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V/0699/2017

Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus - Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Mensa

Vorlagen 15.08.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 20.09.2017, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9806 Zeichen

V/0699/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus - Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Mensa 
Beschluss zur Durchführung eines VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
12.09.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für d en Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit 
Mensa für das Schulzentrum Kinderhaus in Münster, Von-Humboldt-Straße 14, wird ein nichtof-
fener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durc h-
geführt. 
 
2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: 
 
- Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption,  
des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen 
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Freiflächen) 
- Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit 
- Berücksichtigung ökologischer Aspekte 
- Wirtschaftlichkeit  
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange,  
Realisierbarkeit  
- Nachhaltigkeit 
 
3. Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens 
der VgV zum April 2016, in neuer Größe wie folgt zusammen: 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0699/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Selberg 
Ruf: 
492-2486 
E-Mail: 
selberg@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0699/2017 
stimmberechtigte Mitglieder: 
 
Fachpreisrichter ausloberunabhängig: 
 
 Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn 
 Roland Bondzio, Architekt, Münster 
 Prof. Bernd Echtermeyer, Architekt, Dortmund 
 Jutta Heinze, Architektin, Duisburg 
 Hannes Hermanns, Architekt, Kleve 
 Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg 
 Judith Kusch, Architektin, Köln 
 Cornelia Neubürger, Architektin, Bochum 
 Prof. Johannes Schilling, Köln 
 Prof. Oskar Spital-Frenking, Lüdinghausen 
 
Fachpreisrichter ausloberabhängig: 
 
 Jörg A. Michel, Architekt, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement,  
Stadt Münster 
 Georg Mümken, Architekt, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement,  
Stadt Münster 
 
Sachpreisrichter, ausloberabhängig: 
 
 Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und  
Nachhaltigkeit 
 Stadtdirektor Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend und Familie 
 N.N. CDU 
 N.N. SPD 
 N.N. Bündnis 90/Die Grünen  
 N.N. FDP             
 N.N. Die Linke 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: 
 
 Andreas Heupel, Architekt, Münster 
 Arno Meyer, Architekt, Münster, Lüdinghausen 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: 
 
 Andreas Nienaber, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Marlies Voss, Amt für Denkmalpflege, Stadt Münster 
 Jörg Hoffmann, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
 Nachhaltigkeit, Stadt Münster 
 
 
Sachverständige Berater/in ohne Stimmrecht 
 
 Harald Holtwick, Schulleiter Grundschule „Am Kinderbach“ 
 Ludger Watermann, Amt f. Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Michaela Selberg, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster

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V/0699/2017 
Vorprüfung 
 
 Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur 
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspr e-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 
 
5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschli eßende 
VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das a nschließende V gV-
Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca . 113.000,- € entstehen. Die Mit tel stehen bei der 
Investitionsmaßnahme 4680 „Erweiterung Schulzentrum Kinderhaus“ im Haushaltsjahr 2017 zur 
Verfügung. 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 mit der Vorlage V/0421/2017 den 
Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus auf Basis der Ergebnisse der 
Machbarkeitsstudie gefasst. Die Erweiterung gliedert sich in einen Neubauteil (Grundschule, Mensa, 
Lehrküche, s. Beschlusspunkt 3 der o.a. Vorlage) sowie umfangreiche Umbauten im Bestandsgebäu-
de (s. Beschlusspunkt 4 der o.a. Vorlage).  
Für den Neubauteil hat der Rat mit dem o.a. Beschluss dem Raumprogramm  zugestimmt und die 
Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem 
Wettbewerbsverfahren vorzubereiten. Das ist Gegenstand dieser Vorlage und der begleitenden nicht-
öffentlichen Vorlage V/0700/2017). 
Für die Umbauarbeiten ist ein eigenständiger Wettbewerb nicht erforderlich; diese werden ohnehin 
erst in einem 2. Bauabschnitt erfolgen. Der Neubau kann in einem ersten Bauabschnitt unabhängig 
vom lfd. Schulbetrieb errichtet werden, nach Umzug der Grundschüler in den Neubau erfolgen die 
Umbaumaßnahmen im Bestand, so dass der Schulbetrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. 
 
Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb 
 
Es wird vorgeschlagen einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s-
wettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt 
Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium 
die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimi erung betrifft sowohl 
die funktionalen, okologischen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. 
 
Als Wettbewerbsart wird ein „nichtoffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf 
15 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten begrenzt. Davon we rden 6 
Arbeitsgemeinschaften durch die Ausloberin, der Stadt Münster, eingeladen (siehe nichtö ffentliche 
Vorlage V/0700/2017). Um weiteren Teilnahmeinteressenten  Gelegenheit zur Bewerbung zu g eben, 
wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse neben der EU -
Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 9 Arbeitsgemeinschaften 
durch Losverfahren bestimmt. 
 
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und 
der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs-
konzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilne h-
men.

- 4 - 
V/0699/2017 
 
Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgeric hte eine 
Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter 
unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über 
dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer.  
Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende Wettbewerbsverfahren ein stimmb e-
rechtigtes Gremium von 19 Personen zzgl. der Vorprüfung. 
 
Zu 4.: VgV-Verfahren 
 
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Pla nungsleis-
tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto -Auftragshöhe 209.000 €) g e-
mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. 
Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem We ttbewerbsverfahren 
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. 
 
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r-
genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlun gsverfahren sind die Prei sträger des 
Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der g enannten 
Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. 
 
Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses der 
Bezirksvertretung Nord, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Sportau sschuss, dem 
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und dem Haupt - und Finanzausschuss zur 
Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Zu 5.: Terminübersicht 
 
27.09.2017 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 
27.10.2017 Bewerbungsschluss 
08.11.2017 Auslosung der Teilnehmer 
17.11.2017  Versand der Auslobungsunterlagen 
08.12.2017  Einführungskolloquium  
Ende Feb. 2018  Abgabe der Planunterlagen 
Anfang März 2018 Abgabe Einsatzmodell 
15. KW 2018  Sitzung des Preisgerichts 
Ende II.Q. 2018 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) 
 
Zu 6.: Kosten des Wettbewerbs- / VgV-Verfahrens 
 
Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und des  VgV-Verfahrens entstehen Kosten in H ö-
he von insgesamt ca. 113.000,00 €. Davon entfallen 56.000, - € auf die Wettbewerbspreisgelder und 
61.000,- € auf Verfahrenskosten (Modellbau, Honorar Preisrichter, juristische Begleitung des VgV -
Verfahrens und sonstige Nebenkosten). 
 
Durch die interne Durch führung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienmanag ement 
werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 30.000,- € eingespart. 
 
I. V. 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

12.09.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Humboldt-Straße 14
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0699/2017
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37