Ermächtigungsübertragungen von 2021 nach 2022 im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 gemäß § 22 KomHVO NRW
Beschlussvorlage 20/1166/XVII/2022 vom 17.02.2022
Stand: Am 15.03.2022 im Finanzausschuss einstimmig beschlossen.
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Ermächtigungsübertragung von 2021 nach 2022
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