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3651/2021

Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 8.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

12384 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3651/2021 
Freigabedatum 
25.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze für das 
Haushaltsjahr 2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen im 
Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen in Höhe von 8.790.000 € sowie in der Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen in Höhe von 125.000 € im Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen. 
 
Die Deckung erfolgt in Höhe von 4.290.000 € durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im 
Teilplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, im Teilplan 1302 - Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile  13 - Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.110.000 € sowie in Höhe von 3.515.000 € im Teiler-
gebnisplan 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwen-
dungen. 
 
 
 
 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  8.915.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Seit dem 3. Quartal zeichnet sich ab, dass die für 2021 im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, 
Plätze bis Jahresende zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, um den Aufwands- 
sowie Auszahlungsbedarf des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sicherzustellen. Daher ist 
es zwingend notwendig, kurzfristig zusätzliche Mittel überplanmäßig bereitzustellen, um insbesondere 
die Zahlungsfähigkeit bis Jahresende für die Pflichtaufgabe der Straßenunterhaltung sicherzustellen 
und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt durch die sonst drohende Zahlung von Verzugszinsen ab-
zuwenden. Im Rahmen der exakten Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgte auch eine qualifizierte 
Prognose der im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu bildenden Verbindlichkeiten und Auf-
wandsrückstellungen (für offene Rechnungen).  
 
Der Mehrbedarf verteilt sich auf folgende Teilplanzeilen: 
 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Mehrbedarf 8.790.000 €    
 
Der überplanmäßige Bedarf wird vorwiegend benötigt, um die in der Funktion als Straßenbaulastträ-
ger wahrzunehmenden Pflichtaufgaben im Rahmen der baulichen Straßenerhaltung zu erfüllen. Dazu

3 
zählen die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (Straßeninstandhaltung) sowie darüber hinaus 
die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen zur Abwendung drohender Vermögensschäden 
(Straßeninstandsetzung) im gesamten Stadtgebiet.  
Durch den milden Winter konnten die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten ohne Unterbrechung fort-
laufend durchgeführt werden.  
Darüber hinaus ist weiterhin der Markt für Bau- bzw. Tiefbauleistungen sehr angespannt und wird 
durch einen Nachfrageüberhang bestimmt. 
Es ist festzustellen, dass sich das Marktumfeld für die zu vergebenden Aufträge weiter zugunsten der 
Angebotsseite entwickelt hat. Die sachkundigen Firmen verfügen nur über begrenzte Kapazitäten und 
haben überdies die Auswahl zwischen konkurrierenden Auftragnehmenden der öffentlichen Hand. 
Diese für die Anbietenden günstige Konstellation führt zu höheren Ergebnissen bei Submissionen. 
Einige Anbietende verzichten wegen Auslastung ihrer Kapazitäten gänzlich auf eine Angebotsabga-
be. In Ermangelung von Alternativen muss die Stadt unter diesen ungünstigen Konstellationen Auf-
träge vergeben. Weiterhin müssen in Einzelfällen zusätzliche Arbeiten beauftragt werden, die bei Er-
stellung der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht absehbar waren und dann Nachtragsforde-
rungen der ausführenden Firmen nach sich ziehen. Speziell im Innenstadtbereich werden zur Ver-
meidung von Verkehrsbeeinträchtigungen verstärkt Arbeiten zu Nachtzeiten oder an Wochenenden 
vergeben und damit zu höheren Konditionen abgerechnet. 
Neben den klassischen Aufgaben der Straßenunterhaltung liegt aktuell ein strategischer Schwerpunkt 
des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung in der praktischen Umsetzung der Verkehrswende. 
Da die Entwicklung aktuell sehr dynamisch ist, konnten die notwendigen zusätzlichen Aufwendungen 
im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 noch nicht vollumfänglich für das Haushaltsjahr 2021 
berücksichtigt werden.  
 
Zu den umzusetzenden Maßnahmen zählen insbesondere die mit der Umverteilung des öffentlichen 
Verkehrsraumes zugunsten des Radverkehrs verbundenen Aufwendungen. In Umsetzung der Be-
schlusslage soll die dem Radverkehr zur Verfügung stehende Verkehrsfläche insbesondere auf den 
stark frequentierten Verkehrsachsen deutlich verbessert werden. Hier sollen bisher vom motorisierten 
Individualverkehr (MIV) genutzte Fahrspuren dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden. Mit der 
Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahnen geht auch der Rückbau der baulich getrennten Rad-
wege einher. Diese Flächen werden stattdessen in zusätzliche Flächen für den Fußverkehr umge-
wandelt. Die Umsetzung erfolgt mittels Einrichtung von Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Zur Um-
setzung werden vorwiegend Beschilderungs- und Markierungsarbeiten erforderlich. Weiterhin müssen 
im Rahmen dieser Maßnahmen regelmäßig, um die Durchführung der Markierungsarbeiten zu ermög-
lichen, vorab oftmals zusätzlich Straßeninstandsetzungsarbeiten in Form von großflächige Decken-
sanierungen durchgeführt werden. Zusätzlich müssen, soweit vorhanden, bauliche Radwege rückge-
baut werden. 
Umgesetzt wurden bzw. werden im laufenden Jahr hauptsächlich Maßnahmen aus den Radverkehrs-
konzepten Innenstadt, Lindenthal und Ehrenfeld.  
Insgesamt wird bis Jahresende auch bei weiterhin restriktiver Mittelbewirtschaftung (inklusive des zu 
erwartenden Bedarfes für Verbindlichkeiten und Aufwandsrückstellungen) mit einem zusätzlichen 
Mittelbedarf für die Straßenunterhaltung von rd. 5.300.000 € gerechnet. 
Darüber hinaus gibt es weitere Mehraufwendungen in Höhe von rd. 785.000 € im Zusammenhang mit 
der schwerpunktmäßigen Förderung des Radverkehrs. Die damit in Zusammenhang stehenden Auf-
wendungen konnten ebenfalls noch nicht vollständig im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 im 
Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt werden. Die weiteren Mittel sind notwendig, um damit beispiels-
weise eine weitere Ausweitung des Fahrradparkens sowie die Umsetzung von Radverkehrskonzep-
ten zu finanzieren. 
  
Weiterhin soll im Zuge der Mobilitätswende die private Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeu-
gen forciert werden. Zwingende Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer flächendeckenden 
und leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für E-Kraftfahrzeuge. Mit dem Stadtwerke-Konzern wurde da-
her ein Betreibervertrag geschlossen, der diesem im Rahmen der ersten Ausbaustufe die Einrichtung 
und den Betrieb von 200 E-Ladesäulen mit 400 Ladepunkten im Stadtgebiet überträgt. Das Standort-
konzept wurde komplett erarbeitet, jedoch waren einige Örtlichkeiten nicht geeignet, da beispielswei-
se die technische Anschlusssituation als problematisch einzustufen war. Es mussten daher Ersatz-
standorte gefunden werden. Der Rolloutplan musste daher, auch wegen Kapazitätsproblemen in der 
Bauwirtschaft, überarbeitet werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 konnte für 2021

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noch kein Ansatz für die notwendigen Kostenerstattungen auf Basis des Vertrages eingeplant wer-
den. Für die seit 2020 im Rahmen des Betriebskonzeptes erbrachten Leistungen werden bis Jahres-
ende Zahlungen von rd. 620.000 € fällig. 
 
Für Beschaffungen zur Durchführung der betrieblichen Straßenunterhaltung (Wartung) durch die bei-
den Bauhofstandorte des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung werden im laufenden Jahr 
1.000.000 € Mehrkosten erwartet. Hier mussten insgesamt mehr Baustoffe, Beschilderungen sowie 
Straßenmöblierungen beschafft werden. Zusätzlich sind die Materialpreise auch in 2021 weiter deut-
lich gestiegen. 
Für die Unterhaltung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (IT-Struktur, Büromöbel etc.) werden 
aufgrund von erforderlichen Wartungsarbeiten bzw. kleineren Ersatzbeschaffungen rd. 190.000 € 
mehr benötigt. 
Für die Unterhaltung der Fahrzeuge in den Bauhofstandorten sind zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 
75.000 € erforderlich. Dies ist hauptsächlich auf Preissteigerungen im Mineralölsektor zurückzufüh-
ren. 
Die auf Basis der Gebührensatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln zu zahlenden Nieder-
schlagswassergebühren für das an die öffentliche Entwässerung angeschlossene Straßenland haben 
sich um 360.000 € erhöht, da sich die für die Berechnung maßgebliche Straßenlandfläche weiter ver-
größert hat. 
An die Stadtentwässerungsbetriebe Köln sind auf Basis des geschlossenen öffentlich-rechtlichen Ver-
trages über Planung, Bau und Betrieb der Straßenentwässerung zusätzliche Kostenerstattungen von 
200.000 € zu leisten. 
Für die Vergabe der zur Vorbereitung von Straßeninstandsetzungen notwendigen Bodengutachten 
werden aufgrund des erhöhten Bedarfes rd. 80.000 € zusätzlich erforderlich.  
Für die Vergabe von Dienstleistungen, hier insbesondere Planungsleistungen, wird ein Mehraufwand 
von 180.000 € benötigt. Hier sind insbesondere zusätzliche Aufwendungen für die Machbarkeitsstudie 
zur Änderung der Verkehrsführung bisher freilaufender Rechtsabbieger aus Gründen der Unfallprä-
vention oder das Radverkehrskonzept Ringe zu nennen. Diese Arbeiten konnten aus Kapazitätsgrün-
den nicht mit eigenem Personal abgewickelt werden. 
 
 
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 
 
Mehrbedarf 125.000 € 
Über diese Teilplanzeile wird in der Hauptsache die Zahlung von Verzugszinsen an die ausführenden 
Baufirmen im Falle einer Überschreitung des Zahlungszieles abgewickelt. Dies erfolgt regelmäßig 
dann, wenn umfangreiche Nachtragsverhandlungen erforderlich werden Zur Deckung sämtlicher in 
2021 fälligen Zinsforderungen wird ein zusätzlicher Bedarf von rd. 125.000 € benötigt.  
 
 
Deckung der Mehraufwendungen 
 
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1202, Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen in Höhe von 4.290.000 € sowie  in Höhe von 1.110.000 € durch entsprechende zahlungswirksa-
me Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
haben sich diverse Unterhaltungsmaßnahmen zeitlich verzögert. Die Deckung des verbleibenden 
Betrages in Höhe von 3.515.000 € erfolgt durch entsprechende zahlungswirksame Wenigeraufwen-
dungen im Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonsti-
ge Finanzaufwendungen. Hier gibt es bei den Aufwendungen für Zinsen im Hj. 2021 gegenüber der 
Planung entsprechend geringere Bedarfe. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine Einhaltung der regulären Beratungsfolge war nicht möglich, da für die Erstellung der Vorlage 
umfängliche Detailprüfungen und Abstimmungen innerhalb des Amtes für Straßen und Verkehrsent-
wicklung erforderlich waren. Eine reguläre Beschlussfassung im Verkehrsausschuss ist daher in 2021

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nicht mehr möglich. Eine Beschlussfassung noch in 2021 ist jedoch zwingend erforderlich, insbeson-
dere mit Blick auf die laufenden Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahresende. Es drohen ansonsten 
wirtschaftliche Nachteile für die Stadt Köln durch die Zahlung von Verzugszinsen.

Beratungsverlauf (2)

06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

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Details

Aktenzeichen
3651/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.11.2021
Erstellt
18.10.2021 09:14