V/0451/2012
Antrag der UWG/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0001/2012 vom 25.01.2012 "Bundesgartenschau nach Münster holen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4797 Zeichen
V/0451/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Antrag der UWG/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0001/2012 vom 25.01.2012 "Bundesgartenschau nach Münster holen" Beratungsfolge 27.06.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster bewirbt sich nicht um die Durchf ührung einer Bundesgartenschau. Der Antrag der UWG/ÖDP-Fraktion an den Rat vom 25.01.2012 (Anlage 1) ist damit erledigt. Begründung: Mit Antrag an den Rat, Nr. A -R/0001/2012 der UWG/ÖDP-Fraktion, ist die Verwaltung beauftragt worden, ob eine Bundesgartenschau in Münster nach Beendigung der Ausbauarbeiten am Dor t- mund-Ems-Kanal, im Bereich der ausgebauten Stadtstrecke, ab dem Jahr 2025 durchgeführt wer- den kann. Im Rahmen einer Bundesgartenschau finden mit hohem Budget umfangreiche Freiraumplanungen und -umgestaltungen statt, die regionalen Entwicklungszielen dienen sollen. Sie gibt Impulse zur Struktur der Stadterneuerung mit nachhaltigem ökologischem Aspekt. Oft entsteht dabei ein völlig neues Bundesgartenschau -Gelände, das über einen Zeitraum von mehreren Monaten Millionen Besucher anzieht. Eine Bundesgartenschau soll Schönes zeigen, insbesondere Pflanzen, Blumen und Blütenpracht, wie es von vielen Menschen gewünscht wird. Leistungen soll en im Bereich des Gartenbaus, des Kleingartenwesens und Naturschutzes gezeigt werden. Eine hohe Akzeptanz haben auch Gesta l- tungsbeispiele von kleinen Freiräumen und Gärten auf internationaler Ebene. Die Bundesgarte n- schau ist im Kern eine Leistungsschau des gesamten Berufsstandes Gartenbau, eine Plattform für alle Sparten wie Garten - und Landschaftsbau, Obstbau, Gemüsebau, Zierpflanzenbau, Friedhof s- gärtnerei, Floristik, Baumschulwesen, Pflanzenzüchtung usw. Die Menschen sollen aber auch I n- formationen bekomme n über Natur, Naturschutz, Naturverwandtes, Imkerei, Kleingartenwesen usw. Zugleich werden Produkte und Materialien verwandter Wirtschaftszweige gezeigt. Dies muss aber alles eingebunden sein in Themen, die ein Gesamtkonzept ergeben. Eine solche Schau muss einen großen Freiflächenanteil (50 – 100 ha) haben, aber auch über Gebäude verfügen, in Vorlagen-Nr.: V/0451/2012 Auskunft erteilt: Frau Oldenbüttel Ruf: 492-6721 E-Mail: Oldenbuettel@stadt-muenster.de Datum: 01.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0451/2012 denen Hallenschauen mit bestimmten Themen durchgeführt werden können. Während der Schau ist das Gelände eingezäumt; ein Eintrittspreis ist zu entrichten. Für diese Zeit steht der Allgemein- heit das Gelände somit nicht zur Verfügung. Die wesentlichen Flächen im Bereich der ausgebauten Stadtstrecke des Dortmund -Ems-Kanals befinden sich im Fremdbesitz. Dies würde zu erheblichen Aufwendungen beim Grundstückserwerb führen. Der Aufwand für die Planung, den Bau, die Durchführung und den Rückbau einer Bundesgarte n- schau liegt zwischen 100 – 200 Mio. €. Aus unterschiedlichen Fördertöpfen, städtischen Eigenmi t- teln und Eintrittsgeldern ist eine Finanzierung sicherzustellen. Ca. 50% der Gesamtkosten müssen von der durchführenden Stadt aufgebracht werden. Nach Aussage des Deutschen Städtetages haben fast alle Gartenschauen der letzten Jahre mit einem erheblichen Defizit abgeschlossen , Ausnahme ist jedoch z. B. die BUGA Koblenz . Dieses Defizit ist nach Abschluss der Veranstaltung allein von der Stadt zu tragen, da die Ve rbände bzw. deren Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft GmbH (DGB) zum Tragen eines finanziellen Risikos nicht in der Lage sind. In den vergangenen Jahren ist das Thema durch verschiedene Vorlagen (V/1159/1998 „Bunde s- gartenschau“ und V/0155/2007 „Bewerbung um die Durchführung einer Landesgartenschau“) erör- tert worden. Zu beiden Vorlagen ist der Beschluss gefasst worden, eine Bundes - bzw. Landesgar- tenschau aus finanziellen Gründen nicht auszurichten. Die Anwohner entlang des Dortmund-Ems-Kanals müssen zukünftig mehrere Jahre die Ausbauar- beiten des Kanals direkt vor ihren Grundstücken ertragen. Würde im Anschluss noch der Ausbau und die Durchführung einer Bundesgartenschau erfolgen, erhöhen sich die damit verbundenen mehrjährigen Beeinträchtigungen. Dadurch wird den Anwohnern eine sehr große Toleranz abve r- langt. Im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt Münster, insbesondere hinsichtlich der Haushaltsko n- solidierung, ist eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Durchführung einer Bundesgarte n- schau nicht vertretbar. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Münster sich nicht für die Durchführung einer Bundesgartenschau bewirbt. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Antrag Nr. A-R/0001/2012, der UWG/ÖDP-Fraktion
Ratsantrag
2676 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/00001/2012 Ratsantrag Bundesgartenschau nach Münster holen! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Durchführung einer Bundesgartenschau in Münster nach Beendigung der Ausbauarbeiten am Do rtmund-Ems-Kanal im Bereich der ausgebauten Stadtstrecke ab dem Jahr 2025 zu prüfen . Es soll hierbei vor allem die Bereitschaft einer Unterstützung und Beteiligung d urch die Gartenbau-Fachverbände abgefragt werden, mit dem Ziel, zunächst ein Konzep t für eine Bewerbung zu erstellen. Im Anschluss soll in Zusammenarbeit mit der Bundesgart enschau-Gesellschaft eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Ebenfalls mit e inbezogen werden muss die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Rheine. Dabei geht es primär nicht darum, buchhalterisch Nutzen und Kosten abzuwägen. Vielmehr soll eine potentielle Bewerbung um eine Bundesgartenschau die Stellung des Oberzentrums Münster in der Eureg io und bundesweit stärken dem seit Jahrzehnten in Münster mit großem Erfolg geübten Stadtumbau einen neuen Impuls geben Leitinvestitionen initiieren (Die Bundesgartenscha u in Koblenz im Jahr 2011 hat mit einem Einsatz von 100 Mio. EUR öffentlicher Mittel 400 Mio. EUR nicht öffentlicher Investitionen ausgelöst.) Begründung: Die Stadtstrecke des Dortmund-Ems-Kanals ist eines der wichtigsten Naherholungsgebiete der Münsteraner Bevölkerung. Der Ausbau einer Wasse rstraße mitten durch eine Großstadt stellt eine besondere Herausforderung dar. Die mit dem Ausbau des Kanals verbundenen Beeinträchtigungen führen zu einer erheblichen Verr ingerung der Lebensqualität der Betroffenen über einen Zeitraum von mindestens 10 J ahren. Durch den Ausbau gehen wichtige Grünflächen links und rechts des Kanals ve rloren. Alter Baumbestand fällt dem Ausbau zum Opfer. Im ausgebauten Kanal mit seinen z .T. erhöhten Spundwänden, dem zunehmenden Verkehr mit größeren Schiffen, werden W assersport und Schwimmen lebensgefährlich sein. Es wird Jahrzehnte dauern, b is der Kanal zumindest einen Teil seines ursprünglichen Charmes zurück gewonnen haben wird. Die Ausrichtung einer Bundesgartenschau bietet die einmalige Gelegenheit, den gesamten östlichen Stadtbereich zwischen Umgehungsstraße und Schleuse in ein städte bauliches und landschaftsplanerisches Konzept einzubinden. Die Au ssicht auf eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität nach Abschluss des Kanalausbaus im Anschluss an eine Bundesgartenschau wird die Akzeptanz und die Toleranz der Betroffenen erhöhen. RH Franz Pohlmann (ÖDP) RH Fritz Pfau (UWG) Münster, 25.01 .2012
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Umgehungsstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0451/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37