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0972/2021

Grüne Infrastruktur - Stadtgrün naturnah - Beweidungskonzept Äußerer Grüngürtel Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 22.03.2021

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 23.08.2021, TOP 6.7

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Beweidungskonzept_Äußerer Grüngürtel Junkersdorf bis Raderthal_18022021

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1662 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Aufbauend auf einen bestehenden 
Pachtvertrag mit einer Schäferin sollen 
ökologisch angepasste Vorgaben neu 
definiert werden. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, ni cht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beweidungskonzept_Äußerer Grüngürtel Junkersdorf bis Raderthal_18022021

43824 Zeichen

ERGEBNISBERIC HT  
 
Vorschläge für Beweidungsvorgaben von 
Grünlandflächen im Äußeren Grüngürtel zwischen 
Junkersdorf und Raderthal

Inhalt 
 
1. Einleitung ....................................................................................................................................................................................... 1 
Vorgeschlagene Maßnahmen zur Beweidung auf einen Blick........................................................................................ 1 
2. Vorüberlegungen ......................................................................................................................................................................... 2 
2.1 Untersuchungsgebiet und Beweidungsflächen .................................................................................................... 2 
2.2 Beweidungsart .............................................................................................................................................................. 3 
2.3 Ökologische Zielsetzung ............................................................................................................................................ 4 
2.4 Geomorphologie und Standort ................................................................................................................................. 5 
3. Vorschläge für Vorgaben zur zukünftigen Beweidungsmethode ................................................................................... 7 
3.1 Besatzstärke und Beweidungsintensität ................................................................................................................ 7 
3.2 Zugrichtung ................................................................................................................................................................... 7 
3.3 Versetztes Pferchen zur Förderung von Fauna und Flora ................................................................................. 9 
3.4 Weidezustand nach Saisonende ............................................................................................................................... 9 
3.5 Düngung......................................................................................................................................................................... 9 
3.6 Vermeidung von Beeinträchtigungen umliegender Flächen .......................................................................... 10 
3.7 Evaluation .................................................................................................................................................................... 10 
4. Vorschläge für die Wiesenbewirtschaftung ........................................................................................................................ 11 
4.1 Allgemeine Vorgaben ............................................................................................................................................... 11 
4.2 Flächenspezifische Vorgaben .................................................................................................................................. 11 
5. Anhang ............................................................................................................................................................................................ i 
A. Übersicht über die vorgeschlagenen Bewirtschaftungsauflagen .......................................................................... i 
B. Literatur ............................................................................................................................................................................... ii 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln © 2021 
Bearbeiter: Volker Unterladstetter 
Bearbeitungsstand: 18.02.2021 
NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln 
Friedrich-Ebert-Straße 49  |  50996 Köln 
Tel.: (0221) 272 581 69 
www.nabu-bslk.de 
Titelbild: pixabay/ Leonhard Durst

1 
 
1. Einleitung 
Im Frühsommer 2020 hat die NABU -Naturschutzstation Leverkusen -Köln (fortan 
„Naturschutzstation“) im Auftrag  des Kölner Amts für La ndschaftspflege und Grünflächen  Wiesen 
und Weiden im südwestlichen Äußeren Grüngürtel auf die floristische Artenvielfalt untersucht. Ziel 
war es, einen Überblick über die aktuelle Ausprägung der Graslandflora im Gebiet zu erhalten, um 
daraus mögliches Verbesserungspotenzial in der bishe rigen Pflegepraxis abzuleiten. Die 
Graslandkartierung wurde im Juli 2020 abgeschlossen und ein Ergebnisbericht erstellt. Der Bericht 
bildet die Datengrundlage für das vorliegende Beweidungskonzept. 
Ein Teil der 2020 untersuchten Flächen wurde in den vergan genen Jahren durch 
Wanderschafbeweidung gepflegt. Der ursprüngliche Bewirtschaftungsvertrag hatte allerdings keine 
konkreten Vorgaben zur Art und Weise der Beweidung enthalten, so dass eine Möglichkeit zur 
naturschutzfachlichen Steuerung der Bewirtschaftun g nicht gegeben war. Mit Auslaufen des alten 
Vertrags wurde deshalb die Möglichkeit genutzt, für einen Nachfolgevertrag genauere Vorgaben 
aufzustellen, damit die Beweidung zukünftig zu einer messbar positiven Entwicklung der 
Grünlandbestände im Gebiet führ t. Die Naturschutzstation wurde daher Ende 2020 beauftragt, 
Vorschläge für ein Beweidungskonzept zu entwickeln, das dem neuen Vertrag zugrunde gelegt 
werden kann. 
 
Vorgeschlagene Maßnahmen zur Beweidung auf einen Blick 
 
Weideführung:  Wanderbeweidung, Koppeln („Großpferche“) mit mobilen Weidezäunen bzw. freie 
 Herdenführung je nach Saison, Aufwuchs und Witterung 
 
 
Intensität:  70% der beweidungsfähigen Biomasse (Richtwert) sollte abgefressen werden, anschließend 
  Versetzen der Koppel bzw. Weiterzug in freier Herdenführung 
 
 
Zugrichtung: Von Nordwest nach Südost. Beginn der Frühjahrsweide in Junkersdorf, anschließend Zug 
 Richtung Südosten. Beweidung der südöstlichsten Fläche in Raderthal im Juni. Anschließend 
 Beginn des zweiten Weidedurchgangs wiederum von Junkersdorf bis Raderthal. Im Herbst 
 ggf. dritter Beweidungszyklus bis Ende November/ Anfang Dezember 
 
 
Versetztes Koppeln: Werden die Koppeln in Zugrichtung versetzt, sollte nach Möglichkeit ein Streifen von 2-3 
 Metern unbeweidet bleiben, d.h. die Koppeln werden mit leichtem Abstand zueinander 
 versetzt. Es entstehen künstliche Säume bzw. Altgrasstreifen quer zur Zugrichtung. Im 
 zweiten Weidedurchgang sollten diese „Innensäume“ abgeweidet werden und an anderer 
 Stelle neu entstehen 
 
 
Nachmahd (Herbst): Sämtliche Weideflächen sollten kurz in den Winter gehen. Bei einem Aufwuchs von über 15 
 cm nach Abschluss der Weidesaison sollte eine maschinelle Nachmahd mit Heunutzung 
 bzw. Abtransport des Mahdgutes erfolgen. 
 
 
Düngung: Eine Düngung auf den  Beweidungsflächen ist untersagt. Ausnahmen sind zuvor mit der 
 Flächeneigentümerin abzusprechen und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. 
 
 
Beeinträchtigungen vermeiden: Eine Schädigung von Flächenrändern oder angrenzenden Flächen außerhalb des 
 Beweidungsraumes ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere das Pferchen/ Lagern außerhalb 
 der Weideflächen sowie der Verbiss von Baum- und Gehölzbeständen ist zu vermeiden. 
 
 
Evaluation: Die vorgeschlagene Beweidungsmethode sollte in den ersten Jahren aktiv begleitet werden, 
 um die Machbarkeit zu überprüfen und ggf. Anpassungen an den Vorgaben vornehmen zu 
 können. Vor allem der zunehmend unberechenbare Witterungsverlauf während der 
 Sommerzeit könnte Änderungen oder Ausnahmeregelungen notwendig machen

2 
 
2. Vorüberlegungen 
2.1 Untersuchungsgebiet und Beweidungsflächen 
Das Untersuchungsgebiet der floristischen Kartierung umfasste fünf Suchräume (A – E) in den 
Stadtteilen Weiden, Junkersdorf, Lindenthal, Sülz , Klettenberg  und Zollstock. Innerhalb dieser 
Suchräume wurden insgesamt 32 Untersuchungsflächen definiert, die im Rahmen der Untersuchung 
kartiert worden sind. Von diesen liegen 11 Flächen ganz oder anteilig in dem Gebiet, das im Rahmen 
des Nachfolgevertrags beweidet werden soll. Eine weitere Fläche, die 2020 n icht Bestandteil der 
Kartierung war, ist ebenfalls Teil des „Weideraums“. Somit besteht der Weideraum aus 12 Flächen. 
Der Übersicht halber wurden benachbarte Untersuchungsflächen aus der floristischen Kartierung zu 
Gesamtflächen zusammengefasst. Die Benenn ung folgt der ursprünglichen Codierung der 
floristischen Kartierung und fasst im Falle zusammengelegter Teilflächen die Zahlen hintereinander 
zusammen (aus den Einzelflächen B9 und B10 wurde zum Beispiel die Weidefläche B9 -10 erzeugt 
usw.). Sie sind in Tabelle 1 aufgeführt. 
 
Weidefläche Nr Stadtteil Flächen-
größe (ha) 
Grünzug Dürener Straße West B5 Junkersdorf 8,59 
Grünzug Stüttgenhof West B9-10 Junkersdorf 11,08 
Grünzug Decksteiner Weiher West C2-3-5-10 Lindenthal/ Sülz 12,91 
Grünzug Decksteiner Weiher Südost C7-9 Sülz 3,74 
Luxemburger Straße West C13 Sülz 1,00 
Grünzug Luxemburger Straße Ost D1 Klettenberg 13,87 
Grünzug Brühler Straße Ost E4 Raderthal 11,42 
Flächen gesamt 7 - 62,62 ha 
Tabelle 1: Weideflächen mit Größenangabe in Hektar. 
Abbildung 1 stellt die Weideflächen kartographisch dar ( alle abgebildeten Karten hängen  dieser 
Untersuchung auch noch einmal als PDF bzw. PNG an).

3 
 
 
Abbildung 1: Kartographische Darstellung der Vertragsflächen. Grün dargestellt sind die Weideflächen, die Bestandteil des 
Nachfolgevertrags werden sollen. Rot dargestellte Flächen können von der Bewirtschafterin als Mähwiesen genutzt werden 
(siehe dazu Abschnitt 4). 
 
2.2 Beweidungsart 
Schafbeweidung (wie auch Bew eidung mit anderen Herdentieren)  kann prinzipiell in zwei 
Haltungsformen unterteilt werden. Bei der Standweide grasen die Tiere die gesamte Weidesaison über 
stationär auf einer Fläche. Die Standweide wird in modernen halb -extensiven bis intensiven 
Weideformen durch Koppelung auf Teilflächen meist als Umtriebs - oder Portionsweide umgesetzt, 
wobei in der ökologisch orientierten Landschaftspflege auch sehr extensive Standweidesysteme mit 
geringer Besatzstärke zum Einsatz kommen („Wilde Weidelandschaften“).  
Im Gegensatz zur Standweide wird die Herde bei der  Triftweide bzw. Wanderbeweidung von Ort zu 
Ort geführt. Zu dieser Weideform zählen einerseits die traditionellen Nutzungsformen der Waldweide 
bzw. der Hutewirtschaft. Auch saisonale Herdenmigration (Transhumanz , Almwirtschaft) zwischen 
Großlandschaften ist hier einzuordnen. In der modernen ökologisch orientierten La ndschaftspflege 
wird die Wanderbeweidung ebenfalls praktiziert. Sie dient hier der Offenhaltung von 
Graslandlebensräumen und kann bei entsprechender Variation in Besatzstärke und 
Zuggeschwindigkeit sehr nuanciert auf die verschiedenen biotischen und abiotischen Gegebenheiten 
der Weideflächen eingehen. Neben der frei ziehenden Herde kommen hier im Verlauf der Saison auch 
mobile Weidezäune zum Einsatz, um die Herde nach Bedarf in Großpferchen zu konzentrieren. Damit 
lässt sich der Beweidungsgrad pro Flächeneinheit relativ genau steuern. 
Im vorliegenden Fall wurde bisher eine Wanderbeweidung mit Hilfe von mobilen Weidezäunen und 
Koppelung praktiziert, teilweise auch in freier Herdenführung (mdl. Mitt. M. PÖRSCHEL-KNIFFKA). Der 
gesamte Beweidungsraum wurde einma l bzw. zweimal jährlich von der Herde durchzogen. Diese 
Praxis hat auf den Flächen mutmaßlich zu einer leichten Erhöhung der pflanzlichen Artenvielfalt 
geführt und kann als grundsätzlich geeignet für die Landschaftspflege im Äußeren Grüngürtel

4 
 
angesehen we rden. Eine Wanderbeweidung mit kurzzeitiger mobiler Pferchung wird daher auch 
weiterhin als günstigste Nutzungsform empfohlen (siehe Abschnitt 3). 
2.3 Ökologische Zielsetzung 
Oberstes Ziel der Flächenbewirtschaftung sollte der Erhalt bzw. die Förderung der pflanzlichen und 
tierischen Artenvielfalt sein, da es sich um Flächen der öffentlichen Hand handelt, auf denen keine  
(direkten) marktwirtschaftlichen Zwänge einer gewinnorientierten Grünlandbewirtschaftung 
bestehen. Extensive Standweidesysteme scheiden aufgrund der Lage der Flächen im relativ stark 
frequentierten Äußeren Grüngürtels aus, da solche Weideformen mit einer Erholungsnutzung der 
Bevölkerung auf den Flächen typischerweise nicht kompatibel sind. Wünschenswe rt für eine 
vielfältige Flora und Fauna wäre eine möglichst breite Zahl an ökologischen Nischen und eine lange 
Standzeit der Kräuter und Gräser zwischen den Weidegängen, um blütenreiche Bestände zu 
ermöglichen, in denen die Pflanzen  Zeit zur Samenbildung h aben und Nahrung sowie 
Habitatstrukturen für Insekten und andere Wirbellose bereitstellen.  Dieses Ziel ist bei einer 
Beweidung vor allem dann zu erreichen, wenn die Weideführung eine Mahd imitiert. Das heißt, es 
sollte mit relativ vielen Tieren eine relativ kleine Teilfläche über einen kurzen Zeitraum relativ stark 
beweidet werden. Eine solche temporäre Überbeweidung führt dazu, dass die Tiere wenig 
Möglichkeiten zum selektiven Verbeißen bestimmter Pflanzenarten haben  – auch weniger 
schmackhafte Arten werden abgefressen. Zudem fördert eine solche Weidestrategie die Lichtstellung 
auf der Fläche, so dass anschließend auch konkurrenzschwächere Pflanzenarten zur Keimung 
gelangen können. Bei einer entsprechend langen Erholungszeit der Fläche nach der Beweidung führt 
diese Technik zu wiesenähnlichen Weidelandschaften. 
Bei der Kartierung konnten auf den Weideflächen nur wenige Pflanzenarten nachgewiesen werden, 
die einen besonderen naturschutzfachlichen Status aufweisen.  Unter den in der Roten Liste NRW 
aufgeführten Arten traten vereinzelt Echtes Labkraut ( Galium verum) und Gewöhnlicher Hornklee 
(Lotus corniculatus agg.) auf (beide RL NRW V). Beide Arten sind als nur mäßig  
beweidungsempfindlich einzustufen (mit einer Weidezahl von 4 liegen sie zwischen den Stufen „3 – 
empfindlich“ und „5 – mäßig verträglich“, vgl. DIERSCHKE & BRIEMLE 2002).  
Darüber hinaus konnte auf der Weidefläche D1 ein kleines Vorkommen von Kleinem Klappertopf 
(Rhinanthus minor) nachgewiesen werden. Dieser Nachweis im Äußeren Grüngürtel (zusammen mit 
einem sehr großen Vorkommen  auf der Untersuchungsfläche E3, die jedoch aktuell nicht zum 
Weidegebiet zählt) war überraschend, da die Art aktuell in Köln von keinem anderen Standort mehr 
bekannt ist. Der Kleine Klappertopf zählt als Hemiparasit zu den f rüher als „Schmarotzer“ 
bezeichneten Arten aus der Familie der Sommerwurzgewächse ( Orobanchaceae), die einen Teil ihres 
Nährstoffbedarfs aus de n Stoffwechselprodukten benachbarter Wirtspflanzen decken. Befallen 
werden vor allem Süßgräser  (Poaceae) und in g eringerem Maße Leguminosen (Fabaceae), deren 
Wuchskraft bei einem höheren Deckungsgrad des Klappertopfs merklich nachlassen kann. Aufgrund 
dieser Eigenschaft war die Pflanze bei den Bauern früher wenig beliebt. Heute steht sie allerdings 
wegen ihrer Seltenheit auf der Roten Liste ( NRW 3S, NRBU 3) und ist bei der Grünlandentwicklung 
daher mitzuberücksichtigen. 
Der Kleine Klappertopf wird unter den für Weidevieh ungenießbaren Pflanzen aufgeführt und wird 
von den meisten Tieren beim Grasen verschmäht (mdl. Mitt. Dr. BERNHARD ARNOLD). Dennoch kann 
es gerade bei einer Beweidungsform mit kurzen Standzeiten und hoher Besatzdichte zu einer 
Schädigung der Pflanzen durch die Trittwirkung der Weidetiere kommen. Der Entwicklungszyklus 
der Art ist einjährig, das heißt, die jungen Keimlinge erscheinen im zeitigen Frühjahr (etwa ab März, 
je nach Witterung etwas unterschiedlich ) und die Pflanzen kommen im Juni bis Juli zur Blüte. Die 
Samenreife wird etwa ab Mitte Juli erreicht. Kommt es zwischen April und Juli zu einer 
Stoßbeweidung mit hoher Besatzdichte, kann der Kleine Klappertopf möglicherweise so geschädigt 
werden, dass er keine Samen ausbilden kann. Damit wäre der Fortpflanzungskreislauf der Population 
partiell oder vollständig unterbrochen. Da die Samen der Art nur wenige Monate (bis Jahre?) 
keimfähig bleiben, kann sie sich nicht oder nur kurzzeitig aus dem Diasporenvorrat  der oberen

5 
 
Bodenschichten reetablieren. Es ist daher davon auszugehen, dass eine hohe Besatzdichte vor der 
Samenreife negative Auswirkungen auf den Kleinen Klappertopf hat. 
Vor dem Hintergrund dieser Befundlage kann als optimale Art der Beweidung auf eine r 
Klappertopffläche entweder eine zeitige Frühjahrsvorweide gelten, oder der erste Weidegang wird auf 
den Zeitraum ab Mitte Juli gelegt. Dies könnte im vorliegenden Fall durch zweierlei Methoden erreicht 
werden: Entweder die Zugrichtung der Herde würde im zeitigen Frühjahr auf den südöstlichen 
Flächen beginnen, bevor der Kappertopf anfängt, einen Stängel auszubilden. Oder die Herde startet 
im Nordwesten auf den Junkersdorfer Flächen und kommt erst im Juli im Südosten an. Die erste 
Option stellt allerdings a ufgrund der bodenkundlichen Voraussetzungen nicht die optimale 
Zugrichtung durch das Gebiet dar (siehe nächster Abschnitt). Die zweite Option wird sich vermutlich 
auch nicht realisieren lassen, da ansonsten die Zuggeschwindigkeit der Herde so gering wäre, dass sie 
unter Umständen keinen vollen zweiten Durchz ug durch das Gebiet mehr schaffen würde  (siehe 
Abschnitt 3.2). Daher wird stattdessen angeregt, den Bestand des Kleinen Klappertopfs auf der Fläche 
D1 durch die Technik des Versetzten Koppelns zu erhalten (siehe Abschnitt 3.3). Auch sollte darüber 
nachgedacht werden, von der Fläche E3 mit ihrer großen Klappertopfpopulation per Handsammlung 
Diasporenmaterial auf andere geeignete Flächen zu übertragen. 
2.4 Geomorphologie und Standort 
Wie bereits im Ergebnisbericht der Kartierung dargelegt, erstreckt sich das Gebiet in weiten Teilen 
über die Mittelterrasse  des Rheins , die nach Westen hin zunehmend von pleistozänen 
Lössablagerungen bedeckt wird und hier gute, zum Teil sehr produktive Parabraunerdeböden mit 
hoher Bodenwertzahl hervorgebracht hat.  Bewegt man sich nach Südosten durch das 
Beweidungsgebiet, ändert sich der Charakter der Böden mit Bezug auf die zugrundeliegende 
geologische Ausgangsformation, das heißt, auf der jüngere n Mittelterrasse und den Stufen  der 
Niederterrasse liegen zunehmend sandig -kiesige Parabraunerden und Braunerden  mit sinkenden 
Bodenwerten vor. Vereinfacht gesagt fällt die Bodengüte von sehr hohen Werten im Nordwesten auf 
mittlere bis niedrige Werte im Südosten. Die Abfolge der Weideflächen entspricht daher grob einem 
Gradienten abnehmender Bodenwertigkeit. Abbildung 2 stellt die geologischen Ausgangsformationen 
kartographisch dar.

6 
 
 
Abbildung 2: Geologische Karte des Beweidungsgebiets (Kartengrundlage Geologischer Dienst NRW 2020). 
Generell gilt, dass produktives Grünland über eine höhere Aufwuchsleistung verfügt als Grünland auf 
geringerwertigen Böden. Im vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass die 
Biomasseproduktion auf den Lössböden im Nordwesten des Gebietes derjenigen von Fettwiesen 
entspricht ( ca. 50 – 80 dt/ha; vgl. DIERSCHKE & BRIEMLE 2002: 141), während die sandig-kiesigen Böden 
der jüngeren Mittelterrasse ohne Lössabdeckung sowie die der Niederterrasse über eine 
Aufwuchsleistung verfügen dürften, die im Jahresverlauf (gerade bei Sommertrockenheit) eher einer 
Magerwiese gleicht (d.h. 20 – 50  dt/ha; ebd.).  
Aus ökologischer Perspektive wäre es wünschenswert, die jeweiligen Weideflächen so häufig und so 
intensiv bzw. extensiv zu bewirtschaften, dass sich langfristig eine möglichst vielfältige Gesellschaft 
aus Gräsern und Kräutern einstellt. Das heißt, es sollte weder zu einer dauerhaften Über - noch zu 
einer Unterbeweidung kommen. Die Anzahl der Weidegänge und die Intensität des Verbi sses wird 
damit für die produktiven Weidestandorte im Nordwesten im Idealfall höher sein als für die weniger 
produktiven Flächen im Südosten. Daraus ergibt sich für die Wanderbeweidung,  dass eine 
Zugrichtung von Nordwesten (Junkersdorf) nach Südosten (Rade rthal) am günstigsten wäre. Diese 
Zugrichtung wird daher in Abschnitt 3.2 empfohlen.

7 
 
3. Vorschläge für Vorgaben zur zukünftigen Beweidungsmethode 
3.1 Besatzstärke und Beweidungsintensität 
Die Herde der Schäferin besteht aus insgesamt 350 Mutterschafen der Rassen Schwarzkopfschaf sowie 
Merinolandschaf. Bei einer Gesamtgröße der Beweidungsfläche von 62,62 ha entspricht dies einer 
Besatzstärke über das Jahr gerechnet von etwa 0,6 GV / Hektar (bei einer Umrechnung von 1 GV  
[„Großvieheinheit“] = 10 Mutterschafen). Damit handelt es sich um eine ziemlich geringe Besatzstärke 
(extensive Haltung).  DIERSCHKE & BRIEMLE geben als Vergleichswerte bei extensiven Hutungen 
Besatzstärken von 0,2 – 0,8 GV/ha an, alle anderen Weideformen liegen von den durchschnittlichen 
GV-Werten her bei ≥1 (2002: 160). Bei extensiven Standweidesystemen wird meist mit 1 – 2 GV/ha 
gearbeitet. 
Bei den eingesetzten Schafrassen handelt es sich um fleischbetonte  Schafrassen, es sind keine 
extensiven Rassen im eigentlichen Sinne. Bei der Festlegung von Besatzstärke und einer möglichen 
Umrechnung in Besatzdichten (= Anzahl der Schafe pro Flächeneinheit bei einem konkreten 
Weidegang) muss diesem Umstand Rechnung getragen werden. Daher wird im Folgenden auch darauf 
verzichtet, eine konkrete Besatzdichte der Einzelkoppeln vorzugeben. Sinnvoller ist die Formulierung 
einer Prozentangabe der abgefressenen beweidungsfähigen Biomasse am Ende eines Weidegangs. Für 
die vorliegende Beweidung der Flächen im Äußeren Grüngürtel wird empfohlen, eine Höhe von 70% 
der beweidungsfähigen Biomasse anzustreben. Dieser Wert ist zum Ende eines Weideganges zu 
erreichen, bevor die Herde umgepfercht wird. Er ist allerdings als Richtwert zu verstehen, von dem in 
begründeten Fällen abgewichen werden kann (zum Beispiel bei anhaltend trockener Witterung oder 
zu geringer Futterqualität des Aufwuchses). 
3.2 Zugrichtung 
Neben der Weidetechnik (Fraßintensität durch mobile Koppelung etc.) ist die Weideführ ung durch 
das Gebiet von ausschlag gebender Bedeutung für die zukünftige Entwicklung von Flora und Fauna. 
Wie in den Abschnitten 2.3 und 2.4 dargelegt, bestehen aus ökologischer und geomorphologischer 
Sicht unterschiedliche Anforderungen, die sich nicht vollständig miteinander in Übereinstimmung 
bringen lassen. Aus Sicht des floris tischen Artenschutzes wäre eine weitere Förderung des Kleinen 
Klappertopfs auf der Weidefläche D1 wünschenswert. D ies würde allerdings  bedeuten, die Herde 
während des Entwicklungszyklus von Mitte März bis Mitte Juli von der Fläche fernzuhalten. Mit einer 
Zugrichtung und –geschwindigkeit, die die bodenkundlichen Eigenschaften der Flächen 
berücksichtigt, ist dies allerdings kaum zu vereinen, wie in Abschnitt 2.3 diskutiert. Dem steht 
gegenüber, dass mit der Mähwiesenfläche E3 eine weitaus größere Population des Kleinen 
Klappertops in unmittelbarer Nähe existiert, die als Spenderpopulation für eine zuk ünftige 
Wiederverbreitung der Art genutzt werden könnte (z.B. im Rahmen von händischem Ausbringen auf 
geeigneten Flächen). 
Aus diesem Grund wird empfohlen, die Zugrichtung nach der jeweiligen Bodenart und der damit 
verbunden Aufwuchs leistung des Grünlands  von Nordwesten (Junkersdorf) nach Südosten 
(Raderthal) vorzugeben. Wenn die Herde im März den ersten Beweidungsdurchgang beginnt, würden 
die wüchsigen Glatthaferwiesen B5 und B9 -10 per Frühjahrsvorweide gepflegt. Dies führt nicht nur 
zu einer Verzögerung d er Wiesenentwicklung (was aus ökologischer Sicht äußerst wünschenswert 
ist, da diese Flächen anschließend etwas später beweidet würden als typische Glatthaferwiesen in 
reiner Mahdnutzung mit Schnittterminen zwischen Ende Mai und Mitte Juni). Es stellen sic h auch 
über längere Sicht positive Effekte für die Grasnarbe auf den Flächen dar, da der erste Grasaufwuchs 
im Frühjahr auch eine hohe Konzentration pflanzlicher Nährstoffe in den Triebspitzen enthält, und 
diese den Gräsern nach der Frühjahrsvorweide zunächst fehlen. Damit wird die Grasnarbe für Kräuter 
offener und die Vegetation bleibt zudem etwas niedriger, was sich auf die Lichtstellung positiv 
auswirkt. Abbildung 3 veranschaulicht schematisch die empfohlene Zugrichtung durch das Gebiet. 
Die Richtungspfeile symbolisieren die Abfolge der Weideflächen, die Farben beziehen sich auf die 
Beweidungsdurchgänge im Jahr. Insgesamt sollte das Gebiet jedes Jahr mindestens zweimal

8 
 
vollständig durchzogen werden. Wünschenswert wäre darüber hinaus auf den produktiveren Flächen 
im Nordwesten ein partieller dritter Beweidungsdurchgang, der im Idealfall auf der Fläche C7-9 endet. 
 
Abbildung 3: Schematische Abbildung der empfohlenen Herdenzugrichtung durch das Gebiet. Blau – Erster Durchgang im Jahr 
(Beginn im März auf B5; Ende im Juni auf E4). Gelb – Zweiter Durchgang im Jahr (Beginn im Juni auf B5; Ende im September 
auf E4). Orange – Eventueller dritter Durchgang (ab September auf B5; und anschließend je nach Witterung). 
Die Monatsnamen (in römischen Zahlen) beziehen sich auf die jeweiligen Start - und Zielzeiträume. 
Sie sollten als Richtwerte verstanden werden, von denen in begründeten Ausnahmefällen abgewichen 
werden kann (etwa im Fall von Sommertrockenheit und ausbleibendem Aufwuchs). Die exakte 
Weideführung sollte der Schäferin überlassen bleiben. 
Sobald ein kompletter Durchzug der Herde durch das Gebiet erfolgt ist, sollte die Herde wieder an den 
Startpunkt auf B5 zurückgeführt werden. Da dies nicht innerhalb eines Zugtages möglich ist und die 
Herde zwischendurch rasten muss, ist das Pferchen während der Rückführung auf den Weideflächen 
ausdrücklich erlaubt. Diese Pferche sollten allerdings die Innensäume (siehe nächster Abschnitt) 
intakt lassen und kleinräumig beschränkt bleiben, damit sich die Flächen weitgehend von der 
vorhergehenden Beweidung erholen können. Nach Möglichkeit sind die „Rastpferche“ während der 
Rückführung der Herde so zu wählen, dass besonders wüchsige Grünlandbereiche bevorzugt werden 
und magere schütterwüchsige bzw. blütenreiche Bereiche ausgespart werden. 
Die grundsätzliche Zugrichtung von Nordwesten nach Südosten sollte jedes Jahr beibehalten werden. 
Eine jährlich wechselnde Zugrichtung würde zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten führen, an denen 
die Beweidung der Einzelflächen im Saisonverlauf erfolgt. Die Befürchtung ist, dass eine solche 
zeitlich stark variierende Pflege mittelfristig die Gräser besonders fördern würde (mdl. Mitt. DR. 
BERNHARD ARNOLD). Dies widerspräche der ökologischen Zielsetzung, möglichst vielfältige und 
floristisch ausdifferenzierte Vegetationsbestände zu entwickeln und würde zudem die bodenkundliche 
Vorgabe der Zugrichtung entlang des (abfallenden) Bodenwertgradienten aushebeln.

9 
 
3.3 Versetztes Pferchen zur Förderung von Fauna und Flora 
Bei einem starken Besatz von Weidetieren auf begrenzter Fläche findet zwangsläufige durch die 
vermehrte Trittwirkung der Schafe eine Schädigung der Kleintierfauna (Inse kten, Spinnentiere, 
andere Wirbellose) statt. Um negative Auswirkungen auf die Fauna abzumildern, ist es auf Mähwiesen 
mittlerweile gängige Praxis, Teilbereiche von der Mahd auszusparen (zum Beispiel über 
Altgrasstreifen). Auch auf Weideflächen lassen sich  solche künstlichen Randstrukturen auch 
innerhalb der Fläche erzeugen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass beim Versetzen der 
mobilen Weidezäune in Zugrichtung ein Streifen von 2 – 3 Metern Breite ausgespart wird. Dadurch 
entstehen künstliche „I nnensäume“ quer zur Zugrichtung. Diese Altgrasstreifen sollten dann im 
zweiten Weidedurchgang mit abgefressen werden und können anschließend wieder an neuer Stelle 
entstehen. Es wird empfohlen, diese Technik des Versetzten Pferchens in Absprache mit der Schäferin 
anzuwenden. Es wäre zu prüfen, wie diese Streifen sich während der Saison entwickeln 
(Aufwuchshöhe, Zusammensetzung der Pflanzenarten, Entwicklung von Störzeigern, Entwicklung 
von Gehölzen bzw. Sukzessionserscheinungen). Sollte sich herausstellen, dass die produktiveren 
Flächen im Nordwesten des Gebietes für solche Streifen weniger geeignet sind (oder die Weideflächen 
in trockenen Jahren knapp werden), könnte die Technik auch auf die nährstoffärmeren Weiden im 
Südosten beschränkt werden.  Zudem sollt e geprüft werden, ob solche Streifen auf den stärker 
frequentierten Flächen (etwa rund um den Kalscheurer Weiher) sinnvoll umzusetzen sind. 
Neben der Förderung der Wiesenfauna durch längere ungestörte Entwicklungszeiträume (was gerade 
den Insektenarten mit  längeren juvenilen Stadien zugute kommen dürfte) kann die Maßnahme 
„Versetztes Pferchen“ auch dazu dienen, empfindlicheren Pflanzenarten das ungestörte Blühen und 
Samenbilden zu ermöglichen. Dies könnte zum Beispiel der kleinen Population des Klappertopfs  auf 
der Weidefläche D1 einen Vorteil bei der erfolgreichen Reproduktion verschaffen und so zum Erhalt 
der Art beitragen.  Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die vorhandene Klappertopfpopulation 
auf D1 durch ein Auspflocken vor Beginn der Weidesaison  von dem ersten Weidedurchgang 
ausgenommen werden könnte. Ein Auspflocken wäre zum Beispiel im Rahmen eines Monitorings 
denkbar. 
3.4 Weidezustand nach Saisonende 
Je nach Vegetationsaufwuchs und Witterungsverlauf wird die Weidesaison von Jahr zu Jahr 
naturgemäß etwas unterschiedlich verlaufen. Je nachdem, wann der letzte Durchgang der Herde 
stattfindet, werden die Flächen  dadurch teilweise relativ kurzrasig, teilweise aber auch etwas höher 
sein. Da Grünland nicht lang in den Winter gehen sollte, wird empfohlen, e ine Auflage zum 
Weidezustand nach Saisonende in den Vertrag mit  aufzunehmen. Wenn der Aufwuchs auf einer 
Fläche im Herbst (nach den letzten milden Tagen Ende Oktober/ Anfang November) eine Höhe von 
15 cm im Mittel überschreitet, sollte eine Nachmahd  erfolgen. Das Schnittgut sollte anschließend 
grundsätzlich als Heu genutzt bzw. abgeräumt  werden. Ein Mulchen des Aufwuchses sollte nur in 
Ausnahmefällen und nach vorherige r Absprache/ Genehmigung durch die Flächeneigentümerin 
erfolgen. Eine Nachmahd kann auch bereits im September oder Oktober erfolgen, wenn abzusehen ist, 
dass die Vegetation aufgrund milder Witterung weiter wachsen wird. 
3.5 Düngung 
Eine Düngung der Beweidungsflächen sollte untersagt werden, da das Nährstoffniveau auf heutigen 
Grünlandflächen, gerade auch durch die verstärkten N-Kreisläufe in städtischen Lagen, allgemein sehr 
hoch ist. Dies gilt mutmaßlich auch für die im Rahmen der Kartierung untersuchten 
Beweidungsflächen, wobei hier die südöstlichen Flächen D1 und E4 durch die leichteren Böden etwas 
aus dem Bild fallen. Da bei einer Wanderschafbeweidung mit mobilen Weidezäunen ohne Nachtpferch 
die Tiere auf der Fläche selbst abkoten, gelangt ein Großteil der aufgenommenen und metabolisch 
umgewandelten Biomasse als Dung wieder an ihren Ursprungsort zurück bzw. wird höchstens 
kleinräumig auf der Fläche verlagert. Dadurch dürften sich zumindest kurz - bis mittelfristig keine 
Aushagerungseffekte einstellen, die eine Erhaltungsdüngung rechtfertigen würden.

10 
 
Sollte die Wuchskraft der Vegetationsbestände auf Einzelflächen wider Erwarten so stark nachlassen, 
dass eine ausreichende Ernährung der Herde nicht mehr gewährleistet werden kann, könnte eine 
moderate Erhaltungsdüngung durch die Flächeneigentümerin geprüft werden. Diese sollte allerdings 
auf mineralisch-synthetische Düngemittel verzichten und vorzugsweise aus Festmist bestehen. Im 
Gegensatz zu mineralischen Düngern geben organische Dünger die Pflanzennährstoffe über einen 
längeren Zeitraum an den Boden ab und sind damit für das belebte Bodengefüge verträglicher . Die 
Mengen sollten sich nach den gängigen Düngeempfehlungen ökologisch motivierter 
Landschaftspflegekonzepte richten (zum Beispiel DIERSCHKE & BRIEMLE 2002). 
3.6 Vermeidung von Beeinträchtigungen umliegender Flächen 
Die Beweidung hat sich strikt an die kartographisch festgelegten Weideflächen zu halten. Nicht 
gekennzeichnete Flächen dürfen von der Herde nicht mit beweidet werden. Ein Durchzug über nicht 
gekennzeichnete Flächen ist nur dann zulässig, wenn die Weideflächen nicht unmittelbar benachbart 
sind. Die genaue Durchzugsroute sollte vorab von den Vertragspartnern festgelegt werden. 
Desweiteren ist eine Beeinträchtigung der Flächenränder unbedingt zu vermeiden. Insbesondere 
randliche Baum- und Gehölzbestände sind von der Beweidung ausdrücklich auszusparen und müssen 
von der Flächenbewirtschafterin fachgerecht vor einem Verbiss geschützt werden. Bei Beschädigung 
durch Verbiss, widerrechtliches Pferchen oder Lagern außerhalb der Weideflächen bzw. 
vergleichbaren Beeinträchtigungen sollte der Beweidungsvertrag durch die Flächeneigentümerin 
einseitig gekündigt werden können. 
3.7 Evaluation 
Die bisherige Beweidung durch den ehemaligen Pächter war mit keinen Vorgaben zur praktischen 
Weideführung verbunden. Dadurch lässt sich aktuell kaum ermitteln, inwiefern die Beweidung 
ökologisch zielführend war bzw. welche Flächen typischerweise zu welcher Zeit beweidet worden 
sind. Für die in diesem Konzept vorgeschlagenen Vorgaben zur Weideführung bzw. Weid etechnik 
wäre daher eine fachliche Begleitung der ersten Projektjahre wünschenswert. Zum Einen kann eine 
fachliche Evaluation frühzeitig erkennen, ob die eingestellten Maßnahmen zu einer positiven 
Entwicklung der Flächen führen. Zum Anderen ist damit auch ein Instrument gegeben, um gemeinsam 
mit der Pächterin/ Bewirtschafterin eine betriebswirtschaftlich sinnvolle und umsetzbare 
Pflegeroutine zu entwickeln und bei besonderen Herausforderungen ggf. von den Vorgaben 
abzuweichen oder diese gar zu modifizieren.

11 
 
4. Vorschläge für die Wiesenbewirtschaftung 
Bestandteil des neuen Vertrags mit der Flächenbewirtschafterin sind neben den Beweidungsflächen 
drei weitere Grünlandbestände (B12, B13 und E3), die als extensive Heuwiesen genutzt werden dürfen 
(vgl. Abbildung 1 in Abschnitt 2.1). Obwohl eine genaue Begutachtung dieser Fläche n im Zuge d es 
Beweidungskonzepts nicht vorgesehen (und zeitlich nicht möglich ) war, können doch auf Basis der 
floristischen Kartierung 2020 sowie allgemeiner Kenntnisse der betreffenden Flächen einige kurze 
Vorschläge für Bewirtschaftungsvorgaben gemacht werden. 
Zwei der Flächen, B12 und E3, sind im Rahmen der floristischen Kartierung erfasst worden. Während 
die Fläche B12 ein ehemaliger Landschaftsrasen ist, der mittlerweile extensiv gepflegt wird, handelt 
es sich bei der Fläche E3 um eine in weiten Teilen schütter b ewachsene Magerwiese. Beide Flächen 
sind vegetationskundlich nur als mäßig artenreich einzustufen, allerdings stellt der Fund einer großen 
Population des Kleinen Klappertopfs (Rhinanthus minor) auf E3 eine Besonderheit dar. Im Folgenden 
werden daher für E3 flächenspezifische Vorgaben vorgeschlagen, die von den allgemeinen Vorgaben 
für B12 und B13 zum Teil abweichen. 
4.1 Allgemeine Vorgaben 
Alle drei Flächen sind als Mähwiesen zur Heunutzung extensiv zu bewirtschaften, d.h. es sollte ein 
zweischüriges Mahdregime zur Anwendung kommen (im Falle von E3 ggf. einschürig) . Der Einsatz 
von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist generell zu untersagen. Eine moderate Erhaltungsdüngung 
sollte allenfalls mittelfristig auf der Fläche E3 erforderlich sein und muss vorher durch die 
Flächeneigentümerin genehmigt werden. Hier sollt en die gleichen Vorgaben zur An wendung 
kommen, wie sie bereits in Abschnitt 3.5 für die Düngung der Weideflächen empfohlen worden sind 
(rein organische Düngung, vorwiegend mit Festmist). 
Die Mahd und Heuwerbung auf den Flächen ist fachgerecht durchzuführen. Insbesondere sollte zum 
Schutz der Entomofauna sowie empfindlicher er Pflanzen eine Schnitthöhe von 10 cm nicht 
unterschritten werden (zu hoch sollte allerdings auch nicht gemäht werden, da sich sonst negative 
Effekte aufgrund fehlender Lichtstellung in Bodennähe einstellen würden) . Das Schnittgut sollte auf 
der Fläche getrocknet und mehrfach gewendet werden, um den Samen der Blütenpflanzen ein 
Aussamen zu ermöglichen. Ein Mulchen der Flächen ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet 
und bedarf der Zustimmung der Flächeneigentümerin. 
Es entspricht der guten ökologischen Praxis, zwischen den Mahddurchgängen mindestens 10 Wochen 
verstreichen zu lassen, um die Selbstverjüngung der Wiesenflora durch Blüte und Aussaat zu 
ermöglichen. Wenn also die erste Mahd beispielweise Anfang Juni stattfindet, darf die zweite Mahd 
nicht vor Mitte August erfolgen usw. Dieser Rhythmus sollte ohne Ausnahme eingehalten werden. 
Auf den Flächen B12 und B13 könnte unter Umstände n eine dritte Mahd im Herbst nötig werden, 
damit die Wiesen nach einer feucht-warmen Witterung im Herbst nicht lang in den Winter gehen. 
Hier sollte die für die Weideflächen formulierte Vorgabe aus Abschnitt 3.4 zur Anwendung kommen, 
nach der ein solcher Pflegeschnitt bei einer mittleren Aufwuchshöhe von über 15 cm vor 
Winterbeginn durchgeführt werden sollte. 
4.2 Flächenspezifische Vorgaben 
Aus vegetationskundlicher Sicht sollte zur Erhaltung einer artenreichen Wiesenflora der erste Schnitt 
auf produktivem Grünland (Glatthaferwiesen nicht allzu trockener und magerer Standorte) möglichst 
vor Mitte Juni durchgeführt werden. Dies trifft unseres Erachtens vor allem auf die beiden Standorte 
B12 und B13 zu. Daher wird empfohlen, für diese Flächen den frühstmöglichen Zeitpunkt zur ersten 
Heuwerbung auf den 1. Juni zu legen. Je nach Witterung wird der Erstschnitt dann  entweder Anfang 
Juni oder im weiteren Monatsverlauf erfolgen. Die Zweitmahd wird dementsprechend mindestens 10 
Woche zeitversetzt stattfinden, also etwa zwischen Mitte August und Anfang/Mitte September liegen. 
Eine Silagenutzung ist nicht zulässig.

12 
 
Aufgrund der besonderen Situation des Klappertopfvorkommens auf der Fläche E3 wird hier ein 
differenzierteres Vorgehen empfohlen. Besonders der zentrale Mittelteil der Fläche, auf der sich der 
Großteil der Klappertopfpopulation befinde t und der gerade in trockenwarmen Sommer n nur eine 
schüttere Pflanzendecke aufweist, sollte erst nach Beginn der Samenreife des Klappertopfes gemäht 
werden. Dies entspricht einem frühstmöglichen Schnitttermin ab dem 15. Juli. Das Mahdgut ist 
zwingend auf d er Fläche zu trocknen und erst nach mehrfachem Wenden abzufahren. Eine 
Silagenutzung ist auch hier zu untersagen, damit der Entwicklungszyklus der seltenen Art durch 
fehlenden Diasporenregen auf der Fläche nicht unterbrochen wird. 
Das Zentralareal lässt si ch anhand der von West nach Ost verlaufenden Trampelpfade relativ gut 
abgrenzen. In Abbildung 4 ist diese Teilfläche rot schraffiert. An der nördlichen und südlichen Kante 
verlaufen jeweils die Trampelpfade. 
Auf den umliegenden Teilflächen finden voraussichtlich verschiedene Aufwertungs - bzw. 
Wiederansiedlungsmaßnahmen durch die Flächeneigentümerin statt (Ansaatstreifen von 
Regiosaatgut, streifenweise Mahdgutübertragung). Diese Teilflächen sollten ebenso wie die Flächen 
B12 und B13 in einem normalen Früh -Spätmahd-Muster bewirtschaftet werden, d.h. hier wird 
vorgeschlagen, den ersten Schnitt ab dem 1.  Juni zu erlauben und den zweiten Schnitt entsprechend 
10 Wochen später. Abbildung 4 veranschaulicht die vorgeschlagene Methode. 
 
Abbildung 4: Vorgeschlagenes Mahdschema für die Mähwiesenfläche E3. Der zentrale Bereich mit dem Klappertopfvorkommen 
ist rot schraffiert. Der erste Schnitt sollte nicht vor dem 15. Juli stattfinden. Auf den grün schraffierten Teilflächen kann der 
erste Schnitt zum 1. Juni empfohlen werden. Der zweite Schnitt sollte dann jeweils frühestens 10 Wochen später erfolgen. 
Für alle drei Flächen kann darüber hinaus die Vorgabe von Altgrasstreifen geprüft werden, um die 
Insektenfauna zusätzlich zu fördern. Diese Streifen sollten während der zweiten Mahd im Spätsommer 
jeweils unmittelbar angrenzend neu entstehen und dann überwintern dürfen. Überjährige (d.h. mehr 
als ein Jahr lang am gleichen Ort  befindliche) Altgrasstreif en sind für eine holistische 
Grünlandentwicklung vor allem auf produktivem Grünland oft problematisch, da sie die Sukzession 
von Gehölzen und konkurrenzstarken Pflanzenarten der nährstoffreichen Säume ermöglichen.

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5. Anhang 
A. Übersicht über die vorgeschlagenen Bewirtschaftungsauflagen 
 
Vorgabe Beschreibung 
-- Vorgaben zur Umsetzung der Beweidung -- 
 
Weideführung 
 
Wanderbeweidung, Koppeln („Großpferche“) mit 
mobilen Weidezäunen bzw. freie Herdenführung je 
nach Saison, Aufwuchs und Witterung. 
 
 
Intensität 
 
 
70% der beweidungsfähigen Biomasse (Richtwert) 
sollte abgefressen werden, anschließend Versetzen 
der Koppel bzw. Weiterzug in freier 
Herdenführung. 
 
 
Zugrichtung 
 
Von Nordwest nach Südost. Beginn der 
Frühjahrsweide auf Fläche B5 (Junkersdorf), 
anschließend Zug Richtung Südosten über B9-10, 
C2-3-5-10, C7-9, C13, D1 bis E4. Beweidung der 
südöstlichsten Fläche E4 (Raderthal) im Juni. 
Anschließend Beginn des zweiten 
Weidedurchgangs wiederum von Junkersdorf bis 
Raderthal. Im Herbst ggf. dritter Beweidungszyklus 
bis Ende November/ Anfang Dezember. 
 
 
Versetztes Koppeln 
 
 
Werden die Koppeln in Zugrichtung versetzt, sollte 
nach Möglichkeit ein Streifen von 2-3 Metern 
unbeweidet bleiben, d.h. die Koppeln werden mit 
leichtem Abstand zueinander versetzt. Es entstehen 
künstliche Säume bzw. Altgrasstreifen quer zur 
Zugrichtung. Im zweiten Weidedurchgang sollten 
diese „Innensäume“ abgeweidet werden und an 
anderer Stelle neu entstehen. 
 
Das Klappertopfvorkommen auf D1 ist durch 
Auspflocken vom ersten Weidegang auszunehmen. 
 
 
Nachmahd (Herbst) 
 
 
Sämtliche Weideflächen sollten kurz in den Winter 
gehen. Bei einem Aufwuchs von über 15 cm nach 
Abschluss der Weidesaison sollte eine maschinelle 
Nachmahd mit Heunutzung bzw. Abtransport des 
Mahdgutes erfolgen. 
 
Mulchen der Flächen ist nicht zulässig. 
 
 
Düngung 
 
Eine Düngung auf den Beweidungsflächen ist 
untersagt. Ausnahmen sind zuvor mit der 
Flächeneigentümerin abzusprechen und bedürfen 
der ausdrücklichen Genehmigung. 
 
 
Vermeidung von Beeinträchtigungen an 
Rändern und auf Nachbarflächen 
 
 
Eine Schädigung von Flächenrändern oder 
angrenzenden Flächen außerhalb des 
Beweidungsraumes ist ausdrücklich untersagt.

ii 
 
Insbesondere das Pferchen/ Lagern außerhalb der 
Weideflächen sowie der Verbiss von Baum- und 
Gehölzbeständen ist zu vermeiden. 
 
-- Vorgaben zur Wiesenbewirtschaftung -- 
Mahdregime 
 
Zweischürige Mahd mit Heunutzung und 
Trocknung des Schnittguts auf der Fläche.  
 
Mulchen der Flächen ist nicht zulässig. 
 
Mahdzeitpunkte 
 
Fläche B12 Grünzug Dürener Straße Ost 
Erster Schnitt zulässig ab 1. Juni 
Zweiter Schnitt mindestens 10 Wochen später 
(Dritter Schnitt/ Pflegeschnitt im Herbst wenn der 
Aufwuchs vor dem Winter im Mittel 15 cm 
überschreitet) 
 
Fläche B13 Wiese Adenauer Weiher Ost 
Erster Schnitt zulässig ab 1. Juni 
Zweiter Schnitt mindestens 10 Wochen später 
(Dritter Schnitt/ Pflegeschnitt im Herbst wenn der 
Aufwuchs vor dem Winter im Mittel 15 cm 
überschreitet) 
 
Fläche E3 Grünzug Brühler Straße Ost 
-- Vorsicht! Zweigeteilte Mahdvorgaben -- 
Grün schraffierte Flächen: 
Erster Schnitt zulässig ab 1. Juni 
Zweiter Schnitt mindestens 10 Wochen später 
(Dritter Schnitt/ Pflegeschnitt im Herbst wenn der 
Aufwuchs vor dem Winter im Mittel 15 cm 
überschreitet) 
Rot schraffierte Fläche (Zentralfläche): 
Erster Schnitt zulässig ab 15. Juli 
Zweiter Schnitt mindestens 10 Wochen später (= 
frühestens Anfang Oktober) 
 
Schnitthöhe 
 
Eine Schnitthöhe von mindestens 10 cm ist 
einzuhalten. 
 
Düngung 
 
Eine Düngung ist nicht zulässig (moderate 
Erhaltungsdüngung nur nach Absprache und 
Genehmigung durch die Flächeneigentümerin) 
 
 
 
 
B. Literatur 
Dierschke, Hartmut & Briemle, Gottfried (2002): Kulturgrasland. Stuttgart: Ulmer. 
Geologischer Dienst NRW (2020): Geologische Karte von NRW 1:100.000. https://www.geoportal.nrw/

Beratungsverlauf (4)

22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.08.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0972/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.03.2021
Erstellt
10.03.2021 15:22