3284/2025
Verteilung der Fördermittel 2026 "SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit"
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Anlage 3 Förderelement B
2885 Zeichen
Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren)
Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
1
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Verteilung
AWO 43.959,00 €
AWO Antragsabhängig 43.959,00 €
Caritasverband für die
Stadt Köln e.V.
82.980,00 €
St. Barbara Ehrenamtlich geführter
Stützpunkt
2.110,00 €
St. Rochus Ehrenamtlich geführter
Stützpunkt
2.110,00 €
Tiergartenstr. 47 Ehrenamtlich geführter
Stützpunkt
2.110,00 €
St. Laurentius Ehrenamtlich geführter
Stützpunkt
2.110,00 €
Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren)
Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
2
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Verteilung
CV Altenclubs 1.055,00 €
CV Freizeitangebote für ältere
Migranten*innen im
Internationalen Zentrum Köln-
Sülz
5.802,50 €
CV Fortbildung ehrenamtlicher
Mitarbeiter*innen in der
Migrant*innenarbeit
2.110,00 €
CV
Erholungs - und
Unterstützungsmaßnahmen
7.385,00 €
CV Antragsabhängig, 2025
Quartiersprojekt im Bezirk
Chorweiler
58.187,50 €
Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren)
Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
3
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Verteilung
Diakonisches Werk 7.451,00 €
Antragsabhängig 7.451,00 €
Der PARITÄTISCHE 82.611,00 €
B1 verschiedene Mitglieder B1 Senior*innenarbeit
Migrant*innen
26.300,00 €
B2 verschiedene Mitglieder B2 Altenclubs/ ehrenamtlich
geführte Stützpunkte
8.400,00 €
B3 verschiedene Mitglieder B3 Mieten Altenclubs 39.000,00 €
B4 verschiedene Mitglieder B4 besondere Maßnahmen,
Qualifizierungen/Super-visionen
für Mitglieder in der
Senior*innenarbeit im Bereich
Öffnung und Weiterentwicklung
der Senior*innenarbeit.
7.911,00 €
Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren)
Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
4
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Verteilung
Der PARITÄTISCHE
B5
verschiedene Mitglieder B5 Antragsabhängig 1.000,00 €
DRK 8.489,00 €
Antragsabhängig 8.489,00 €
Synagogen -Gemeinde 9.778,00 €
Synagogen -Gemeinde Erholungsmaßnahme 5.136,00 €
Synagogen -Gemeinde Migrant*innenarbeit 4.642,00 €
SeniorenNetzwerke:
Sonderbudget Räume
20.707 ,00 € I.d.R. selbstorganisier te
SeniorenNetzwerke
Antragsanhängig (B6) 20.707,00 €
Sonderbudget
Ehrenamt/Übergänge
4.000 ,00 € I.d.R. Verbände / SBK Antragsabhängig (B7) 4.000,00 €
Gesamtsumme 259.975,00 € 259.975,00 €
Beschlussvorlage Ausschuss
15033 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/503/1
Vorlagen-Nummer
3284/2025
Freigabedatum
23.04.206
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Verteilung der Fördermittel 2026 "SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit"
Beschlussorgan
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beschließt von dem im
Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504,
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Zeile 15, Transferaufwendungen, für das Haushalts-
jahr 2026 veranschlagten Teilansatz „Z für Seniorennetzwerke, Offene Altenarbeit und Senio-
renkoordination“ einen Teilbetrag von 2.479.764 € wie in Anlage 2 und 3 zu dieser Beschluss-
vorlage dargestellt, zur Förderung der SeniorenNetzwerke zu verwenden.
Zur Sicherstellung der hinreichenden Finanzierung des Teilansatzes „Z für Seniorennetz-
werke, Offene Altenarbeit und Seniorenkoordination“ wird die Entnahme von 342.424 € aus
dem Ansatz „Z für haushaltsnahe Dienstleistungen und präventive Hausbesuche“ beschlos-
sen, sodass sich die zur Verfügung stehenden Mittel auf 2.822.188 € erhöhen. Die verbleiben-
den Mittel in diesem Ansatz sind hinreichend für die präventiven Hausbesuche im Jahr 2026
(Bereits in der vom damaligen Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am
08.05.2025 beschlossenen Vorlage 0570/2025 wurde dies erläutert).
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.822.188 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die SeniorenNetzwerke tragen durch Begegnung, Steigerung von Selbständigkeit und Le-
bensqualität zu verbesserten Teilhabemöglichkeiten und auch einem längeren Verbleib in der
eigenen Wohnung bei.
Das Konzept für die SeniorenNetzwerke Köln sieht eine Förderung der Netzwerke durch die
Stadt Köln vor. Zur Verteilung der Fördermittel wurde grundsätzlich die Verteilungsstruktur der
Vorjahre beibehalten (vgl. Vorlage 0570/2025). Der Gesamtansatz wurde zur Kompensation
gestiegener Personal- und Energiekostensteigerungen um 2% erhöht. Die konkrete Mittelver-
teilung kann den Anlagen 2 und 3 entnommen werden. Es sind bereits entsprechende Förder-
anträge der Zuwendungsempfänger eingegangen.
Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Förderelemente (s. auch Anlage 2
und 3):
A1 SeniorenNetzwerke im Aufbau bzw. im Wiederaufbau 1.049.480 €
A2 Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke 66.600 €
A3 Standortgebundene SeniorenNetzwerke 577.214 €
A4 Servicestellen zur Unterstützung verselbständigter SeniorenNetz-
werke
419.792 €
B Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 259.975 €
3
C Allgemeine Fachberatung Senior*innen 296.595 €
D „Die ALTERnativen Netzwerke“: lesbische, schwule, trans Senior*in-
nenarbeit
152.532 €
Anfang 2026 gibt es insgesamt 65 SeniorenNetzwerke (SNW) in Köln (A1, A2 und A3). Diese
decken 66 Stadtteile ab. In den Stadtteilen Mülheim und Altstadt-Süd gibt es neben einem
selbstorganisierten Netzwerk auch ein standortgebundenes Netzwerk. Die Netzwerke im Auf-
bau Ensen-Westhoven und Eil-Finkenberg sowie das selbstorganisierte SeniorenNetzwerk
Sülz-Klettenberg erstrecken sich jeweils über zwei Stadtteile (siehe Anlagen 2 und 4). Fol-
gende Änderungen gegenüber dem Jahr 2025 wurden bei der Verteilung der Fördermittel im
Einzelnen vorgenommen:
Förderelement A1 – SeniorenNetzwerke im Aufbau
In der Anlage 4 ist die aktualisierte Karte der SNW in Köln beigefügt. Insgesamt sind es 20
Netzwerke im Aufbau gegenüber 24 im Jahr 2025. Durch die zusammengelegten Stadtteile-
Netzwerke Ensen-Westhoven (2023), Eil-Finkenberg (zum 01.07.2025 kam Finkenberg hinzu)
und Sülz-Klettenberg (01.01.2026) decken sie 23 Stadtteile ab. Durch die gesunkene Anzahl
der Netzwerke sinkt auch die Gesamtfördersumme im Bereich A1.
Manche langjährig bestehende selbstorganisierte SNW sind durch Überalterung stark ge-
schwächt. Da noch an vorhandene Strukturen angeknüpft werden kann, sollen sie aus Nach-
haltigkeitsgründen wieder aufgebaut werden. Seit 2025 ist dies der Fall im Stadtteil Kalk und
zum 01.01.2026 in den Stadtteilen Bickendorf, Lindenthal und Longerich.
Zusätzliche neue SNW im Aufbau waren 2025 Widdersdorf und Finkenberg als Bestandteil
von Eil-Finkenberg. Neu aufgebaut werden ab 01.01.2026 die Netzwerke Rondorf und Löve-
nich. Die städtisch finanzierte 0,5-Personalressource aus Meschenich wechselte zum
01.10.2025 nahtlos in den Aufbau der zweiten Servicestelle im Stadtbezirk Kalk.
Zusätzlich zu den genannten 20 Netzwerken und außerhalb der Finanzierung im Rahmen die-
ser Beschlussvorlage werden seit dem 01.10.2025 zwei neue SNW Blumenberg und Mesche-
nich insbesondere für Menschen mit internationaler Familiengeschichte aufgebaut. Die Mittel
stammen aus der Johann-Heinrich-Claren-Stiftung und sind zunächst auf drei Jahre begrenzt.
Arbeitsweise und -qualität, Berichterstattung und Finanzierungsumfang der beiden Netzwerke
orientieren sich am städtischen SeniorenNetzwerkkonzept sowie der Praxis der städtischen
SNW. Rechtzeitig vor Ablauf der drei Jahre werden Stiftung und Verwaltung auf der Basis der
Berichterstattung über eine Weiterführung für ein bis zwei Jahre entscheiden.
Förderelement A2 – Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke
Selbstorganisierte SNW werden nach Beendigung der Aufbauphase (A1) von Servicestellen
zur Unterstützung selbstorganisierter SNW begleitet (vgl. Förderelement A4). Sie erhalten nur
begrenzte Maßnahmengelder, die für die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit und für Materia-
lien, Bewirtung etc. auszugeben sind.
Im Jahr 2025 gingen SNW in Flittard, Nippes und Mauenheim in die Selbstorganisation, zum
01.01.2026 auch in Humboldt-Gremberg, Weidenpesch, Neustadt-Süd, Buchforst und Jun-
kersdorf.
Zu Jahresbeginn 2026 ist die Anzahl der unterstützten selbstorganisierten SNW gegenüber
dem Vorjahr um ein weiteres SNW auf 35 gestiegen. Zum 01.07.2026 wird mit vier zusätzli-
chen selbstorganisierten SNW gerechnet, dann werden es insgesamt 39 sein (gegenüber 34
im Vorjahr). Der Förderansatz steigt hier entsprechend.
Förderelement A3 – Standortgebundene SeniorenNetzwerke
Die Anzahl dieser Netzwerke bleibt mit 11 unverändert. Die Fördersumme steigt aufgrund der
Steigerung der zugrunde zu legenden Personal- und Sachkosten bei den Stellenberechnun-
gen.
4
Förderelement A4 – Servicestelle zur Unterstützung selbstorganisierter SeniorenNetz-
werke
Die Anzahl der Servicestellen steigt 2026 gegenüber 2025 von vier auf acht. Durch die positiv
zu bewertende zunehmende Zahl selbstorganisierter Netzwerke soll eine intensivere Beglei-
tung durch die Servicestellen stattfinden. Auch eine stärkere Unterstützung von Netzwerken in
interkultureller Hinsicht durch die Servicestellen wird aktuell zwischen Verwaltung und Trägern
konkretisiert. Nur ein intensiv begleitetes ehrenamtliches Engagement gewährleistet dauerhaft
bestehende und diversitätssensible selbstorganisierte SNW. Die Aufwendungen steigen im
Förderelement A4 wegen der größeren Anzahl der Servicestellen sowie der vorgenannten
Stellenberechnungen. Der Ausbau der Servicestellen ist gemäß Konzept der SNW aus dem
vorhandenen Bestand an 0,5-Stellen zu bestreiten, weshalb die Anzahl der Netzwerke im Auf-
bau im Bereich A1 um vier sinkt.
Förderelement B – Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge
Bei den in der Anlage 3 ausgewiesenen antragsabhängigen Mitteln entscheidet die Verwal-
tung unterjährig über die Vergabe der Fördermittel in Abstimmung mit den jeweiligen antrag-
stellenden Träger*innen. Es handelt sich beispielsweise um Mietkosten von Altenclubs und
innovative Projekte für Senior*innen. Die Ansätze der Verbände bleiben gegenüber dem Vor-
jahr konstant.
Zum zweiten Mal enthalten ist das „Sonderbudget Räume“, in Höhe von 20.707 €. Es soll den
mit besonderen Raumproblemen konfrontierten und nur über begrenzte Maßnahmemittel (s.
A2) verfügenden selbstorganisierten SNW zugutekommen. Räume sind eine Grundvorausset-
zung für das Gelingen dieser Netzwerke. Die Mittel werden auf begründete Einzelanträge von
der Verwaltung jeweils für ein Jahr bewilligt, anhand eines von Verbänden/SBK, Netzwer-
ker*innen, Seniorenvertretung und Verwaltung einvernehmlich entwickelten Kriterienkatalogs.
Durch das ebenfalls zum zweiten Mal vorhandene Sonderbudget Ehrenamt / Übergänge in
Höhe von 4.000 € sollen beispielsweise erforderliche Fortbildungen zu interkulturellen Frage-
stellungen, interkulturelle Projekte, Veranstaltungen der selbstorganisierten SNW und Mehr-
bedarfe im Übergang zu einem stadtteilübergreifenden Netzwerk gefördert werden.
Da die Sonderbudget-Mittel 2025 nicht vollständig ausgeschöpft wurden, werden im Jahr 2026
geringere Beträge veranschlagt. Die dadurch freigesetzten Mittel werden aufgrund gestiege-
ner Personalkosten in den Förderelementen A und C benötigt und dort verwendet.
Förderelement C – Allgemeine Fachberatung Senior*innen
Die Aufwendungen für die allgemeine Fachberatung der Verbände, die die verschiedenen
Programme der Senior*innenarbeit intern und gegenüber der Stadt begleitet, steigen auf
296.595 €.
Förderelement D – Die ALTERnativen Netzwerke: lesbische, schwule, trans Senior*in-
nenarbeit
„Die ALTERnativen Netzwerke“ von rubicon e.V. werden seit 2024 nicht mehr in das För-
derelement C eingeordnet, da die Aktivitäten über eine Fachberatung hinausgehen. Auch wird
die ausgebaute trans Senior*innenarbeit ausdrücklich genannt.
Der Ansatz wird auf 152.532 € gesteigert.
Finanzierung
Die Mittel in Höhe von 2.822.188 € sind im beschlossenen Haushalt 2025/2026 im Teilergeb-
nisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, enthalten.
5
Um für den Teilbereich SeniorenNetzwerke und Offene Altenarbeit für 2026 Mittel in ausrei-
chender Höhe zur Verfügung zu haben, ist neben einem Teilbetrag von 2.479.764 € aus dem
Ansatz „Z für Seniorennetzwerke, Offene Altenarbeit und Seniorenkoordination“ ein Teilbetrag
von 342.424 € aus dem Ansatz „Z für haushaltsnahe Dienstleistungen und präventive Haus-
besuche“ zu entnehmen. Die verbleibenden Mittel in diesem Ansatz reichen für die Finanzie-
rung der präventiven Hausbesuche im Jahr 2026 aus.
Die Zuwendungen an die Träger steigen im Umfang der Personal- und Energiekostensteige-
rungen. Das erfolgreiche Programm der SeniorenNetzwerke setzt dem Grunde nach pflichtige
Vorgaben des § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) um (Altenhilfe). Ent-
sprechend soll es dazu beitragen, „Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhü-
ten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbe-
stimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stär-
ken“ (SGB XII, §71, Abs.1). Es wirkt präventiv und trägt durch Begegnung, Steigerung von
Selbständigkeit und Lebensqualität neben verbesserten Teilhabemöglichkeiten zu einem län-
geren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit bei, was wiederum kurz- und mittelfristig zu einer
Reduzierung der Kosten für ambulante und stationäre Pflege beiträgt.
Die in Anlage 2 bezifferten Aufwendungen sind notwendig, um das Programm der Senioren-
Netzwerke im Haushaltsjahr 2026 fortführen und den in § 71 SGB XII formulierten öffentlichen
Zweck erreichen zu können.
Eine Verschiebung oder Einstellung der Zuwendungen würde bestehende Strukturen im lau-
fenden Haushaltsjahr 2026 zerstören. Diese Strukturen könnten in diesem Umfang von der
Verwaltung nicht oder nur mit hohem personellen Aufwand vorgehalten werden.
Für den kommenden Haushalt 2027/2028 ist eine derartige Zusage derzeit nicht möglich. Die
städtische Haushaltslage macht bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2027 ff. vielmehr er-
hebliche Einschnitte in allen Teilplänen erforderlich. Dies betrifft auch Förderprogramme und
Zuschüsse.
Mit Vorlage 3401/2025 wird das aktualisierte „Konzept für die SeniorenNetzwerke Köln“ vo-
raussichtlich im April dem Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren nach
Vorberatung in den Stadtarbeitsgemeinschaften, den Bezirksvertretungen und dem Aus-
schuss für Chancengleichheit und Integration zur Entscheidung vorgelegt werden. Seit Anfang
2023 ist das aktualisierte Konzept von Verwaltung, Verbänden / Sozial-Betriebe-Köln gemein-
nützige GmbH (SBK), dem Förderkreis Kölner SeniorenNetzwerke e.V., Netzwerker*innen,
Mitarbeitenden aus dem SNW-Programm sowie der Seniorenvertretung Köln entwickelt wor-
den. Ein Fokus lag dabei auf der interkulturellen Öffnung des Programms, daher war auch das
Amt für Integration und Vielfalt beteiligt. Fachpolitiker*innen wurden durch ein Fachgespräch
im Februar 2025 sowie durch ergänzende Informationen im Januar 2026 eingebunden. Gege-
benenfalls muss dieses Konzept mit Blick auf die Konsolidierungserfordernisse des Haushalts
2027 ff. überarbeitet werden.
Da die Sitzungen des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration sowie der Stadtar-
beitsgemeinschaft Queerpolitik nicht innerhalb dieser Beratungsfolge fristgerecht erreicht wer-
den konnten, erhalten sie diese Beschlussvorlage nach Entscheidung durch den Ausschuss
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnis.
Ein Beschluss in einem späteren Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
würde zu schwerwiegenden Folgen beim SeniorenNetzwerk-Programm führen - vor allem bei
den selbstorgansierten SeniorenNetzwerken. Für die Planungssicherheit und damit geplante
Aktivitäten umgesetzt werden können, sind die Zuwendungsempfänger*innen auf Zuwen-
dungsbescheide noch im April und anschließende Auszahlungen angewiesen.
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Übersicht „Verteilung der Fördermittel 2026“
Anlage 3: Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der
Seniorenarbeit/Übergänge
6
Anlage 4: Karte „SeniorenNetzwerke in Köln“ (Stand: 01.01.2026)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
986 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Struktur des Programmes der SeniorenNetzwerke Köln ist durch das SeniorenNetzwerk-Konzept vorgegeben, das unter Beteiligung von Politik, Kölner Wohlfahrtsverbänden, Sozialbetrieben Köln sowie der Seniorenvertretung Köln entwickelt wurde und weiterentwickelt wird. Hierbei fließen auch Ergebnisse von Befragungen von Senior*innen außerhalb des Programms ein. Die Verteilung der Mittel des Programms ist eine originäre Kompetenz des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren.
Anlage 4 SeniorenNetzwerke_2026-01
641 Zeichen
Amt für Soziales, Arbeit und SeniorenFachplanung für Senior*innen und Menschen mit Behinderung SeniorenNetzwerke (SNW) in KölnStand: Januar 2026 *Altstadt-Süd und Mülheim haben je ein selbstorganisiertes und ein standortgebundenes SNW.**Das SNW im Aufbau Klettenberg, das die Selbstorganisation nicht aus eigener Kraft erreichen kann, wurde mit dem SNW Sülz zu dem SNW Sülz-Klettenberg im Aufbau zusammengelegt. Stadtteil mit standortgebundenem SNWStadtteil mit selbstorganisiertem SNWStadtteil mit SNW im AufbauStadtteil ohne SNW Stadtteil mit SNW im Aufbau mit interkulturellem Schwerpunktfinanziert von der Johann-Heinrich-Claren-Stiftung
Anlage 2 Verteilungsübersicht 2026
4391 Zeichen
Anlage 2 zu 3284/2025
1
Verteilung der Fördermittel 2026
Summe: 2.822.188,00 €
Fördere lement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme
A1) SeniorenNetz-
werke im Auf-
bau bzw. im
Wiederaufbau*
5 SNW/AWO
Raderberg
*Kalk
Raderthal
Neuehrenfeld
*Bickendorf (ab 01.01.2026)
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
1.049.480,00 €
Anzahl: 20
(24 in 2025)
3 SNW/CV
Pesch
Sürth
Chorweiler
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
2 SNW/Paritätischer Köln
Ossendorf
*Lindenthal (ab 01.01.2026)
52.474,00 €
52.474,00 €
2 SNW/DRK
Ehrenfeld
Rondorf (ab 01.01.2026)
52.474,00 €
52.474,00 €
6 SNW/DW
Wahnheide
Dünnwald
*Lövenich (ab 01.01.2026)
Worringen
Ensen-Westhoven
Widdersdorf
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
1 SNW/SGK
Eil-Finkenberg (ab 01.07.2025
mit Finkenberg)
52.474,00 €
1 SNW/SBK
*Longerich (ab 01.01.2026)
52.474,00 €
Anlage 2 zu 3284/2025
2
Förderel ement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme
A2) Selbstorgani-
sierte Senio-
renNetzwerke
Anzahl: 35, + 4
zusätzliche ab
01.07.2026
(34 in 2025)
Vingst , Merheim, Bock-
lemünd-Mengenich, Sülz-Klet-
tenberg /Paritätischer Köln
Ostheim, Mülheim, Neubrück,
Rodenkirchen, Höhenhaus,
Brück, Bayenthal, Buchforst
/AWO)
Poll, Urbach, Lindweiler, Bil-
derstöckchen, Heimersdorf,
Nippes /CV
Holweide, Altstadt-Süd, Buch-
heim, Altstadt-Nord, Dell-
brück, Stammheim, Neustadt-
Nord, Weidenpesch, Neu-
stadt-Süd, Flittard /DRK
Gremberghoven, Weiden,
Braunsfeld, Zündorf, Mauen-
heim, Humboldt-Gremberg,
Junkersdorf /DW
1.800,00 € pro SNW 66.600,00 €
A3) Standortge-
bundene Seni-
orenNetz-
werke
Altstadt-Süd /Waidmarkt
24/CV
52.474,00 €
577.214,00 €
Anzahl: 11
(11 in 2025)
Deutz/ Gebrüder-Koblenz-Str.
10/Paritätischer Köln
52.474,00 €
Zollstock /Rosenzweigweg
1/AWO
52.474,00 €
Müngersdorf /Brauweiler Weg
8/DW
52.474,00 €
Vogelsang /Goldammerweg
28/Quäker Nachbarschafts-
heim/Paritätischer Köln
52.474,00 €
Niehl /Pohlmannstr.13/DRK 52.474,00 €
Riehl /Boltensternstr.16/SBK 52.474,00 €
Seeberg /Abendrothstr.
20/Deutsch-Türkischer Verein
e.V./ Paritätischer Köln
52.474,00 €
Porz /Glashüttenstr. 18/AWO 52.474,00 €
Höhenberg / Weimarer Str.
15/ PariSozial gGmbH/ Paritä-
tischer Köln
52.474,00 €
Mülheim /Krahnenstr. 1/AWO
52.474,00 €
Anlage 2 zu 3284/2025
3
Fördere lement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme
A4) Servicestellen
zur Unterstüt-
zung verselb-
ständigter Se-
niorenNetz-
werke
Anzahl:8
(4 in 2025)
Paritätischer Köln stadtweit
CV stadtweit
CV für Stadtbezirk Mülheim
DRK für Stadtbez. Mülheim II
Paritätischer Köln für Stadtbe-
zirk Kalk
CV für Stadtbezirk Kalk II
SBK für Stadtbezirk Nippes
DRK für Stadtbezirk Innen-
stadt
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
419.792,00 €
B) Weiterentwick-
lung der Seni-
orenarbeit/
Übergänge
AWO
CV
DW
Paritätischer Köln
DRK
SGK
Sonderbudget Räume
Sonderbudget Ehrenamt /
Übergänge
43.959,00 €
82.980,00 €
7.451,00 €
82.611,00 €
8.489,00 €
9.778,00 €
20.707,00 €
4.000,00 €
259.975,00 €
C) Allgemeine
Fachberatung
Senior*innen
AWO
Paritätischer Köln
DRK
CV
DW
SGK
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
52.474,00 €
34.225,00 €
296.595,00 €
D) „Die ALTER-
nativen Netz-
werke“: lesbi-
sche, schwule,
trans Senior*
innenarbeit
rubicon e.V./ Paritätischer
Köln
152.532,00 €
152.532,00 €
Gesamt 2.822.188,00 €
Legende:
DW = Diakonisches Werk AWO = Arbeiterwohlfahrt Köln e.V. SNW = SeniorenNetzwerk
CV = Caritasverband für die Stadt Köln e.V. SGK = S ynagogengemeinde Köln DRK = Deutsches Rotes Kreuz
SBK = Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Paritätischer Köln = Der Paritätische Köln
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
563 Zeichen
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit zu Vorlage 3284/2025 „Verteilung der Fördermittel 2026 ‚SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit‘" Begründung der Dringlichkeit Aufgrund des erforderlichen umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses erfolgt die Einbringung der Vorlage verfristet. Ein Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am 23.04.2026 ist erforderlich, um den Trägern der Seniorenarbeit die erforderliche Sicherheit in der Planung und Durchführung ihrer Arbeit zu geben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3284/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 18.11.2025 16:18