3651/2021
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2021
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 3651/2021 Freigabedatum 25.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 8.790.000 € sowie in der Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen in Höhe von 125.000 € im Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt in Höhe von 4.290.000 € durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Teilplan 1302 - Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.110.000 € sowie in Höhe von 3.515.000 € im Teiler- gebnisplan 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwen- dungen. Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 8.915.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Seit dem 3. Quartal zeichnet sich ab, dass die für 2021 im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze bis Jahresende zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, um den Aufwands- sowie Auszahlungsbedarf des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sicherzustellen. Daher ist es zwingend notwendig, kurzfristig zusätzliche Mittel überplanmäßig bereitzustellen, um insbesondere die Zahlungsfähigkeit bis Jahresende für die Pflichtaufgabe der Straßenunterhaltung sicherzustellen und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt durch die sonst drohende Zahlung von Verzugszinsen ab- zuwenden. Im Rahmen der exakten Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgte auch eine qualifizierte Prognose der im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu bildenden Verbindlichkeiten und Auf- wandsrückstellungen (für offene Rechnungen). Der Mehrbedarf verteilt sich auf folgende Teilplanzeilen: Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehrbedarf 8.790.000 € Der überplanmäßige Bedarf wird vorwiegend benötigt, um die in der Funktion als Straßenbaulastträ- ger wahrzunehmenden Pflichtaufgaben im Rahmen der baulichen Straßenerhaltung zu erfüllen. Dazu 3 zählen die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (Straßeninstandhaltung) sowie darüber hinaus die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen zur Abwendung drohender Vermögensschäden (Straßeninstandsetzung) im gesamten Stadtgebiet. Durch den milden Winter konnten die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten ohne Unterbrechung fort- laufend durchgeführt werden. Darüber hinaus ist weiterhin der Markt für Bau- bzw. Tiefbauleistungen sehr angespannt und wird durch einen Nachfrageüberhang bestimmt. Es ist festzustellen, dass sich das Marktumfeld für die zu vergebenden Aufträge weiter zugunsten der Angebotsseite entwickelt hat. Die sachkundigen Firmen verfügen nur über begrenzte Kapazitäten und haben überdies die Auswahl zwischen konkurrierenden Auftragnehmenden der öffentlichen Hand. Diese für die Anbietenden günstige Konstellation führt zu höheren Ergebnissen bei Submissionen. Einige Anbietende verzichten wegen Auslastung ihrer Kapazitäten gänzlich auf eine Angebotsabga- be. In Ermangelung von Alternativen muss die Stadt unter diesen ungünstigen Konstellationen Auf- träge vergeben. Weiterhin müssen in Einzelfällen zusätzliche Arbeiten beauftragt werden, die bei Er- stellung der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht absehbar waren und dann Nachtragsforde- rungen der ausführenden Firmen nach sich ziehen. Speziell im Innenstadtbereich werden zur Ver- meidung von Verkehrsbeeinträchtigungen verstärkt Arbeiten zu Nachtzeiten oder an Wochenenden vergeben und damit zu höheren Konditionen abgerechnet. Neben den klassischen Aufgaben der Straßenunterhaltung liegt aktuell ein strategischer Schwerpunkt des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung in der praktischen Umsetzung der Verkehrswende. Da die Entwicklung aktuell sehr dynamisch ist, konnten die notwendigen zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 noch nicht vollumfänglich für das Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt werden. Zu den umzusetzenden Maßnahmen zählen insbesondere die mit der Umverteilung des öffentlichen Verkehrsraumes zugunsten des Radverkehrs verbundenen Aufwendungen. In Umsetzung der Be- schlusslage soll die dem Radverkehr zur Verfügung stehende Verkehrsfläche insbesondere auf den stark frequentierten Verkehrsachsen deutlich verbessert werden. Hier sollen bisher vom motorisierten Individualverkehr (MIV) genutzte Fahrspuren dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden. Mit der Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahnen geht auch der Rückbau der baulich getrennten Rad- wege einher. Diese Flächen werden stattdessen in zusätzliche Flächen für den Fußverkehr umge- wandelt. Die Umsetzung erfolgt mittels Einrichtung von Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Zur Um- setzung werden vorwiegend Beschilderungs- und Markierungsarbeiten erforderlich. Weiterhin müssen im Rahmen dieser Maßnahmen regelmäßig, um die Durchführung der Markierungsarbeiten zu ermög- lichen, vorab oftmals zusätzlich Straßeninstandsetzungsarbeiten in Form von großflächige Decken- sanierungen durchgeführt werden. Zusätzlich müssen, soweit vorhanden, bauliche Radwege rückge- baut werden. Umgesetzt wurden bzw. werden im laufenden Jahr hauptsächlich Maßnahmen aus den Radverkehrs- konzepten Innenstadt, Lindenthal und Ehrenfeld. Insgesamt wird bis Jahresende auch bei weiterhin restriktiver Mittelbewirtschaftung (inklusive des zu erwartenden Bedarfes für Verbindlichkeiten und Aufwandsrückstellungen) mit einem zusätzlichen Mittelbedarf für die Straßenunterhaltung von rd. 5.300.000 € gerechnet. Darüber hinaus gibt es weitere Mehraufwendungen in Höhe von rd. 785.000 € im Zusammenhang mit der schwerpunktmäßigen Förderung des Radverkehrs. Die damit in Zusammenhang stehenden Auf- wendungen konnten ebenfalls noch nicht vollständig im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 im Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt werden. Die weiteren Mittel sind notwendig, um damit beispiels- weise eine weitere Ausweitung des Fahrradparkens sowie die Umsetzung von Radverkehrskonzep- ten zu finanzieren. Weiterhin soll im Zuge der Mobilitätswende die private Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeu- gen forciert werden. Zwingende Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer flächendeckenden und leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für E-Kraftfahrzeuge. Mit dem Stadtwerke-Konzern wurde da- her ein Betreibervertrag geschlossen, der diesem im Rahmen der ersten Ausbaustufe die Einrichtung und den Betrieb von 200 E-Ladesäulen mit 400 Ladepunkten im Stadtgebiet überträgt. Das Standort- konzept wurde komplett erarbeitet, jedoch waren einige Örtlichkeiten nicht geeignet, da beispielswei- se die technische Anschlusssituation als problematisch einzustufen war. Es mussten daher Ersatz- standorte gefunden werden. Der Rolloutplan musste daher, auch wegen Kapazitätsproblemen in der Bauwirtschaft, überarbeitet werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 konnte für 2021 4 noch kein Ansatz für die notwendigen Kostenerstattungen auf Basis des Vertrages eingeplant wer- den. Für die seit 2020 im Rahmen des Betriebskonzeptes erbrachten Leistungen werden bis Jahres- ende Zahlungen von rd. 620.000 € fällig. Für Beschaffungen zur Durchführung der betrieblichen Straßenunterhaltung (Wartung) durch die bei- den Bauhofstandorte des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung werden im laufenden Jahr 1.000.000 € Mehrkosten erwartet. Hier mussten insgesamt mehr Baustoffe, Beschilderungen sowie Straßenmöblierungen beschafft werden. Zusätzlich sind die Materialpreise auch in 2021 weiter deut- lich gestiegen. Für die Unterhaltung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (IT-Struktur, Büromöbel etc.) werden aufgrund von erforderlichen Wartungsarbeiten bzw. kleineren Ersatzbeschaffungen rd. 190.000 € mehr benötigt. Für die Unterhaltung der Fahrzeuge in den Bauhofstandorten sind zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 75.000 € erforderlich. Dies ist hauptsächlich auf Preissteigerungen im Mineralölsektor zurückzufüh- ren. Die auf Basis der Gebührensatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln zu zahlenden Nieder- schlagswassergebühren für das an die öffentliche Entwässerung angeschlossene Straßenland haben sich um 360.000 € erhöht, da sich die für die Berechnung maßgebliche Straßenlandfläche weiter ver- größert hat. An die Stadtentwässerungsbetriebe Köln sind auf Basis des geschlossenen öffentlich-rechtlichen Ver- trages über Planung, Bau und Betrieb der Straßenentwässerung zusätzliche Kostenerstattungen von 200.000 € zu leisten. Für die Vergabe der zur Vorbereitung von Straßeninstandsetzungen notwendigen Bodengutachten werden aufgrund des erhöhten Bedarfes rd. 80.000 € zusätzlich erforderlich. Für die Vergabe von Dienstleistungen, hier insbesondere Planungsleistungen, wird ein Mehraufwand von 180.000 € benötigt. Hier sind insbesondere zusätzliche Aufwendungen für die Machbarkeitsstudie zur Änderung der Verkehrsführung bisher freilaufender Rechtsabbieger aus Gründen der Unfallprä- vention oder das Radverkehrskonzept Ringe zu nennen. Diese Arbeiten konnten aus Kapazitätsgrün- den nicht mit eigenem Personal abgewickelt werden. Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Mehrbedarf 125.000 € Über diese Teilplanzeile wird in der Hauptsache die Zahlung von Verzugszinsen an die ausführenden Baufirmen im Falle einer Überschreitung des Zahlungszieles abgewickelt. Dies erfolgt regelmäßig dann, wenn umfangreiche Nachtragsverhandlungen erforderlich werden Zur Deckung sämtlicher in 2021 fälligen Zinsforderungen wird ein zusätzlicher Bedarf von rd. 125.000 € benötigt. Deckung der Mehraufwendungen Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1202, Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen in Höhe von 4.290.000 € sowie in Höhe von 1.110.000 € durch entsprechende zahlungswirksa- me Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau haben sich diverse Unterhaltungsmaßnahmen zeitlich verzögert. Die Deckung des verbleibenden Betrages in Höhe von 3.515.000 € erfolgt durch entsprechende zahlungswirksame Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonsti- ge Finanzaufwendungen. Hier gibt es bei den Aufwendungen für Zinsen im Hj. 2021 gegenüber der Planung entsprechend geringere Bedarfe. Begründung der Dringlichkeit Eine Einhaltung der regulären Beratungsfolge war nicht möglich, da für die Erstellung der Vorlage umfängliche Detailprüfungen und Abstimmungen innerhalb des Amtes für Straßen und Verkehrsent- wicklung erforderlich waren. Eine reguläre Beschlussfassung im Verkehrsausschuss ist daher in 2021 5 nicht mehr möglich. Eine Beschlussfassung noch in 2021 ist jedoch zwingend erforderlich, insbeson- dere mit Blick auf die laufenden Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahresende. Es drohen ansonsten wirtschaftliche Nachteile für die Stadt Köln durch die Zahlung von Verzugszinsen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 3651/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.11.2021
- Erstellt
- 18.10.2021 09:14