V/1057/2019
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln sowie des Wasserverbandes Amelsbüren-Hiltrup
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Anlage A
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Anlage A zur V/1057/2019 Kurzüberblick Gemäß Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln und der Satzung des Wasserverbandes Amelsbüren - Hiltrup endet die Wahlzeit der Mitglieder im Verbandsausschuss nach fünf Jahren zum 31.12.2019. Die Stadt Münster ist jeweils mit einem Mitglied in der Gruppe C vertreten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nach den Vorgaben der Satzungen der Wasser- und Bodenverbände muss alle fünf Jahre ein neuer Ausschuss gewählt werden. Durch die Neuwahl der Mitglieder sind die gesetzlichen Vor- gaben mit dem Beschluss der Vorlage erfüllt. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bis zum 30.10.2019 war die Stadt Münster jahrelang durch eine Mitarbeiterin der Stadt Münster in den Ausschüssen vertreten. Seit dem 01.11.2019 vertritt ein männlicher Kollege die Stadt Müns- ter.
Beschlussvorlage
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V/1057/2019 V/1057/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln sowie des Wasserverbandes Amelsbüren-Hiltrup Beratungsfolge 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Ausschuss des Wasser - und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln wird als Vertreter der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 1 Stefan Marienfeld (Amt für Mobilität und Tiefbau) 2. In den Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren – Hiltrup werden als Vertreter der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 entsandt: Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 1 Stefan Marienfeld (Amt für Mobilität und Tiefbau) 1 Thomas Wermers (Amt für Mobilität und Tiefbau) Begründung: zu Ziffer 1: Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln besteht der Aus- schuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe der Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein Sitz auf die Stadt Münster. Amt für Bürger- und Ratsservice 19.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/1057/2019 Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen- vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Münster wird seit dem 01.11.2019 im Ausschuss durch Herrn Stefan Marienfeld vom Amt für Mobilität und Tiefbau vertreten. Eine persönliche Stellvertretung findet nicht statt. Die Amtszeit des Ausschusses endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 31.12.1984. Die Amtszeit endet damit am 31.12.2019. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt. Die Verwaltung schlägt vor, für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 Herrn Stefan Marienfeld vom Amt für Mobilität und Tiefbau als ordentliches Mitglied in den Ausschuss des Wasser- und Bodenver- bandes Obere Stever Nottuln zu entsenden. zu Ziffer 2: Gemäß § 8 der Satzung des Wasserverbandes Amelsbüren - Hiltrup besteht der Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren - Hiltrup aus 10 Mitgliedern. In der Gruppe C (Eigentümer des seitli- chen Einzugsgebietes) ist die Stadt Münster mit einem Sitz vertreten. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen- vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Die Stadt Münster wird seit dem 01.11.2019 im Ausschuss durch Herrn Stefan Marienfeld vom Amt für Mobilität und Tiefbau vertreten. Sein persönlicher Stellvertreter ist Herr Thomas Wermers. Die Amtszeit endet gemäß § 9 der Satzung jeweils mit Ablauf des 5. Wahljahres. Die Amtszeit endet am 31.12.2019. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder im Amt. Die Verwaltung schlägt vor, für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 Herrn Stefan Marienfeld vom Amt für Mobilität und Tiefbau als ordentliches Mitglied und Herrn Thomas Wermers vom Amt für Mo- bilität und Tiefbau als Stellvertreter in den Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren - Hiltrup zu entsenden. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I.V. Anlage A gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/1057/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37