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A-R/0007/2016

Bereitstellung einer Immobilie, die den fachlichen, konzeptionellen und finanzierbaren Anforderungen des Vereins „Frauenhaus und Beratung e.V.“ entspricht

Antrag an den Rat 09.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.02.2016, TOP 33.5

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a-r-0007-2016-antrag-cdu-gruene_frauenhaus-und-beratung

4574 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2016  
  
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
 CDU 
Ratsfraktion Münster 
 
 
 
 
 
 2. Februar 2016  
 
Ratsantrag 
Bereitstellung einer Immobilie, die den fachlichen, konzeptionellen und finanzierbaren 
Anforderungen des Vereins „Frauenhaus und Beratung e.V.“ entspricht  
A. Der Rat der Stadt Münster stellt fest: 
Das Frauenhaus bietet Schutz, Unterkunft und Unterstützung für Frauen und deren Kinder, die 
von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind. Das vom Verein 
„Frauenhaus und Beratung e.V.“ betriebene Frauenhaus in Münster Wolbeck ist mit dem 
derzeitigen Angebot bedeutungsvoll, da die 16 Plätze ganzjährig eine hohe Auslastung haben. 
Das gegenwärtige Raumangebot mit sechs Zimmer für 16 Plätze, zwei Gemeinschaftsbädern und 
einer Gemeinschaftsküche (1 Herd, 1 Kühlschrank etc.) ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in 
keiner Weise den aktuellen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und deren Kindern. 
 
B. Der Rat der Stadt Münster möge daher beschließen : 
1. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass das  Frauenhaus zukünftig in einer Immobilie 
untergebracht wird, die den fachlichen, konzeptionellen sowie finanzierbaren Anforderungen 
und zudem teilweise den Kriterien von Barrierefreiheit entspricht. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2016  
a. eine finanzierbare Immobilie zu suchen, sowie 
b. Vorschläge zur Finanzierung von potentiellen Räu mlichkeiten zu erarbeiten 
und die Ergebnisse der Politik zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. 
3. Die Suche der geeigneten Räumlichkeiten erfolgt in enger Kooperation mit dem Verein 
„Frauenhaus und Beratung e.V.“ 
 
 
Begründung: 
3.000 Frauen und deren Kinder wurden in den vergangenen 25 Jahren in Münster vom 
Frauenhaus betreut. D.h. nach wie vor werden auch in Münster Frauen in ihrer häuslichen 
Umgebung physisch und psychisch massiv misshandelt und bedroht. Für diese Frauen, die Schutz 
vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt suchen bietet das Angebot des 
Frauenhauses e.V. daher oft die einzige Möglichkeit, sich dieser häuslichen Gewalt zu entziehen 
und für sich und häufig auch für ihre Kinder, in einer Krisensituation Schutz zu finden. Das 
Frauenhaus hat 16 Plätze für Frauen und Kinder, zurzeit aufgeteilt auf 6 Zimmer mit exakt 16 
Betten. 
 
Die gegenwärtig genutzten Räumlichkeiten des Frauenhauses entsprechen aktuell aber nicht 
mehr dem heutigen Standard und sind vor allem aufgrund der räumlichen Kapazitäten nicht mehr 
geeignet, den Bedürfnissen der Frauen und ihren Kindern gerecht zu werden. Vor allem die 
räumliche Enge durch zu wenige und zu kleine Zimmer macht es unmöglich, den Frauen und den 
Kindern die nötige Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre zu bieten, die für eine sinnvolle und 
konstruktive Betreuung der Frauen notwendig ist.

Aufnahmezahlen: 
 
Jahr Anzahl 
aufgenommener 
Frauen 
Anzahl 
aufgenommener 
Kinder 
Aufgenommene 
Personen 
insgesamt 
2006 63 65 128 
2007 59 56 115 
2008 51 48 99 
2009 56 66 122 
2010 67 78 145 
2011 43 49 92 
2012 39 49 88 
2013 65 84 149 
2014 33 48 81 
2015 48 65 113 
 
 
Belegungsquote und Zimmerauslastung 
 
Jahr Belegungsquote Zimmerauslastung 
2006 89,15 % 103,2 % 
2007 85,28 % 107,82 % 
2008 92,68 % 100,85 % 
2009 88,23 % 92,89 % 
2010 80,05 % 101,95 % 
2011 84,59 % 97,31 % 
2012 85,73 % 95,3 % 
2013 80,89 % 102,99 % 
2014 86,87 % 94,6 % 
   
2015 80,50 % 98,48 % 
Wir vergeben in Krisensituationen und / oder bei „ungünstigen“  Zimmerbelegungen (= die Zimmer sind nicht ihrer Bettenzahl 
entsprechend belegt) unser Beratungszimmer als „Notbettzimmer“; daraus ergeben sich unterschiedliche Zahlen bei der 
Belegungsquote und der Zimmerauslastung. 
 
 
Auch können in der Betreuungsarbeit notwendige fachliche Standards in der Betreuungsarbeit nur 
schwer umgesetzt werden. Vor allem deshalb, weil die räumlichen Kapazitäten die hierfür 
erforderliche Größe nicht hergeben. So reicht diese bspw. nicht, für die Unterbringung von Frauen 
mit jüngeren Söhnen, da diese nicht getrennt untergebracht werden können. 
Außerdem haben die MitarbeiterInnen nur einen ganz kleinen Gemeinschaftsraum. Somit sind 
Einzel- Beratungsgespräche mit den Bewohnerinnen wenn überhaupt nur dort möglich. Dies ist 
aus fachlicher Sicht jedoch kaum vertretbar, da dadurch keine abgeschieden und ruhige 
Einzelberatung stattfinden kann. 
Eine neue, an den Bedürfnissen der Frauenhausarbeit orientierte Immobilie ist daher dringend 
erforderlich. 
 
 
gez. Otto Reiners und Fraktion gez. Stefan Weber un d Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.02.2016 Rat
TOP 33.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0007/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37