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A-R/0028/2012

Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten

Antrag an den Rat 13.06.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 45.2

Originalantrag

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Originalantrag

6527 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2012  
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
 
1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespfl ege wird der für 
Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Kosten für die Stadt Münster sind 
rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu ermitteln. 
 
2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemes senheit überprüft. Die 
Kosten für eine ggf. notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den 
Haushaltsberatungen beziffert. 
 
3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren 
Vergütung von Tagespflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren 
(z.B. 5 Jahre) und Fortbildungen wird geprüft und ein entsprechendes 
(Finanzierungs-) Konzept entwickelt.  
 
4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die 
Kinder mit Behinderung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu 
qualifizieren und angemessen zu bezahlen.  
 
5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für 
die Einrichtung von weiteren Großpflegestellen der Ausbau der 
Kindertagesbetreuung zügiger vorangetrieben werden kann. Ferner macht die 
Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein Mietkostenübernahmebudget 
zur Verfügung gestellt werden soll. 
 
6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung übe r die Mittel aus dem sog. 
Ausgleichsgesetz NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die 
Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die Stadt Münster feststeht. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Die Anpassung der Elternbeitragstabelle in der Kindertagespflege ist überfällig. Sie 
wurde bei der Neugestaltung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen - hier 
zahlen Eltern bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro keinen 
Elternbeitrag - nicht berücksichtigt.  
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag 
„Kindertagespflege ausbauen und 
angemessen ausstatten“ 
 
12.06.2012

2 
 
Aktuelle Beiträge in der Kindertagespflege 
Eltern-
beitrags-
tabelle für 
Kinder-tages-
pflege Jahres-  
Bruttoein-
kommen 
  
bis  
45 
Std.  
mtl.  
bis  
65 Std. 
 
mtl.  
bis  
90 Std. 
 
mtl.  
bis  
110 
Std.  
mtl.  
bis  
130 
Std.  
mtl.  
bis  
155 
Std.  
mtl.  
bis  
175 
Std.  
mtl.  
bis  
195 
Std.  
mtl.  
über  
195 
Std.  
mtl.  
bis 20.000 
€  
0,00 
€  
10,00 € 
 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 €  26,00 €  26,00 € 
bis 25.000 
€  
16,00 
€  
33,00 €  47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 €  95,00 €  103,00 
€ 
bis 37.000 
€  
33,00 
€  
58,00 € 
 81,00 € 96,00 € 115,00 
€ 
130,00 
€ 
154,00 
€  
169,00 
€  
187,00 
€ 
bis 50.000 
€  
49,00 
€  
80,00 € 
 112,00 
€ 
133,00 
€ 
160,00 
€ 
181,00 
€ 
214,00 
€  
235,00 
€  
262,00 
€ 
bis 62.000 
€  
64,00 
€  
103,00 
€  
143,00 
€ 
172,00 
€ 
205,00 
€ 
233,00 
€ 
275,00 
€  
303,00 
€  
339,00 
€ 
über 
62.000 €  
73,00 
€  
115,00 
€  
160,00 
€ 
193,00 
€ 
230,00 
€ 
262,00 
€ 
308,00 
€  
339,00 
€  
381,00 
€  
 
Zu 2.  
Die Verpflegungskostenpauschale muss regelmäßig überprüft werden, damit 
Preissteigerungen bei der Beschaffung von Lebensmitteln berücksichtigt werden, um  
eine ausreichende und gesunde Ernährung der betreuten Kinder sicherzustellen. 
 
Zu 3. 
Die u3 Betreuung soll bis 2013 massiv ausgebaut werden; d.h. die Stadt Münster ist 
auf die Tagespflegepersonen angewiesen und muss für diese Aufgabe werben. Das 
ist nur möglich, wenn durch die Vergütung auch die Wertschätzung für diese wichtige 
Aufgabe, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen deutlich wird. Insbesondere 
langjährige erfahrene und gut ausgebildete Tagespflegepersonen sollten die 
Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ erhalten. Zu prüfen ist somit, wie eine 
Vergütung aussehen kann, die der Qualifikation, den Anforderungen und der 
„Bewährung“ entspricht. 
 
Zu 4. 
Auch Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderungen oder besonderen sozialen 
Schwierigkeiten betreuen, sollten den Anforderungen entsprechend qualifiziert und 
bezahlt werden. 
 
Zu 5. 
Ein zügiger Ausbau der Kindertagesbetreuung im u3 Bereich ist bildungspolitisch und 
im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig. Dafür ist es 
dringend erforderlich, alle Ausbaumöglichkeiten zu nutzen. Aus diesem Grund sollen 
qualifizierte Großpflegestellen in günstig zur Verfügung gestellten bzw. da, wo dies 
nicht möglich ist in angemieteten Räumlichkeiten  geplant und umgesetzt  werden; 
denn die Einrichtung weiterer Großpflegestellen stellt eine schnell umsetzbare, 
flexible Lösung zwischen Tagespflege und Kindertageseinrichtungen dar. Bei der 
Suche entsprechender Räumlichkeiten könnten auch infolge der Profanisierung von 
Kirchen ggf. leer stehende Pfarrhäuser in die Überlegungen einbezogen werden. 
 
Die Finanzierung kann über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen. 
 
Am 11.10.2011 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden, dass bei 
dem milliardenschweren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren 
(U 3) die Voraussetzungen für die Anwendung des Konnexitätsprinzips erfüllt sind mit

3 
 
der Folge, dass das Land den Kommunen die Kosten für diese ihnen übertragene 
Aufgabe ersetzen muss. 
 
Das Familienministerium Nordrhein-Westfalen und die Hauptgeschäftsführer der 
Kommunalen Spitzenverbände haben sich im März diesen Jahres auf Eckpunkte für 
den Referentenentwurf eines Ausgleichsgesetzes verständigt, mit denen das Land 
eine dauerhafte finanzielle Entlastung für die Kosten regeln will, die die Kommunen 
für den weiteren Ausbau und Betrieb zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 
Dreijährige aufbringen müssen. Die Eckpunkte sahen für den Ausbau von Kita-
Plätzen für unter Dreijährige in den Jahren 2012 bis 2018 eine Ausgleichszahlung 
des Landes in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro vor. Es ist 
davon auszugehen, dass demnächst ein entsprechender Gesetzesentwurf dem 
neuen Landtag zur Beratung vorgelegt, positiv entschieden und schnellstmöglich 
umgesetzt wird. 
 
gez. Jutta Möllers  gez. Hery Klas  
gez. Helga Bennink  gez. Jörn Möltgen  
gez. Dr. Petra Diekmann  gez. Anne Naegels  
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen  gez. Carsten Peters  
gez. Gerhard Joksch  gez. Otto Reiners  
gez. Christoph Kattentidt  gez. Tim Rohleder  
gez. Manfred Kehr  gez. Dr. Ludwig Schipmann  
gez. Annette Kemper  gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beratungsverlauf (1)

27.06.2012 Rat
TOP 45.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0028/2012
Typ
Antrag an den Rat
Datum
13.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37