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3698/2017

Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld; VEP Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 05.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.04.2018, TOP 10.1

Anlage 4 Luftbild

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Ansehen

Anlage 5 Ausschnitt FNP

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Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 6 Niederschrift BV 4

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Anlage 2 Begruendung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 städtebauliches Konzept

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Anlage 1 Übersichtsplan

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Anlage 4 Luftbild

321 Zeichen

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
100 m
Anlage 4
Luftbild

Anlage 5 Ausschnitt FNP

351 Zeichen

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
100 m
Anlage 5
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung

5106 Zeichen

/ 2 
A N L A G E  7  
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld vom 19.03.2018 
____________________________________________________________________________ 
 
 
zu Punkt 1 
Die Vorhabenträgerin wird ihr Konzept abändern und den westlichen Gebäuderiegel um ein 
Geschoss erhöhen, so dass auch hier analog zu dem östlichen Gebäuderiegel eine IV-
geschossige Bebauung mit einem sogenannten „unechtem“ Staffelgeschoss errichtet wird. Eine 
Erhöhung um zwei Geschosse ist aus städtebaulichen Gründen –Verschattung- nicht sinnvoll. 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen-
dung in Bebauungsplanverfahren- in der Fassung vom 04.04.2017 zur Anwendung. Die Vorha-
benträgerin ist danach verpflichtet, 30 % der neu entstehenden Geschossfläche für Wohnen 
entsprechend den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW zu errichten. Die 
Vorhabenträgerin hat am 16.11.20174 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des Koop-
BLM unterzeichnet. Für eine wie von der Bezirksvertretung Ehrenfeld geforderte Erhöhung des 
Anteils auf mindestens 40 % gibt es keine rechtliche Grundlage. 
Vorschlag der Verwaltung 
Der westliche Gebäuderiegel soll um ein Geschoss erhöht werden. 
 
zu Punkt 2 
Nach Rücksprache mit der Vorhabenträgerin ist die Entwicklung mit einer Baugruppe kein Ge-
schäftsmodell der WvM Immobilien und Projektentwicklung GmbH. Durch die von der Vorha-
benträgerin beabsichtigte Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen sowie freifinan-
zierten Eigentumswohnungen wird der von der Bezirksvertretung Ehrenfeld gewünschte Mix 
erreicht. 
Vorschlag der Verwaltung 
Keine Aufnahme einer Baugruppe in das Konzept. 
 
zu Punkt 3 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob ein Café oder ähnliches im Erdgeschoss integriert wer-
den kann. Die Nutzung erscheint an diesem Standort eher unwahrscheinlich. 
Vorschlag der Verwaltung 
Prüfung im weiteren Verfahren. 
 
zu Punkt 4 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 
500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht 
werden kann. 
Vorschlag der Verwaltung 
Prüfung im weiteren Verfahren.

- 2 - 
 
 
/  
zu Punkt 5 
Die Vorhabenträgerin wird die nach Landesbauordnung (BauO NRW) notwendigen PKW-
Stellplätze und Fahrradabstellplätze erstellen. Der Bau einer Quartiersgarage ist nicht geplant. 
Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen wie z.B. Carsharing geprüft, um den Stellplatz-
schlüssel weiter zu reduzieren. Es müssen Anreize zur Verkehrsreduzierung geschaffen wer-
den; eine Quartiersgarage ist hierfür kontraproduktiv. Zudem gibt es auch keine rechtliche 
Grundlage die Vorhabenträgerin zum Bau einer Quartiersgarage zu verpflichten. 
Vorschlag der Verwaltung 
Keine Quartiersgarage 
 
zu Punkt 6 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Fachdienststellen hat das Amt für Denkmalschutz 
und Denkmalpflege die Bebauung des Grundstücks in der geplanten Form für denkmalpflege-
risch unproblematisch gesehen. 
Das vorliegende städtebauliche Konzept berücksichtigt die Lärmvorbelastung des Plangebietes 
(Straßenverkehrslärm und Sportlärm) und schafft durch die Ausrichtung der Gebäude einen 
möglichst ruhigen Blockinnenbereich.  
Der von der Bezirksvertretung Ehrenfeld angesprochene Aspekt der Einbeziehung der histori-
schen, auf dem Gelände vorhandenen Gebäude in die Neubebauung kann im weiteren Verfah-
ren geprüft und das Konzept entsprechend überarbeitet werden. 
Eine Mehrfachbeauftragung ist nicht zielführender. Insbesondere im Hinblick auf die schwierige 
Abstimmung des Konzeptes auf die bestehende Lärmvorbelastung. Eine Mehrfachbeauftragung 
würde zudem die dringend notwendige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum um mindestens 
ein Jahr verzögern.  
Vorschlag der Verwaltung 
Prüfung der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vorhandenen Gebäude in die 
Neubebauung im weiteren Verfahren. Keine Mehrfachbeauftragung. 
 
 
Neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: 
Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbe-
bauung festzusetzen; 
2. folgende von der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 19.03.2018 beschlossenen Punkte bei der 
weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen: 
 - Der westliche Gebäuderiegel soll um ein Geschoss erhöht werden; 
 - im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob ein Café oder ähnliches im Erdgeschoss 
 integriert werden kann; 
 - im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung 
 geplanten 500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder 
 nutzbar gemacht werden kann;  
 - im weiteren Verfahren ist die Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände  vorhan-
 denen Gebäude in die Neubebauung zu prüfen.

Anlage 6 Niederschrift BV 4

15349 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 12.04.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 19.03.2018 
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Einleitung ei nes Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld 
3698/2017 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) begründet den Änderungsantrag ihrer Fraktion 
unter TOP 10.1.1. Die Ergänzungen beziehen sich u.a. auf eine Erhöhung des Anteils des 
geförderten Wohnungsbaus, auf die Möglichkeit einen Gebäudekomplex einer Baugruppe 
zur Verfügung zu stellen, die Integration einer öffentlichen Einrichtung z.B. eines Cafés und 
die Anlage eines Spielplatzes. Das Baugrundstück befinde sich in direkter Nachbarschaft zu 
einem großen öffentlichen Spielplatz, der aber über wenige Spielgeräte verfüge. Gleichzeitig 
sei geplant, einen Spielplatz innerhalb der Bebauung anzulegen. Es scheint zielführend mit 
dem Investor Verhandlungen dahingehend aufzunehmen, dass dieser stattdessen den be-
stehenden öffentlichen Spielplatz ertüchtige. Es sei zu überlegen, wie Konzepte zur Mobilität 
der Zukunft baulich berücksichtigt werden können. Dies könne durch eine Reduzierung der 
nachzuweisenden PKW-Stellplätze zugunsten anderer Verkehrsmittel erfolgen. Aufgrund der 
Wohnungsnot soll hier auf eine Mehrfachbeauftragung verzichtet werden, um das Verfahren 
zu beschleunigen. 
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion unter 
TOP 10.1.2. Die Erhöhung des geförderten Wohnungsbaus auf 40 % sehe er ebenfalls als 
notwendig an. Nach seiner Auffassung sollten 40 % der Wohnungen auf dem gesamten Ge-
lände so geplant werden, dass sie die Kriterien für geförderten Wohnungsbau erfüllen. Es 
müsse eine Durchmischung erzielt werden. Ebenfalls zu begrüßen sei die Möglichkeit zur 
Schaffung von Baugruppen. Er spricht sich jedoch gegen eine Ablösung der notwendig zu 
schaffenden Innenspielflächen durch Außenspielflächen aus. Eine Instandsetzung des an-
grenzenden Spielplatzes auf dem Takufeld dürfe nicht dazu führen, dass der Investor seine 
Verpflichtung in die Öffentlichkeit überträgt. Die vorgesehene Spielfläche sollte zur Sicherheit 
der Kinder im hinteren Bereich des Bauvorhabens angelegt werden.  
Für PKWs sollten ausreichend Stellplätze geschaffen werden, damit diese nicht im öffentli-
chen Straßenland abgestellt werden. Das Stellplatzangebot sei in diesem Bereich bereits 
begrenzt. Erwartung an den Investor sei daher, dass eine zweite Parkebene geschaffen 
werde, die dann als Quartiersgarage zur Verfügung steht.

Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude. Es sei zu überlegen, ob diese in die 
Wohnbebauung einbezogen werden könne. Bedingung sei, dass hierbei keine Wohnung 
wegfalle. 
Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion 
unter TOP 10.1.3. Neuehrenfeld sei einer der Stadtteile mit der höchsten Unterversorgung 
an Kinderbetreuungsplätzen. Für den Bereich südliches Bickendorf sollte zudem ursprüng-
lich eine Jugendeinrichtung auf dem Grotengelände am Häuschensweg errichtet werden. Da 
diese Planung wahrscheinlich nicht realisierbar ist, wäre hier ein guter Ersatzstandort. 
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich für den Änderungsan-
trag TOP 10.1.3 aus. Er fragt nach, ob die geplanten Spielflächen innerhalb des Geländes 
öffentlich zugänglich sein sollen. Seine Fraktion tendiere dazu, eine Quartiersgarage in Be-
tracht zu ziehen, wenn auch die Schaffung von Stellplätzen einen Anreiz zur Anschaffung 
von Stellplätzen biete. Er fragt nach, inwieweit Investoren verpflichtet werden können, Quar-
tiersgaragen anzubieten. Aufgrund der Größe und der Herausgehobenheit dieses Geländes 
spricht er sich für eine Mehrfachbeauftragung aus.  
Herr Schwark, Stadtplanungsamt, teilt mit, dass Spielplätze für größere Kinder nicht unmit-
telbar vor Ort auf dem eigenen Grundstück des Investors errichtet werden müssen. Kleinkin-
derspielplätze müssen sich jedoch in Rufweite zu den Gebäuden befinden und dort nachge-
wiesen werden. Die Verlegung der Spielflächen nach Norden müsste im Rahmen der Pla-
nungen betrachtet werden. Die Verwaltung vertrete die Ansicht, dass nicht mehr Stellplätze 
geschaffen werden sollten als gesetzlich vorgeschrieben, um keine zusätzlichen Anreize zu 
schaffen. Quartiersgaragen können nur auf freiwilliger Basis durch den Investor errichtet 
werden.  
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) spricht sich für Kleinkinderspielflächen auf 
dem Gelände und darüber hinaus für die Aufwertung des Spielplatzes Takufeld aus. Auf-
grund des Parkdrucks tendiere ebenfalls für die Errichtung einer Quartiersgarage aus. Der 
Aspekt zu Integration der historischen Bestandsbauten sei ein Aspekt für die Durchführung 
einer Mehrfachbeauftragung. Dem Änderungsantrag TOP 10.1.3 könne sie zustimmen. 
Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion) fragt nach, wer für die Instandhaltung der Spielflä-
chen auf dem Gelände verantwortlich sei. 
Herr Schwark teilt mit, dass hierfür gemäß den Regelungen der Investor zuständig sei.  
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt ergänzend nach, ob dies 
auch für den Fall gelte, dass der Investor den angrenzenden Spielplatz auf dem Takufeld 
instand setze. 
Herr Bezirksbürgermeister Wirges weist darauf hin, dass die Verwaltung die Verkehrssiche-
rungspflicht hier nicht übertragen könne.
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungssauschuss, folgenden ge-
änderten Beschluss zu fassen: 
 
1. Aufgrund der Grundstückstiefe bietet sich im Innenbereich teilweise eine um ein bis zwei 
Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Dies ist mit dem Ziel zu prüfen, den Anteil 
des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. 
 
2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten Aufteilung in Ei-
gentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe gemeinsam 
entwickelt und von dieser erworben werden kann. Es soll ein Gesamtkomplex aus freifi-
nanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen 
Mitteln finanziert ist, entstehen.

3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung im Erdgeschoss ein öffentliches Café o.ä. 
integriert werden kann. 
 
4. In direkter Nachbarschaft zu der geplanten Bebauung befindet sich ein großer öffentlicher 
Spielplatz. Die Spielgeräte wurden in den letzten Jahren fast vollständig zurückgebaut. 
Daher ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 500 m² gro-
ßen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden 
kann. Dies wäre über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die so freiwerdende  
Fläche innerhalb der geplanten Bebauung soll dann den künftigen Bewohnern als Ge-
meinschaftsgarten und Begegnungsort dienen. 
 
5. Die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze muss der Zahl der zu errichtenden Woh-
nungen und der durch die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zur Subbelrather Straße 
entsprechen. Parkplätze, die als Eigentum vermarket werden, dürfen nicht auf die Park-
plätze für die Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden. 
 
 Darüber hinaus wird angeregt, weitere PKW Parkplätze als Quartiergarage für die Nach-
barschaft und Besucher zur Verfügung zu stellen.  Hier ist modernes ParkplatzSharing zu 
nutzen.  
  
Im Ramen eines urbanen Mobilitätskonzeptes ist für jede Wohnung ein gesicherter und 
überdachter Fahrradabstellplatz für bis zu vier Fahrädern einzurichten und zuzuweisen. 
Plätze für Lastenfahrräder sind einzurichten.  
 Daneben dürfen und sollen Anschlüssen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsha-
ring, z. B. in der Quartiersgarage eingerichtet werden.  
  
Die Einrichtung der Quartiersgarage ist aus den Ablösebeträgen für Parkraum zu bezu-
schussen. 
 
6. Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude, deren denkmalpflegerische Wert 
nicht eingeschätzt werden kann. Eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von allernati-
ven Planungen ist unter dem Aspekt der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände 
vorhanden Gebäude in die Neubebauung zu verlangen. Die Gesamtzahl der Wohnungen 
darf sich nicht verringern. Gegenfalls ist mittels der oben angeregten Erhöhung der Ge-
schosse auszugleichen. 
 
7. Es ist zu prüfen, ob und wie auf dem Gelände eine Kindertagesstätte und/ oder eine Ju-
gendeinrichtung untergebracht werden kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
10.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr.: Einleitung eines Be-
bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  Arbeitstitel: 
Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld 
AN/0374/2018 
Beschluss: 
1. Aufgrund der Grundstückstiefe bietet sich im Innenbereich teilweise eine um ein bis 
zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Dies ist mit dem Ziel zu prüfen, den 
Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. 
2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten Aufteilung in 
Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe gemein-
sam entwickelt und von dieser erworben werden kann. Es soll ein Gesamtkomplex 
aus freifinanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren Bau 
mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, entstehen.

3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung im Erdgeschoss ein öffentliches Café 
o.ä. integriert werden kann. 
4. In direkter Nachbarschaft zu der geplanten Bebauung befindet sich ein großer öffentli-
cher Spielplatz. Die Spielgeräte wurden in den letzten Jahren fast vollständig zurück-
gebaut. Daher ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 
500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar 
gemacht werden kann. Dies wäre über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die 
so freiwerdende  Fläche innerhalb der geplanten Bebauung soll dann den künftigen 
Bewohnern als Gemeinschaftsgarten und Begegnungsort dienen. 
5.
 Es ist zu prüfen inwiefern die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze zu Gunsten 
eines intelligenten urbanen Mobilitätskonzeptes unter Berücksichtigung z. B. von über-
dachten Fahrradabstellanlagen, gemeinschaftlich zu nutzender Lastenräder, Anschlüs-
sen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsharing reduziert werden kann.  
6. Unter Punkt 7 Planverwirklichung  wird das Ziel beschrieben: „Das Planvorhaben soll 
kurzfristig umgesetzt werden“. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist zu prüfen, ob un-
ter Berücksichtigung der Faktoren: Zeit, Kosten und Qualität in diesem Fall auf eine 
Mehrfachbeauftragung verzichtet werden kann. 
Erledigt aufgrund der Abstimmung zu Ziffer 6 des Änderungsantrags TOP 10.1.2 
Abstimmungsergebnis: 
 
Abstimmung zu Ziffer 1-3: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Abstimmung zu Ziffer 4: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion. 
 
Abstimmung zu Ziffer 5: 
 
Mehrheitliche abgelehnt gegen die SPD-Fraktion. 
10.1.2 Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der BV 4 (Köln Ehrenfeld) zu TOP 10.1,  
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 -494 in Köln-Ehrenfeld 
AN/0424/2018 
Beschluss: 
1. Aufgrund der Grundstückstiefe und der Bebauung der Umgebung bietet sich eine, in Tei-
len, um ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an.  
Die Genehmigung eine Geschoßhöhe bis zu sechs Stockwerken ist mit dem Ziel zu prüfen, 
den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. 
gestrichen zugunsten der gleichlautenden Ziffer 1 des Änderungsantrages TOP 10.1.1  
 
2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten überwiegenden 
Aufteilung in Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe 
gemeinsam entwickelt und von dieser im Ganzen erworben werden kann. Es soll ein Ge-
samtkomplex aus freifinanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren 
Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, entstehen. 
Satz 1 gestrichen zugunsten der gleichlautenden Ziffer 2 des Änderungsantrages TOP 
10.1.1. Satz 2: wurde in die Ziffer 2 des Änderungsantrages TOP 10.1.1 übernommen. 
3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung zur Subbelrather Straße im Erdgeschoss 
gewerbliche Nutzung angesiedelt, z.B. ein öffentliches Café o.ä. integriert werden kann. Der 
Verlust an Wohnnutzung gegenüber dem jetzigen Plan würde durch die ober geforderte hö-
here Bebauung ausgeglichen.

Satz 1 gestrichen zugunsten der gleichlautenden Ziffer 3 des Änderungsantrages TOP 
10.1.1. Satz 2 wurde vollständig gestrichen.  
 
4. Die Spielfläche innerhalb des zu bebauenden Geländes ist von den Einfahrten zu Tiefga-
rage streng zu trennen. Die baurechtlichen Vorgaben für Kinderspielflächen dürfen nicht auf 
fremde Grundstücke verlegt werden. Außerdem darf die Spielplatzfläche nicht hinter der Be-
bauung an der Subbelrather Strasse angelegt werden, sondern im hinteren Bereich der 
Wohnbebauung Richtung Park. 
Aufgrund der Abstimmung zur Ziffer 4 des Änderungsantrages TOP 10.1.1 erledigt.  
 
5. Die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze muss der Zahl der zu errichtenden Woh-
nungen und der durch die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zur Subbelrather Straße 
entsprechen. Parkplätze, die als Eigentum vermarket werden, dürfen nicht auf die Parkplätze 
für die Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden. 
Darüber hinaus wird angeregt, weitere PKW Parkplätze als Quartiergarage für die Nachbar-
schaft und Besucher zur Verfügung zu stellen.  Hier ist modernes ParkplatzSharing zu nut-
zen.  
  
Im Ramen eines urbanen Mobilitätskonzeptes ist für jede Wohnung ein gesicherter und 
überdachter Fahrradabstellplatz für bis zu vier Fahrädern einzurichten und zuzuweisen. Plät-
ze für Lastenfahrräder sind einzurichten.  
Daneben dürfen und sollen Anschlüssen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsharing, 
z. B. in der Quartiersgarage eingerichtet werden.  
  
Die Einrichtung der Quartiersgarage ist aus den Ablösebeträgen für Parkraum zu bezu-
schussen.  
 
6. Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude, deren denkmalpflegerische Wert 
nicht eingeschätzt werden kann.  Eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von allernativen 
Planungen ist unter dem Aspekt der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vor-
handen Gebäude in die Neubebauung zu verlangen. Die Gesamtzahl der Wohnungen darf 
sich nicht verringern. Gegenfalls ist mittels der oben angeregten Erhöhung der Geschosse 
auszugleichen. 
Abstimmungsergebnis: 
Zu Ziffer 5: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion. 
 
Zu Ziffer 6: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke. 
10.1.3 Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 10.1.1 - Einleitung eines Be-
bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: 
Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld 
AN/0434/2018 
Beschluss: 
7. Es ist zu prüfen, ob und wie auf dem Gelände eine Kindertagesstätte und/ oder eine Ju-
gendeinrichtung untergebracht werden kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 Begruendung

10626 Zeichen

/ 2 
Anlage 2 
 
 
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld 
____________________________________________________________________________ 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Mit Schreiben vom 16.11.2017 hat die „WvM Immobilien und Projektentwicklung GmbH“, Sach-
senring 83, 50676 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 
2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bean-
tragt mit dem Ziel, Mehrfamilienhäuser aus einem Mix von öffentlich geförderten Mietwohnun-
gen sowie freifinanzierten Eigentumswohnungen zu errichten. Es sind circa 175 Wohneinheiten 
geplant. 
Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchge-
führt werden.  
Köln ist gegenüber vielen anderen deutschen Großstädten eine wachsende Stadt. Zur Gewähr-
leistung einer angemessenen Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sind ausrei-
chend neue Wohnungen zu bauen. 
Es ist eine IV- bis V-geschossige Bebauung geplant, wobei das jeweils oberste Geschoss als 
„unechtes“ Staffelgeschoss ausgebildet wird. 
Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden.  
Im südöstlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 500 m²) geplant. 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
 
2. Bebauungsplan der Innenentwicklung 
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Wiedernutzbarmachung einer ehemals gewerblich ge-
nutzten Fläche innerhalb des Stadtteils Neuehrenfeld, das heißt um eine Maßnahme der Innen-
entwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der In-
nenentwicklung) aufgestellt werden. 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplans beträgt bei einer Plangebietsgröße von circa 10.000 m² weniger als 
20.000 m² und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Num-
mer 1 BauGB. Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeit-
lichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. 
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorha-
ben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem 
ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgütern – 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, 
dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schwe-

- 2 - 
 
 
/ 3 
ren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbe-
zogene Bebauungsplan „Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld“ im beschleunigten 
Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 
und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Ab-
satz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklä-
rung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls 
nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neuehrenfeld zwischen Subbelrather Straße und Äußere Ka-
nalstraße und umfasst das ehemalige Fabrikgelände der Schmachtenberg Qualitätswerkzeuge 
GmbH & Co. KG. 
Es umfasst eine Fläche von circa 10 000 m² 
 
3.2 Vorhandene Struktur 
Das Gelände ist zurzeit entlang der Subbelrather Straße mit Wohn- und Verwaltungsgebäude 
und im hinteren Bereich mit einer Werkhalle bebaut. Der Bestand wird komplett abgebrochen. 
Das Grundstück zeichnet sich durch eine extreme Grundstückstiefe von circa 170 m aus und ist 
zu 80 % versiegelt. 
Nordöstlich des Grundstücks befinden sich Kleingärten und ein großer Spielplatz/ Skaterpark, 
wodurch sich eine direkte Verbindung zum Takufeld und weiter zum Naherholungsgebiet Ro-
chuspark mit dem Ossendorfbad ergibt. 
Die Bebauung entlang der Subbelrather Straße ist heterogen. Es gibt einen Mix aus geschlos-
senen Blockstrukturen, Einzelgebäuden sowie Straßenrandbebauung mit kammartigen Fortsät-
zen im Hinterland. Die Geschossigkeit variiert zwischen zwei und bis zu fünf Geschossen. Im 
rückwärtigen Bereich befinden sich teilweise noch gewerbliche Aufbauten. 
 
3.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße gut an das örtliche und überörtliche Verkehrs-
netz angebunden. Der Kölner Autobahnring ist über den Verteilerkreis in weniger als zehn Mi-
nuten zu erreichen. Auf der Subbelrather Straße verkehren regelmäßig die Buslinien 141 und 
143 in Richtung Kölner Innenstadt. In der Venloer Straße verläuft die Stadtbahnlinie 3 und 4, die 
in fußläufiger Nähe an der Haltestelle Äußere Kanalstraße erreichbar sind.  
 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.  
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als besonderes Wohngebiet (WB) dargestellt.

- 3 - 
 
 
/ 4 
4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Das Land-
schaftsschutzgebiet 14 „Takufeld/Rochuspark“ grenzt an das Plangebiet. 
4.4 Bebauungsplan 
Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. 
 
4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Woh-
nen) beschlossen. Der Im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe 
von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der 
aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Ein-
wohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich da-
nach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zah-
len sind der Beschlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – 
zu entnehmen. 
 
4.6 Kooperatives Baulandmodell 
Für das Vorhaben –circa 175 Wohneinheiten- kommt das kooperative Baulandmodell Köln  
(KoopBLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- zur Anwendung. 
Die Vorhabenträgerin hat am 16.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des 
KooBLM unterzeichnet. 
 
 
5. Städtebauliches Konzept 
Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von Mehrfamilienhäusern aus einem Mix von 
öffentlich geförderten Mietwohnungen sowie freifinanzierten Eigentumswohnungen vor. Es ist 
eine IV- bis V-geschossige Bebauung geplant, wobei das jeweils oberste Geschoss als „unech-
tes“ Staffelgeschoss ausgebildet wird. 
Zur Schaffung eines möglichst ruhigen Blockinnenbereichs ist entlang der Subbelrather Straße 
eine geschlossene V-geschossige Bebauung geplant. Die innere Gebäudestruktur verläuft an 
einer Nord Süd Achse die am oberen Ende nach Westen schwenkt. Diese „Achse“ ist als 
Wohnstraße ohne Verkehr geplant und dient gleichzeitig im Brandfalle als Feuerwehrfläche so-
wie als Hoffläche für das Kleinkinderspiel. Von dieser halböffentlichen „Hoffläche“ sind rechts 
und links die Zugänge zu den Mehrfamilienhäusern geplant. Das Gegenüber der Hauseingänge 
soll den Sozialkontakt der Bewohner stärken und die Möglichkeit von Begegnungen ermögli-
chen. Auf den der Hoffläche abgewandten Seiten der Gebäude sind jeweils die privaten Gärten 
der  erdgeschossigen Wohnungen geplant. Die Regelgeschosse erhalten Loggien und Balkone 
mit Ost- bzw. Westausrichtung.  
Im südöstlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 500 m²) geplant. 
Es soll eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden. 
Die verkehrliche und fußläufige Erschließung erfolgt wie bisher über die Subbelrather Straße.  
Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Zufahrt soll möglichst nah 
hinter der straßenbegleitenden Bebauung sein um die verkehrliche Belastung der Wohngebäu-
de zu beschränken. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt ein Mobilitätskonzept zu erstellen um 
den Stellplatzbedarf soweit es geht zu reduzieren.

- 4 - 
 
 
/  
6. Umweltbelange 
Für folgende Umweltbelange wird eine Betroffenheit gesehen: 
Artenschutz: Vor der Niederlegung der Gewerbegebäude ist eine Artenschutzprüfung durch 
zu führen zur Sicherstellung, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausge-
löst werden. Hierzu sind insbesondere Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten zu un-
tersuchen. 
Altlasten: Das Gelände ist im städtischen Altlastenkataster als Altstandort 401334 und 40608 
eingetragen. Es werden entsprechende Untersuchungen durchgeführt. 
Pflanzen: Im westlichen Grundstücksteil sind Hausgärten mit Gehölzen vorhanden. Es erfolgt 
eine Erfassung der Biotope nach Köln-Liste. Die erforderliche Freiflächenplanung wird mit 
dem zuständigen Fachamt abgestimmt. 
Lärm: das Plangebiet ist lärmvorbelastet durch den Straßenverkehrslärm der Subbelrather 
Straße und der Äußeren Kanalstraße. Weiterhin sind Lärmimmissionen von den benachbarten  
Sportplätzen nicht ausgeschlossen. Ob noch gewerbliche Emittenten im Umfeld vorhanden 
sind, ist zu prüfen. Im weiteren Verfahren ist die Erstellung einer schalltechnischen Unter-
suchung zu den Einwirkungen auf das Plangebiet erforderlich sowie zu den lärmtechnischen 
Auswirkungen der Planung (Mehrverkehr, TG-Ein-/Ausfahrten etc.). 
Das Erfordernis weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
 
7. Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 
BauGB geschaffen werden. 
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durch-
führungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens 
kommen wird. 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und 
Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt entstehen 
nicht. 
Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

3367 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 solb ma 
Vorlagen-Nummer 
 3698/2017 
Freigabedatum 
05.01.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Subbelrather Straße 
486 - 494 in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 16.11.2017 hat die "WvM Immobilien und Projektentwicklung GmbH", Sachsenring 
83, 50676 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetz-
buch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Das Verfahren 
soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neuehrenfeld zwischen Subbelrather Straße und Äußere Kanalstra-
ße und umfasst das ehemalige Fabrikgelände der Schmachtenberg Qualitätswerkzeuge. Das Gelän-
de ist zurzeit entlang der Subbelrather Straße mit Wohn- und Verwaltungsgebäude und im hinteren 
Bereich mit einer Werkhalle bebaut. Der Bestand wird komplett abgebrochen. Das Grundstück zeich-
net sich durch eine extreme Grundstückstiefe von circa 170 m aus und ist zu 80 % versiegelt. 
 
Die Vorhabenträgerin hat das Grundstück erworben und beabsichtigt Mehrfamilienhäuser aus einem 
Mix von öffentlich geförderten Mietwohnungen sowie freifinanzierten Eigentumswohnungen zu errich-
ten. Es sind circa 175 Wohneinheiten geplant. 
 
Es ist eine IV- bis V-geschossige Bebauung geplant, wobei das jeweils oberste Geschoss als "unech-
tes" Staffelgeschoss ausgebildet wird. 
 
Zur Schaffung eines möglichst ruhigen Blockinnenbereichs ist entlang der Subbelrather Straße eine 
geschlossene V-geschossige Bebauung geplant. Die innere Gebäudestruktur verläuft an einer Nord-
Süd Achse, die am oberen Ende nach Westen schwenkt. Diese "Achse" ist als Wohnstraße ohne 
Verkehr geplant und dient gleichzeitig im Brandfalle als Feuerwehrfläche sowie als Hoffläche für das 
Kleinkinderspiel. 
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Im südöstlichen Planbereich ist ein 
öffentlicher Spielplatz (circa 500 m²) geplant. 
 
Für das Vorhaben (circa 175 Wohneinheiten) kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) 
–Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren– zur Anwendung. 
 
Die Vorhabenträgerin hat am 16.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM 
unterzeichnet. 
 
 
 
5 Anlagen

Anlage 3 städtebauliches Konzept

887 Zeichen

Einfahrt
13,52
17,00
SD 18,11
SD 15,51
SD 15,51
SD 15,51
FD 15,12
FD 13,53
FD
 9,8 SD
 11
,2
FD 17,32
F = 574 qm
Kleinkinder Spielfläche
ca. 300 qm
Spielplatz Extern
ca. 500 qm
r=10 ,50
 m
r=10 ,50
 m
6,00
7,00
6,00
13,50
12,30
IV+SG
FD 16m IV+SG
FD 16m
IV+SG
FD 16m
IV+SG
FD 16m
IV+SG
FD 16m
IV+SG
FD 16m
IV+SG
FD 16m
IV+SG
FD 16m
IV+SG
FD 16m
IV+SG
FD 16m
51,30
17,10
17,10
17,10
III+SG
FD 13 m
III+SG
FD 13 m
III+SG
FD 13 m
III+SG
FD 13 m
III+SG
FD 13 m
III+SG
FD 13 m
15,0015,0015,0015,0015,0011,3015,10
6
7
9
10
11
12
13
14
15
16
17
8
18
19
20
13,50
15,0015,0015,0015,0015,0016,70
4,60
18,50
Diese Kante ist Orthogonal zum Plan
F= 1024 qm
21
Zufahrt
 Feuerwehr
6,3413,5015,52
13,50
7,60
ll
FD 8 m
7,78
11,80
11,80
IV+SG
FD 17 m
13,80
13,80
IV+SG
FD 17 m IV+SG
FD 17 m IV+SG
FD 17 m
7,60
1
2
3
45
Anlage 3
Städtebauliches Planungskonzept
Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld

Anlage 1 Übersichtsplan

360 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtVorhabenbezogener Bebauungsplan6XEEHOUDWKHU6WUD‰HLQ.|OQ(KUHQIHOG
0 10050 200300 Meter

Beratungsverlauf (3)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3698/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.01.2018
Erstellt
28.11.2017 08:20