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Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH
Beschlussvorlage Ausschuss 0858/2019 vom 11.03.2019
Stand: Am 01.04.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 0858/2019 Freigabedatum 11.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss stimmt der Auszahlung des Zuschusses - Für die Aufstellung der Straßendekoration 2018 in Höhe von 25.600 € sowie - Für den Rosenmontagszug 2019 in Höhe von 127.825 € an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zu. Finanzausschuss 01.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 153.425 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Haushaltsplan 2019 beinhaltet im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zur Durchführung des Kölner Rosenmontagszuges und zur Aufstellung der Straßendekoration, welche sich wie folgt zusammensetzt: - Aufstellung der Straßendekoration 2018 25.600 € - Rosenmontagszug 2019 127.825 € 153.425 € Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH hat nunmehr um Auszahlung des Zu- schusses zur Aufstellung der Straßendekoration 2018 sowie des Zuschussbetrages für den Rosen- montagszug 2019 gebeten. Zur Verwendung der Mittel bedarf es der Zustimmung des Finanzausschusses.
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