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AN/1474/2024

Einzäunung der Hundefreilauffläche Zone Nummer 20

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 28.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 12.11.2024, TOP 8.1.2

Sachstandsbericht BV

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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Anlage

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Sachstandsbericht BV

2790 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1474/2024
Stand: 11.05.2026 
Sachstandsbericht  
Einzäunung der Hundefreilauffläche Zone Nummer 20 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Lindenthal beantragt die Einzäunung der Hundefreilauffläche Nummer 
20 entlang der Gleueler Straße, Militärringstraße und An der Decksteiner Mühle. Zusätzlich 
wird der erste Teil von der Gleueler Straße aus bis zum ersten Weg komplett umzäunt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Eine Umzäunung der Hundefreilaufflächen im Kölner Stadtgebiet ist grundsätzlich nicht vorge-
sehen. 
Die Stadt Köln hat in großem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hundefreilaufflä-
chen Gebrauch gemacht und 86 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen.  
Diese Freilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) lediglich ne-
ben den allgemeinen Erholungszwecken dem freien Auslauf von Hunden zur Verfügung. Da-
her ist sicherzustellen, dass die restliche Stadtbevölkerung von der Nutzung der Flächen nicht 
ausgeschlossen wird. Durch eine Einzäunung der Freilaufflächen könnte jedoch der Eindruck 
entstehen, dass diese lediglich den Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung ste-
hen sollen. 
Letztlich gilt, dass auch die Nutzung einer Hundefreilauffläche die Hundehalter*innen nicht 
von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbindet. Gemäß § 2 Abs. 1 LHundG sind Hunde so zu 
halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesund-
heit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sollten Hundehalter*innen der Auffassung sein, dies 
aufgrund der gegebenen Umstände vor Ort nicht gewährleisten zu können, oder befürchten, 
dass die Unversehrtheit ihres Tieres aufgrund der Lage der Freilauffläche gefährdet ist, so 
wäre ein Ausweichen auf eine andere Freilauffläche im Stadtgebiet möglich. 
Zudem liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Die Vorgaben der Landschaftsplans las-
sen die Aufstellung eines Zaunes nicht zu, er wäre somit nicht genehmigungsfähig.   
Generell handelt es sich bei einer solchen Einzäunung um eine kostenintensive Maßnahme, 
nicht nur in der Erstellung, sondern auch in der weiteren Pflege, die zudem nur einem Teil der

2 
 
Stadtbevölkerung zugutekommt. Für eine solche Maßnahme stehen auf absehbare Zeit keine 
Mittel zur Verfügung.  
In der Begründung des Antrages wurde auf ein eingezäunte Hundewiese im Volksgarten ver-
wiesen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahme aufgrund der Historie dieser Fläche. Ein 
Hundefreilauf im Volksgarten wurde weit vor der Einrichtung stadtweiter Freilaufflächen reali-
siert. Aufgrund der damaligen Einzigartigkeit dieser Fläche und der exponierten Lage wurde 
die Fläche eingezäunt.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

1183 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · 
An
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksvertretung Lindenthal
Aachener Str. 220
50931 Köln
bv3@gruenekoeln.de
Köln, 17. Oktober 2024
Einzäunung der Hundefreilauffläche Zone 
Nummer 20
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal am 12.11.2024 zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beantragt die Einzäunung der Hundefreilauffläche Nummer 20 
entlang der Gleueler Str., Militärringstr. und An der Decksteiner Mühle. Zusätzlich wird der erste 
Teil von der Gleueler Str. aus bis zum ersten Weg komplett umzäunt.
Begründung:
Da diese Freilauffläche direkt an die schnell befahrene Militärringstr. grenzt, wird sie nicht 
genutzt. Durch eine Abgrenzung mit einem Zaun wird sie für freilaufende Hunde sicherer.
In anderen Stadtbezirken (Beispielsweise Stadtbezirk 1/V olksgarten) gibt es vollständig umzäunte 
Freilaufflächen. Diese erleichtern das private Üben mit Hunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Ackermann
Fraktionsvorsitzende

Anlage

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Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1474/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
28.10.2024
Erstellt
28.10.2024 11:32