2011/0491
Gestaltungsbeirat
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2011/0491
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.11.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat III Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0491 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Gestaltungsbeirat Vorlage vom: 16.11.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Einrichtung eines Gestaltungsbeirates und der Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat wird zugestimmt. 2. Der Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung Frau Ulrike Kirchner Frau Prof. Christa Reicher Frau Susanne Wartzeck Frau Cornelia Zuschke Herrn Prof. Rolf Westerheide als Mitglieder des Gestaltungsbeirates vor. Anlagen: Gestaltungsbeirat Darmstadt Geschäftsordnung Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2011: Ziel des Gestaltungsbeirates ist es bei stadtbildprägenden Bauvorhaben eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu sichern und das öffentliche Bewusstsein für Baukultur, Baukunst und Architektur zu fördern. Bei der Planung und Gestaltung von Gebäuden mit städtebaulicher Bedeutung soll der Gestaltungsbeirat als ein unabhängiges Sachverständigengremium die Stadt beraten. Der Gestaltungsbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die ihm vorgestellten Projekte im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu überprüfen und deren Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Ziele, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und die Amtszeit sind in der be iliegenden Geschäftsordnung geregelt. Nach § 2 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Beirats vom Magistrat vorgeschlagen und von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Mitglieder Als stimmberechtigte Mitglieder werden folgende Fachleute zur Berufung vorgeschlagen: Dipl.-Ing. Ulrike Kirchner, Koblenz Ist Landschaftsarchitektin 1975 – 1980 Studium der Landschaftsplanung an der Gesamthochschule Universität Kassel Abschluss als Dipl.Ing. Landschaftsplanerin 1981 – 2007 Gründung des Partnerschaftsbüros „Planungsgemeinschaft Landschaft und Freiraum in Kassel, dort selbständig tätig bis 2007 Schwerpunkte: Freiraum-/Objektplanung, Städtebauliche Entwicklungsplanungen, Bauleitplanung, Wettbewerbe, Preisgerichtstätigkeit Lehraufträge Seit 2007 BUGA Koblenz 2011 GmbH, Leitung der Abteilung Planung und Ausstellungskonzeption Seit 2008 Prokuristin der BUGA Koblenz 2011 GmbH Ihr Vertrag läuft Ende 2011 aus. Vermutlich wird sie dann weiterhin freiberuflich tätig sein. Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Dortmund Ist Architektin und Stadtplanerin. ab 1987 Mitarbeit in verschiedenen Planungsbüros 1990 – 1996 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Städtebau und Landesplanung, Prof. G. Curdes, RWTH Aachen 1993 Gründung eines Planungsbüros mit Dipl.-Ing. Haase in Aachen 1996 – 1998 verschiedene Lehraufträge für Stadterneuerung und Städtebauliches Entwerfen an der RWTH Aachen, FH Frankfurt, FH Trier 1998 – 2001 Professur für „Entwerfen + Städtebau“ an der Fachhochschule Bochum, Fachbereich Architektur ab 2002 Professur für „Städtebau + Bauleitplanung“ an der Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung 3 ... Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck ,Dipperz Ist Architektin und Innenarchitektin. 1988 – 1993 Innenarchitektur- und Möbeldesign-Studium an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 1993 – 1994 Assistenz am Lehrstuhl für Innenarchitektur und Möbeldesign an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 1995 Bürogründung in Dipperz 1996 – 1998 Parallel zum Büro: Architektur-Studium an der Gesamthochschule Kassel, Integrierter Studiengang Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung 2000 Berufung in den Bund Deutscher Architekten 2002 Berufung in den Arbeitskreis junger Architekten des BDA seit 2006 Vorstand BDA Hessen 2009 2. Vorsitzende BDA Hessen Prof. Dipl.-Ing. Rolf Westerheide, Aachen Seit 1984 Lehr- und Forschungstätigkeit an der RWTH Aachen, als wiss. Ang. Obering. AR, AOR 1998 – 1999 Vertr. Professor am Lehrstuhl für Städtebau und Landesplanung 2000 – 2007 Vorsitz des Architekten- und Gestaltungsbeirates der Stadt Aachen seit 2001 Projektleitung Aufbau Université Notre Dame du Kasayi, Kongo seit 2002 Mitglied im Landesvorstand des BDA seit 2003 Leiter des Stadtplanerausschuss der AKNW – Mitglied im Vorstand der AKNW seit 2004 Mitglied des Conseil dAdministration der Université Notre-Dame du Kasayi, seit 2006 Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Deutscher Architekten 2006 Ernennung zum Professor der Université Notre-Dame du Kasayi, Kongo Kongo seit 2007 Head of the Department of Urban Planning and Architectural Design, GUtech-Oman Dipl.-Ing. Cornelia Zuschke, Fulda Ist Stadtbaurätin (parteilos) in Fulda. 1980 – 1984 Architekturstudium an der Hochschule für Architektur und Bauwesen in Weimar (heute Bauhaus-Universität) Diplom-Arbeit im Bereich Denkmalschutz 1984 – 1985 Baumontagekombinat Erfurt 1985 – 1989 Stadtschloss Weimar, Leitung der Bauabteilung 1990 – 1993 Staatsbauamt Fulda (Bauunterhaltung, Denkmalpflege) 1993 – 1997 Leitung der Unteren Denkmalschutzbehörde in Fulda 1997 – 1999 Leiterin des Stadtplanungsamtes in Fulda seit 1999 Stadtbaurätin in Fulda Kosten Für die Arbeit des Gestaltungsbeirates ist mit Kosten in Höhe von bis zu ca. 60000 € jährlich zu rechnen. Dabei wird davon ausgegangen, dass neben den nach Geschäftsordnung vorgesehenen vier Tagungen zusätzlich zwei weitere Tagungen für dringende Projekte erforderlich werden. Die Finanzierung kann für 2012 aus der Kostenstelle 061-010-1000 Sachkonto 6779300 „Allgemeine Planungskosten“ erfolgen. Haushaltsausgebereste stehen hier in erforderlichem Umfang zur Verfügung. 4 ... Über die Bereitstellung erforderlicher Mittel für 2013 ist im Zuge der Haushaltsberatungen 2013 zu entscheiden. Darmstadt, den 16.11.2011 61-ki/ma Nst. 2582 Dezernat I Dezernat III Jochen Partsch Brigitte Lindscheid Oberbürgermeister Stadträtin Dezernat IV André Schellenberg Stadtkämmerer
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Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vom 16.12.2011
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011 wird
nachfolgende Geschäftsordnung erlassen:
Inhalt
§ 1 Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates…………………………………………………2
§ 2 Zusammensetzung des Ge staltungsbeirates………………………………………………….2
§ 3 Amtszeit…………………………………………………………………………………………………3
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot……3
§ 5 Sitzungen……………………………………………………………………………………………….3
§ 6 Tagungsturnus………………………………………………………………………………………..4
§ 7 Geschäftsstelle………………………………………………………………………………………..4
§ 8 Vorsitz……………………………………………………………………………………………………4
§ 9 Einberufung, Tageso rdnung, Protokoll………………………………………………………….5
§ 10 Abstimmung……………………………………………………………………………………………5
§ 11 Aufwandsentschädigung……………………………………………………………………………5
§ 12 Schlussbestimmung…………………………………………………………………………………5
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§ 1 Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates
Ziel des Gestaltungsbeirates ist es, bei stadtbildprägenden und städtebaulich
bedeutsamen Bauvorhaben eine hohe st ädtebauliche, architektonische und
gestalterische Qualität zu sichern und da s öffentliche Bewusstsein für Baukultur,
Baukunst und Architektur zu fördern.
Der Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium
die Stadt bei Entscheidungen über Bauvorhaben im Sinne des Absatzes 1.
Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick
auf ihre städtebauliche, architektonis che und gestalterische Qualität zu
überprüfen und in ihrer Auswirkung au f das Stadt- und Landschaftsbild zu
beurteilen. Fehlt es dem Vorhaben an Qu alitätsmerkmalen, so benennt der Beirat
Kriterien zur Erreichung des Ziels nach Absatz 1.
Der Gestaltungsbeirat beurteilt insbesondere:
• alle Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das
Stadtbild prägend in Erscheinung treten.
• sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, die ihm von der
Geschäftsstelle im Einvernehmen mit der zuständigen Dezernentin/dem
zuständigen Dezernenten vorgelegt werden.
• Vorhaben aus einem Wettbewerb gemäß RPW (Richtlinie für
Planungswettbewerbe), wenn das ei ngereichte Vorhaben von dem
prämierten Projekt wesentlich abweicht.
Der Gestaltungsbeirat gibt als Ergebnis seiner internen Beratungen eine
Empfehlung ab.
Stimmt der Gestaltungsbeirat einem Vorhaben nicht zu, unterbreitet er der Stadt,
soweit möglich, Änderungs- oder Ergänz ungsvorschläge, die der Sicherstellung
der in Absatz 1 genannten Ziele Rechnung tragen.
§ 2 Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates
Der Gestaltungsbeirat besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, die in ihrer
Tätigkeit weisungsunabhängig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind.
Die Mitglieder dürfen zwei Jahre vor und während ihrer Beiratstätigkeit nicht in
Darmstadt planen und bauen, auch nicht als Mitglied von
Planungsgemeinschaften oder Gesellschaften.
Die Mitglieder müssen als Fachleute aus den nachfolgend aufgeführten
Berufsbildern, welche jeweils mindestens einmal vertreten sein sollten, anerkannt
sein:
Architektur
Stadtplanung
Landschaftsplanung
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Die Auswahl erfolgt ausschließlich aufg rund der fachlichen und persönlichen
Eignung.
Die Mitglieder dürfen keinen Wohn- oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem
Umkreis von 40 km von Darmstadt haben.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates werden vom Magistrat vorgeschlagen und
von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.
Ein Mitglied des Gestaltungsb eirates kann durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung aus wich tigem Grund abberufen werden. Ein
solcher ist insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen diese
Geschäftsordnung gegeben.
§ 3 Amtszeit
Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 2 Jahren bestimmt und
können sich nicht vertreten lassen.
Die Mitgliedschaft soll zwei aufeinander folgende Amtszeiten nicht übersteigen.
Nach einer Amtszeit sind in jedem Fall zwei Mitglieder neu zu bestimmen.
Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, so ist ein neues Mitglied für den
Rest der Amtszeit gemäß der Geschäftsordnung zu bestimmen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder , Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirate s sind verpflichtet, ihre Tätigkeit
uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen.
Sie erfüllen ihre Aufgabe fachbezogen und unabhängig.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates si nd verpflichtet, über die ihnen bei der
Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt ge wordenen und als vertraulich zu
behandelnden Angelegenheiten und Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren.
Eine Verletzung der Ve rschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss aus dem
Gestaltungsbeirat. Diese Pflicht zur Vers chwiegenheit besteht auch fort, nachdem
die Mitgliedschaft im Gestaltungsbeirat beendet ist.
Ist ein Mitglied im Gestaltungsbeirat an einem Vorhaben, das beraten wird,
mittelbar durch Angehörige i.S.d. § 25 Abs. 5 HGO beteiligt, so ist dieses Mitglied
von der Beratung und Abstimmung au sgeschlossen. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, etwaige Interessenskonflikte dem Beirat anzuzeigen.
Über die Befangenheit entscheidet der Gestaltungsbeirat.
§ 5 Sitzungen
In den Sitzungen stellt die Bauherrschaft oder deren Beauftragte/r das Vorhaben
vor und erteilt dem Beirat alle erforderli chen Auskünfte. Dieser Sitzungsteil ist
öffentlich.
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Die Beratungen des Beirates über das Bauvorhaben sowie der Beschluss über
seine Empfehlung erfolgen in nicht öffentlicher Sitzung.
An jeder Sitzung einschließlich de s nicht öffentlichen Teils können ohne
Stimmrecht teilnehmen:
• die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister
• die fachlich zuständige Dezernentin/der fachlich zuständige Dezernent
• je in der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertretenen Fraktionen eine Person
• die fachlich zuständigen Amtsleitungen nebst Sachbearbeiter/innen
• die Leitung der Geschäftsstelle
• Beschäftigte anderer städtischer Dienststellen (auf Einladung der
Geschäftsstelle)
• weitere Fachleute auf Einladung der Geschäftsstelle
§ 6 Tagungsturnus
Der Gestaltungsbeirat tagt viermal pro Ja hr. Außerhalb dieses Turnus können für
dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen einberufen werden.
§ 7 Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeira tes ist vom Stadtplanungsamt zu führen.
Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für:
• die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
• Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben
• Erstellung der Tagesordnung, Protokoll
• Organisation der Sitzungen
Die Einladungen zu den Tagungen des Gestaltungsbeirates erfolgen durch die
Geschäftsstelle.
Über die von der Stadtverordnetenversammlung bestätigten Haushaltsmittel
verfügt die Geschäftstelle.
§ 8 Vorsitz
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates wählen in der ersten Sitzung der jeweiligen
Amtszeit für deren Dauer eine Pers on, die den Vorsitz führt und deren
Stellvertretung.
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende ist Sprecher/in des Gestaltungsbeirates.
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende, bei deren/dessen Abwesenheit die
Stellvertretung, leiten die Sitzungen des Gestaltungsbeirates.
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§ 9 Einberufung, Tagesordnung, Protokoll
Die Einberufung des Gestaltungsbeira tes erfolgt unter Bekanntgabe der
Tagesordnung schriftlich durch die Geschä ftsstelle mindestens zwei Wochen vor
den Sitzungsterminen.
Die Tagesordnung wird durch die Geschäftstelle im Einvernehmen mit der
Vorsitzenden/dem Vorsitzenden erstellt.
Der Beirat kann in seinen Sitzungen die Tagesordnung abändern oder ergänzen.
Von jeder Tagung ist ein Protokoll anzufertigen.
Das Protokoll hat die wesentlichen in der Tagung vertretenen Argumente sowie die
Empfehlung des Beirats zu enthalten. Es ist von der Vorsitzenden/dem
Vorsitzenden und der/dem von de r Geschäftsstelle gestellten
Protokollantin/Protokollanten zu unterzeichnen.
§ 10 Abstimmung
Es sind nur die von der Stadtverordneten versammlung bestimmten Mitglieder des
Gestaltungsbeirates stimmberechtigt.
Der Gestaltungsbeirat ist beschlussf ähig, wenn mehr als die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen.
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden oder
bei ihrer Abwesenheit der Stellvertretung doppelt.
§ 11 Aufwandsentschädigung
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung
entsprechend der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPB 2008)“.
§ 12 Schlussbestimmung
Die Geschäftsordnung tritt am Tag na ch der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung in Kraft.
Darmstadt, den 16.12.2011
Jochen Partsch Brigitte Lindscheid
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0491
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.11.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00