Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse gem. § 39 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien untergebracht sind sowie Kinder die in Bereitschaftspflegefamilien leben
Beschlussvorlage JHA/065/2024 vom 25.10.2024
Stand: Am 20.11.2024 im Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen.
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Dokumente
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2_Aufstellung Beihilfen
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1_Richtlinie des Amtes für Soziales und Jugend Düsseldorf zur Gewährung einmaliger und laufender Beihilfen
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Beschlussvorlage
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Beratungsverlauf
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