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V/0451/2012

Antrag der UWG/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0001/2012 vom 25.01.2012 "Bundesgartenschau nach Münster holen"

Vorlagen 01.06.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.06.2012, TOP 2.8

Beschlussvorlage

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Ratsantrag

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Beschlussvorlage

4797 Zeichen

V/0451/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der UWG/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0001/2012 vom 25.01.2012  
"Bundesgartenschau nach Münster holen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster bewirbt sich nicht um die Durchf ührung einer Bundesgartenschau. Der Antrag 
der UWG/ÖDP-Fraktion an den Rat vom 25.01.2012 (Anlage 1) ist damit erledigt.  
 
 
Begründung: 
 
Mit Antrag an den Rat, Nr. A -R/0001/2012 der UWG/ÖDP-Fraktion, ist die Verwaltung beauftragt 
worden, ob eine Bundesgartenschau in Münster nach Beendigung der Ausbauarbeiten am Dor t-
mund-Ems-Kanal, im Bereich der ausgebauten Stadtstrecke, ab dem Jahr 2025 durchgeführt wer-
den kann.  
 
Im Rahmen einer Bundesgartenschau finden mit hohem Budget umfangreiche Freiraumplanungen 
und -umgestaltungen statt, die regionalen Entwicklungszielen dienen sollen. Sie gibt Impulse zur 
Struktur der Stadterneuerung mit nachhaltigem ökologischem Aspekt. Oft entsteht dabei ein völlig 
neues Bundesgartenschau -Gelände, das über einen Zeitraum von mehreren Monaten Millionen 
Besucher anzieht.  
Eine Bundesgartenschau soll Schönes zeigen, insbesondere Pflanzen, Blumen und Blütenpracht, 
wie es von vielen Menschen gewünscht wird. Leistungen soll en im Bereich des Gartenbaus, des 
Kleingartenwesens und Naturschutzes gezeigt werden. Eine hohe Akzeptanz haben auch Gesta l-
tungsbeispiele von kleinen Freiräumen und Gärten auf internationaler Ebene. Die Bundesgarte n-
schau ist im Kern eine Leistungsschau des gesamten Berufsstandes Gartenbau, eine Plattform für 
alle Sparten wie Garten - und Landschaftsbau, Obstbau, Gemüsebau, Zierpflanzenbau, Friedhof s-
gärtnerei, Floristik, Baumschulwesen, Pflanzenzüchtung usw. Die Menschen sollen aber auch I n-
formationen bekomme n über Natur, Naturschutz, Naturverwandtes, Imkerei, Kleingartenwesen 
usw. Zugleich werden Produkte und Materialien verwandter Wirtschaftszweige gezeigt. Dies muss 
aber alles eingebunden sein in Themen, die ein Gesamtkonzept ergeben.  Eine solche Schau 
muss einen großen Freiflächenanteil (50 – 100 ha) haben, aber auch über Gebäude verfügen, in 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0451/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Oldenbüttel 
Ruf: 
492-6721 
E-Mail: 
Oldenbuettel@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0451/2012 
denen Hallenschauen mit bestimmten Themen durchgeführt werden können. Während der Schau 
ist das Gelände eingezäumt; ein Eintrittspreis ist zu entrichten. Für diese Zeit steht der Allgemein-
heit das Gelände somit nicht zur Verfügung.  
 
Die wesentlichen Flächen im Bereich der ausgebauten Stadtstrecke des Dortmund -Ems-Kanals 
befinden sich im Fremdbesitz. Dies würde zu erheblichen Aufwendungen beim Grundstückserwerb 
führen. 
 
Der Aufwand für die Planung, den Bau, die Durchführung und den Rückbau einer Bundesgarte n-
schau liegt zwischen 100 – 200 Mio. €. Aus unterschiedlichen Fördertöpfen, städtischen Eigenmi t-
teln und Eintrittsgeldern ist eine Finanzierung sicherzustellen. Ca. 50% der Gesamtkosten müssen 
von der durchführenden Stadt aufgebracht werden.  
 
Nach Aussage des Deutschen Städtetages haben fast alle Gartenschauen der letzten Jahre mit 
einem erheblichen Defizit abgeschlossen , Ausnahme ist jedoch z. B. die BUGA Koblenz . Dieses 
Defizit ist nach Abschluss der Veranstaltung allein von der Stadt zu tragen, da die Ve rbände bzw. 
deren Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft GmbH (DGB) zum Tragen eines finanziellen 
Risikos nicht in der Lage sind.  
 
In den vergangenen Jahren ist das Thema durch verschiedene Vorlagen (V/1159/1998 „Bunde s-
gartenschau“ und V/0155/2007 „Bewerbung um die Durchführung einer Landesgartenschau“) erör-
tert worden. Zu beiden Vorlagen ist der Beschluss gefasst worden, eine Bundes - bzw. Landesgar-
tenschau aus finanziellen Gründen nicht auszurichten. 
 
Die Anwohner entlang des Dortmund-Ems-Kanals müssen zukünftig mehrere Jahre die Ausbauar-
beiten des Kanals direkt vor ihren Grundstücken ertragen. Würde im Anschluss noch der Ausbau 
und die Durchführung einer Bundesgartenschau erfolgen, erhöhen sich die damit verbundenen 
mehrjährigen Beeinträchtigungen. Dadurch wird den Anwohnern eine sehr große Toleranz abve r-
langt.  
 
Im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt Münster, insbesondere hinsichtlich der Haushaltsko n-
solidierung, ist eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Durchführung einer Bundesgarte n-
schau nicht vertretbar. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Münster sich nicht für 
die Durchführung einer Bundesgartenschau bewirbt.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Antrag Nr. A-R/0001/2012, der UWG/ÖDP-Fraktion

Ratsantrag

2676 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/00001/2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 
 
Bundesgartenschau nach Münster holen! 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der  Durchführung einer Bundesgartenschau 
in Münster nach Beendigung der Ausbauarbeiten am Do rtmund-Ems-Kanal im Bereich der 
ausgebauten Stadtstrecke ab dem Jahr 2025 zu prüfen . Es soll hierbei vor allem die 
Bereitschaft einer Unterstützung und Beteiligung  d urch die Gartenbau-Fachverbände 
abgefragt werden, mit dem Ziel, zunächst ein Konzep t für eine Bewerbung zu erstellen. Im 
Anschluss soll in Zusammenarbeit mit der Bundesgart enschau-Gesellschaft eine 
Machbarkeitsstudie erstellt werden. Ebenfalls mit e inbezogen werden muss die Wasser- und 
Schifffahrtsdirektion Rheine.  
Dabei  geht  es primär nicht darum, buchhalterisch Nutzen und Kosten abzuwägen. Vielmehr  
soll eine potentielle Bewerbung um eine Bundesgartenschau 
 
 die Stellung des Oberzentrums Münster in der Eureg io und bundesweit stärken 
 dem seit Jahrzehnten in Münster mit großem Erfolg geübten Stadtumbau einen 
neuen Impuls geben 
 Leitinvestitionen initiieren (Die Bundesgartenscha u in Koblenz im Jahr 2011 hat mit 
einem Einsatz von 100 Mio. EUR öffentlicher Mittel 400 Mio. EUR nicht öffentlicher 
Investitionen ausgelöst.) 
 
Begründung: 
Die Stadtstrecke des Dortmund-Ems-Kanals ist eines der wichtigsten Naherholungsgebiete 
der Münsteraner Bevölkerung. Der Ausbau einer Wasse rstraße mitten durch eine Großstadt 
stellt eine besondere Herausforderung dar. Die mit dem Ausbau des Kanals verbundenen 
Beeinträchtigungen führen zu einer erheblichen Verr ingerung der Lebensqualität der 
Betroffenen über einen Zeitraum von mindestens 10 J ahren. Durch den Ausbau gehen 
wichtige Grünflächen links und rechts des Kanals ve rloren. Alter Baumbestand fällt dem 
Ausbau zum Opfer. Im ausgebauten Kanal mit seinen z .T. erhöhten Spundwänden, dem 
zunehmenden Verkehr mit größeren Schiffen, werden W assersport und Schwimmen 
lebensgefährlich sein. Es wird Jahrzehnte dauern, b is der Kanal zumindest einen Teil seines 
ursprünglichen Charmes zurück gewonnen haben wird. Die Ausrichtung einer 
Bundesgartenschau bietet die einmalige Gelegenheit,  den gesamten östlichen Stadtbereich 
zwischen Umgehungsstraße und Schleuse in ein städte bauliches und 
landschaftsplanerisches Konzept einzubinden. Die Au ssicht auf eine erhebliche 
Verbesserung der Lebensqualität nach Abschluss des Kanalausbaus im Anschluss an eine 
Bundesgartenschau wird die Akzeptanz und die Toleranz der Betroffenen erhöhen.  
 
RH Franz Pohlmann (ÖDP) 
RH Fritz Pfau (UWG)                  Münster, 25.01 .2012

Beratungsverlauf (1)

27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Umgehungsstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0451/2012
Typ
Vorlagen
Datum
01.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37