mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Verteilung der Fördermittel 2026 "SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit"

Beschlussvorlage Ausschuss 3284/2025 vom 23.04.2026

Stand: Am 23.04.2026 im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 3 Förderelement B

    PDF

    Herunterladen: Anlage 3 Förderelement B

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren) Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 1 Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Verteilung AWO 43.959,00 € AWO Antragsabhängig 43.959,00 € Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 82.980,00 € St. Barbara Ehrenamtlich geführter Stützpunkt 2.110,00 € St. Rochus Ehrenamtlich geführter Stützpunkt 2.110,00 € Tiergartenstr. 47 Ehrenamtlich geführter Stützpunkt 2.110,00 € St. Laurentius Ehrenamtlich geführter Stützpunkt 2.110,00 € Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren) Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 2 Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Verteilung CV Altenclubs 1.055,00 € CV Freizeitangebote für ältere Migranten*innen im Internationalen Zentrum Köln- Sülz 5.802,50 € CV Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen in der Migrant*innenarbeit 2.110,00 € CV Erholungs - und Unterstützungsmaßnahmen 7.385,00 € CV Antragsabhängig, 2025 Quartiersprojekt im Bezirk Chorweiler 58.187,50 € Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren) Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 3 Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Verteilung Diakonisches Werk 7.451,00 € Antragsabhängig 7.451,00 € Der PARITÄTISCHE 82.611,00 € B1 verschiedene Mitglieder B1 Senior*innenarbeit Migrant*innen 26.300,00 € B2 verschiedene Mitglieder B2 Altenclubs/ ehrenamtlich geführte Stützpunkte 8.400,00 € B3 verschiedene Mitglieder B3 Mieten Altenclubs 39.000,00 € B4 verschiedene Mitglieder B4 besondere Maßnahmen, Qualifizierungen/Super-visionen für Mitglieder in der Senior*innenarbeit im Bereich Öffnung und Weiterentwicklung der Senior*innenarbeit. 7.911,00 € Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren) Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 4 Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Verteilung Der PARITÄTISCHE B5 verschiedene Mitglieder B5 Antragsabhängig 1.000,00 € DRK 8.489,00 € Antragsabhängig 8.489,00 € Synagogen -Gemeinde 9.778,00 € Synagogen -Gemeinde Erholungsmaßnahme 5.136,00 € Synagogen -Gemeinde Migrant*innenarbeit 4.642,00 € SeniorenNetzwerke: Sonderbudget Räume 20.707 ,00 € I.d.R. selbstorganisier te SeniorenNetzwerke Antragsanhängig (B6) 20.707,00 € Sonderbudget Ehrenamt/Übergänge 4.000 ,00 € I.d.R. Verbände / SBK Antragsabhängig (B7) 4.000,00 € Gesamtsumme 259.975,00 € 259.975,00 €
  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

    PDF

    Herunterladen: Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit zu Vorlage 3284/2025 „Verteilung der Fördermittel 2026 ‚SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit‘" Begründung der Dringlichkeit Aufgrund des erforderlichen umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses erfolgt die Einbringung der Vorlage verfristet. Ein Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am 23.04.2026 ist erforderlich, um den Trägern der Seniorenarbeit die erforderliche Sicherheit in der Planung und Durchführung ihrer Arbeit zu geben.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 3284/2025 Freigabedatum 23.04.206 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Fördermittel 2026 "SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit" Beschlussorgan Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beschließt von dem im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Zeile 15, Transferaufwendungen, für das Haushalts- jahr 2026 veranschlagten Teilansatz „Z für Seniorennetzwerke, Offene Altenarbeit und Senio- renkoordination“ einen Teilbetrag von 2.479.764 € wie in Anlage 2 und 3 zu dieser Beschluss- vorlage dargestellt, zur Förderung der SeniorenNetzwerke zu verwenden. Zur Sicherstellung der hinreichenden Finanzierung des Teilansatzes „Z für Seniorennetz- werke, Offene Altenarbeit und Seniorenkoordination“ wird die Entnahme von 342.424 € aus dem Ansatz „Z für haushaltsnahe Dienstleistungen und präventive Hausbesuche“ beschlos- sen, sodass sich die zur Verfügung stehenden Mittel auf 2.822.188 € erhöhen. Die verbleiben- den Mittel in diesem Ansatz sind hinreichend für die präventiven Hausbesuche im Jahr 2026 (Bereits in der vom damaligen Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 08.05.2025 beschlossenen Vorlage 0570/2025 wurde dies erläutert). Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.822.188 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die SeniorenNetzwerke tragen durch Begegnung, Steigerung von Selbständigkeit und Le- bensqualität zu verbesserten Teilhabemöglichkeiten und auch einem längeren Verbleib in der eigenen Wohnung bei. Das Konzept für die SeniorenNetzwerke Köln sieht eine Förderung der Netzwerke durch die Stadt Köln vor. Zur Verteilung der Fördermittel wurde grundsätzlich die Verteilungsstruktur der Vorjahre beibehalten (vgl. Vorlage 0570/2025). Der Gesamtansatz wurde zur Kompensation gestiegener Personal- und Energiekostensteigerungen um 2% erhöht. Die konkrete Mittelver- teilung kann den Anlagen 2 und 3 entnommen werden. Es sind bereits entsprechende Förder- anträge der Zuwendungsempfänger eingegangen. Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Förderelemente (s. auch Anlage 2 und 3): A1 SeniorenNetzwerke im Aufbau bzw. im Wiederaufbau 1.049.480 € A2 Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke 66.600 € A3 Standortgebundene SeniorenNetzwerke 577.214 € A4 Servicestellen zur Unterstützung verselbständigter SeniorenNetz- werke 419.792 € B Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 259.975 € 3 C Allgemeine Fachberatung Senior*innen 296.595 € D „Die ALTERnativen Netzwerke“: lesbische, schwule, trans Senior*in- nenarbeit 152.532 € Anfang 2026 gibt es insgesamt 65 SeniorenNetzwerke (SNW) in Köln (A1, A2 und A3). Diese decken 66 Stadtteile ab. In den Stadtteilen Mülheim und Altstadt-Süd gibt es neben einem selbstorganisierten Netzwerk auch ein standortgebundenes Netzwerk. Die Netzwerke im Auf- bau Ensen-Westhoven und Eil-Finkenberg sowie das selbstorganisierte SeniorenNetzwerk Sülz-Klettenberg erstrecken sich jeweils über zwei Stadtteile (siehe Anlagen 2 und 4). Fol- gende Änderungen gegenüber dem Jahr 2025 wurden bei der Verteilung der Fördermittel im Einzelnen vorgenommen: Förderelement A1 – SeniorenNetzwerke im Aufbau In der Anlage 4 ist die aktualisierte Karte der SNW in Köln beigefügt. Insgesamt sind es 20 Netzwerke im Aufbau gegenüber 24 im Jahr 2025. Durch die zusammengelegten Stadtteile- Netzwerke Ensen-Westhoven (2023), Eil-Finkenberg (zum 01.07.2025 kam Finkenberg hinzu) und Sülz-Klettenberg (01.01.2026) decken sie 23 Stadtteile ab. Durch die gesunkene Anzahl der Netzwerke sinkt auch die Gesamtfördersumme im Bereich A1. Manche langjährig bestehende selbstorganisierte SNW sind durch Überalterung stark ge- schwächt. Da noch an vorhandene Strukturen angeknüpft werden kann, sollen sie aus Nach- haltigkeitsgründen wieder aufgebaut werden. Seit 2025 ist dies der Fall im Stadtteil Kalk und zum 01.01.2026 in den Stadtteilen Bickendorf, Lindenthal und Longerich. Zusätzliche neue SNW im Aufbau waren 2025 Widdersdorf und Finkenberg als Bestandteil von Eil-Finkenberg. Neu aufgebaut werden ab 01.01.2026 die Netzwerke Rondorf und Löve- nich. Die städtisch finanzierte 0,5-Personalressource aus Meschenich wechselte zum 01.10.2025 nahtlos in den Aufbau der zweiten Servicestelle im Stadtbezirk Kalk. Zusätzlich zu den genannten 20 Netzwerken und außerhalb der Finanzierung im Rahmen die- ser Beschlussvorlage werden seit dem 01.10.2025 zwei neue SNW Blumenberg und Mesche- nich insbesondere für Menschen mit internationaler Familiengeschichte aufgebaut. Die Mittel stammen aus der Johann-Heinrich-Claren-Stiftung und sind zunächst auf drei Jahre begrenzt. Arbeitsweise und -qualität, Berichterstattung und Finanzierungsumfang der beiden Netzwerke orientieren sich am städtischen SeniorenNetzwerkkonzept sowie der Praxis der städtischen SNW. Rechtzeitig vor Ablauf der drei Jahre werden Stiftung und Verwaltung auf der Basis der Berichterstattung über eine Weiterführung für ein bis zwei Jahre entscheiden. Förderelement A2 – Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke Selbstorganisierte SNW werden nach Beendigung der Aufbauphase (A1) von Servicestellen zur Unterstützung selbstorganisierter SNW begleitet (vgl. Förderelement A4). Sie erhalten nur begrenzte Maßnahmengelder, die für die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit und für Materia- lien, Bewirtung etc. auszugeben sind. Im Jahr 2025 gingen SNW in Flittard, Nippes und Mauenheim in die Selbstorganisation, zum 01.01.2026 auch in Humboldt-Gremberg, Weidenpesch, Neustadt-Süd, Buchforst und Jun- kersdorf. Zu Jahresbeginn 2026 ist die Anzahl der unterstützten selbstorganisierten SNW gegenüber dem Vorjahr um ein weiteres SNW auf 35 gestiegen. Zum 01.07.2026 wird mit vier zusätzli- chen selbstorganisierten SNW gerechnet, dann werden es insgesamt 39 sein (gegenüber 34 im Vorjahr). Der Förderansatz steigt hier entsprechend. Förderelement A3 – Standortgebundene SeniorenNetzwerke Die Anzahl dieser Netzwerke bleibt mit 11 unverändert. Die Fördersumme steigt aufgrund der Steigerung der zugrunde zu legenden Personal- und Sachkosten bei den Stellenberechnun- gen. 4 Förderelement A4 – Servicestelle zur Unterstützung selbstorganisierter SeniorenNetz- werke Die Anzahl der Servicestellen steigt 2026 gegenüber 2025 von vier auf acht. Durch die positiv zu bewertende zunehmende Zahl selbstorganisierter Netzwerke soll eine intensivere Beglei- tung durch die Servicestellen stattfinden. Auch eine stärkere Unterstützung von Netzwerken in interkultureller Hinsicht durch die Servicestellen wird aktuell zwischen Verwaltung und Trägern konkretisiert. Nur ein intensiv begleitetes ehrenamtliches Engagement gewährleistet dauerhaft bestehende und diversitätssensible selbstorganisierte SNW. Die Aufwendungen steigen im Förderelement A4 wegen der größeren Anzahl der Servicestellen sowie der vorgenannten Stellenberechnungen. Der Ausbau der Servicestellen ist gemäß Konzept der SNW aus dem vorhandenen Bestand an 0,5-Stellen zu bestreiten, weshalb die Anzahl der Netzwerke im Auf- bau im Bereich A1 um vier sinkt. Förderelement B – Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge Bei den in der Anlage 3 ausgewiesenen antragsabhängigen Mitteln entscheidet die Verwal- tung unterjährig über die Vergabe der Fördermittel in Abstimmung mit den jeweiligen antrag- stellenden Träger*innen. Es handelt sich beispielsweise um Mietkosten von Altenclubs und innovative Projekte für Senior*innen. Die Ansätze der Verbände bleiben gegenüber dem Vor- jahr konstant. Zum zweiten Mal enthalten ist das „Sonderbudget Räume“, in Höhe von 20.707 €. Es soll den mit besonderen Raumproblemen konfrontierten und nur über begrenzte Maßnahmemittel (s. A2) verfügenden selbstorganisierten SNW zugutekommen. Räume sind eine Grundvorausset- zung für das Gelingen dieser Netzwerke. Die Mittel werden auf begründete Einzelanträge von der Verwaltung jeweils für ein Jahr bewilligt, anhand eines von Verbänden/SBK, Netzwer- ker*innen, Seniorenvertretung und Verwaltung einvernehmlich entwickelten Kriterienkatalogs. Durch das ebenfalls zum zweiten Mal vorhandene Sonderbudget Ehrenamt / Übergänge in Höhe von 4.000 € sollen beispielsweise erforderliche Fortbildungen zu interkulturellen Frage- stellungen, interkulturelle Projekte, Veranstaltungen der selbstorganisierten SNW und Mehr- bedarfe im Übergang zu einem stadtteilübergreifenden Netzwerk gefördert werden. Da die Sonderbudget-Mittel 2025 nicht vollständig ausgeschöpft wurden, werden im Jahr 2026 geringere Beträge veranschlagt. Die dadurch freigesetzten Mittel werden aufgrund gestiege- ner Personalkosten in den Förderelementen A und C benötigt und dort verwendet. Förderelement C – Allgemeine Fachberatung Senior*innen Die Aufwendungen für die allgemeine Fachberatung der Verbände, die die verschiedenen Programme der Senior*innenarbeit intern und gegenüber der Stadt begleitet, steigen auf 296.595 €. Förderelement D – Die ALTERnativen Netzwerke: lesbische, schwule, trans Senior*in- nenarbeit „Die ALTERnativen Netzwerke“ von rubicon e.V. werden seit 2024 nicht mehr in das För- derelement C eingeordnet, da die Aktivitäten über eine Fachberatung hinausgehen. Auch wird die ausgebaute trans Senior*innenarbeit ausdrücklich genannt. Der Ansatz wird auf 152.532 € gesteigert. Finanzierung Die Mittel in Höhe von 2.822.188 € sind im beschlossenen Haushalt 2025/2026 im Teilergeb- nisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, enthalten. 5 Um für den Teilbereich SeniorenNetzwerke und Offene Altenarbeit für 2026 Mittel in ausrei- chender Höhe zur Verfügung zu haben, ist neben einem Teilbetrag von 2.479.764 € aus dem Ansatz „Z für Seniorennetzwerke, Offene Altenarbeit und Seniorenkoordination“ ein Teilbetrag von 342.424 € aus dem Ansatz „Z für haushaltsnahe Dienstleistungen und präventive Haus- besuche“ zu entnehmen. Die verbleibenden Mittel in diesem Ansatz reichen für die Finanzie- rung der präventiven Hausbesuche im Jahr 2026 aus. Die Zuwendungen an die Träger steigen im Umfang der Personal- und Energiekostensteige- rungen. Das erfolgreiche Programm der SeniorenNetzwerke setzt dem Grunde nach pflichtige Vorgaben des § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) um (Altenhilfe). Ent- sprechend soll es dazu beitragen, „Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhü- ten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbe- stimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stär- ken“ (SGB XII, §71, Abs.1). Es wirkt präventiv und trägt durch Begegnung, Steigerung von Selbständigkeit und Lebensqualität neben verbesserten Teilhabemöglichkeiten zu einem län- geren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit bei, was wiederum kurz- und mittelfristig zu einer Reduzierung der Kosten für ambulante und stationäre Pflege beiträgt. Die in Anlage 2 bezifferten Aufwendungen sind notwendig, um das Programm der Senioren- Netzwerke im Haushaltsjahr 2026 fortführen und den in § 71 SGB XII formulierten öffentlichen Zweck erreichen zu können. Eine Verschiebung oder Einstellung der Zuwendungen würde bestehende Strukturen im lau- fenden Haushaltsjahr 2026 zerstören. Diese Strukturen könnten in diesem Umfang von der Verwaltung nicht oder nur mit hohem personellen Aufwand vorgehalten werden. Für den kommenden Haushalt 2027/2028 ist eine derartige Zusage derzeit nicht möglich. Die städtische Haushaltslage macht bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2027 ff. vielmehr er- hebliche Einschnitte in allen Teilplänen erforderlich. Dies betrifft auch Förderprogramme und Zuschüsse. Mit Vorlage 3401/2025 wird das aktualisierte „Konzept für die SeniorenNetzwerke Köln“ vo- raussichtlich im April dem Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren nach Vorberatung in den Stadtarbeitsgemeinschaften, den Bezirksvertretungen und dem Aus- schuss für Chancengleichheit und Integration zur Entscheidung vorgelegt werden. Seit Anfang 2023 ist das aktualisierte Konzept von Verwaltung, Verbänden / Sozial-Betriebe-Köln gemein- nützige GmbH (SBK), dem Förderkreis Kölner SeniorenNetzwerke e.V., Netzwerker*innen, Mitarbeitenden aus dem SNW-Programm sowie der Seniorenvertretung Köln entwickelt wor- den. Ein Fokus lag dabei auf der interkulturellen Öffnung des Programms, daher war auch das Amt für Integration und Vielfalt beteiligt. Fachpolitiker*innen wurden durch ein Fachgespräch im Februar 2025 sowie durch ergänzende Informationen im Januar 2026 eingebunden. Gege- benenfalls muss dieses Konzept mit Blick auf die Konsolidierungserfordernisse des Haushalts 2027 ff. überarbeitet werden. Da die Sitzungen des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration sowie der Stadtar- beitsgemeinschaft Queerpolitik nicht innerhalb dieser Beratungsfolge fristgerecht erreicht wer- den konnten, erhalten sie diese Beschlussvorlage nach Entscheidung durch den Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnis. Ein Beschluss in einem späteren Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren würde zu schwerwiegenden Folgen beim SeniorenNetzwerk-Programm führen - vor allem bei den selbstorgansierten SeniorenNetzwerken. Für die Planungssicherheit und damit geplante Aktivitäten umgesetzt werden können, sind die Zuwendungsempfänger*innen auf Zuwen- dungsbescheide noch im April und anschließende Auszahlungen angewiesen. Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersicht „Verteilung der Fördermittel 2026“ Anlage 3: Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 6 Anlage 4: Karte „SeniorenNetzwerke in Köln“ (Stand: 01.01.2026)
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Struktur des Programmes der SeniorenNetzwerke Köln ist durch das SeniorenNetzwerk-Konzept vorgegeben, das unter Beteiligung von Politik, Kölner Wohlfahrtsverbänden, Sozialbetrieben Köln sowie der Seniorenvertretung Köln entwickelt wurde und weiterentwickelt wird. Hierbei fließen auch Ergebnisse von Befragungen von Senior*innen außerhalb des Programms ein. Die Verteilung der Mittel des Programms ist eine originäre Kompetenz des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren.
  • Anlage 4 SeniorenNetzwerke_2026-01

    PDF

    Herunterladen: Anlage 4 SeniorenNetzwerke_2026-01

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Amt für Soziales, Arbeit und SeniorenFachplanung für Senior*innen und Menschen mit Behinderung SeniorenNetzwerke (SNW) in KölnStand: Januar 2026 *Altstadt-Süd und Mülheim haben je ein selbstorganisiertes und ein standortgebundenes SNW.**Das SNW im Aufbau Klettenberg, das die Selbstorganisation nicht aus eigener Kraft erreichen kann, wurde mit dem SNW Sülz zu dem SNW Sülz-Klettenberg im Aufbau zusammengelegt. Stadtteil mit standortgebundenem SNWStadtteil mit selbstorganisiertem SNWStadtteil mit SNW im AufbauStadtteil ohne SNW Stadtteil mit SNW im Aufbau mit interkulturellem Schwerpunktfinanziert von der Johann-Heinrich-Claren-Stiftung
  • Anlage 2 Verteilungsübersicht 2026

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 Verteilungsübersicht 2026

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 2 zu 3284/2025 1 Verteilung der Fördermittel 2026 Summe: 2.822.188,00 € Fördere lement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme A1) SeniorenNetz- werke im Auf- bau bzw. im Wiederaufbau* 5 SNW/AWO Raderberg *Kalk Raderthal Neuehrenfeld *Bickendorf (ab 01.01.2026) 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 1.049.480,00 € Anzahl: 20 (24 in 2025) 3 SNW/CV Pesch Sürth Chorweiler 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 2 SNW/Paritätischer Köln Ossendorf *Lindenthal (ab 01.01.2026) 52.474,00 € 52.474,00 € 2 SNW/DRK Ehrenfeld Rondorf (ab 01.01.2026) 52.474,00 € 52.474,00 € 6 SNW/DW Wahnheide Dünnwald *Lövenich (ab 01.01.2026) Worringen Ensen-Westhoven Widdersdorf 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 1 SNW/SGK Eil-Finkenberg (ab 01.07.2025 mit Finkenberg) 52.474,00 € 1 SNW/SBK *Longerich (ab 01.01.2026) 52.474,00 € Anlage 2 zu 3284/2025 2 Förderel ement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme A2) Selbstorgani- sierte Senio- renNetzwerke Anzahl: 35, + 4 zusätzliche ab 01.07.2026 (34 in 2025) Vingst , Merheim, Bock- lemünd-Mengenich, Sülz-Klet- tenberg /Paritätischer Köln Ostheim, Mülheim, Neubrück, Rodenkirchen, Höhenhaus, Brück, Bayenthal, Buchforst /AWO) Poll, Urbach, Lindweiler, Bil- derstöckchen, Heimersdorf, Nippes /CV Holweide, Altstadt-Süd, Buch- heim, Altstadt-Nord, Dell- brück, Stammheim, Neustadt- Nord, Weidenpesch, Neu- stadt-Süd, Flittard /DRK Gremberghoven, Weiden, Braunsfeld, Zündorf, Mauen- heim, Humboldt-Gremberg, Junkersdorf /DW 1.800,00 € pro SNW 66.600,00 € A3) Standortge- bundene Seni- orenNetz- werke Altstadt-Süd /Waidmarkt 24/CV 52.474,00 € 577.214,00 € Anzahl: 11 (11 in 2025) Deutz/ Gebrüder-Koblenz-Str. 10/Paritätischer Köln 52.474,00 € Zollstock /Rosenzweigweg 1/AWO 52.474,00 € Müngersdorf /Brauweiler Weg 8/DW 52.474,00 € Vogelsang /Goldammerweg 28/Quäker Nachbarschafts- heim/Paritätischer Köln 52.474,00 € Niehl /Pohlmannstr.13/DRK 52.474,00 € Riehl /Boltensternstr.16/SBK 52.474,00 € Seeberg /Abendrothstr. 20/Deutsch-Türkischer Verein e.V./ Paritätischer Köln 52.474,00 € Porz /Glashüttenstr. 18/AWO 52.474,00 € Höhenberg / Weimarer Str. 15/ PariSozial gGmbH/ Paritä- tischer Köln 52.474,00 € Mülheim /Krahnenstr. 1/AWO 52.474,00 € Anlage 2 zu 3284/2025 3 Fördere lement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme A4) Servicestellen zur Unterstüt- zung verselb- ständigter Se- niorenNetz- werke Anzahl:8 (4 in 2025) Paritätischer Köln stadtweit CV stadtweit CV für Stadtbezirk Mülheim DRK für Stadtbez. Mülheim II Paritätischer Köln für Stadtbe- zirk Kalk CV für Stadtbezirk Kalk II SBK für Stadtbezirk Nippes DRK für Stadtbezirk Innen- stadt 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 419.792,00 € B) Weiterentwick- lung der Seni- orenarbeit/ Übergänge AWO CV DW Paritätischer Köln DRK SGK Sonderbudget Räume Sonderbudget Ehrenamt / Übergänge 43.959,00 € 82.980,00 € 7.451,00 € 82.611,00 € 8.489,00 € 9.778,00 € 20.707,00 € 4.000,00 € 259.975,00 € C) Allgemeine Fachberatung Senior*innen AWO Paritätischer Köln DRK CV DW SGK 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 52.474,00 € 34.225,00 € 296.595,00 € D) „Die ALTER- nativen Netz- werke“: lesbi- sche, schwule, trans Senior* innenarbeit rubicon e.V./ Paritätischer Köln 152.532,00 € 152.532,00 € Gesamt 2.822.188,00 € Legende: DW = Diakonisches Werk AWO = Arbeiterwohlfahrt Köln e.V. SNW = SeniorenNetzwerk CV = Caritasverband für die Stadt Köln e.V. SGK = S ynagogengemeinde Köln DRK = Deutsches Rotes Kreuz SBK = Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Paritätischer Köln = Der Paritätische Köln

Beratungsverlauf

  1. 23.04.2026

    Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz