A-R/0028/2012
Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
6527 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2012 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespfl ege wird der für Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Kosten für die Stadt Münster sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu ermitteln. 2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemes senheit überprüft. Die Kosten für eine ggf. notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen beziffert. 3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tagespflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z.B. 5 Jahre) und Fortbildungen wird geprüft und ein entsprechendes (Finanzierungs-) Konzept entwickelt. 4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu qualifizieren und angemessen zu bezahlen. 5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für die Einrichtung von weiteren Großpflegestellen der Ausbau der Kindertagesbetreuung zügiger vorangetrieben werden kann. Ferner macht die Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein Mietkostenübernahmebudget zur Verfügung gestellt werden soll. 6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung übe r die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die Stadt Münster feststeht. Begründung: Zu 1. Die Anpassung der Elternbeitragstabelle in der Kindertagespflege ist überfällig. Sie wurde bei der Neugestaltung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen - hier zahlen Eltern bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro keinen Elternbeitrag - nicht berücksichtigt. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag „Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ 12.06.2012 2 Aktuelle Beiträge in der Kindertagespflege Eltern- beitrags- tabelle für Kinder-tages- pflege Jahres- Bruttoein- kommen bis 45 Std. mtl. bis 65 Std. mtl. bis 90 Std. mtl. bis 110 Std. mtl. bis 130 Std. mtl. bis 155 Std. mtl. bis 175 Std. mtl. bis 195 Std. mtl. über 195 Std. mtl. bis 20.000 € 0,00 € 10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 € 26,00 € bis 25.000 € 16,00 € 33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € bis 37.000 € 33,00 € 58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € bis 50.000 € 49,00 € 80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € bis 62.000 € 64,00 € 103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € über 62.000 € 73,00 € 115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 € Zu 2. Die Verpflegungskostenpauschale muss regelmäßig überprüft werden, damit Preissteigerungen bei der Beschaffung von Lebensmitteln berücksichtigt werden, um eine ausreichende und gesunde Ernährung der betreuten Kinder sicherzustellen. Zu 3. Die u3 Betreuung soll bis 2013 massiv ausgebaut werden; d.h. die Stadt Münster ist auf die Tagespflegepersonen angewiesen und muss für diese Aufgabe werben. Das ist nur möglich, wenn durch die Vergütung auch die Wertschätzung für diese wichtige Aufgabe, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen deutlich wird. Insbesondere langjährige erfahrene und gut ausgebildete Tagespflegepersonen sollten die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ erhalten. Zu prüfen ist somit, wie eine Vergütung aussehen kann, die der Qualifikation, den Anforderungen und der „Bewährung“ entspricht. Zu 4. Auch Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderungen oder besonderen sozialen Schwierigkeiten betreuen, sollten den Anforderungen entsprechend qualifiziert und bezahlt werden. Zu 5. Ein zügiger Ausbau der Kindertagesbetreuung im u3 Bereich ist bildungspolitisch und im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig. Dafür ist es dringend erforderlich, alle Ausbaumöglichkeiten zu nutzen. Aus diesem Grund sollen qualifizierte Großpflegestellen in günstig zur Verfügung gestellten bzw. da, wo dies nicht möglich ist in angemieteten Räumlichkeiten geplant und umgesetzt werden; denn die Einrichtung weiterer Großpflegestellen stellt eine schnell umsetzbare, flexible Lösung zwischen Tagespflege und Kindertageseinrichtungen dar. Bei der Suche entsprechender Räumlichkeiten könnten auch infolge der Profanisierung von Kirchen ggf. leer stehende Pfarrhäuser in die Überlegungen einbezogen werden. Die Finanzierung kann über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen. Am 11.10.2011 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden, dass bei dem milliardenschweren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U 3) die Voraussetzungen für die Anwendung des Konnexitätsprinzips erfüllt sind mit 3 der Folge, dass das Land den Kommunen die Kosten für diese ihnen übertragene Aufgabe ersetzen muss. Das Familienministerium Nordrhein-Westfalen und die Hauptgeschäftsführer der Kommunalen Spitzenverbände haben sich im März diesen Jahres auf Eckpunkte für den Referentenentwurf eines Ausgleichsgesetzes verständigt, mit denen das Land eine dauerhafte finanzielle Entlastung für die Kosten regeln will, die die Kommunen für den weiteren Ausbau und Betrieb zusätzlicher Betreuungsplätze für unter Dreijährige aufbringen müssen. Die Eckpunkte sahen für den Ausbau von Kita- Plätzen für unter Dreijährige in den Jahren 2012 bis 2018 eine Ausgleichszahlung des Landes in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro vor. Es ist davon auszugehen, dass demnächst ein entsprechender Gesetzesentwurf dem neuen Landtag zur Beratung vorgelegt, positiv entschieden und schnellstmöglich umgesetzt wird. gez. Jutta Möllers gez. Hery Klas gez. Helga Bennink gez. Jörn Möltgen gez. Dr. Petra Diekmann gez. Anne Naegels gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Carsten Peters gez. Gerhard Joksch gez. Otto Reiners gez. Christoph Kattentidt gez. Tim Rohleder gez. Manfred Kehr gez. Dr. Ludwig Schipmann gez. Annette Kemper gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0028/2012
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 13.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37