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V/0360/2016

Neubau Empfangsgebäude Hauptbahnhof-Ostseite und Neugestaltung Bahnhofsvorplatz - Gesamtkonzept Landmarken AG -

Vorlagen 19.05.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 26

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

19044 Zeichen

V/0360/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau Empfangsgebäude Hauptbahnhof-Ostseite und Neugestaltung Bahnhofsvorplatz 
 - Gesamtkonzept Landmarken AG - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
28.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt das in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verke hr und Wirtschaft am 16.06.2016 vorgestellte städtebauliche G e-
samtkonzept der Landmarken AG mit dem Büro KadaWittfeld Architekten zum geplanten 
Neubau eines Empfangsgebäude s für die Hauptbahnhof -Ostseite und zur Neugestaltung 
des Bahnhofsvorplatzes Ostseite (Bremer Platz) zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
2.1 in Kenntnis des vorgestellten Gesamtkonzeptes mit der Landmarken AG, für den im 
städtischen Eigentum befindlichen Grundstücksteil an der Hauptbahnhof (Hbf)-Ostseite 
in konkrete Verkaufsverhandlungen einzusteigen und die Veräußerung gemeinsam mit 
der Veräußerung des im Eigentum der Deutschen Bahn (DB) AG befindlichen Grun d-
stückteils unter Moderation der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) NRW vor-
zubereiten,  
 
2.2 gemeinsam mit der D B AG und unter Moderation durch die BEG das Grundstücksg e-
schäft in einem gemeinsamen Vertragswerk zu regeln, 
 
2.3 einen ergänzenden Städtebaulichen Vertrag mit der Landmarken AG zum städtebaul i-
chen Gesamtkonzept Hbf-Ostseite auf der Basis der in dieser Vorlage darge stellten In-
halte zu verhandeln, 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0360/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0360/2016 
2.4 den von der Landmarken AG im weiteren Verfahren noch vorzulegenden Bauantrag 
zum Empfangsgebäude für die Hbf-Ostseite im Rahmen des städtebaulichen Gesamt-
konzepts, auf  der Grundlage der bestehenden Festsetzungen des ein fachen Beba u-
ungsplans Nr. 356 und ergänzend gem. § 34 BauGB zu entscheiden, 
 
2.5 gemeinsam mit der Landmarken AG und der DB AG ein mit allen Beteiligten abg e-
stimmtes Baustellenlogistik- und Verkehrskonzept für die Hbf-Ostseite zu entwickeln, 
das allen Belangen des  öffentlichen und individuellen Personenverkehrs unter gleic h-
zeitiger Berücksichtigung einer störungsfreien Baustellenabwicklung Rechnung trägt. 
Dabei ist insbesondere auf die Verträglichkeit mit dem zum Realisi erungszeitpunkt der 
Hbf-Ostseite bereits in vollumfänglicher Nutzung stehenden Empfangsgebäude auf der 
Hbf-Westseite zu achten. Ggf. sind ergänzende Maßnahmen auch für die Westseite 
vorzuschlagen, 
 
2.6 dem Rat den gem. Beschlusspunkt 2.2 auszuverhandelnden Grundstückskaufvertrag 
zur Entscheidung vorzulegen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Neubau eines Empfangsgebäudes auf der H bf-
Ostseite und der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Ostseite für die Stadt Münster grundsät z-
lich Folgekosten entstehen.  
 
Zur Einrichtung der im Auslobungstext zum Investorenverfahren (Infomemorandum) u.a. geforderten 
öffentlichen Radstation für mindestens 2 .000 Stellplätze sowie weiterer öffentlicher Fun ktionen des 
Bahnhofsvorplatzes Ostseite nebst Außenanlagen werden finanzielle Aufwendungen entstehen, die 
zurzeit noch nicht exakt zu beziffern sind. Ein noch zu bestimmender Anteil soll durch Stellplatza b-
lösemittel finanziert werden.  
Über die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel werden die zuständigen Gremien zum g e-
gebenen Zeitpunkt bzw. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entscheiden. 
Mit dieser Vorlage werden daher noch keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Hau s-
haltsermächtigungen oder finanzielle  Zusagen und letztlich zur Durchführung der genannten Ba u-
maßnahmen getroffen werden.  
 
 
Begründung: 
 
Der Hauptbahnhof (Hbf) Münster ist die stark frequentierte Mobilitätsdrehscheibe im Fern - und Nah-
verkehr für die Stadt Münster und die Region Münsterland. Zugleich bildet er eine wichtige innerstä d-
tische Verbindung zwischen den Stadtquartieren. Durch die hohe Frequenz der Reisenden, Besucher 
und Passanten und durch seine zentrale Lage in Stadt und Region hat der Hbf Münster ein hohes 
Potential für unterschiedliche Nutzungen.  
Daher sind der Hbf und sein Umfeld seit Jahren ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Bislang konn-
ten mit dem Um - und Neubau der Verkehrsstation (Tunnel, Aufzüge, Bahnsteige, Gleise) s owie dem 
Um- und Neubau des Empfangsgebäudes (vgl. Vorlage V/0894/2013) auf der Westseite spürbare 
Verbesserungen für die Reisenden und Besucher der Stadt erzielt werden. Mit der stä dtebaulichen 
Ausgestaltung des Empfangsgebäudes auf der Hbf -Westseite und in absehbarer Zeit auch des 
Bahnhofsvorplatzes auf der Westseite (vgl. Vorlage V/0593/2015) erhält dieser Bereich eine Wertig-
keit, die seinem besonderen Anspruch auch entspricht.  
 
In diesem funktionalen Zusammenhang steht auch die geplante Realisierung eines Empfangsgebä u-
des für die Hbf -Ostseite. Das städtebauliche Strukturkonzept der Stadt zum Hbf Mün ster sah immer 
die gleichberechtigte Entwicklung der beiden Seiten des Hbf vor (vgl. u.a. Vorlage V/0159/2011). Mit 
dem Ratsbeschluss vom 11.12.2013 zur Vorlage V/0894/2013 (Hbf Münster West - und Ostseite), 
wurde die Verwaltung daher beauftragt, mit der DB AG (als dem zweiten Grundstückseigentümer) ein 
gemeinsames Investorenverfahren unter Moderation der BEG durchzuführen.

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V/0360/2016 
Dieses Verfahren ist mit dem von der Fachjury ausgewählten Investor vorläufig abgeschlossen wo r-
den. Das Votum der Jury zu den vier im Wettbewerbsfinal e vorgestellten Arbeiten fiel deutlich z u-
gunsten der Landmarken AG, Aachen, mit dem Büro KadaWittfeld Architekten aus. 
Auch die beiden Partner (Stadt Münster und DB AG) konnten sich auf das im Siegerentwurf vorg e-
stellte Gesamtkonzept verständigen.  
Die Ergebnisse aus dem Investorenverfahren wurden bereits kurz in der nichtöffentlichen Sitzung des 
Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 02.12.2015 vorgestellt.  
 
Die Landmarken AG hat mit dem Büro KadaWittfeld Architekten sei t der Juryentscheidung im N o-
vember 2015 den Entwurf überarbeitet und gemeinsam unter Vermittlung der BEG mit der DB AG 
und der Stadt Münster das Konzept weiter entwickelt, so dass bei Zustimmung zum vorgelegten Ko n-
zept durch den Vorstand der DB AG und den Rat der Stadt Münster ein Baubeginn zum Empfang s-
gebäude Hbf-Ostseite ab zweiter Jahreshälfte 2017 grundsätzlich möglich erscheint.  
  
Die Landmarken AG wird am 16.06.2016 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stad t-
entwicklung, Verkehr und Wirtsc haft unter informatorischer Hinzuladung der Mitglieder der Bezirk s-
vertretung Münster -Mitte ihren Entwurf zum Empfangsgebäude Hbf -Ostseite (incl. Radstation und 
Wertstoffhof) vorstellen bzw. vorgestellt haben.  
Der Entwurf wird den Mitgliedern des Rates und  der Bezirksvertretung Münster -Mitte nach der Vo r-
stellung im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zur Verf ügung 
gestellt. 
 
Der ausgewählte Sieger-Entwurf für die Bebauung der Hbf -Ostseite zeichnet sich durch folgende A s-
pekte aus: Das neue Bahnhofsentree wird großzügig formuliert und bildet somit eine Klammer mit 
dem Neubau des Empfangsgebäudes auf der Westseite. Die im Rahmen der Modernisierung der 
Verkehrsstation bereits deutlich attraktiver gewordene Verbindung – als unkomplizierte Unterquerung 
der Gleisanlagen - von Hansaviertel und Stadtzentrum wird gesichert und verständlich gemacht.  
Im Erdgeschoss ist der Auftritt der neuen Fahrradstation an prominenter Stelle im nördlichen Teil vo r-
gesehen. Aufgrund seiner Lage ist dami t ein qualitätsvoller, direkter und verkehrssicherer A nschluss 
der Radstation an die Fahrradstraße Schillerstraße und die Radwege der Bremer Straße möglich. Die 
Fahrradverkehre können unproblematisch von den Fußgängerverkehren getrennt werden (ein auch 
von der Jury klar herausgestellter Vorteil), so dass die Verkehrsabwicklung davon profitieren wird.  
Die Fahrradstation selbst erstreckt sich in mehreren Ebenen im Erdgeschoß und im Untergeschoß. 
Die Verglasung der Erdgeschoßbereiche ermöglicht einen Einblick in das Geschehen der Radstation, 
bringt aber auch Tageslicht in die Station. Der Entwurf sieht aktuell rund 2.100 Stellplätze vor, lässt 
sich aber im Bereich des Untergeschosses optional noch erweitern.  
Dem Konzept gelingt es, die bisher städtebaulich un d qualitativ vernachlässigte Rückseite des Hbf 
aufzuwerten und eine eigenständige und großzügige Eingangssituation zu scha ffen, die nicht nur der 
DB AG, sondern auch den zusätzlichen Funktionen zu einer repräsentativen Erscheinung ve rhilft. Als 
Gegenüber zum neuen Empfangsgebäude auf der Westseite vervollständigt der En twurf den neuen 
Hbf Münster, so dass endlich zwei gleichwertige „Bahnhofsgebäude“ ausgebildet werden können.  
 
Die Funktionsorganisation innerhalb des Neubaus gliedert sich vertikal in drei Hauptteile: Das erhöhte 
Erdgeschoss übernimmt alle notwendigen Bahn- und Stadtfunktionen (Zugänge zu den Bahnsteigen, 
Wertstoffhof, Technikflächen, Zugang zur Fahrradstation, Haltestellen für Fernreis ebusse, PKWs, 
etc.) und bietet daneben zusätzlich Raum für gewerbliche bzw. bahnaffine Mietflächen. Die Landmar-
ken AG hat zugesagt, bei den Verhandlungen zur Vermietung der im Gebäude geplanten Einzelha n-
delsflächen regionale Anbieter angemessen zu berücksichtigen.  
Es versteht sich darüber hinaus als zweite Vord erseite des neuen Hbf, denn der repräsentative Vo r-
platz dient gleichzeitig als großzügige Vorfahrt für alle versammelten Funktionen und markiert auße r-
dem den Innenstadteintritt sowie den Übergang vom Hansa- zu Bahnhofsviertel.  
Der zweite, darüber angelegte, Hauptteil besteht aus einer großzügigen Dachfläche, der die systema-
tische Trennung von Erdgeschoss - und Obergeschossnutzungen verdeutlicht. Diese „Tren nschicht“ 
vermittelt deutlich die städtebauliche Gliederung des Neubaus, indem sie in leichtem Schwung  auf 
den Park und die umliegende, im Bogen verlaufende Bebauung reagiert: Der Stadtraum wird schlü s-

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V/0360/2016 
sig vervollständigt. Gleichzeitig werden durch das begehbare Dach die drei G ebäudeteile zusätzlich 
miteinander verbunden.  
 
Die dritte Komponente besteht aus drei polygonal geformten Baukörpern, die die drei zukünftig mögli-
chen Hauptfunktionen des flexiblen Nutzungskonzeptes aufnehmen: Hotel, Büro und/oder Wohnen. 
Ihre Proportionen leiten sich ebenfalls von den elliptisch angelegten umliegenden Wohnblockstrukt u-
ren, also der Blockrandbebauung des Hansaviertels, ab. Diese Dachfläche wird begrünt, so dass d a-
mit die Grünfläche Bremer Platz in das Neubauprojekt hineingezogen werden kann und damit die 
gegenüberliegende Parkfläche widerspiegelt und insgesamt zur Vervo llständigung des Stadtraums 
beiträgt. Zum Bahnseitig sind die Zwischenräume der Baukörper mit Schal lschutzwänden versehen, 
von denen das gesamte Hansaviertel profitiert. In Richtung Stadt best echen die Gebäudeköpfe als 
repräsentativer optischer Anker.  
 
Das Materialkonzept gliedert sich erneut durch die „Trennschicht“ des Daches in zwei Teile. Das Er d-
geschoss ist von einer möglichst durchlässigen Fassade geprägt. Die Materialien des Vorpla tzes und 
des Straßenraums beziehen sich farblich auf den vorhandenen Ziegelbelag, der bereits den Park des 
Bremer Platzes umgibt. Dadurch soll eine außenräumliche Einheit geschaffen we rden, die Bestand 
und Neubau unmittelbar miteinander verbindet. Das Obergeschoss ist charakterbildend für die G e-
samterscheinung des Bauprojek ts. Hier findet der in Münster typische rote Ziegel bei allen drei G e-
bäudeteilen Verwendung. Das dadurch einheitlich erscheinende Ensemble unterscheidet sich ledi g-
lich durch Variationen in der Organisation der Fassadengestaltung. 
 
Die eigentliche Grundfunk tion des Hbf - bestehend aus zwei Gebäuden West und Ost, Zugangsb e-
reich, Tunnel und Bahnsteigen - wird mit dem Entwurf der Landmarken AG mit dem Büro KadaWit t-
feld Architekten für die Hbf-Ostseite klar herausgearbeitet und funktional sowie baulich opt imiert. Die 
vorgesehene Gebäudekubatur fügt sich in die Umgebung ein und berücksichtigt die stadträumliche 
Bestandssituation. Die drei neuen Gebäudeteile über einem verbindenden Dach werden sowohl für 
das Erscheinungsbild als auch für die Nutzer deutliche Vorteile bringen und der Stadt Münster endlich 
den lange ersehnten Hbf mit Visitenkartefunktion zu beiden Stadtseiten ermöglichen. Deshalb war bei 
der Bewertung des Gesamtprojektes die Strukturverträglichkeit ei nschließlich einer städtebaulichen, 
gestalterischen und funktionalen Bedeutung aus Sicht der Stadt Münster deutlich höher zu gewichten, 
als der rein wirtschaftliche Aspekt.  
 
Mit der vorgelegten Beschlussvorlage ist noch keine endgültige Entscheidung zum Verkauf des stä d-
tischen Grundstücksteils an die Land marken AG vorgesehen. Vielmehr benötigt die Verwa ltung – 
genau wie die DB AG – ein Verhandlungsmandat, um auf der Basis des bisher vorgestellten Entwurfs 
und den damit zusammenhängenden angedachten Lösungsvorschlägen einen abschließenden Kau f-
vertrag gemein sam mit BEG und DB AG ausverhandeln zu können. Der unterschrift sreife Vertrag 
wird dann in nichtöffentlicher Sitzung, voraussichtlich im 4. Quartal 2016, dem Rat zur Entscheidung 
vorgelegt werden.  
 
Aktuell ist aufgrund der Vermittlung durch die BEG vorges ehen, dass es ein gemeinsames Vertrag s-
werk für beide Grundstücksteile der DB AG und der Stadt Münster geben wird, mit einzelnen Kapiteln 
nur für die Belange der DB AG und die Belange der Stadt Münster. Die Landmarken AG erwirbt damit 
zum Stichtag ein Grundstück für ihr Neubauvorhaben.  
Die im bereits geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zwischen der DB AG und der Stadt Münster 
getroffenen Vereinbarungen zur Hbf-Ostseite werden, soweit derzeit noch relevant, in ihren jeweiligen 
Aussagen in den Kaufvertrag übernommen und damit abgesichert. 
 
Beide Partner DB AG und Stadt haben jeweils ihre besonderen Belange formuliert, die damit Eingang 
in das Vertragswerk finden werden. Für die Stadt Münster ist insbesondere die Verpflichtung zur Rea-
lisierung einer Radstatio n mit mindestens 2.000 Stellplätzen, für die DB AG die Anlage eines Wer t-
stoffhofes zur Versorgung des Empfangsgebäudes auf der Westseite, enthalten. Darüber hinaus wer-
den alle im Infomemorandum (Auslobung zum Investorenverfahren) verzeichneten Anforderunge n - 
die bereits im vorgelegten Entwurf der Landmarken AG entsprechende Berüc ksichtigung gefunden 
haben -  in das Vertragswerk aufgenommen. Es handelt sich dabei um folgende Anforderungen:

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V/0360/2016 
 Fahrradstation mit mindestens 2.000 Stellplätzen (optional 3.000 Ste llplätzen), Flächengröße 
rund 1.000 m², mit Zugang vom Erdgeschoss und Anbindung an mindestens einen Persone n-
tunnel, 
 Bahnhofvorplatz mit Freiflächen in einer angemessenen städtebaulichen und gestalter ischen 
Qualität, mit barrierefreiem Ausbau und Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen,  
 Gestalterische Ausformung des Bahnhofsvorplatzes mit einem einheitlichen Gestaltungsko n-
zept (für die privaten und öffentlichen Flächen) mit adäquater Anbindung an die Grünfläche 
Bremer Platz, 
 Details für den Bahnhofsvorplatz: mindestens 10 Taxiaufstellplätze, Kiss & Ride Vorfahrt, mi n-
destens 20 ebenerdige Kurzzeitstellplätze, mindestens 15 ebenerdige Stellplätze für motor i-
sierte Zweiradfahrer, mindestens 400 unbewirtschaftete Fahrradstellplätze, 6 Stellplätze für 
Fernreisebusse/Schienenersatzverkehr mit Buswarte-/Aufenthaltsbereich.  
 
Sofern in dem Grundstückskaufvertrag alle Belange der beiden Partner einvernehmlich und abschli e-
ßend geregelt werden können, soll es bei einem geplanten Vertragswerk bleiben. Sollten sich im wei-
teren Verfahren jedoch Details ergeben, die einer weitergehenden oder ergänzenden Regelung b e-
dürfen, möchte die Verwaltung diese Details dann in einem ergänzenden Städtebaul ichen Vertrag 
regeln. Insofern ist es im weiteren Verfahren möglich, dass der Be schlusspunkt 2.3 dieser Vorlage 
dann nicht umgesetzt werden muss. Die Verwaltung wird spätestens bei Vorlage des abschließenden 
Kaufvertrages über den Sachstand informieren. 
 
Wie im Infomemorandum bereits dargestellt, ist beabsichtigt, die Genehmigungsfähigkeit des Bauvor-
habens der Landmarken AG im Rahmen des städtebaulichen Gesamtkonzepts auf der Grundlage der 
bestehenden Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans Nr.356 und gem. § 34 BauGB zu en t-
scheiden. Ein konkreter Bauantrag ist noch nicht gestellt, s oll aber parallel zum Kaufvertrag im 4. 
Quartal 2016 eingereicht werden.  
 
Der Entwurf der Landmarken AG war im Investorenverfahren, auch unter den vier verbliebenden B e-
werbern, der einzige Entwurf, der während des gesamten Verfahrens die planerischen Vorg aben 
(s.o.) eingehalten hat und damit nach Einschätzung der Jury und der Verwaltung grundsätzlich g e-
nehmigungsfähig wäre. Zur Absicherung der tatsächlichen Baudurchführung werden die Vorg aben 
auch alle in den Kau fvertrag übernommen. Ergänzend wird die Verw altung darauf achten, dass im 
Rahmen des Neubaus diese Vorgaben auch umgesetzt werden. In den noch vorzulegenden Kaufve r-
trag werden dazu entsprechende Absicherungen zu Gunsten der Stadt Münster, wie bei anderen 
Kaufverträgen auch üblich, Eingang finden.  
 
Die Erfahrungen mit dem Bau des Empfangsgebäudes Hbf -Westseite zeigen, dass es sich b ewährt 
hat, bereits frühzeitig im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme ein Baustellenlogistik - und Ve r-
kehrskonzept zu entwickeln und mit den Beteiligten abzustimmen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, 
gemeinsam mit der DB AG und der Landmarken AG ein Baustellenlogistik- und Verkehrskonzept zu 
entwickeln, welches dann eine störungsfreie Baustellenabwicklung auf der Hbf -Ostseite ermöglichen 
soll. Dabei ist insbesondere zu ber ücksichtigen, dass zum Zeitpunkt des Neubaus an der Hbf -
Ostseite das Empfangsgebäude auf der Hbf-Westseite fertig gestellt und in Funktion sein wird.  
 
Derzeit geht die Landmarken AG von einer möglichen Bauzeit von rund zwei Jahren aus. Daran a n-
schließen wird sich die Gestaltung des öffentlichen Raumes, einschließlich der gestalterischen A n-
passung des Verkehrsraums Bremer Straße / Bremer Platz. Während der Baumaßnahme auf der 
Hbf-Ostseite ist vorgesehen, die beiden Personentunnel für ca. ein Jahr (bis auf die notwendigen Ret-
tungs- und Fluchtwege) nach Osten hin zu schließen, so dass die Erreichbarkeit des Bahnhofs und 
der Gleisanlagen für die Reisenden in diesem Zeitraum nur über die Westseite möglich sein wird.  
 
 
I.V. 
 
Gez.

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V/0360/2016 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bremer Platz
  • Schillerstraße
  • Bremer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0360/2016
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37