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Neue Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes / IT.NRW 2024 bis 2050/2070

Mitteilung Ausschuss 3167/2025 vom 08.12.2025

Stand: Am 22.01.2026 im Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Dezernat, Dienststelle IX/153/1 Vorlagen-Nummer 08.12.2025 3167/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Mobilitätsausschuss 02.12.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Neue Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes / IT.NRW 2024 bis 2050/2070 - Vergleich mit der aktuellen Vorausberechnung der Stadt Köln Am 13.10.2025 hat das Statistische Landesamt / IT.NRW die neue Bevölkerungsvorausbe- rechnung 2024 bis 2050/2070 für Nordrhein-Westfalen gesamt (bis 2070) sowie für die kreis- angehörigen Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens veröffentlicht.1 Diese Bevölke- rungsvorausberechnung basiert – wie die aktuelle kleinräumige Bevölkerungsvorausberech- nung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis 2045 (Vorlage 1797/2025: Neue Bevölkerungs- vorausberechnung: Leichtes Wachstum bis zum Jahr 2045) – auf der Kohorten-Kompo- nenten-Methode. Bei dieser Methode wird die Ausgangsbevölkerung nach Alter und Ge- schlecht für jedes Jahr der Vorausberechnung fortgeschrieben, indem Gestorbene und Fort- gezogene vom Bevölkerungsbestand zu einem Startzeitpunkt abgezogen sowie Geburten und Zugezogene hinzugezählt werden. Ausgangspunkt der Bevölkerungsvorausberechnung des Landes ist der Stichtag 31.12.2023. Die Vorausberechnung der Stadt Köln dagegen beginnt ein Jahr später mit dem Bevölke- rungsbestand zum 31.12.2024. Beide Vorausberechnungen stützen sich auf einen Referenz- zeitraum in der Vergangenheit, um daraus Annahmen zu Wanderungen, Fertilität und Mortali- tät für die zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen abzuleiten. Das IT.NRW bezieht den Zeitraum 2017 bis 2023 (7 Jahre) ein. Die aktuelle städtische Vorausberechnung stützt sich 1 IT.NRW: https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik -kompakt/bevoelkerungsvorausbe- rechnung-fuer-nrw-2024-bis-2050-2070 2 auf die Jahre 2015 bis 2024 (10 Jahre). Da es in den vergangenen Jahren mit der sogenann- ten „Flüchtlingskrise“ (2014-2016), der Corona-Pandemie (2020/2021) und dem Ukraine-Krieg (2022) starke Brüche im Wanderungsverhalten gab, trägt ein langer Referenzzeitraum dazu bei, diese zu harmonisieren. „Starke“ und „schwache“ Jahre gleichen sich aus. Tabelle 1: Eckwerte der Bevölkerungsvorausber echnungen für Köln des IT.NRW und der Stadt Köln IT.NRW Stadt Köln Datengrundlage Amtliche Einwohnerzahl zum 31.12.2023 – fortgeschriebe- ner Bevölkerungsbestand auf Basis des Zensus 2022 Einwohnermelderegister der Stadt Köln zum 31.12.2024 Laufzeit 2024 bis 2050 für Kreise, Städte und Gemeinden, bis 2070 nur auf Landesebene 2025 bis 2035 für die 86 Kölner Stadt- teile, bis 2045 nur für die Gesamtstadt Referenzzeitraum 2017 bis 2023 2015 bis 2024 Die Vorausberechnung des IT.NRW basiert auf der amtlichen Einwohnerzahl, die zuletzt auf Basis des Zensus 2022 aktualisiert wurde und berechnet die Einwohnerzahl durch Zu- und Fortzüge, Geborene und Gestorbene – kleinräumige Strukturen unterhalb der Gemeinde- ebene werden dabei nicht berücksichtigt. Um auch die Entwicklungen der Bevölkerungsstruk- turen unterhalb der Gemeindeebene adäquat zu erfassen und damit wichtige Planungsgrund- lagen auch kleinräumig bis zur Stadtteilebene bereitstellen zu können, basiert die Vorausbe- rechnung der kommunalen Statistikstelle der Stadt Köln auf Informationen des Einwohnermel- dewesens. Allerdings weicht die aus dem Einwohnermelderegister abgeleitete Einwohnerzahl zum Stichtag 31.12.2024 um etwa 65.000 Personen beziehungsweise rund sechs Prozent von der amtlichen Einwohnerzahl ab. Diese Differenz lässt sich nicht auflösen und eine Anglei- chung beider Datenquellen ist erst wieder mit der Aktualisierung der amtlichen Einwohnerzahl über den Zensus 2031 theoretisch möglich. Die beiden Vorausberechnungen sind aus diesem Grund nach absoluten Zahlen nicht ver- gleichbar. Aber die Tendenz der Bevölkerungsentwicklung kann untersucht werden. Ähnliche Entwicklungsverläufe in beiden Vorausberechnungen Für die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung der Stadt Köln wurden drei Varianten be- rechnet, die sich in den Annahmen zum zukünftigen Zuzug unterscheiden: Für die sogenannte Basisvariante bleibt das jährliche Zuzugsvolumen nach Köln ab dem Jahr 2025 für den Ver- lauf der Vorausberechnung konstant wie im Durchschnitt des Referenzzeitraums. Die untere Variante ist ein Szenario ähnlich der Corona-Pandemie, in dem die Zuzüge nach Köln deutlich zurückgehen. Die obere Variante dagegen stellt ein Szenario mit starken Zuzügen dar wie es während der sogenannten „Flüchtlingskrise“ oder des Ukraine-Krieges der Fall war. Zusam- men bilden die Varianten einen Korridor, in dessen Grenzen sich die Bevölkerungszahl vo- raussichtlich entwickeln wird. Da die Vorausberechnung der Stadt Köln im Jahr 2045 endet, wird der Zeitraum bis 2045 für den Vergleich des gesamtstädtischen Ergebnisses mit der Vo- rausberechnung des IT.NRW verwendet. In der Basisvariante der Stadt Köln steigt die Bevöl- kerungszahl Kölns von 2024 bis 2045 um +0,9 Prozent (untere Variante: -6,5 %; obere Vari- ante: +9,8 %). Da das Startjahr der Vorausberechnung vom IT.NRW 2023 ist, wird hier die Entwicklung zwischen 2023 und 2045 betrachtet. Das Ergebnis ist ein Plus von 0,1 Prozent. Trotz verschiedener Startjahre zeigt sich, dass beide Vorausberechnungen einen sehr ähnli- chen Entwicklungsverlauf annehmen (Grafik 1). 3 Grafik 1: Vergleich des vorausberechneten Bevölkerungsbestands für Köln 2024/2025 bis 2045: IT.NRW und Basisvariante, untere Variante sowie obere Variante der Stadt Köln Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik; IT.NRW Wanderungsplus nimmt deutlich ab In beiden Vorausberechnungen verringert sich der Wanderungssaldo Kölns in den kommen- den zehn Jahre in der Tendenz (Grafik 2). In der Vorausberechnung der Stadt Köln (Basisvari- ante) liegt der Wanderungssaldo im Durchschnitt jährlich bei +1.100, in der Vorausberech- nung des IT.NRW mit +800 etwas niedriger (jeweils 2025 bis 2045). Für die Basisvariante der Stadt Köln werden konstante Zuzugszahlen von 57.400 pro Jahr der Vorausberechnung angenommen. Die Fortzüge steigen in der Berechnung im Laufe der Jahre, so dass der positive Wanderungssaldo bis 2045 deutlich kleiner wird. Ebenso werden in der Vorausberechnung des IT.NRW für Nordrhein-Westfalen weiterhin Wanderungsgewinne erwartet, jedoch auf einem niedrigeren Niveau als aktuell und mit einem langfristig rückläufigen Trend. Auch hier geht das Wanderungsplus zurück. Die Umsetzung der Annahmen wurde für jede Gemeinde bzw. Stadt gesondert vorgenommen. Ortsspezifi- sche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Ausweisung von Neubaugebieten wurden nicht berücksichtigt. 1.024.408 1.025.700 1.090.473 1.100.500 900.000 950.000 1.000.000 1.050.000 1.100.000 1.150.000 1.200.000 1.250.000 IT.NRW Stadt Köln (Basisvariante) Stadt Köln (untere Variante) Stadt Köln (obere Variante) 2024-2045: +0,9 % 2023-2045: +0,1 % 4 Grafik 2: Vergleich des vorausberechneten Wanderungssaldos für Köln 2024/2025 bis 2045: IT.NRW und Basisvariante der Stadt Köln Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik; IT.NRW Konstant mehr Gestorbene als Geborene Beide Vorausberechnungen haben gemeinsam, dass im gesamten Prognosezeitraum der so- genannte natürliche Saldo aus Geborenen und Gestorbenen negativ ist (Grafik 3). In der Vo- rausberechnung der Stadt Köln (Basisvariante) liegt er im Durchschnitt jährlich bei -600, bei der Vorausberechnung des IT.NRW bei -800 (jeweils 2025 bis 2045). Beide Vorausberechnungen gehen von einer weiter, wenn auch nur leicht, ansteigenden Le- benserwartung aus. Hinsichtlich der Fertilität wird in der Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW angenommen, dass das Geburtenniveau in NRW im Vergleich zu 2023 leicht an- steigt. In der Vorausberechnung der Stadt Köln wird für alle Varianten mit einer konstanten Geburtenrate bis 2045 gerechnet. Diese liegt etwas unter dem Wert des Referenzzeitraums.2 2 Nach Betrachtung des Langzeittrends der letzten zehn Jahre wurde die Annahme getroffen, dass die Geburtenrate in Zukunft unter d em Durchschnitt des Referenzzeitraums verbleibt, gleichzeitig aber nicht der Kurzzeittrend der letzten drei Jahre allein dominiert. Aus diesem Grund wurde der zehnjährige Referenzzeitraum in zwei Teile gesplittet und die Jahre 2020 bis 2024 wurden stärker gewichtet. -500 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 IT.NRW Stadt Köln (Basisvariante) 5 Grafik 3: Vergleich des vorausberechneten natürlichen Saldos aus Geborenen und Gestorbenen für Köln 2024/2025 bis 2045: IT.NRW und Basisvariante der Stadt Köln Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik; IT.NRW Fazit Abgesehen von der unterschiedlichen Höhe des Bevölkerungsbestandes schon zu Beginn der Berechnungen, die durch abweichende Datengrundlagen zu erklären ist, weisen die Bevölke- rungsvorausberechnungen der Stadt Köln und die des IT.NRW deutlich ähnliche Tendenzen auf. Beide gehen von einem sinkenden Wanderungsplus sowie von einem konstant negativen natürlichen Saldo aus. Die Einwohnerzahl Kölns steigt bis 2037 (Stadt Köln; Basisvariante) beziehungsweise bis 2034 (IT.NRW), um dann wieder leicht abzunehmen. Gez. Haack -1.400 -1.200 -1.000 -800 -600 -400 -200 IT.NRW Stadt Köln (Basisvariante)

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2025

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 11.12.2025

    Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

    TOP 18.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 15.12.2025

    Finanzausschuss

    TOP 2.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 15.01.2026

    Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren

    TOP 14.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 20.01.2026

    Mobilitätsausschuss

    TOP 6.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 22.01.2026

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  7. 22.01.2026 zuletzt

    Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung

    TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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