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V/0191/2010

Wiederwahl des Beigeordneten Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs

Vorlagen 09.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1600 Zeichen

V/0191/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wiederwahl des Beigeordneten Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Herr Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs wird mit Wirkung vom 15.07.2010 als Beigeordneter der Stadt 
Münster wiedergewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Dr. Heinrichs wurde erstmalig mit Wirkung ab 14.07.1994 zum Beigeordneten der Stadt 
Münster gewählt und vom Rat am 30.01.2002 mit Wirkung ab 15.07.2002 wiedergewählt. Die acht-
jährige Wahlzeit von Herrn Stadtrat Dr. Heinrichs als Beigeordneter der Stadt Münster läuft am 
14.07.2010 ab. Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW darf die Wiederwahl frühestens 6 Monate vor 
Ablauf der Wahlzeit erfolgen.  
Die Wahlzeit von Herrn Dr. Heinrichs endet mit Ablauf des Monats, in dem Herr Dr. Heinrichs die 
Altersgrenze erreicht (März 2012). 
 
Nach § 2 Abs. 3 Eingruppierungsverordnung können Wahlbeamte im Falle ihrer Wiederberufung 
nach Ableisten ihrer Amtszeit für ihre Person die Bezüge der nächst höheren Besoldungsgruppe 
erhalten. Herr Dr. Heinrichs wurde bereits mit Beginn der Wahlzeit zum 15.07.2002 in die höchst-
mögliche Besoldungsgruppe B 6 eingewiesen.  
 
 
 
 
gez. Markus Lewe 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0191/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Lewe 
Ruf: 
0251/492-6000 
E-Mail: 
Lewe@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

17.03.2010 Rat
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0191/2010
Typ
Vorlagen
Datum
09.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37