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1054/2023

Verwendung der Stellplatzablösemittel

Beschlussvorlage Ausschuss 23.05.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 22.08.2023, TOP 3.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1023 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Maßnahme „Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße“ wurde bereits beschlossen. Entschieden 
wird nur noch über die Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Finanzierung der Beschaffung und 
Aufstellung der 32 Fahrradbügel. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

3402 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/621/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1054/2023 
Freigabedatum 23.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung der Stellplatzablösemittel 
Beschaffung und Aufstellung von 32 Fahrradbügeln in der Parkanlage 
Glashüttenstraße in Köln-Porz-Mitte  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, für die im Rahmen der Maßnahme „Gestaltung der Park-
anlage Glashüttenstraße“ geplante Beschaffung und Aufstellung von 32 Fahrradbügeln einen 
Betrag in Höhe von 9.520 Euro aus Stellplatzablösemitteln zu verwenden. 
 
Verkehrsausschuss 22.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  9.520 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023 den Entwurf zur Maßnahme 
„Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße“ beschlossen und die Verwaltung mit der weiteren 
Planung sowie der baulichen Umsetzung vorbehaltlich der Bewilligung von Städtebauförder-
mitteln mit einer Mindestförderung von 50 % bis voraussichtlich 70 % der förderfähigen Kos-
ten beauftragt (Vorlagen-Nummer 3630/2022).  
 
Im Rahmen der genannten Maßnahme sollen u. a. 32 Fahrradbügel beschafft und aufgestellt 
werden. Die hierfür kalkulierten Kosten betragen brutto 9.520 Euro. Diese gehören zu den 
nicht förderfähigen Kosten und sind daher von der Stadt Köln zu tragen. 
 
Nach § 48 Absatz 2 Ziffer 2 BauO NRW können Stellplatzablösemittel für die Schaffung von 
öffentlichen Fahrradabstellplätzen verwendet werden. Diese Voraussetzung ist vorliegend er-
füllt. 
 
Entsprechend der in der Mitteilung an den Verkehrsausschuss, Vorlagen-Nr. 0246/2022, for-
mulierten Grundsätze steht von den in den vergangenen Jahrzehnten vereinnahmten Geldern 
für den Zeitraum ab 01.01.2023 bis 31.12.2024 ein Volumen von maximal einem Drittel von 2

3 
Mio. Euro = 666.666 Euro für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsan-
lagen sowie die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen einschließlich der Ausstat-
tung mit Elektroladestationen zur Verfügung. Zudem dürfen für keinen Stadtbezirk in den 
Zwei-Jahres-Zeiträumen mehr als 20 % der Anfangsguthaben (20 % von 666.000 Euro = 
002.331  Euro) bewilligt werden.  
 
Bei der genannten Maßnahme handelt es sich um die erste neue Radverkehrsmaßnahme in 
dem Zwei-Jahres-Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024. Zudem stellen die Kosten in Höhe von 
9.520 Euro nur einen geringfügigen Anteil an den möglichen 20 % des Anfangsguthabens für 
den Stadtbezirk dar. Somit ist die vorgeschlagene Verwendung mit den Grundsätzen verein-
bar.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1054/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.05.2023
Erstellt
27.03.2023 16:31