischen Auswirkungen der Planung (Mehrverkehr, TG-Ein-/Ausfahrten etc.). Das Erfordernis weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft. 7. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durch- führungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen wird. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt entstehen nicht. Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 solb ma Vorlagen-Nummer 3698/2017 Freigabedatum 05.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Schreiben vom 16.11.2017 hat die "WvM Immobilien und Projektentwicklung GmbH", Sachsenring 83, 50676 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetz- buch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neuehrenfeld zwischen Subbelrather Straße und Äußere Kanalstra- ße und umfasst das ehemalige Fabrikgelände der Schmachtenberg Qualitätswerkzeuge. Das Gelän- de ist zurzeit entlang der Subbelrather Straße mit Wohn- und Verwaltungsgebäude und im hinteren Bereich mit einer Werkhalle bebaut. Der Bestand wird komplett abgebrochen. Das Grundstück zeich- net sich durch eine extreme Grundstückstiefe von circa 170 m aus und ist zu 80 % versiegelt. Die Vorhabenträgerin hat das Grundstück erworben und beabsichtigt Mehrfamilienhäuser aus einem Mix von öffentlich geförderten Mietwohnungen sowie freifinanzierten Eigentumswohnungen zu errich- ten. Es sind circa 175 Wohneinheiten geplant. Es ist eine IV- bis V-geschossige Bebauung geplant, wobei das jeweils oberste Geschoss als "unech- tes" Staffelgeschoss ausgebildet wird. Zur Schaffung eines möglichst ruhigen Blockinnenbereichs ist entlang der Subbelrather Straße eine geschlossene V-geschossige Bebauung geplant. Die innere Gebäudestruktur verläuft an einer Nord- Süd Achse, die am oberen Ende nach Westen schwenkt. Diese "Achse" ist als Wohnstraße ohne Verkehr geplant und dient gleichzeitig im Brandfalle als Feuerwehrfläche sowie als Hoffläche für das Kleinkinderspiel. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Im südöstlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 500 m²) geplant. Für das Vorhaben (circa 175 Wohneinheiten) kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren– zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 16.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 5 Anlagen
Anlage 3 städtebauliches Konzept
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Einfahrt 13,52 17,00 SD 18,11 SD 15,51 SD 15,51 SD 15,51 FD 15,12 FD 13,53 FD 9,8 SD 11 ,2 FD 17,32 F = 574 qm Kleinkinder Spielfläche ca. 300 qm Spielplatz Extern ca. 500 qm r=10 ,50 m r=10 ,50 m 6,00 7,00 6,00 13,50 12,30 IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m IV+SG FD 16m 51,30 17,10 17,10 17,10 III+SG FD 13 m III+SG FD 13 m III+SG FD 13 m III+SG FD 13 m III+SG FD 13 m III+SG FD 13 m 15,0015,0015,0015,0015,0011,3015,10 6 7 9 10 11 12 13 14 15 16 17 8 18 19 20 13,50 15,0015,0015,0015,0015,0016,70 4,60 18,50 Diese Kante ist Orthogonal zum Plan F= 1024 qm 21 Zufahrt Feuerwehr 6,3413,5015,52 13,50 7,60 ll FD 8 m 7,78 11,80 11,80 IV+SG FD 17 m 13,80 13,80 IV+SG FD 17 m IV+SG FD 17 m IV+SG FD 17 m 7,60 1 2 3 45 Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld
Anlage 1 Übersichtsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtVorhabenbezogener Bebauungsplan6XEEHOUDWKHU6WUDHLQ.|OQ(KUHQIHOG 0 10050 200300 Meter
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3698/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.01.2018
- Erstellt
- 28.11.2017 08:20