V/0699/2017
Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus - Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Mensa
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Beschlussvorlage
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V/0699/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus - Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Mensa Beschluss zur Durchführung eines VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb Beratungsfolge 12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.09.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für d en Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Mensa für das Schulzentrum Kinderhaus in Münster, Von-Humboldt-Straße 14, wird ein nichtof- fener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durc h- geführt. 2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: - Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen - Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Freiflächen) - Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit - Berücksichtigung ökologischer Aspekte - Wirtschaftlichkeit - Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Realisierbarkeit - Nachhaltigkeit 3. Zusammensetzung des Preisgerichtes Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens der VgV zum April 2016, in neuer Größe wie folgt zusammen: Vorlagen-Nr.: V/0699/2017 Auskunft erteilt: Frau Selberg Ruf: 492-2486 E-Mail: selberg@stadt-muenster.de Datum: 01.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0699/2017 stimmberechtigte Mitglieder: Fachpreisrichter ausloberunabhängig: Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn Roland Bondzio, Architekt, Münster Prof. Bernd Echtermeyer, Architekt, Dortmund Jutta Heinze, Architektin, Duisburg Hannes Hermanns, Architekt, Kleve Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg Judith Kusch, Architektin, Köln Cornelia Neubürger, Architektin, Bochum Prof. Johannes Schilling, Köln Prof. Oskar Spital-Frenking, Lüdinghausen Fachpreisrichter ausloberabhängig: Jörg A. Michel, Architekt, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Georg Mümken, Architekt, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Sachpreisrichter, ausloberabhängig: Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit Stadtdirektor Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend und Familie N.N. CDU N.N. SPD N.N. Bündnis 90/Die Grünen N.N. FDP N.N. Die Linke Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: Andreas Heupel, Architekt, Münster Arno Meyer, Architekt, Münster, Lüdinghausen Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: Andreas Nienaber, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Stadt Münster Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Marlies Voss, Amt für Denkmalpflege, Stadt Münster Jörg Hoffmann, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster Sachverständige Berater/in ohne Stimmrecht Harald Holtwick, Schulleiter Grundschule „Am Kinderbach“ Ludger Watermann, Amt f. Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Michaela Selberg, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster - 3 - V/0699/2017 Vorprüfung Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspr e- chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschli eßende VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das a nschließende V gV- Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca . 113.000,- € entstehen. Die Mit tel stehen bei der Investitionsmaßnahme 4680 „Erweiterung Schulzentrum Kinderhaus“ im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 mit der Vorlage V/0421/2017 den Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie gefasst. Die Erweiterung gliedert sich in einen Neubauteil (Grundschule, Mensa, Lehrküche, s. Beschlusspunkt 3 der o.a. Vorlage) sowie umfangreiche Umbauten im Bestandsgebäu- de (s. Beschlusspunkt 4 der o.a. Vorlage). Für den Neubauteil hat der Rat mit dem o.a. Beschluss dem Raumprogramm zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten. Das ist Gegenstand dieser Vorlage und der begleitenden nicht- öffentlichen Vorlage V/0700/2017). Für die Umbauarbeiten ist ein eigenständiger Wettbewerb nicht erforderlich; diese werden ohnehin erst in einem 2. Bauabschnitt erfolgen. Der Neubau kann in einem ersten Bauabschnitt unabhängig vom lfd. Schulbetrieb errichtet werden, nach Umzug der Grundschüler in den Neubau erfolgen die Umbaumaßnahmen im Bestand, so dass der Schulbetrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb Es wird vorgeschlagen einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s- wettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimi erung betrifft sowohl die funktionalen, okologischen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. Als Wettbewerbsart wird ein „nichtoffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf 15 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten begrenzt. Davon we rden 6 Arbeitsgemeinschaften durch die Ausloberin, der Stadt Münster, eingeladen (siehe nichtö ffentliche Vorlage V/0700/2017). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelegenheit zur Bewerbung zu g eben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse neben der EU - Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 9 Arbeitsgemeinschaften durch Losverfahren bestimmt. Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs- konzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilne h- men. - 4 - V/0699/2017 Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgeric hte eine Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer. Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende Wettbewerbsverfahren ein stimmb e- rechtigtes Gremium von 19 Personen zzgl. der Vorprüfung. Zu 4.: VgV-Verfahren Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Pla nungsleis- tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto -Auftragshöhe 209.000 €) g e- mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem We ttbewerbsverfahren ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r- genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlun gsverfahren sind die Prei sträger des Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der g enannten Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses der Bezirksvertretung Nord, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Sportau sschuss, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und dem Haupt - und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu 5.: Terminübersicht 27.09.2017 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 27.10.2017 Bewerbungsschluss 08.11.2017 Auslosung der Teilnehmer 17.11.2017 Versand der Auslobungsunterlagen 08.12.2017 Einführungskolloquium Ende Feb. 2018 Abgabe der Planunterlagen Anfang März 2018 Abgabe Einsatzmodell 15. KW 2018 Sitzung des Preisgerichts Ende II.Q. 2018 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) Zu 6.: Kosten des Wettbewerbs- / VgV-Verfahrens Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und des VgV-Verfahrens entstehen Kosten in H ö- he von insgesamt ca. 113.000,00 €. Davon entfallen 56.000, - € auf die Wettbewerbspreisgelder und 61.000,- € auf Verfahrenskosten (Modellbau, Honorar Preisrichter, juristische Begleitung des VgV - Verfahrens und sonstige Nebenkosten). Durch die interne Durch führung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienmanag ement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 30.000,- € eingespart. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Humboldt-Straße 14
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0699/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37