Liegenschaft der Oberfinanzdirektion (OFD NRW) am Riehler Platz (Neustadt/Nord) (AN/2426/2021)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0055/2022 vom 12.01.2022
Stand: Am 17.01.2022 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 12.01.2022 0055/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 17.01.2022 Liegenschaft der Oberfinanzdirektion (OFD NRW) am Riehler Platz (Neustadt/Nord) (AN/2426/2021) Die SPD-Fraktion bat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Kenntnisstand der Verwaltung hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der Liegen- schaft der OFD NRW durch das Land NRW? 2. Hat es bereits Kontakte zwischen der Verwaltung und dem Land Nordrhein-Westfalen gege- ben, um die Möglichkeiten eines Erwerbs der Liegenschaft zu eruieren? Hat es seitens der Stadt Köln gegenüber dem Land NRW Interessenbekundungen oder Erwerbsangebote gege- ben? Antwort der Verwaltung: 1. Die Gebäude der Oberfinanzdirektion am Reichensberger Platz sind Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung obliegt dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB). Der BLB prüft derzeit, ob Dienststellen des Landes Bedarf an dieser Immobilie haben bzw. ob sie entbehrlich ist. 2. Die Verwaltung steht in laufenden Kontakt mit dem BLB und hat ihr grundsätzliches Interesse an der Immobilie bekundet. Der BLB hat zugesagt, das Objekt der Stadt Köln als sog. Bele- genheitskommune bevorzugt anzubieten, sofern sie für die Landesverwaltung entbehrlich ist. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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17.01.2022
TOP 4.1.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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