2019/0329
Dienstfahrten von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern
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2019/0329
6778 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.11.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Rechtsamt
Amt für Interne Dienste
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0329
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111010
Kostenstelle: 771-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1110-11 Sachkonto: 6909300
Betreff: Dienstfahrten von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern
Vorlage vom: 16.10.2019
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt folgende Regelungen für Dienstreisen und Dienstfahrten von
ehrenamtlichen Magistratsmitglieder n im Rahmen von Repräsentationen :
1. Für die Fahrten zu Repräsentationen des Magistrats innerhalb des Stadtgebietes der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darm stadt-Dieburg (Kernbereich)
können ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte ihre privaten Fahrzeuge nutzen.
2. Bei Repräsentationen außerhalb des Kernbereichs ist auf die Nutzung von öffentlichen
Verkehrsmitteln zurückzugreifen. In zu begründeten Ausnahmefällen entscheidet der
Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin über die Nutzung eines Dienstfahrzeugs
oder der Erlaubnis zur Nutzung des privaten Fahrzeugs des ehrenamtlichen
Magistratsmitglieds.
- 2 -
3. Zusätzlich wird der städtische Versicher ungsschutz auf Kraftfahrzeuge der ehrenamtlichen
Magistratsmitglieder erweitert. Die Kosten betragen 15,50 Euro (Netto) pro ehrenamtlich
Tätigen. Dies sind bei 90 ehrenamtlich Tätigen (Stadtverordnete, ehrenamtliche
Stadträtinnen und Stadträte und Mitglied er des Ortsbeirates Wixhausen) 1.495,00 Euro
per Anno.
4. Dienstreisen gelten als genehmigt, wenn diese in der wöchentlich im Magistrat
beschlossenen Repräsentationsliste aufgeführt und einem Magistratsmitglied zugeordnet
sind.
5. Bei Repräsentationen, die im Nachgang zur Magistratssitzung an andere
Magistratsmitglieder als auf der Rep -Liste aufgeführt vergeben werden, ist dies durch das
Sachgebiet Repräsentationen und Ehrungen zu dokumentieren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2019
Bei der Überprüfung der Mobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Magistratsbeschluss vom 16.05.2018, MV -Nr. 2018/0132) wurde festgestellt, dass Fahrten
und Dienstreisen der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder im Rahmen von Repräsentationen
in keiner Weise erwähnt sind und dadurch kein e über den privaten Versicherungssc hutz des
Fahrzeughalters hinausgehende Absicherung besteht.
Das bedeutet, dass bislang bei der Nutzung von Privatfahrzeugen für Fahrten zu
Repräsentationen dies auf eigenes Risiko geschah.
Aus diesem Grund wurde von der GVV Kommunalversicherung VVaG ein Angebot zur
Ergänzung der vorhandenen städtischen „Allgemeinen Haftpflichtversicherung“ eingeholt . Mit
dieser Versicherung besteht ein umfassender Schutz bei der Nutzung von privaten
Fahrzeugen bei Fahrten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten und Pflichten (Teilnahme
an städtischen Veranstaltungen, Sitzungen städtischer Gremien und Gremien der städtischen
Tochterunternehmen sowie Repräsentationen im Rahmen der Repräsentationslisten).
Die Kosten belaufen sich auf 15,50 Euro (netto) pro versicherte Person und Kalenderjahr.
Dies sind bei 90 ehrenamtlich Tätigen (Stadtverordnete, ehrenamtliche Stadträtinnen und
Stadträte und Mitglieder des Ortsbeirates Wixhausen) 1.495,00 Euro per Anno. Aufgrund der
nur geringen Mehrkosten soll die Versicherung auch die Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung und des Ortbeirates einschließen. Sachfolgekosten wie zum
Beispiel Kosten für Mietwagen oder Wertverlust des beschädigten Fahrzeugs sind nicht
mitversichert. Der Gesamtbetrat ist im Haushalt 2020 entsprechend zu berücksichtigen.
Repräsentationen innerhalb des Kernbereichs
Für dienstliche Fahrten zu Repräsentationen gemäß der Repräsentationsliste können die
Magistratsmitglieder eigene Fahrzeuge nutzen, wenn eine Nutzung des ÖPNV w egen der
Mitnahme von Geschenken als nicht zweckdienlich anzusehen ist. Eine Genehmigung der
Dienstfahrt bzw. der Nutzung des eigenen Fahrzeugs ist nicht notwendig. Die
Repräsentationsliste des Sachgebiets Repräsentationen und Ehrungen im Büro des
Oberbürgermeisters ersetzt eine schriftliche Einzelfallgenehmigung durch den
Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin.
Die Abrechnung der entstandenen Kosten wird über das Büro der
Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste sichergestellt. Sie erfolgt im Si nne des
Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG).
Fahrten im Rahmen der Teilnahme an Magistratssitzungen, Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse oder von anderen Gremien
(Aufsichtsratssitzungen, Verbandsversammlungen etc.) werden nich t erstattet. Diese Kosten
sind mit der monatlichen Aufwandsentschädigung abgegolten.
Repräsentationen außerhalb des Kernbereichs
Für dienstliche Fahrten zu Repräsentationen gemäß der Repräsentationsliste, die außerhalb
des Kernbereichs liegen, ist die Nu tzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. In zu
begründeten Ausnahmefällen kann der/die Oberbürgermeister/in bzw. der/die Vertreter/in
im Amt die Nutzung von privaten Fahrzeugen zulassen. Die Ausnahmegenehmigung ist vom
Magistratsmitglied schriftlich zu beantragen.
- 4 -
Repräsentationen im Ausland
Repräsentationen im Ausland (z.B. bei Partnerstädten der Wissenschaftsstadt Darmstadt
bzw. Sitzungen der AG der Europapreisträgerstädte) werden vom Amt für Interkulturelles und
Internationales betreut. Das Amt für Interkulturelles und Internationales übernimmt die
Vorbereitung der Auslandsreise (Flug, Hotelreservierung, Kontakt zum Veranstalter). Der
Deutsche Städtetag empfiehlt, dass ehrenamtlich e Magistratsmitglieder eine Bescheinigung
über ihre ehrenamtliche Tätigkeit mitführen sollten, um Rückfragen zur Sozialversicherung
zu vermeiden.
Die in Rundverfügung 34 aus 2019 aufgeführte Bescheinigung für Dienstreisen sei jedoch
nicht erforderlich.
Eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit wird derzei t von der
Magistratsgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung erstellt.
Darmstadt, 30.10.2019
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
149 Zeichen
Punkt 4: Dienstfahrten von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern (V-Nr. 2019/0329) - Kenntnisnahme - Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 1
6855 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.11.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Rechtsamt
Amt für Interne Dienste
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 772 711
10.1 OBW 531
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0329
Magistratsbeschluss-Nr.
463
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111010
Kostenstelle: 771-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1110-11 Sachkonto: 6909300
Betreff: Dienstfahrten von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern
Vorlage vom: 16.10.2019
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt folgende Regelungen für Dienstreisen und Dienstfahrten von
ehrenamtlichen Magistratsmitglieder n im Rahmen von Repräsentationen :
1. Für die Fahrten zu Repräsentationen des Magistrats innerhalb des Stadtgebietes der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darm stadt-Dieburg (Kernbereich)
können ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte ihre privaten Fahrzeuge nutzen.
2. Bei Repräsentationen außerhalb des Kernbereichs ist auf die Nutzung von öffentlichen
Verkehrsmitteln zurückzugreifen. In zu begründeten Ausnahmef ällen entscheidet der
Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin über die Nutzung eines Dienstfahrzeugs
oder der Erlaubnis zur Nutzung des privaten Fahrzeugs des ehrenamtlichen
Magistratsmitglieds.
- 3 -
3. Zusätzlich wird der städtische Versicherungsschutz auf Kraftfahrzeuge der ehrenamtlichen
Magistratsmitglieder erweitert. Die Kosten betragen 15,50 Euro (Netto) pro ehrenamtlich
Tätigen. Dies sind bei 90 ehrenamtlich Tätigen (Stadtverordnete, ehrenamtliche
Stadträtinnen und Stadträte und Mitglieder des Ortsbeirates Wixhausen) 1.495,00 Euro
per Anno.
4. Dienstreisen gelten als genehmigt, wenn diese in der wöchentlich im Magistrat
beschlossenen Repräsentationsliste aufgeführt und einem Magistratsmitglied zugeor dnet
sind.
5. Bei Repräsentationen, die im Nachgang zur Magistratssitzung an andere
Magistratsmitglieder als auf der Rep -Liste aufgeführt vergeben werden, ist dies durch das
Sachgebiet Repräsentationen und Ehrungen zu dokumentieren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.11.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2019
Bei der Überprüfung der Mobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Magistratsbeschluss vom 16.05.2018, MV -Nr. 2018/0132) wurde festgestellt, dass Fahrten
und Dienstreisen der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder im Rahmen von Repräsentationen
in keiner Weise erwähnt sind und dadurch keine über den privaten Versicherungsschutz des
Fahrzeughalters hinausgehende Absicherung besteht.
Das bedeutet, dass bislang bei der Nutzung von Privatfahrzeugen für Fahrten zu
Repräsentationen dies auf eigenes Risiko geschah.
Aus diesem Grund wurde von der GVV Kommunalversicherung VVaG ein Angebot zur
Ergänzung der vorhandenen städtischen „Allgemeinen Haftpflichtversicherung“ eingeholt. Mit
dieser Versicherung besteht ein umfassender Schutz bei der Nutzung von private n
Fahrzeugen bei Fahrten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten und Pflichten (Teilnahme
an städtischen Veranstaltungen, Sitzungen städtischer Gremien und Gremien der städtischen
Tochterunternehmen sowie Repräsentationen im Rahmen der Repräsentationslist en).
Die Kosten belaufen sich auf 15,50 Euro (netto) pro versicherte Person und Kalenderjahr.
Dies sind bei 90 ehrenamtlich Tätigen (Stadtverordnete, ehrenamtliche Stadträtinnen und
Stadträte und Mitglieder des Ortsbeirates Wixhausen) 1.495,00 Euro per Ann o. Aufgrund der
nur geringen Mehrkosten soll die Versicherung auch die Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung und des Ortbeirates einschließen. Sachfolgekosten wie zum
Beispiel Kosten für Mietwagen oder Wertverlust des beschädigten Fahrzeugs sind nicht
mitversichert. Der Gesamtbetrat ist im Haushalt 2020 entsprechend zu berücksichtigen.
Repräsentationen innerhalb des Kernbereichs
Für dienstliche Fahrten zu Repräsentationen gemäß der Repräsentationsliste können die
Magistratsmitglieder eigene Fahrzeuge nutzen, wenn eine Nutzung des ÖPNV wegen der
Mitnahme von Geschenken als nicht zweckdienlich anzusehen ist. Eine Genehmigung der
Dienstfahrt bzw. der Nutzung des eigenen Fahrzeugs ist nicht notwendig. Die
Repräsentationsliste des Sachgebiets Repräsentationen und Ehrungen im Büro des
Oberbürgermeisters ersetzt eine schriftliche Einzelfallgenehmigung durch den
Oberbürgermeister bzw. Ober bürgermeisterin.
Die Abrechnung der entstandenen Kosten wird über das Büro der
Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste sichergestellt. Sie erfolgt im Sinne des
Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG).
Fahrten im Rahmen der Teilnahme an Magistratssit zungen, Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse oder von anderen Gremien
(Aufsichtsratssitzungen, Verbandsversammlungen etc.) werden nicht erstattet. Diese Kosten
sind mit der monatlichen Aufwandsentschädigung abgegolten.
Repräsentationen außerhalb des Kernbereichs
Für dienstliche Fahrten zu Repräsentationen gemäß der Repräsentationsliste, die außerhalb
des Kernbereichs liegen, ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. In zu
begründeten Ausnahmefällen kann der/die Oberbürgermeister/in bzw. der/die Vertreter/in
im Amt die Nutzung von privaten Fahrzeugen zulassen. Die Ausnahmegenehmigung ist vom
Magistratsmitglied schriftlich zu beantragen.
Repräsentationen im Ausland
Repräsentationen im Ausland (z.B. bei Partner städten der Wissenschaftsstadt Darmstadt
bzw. Sitzungen der AG der Europapreisträgerstädte) werden vom Amt für Interkulturelles und
Internationales betreut. Das Amt für Interkulturelles und Internationales übernimmt die
Vorbereitung der Auslandsreise (Flug , Hotelreservierung, Kontakt zum Veranstalter). Der
Deutsche Städtetag empfiehlt, dass ehrenamtliche Magistratsmitglieder eine Bescheinigung
über ihre ehrenamtliche Tätigkeit mitführen sollten, um Rückfragen zur Sozialversicherung
zu vermeiden.
Die in Rundverfügung 34 aus 2019 aufgeführte Bescheinigung für Dienstreisen sei jedoch
nicht erforderlich.
Eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit wird derzeit von der
Magistratsgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung erstellt.
Darmstadt, 30.10.2019
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0329
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.10.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00