2014/0344
Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Private
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2014/0344
5343 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 32
IV 10
III 20
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0344
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1220 90
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer: /
Kostenträger: 1220-91 Sachkonto: 6139100
Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Private
Vorlage vom: 25.08.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt einer Ausschreibung und Beauftragung der Überwachung des ruhenden
Verkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Umfang von sechs Vollzeitpersonen für die
Dauer von drei Jahren zu.
Die Kosten dieser Maßnahme sind durch zusätzliche Einnah men bei der Kostenstelle 032 -002-
1000, Kostenträger 1220 -91, Sachkonto 5150100 (Verwarnungsgelder nach StVG) gedeckt.
Die Rechte der Personalvertretung sind zu wahren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.8.2014
Am 2.6.2004 hat der Magistrat beschlossen, für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein privates Sicherheitsunternehmen im Umfang von vier
Vollzeitpersonen zu beauftragen. Nach erfolgter Ausschreibung wurde der Firma Securitas
Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG in Frankfurt der Auftrag zur Überlassung von vier fachlich
und persönlich befähigten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zur Überwachung des ruhenden
Verkehrs für die Dauer eines Jahres erteilt. Am 8.3.2006 hat der Magistrat beschlossen, den
Leistungsvertrag mit der Firma Securitas um ein weiteres Jahr fortzuführen und am 16.5. 2007
hat der Magistrat beschlossen, den Vertrag auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Der Vertrag
sieht insoweit eine Verlängerungsklausel vor, nach welcher sich dieser automatisch um jeweils
sechs Monate verlängert, soweit er nicht einen Monat vorher von einer der beiden Parteien
gekündigt wird.
Ein anwaltlich vertretenes Konkurrenzunternehmen rügt seit April dieses Jahres die
beschriebene Vergabepraxis als sogenannte „de-facto-Vergabe“ und mahnt unter Androhung
rechtlicher Schritte an, den „vergaberechtswidrigen Zustand unverzüglich zu beseitigen und
die Leistungen europaweit und vergaberechtskonform in den Wettbewerb zu stellen.“
Seitens des Bürger- und Ordnungsamtes wurde daraufhin eine rechtliche Überprüfung
eingeleitet. Nach dem Ergebnis dieser Überprüfung, in die die Vergabe- und Beschaffungsstelle
sowie das Rechtsamt eingeschaltet waren, muss davon ausgegangen werden, dass die
eingetretenen mehrfachen, automatischen Verlängerungen rechtswidrig sind. Das Rechtsamt
sieht in einem Gutachten zwar Vertragsverlängerungen grundsätzlich für zulässig an, hält aber
eine Vertragslaufzeit von zwischenzeitlich fast zehn Jahren unter Ausschluss des Wettbewerbs
für zumindest sehr problematisch. Dieser Einschätzung ist zu folgen. Die Leistungen sollen
daher neu ausgeschrieben werden.
Eine Neuausschreibung und Neubeauftragung ist deshalb unverzichtbar, da die Aufgabe der
Überwachung des ruhenden Verkehrs sonst durch die Kommunalpolizei wegen zahlreicher
anderer Aufgaben nicht mehr in dem erforderlichen Umfang wahrgenommen werden kann. Der
Einsatz der privaten Verkehrsüberwacher hat sich zudem über Jahre bewährt.
Statt vier sollen künftig sechs Vollzeitkräfte zum Einsatz kommen. Insbesondere zwecks
Freihaltung von Feuerwehrangriffswegen, zugeparkten Kreuzungsbereichen sowie Rad- und
Gehwegen erscheint eine Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlich.
Hinzu kommt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Parkraumbewirtschaftung ausweitet
und noch weiter ausweiten wird. Diese Parkzonen müssen dann ebenfalls überwacht werden,
was einen verstärkten Personaleinsatz bei der Kommunalpolizei erfordert. Entsprechendes gilt
für entstehende neue Stadtviertel und für die Konversionsflächen.
Mehrkosten entstehen durch die Ausweitung der Leistungen auf sechs Vollzeitkräfte nicht. Es
kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen Verwarnungsgeldeinahmen
die Kosten für die Bereitstellung von zwei zusätzlichen privaten Verkehrsüberwachern mehr als
ausgleichen werden. Im Haushalt 2015 sind für vier private Verkehrsüberwacher/innen
Haushaltsmittel in Höhe von 238.500,- € eingestellt. Dieser Betrag müsste im Falle einer
Ausweitung der privaten Verkehrsüberwachung auf sechs Vollzeitkräfte auf 360.000,- € jährlich
aufgestockt werden. Dem Mehrbetrag von ca. 120.000,- € stünden zu erwartende
Mehreinnahmen bei den Verwarnungsgeldern in Höhe von mindestens 200.000,- € gegenüber.
Darmstadt, 25. August 2014
Der Dezernent I Der Dezernent II Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0344
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.08.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00