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Ermächtigungsübertragungen von 2021 nach 2022 im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 gemäß § 22 KomHVO NRW

Beschlussvorlage 20/1166/XVII/2022 vom 17.02.2022

Stand: Am 15.03.2022 im Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2022

    Finanzausschuss

    TOP 3, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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