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2011/0491

Gestaltungsbeirat

Magistratsvorlage 16.11.2011

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2011/0491

6585 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.11.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat III 
Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0491 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Gestaltungsbeirat 
 
Vorlage vom: 16.11.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Einrichtung eines Gestaltungsbeirates und der Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat 
wird zugestimmt. 
2. Der Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung 
Frau Ulrike Kirchner 
Frau Prof. Christa Reicher 
Frau Susanne Wartzeck 
Frau Cornelia Zuschke 
Herrn Prof. Rolf Westerheide 
als Mitglieder des Gestaltungsbeirates vor. 
 
Anlagen: Gestaltungsbeirat Darmstadt Geschäftsordnung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2011:  
 
Ziel des Gestaltungsbeirates ist es bei stadtbildprägenden Bauvorhaben eine hohe städtebauliche 
und architektonische Qualität zu sichern und das öffentliche Bewusstsein für Baukultur, Baukunst 
und Architektur zu fördern. 
 
Bei der Planung und Gestaltung von Gebäuden mit städtebaulicher Bedeutung soll der 
Gestaltungsbeirat als ein unabhängiges Sachverständigengremium die Stadt beraten. 
Der Gestaltungsbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die ihm vorgestellten Projekte im Hinblick auf 
ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu überprüfen und deren 
Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. 
Ziele, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Voraussetzungen für die 
Mitgliedschaft und die Amtszeit sind in der be iliegenden Geschäftsordnung geregelt. 
 
Nach § 2 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Beirats vom Magistrat vorgeschlagen 
und von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. 
 
 
Mitglieder 
 
Als stimmberechtigte Mitglieder werden folgende Fachleute zur Berufung vorgeschlagen: 
 
Dipl.-Ing. Ulrike Kirchner, Koblenz 
Ist Landschaftsarchitektin 
1975 – 1980  Studium der Landschaftsplanung an der Gesamthochschule Universität Kassel 
Abschluss als Dipl.Ing. Landschaftsplanerin 
1981 – 2007   Gründung des Partnerschaftsbüros „Planungsgemeinschaft Landschaft und Freiraum 
in Kassel, dort selbständig tätig bis 2007 
Schwerpunkte: 
Freiraum-/Objektplanung, Städtebauliche Entwicklungsplanungen, Bauleitplanung, 
Wettbewerbe, Preisgerichtstätigkeit 
Lehraufträge 
Seit 2007        BUGA Koblenz 2011 GmbH, Leitung der Abteilung Planung und 
Ausstellungskonzeption 
Seit 2008        Prokuristin der BUGA Koblenz 2011 GmbH 
Ihr Vertrag läuft Ende 2011 aus. Vermutlich wird sie dann weiterhin freiberuflich tätig 
sein. 
 
Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Dortmund 
Ist Architektin und Stadtplanerin. 
ab 1987 Mitarbeit in verschiedenen Planungsbüros 
1990 – 1996 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Städtebau und  Landesplanung, 
Prof. G. Curdes, RWTH Aachen 
1993 Gründung eines Planungsbüros mit Dipl.-Ing. Haase in Aachen 
1996 – 1998 verschiedene Lehraufträge für Stadterneuerung und Städtebauliches Entwerfen an 
der RWTH Aachen, FH Frankfurt, FH Trier 
1998 – 2001 Professur für „Entwerfen + Städtebau“ an der Fachhochschule Bochum, 
Fachbereich Architektur 
ab 2002 Professur für „Städtebau + Bauleitplanung“ an der Universität Dortmund, Fakultät 
Raumplanung

3 
... 
 
 
 
Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck ,Dipperz 
Ist Architektin und Innenarchitektin. 
1988 – 1993 Innenarchitektur- und Möbeldesign-Studium an der Akademie der Bildenden Künste 
Nürnberg 
1993 – 1994 Assistenz am Lehrstuhl für Innenarchitektur und Möbeldesign an der Akademie der 
Bildenden Künste Nürnberg 
1995 Bürogründung in Dipperz 
1996 – 1998 Parallel zum Büro: Architektur-Studium an der Gesamthochschule Kassel, 
  Integrierter Studiengang Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung 
2000 Berufung in den Bund Deutscher Architekten 
2002 Berufung in den Arbeitskreis junger Architekten des BDA 
seit 2006 Vorstand BDA Hessen 
2009  2. Vorsitzende BDA Hessen 
 
 
Prof. Dipl.-Ing. Rolf Westerheide, Aachen 
Seit 1984 Lehr- und Forschungstätigkeit an der RWTH Aachen, als wiss. Ang. Obering. AR, 
AOR 
1998 – 1999 Vertr. Professor am Lehrstuhl für Städtebau und Landesplanung 
2000 – 2007 Vorsitz des Architekten- und Gestaltungsbeirates der Stadt Aachen 
seit 2001 Projektleitung Aufbau Université Notre Dame du Kasayi, Kongo 
seit 2002 Mitglied im Landesvorstand des BDA 
seit 2003 Leiter des Stadtplanerausschuss der AKNW – Mitglied im Vorstand der AKNW 
seit 2004 Mitglied des Conseil dAdministration der Université Notre-Dame du Kasayi,  
seit 2006 Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Deutscher Architekten 
2006 Ernennung zum Professor der Université Notre-Dame du Kasayi, Kongo 
Kongo 
seit 2007 Head of the Department of Urban Planning and Architectural Design, GUtech-Oman 
 
Dipl.-Ing. Cornelia Zuschke, Fulda 
Ist Stadtbaurätin (parteilos) in Fulda. 
1980 – 1984 Architekturstudium an der Hochschule für Architektur und Bauwesen in  
Weimar (heute Bauhaus-Universität) 
Diplom-Arbeit im Bereich Denkmalschutz 
1984 – 1985 Baumontagekombinat Erfurt 
1985 – 1989 Stadtschloss Weimar, Leitung der Bauabteilung  
1990 – 1993 Staatsbauamt Fulda (Bauunterhaltung, Denkmalpflege) 
1993 – 1997 Leitung der Unteren Denkmalschutzbehörde in Fulda 
1997 – 1999 Leiterin des Stadtplanungsamtes in Fulda 
seit 1999 Stadtbaurätin in Fulda 
 
 
Kosten 
Für die Arbeit des Gestaltungsbeirates ist mit Kosten in Höhe von bis zu ca. 60000 € jährlich zu 
rechnen. Dabei wird davon ausgegangen, dass neben den nach Geschäftsordnung vorgesehenen 
vier Tagungen zusätzlich zwei weitere Tagungen für dringende Projekte erforderlich werden.  
Die Finanzierung kann für 2012 aus der Kostenstelle 061-010-1000 Sachkonto 6779300 
„Allgemeine Planungskosten“ erfolgen. Haushaltsausgebereste stehen hier in erforderlichem 
Umfang zur Verfügung.

4 
... 
 
Über die Bereitstellung erforderlicher Mittel für 2013 ist im Zuge der Haushaltsberatungen 2013 zu 
entscheiden. 
 
 
Darmstadt, den 16.11.2011 
61-ki/ma 
Nst. 2582 
 
 
 
 
Dezernat I      Dezernat III 
 
 
 
Jochen Partsch     Brigitte Lindscheid 
Oberbürgermeister     Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
Dezernat IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt   
 
                                               Vom 16.12.2011 
 
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011 wird  
nachfolgende Geschäftsordnung erlassen: 
 
 
 
 
 
Inhalt 
 
 
§ 1 Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates…………………………………………………2 
 
§ 2 Zusammensetzung des Ge staltungsbeirates………………………………………………….2 
 
§ 3 Amtszeit…………………………………………………………………………………………………3 
 
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot……3 
 
§ 5 Sitzungen……………………………………………………………………………………………….3 
 
§ 6 Tagungsturnus………………………………………………………………………………………..4 
 
§ 7 Geschäftsstelle………………………………………………………………………………………..4 
 
§ 8 Vorsitz……………………………………………………………………………………………………4 
 
§ 9 Einberufung, Tageso rdnung, Protokoll………………………………………………………….5 
 
§ 10 Abstimmung……………………………………………………………………………………………5 
 
§ 11 Aufwandsentschädigung……………………………………………………………………………5 
 
§ 12 Schlussbestimmung…………………………………………………………………………………5

2
§ 1  Ziele und Aufgaben des Gestaltungsbeirates 
 
 Ziel des Gestaltungsbeirates ist es, bei stadtbildprägenden und städtebaulich 
bedeutsamen Bauvorhaben eine hohe st ädtebauliche, architektonische und 
gestalterische Qualität zu sichern und da s öffentliche Bewusstsein für Baukultur, 
Baukunst und Architektur zu fördern. 
 
 Der Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium 
die Stadt bei Entscheidungen über Bauvorhaben im Sinne des Absatzes 1. 
 
 Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick 
auf ihre städtebauliche, architektonis che und gestalterische Qualität zu 
überprüfen und in ihrer Auswirkung au f das Stadt- und Landschaftsbild zu 
beurteilen. Fehlt es dem Vorhaben an Qu alitätsmerkmalen, so benennt der Beirat 
Kriterien zur Erreichung des Ziels nach Absatz 1. 
 
 Der Gestaltungsbeirat beurteilt insbesondere: 
 
• alle Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das 
Stadtbild prägend in Erscheinung treten. 
 
• sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, die ihm von der 
Geschäftsstelle im Einvernehmen mit der zuständigen Dezernentin/dem 
zuständigen Dezernenten vorgelegt werden. 
 
• Vorhaben aus einem Wettbewerb gemäß RPW (Richtlinie für 
Planungswettbewerbe), wenn das ei ngereichte Vorhaben von dem 
prämierten Projekt wesentlich abweicht. 
 
Der Gestaltungsbeirat gibt als Ergebnis seiner internen Beratungen eine 
Empfehlung ab.  
 
Stimmt der Gestaltungsbeirat einem Vorhaben nicht zu, unterbreitet er der Stadt, 
soweit möglich, Änderungs- oder Ergänz ungsvorschläge, die der Sicherstellung 
der in Absatz 1 genannten Ziele Rechnung tragen. 
 
§ 2 Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates 
 
 Der Gestaltungsbeirat besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, die in ihrer 
Tätigkeit weisungsunabhängig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind. 
 
 Die Mitglieder dürfen zwei Jahre vor und während ihrer Beiratstätigkeit nicht in 
Darmstadt planen und bauen, auch nicht als Mitglied von 
Planungsgemeinschaften oder Gesellschaften. 
 
 Die Mitglieder müssen als Fachleute aus den nachfolgend aufgeführten 
Berufsbildern, welche jeweils mindestens einmal vertreten sein sollten, anerkannt 
sein: 
 
 Architektur 
 Stadtplanung 
 Landschaftsplanung

3
 Die Auswahl erfolgt ausschließlich aufg rund der fachlichen und persönlichen 
Eignung. 
 
 Die Mitglieder dürfen keinen Wohn- oder Arbeitssitz in Darmstadt oder in einem 
Umkreis von 40 km von Darmstadt haben. 
 
 Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates werden vom Magistrat vorgeschlagen und 
von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. 
 
 Ein Mitglied des Gestaltungsb eirates kann durch Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung aus wich tigem Grund abberufen werden. Ein 
solcher ist insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen diese 
Geschäftsordnung gegeben. 
 
§ 3 Amtszeit 
 
 Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 2 Jahren bestimmt und 
können sich nicht vertreten lassen. 
 
 Die Mitgliedschaft soll zwei aufeinander folgende Amtszeiten nicht übersteigen. 
 
 Nach einer Amtszeit sind in jedem Fall zwei Mitglieder neu zu bestimmen. 
 
 Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, so ist ein neues Mitglied für den 
Rest der Amtszeit gemäß der Geschäftsordnung zu bestimmen. 
 
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder , Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot 
 
 Die Mitglieder des Gestaltungsbeirate s sind verpflichtet, ihre Tätigkeit 
uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen. 
 
 Sie erfüllen ihre Aufgabe fachbezogen und unabhängig. 
 
 Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates si nd verpflichtet, über die ihnen bei der 
Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt ge wordenen und als vertraulich zu 
behandelnden Angelegenheiten und Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren. 
 
 Eine Verletzung der Ve rschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss aus dem 
Gestaltungsbeirat. Diese Pflicht zur Vers chwiegenheit besteht auch fort, nachdem 
die Mitgliedschaft im Gestaltungsbeirat beendet ist. 
 
 Ist ein Mitglied im Gestaltungsbeirat an einem Vorhaben, das beraten wird, 
mittelbar durch Angehörige i.S.d. § 25 Abs. 5 HGO beteiligt, so ist dieses Mitglied 
von der Beratung und Abstimmung au sgeschlossen. Jedes Mitglied ist 
verpflichtet, etwaige Interessenskonflikte dem Beirat anzuzeigen.  
 
 Über die Befangenheit entscheidet der Gestaltungsbeirat. 
 
§ 5 Sitzungen 
 
 In den Sitzungen stellt die Bauherrschaft oder deren Beauftragte/r das Vorhaben 
vor und erteilt dem Beirat alle erforderli chen Auskünfte. Dieser Sitzungsteil ist 
öffentlich.

4
 
 Die Beratungen des Beirates über das Bauvorhaben sowie der Beschluss über 
seine Empfehlung erfolgen in nicht öffentlicher Sitzung. 
 
 An jeder Sitzung einschließlich de s nicht öffentlichen Teils können ohne 
Stimmrecht teilnehmen: 
 
• die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister 
• die fachlich zuständige Dezernentin/der fachlich zuständige Dezernent 
• je in der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vertretenen Fraktionen eine Person 
• die fachlich zuständigen Amtsleitungen nebst Sachbearbeiter/innen 
• die Leitung der Geschäftsstelle 
• Beschäftigte anderer städtischer Dienststellen (auf Einladung der 
Geschäftsstelle) 
• weitere Fachleute auf Einladung der Geschäftsstelle 
 
§ 6 Tagungsturnus 
 
 Der Gestaltungsbeirat tagt viermal pro Ja hr. Außerhalb dieses Turnus können für 
dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen einberufen werden. 
 
§ 7 Geschäftsstelle 
 
 Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeira tes ist vom Stadtplanungsamt zu führen. 
Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: 
 
• die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs 
• Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben 
• Erstellung der Tagesordnung, Protokoll 
• Organisation der Sitzungen 
 
Die Einladungen zu den Tagungen des Gestaltungsbeirates erfolgen durch die 
Geschäftsstelle. 
 
Über die von der Stadtverordnetenversammlung bestätigten Haushaltsmittel 
verfügt die Geschäftstelle. 
 
§ 8 Vorsitz 
 
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates wählen in der ersten Sitzung der jeweiligen 
Amtszeit für deren Dauer eine Pers on, die den Vorsitz führt und deren 
Stellvertretung. 
 
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende ist Sprecher/in des Gestaltungsbeirates. 
 
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende, bei deren/dessen Abwesenheit die 
Stellvertretung, leiten die Sitzungen des Gestaltungsbeirates.

5
§ 9 Einberufung, Tagesordnung, Protokoll 
 
Die Einberufung des Gestaltungsbeira tes erfolgt unter Bekanntgabe der 
Tagesordnung schriftlich durch die Geschä ftsstelle mindestens zwei Wochen vor 
den Sitzungsterminen. 
 
Die Tagesordnung wird durch die Geschäftstelle im Einvernehmen mit der 
Vorsitzenden/dem Vorsitzenden erstellt. 
 
 Der Beirat kann in seinen Sitzungen die Tagesordnung abändern oder ergänzen. 
 
Von jeder Tagung ist ein Protokoll anzufertigen. 
 
Das Protokoll hat die wesentlichen in der Tagung vertretenen Argumente sowie die 
Empfehlung des Beirats zu enthalten. Es ist von der Vorsitzenden/dem 
Vorsitzenden und der/dem von de r Geschäftsstelle gestellten 
Protokollantin/Protokollanten zu unterzeichnen. 
 
§ 10 Abstimmung 
 
Es sind nur die von der Stadtverordneten versammlung bestimmten Mitglieder des 
Gestaltungsbeirates stimmberechtigt. 
 
Der Gestaltungsbeirat ist beschlussf ähig, wenn mehr als die Hälfte der 
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 
 
Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. 
 
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden oder 
bei ihrer Abwesenheit der Stellvertretung doppelt. 
 
§ 11 Aufwandsentschädigung 
 
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung 
entsprechend der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPB 2008)“. 
 
§ 12 Schlussbestimmung 
 
Die Geschäftsordnung tritt am Tag na ch der Beschlussfassung durch die 
Stadtverordnetenversammlung in Kraft. 
 
Darmstadt, den 16.12.2011 
 
 
 
Jochen Partsch     Brigitte Lindscheid 
Oberbürgermeister     Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

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TOP 600
TOP 41
TOP 30

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0491
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.11.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00