A-R/0064/2023
Parkraum gestalten – Bewohnerparken im Kreuzviertel und in Pluggendorf
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A-R-0064-2023-GAL, SPD,Volt-Anwohnerparken_Kreuzviertel
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0064/2023 04.12.2023 Ratsantrag Parkraum gestalten – Bewohnerparken im Kreuzviertel und in Pluggendorf Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Bewohnerparken im Kreuzviertel und in Pluggendorf vorzubereiten. Die Anwohnenden sollen an diesem Prozess beteiligt werden. 2. Für die Detailplanung sind die Erkenntnisse des Integrierten Parkraumkonzeptes, das Anfang 2024 vorliegen soll, zu berücksichtigen. Im Vorgriff auf die Ergebnisse des Integrierten Parkraumkonzeptes is t es bereits jetzt erforderlich und möglich, Parkflächen am Fahrbahnrand rechtssicher auszuweisen und entsprechend zu markieren. Bis spätestens Ende des Kalenderjahres 2024 sollen die vorbereitenden Arbeiten zur Ausweisung von Bewohner -Parkzonen im Kreuzvi ertel abgeschlossen sein. 3. Die Arbeiten zur Vorbereitung von entsprechenden Parkzonen in Pluggendorf und weiteren Quartieren erfolgen im Anschluss. 4. Der befristete personelle Mehrbedarf für die vorbereitenden Aufgaben in den beteiligten Ämtern soll stellen planneutral sichergestellt werden. Die notwendigen Stellen zur Überwachung der neuen Parkzonen sind im Stellenplan für die Jahre 2025 ff. berücksichtigt. Begründung: In Münster gibt es derzeit neun Bewohnerparkzonen in der Innenstadt oder im erweiterten Innenstadtbereich. Seit 2016 wurde dieser Zustand nicht nennenswert verändert. Gleichwohl signalisieren Bewohnende in weiteren Quartieren (wie Kreuzviertel, Pluggendorf, Aaseestadt, Klein Muffi u.a.), dass aufgrund des hohen Parkdrucks eine Neuorganisation des Parkens am Fahrbahnrand gewünscht und erforderlich ist. Im Rahmen der Neufassung der Gebührenverordnung für Bewohnerparkausweise wird festgehalten, dass eine Ausweitung des Bewohnerparkens in den erweiterten Bereichen der Innenstadt sinnvoll erscheine. Genauere Hinweise soll das Integrierte Parkraumkonzept (Anfang 2021 gemäß V/0728/2020/1 beschlossen) liefern; endgültige Entscheidungen zur 2 Ausgestaltung von Parkzonen sollen vorgenommen werden, wenn das Konzept, wie von der Verwaltung angekündigt, im 1. Quartal 2024 vorliegt. Gleichwohl soll mit den vorbereitenden Arbeiten nicht gewartet werden, bis das Konzept und sich daran anschließende Beschlüsse vorliegen. Vielmehr soll mit vorbereitenden Arbeiten im Kreuzviertel bereits jetzt begonnen werden. Dies umfasst insbesondere die rechtssichere Markierung von Parkflächen als wesentliche Voraussetzung für das einzurichtende Bewohnerparken. gez. Christoph Kattentidt Lia Kirsch Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg Matthias Glomb Martin Grewer Andrea Blome und Fraktion und Ratsgruppe Carsten Peters und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Pluggendorf
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0064/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.12.2023
- Erstellt
- 05.12.2023 13:52