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Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse gem. § 39 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien untergebracht sind sowie Kinder die in Bereitschaftspflegefamilien leben

Beschlussvorlage JHA/065/2024 vom 25.10.2024

Stand: Am 20.11.2024 im Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 20.11.2024

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 9.1, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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