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3167/2025

Neue Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes / IT.NRW 2024 bis 2050/2070

Mitteilung Ausschuss 08.12.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9732 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/153/1 
 
Vorlagen-Nummer 08.12.2025 
 3167/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 27.11.2025 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 
Mobilitätsausschuss 02.12.2025 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.12.2025 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
 
Neue Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes / IT.NRW 2024 
bis 2050/2070 - Vergleich mit der aktuellen Vorausberechnung der Stadt Köln 
Am 13.10.2025 hat das Statistische Landesamt / IT.NRW die neue Bevölkerungsvorausbe-
rechnung 2024 bis 2050/2070 für Nordrhein-Westfalen gesamt (bis 2070) sowie für die kreis-
angehörigen Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens veröffentlicht.1 Diese Bevölke-
rungsvorausberechnung basiert – wie die aktuelle kleinräumige Bevölkerungsvorausberech-
nung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis 2045 (Vorlage 1797/2025: Neue Bevölkerungs-
vorausberechnung: Leichtes Wachstum bis zum Jahr 2045) – auf der Kohorten-Kompo-
nenten-Methode. Bei dieser Methode wird die Ausgangsbevölkerung nach Alter und Ge-
schlecht für jedes Jahr der Vorausberechnung fortgeschrieben, indem Gestorbene und Fort-
gezogene vom Bevölkerungsbestand zu einem Startzeitpunkt abgezogen sowie Geburten und 
Zugezogene hinzugezählt werden.  
Ausgangspunkt der Bevölkerungsvorausberechnung des Landes ist der Stichtag 31.12.2023. 
Die Vorausberechnung der Stadt Köln dagegen beginnt ein Jahr später mit dem Bevölke-
rungsbestand zum 31.12.2024. Beide Vorausberechnungen stützen sich auf einen Referenz-
zeitraum in der Vergangenheit, um daraus Annahmen zu Wanderungen, Fertilität und Mortali-
tät für die zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen abzuleiten. Das IT.NRW bezieht den 
Zeitraum 2017 bis 2023 (7 Jahre) ein. Die aktuelle städtische Vorausberechnung stützt sich 
                                                 
1 IT.NRW: https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik -kompakt/bevoelkerungsvorausbe-
rechnung-fuer-nrw-2024-bis-2050-2070

2 
 
auf die Jahre 2015 bis 2024 (10 Jahre). Da es in den vergangenen Jahren mit der sogenann-
ten „Flüchtlingskrise“ (2014-2016), der Corona-Pandemie (2020/2021) und dem Ukraine-Krieg 
(2022) starke Brüche im Wanderungsverhalten gab, trägt ein langer Referenzzeitraum dazu 
bei, diese zu harmonisieren. „Starke“ und „schwache“ Jahre gleichen sich aus. 
Tabelle 1: Eckwerte der Bevölkerungsvorausber echnungen für Köln des IT.NRW und der Stadt Köln  
 IT.NRW Stadt Köln 
Datengrundlage 
Amtliche Einwohnerzahl zum 
31.12.2023 – fortgeschriebe-
ner Bevölkerungsbestand auf 
Basis des Zensus 2022  
Einwohnermelderegister der Stadt Köln 
zum 31.12.2024 
Laufzeit 
2024 bis 2050 für Kreise, 
Städte und Gemeinden, 
bis 2070 nur auf Landesebene 
2025 bis 2035 für die 86 Kölner Stadt-
teile, 
bis 2045 nur für die Gesamtstadt 
Referenzzeitraum 2017 bis 2023 2015 bis 2024 
 
Die Vorausberechnung des IT.NRW basiert auf der amtlichen Einwohnerzahl, die zuletzt auf 
Basis des Zensus 2022 aktualisiert wurde und berechnet die Einwohnerzahl durch Zu- und 
Fortzüge, Geborene und Gestorbene – kleinräumige Strukturen unterhalb der Gemeinde-
ebene werden dabei nicht berücksichtigt. Um auch die Entwicklungen der Bevölkerungsstruk-
turen unterhalb der Gemeindeebene adäquat zu erfassen und damit wichtige Planungsgrund-
lagen auch kleinräumig bis zur Stadtteilebene bereitstellen zu können, basiert die Vorausbe-
rechnung der kommunalen Statistikstelle der Stadt Köln auf Informationen des Einwohnermel-
dewesens.  Allerdings weicht die aus dem Einwohnermelderegister abgeleitete Einwohnerzahl 
zum Stichtag 31.12.2024 um etwa 65.000 Personen beziehungsweise rund sechs Prozent von 
der amtlichen Einwohnerzahl ab. Diese Differenz lässt sich nicht auflösen und eine Anglei-
chung beider Datenquellen ist erst wieder mit der Aktualisierung der amtlichen Einwohnerzahl 
über den Zensus 2031 theoretisch möglich. 
Die beiden Vorausberechnungen sind aus diesem Grund nach absoluten Zahlen nicht ver-
gleichbar. Aber die Tendenz der Bevölkerungsentwicklung kann untersucht werden. 
 
Ähnliche Entwicklungsverläufe in beiden Vorausberechnungen 
Für die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung der Stadt Köln wurden drei Varianten be-
rechnet, die sich in den Annahmen zum zukünftigen Zuzug unterscheiden: Für die sogenannte 
Basisvariante bleibt das jährliche Zuzugsvolumen nach Köln ab dem Jahr 2025 für den Ver-
lauf der Vorausberechnung konstant wie im Durchschnitt des Referenzzeitraums. Die untere 
Variante ist ein Szenario ähnlich der Corona-Pandemie, in dem die Zuzüge nach Köln deutlich 
zurückgehen. Die obere Variante dagegen stellt ein Szenario mit starken Zuzügen dar wie es 
während der sogenannten „Flüchtlingskrise“ oder des Ukraine-Krieges der Fall war. Zusam-
men bilden die Varianten einen Korridor, in dessen Grenzen sich die Bevölkerungszahl vo-
raussichtlich entwickeln wird. Da die Vorausberechnung der Stadt Köln im Jahr 2045 endet, 
wird der Zeitraum bis 2045 für den Vergleich des gesamtstädtischen Ergebnisses mit der Vo-
rausberechnung des IT.NRW verwendet. In der Basisvariante der Stadt Köln steigt die Bevöl-
kerungszahl Kölns von 2024 bis 2045 um +0,9 Prozent (untere Variante: -6,5 %; obere Vari-
ante: +9,8 %). Da das Startjahr der Vorausberechnung vom IT.NRW 2023 ist, wird hier die 
Entwicklung zwischen 2023 und 2045 betrachtet. Das Ergebnis ist ein Plus von 0,1 Prozent. 
Trotz verschiedener Startjahre zeigt sich, dass beide Vorausberechnungen einen sehr ähnli-
chen Entwicklungsverlauf annehmen (Grafik 1).

3 
 
 
 
 
Grafik 1: Vergleich des vorausberechneten Bevölkerungsbestands für Köln 2024/2025 bis 2045: 
IT.NRW und Basisvariante, untere Variante sowie obere Variante der Stadt Köln  
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik; IT.NRW  
 
Wanderungsplus nimmt deutlich ab 
In beiden Vorausberechnungen verringert sich der Wanderungssaldo Kölns in den kommen-
den zehn Jahre in der Tendenz (Grafik 2). In der Vorausberechnung der Stadt Köln (Basisvari-
ante) liegt der Wanderungssaldo im Durchschnitt jährlich bei +1.100, in der Vorausberech-
nung des IT.NRW mit +800 etwas niedriger (jeweils 2025 bis 2045). 
Für die Basisvariante der Stadt Köln werden konstante Zuzugszahlen von 57.400 pro Jahr der 
Vorausberechnung angenommen. Die Fortzüge steigen in der Berechnung im Laufe der 
Jahre, so dass der positive Wanderungssaldo bis 2045 deutlich kleiner wird.  
Ebenso werden in der Vorausberechnung des IT.NRW für Nordrhein-Westfalen weiterhin 
Wanderungsgewinne erwartet, jedoch auf einem niedrigeren Niveau als aktuell und mit einem 
langfristig rückläufigen Trend. Auch hier geht das Wanderungsplus zurück. Die Umsetzung 
der Annahmen wurde für jede Gemeinde bzw. Stadt gesondert vorgenommen. Ortsspezifi-
sche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Ausweisung von Neubaugebieten wurden 
nicht berücksichtigt.  
1.024.408 1.025.700
1.090.473
1.100.500
900.000
950.000
1.000.000
1.050.000
1.100.000
1.150.000
1.200.000
1.250.000
IT.NRW Stadt Köln (Basisvariante)
Stadt Köln (untere Variante) Stadt Köln (obere Variante)
2024-2045: +0,9 %
2023-2045: +0,1 %

4 
 
Grafik 2: Vergleich des vorausberechneten Wanderungssaldos für Köln 2024/2025 bis 2045: IT.NRW 
und Basisvariante der Stadt Köln  
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik; IT.NRW  
 
Konstant mehr Gestorbene als Geborene 
Beide Vorausberechnungen haben gemeinsam, dass im gesamten Prognosezeitraum der so-
genannte natürliche Saldo aus Geborenen und Gestorbenen negativ ist (Grafik 3). In der Vo-
rausberechnung der Stadt Köln (Basisvariante) liegt er im Durchschnitt jährlich bei -600, bei 
der Vorausberechnung des IT.NRW bei -800 (jeweils 2025 bis 2045). 
Beide Vorausberechnungen gehen von einer weiter, wenn auch nur leicht, ansteigenden Le-
benserwartung aus. Hinsichtlich der Fertilität wird in der Bevölkerungsvorausberechnung des 
IT.NRW angenommen, dass das Geburtenniveau in NRW im Vergleich zu 2023 leicht an-
steigt. In der Vorausberechnung der Stadt Köln wird für alle Varianten mit einer konstanten 
Geburtenrate bis 2045 gerechnet. Diese liegt etwas unter dem Wert des Referenzzeitraums.2  
 
                                                 
2 Nach Betrachtung des Langzeittrends der letzten zehn Jahre wurde die Annahme getroffen, dass die 
Geburtenrate in Zukunft unter d em Durchschnitt des Referenzzeitraums verbleibt, gleichzeitig aber 
nicht der Kurzzeittrend der letzten drei Jahre allein dominiert. Aus diesem Grund wurde der zehnjährige 
Referenzzeitraum in zwei Teile gesplittet und die Jahre 2020 bis 2024 wurden stärker gewichtet.  
-500
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
IT.NRW Stadt Köln (Basisvariante)

5 
 
Grafik 3: Vergleich des vorausberechneten natürlichen Saldos aus Geborenen und Gestorbenen für 
Köln 2024/2025 bis 2045: IT.NRW und Basisvariante der Stadt Köln  
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik; IT.NRW  
 
Fazit 
Abgesehen von der unterschiedlichen Höhe des Bevölkerungsbestandes schon zu Beginn der 
Berechnungen, die durch abweichende Datengrundlagen zu erklären ist, weisen die Bevölke-
rungsvorausberechnungen der Stadt Köln und die des IT.NRW deutlich ähnliche Tendenzen 
auf. Beide gehen von einem sinkenden Wanderungsplus sowie von einem konstant negativen 
natürlichen Saldo aus. Die Einwohnerzahl Kölns steigt bis 2037 (Stadt Köln; Basisvariante) 
beziehungsweise bis 2034 (IT.NRW), um dann wieder leicht abzunehmen. 
 
 
Gez. Haack 
-1.400
-1.200
-1.000
-800
-600
-400
-200
IT.NRW Stadt Köln (Basisvariante)

Beratungsverlauf (7)

08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.01.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.01.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.01.2026 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3167/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.12.2025
Erstellt
10.11.2025 12:58