A-R/0062/2021
Münster übernimmt Verantwortung für den Artenschutz – durch ökologische Vergabe landwirtschaftlicher Flächen
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a-r-0062-2021-Grüne-SPD-Volt-Ökologisch Verpachten
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0062/2021 Münster übernimmt Verantwortung für den Artenschutz – durch ökologische Vergabe landwirtschaftlicher Flächen - Ratsantrag - Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, auch in Münster mindestens den von der EU im Green Deal angegebenen Anteil von 25% ökologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 zu erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Dafür setzt sie auch ihre eigenen landwirtschaftlichen Flächen ein, die sie an Dritte verpacht et. Liegenschaftspolitische Ziele der Stadt (z.B. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum) sind dabei grundsätzlich zu berücksichtigen. Auch für die nur kurzfristig zu verpachtenden Flächen werden ökologische Vergabekriterien erarbeitet. 2. Die Verwaltung identifiziert aus dem städtischen Flächenpool solche Flächen, für die ein mehrjähriger Abschluss von Pachtverträgen in Frage kommt. Diese vergibt sie gezielt an Betriebe des zertifizierten ökologischen Landbaus. 3. Für die Vergabe der weiteren Flächen werden zielführ ende ökologische Bewirtschaftungskriterien definiert. Die Kriterien sollten der Wirtschaftsweise der Ökolandwirtschaft so nahe wie möglich kommen und den Einsatz von chemisch - synthetischen Pestiziden und Düngern vermeiden. In einem Fragebogen wird die Umsetzung durch die angebotenen Maßnahmen der Bewerber und Bewerberinnen erfragt. Die ökologische Qualität der Maßnahmen fließt gleichwertig neben dem Pachtzins in die Wertung der Bewerbung ein. Auch nachhaltige Pilotprojekte von Agroforstsystemen sollen auf s tädtischen Flächen dabei explizit möglich gemacht 15.06.2021 werden. 4. Die Pächter und Pächterinnen werden in den Pachtverträgen verpflichtet, einen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster abgestimmten Förderantrag nach dem Kulturlandschaftsprogramm der Stadt Münster zu stellen. 5. Die Pachtverträge werden so gestaltet, dass die Bedingungen des Vertragsnaturschutzes des Landes NRW erfüllt werden können und eine Förderung dementsprechend erfolgen kann. 6. Die gegebenenfalls für städtische Acker - und Grünlandfläche n bestehenden Einschränkungen, die einen Vertragsnaturschutz oder andere (förderfähige) Extensivierungsmaßnahmen auf städtischen Flächen verhindern oder erschweren, werden aufgehoben. 7. Für die Verpachtung aller städtische n Acker- und Grünlandflächen werden in einem zielführenden Kriterienkatalog für die extensive Bewirtschaftung möglichst konkrete Extensivierungsmaßnahmen entwickelt. 8. Bewerber und Bewerberinnen aus Münster oder der unmittelbaren Nachbarschaft erhalten bei Erfüllung der ökologischen Kriterien den Vorzug. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass die auf ihren Flächen erzeugten Feldfrüchte (in klusive Umstellungsware) in Münster zu fairen Konditionen vermarktet werden können. Begründung: Durch menschliche Eingriffe in die Natur schreitet der Verlust der Artenvielfalt weltweit immer weiter voran. Besonders stark ausgeprägt ist der Artenrückgang in Deutschland vor allem in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Offenlandregionen und damit auch im Münsterland. Da eine extensive und ökologische Landwirtschaft die Artenvielfalt und damit die gesamte Resilienz unseres Ökosystems stärken kann, hat sich die EU im Green Deal das Ziel gesetzt, den Anteil von 25% ökologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 zu erreichen. Von diesem Zielwert ist die Stadt Münster sowie die umgebende Region gegenwärtig allerdings noch weit entfernt. Von den ca. 13.000 ha landwirtschaftlicher Fläche im Gebiet der Stadt Münster hält die Stadt mit 1.028 ha einen relevanten Anteil [Quelle: Umweltdaten 2016-2018, V/0016/2020]. Dieser eröffnet ihr ökologische Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie z.B. bereits durch den vertraglich gesicherten Verzicht auf gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut genutzt werden (vgl. Vorlage V/0870/2009). Ein Großteil dieser landwirtschaftlichen Fläche wird von der Stadt aus liegenschaftsstrategischen Gründen gehalten, um z.B. als Tauschfläche beim Erwerb neuer Baugebiete zu dienen, und daher an Landwirt e und Landwirt innen nur in einjährigen Abständen verpachtet. Da aber ökologisch wirtschaftende Betriebe zur Gewährleistung der Umstellung auf längere Laufzeiten ihrer Pachtverträge angewiesen sind, sollen ihnen explizit solche Flächen angeboten werden, die für eine mehrjährige Vergabe geeignet sind. Für eine ökologische Aufwertung aller, auch der kurzfristig verpachteten Flächen sowie für eine Bewirtschaftung ohne Pestizideinsatz sollen durch die gleichwertige Bepunktung der ökologischen Kriterien im Wertungsverfahren ökonomische Anreize geschaf fen werden. Da der Preis für die Pacht landwirtschaftlicher Fläche in den letzten Jahren gestiegen ist, können Abschläge für naturschutzförderliche Maßnahmen auch eine ökonomische Chance für Landwirte und Landwirtinnen bieten. Das Bistum Münster hat bereits mit der „Handreichung für Kirchengemeinden zur Auswahl von Pächterinnen und Pächtern von Kirchenland im Bistum Münster “ einen ähnlichen Weg beschritten und das Beratungs - und Informationsangebot „Fairpachten“ der NABU -Stiftung Nationales Naturerbe (geför dert vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt) kann weitere Unterstützung bieten. In der §24 GO 2020 -00103 Anregung des NABU Münster vom 9.7.2020 sind vielfältige Beispiele zu Extensivierungsmaßnahmen und ihren Auswirkungen aufgeführt, die durch die §24 GO Anregung des Bündnis KlimaEntscheid Münster vom 3.6.2021 ergänzt werden. Extensivierung und ökologische Landwirtschaft und Bodenregeneration tragen erheblich zu Artenschutz, Biodiversität und CO2 -Reduktion bei. Pilotprojekte zur Untersuchung von anderen Systemen der Landwirtschaft, wie z.B. Agroforstsysteme, können Aufschluss darüber geben, in welcher Weise viele der angeführten Probleme zu beheben sind. Zu einem baldigen Zeitpunkt bringt die Koalition hier noch einen weiteren Antrag ein. Münster hat als Stadt mit großer landwirtschaftlicher Fläche die Chance, in besonderer Weise Vorbild zu sein für eine gelungene Verbindung von Landwirtschaft, Arten- und Klimaschutz. gez. gez. gez. Dr. Robin Korte Hedwig Liekefedt Tim Pasch Christoph Kattentidt Marius Herwig Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg Doris Feldmann Jule Heinz-Fischer Lia Kirsch Andrea Blome Ludger Steinmann Carsten Peters und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0062/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 15.06.2021
- Erstellt
- 15.06.2021 12:45