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1456/2021

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion zur Vorlage 0826/2021 (TOP 7.2)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 22.04.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3102 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer  20.04.2021 
 1456/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grüne 22.04.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion zur Vorlage 0826/2021 (TOP 7.2) 
Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung der folgenden 
 
Frage: 
Wie wird sichergestellt, dass ein Leasing-Anbieter ausgewählt wird, der auch im Vorfeld ausreichend 
Beratung anbietet? Es soll nicht der Effekt entstehen, dass Interessenten die Beratung im Fachhandel 
nutzen, dann aber bei dem Jobradanbieter einen Vertrag abschließen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der inzwischen in Kraft getretene Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von 
Fahrrädern im öffentlichen Dienst (TV – Fahrradleasing) sieht folgende vertragliche Ausgestaltung 
vor: 
 Die Stadt Köln schließt als Arbeitgeberin mit einem spezialisierten Leasing-Anbieter einen Rah-
menvertrag über das Leasing von Fahrrädern ab. Sie tritt in dieser Vertragsbeziehung als Lea-
singnehmerin auf, der Leasing-Anbieter als Leasinggeber. Der Rahmenvertrag enthält nur Aussa-
gen zur Ausgestaltung der Leasingbeziehung, nicht aber zu konkreten Fahrrädern. Seitens der 
Mitarbeitenden besteht tarifvertraglich kein Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Leasing-
gebers durch die Stadt Köln. Dies ergibt sich auch daraus, dass die Stadt Köln beim Abschluss 
des Rahmenvertrags an das allgemeine Vergaberecht gebunden und daher voraussichtlich zur 
Ausschreibung des Rahmenvertrages verpflichtet ist. 
 Der Leasinggeber / Rahmenvertragspartner arbeitet seinerseits mit verschiedenen Fahrradhänd-
lern seiner Wahl zusammen. Diese Fahrradhändler sind die Vertragshändler des Leasinggebers. 
 Interessierte Mitarbeitende können nun bei jedem Vertragshändler des Leasinggebers / Rahmen-
vertragspartners ein konkretes Fahrrad auswählen. 
 Die Stadt Köln schließt als Leasingnehmerin mit dem Rahmenvertragspartner als Leasinggeber 
einen konkreten Leasingvertrag über das ausgewählte Fahrrad mit einer Laufzeit von maximal 36 
Monaten ab. 
 Darüber hinaus schließt die Stadt Köln mit den Mitarbeitenden einen Überlassungsvertrag, mit 
welchem sie ihnen das städtischerseits geleaste Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung 
überlässt. 
 Der Überlassungsvertrag ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag dahingehend, dass die Mitar-
beitenden monatlich freiwillig einen Teilbetrag ihres Arbeitsentgelts in Höhe der Leasingrate in ei-
nen Anspruch auf Nutzung des ausgewählten Fahrrads umwandeln (Entgeltumwandlung). Inso-
fern ist der Überlassungsvertrag gleichzeitig ein Entgeltumwandlungsvertrag. 
Aufgrund dieser tarifvertraglich vorgegebenen Ausgestaltung haben die interessierten Beschäftigten 
keinen unmittelbaren Kontakt mit dem Leasinggeber, sondern nur mit dem konkreten Fahrradhändler 
ihrer Wahl. Somit ist bereits durch die tarifvertraglichen Vorgaben sichergestellt, dass die Beratung im 
Fachhandel erfolgt. 
 
gezeichnet: Frau Professor Dr. Dörte Diemert in Vertretung für Dezernat I

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1456/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.04.2021
Erstellt
19.04.2021 08:26