Mandari Insight

3284/2025

Verteilung der Fördermittel 2026 "SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit"

Beschlussvorlage Ausschuss 23.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 23.04.2026, TOP 9.4

Anlage 3 Förderelement B

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 SeniorenNetzwerke_2026-01

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Verteilungsübersicht 2026

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Förderelement B

2885 Zeichen

Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren) 
Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 
1 
 
 
Verband  Gesamtbetrag  Träger  Maßnahme  Verteilung  
 
AWO  43.959,00  €    
  AWO  Antragsabhängig  43.959,00 € 
     
 
Caritasverband für die 
Stadt Köln e.V. 
82.980,00 €    
  St. Barbara  Ehrenamtlich geführter 
Stützpunkt 
2.110,00 € 
  St. Rochus  Ehrenamtlich geführter 
Stützpunkt 
2.110,00 € 
  Tiergartenstr. 47  Ehrenamtlich geführter 
Stützpunkt 
2.110,00 € 
 
  St. Laurentius  Ehrenamtlich geführter 
Stützpunkt 
2.110,00 €

Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren) 
Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 
2 
 
Verband  Gesamtbetrag  Träger  Maßnahme  Verteilung  
 
  CV  Altenclubs  1.055,00 € 
 
  CV  Freizeitangebote für ältere 
Migranten*innen im 
Internationalen Zentrum Köln-
Sülz 
5.802,50 € 
  CV  Fortbildung ehrenamtlicher 
Mitarbeiter*innen in der 
Migrant*innenarbeit  
 
2.110,00 € 
  CV  
 
 
Erholungs - und 
Unterstützungsmaßnahmen 
7.385,00 € 
  CV  Antragsabhängig, 2025 
Quartiersprojekt im Bezirk 
Chorweiler 
 
58.187,50 €

Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren) 
Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 
3 
 
Verband  Gesamtbetrag  Träger  Maßnahme  Verteilung  
 
Diakonisches Werk  7.451,00 €    
   Antragsabhängig  7.451,00 € 
 
     
 
Der PARITÄTISCHE  82.611,00 €    
B1   verschiedene Mitglieder  B1 Senior*innenarbeit 
Migrant*innen 
26.300,00 € 
 
B2   verschiedene Mitglieder  B2 Altenclubs/ ehrenamtlich 
geführte Stützpunkte 
8.400,00 € 
 
B3   verschiedene Mitglieder  B3 Mieten Altenclubs  39.000,00 € 
 
 
B4   verschiedene Mitglieder  B4 besondere Maßnahmen, 
Qualifizierungen/Super-visionen 
für Mitglieder in der 
Senior*innenarbeit im Bereich 
Öffnung und Weiterentwicklung 
der Senior*innenarbeit. 
 
7.911,00 €

Anlage 3 zu 3284/2025 (Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren) 
Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 
4 
 
Verband  Gesamtbetrag  Träger  Maßnahme  Verteilung  
 
Der PARITÄTISCHE  
B5 
 verschiedene Mitglieder  B5 Antragsabhängig  1.000,00 € 
     
 
DRK  8.489,00 €    
 
   Antragsabhängig  8.489,00 € 
 
     
 
Synagogen -Gemeinde  9.778,00 €    
  Synagogen -Gemeinde  Erholungsmaßnahme  5.136,00 € 
 
  Synagogen -Gemeinde  Migrant*innenarbeit  4.642,00 € 
 
     
 
SeniorenNetzwerke: 
Sonderbudget Räume 
20.707 ,00 € I.d.R. selbstorganisier te 
SeniorenNetzwerke 
Antragsanhängig (B6)  20.707,00 € 
Sonderbudget 
Ehrenamt/Übergänge 
4.000 ,00  € I.d.R. Verbände / SBK  Antragsabhängig (B7)  4.000,00 € 
     
Gesamtsumme  259.975,00 €   259.975,00 €

Beschlussvorlage Ausschuss

15033 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3284/2025 
Freigabedatum 
23.04.206  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Fördermittel 2026 "SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit" 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beschließt von dem im 
Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, 
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Zeile 15, Transferaufwendungen, für das Haushalts-
jahr 2026 veranschlagten Teilansatz „Z für Seniorennetzwerke, Offene Altenarbeit und Senio-
renkoordination“ einen Teilbetrag von 2.479.764 € wie in Anlage 2 und 3 zu dieser Beschluss-
vorlage dargestellt, zur Förderung der SeniorenNetzwerke zu verwenden. 
 
Zur Sicherstellung der hinreichenden Finanzierung des Teilansatzes „Z für Seniorennetz-
werke, Offene Altenarbeit und Seniorenkoordination“ wird die Entnahme von 342.424 € aus 
dem Ansatz „Z für haushaltsnahe Dienstleistungen und präventive Hausbesuche“ beschlos-
sen, sodass sich die zur Verfügung stehenden Mittel auf 2.822.188 € erhöhen. Die verbleiben-
den Mittel in diesem Ansatz sind hinreichend für die präventiven Hausbesuche im Jahr 2026 
(Bereits in der vom damaligen Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 
08.05.2025 beschlossenen Vorlage 0570/2025 wurde dies erläutert). 
 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.822.188 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die SeniorenNetzwerke tragen durch Begegnung, Steigerung von Selbständigkeit und Le-
bensqualität zu verbesserten Teilhabemöglichkeiten und auch einem längeren Verbleib in der 
eigenen Wohnung bei. 
 
Das Konzept für die SeniorenNetzwerke Köln sieht eine Förderung der Netzwerke durch die 
Stadt Köln vor. Zur Verteilung der Fördermittel wurde grundsätzlich die Verteilungsstruktur der 
Vorjahre beibehalten (vgl. Vorlage 0570/2025). Der Gesamtansatz wurde zur Kompensation 
gestiegener Personal- und Energiekostensteigerungen um 2% erhöht. Die konkrete Mittelver-
teilung kann den Anlagen 2 und 3 entnommen werden. Es sind bereits entsprechende Förder-
anträge der Zuwendungsempfänger eingegangen. 
 
Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Förderelemente (s. auch Anlage 2 
und 3): 
A1 SeniorenNetzwerke im Aufbau bzw. im Wiederaufbau 1.049.480 € 
A2  Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke      66.600 € 
A3 Standortgebundene SeniorenNetzwerke    577.214 € 
A4 Servicestellen zur Unterstützung verselbständigter SeniorenNetz-
werke 
   419.792 € 
B Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge    259.975 €

3 
C Allgemeine Fachberatung Senior*innen    296.595 € 
D „Die ALTERnativen Netzwerke“: lesbische, schwule, trans Senior*in-
nenarbeit 
   152.532 € 
 
Anfang 2026 gibt es insgesamt 65 SeniorenNetzwerke (SNW) in Köln (A1, A2 und A3). Diese 
decken 66 Stadtteile ab. In den Stadtteilen Mülheim und Altstadt-Süd gibt es neben einem 
selbstorganisierten Netzwerk auch ein standortgebundenes Netzwerk. Die Netzwerke im Auf-
bau Ensen-Westhoven und Eil-Finkenberg sowie das selbstorganisierte SeniorenNetzwerk 
Sülz-Klettenberg erstrecken sich jeweils über zwei Stadtteile (siehe Anlagen 2 und 4). Fol-
gende Änderungen gegenüber dem Jahr 2025 wurden bei der Verteilung der Fördermittel im 
Einzelnen vorgenommen: 
 
Förderelement A1 – SeniorenNetzwerke im Aufbau 
 
In der Anlage 4 ist die aktualisierte Karte der SNW in Köln beigefügt. Insgesamt sind es 20 
Netzwerke im Aufbau gegenüber 24 im Jahr 2025. Durch die zusammengelegten Stadtteile-
Netzwerke Ensen-Westhoven (2023), Eil-Finkenberg (zum 01.07.2025 kam Finkenberg hinzu) 
und Sülz-Klettenberg (01.01.2026) decken sie 23 Stadtteile ab. Durch die gesunkene Anzahl 
der Netzwerke sinkt auch die Gesamtfördersumme im Bereich A1. 
 
Manche langjährig bestehende selbstorganisierte SNW sind durch Überalterung stark ge-
schwächt. Da noch an vorhandene Strukturen angeknüpft werden kann, sollen sie aus Nach-
haltigkeitsgründen wieder aufgebaut werden. Seit 2025 ist dies der Fall im Stadtteil Kalk und 
zum 01.01.2026 in den Stadtteilen Bickendorf, Lindenthal und Longerich.  
 
Zusätzliche neue SNW im Aufbau waren 2025 Widdersdorf und Finkenberg als Bestandteil 
von Eil-Finkenberg. Neu aufgebaut werden ab 01.01.2026 die Netzwerke Rondorf und Löve-
nich. Die städtisch finanzierte 0,5-Personalressource aus Meschenich wechselte zum 
01.10.2025 nahtlos in den Aufbau der zweiten Servicestelle im Stadtbezirk Kalk. 
 
Zusätzlich zu den genannten 20 Netzwerken und außerhalb der Finanzierung im Rahmen die-
ser Beschlussvorlage werden seit dem 01.10.2025 zwei neue SNW Blumenberg und Mesche-
nich insbesondere für Menschen mit internationaler Familiengeschichte aufgebaut. Die Mittel 
stammen aus der Johann-Heinrich-Claren-Stiftung und sind zunächst auf drei Jahre begrenzt. 
Arbeitsweise und -qualität, Berichterstattung und Finanzierungsumfang der beiden Netzwerke 
orientieren sich am städtischen SeniorenNetzwerkkonzept sowie der Praxis der städtischen 
SNW. Rechtzeitig vor Ablauf der drei Jahre werden Stiftung und Verwaltung auf der Basis der 
Berichterstattung über eine Weiterführung für ein bis zwei Jahre entscheiden. 
 
Förderelement A2 – Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke 
 
Selbstorganisierte SNW werden nach Beendigung der Aufbauphase (A1) von Servicestellen 
zur Unterstützung selbstorganisierter SNW begleitet (vgl. Förderelement A4). Sie erhalten nur 
begrenzte Maßnahmengelder, die für die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit und für Materia-
lien, Bewirtung etc. auszugeben sind. 
 
Im Jahr 2025 gingen SNW in Flittard, Nippes und Mauenheim in die Selbstorganisation, zum 
01.01.2026 auch in Humboldt-Gremberg, Weidenpesch, Neustadt-Süd, Buchforst und Jun-
kersdorf. 
 
Zu Jahresbeginn 2026 ist die Anzahl der unterstützten selbstorganisierten SNW gegenüber 
dem Vorjahr um ein weiteres SNW auf 35 gestiegen. Zum 01.07.2026 wird mit vier zusätzli-
chen selbstorganisierten SNW gerechnet, dann werden es insgesamt 39 sein (gegenüber 34 
im Vorjahr). Der Förderansatz steigt hier entsprechend. 
 
Förderelement A3 – Standortgebundene SeniorenNetzwerke 
 
Die Anzahl dieser Netzwerke bleibt mit 11 unverändert. Die Fördersumme steigt aufgrund der 
Steigerung der zugrunde zu legenden Personal- und Sachkosten bei den Stellenberechnun-
gen.

4 
 
Förderelement A4 – Servicestelle zur Unterstützung selbstorganisierter SeniorenNetz-
werke 
 
Die Anzahl der Servicestellen steigt 2026 gegenüber 2025 von vier auf acht. Durch die positiv 
zu bewertende zunehmende Zahl selbstorganisierter Netzwerke soll eine intensivere Beglei-
tung durch die Servicestellen stattfinden. Auch eine stärkere Unterstützung von Netzwerken in 
interkultureller Hinsicht durch die Servicestellen wird aktuell zwischen Verwaltung und Trägern 
konkretisiert. Nur ein intensiv begleitetes ehrenamtliches Engagement gewährleistet dauerhaft 
bestehende und diversitätssensible selbstorganisierte SNW. Die Aufwendungen steigen im 
Förderelement A4 wegen der größeren Anzahl der Servicestellen sowie der vorgenannten 
Stellenberechnungen. Der Ausbau der Servicestellen ist gemäß Konzept der SNW aus dem 
vorhandenen Bestand an 0,5-Stellen zu bestreiten, weshalb die Anzahl der Netzwerke im Auf-
bau im Bereich A1 um vier sinkt. 
 
Förderelement B – Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 
 
Bei den in der Anlage 3 ausgewiesenen antragsabhängigen Mitteln entscheidet die Verwal-
tung unterjährig über die Vergabe der Fördermittel in Abstimmung mit den jeweiligen antrag-
stellenden Träger*innen. Es handelt sich beispielsweise um Mietkosten von Altenclubs und 
innovative Projekte für Senior*innen. Die Ansätze der Verbände bleiben gegenüber dem Vor-
jahr konstant. 
 
Zum zweiten Mal enthalten ist das „Sonderbudget Räume“, in Höhe von 20.707 €. Es soll den 
mit besonderen Raumproblemen konfrontierten und nur über begrenzte Maßnahmemittel (s. 
A2) verfügenden selbstorganisierten SNW zugutekommen. Räume sind eine Grundvorausset-
zung für das Gelingen dieser Netzwerke. Die Mittel werden auf begründete Einzelanträge von 
der Verwaltung jeweils für ein Jahr bewilligt, anhand eines von Verbänden/SBK, Netzwer-
ker*innen, Seniorenvertretung und Verwaltung einvernehmlich entwickelten Kriterienkatalogs.  
 
Durch das ebenfalls zum zweiten Mal vorhandene Sonderbudget Ehrenamt / Übergänge in 
Höhe von 4.000 € sollen beispielsweise erforderliche Fortbildungen zu interkulturellen Frage-
stellungen, interkulturelle Projekte, Veranstaltungen der selbstorganisierten SNW und Mehr-
bedarfe im Übergang zu einem stadtteilübergreifenden Netzwerk gefördert werden. 
 
Da die Sonderbudget-Mittel 2025 nicht vollständig ausgeschöpft wurden, werden im Jahr 2026 
geringere Beträge veranschlagt. Die dadurch freigesetzten Mittel werden aufgrund gestiege-
ner Personalkosten in den Förderelementen A und C benötigt und dort verwendet. 
 
Förderelement C – Allgemeine Fachberatung Senior*innen 
 
Die Aufwendungen für die allgemeine Fachberatung der Verbände, die die verschiedenen 
Programme der Senior*innenarbeit intern und gegenüber der Stadt begleitet, steigen auf 
296.595 €. 
 
Förderelement D – Die ALTERnativen Netzwerke: lesbische, schwule, trans Senior*in-
nenarbeit 
 
„Die ALTERnativen Netzwerke“ von rubicon e.V. werden seit 2024 nicht mehr in das För-
derelement C eingeordnet, da die Aktivitäten über eine Fachberatung hinausgehen. Auch wird 
die ausgebaute trans Senior*innenarbeit ausdrücklich genannt.  
 
Der Ansatz wird auf 152.532 € gesteigert. 
 
Finanzierung 
 
Die Mittel in Höhe von 2.822.188 € sind im beschlossenen Haushalt 2025/2026 im Teilergeb-
nisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, enthalten.

5 
Um für den Teilbereich SeniorenNetzwerke und Offene Altenarbeit für 2026 Mittel in ausrei-
chender Höhe zur Verfügung zu haben, ist neben einem Teilbetrag von 2.479.764 € aus dem 
Ansatz „Z für Seniorennetzwerke, Offene Altenarbeit und Seniorenkoordination“ ein Teilbetrag 
von 342.424 € aus dem Ansatz „Z für haushaltsnahe Dienstleistungen und präventive Haus-
besuche“ zu entnehmen. Die verbleibenden Mittel in diesem Ansatz reichen für die Finanzie-
rung der präventiven Hausbesuche im Jahr 2026 aus. 
 
Die Zuwendungen an die Träger steigen im Umfang der Personal- und Energiekostensteige-
rungen. Das erfolgreiche Programm der SeniorenNetzwerke setzt dem Grunde nach pflichtige 
Vorgaben des § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) um (Altenhilfe). Ent-
sprechend soll es dazu beitragen, „Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhü-
ten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbe-
stimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stär-
ken“ (SGB XII, §71, Abs.1). Es wirkt präventiv und trägt durch Begegnung, Steigerung von 
Selbständigkeit und Lebensqualität neben verbesserten Teilhabemöglichkeiten zu einem län-
geren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit bei, was wiederum kurz- und mittelfristig zu einer 
Reduzierung der Kosten für ambulante und stationäre Pflege beiträgt.  
 
Die in Anlage 2 bezifferten Aufwendungen sind notwendig, um das Programm der Senioren-
Netzwerke im Haushaltsjahr 2026 fortführen und den in § 71 SGB XII formulierten öffentlichen 
Zweck erreichen zu können.  
 
Eine Verschiebung oder Einstellung der Zuwendungen würde bestehende Strukturen im lau-
fenden Haushaltsjahr 2026 zerstören. Diese Strukturen könnten in diesem Umfang von der 
Verwaltung nicht oder nur mit hohem personellen Aufwand vorgehalten werden. 
 
Für den kommenden Haushalt 2027/2028 ist eine derartige Zusage derzeit nicht möglich. Die 
städtische Haushaltslage macht bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2027 ff. vielmehr er-
hebliche Einschnitte in allen Teilplänen erforderlich. Dies betrifft auch Förderprogramme und 
Zuschüsse. 
 
Mit Vorlage 3401/2025 wird das aktualisierte „Konzept für die SeniorenNetzwerke Köln“ vo-
raussichtlich im April dem Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren nach 
Vorberatung in den Stadtarbeitsgemeinschaften, den Bezirksvertretungen und dem Aus-
schuss für Chancengleichheit und Integration zur Entscheidung vorgelegt werden. Seit Anfang 
2023 ist das aktualisierte Konzept von Verwaltung, Verbänden / Sozial-Betriebe-Köln gemein-
nützige GmbH (SBK), dem Förderkreis Kölner SeniorenNetzwerke e.V., Netzwerker*innen, 
Mitarbeitenden aus dem SNW-Programm sowie der Seniorenvertretung Köln entwickelt wor-
den. Ein Fokus lag dabei auf der interkulturellen Öffnung des Programms, daher war auch das 
Amt für Integration und Vielfalt beteiligt. Fachpolitiker*innen wurden durch ein Fachgespräch 
im Februar 2025 sowie durch ergänzende Informationen im Januar 2026 eingebunden. Gege-
benenfalls muss dieses Konzept mit Blick auf die Konsolidierungserfordernisse des Haushalts 
2027 ff. überarbeitet werden. 
 
Da die Sitzungen des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration sowie der Stadtar-
beitsgemeinschaft Queerpolitik nicht innerhalb dieser Beratungsfolge fristgerecht erreicht wer-
den konnten, erhalten sie diese Beschlussvorlage nach Entscheidung durch den Ausschuss 
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnis. 
Ein Beschluss in einem späteren Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 
würde zu schwerwiegenden Folgen beim SeniorenNetzwerk-Programm führen - vor allem bei 
den selbstorgansierten SeniorenNetzwerken. Für die Planungssicherheit und damit geplante 
Aktivitäten umgesetzt werden können, sind die Zuwendungsempfänger*innen auf Zuwen-
dungsbescheide noch im April und anschließende Auszahlungen angewiesen. 
 
 
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Übersicht „Verteilung der Fördermittel 2026“ 
Anlage 3: Verteilung Fördermittel 2026, Förderelement B: Weiterentwicklung der  
                Seniorenarbeit/Übergänge

6 
Anlage 4: Karte „SeniorenNetzwerke in Köln“ (Stand: 01.01.2026)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

986 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Struktur des Programmes der SeniorenNetzwerke Köln ist durch das SeniorenNetzwerk-Konzept 
vorgegeben, das unter Beteiligung von Politik, Kölner Wohlfahrtsverbänden, Sozialbetrieben Köln sowie 
der Seniorenvertretung Köln entwickelt wurde und weiterentwickelt wird. Hierbei fließen auch Ergebnisse 
von Befragungen von Senior*innen außerhalb des Programms ein. 
Die Verteilung der Mittel des Programms ist eine originäre Kompetenz des Ausschusses Soziales, 
Gesundheit, Seniorinnen und Senioren.

Anlage 4 SeniorenNetzwerke_2026-01

641 Zeichen

Amt für Soziales, Arbeit und SeniorenFachplanung für Senior*innen und Menschen mit Behinderung
SeniorenNetzwerke (SNW) in KölnStand: Januar 2026
*Altstadt-Süd und Mülheim haben je ein selbstorganisiertes und ein standortgebundenes SNW.**Das SNW im Aufbau Klettenberg, das die Selbstorganisation nicht aus eigener Kraft erreichen kann, wurde mit dem SNW Sülz zu dem SNW Sülz-Klettenberg im Aufbau zusammengelegt. Stadtteil mit standortgebundenem SNWStadtteil mit selbstorganisiertem SNWStadtteil mit SNW im AufbauStadtteil ohne SNW
Stadtteil mit SNW im Aufbau mit interkulturellem Schwerpunktfinanziert von der Johann-Heinrich-Claren-Stiftung

Anlage 2 Verteilungsübersicht 2026

4391 Zeichen

Anlage 2 zu 3284/2025 
  
 
1 
 
  Verteilung der Fördermittel 2026 
 
Summe: 2.822.188,00 € 
 Fördere lement  Einrichtung/Stadtteil/Träger  Einzelfördersumme  Gesamtfördersumme  
     
A1)  SeniorenNetz- 
werke im Auf- 
bau bzw. im 
Wiederaufbau* 
 
 
5 SNW/AWO 
 
Raderberg 
*Kalk 
 
Raderthal 
Neuehrenfeld 
 
*Bickendorf (ab 01.01.2026) 
 
 
 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
1.049.480,00 € 
 
     
 Anzahl: 20 
(24 in 2025) 
 
3 SNW/CV 
 
Pesch 
 
Sürth 
Chorweiler 
 
 
 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
 
 
 
 
 
 
     
  2 SNW/Paritätischer Köln 
 
Ossendorf 
*Lindenthal (ab 01.01.2026) 
 
 
 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
 
 
 
 
     
  2 SNW/DRK 
 
Ehrenfeld 
Rondorf (ab 01.01.2026) 
 
 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
 
 
 
 
 
 
     
  6 SNW/DW 
 
Wahnheide 
Dünnwald 
 
*Lövenich (ab 01.01.2026) 
Worringen 
 
Ensen-Westhoven 
 
Widdersdorf 
 
 
 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
 
     
  1 SNW/SGK 
 
Eil-Finkenberg (ab 01.07.2025 
mit Finkenberg) 
 
 
 
52.474,00 € 
 
     
  1 SNW/SBK 
 
*Longerich (ab 01.01.2026) 
 
 
52.474,00 €

Anlage 2 zu 3284/2025 
  
 
2 
 
 Förderel ement  Einrichtung/Stadtteil/Träger  Einzelfördersumme  Gesamtfördersumme  
     
A2)  Selbstorgani- 
sierte Senio- 
renNetzwerke 
 
Anzahl: 35, + 4 
zusätzliche ab 
01.07.2026 
(34 in 2025) 
 
 
 
Vingst , Merheim, Bock- 
lemünd-Mengenich, Sülz-Klet- 
tenberg /Paritätischer Köln 
 
Ostheim, Mülheim, Neubrück, 
Rodenkirchen, Höhenhaus, 
Brück, Bayenthal, Buchforst 
/AWO) 
 
Poll, Urbach, Lindweiler, Bil- 
derstöckchen, Heimersdorf, 
Nippes /CV 
 
Holweide, Altstadt-Süd, Buch- 
heim, Altstadt-Nord, Dell- 
brück, Stammheim, Neustadt-
Nord, Weidenpesch, Neu- 
stadt-Süd, Flittard /DRK 
 
Gremberghoven, Weiden, 
Braunsfeld, Zündorf, Mauen- 
heim, Humboldt-Gremberg, 
Junkersdorf /DW 
1.800,00 € pro SNW 66.600,00 € 
     
A3) Standortge- 
bundene Seni- 
orenNetz- 
werke 
 
 
 
Altstadt-Süd /Waidmarkt 
24/CV 
 
 
52.474,00 € 
577.214,00 € 
 
 Anzahl: 11  
(11 in 2025) 
Deutz/ Gebrüder-Koblenz-Str. 
10/Paritätischer Köln 
 
52.474,00 €  
     
  Zollstock /Rosenzweigweg 
1/AWO 
52.474,00 €  
     
  Müngersdorf /Brauweiler Weg 
8/DW 
 
52.474,00 € 
 
     
  Vogelsang /Goldammerweg 
28/Quäker Nachbarschafts- 
heim/Paritätischer Köln 
 
52.474,00 € 
 
     
  Niehl /Pohlmannstr.13/DRK 52.474,00 €  
     
  Riehl /Boltensternstr.16/SBK 52.474,00 €  
     
  Seeberg /Abendrothstr. 
20/Deutsch-Türkischer Verein 
e.V./ Paritätischer Köln 
52.474,00 €  
     
  Porz /Glashüttenstr. 18/AWO  52.474,00 €  
     
  Höhenberg / Weimarer Str. 
15/ PariSozial gGmbH/ Paritä- 
tischer Köln 
 
52.474,00 € 
 
     
  Mülheim /Krahnenstr. 1/AWO 
 
52.474,00 €

Anlage 2 zu 3284/2025 
  
 
3 
 
 Fördere lement  Einrichtung/Stadtteil/Träger  Einzelfördersumme  Gesamtfördersumme  
     
A4)  Servicestellen 
zur Unterstüt- 
zung verselb- 
ständigter Se- 
niorenNetz- 
werke 
 
Anzahl:8 
(4 in 2025) 
Paritätischer Köln stadtweit 
 
CV stadtweit 
 
CV für Stadtbezirk Mülheim 
 
DRK für Stadtbez. Mülheim II 
 
Paritätischer Köln für Stadtbe- 
zirk Kalk 
 
CV für Stadtbezirk Kalk II 
 
SBK für Stadtbezirk Nippes 
 
DRK für Stadtbezirk Innen- 
stadt 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
 
 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
 
52.474,00 € 
419.792,00 € 
 
     
B) Weiterentwick- 
lung der Seni- 
orenarbeit/ 
Übergänge 
 
 
AWO 
 
CV 
 
DW 
 
Paritätischer Köln 
 
DRK 
 
SGK 
 
Sonderbudget Räume 
Sonderbudget Ehrenamt / 
Übergänge 
 
43.959,00 € 
 
82.980,00 € 
 
7.451,00 € 
 
82.611,00 € 
 
8.489,00 € 
 
9.778,00 € 
 
20.707,00 € 
4.000,00 € 
 
259.975,00 € 
     
C) Allgemeine 
Fachberatung 
Senior*innen 
 
 
 
AWO 
Paritätischer Köln 
DRK 
CV 
DW 
SGK 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
52.474,00 € 
34.225,00 € 
296.595,00 € 
 
     
D) „Die ALTER- 
nativen Netz- 
werke“: lesbi- 
sche, schwule, 
trans Senior* 
innenarbeit  
 
rubicon e.V./ Paritätischer 
Köln  
 
152.532,00 € 
 
          152.532,00 € 
 
     
 Gesamt   2.822.188,00 € 
 
 
Legende: 
DW = Diakonisches Werk AWO = Arbeiterwohlfahrt Köln  e.V.             SNW = SeniorenNetzwerk 
CV = Caritasverband für die Stadt Köln e.V. SGK = S ynagogengemeinde Köln                  DRK = Deutsches Rotes Kreuz 
SBK = Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Paritätischer Köln  = Der Paritätische Köln

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

563 Zeichen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit zu Vorlage 3284/2025 „Verteilung der 
Fördermittel 2026 ‚SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit‘" 
 
 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Aufgrund des erforderlichen umfangreichen verwaltungsinternen 
Abstimmungsprozesses erfolgt die Einbringung der Vorlage verfristet. 
 
Ein Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen 
und Senioren am 23.04.2026 ist erforderlich, um den Trägern der Seniorenarbeit die 
erforderliche Sicherheit in der Planung und Durchführung ihrer Arbeit zu geben.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3284/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.04.2026
Erstellt
18.11.2025 16:18