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2014/0344

Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Private

Magistratsvorlage 25.08.2014

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2014/0344

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2014/0344

5343 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat III 
Dezernat IV  
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 32 
IV 10 
III 20 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0344 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 1220 90 
Kostenstelle:  032-005-1000 Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1220-91 Sachkonto: 6139100 
 
Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Private  
 
Vorlage vom: 25.08.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat stimmt einer Ausschreibung und Beauftragung der Überwachung des ruhenden 
Verkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Umfang von sechs Vollzeitpersonen für die 
Dauer von drei Jahren zu.  
 
Die Kosten dieser Maßnahme sind durch zusätzliche Einnah men bei der Kostenstelle 032 -002-
1000, Kostenträger 1220 -91, Sachkonto 5150100 (Verwarnungsgelder nach StVG) gedeckt.  
 
Die Rechte der Personalvertretung sind zu wahren.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  25.8.2014  
 
Am 2.6.2004 hat der Magistrat beschlossen, für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein privates Sicherheitsunternehmen im Umfang von vier 
Vollzeitpersonen zu beauftragen. Nach erfolgter Ausschreibung wurde der Firma Securitas 
Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG in Frankfurt der Auftrag zur Überlassung von vier fachlich 
und persönlich befähigten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zur Überwachung des ruhenden 
Verkehrs für die Dauer eines Jahres erteilt. Am 8.3.2006 hat der Magistrat beschlossen, den 
Leistungsvertrag mit der Firma Securitas um ein weiteres Jahr fortzuführen und am 16.5. 2007 
hat der Magistrat beschlossen, den Vertrag auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Der Vertrag 
sieht insoweit eine Verlängerungsklausel vor, nach welcher sich dieser automatisch um jeweils 
sechs Monate verlängert, soweit er nicht einen Monat vorher von einer der beiden Parteien 
gekündigt wird. 
 
Ein anwaltlich vertretenes Konkurrenzunternehmen rügt seit April dieses Jahres die 
beschriebene Vergabepraxis als sogenannte „de-facto-Vergabe“ und mahnt unter Androhung 
rechtlicher Schritte an, den „vergaberechtswidrigen Zustand unverzüglich zu beseitigen und 
die Leistungen europaweit und vergaberechtskonform in den Wettbewerb zu stellen.“ 
 
Seitens des Bürger- und Ordnungsamtes wurde daraufhin eine rechtliche Überprüfung 
eingeleitet. Nach dem Ergebnis dieser Überprüfung, in die die Vergabe- und Beschaffungsstelle 
sowie das Rechtsamt eingeschaltet waren, muss davon ausgegangen werden, dass die 
eingetretenen mehrfachen, automatischen Verlängerungen rechtswidrig sind. Das Rechtsamt 
sieht in einem Gutachten zwar Vertragsverlängerungen grundsätzlich für zulässig an, hält aber 
eine Vertragslaufzeit von zwischenzeitlich fast zehn Jahren unter Ausschluss des Wettbewerbs 
für zumindest sehr problematisch. Dieser Einschätzung ist zu folgen. Die Leistungen sollen 
daher neu ausgeschrieben werden. 
 
Eine Neuausschreibung und Neubeauftragung ist deshalb unverzichtbar, da die Aufgabe der 
Überwachung des ruhenden Verkehrs sonst durch die Kommunalpolizei wegen zahlreicher 
anderer Aufgaben nicht mehr in dem erforderlichen Umfang wahrgenommen werden kann. Der 
Einsatz der privaten Verkehrsüberwacher hat sich zudem über Jahre bewährt. 
 
Statt vier sollen künftig sechs Vollzeitkräfte zum Einsatz kommen. Insbesondere zwecks 
Freihaltung von Feuerwehrangriffswegen, zugeparkten Kreuzungsbereichen sowie Rad- und 
Gehwegen erscheint eine Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlich. 
Hinzu kommt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Parkraumbewirtschaftung ausweitet 
und noch weiter ausweiten wird. Diese Parkzonen müssen dann ebenfalls überwacht werden, 
was einen verstärkten Personaleinsatz bei der Kommunalpolizei erfordert. Entsprechendes gilt 
für entstehende neue Stadtviertel und für die Konversionsflächen. 
 
Mehrkosten entstehen durch die Ausweitung der Leistungen auf sechs Vollzeitkräfte nicht. Es 
kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen Verwarnungsgeldeinahmen 
die Kosten für die Bereitstellung von zwei zusätzlichen privaten Verkehrsüberwachern mehr  als 
ausgleichen werden. Im Haushalt 2015 sind für vier private Verkehrsüberwacher/innen 
Haushaltsmittel in Höhe von 238.500,- € eingestellt. Dieser Betrag müsste im Falle einer 
Ausweitung der privaten Verkehrsüberwachung auf sechs Vollzeitkräfte auf 360.000,- € jährlich 
aufgestockt werden. Dem Mehrbetrag von ca. 120.000,- € stünden zu erwartende 
Mehreinnahmen bei den Verwarnungsgeldern in Höhe von mindestens 200.000,- € gegenüber. 
 
Darmstadt, 25. August 2014 
 
Der Dezernent I Der Dezernent II  Die Dezernentin III Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch Rafael Reißer  Cornelia Zuschke André Schellenberg 
Oberbürgermeister Bürgermeister  Stadträtin  Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 52
TOP 39
TOP 3
TOP 512 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0344
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.08.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00