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A-R/0064/2023

Parkraum gestalten – Bewohnerparken im Kreuzviertel und in Pluggendorf

Antrag an den Rat 05.12.2023

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A-R-0064-2023-GAL, SPD,Volt-Anwohnerparken_Kreuzviertel

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A-R-0064-2023-GAL, SPD,Volt-Anwohnerparken_Kreuzviertel

2731 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0064/2023 
 
 
 
 
 
04.12.2023 
 
Ratsantrag 
 
Parkraum gestalten – Bewohnerparken im Kreuzviertel und in 
Pluggendorf 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Bewohnerparken im Kreuzviertel und in Pluggendorf 
vorzubereiten. Die Anwohnenden sollen an diesem Prozess beteiligt werden. 
 
2. Für die Detailplanung sind die Erkenntnisse des Integrierten Parkraumkonzeptes, das 
Anfang 2024 vorliegen soll, zu berücksichtigen. Im Vorgriff auf die Ergebnisse des 
Integrierten Parkraumkonzeptes is t es bereits jetzt erforderlich und möglich, 
Parkflächen am Fahrbahnrand rechtssicher auszuweisen und entsprechend zu 
markieren. Bis spätestens Ende des Kalenderjahres 2024 sollen die vorbereitenden 
Arbeiten zur Ausweisung von Bewohner -Parkzonen im Kreuzvi ertel abgeschlossen 
sein. 
 
3. Die Arbeiten zur Vorbereitung von entsprechenden Parkzonen in Pluggendorf und 
weiteren Quartieren erfolgen im Anschluss. 
 
4. Der befristete personelle Mehrbedarf für die vorbereitenden Aufgaben in den beteiligten 
Ämtern soll stellen planneutral sichergestellt werden. Die notwendigen Stellen zur 
Überwachung der neuen Parkzonen sind im Stellenplan für die Jahre 2025 ff. 
berücksichtigt. 
 
 
Begründung: 
 
In Münster gibt es derzeit neun Bewohnerparkzonen in der Innenstadt oder im erweiterten 
Innenstadtbereich. Seit 2016 wurde dieser Zustand nicht nennenswert verändert. Gleichwohl 
signalisieren Bewohnende in weiteren Quartieren (wie Kreuzviertel, Pluggendorf, Aaseestadt, 
Klein Muffi u.a.), dass aufgrund des hohen Parkdrucks eine Neuorganisation des Parkens am 
Fahrbahnrand gewünscht und erforderlich ist. 
Im Rahmen der Neufassung der Gebührenverordnung für Bewohnerparkausweise wird 
festgehalten, dass eine Ausweitung des Bewohnerparkens in den erweiterten Bereichen der 
Innenstadt sinnvoll erscheine. Genauere Hinweise soll das Integrierte Parkraumkonzept 
(Anfang 2021 gemäß V/0728/2020/1 beschlossen) liefern; endgültige Entscheidungen zur

2 
 
Ausgestaltung von Parkzonen sollen vorgenommen werden, wenn das Konzept, wie von der 
Verwaltung angekündigt, im 1. Quartal 2024 vorliegt. 
Gleichwohl soll mit den vorbereitenden Arbeiten nicht gewartet werden, bis das Konzept und 
sich daran anschließende Beschlüsse vorliegen. Vielmehr soll mit vorbereitenden Arbeiten im 
Kreuzviertel bereits jetzt begonnen werden. Dies umfasst insbesondere die rechtssichere 
Markierung von Parkflächen als wesentliche Voraussetzung für das einzurichtende 
Bewohnerparken. 
 
gez. 
Christoph Kattentidt   Lia Kirsch    Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg   Matthias Glomb   Martin Grewer 
Andrea Blome    und Fraktion    und Ratsgruppe 
Carsten Peters 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.12.2023 Rat
TOP 44.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pluggendorf

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Details

Aktenzeichen
A-R/0064/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.12.2023
Erstellt
05.12.2023 13:52