SV-2018/0016
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 11. März 2018 betr. Nachrüsten statt Fahrverbote
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Punkt 26.5: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 11. März 2018 betr. Nachrüsten statt Fahrverbote (V-Nr. SV-2018/0016) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 29.12: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 11. März 2018 betr. Nachrüsten statt Fahrverbote (V-Nr. SV-2018/0016) Die Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU stellen folgenden Änderungsantrag: Punkt 2, im 1. Satz: „mit oder ohne blaue Plakette“ wird gestrichen. Die Fraktion UFFBASSE erklärt, dass sie diese vorgeschlagene Änderung in ihren Antrag übernehme. Dem Antrag wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA
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Punkt 9: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 11. März 2018 betr. Nachrüsten statt Fahrverbote (SV-Nr. 2018/0016) Die Punkte 2, 1+3 sowie 4 werden einzeln abgestimmt. Unter Punkt 4 muss es statt „1 – 3“ „2“ heißen. Einstimmig empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 des Antrages zuzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Punkten 1+3 des Antrages abzulehnen. Gegen die Ablehnung: Fraktionen AfD, UFFBASSE und Die Linke. Stimmenthaltung: FDP-Fraktion Einstimmig empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem redaktionell geänderten Punkt 4 des Antrages zuzustimmen. .
SV-2018/0016
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Vorlage-Nr. SV-2018/0016
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 11. März 2018 betr. Nachrüsten statt
Fahrverbote
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 11. März
2018
Antrag – Nachrüsten statt Fahrverbote
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Darmstadt sieht die Verantwortung für drohende Fahrverbote sowie drohende
Stilllegungen von Kraftfahrzeugen einerseits bei den Herstellern und andererseits beim
Kraftfahrtbundesamt und dem zuständigen Ministerium.
2. Die Stadt Darmstadt lehnt Fahrverbote - mit oder ohne blaue Plakette - ab und sieht die
Autohersteller in der Pflicht, die Kraftfahrzeuge auf eigene Kosten und sofort so
nachzurüsten, dass die Schadstoffemissionen im Realbetrieb die angegebenen
Obergrenzen einhalten.
3. Die Stadt Darmstadt sieht in der Mitverantwortung des Kraftfahrtbundesamtes eine
besondere Aufgabe der Bundesregierung, mit allen ihr zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten die Automobilhersteller zur Nachrüstung zu verpflichten.
4. Der Magistrat wird aufgefordert - wie bisher - im Deutschen Städtetag, im Hessischen
Städtetag und anderen Interessenvertretungen von Kommunen sowie gegenüber der
Bundes- und der Landesregierung die unter 1 - 3 beschriebene Position deutlich zu
machen.
Begründung:
In DA sind etwas mehr als 25.000 PKW Fahrzeuge mit Dieselmotoren, nämlich: 25.268 - etwa
jeder 3. Fahrzeughalter in DA ist somit Opfer eines organisierten Betruges. Betrug - weil
Fahrzeuge verkauft wurden, die nicht die vertraglich zugesagte Leistung erbringen und
organisiert weil nicht nur die großen Autohersteller sich regelmäßig abgesprochen haben
sondern auch die zuständigen staatlichen Kontrolleure nichts gegen diesen Betrug
unternommen haben.
Im Gegenteil, in einem Austauschprogramm zwischen Bundesregierung und
Automobilindustrie haben Firmenmitarbeiter die gesetzlichen Vorschriften formuliert, das
allein ist schon ein Skandal. Und dann erfüllen die Autos nicht mal die selbst gesetzten
Vorgaben – das stinkt zum Himmel.
Egal ob die Gerichte indirekt Fahrverbote erzwingen oder nicht, die betroffenen Autobesitzer
haben jetzt bereits den Schaden durch Wertverlust. Durch Fahrverbote würden sie zusätzlich
benachteiligt. Durch die unerlaubt hohen Emissionswerte tragen die Autohersteller zu höheren
gesundheitlichen Risiken für Bürger und Bürgerinnen bei und in den betroffenen Städte
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verursachen sie inhärente Schäden. Magistrat und Stadtverordnete als Vertretungsorgane der
Stadt sind in der Pflicht sich für Besserung einzusetzen.
Wir wollen schadstoffarme Motoren statt Fahrverbote. Wir sind es leid, die Schmutzeleien der
Autoindustrie und das Nichtstun der zuständigen Regierungsstellen auf Bundesebene
auszubügeln.
Die Hersteller müssen den Betrug wiedergutmachen, d.h. die Fahrzeuge so nachrüsten, dass
die beim Kauf zugesagten Eigenschaften erfüllt werden - genau darauf muss sie der
Gesetzgeber verpflichten. Dass die Firmen sich dagegen sträuben ist klar, das kostet Geld.
Eine Nachrüstung kostet lt. ADAC zw. 1.400 - 3.300€ . Für die ca. 15 Mio. Diesel in
Deutschland wären das 30 Mrd € - weniger als die 36Mrd€ Jahresgewinn von BMW, VW und
Daimler in 2017.
Weitere Begründung mündlich
Fraktion Uffbasse
Kerstin Lau, Marc Arnold, Jürgen Barth, Georg Hang, Florence Tafesse
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Liebigstraße 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0016
- Typ
- Antrag
- Datum
- 12.03.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00