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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Einzäunung der Hundefreilauffläche Zone Nummer 20

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1474/2024 vom 28.10.2024

Stand: Am 12.11.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer AN/1474/2024 Stand: 11.05.2026 Sachstandsbericht Einzäunung der Hundefreilauffläche Zone Nummer 20 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beantragt die Einzäunung der Hundefreilauffläche Nummer 20 entlang der Gleueler Straße, Militärringstraße und An der Decksteiner Mühle. Zusätzlich wird der erste Teil von der Gleueler Straße aus bis zum ersten Weg komplett umzäunt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Eine Umzäunung der Hundefreilaufflächen im Kölner Stadtgebiet ist grundsätzlich nicht vorge- sehen. Die Stadt Köln hat in großem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hundefreilaufflä- chen Gebrauch gemacht und 86 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen. Diese Freilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) lediglich ne- ben den allgemeinen Erholungszwecken dem freien Auslauf von Hunden zur Verfügung. Da- her ist sicherzustellen, dass die restliche Stadtbevölkerung von der Nutzung der Flächen nicht ausgeschlossen wird. Durch eine Einzäunung der Freilaufflächen könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass diese lediglich den Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung ste- hen sollen. Letztlich gilt, dass auch die Nutzung einer Hundefreilauffläche die Hundehalter*innen nicht von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbindet. Gemäß § 2 Abs. 1 LHundG sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesund- heit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sollten Hundehalter*innen der Auffassung sein, dies aufgrund der gegebenen Umstände vor Ort nicht gewährleisten zu können, oder befürchten, dass die Unversehrtheit ihres Tieres aufgrund der Lage der Freilauffläche gefährdet ist, so wäre ein Ausweichen auf eine andere Freilauffläche im Stadtgebiet möglich. Zudem liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Die Vorgaben der Landschaftsplans las- sen die Aufstellung eines Zaunes nicht zu, er wäre somit nicht genehmigungsfähig. Generell handelt es sich bei einer solchen Einzäunung um eine kostenintensive Maßnahme, nicht nur in der Erstellung, sondern auch in der weiteren Pflege, die zudem nur einem Teil der 2 Stadtbevölkerung zugutekommt. Für eine solche Maßnahme stehen auf absehbare Zeit keine Mittel zur Verfügung. In der Begründung des Antrages wurde auf ein eingezäunte Hundewiese im Volksgarten ver- wiesen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahme aufgrund der Historie dieser Fläche. Ein Hundefreilauf im Volksgarten wurde weit vor der Einrichtung stadtweiter Freilaufflächen reali- siert. Aufgrund der damaligen Einzigartigkeit dieser Fläche und der exponierten Lage wurde die Fläche eingezäunt.
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · An Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Lindenthal Aachener Str. 220 50931 Köln bv3@gruenekoeln.de Köln, 17. Oktober 2024 Einzäunung der Hundefreilauffläche Zone Nummer 20 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 12.11.2024 zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal beantragt die Einzäunung der Hundefreilauffläche Nummer 20 entlang der Gleueler Str., Militärringstr. und An der Decksteiner Mühle. Zusätzlich wird der erste Teil von der Gleueler Str. aus bis zum ersten Weg komplett umzäunt. Begründung: Da diese Freilauffläche direkt an die schnell befahrene Militärringstr. grenzt, wird sie nicht genutzt. Durch eine Abgrenzung mit einem Zaun wird sie für freilaufende Hunde sicherer. In anderen Stadtbezirken (Beispielsweise Stadtbezirk 1/V olksgarten) gibt es vollständig umzäunte Freilaufflächen. Diese erleichtern das private Üben mit Hunden. Mit freundlichen Grüßen Ute Ackermann Fraktionsvorsitzende
  • Anlage

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Beratungsverlauf

  1. 12.11.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 8.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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