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A-R/0062/2021

Münster übernimmt Verantwortung für den Artenschutz – durch ökologische Vergabe landwirtschaftlicher Flächen

Antrag an den Rat 15.06.2021

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a-r-0062-2021-Grüne-SPD-Volt-Ökologisch Verpachten

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a-r-0062-2021-Grüne-SPD-Volt-Ökologisch Verpachten

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0062/2021 
 
 
 
Münster übernimmt Verantwortung für den 
Artenschutz – durch ökologische Vergabe 
landwirtschaftlicher Flächen 
- Ratsantrag -  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
1. Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, auch in Münster mindestens den von der EU im 
Green Deal angegebenen Anteil von 25% ökologisch bewirtschafteten Flächen bis 
2030 zu erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Dafür setzt sie auch 
ihre eigenen landwirtschaftlichen Flächen ein, die sie an Dritte verpacht et. 
Liegenschaftspolitische Ziele der Stadt (z.B. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum) 
sind dabei grundsätzlich zu berücksichtigen.  Auch für die nur kurzfristig zu 
verpachtenden Flächen werden ökologische Vergabekriterien erarbeitet. 
2. Die Verwaltung identifiziert aus dem städtischen Flächenpool solche Flächen, für die 
ein mehrjähriger Abschluss von Pachtverträgen in Frage kommt. Diese vergibt sie 
gezielt an Betriebe des zertifizierten ökologischen Landbaus. 
3. Für die Vergabe der weiteren Flächen werden zielführ ende ökologische 
Bewirtschaftungskriterien definiert. Die Kriterien sollten der Wirtschaftsweise der 
Ökolandwirtschaft so nahe wie möglich kommen und den Einsatz von chemisch -
synthetischen Pestiziden und Düngern vermeiden. In einem Fragebogen wird die 
Umsetzung durch die angebotenen Maßnahmen der Bewerber und Bewerberinnen 
erfragt. Die ökologische Qualität der Maßnahmen fließt gleichwertig neben dem 
Pachtzins in die Wertung der Bewerbung ein. Auch nachhaltige Pilotprojekte von 
Agroforstsystemen sollen auf s tädtischen Flächen dabei explizit möglich gemacht 
15.06.2021

werden. 
4. Die Pächter und Pächterinnen werden in den Pachtverträgen verpflichtet, einen mit der 
Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster abgestimmten Förderantrag nach dem 
Kulturlandschaftsprogramm der Stadt Münster zu stellen. 
5. Die Pachtverträge werden so gestaltet, dass die Bedingungen des 
Vertragsnaturschutzes des Landes NRW erfüllt werden können und eine Förderung 
dementsprechend erfolgen kann. 
6. Die gegebenenfalls für städtische Acker - und Grünlandfläche n bestehenden 
Einschränkungen, die einen Vertragsnaturschutz oder andere (förderfähige) 
Extensivierungsmaßnahmen auf städtischen Flächen verhindern oder erschweren, 
werden aufgehoben. 
7. Für die Verpachtung aller städtische n Acker- und Grünlandflächen werden in einem 
zielführenden Kriterienkatalog für die extensive Bewirtschaftung möglichst konkrete 
Extensivierungsmaßnahmen entwickelt. 
8. Bewerber und Bewerberinnen aus Münster oder der unmittelbaren Nachbarschaft 
erhalten bei Erfüllung der ökologischen Kriterien den Vorzug. Die Stadt Münster setzt 
sich dafür ein, dass die auf ihren Flächen erzeugten Feldfrüchte (in klusive 
Umstellungsware) in Münster zu fairen Konditionen vermarktet werden können. 
 
Begründung: 
Durch menschliche Eingriffe in die Natur schreitet der Verlust der Artenvielfalt weltweit immer 
weiter voran. Besonders stark ausgeprägt ist der Artenrückgang in Deutschland vor allem in 
den intensiv landwirtschaftlich genutzten Offenlandregionen und damit auch im Münsterland. 
Da eine extensive und ökologische Landwirtschaft die Artenvielfalt und damit die gesamte 
Resilienz unseres Ökosystems stärken kann, hat sich die EU im Green Deal das Ziel gesetzt, 
den Anteil von 25% ökologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 zu erreichen. Von diesem 
Zielwert ist die Stadt Münster sowie die umgebende Region gegenwärtig allerdings noch weit 
entfernt. 
Von den ca. 13.000 ha landwirtschaftlicher Fläche im Gebiet der Stadt Münster hält die Stadt 
mit 1.028 ha einen relevanten Anteil [Quelle: Umweltdaten 2016-2018, V/0016/2020]. Dieser 
eröffnet ihr ökologische Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie z.B. bereits durch den vertraglich 
gesicherten Verzicht auf gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut genutzt werden (vgl. 
Vorlage V/0870/2009). Ein Großteil dieser landwirtschaftlichen Fläche wird von der Stadt aus 
liegenschaftsstrategischen Gründen gehalten, um z.B. als Tauschfläche beim Erwerb neuer

Baugebiete zu dienen, und daher an Landwirt e und Landwirt innen nur in einjährigen 
Abständen verpachtet. Da aber ökologisch wirtschaftende Betriebe zur Gewährleistung der 
Umstellung auf längere Laufzeiten ihrer Pachtverträge angewiesen sind, sollen ihnen explizit 
solche Flächen angeboten werden, die für eine mehrjährige Vergabe geeignet sind.  
Für eine ökologische Aufwertung aller, auch der kurzfristig verpachteten Flächen sowie für 
eine Bewirtschaftung ohne Pestizideinsatz sollen durch die gleichwertige Bepunktung der 
ökologischen Kriterien im Wertungsverfahren ökonomische Anreize geschaf fen werden. Da 
der Preis für die Pacht landwirtschaftlicher Fläche in den letzten Jahren gestiegen ist, können 
Abschläge für naturschutzförderliche Maßnahmen auch eine ökonomische Chance für 
Landwirte und Landwirtinnen bieten. 
Das Bistum Münster hat bereits mit der „Handreichung für Kirchengemeinden zur Auswahl von 
Pächterinnen und Pächtern von Kirchenland im Bistum Münster “ einen ähnlichen Weg 
beschritten und das Beratungs - und Informationsangebot „Fairpachten“ der NABU -Stiftung 
Nationales Naturerbe (geför dert vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des 
Bundesumweltministeriums im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt) kann 
weitere Unterstützung bieten. In der §24 GO 2020 -00103 Anregung des NABU Münster vom 
9.7.2020 sind vielfältige Beispiele zu Extensivierungsmaßnahmen und ihren Auswirkungen 
aufgeführt, die durch die §24 GO Anregung des Bündnis KlimaEntscheid Münster vom 
3.6.2021 ergänzt werden. 
Extensivierung und ökologische Landwirtschaft und Bodenregeneration tragen erheblich zu 
Artenschutz, Biodiversität und CO2 -Reduktion bei. Pilotprojekte zur Untersuchung von 
anderen Systemen der Landwirtschaft, wie z.B. Agroforstsysteme, können Aufschluss darüber 
geben, in welcher Weise viele der angeführten Probleme zu beheben sind. Zu einem baldigen 
Zeitpunkt bringt die Koalition hier noch einen weiteren Antrag ein. 
Münster hat als Stadt mit großer landwirtschaftlicher Fläche die Chance, in besonderer Weise 
Vorbild zu sein für eine gelungene Verbindung von Landwirtschaft, Arten- und Klimaschutz. 
 
gez.     gez.     gez.  
Dr. Robin Korte   Hedwig Liekefedt  Tim Pasch   
Christoph Kattentidt  Marius Herwig    Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg  Doris Feldmann  
Jule Heinz-Fischer  Lia Kirsch        
Andrea Blome   Ludger Steinmann       
Carsten Peters  und Fraktion 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.06.2021 Rat
TOP 58.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0062/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
15.06.2021
Erstellt
15.06.2021 12:45