1054/2023
Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Maßnahme „Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße“ wurde bereits beschlossen. Entschieden wird nur noch über die Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Finanzierung der Beschaffung und Aufstellung der 32 Fahrradbügel. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/621/3 Vorlagen-Nummer 1054/2023 Freigabedatum 23.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Stellplatzablösemittel Beschaffung und Aufstellung von 32 Fahrradbügeln in der Parkanlage Glashüttenstraße in Köln-Porz-Mitte Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, für die im Rahmen der Maßnahme „Gestaltung der Park- anlage Glashüttenstraße“ geplante Beschaffung und Aufstellung von 32 Fahrradbügeln einen Betrag in Höhe von 9.520 Euro aus Stellplatzablösemitteln zu verwenden. Verkehrsausschuss 22.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 9.520 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023 den Entwurf zur Maßnahme „Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße“ beschlossen und die Verwaltung mit der weiteren Planung sowie der baulichen Umsetzung vorbehaltlich der Bewilligung von Städtebauförder- mitteln mit einer Mindestförderung von 50 % bis voraussichtlich 70 % der förderfähigen Kos- ten beauftragt (Vorlagen-Nummer 3630/2022). Im Rahmen der genannten Maßnahme sollen u. a. 32 Fahrradbügel beschafft und aufgestellt werden. Die hierfür kalkulierten Kosten betragen brutto 9.520 Euro. Diese gehören zu den nicht förderfähigen Kosten und sind daher von der Stadt Köln zu tragen. Nach § 48 Absatz 2 Ziffer 2 BauO NRW können Stellplatzablösemittel für die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen verwendet werden. Diese Voraussetzung ist vorliegend er- füllt. Entsprechend der in der Mitteilung an den Verkehrsausschuss, Vorlagen-Nr. 0246/2022, for- mulierten Grundsätze steht von den in den vergangenen Jahrzehnten vereinnahmten Geldern für den Zeitraum ab 01.01.2023 bis 31.12.2024 ein Volumen von maximal einem Drittel von 2 3 Mio. Euro = 666.666 Euro für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsan- lagen sowie die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen einschließlich der Ausstat- tung mit Elektroladestationen zur Verfügung. Zudem dürfen für keinen Stadtbezirk in den Zwei-Jahres-Zeiträumen mehr als 20 % der Anfangsguthaben (20 % von 666.000 Euro = 002.331 Euro) bewilligt werden. Bei der genannten Maßnahme handelt es sich um die erste neue Radverkehrsmaßnahme in dem Zwei-Jahres-Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024. Zudem stellen die Kosten in Höhe von 9.520 Euro nur einen geringfügigen Anteil an den möglichen 20 % des Anfangsguthabens für den Stadtbezirk dar. Somit ist die vorgeschlagene Verwendung mit den Grundsätzen verein- bar.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1054/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.05.2023
- Erstellt
- 27.03.2023 16:31