AFO/0002/2022
Anfrage zur Vorlage V/0606/2021 Bebauungsplan Nr. 619 und 91. Änderung des Flächennutzungsplans Mauritz-Ost/ZUE/Am Pulverschuppen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme AFO/0002/2022 (nicht barrierefrei)
8364 Zeichen
V/0606/2021 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Vorlage V/0606/2021 Bebauungsplan Nr. 619 und 91. Änderung des Flächennutzungsplans Mauritz-Ost / ZUE / Am Pulverschuppen - Antworten der Stadtverwaltung 1. Für welche Häuser soll die Straße „Am Pulverschuppen“ als öffentliche Straße genutzt werden? Antwort: Grundsätzlich steht die Entscheidung noch aus, ob der in den Geltungsbereich einbezogene Abschnitt der Straße „Am Pulverschuppen“ als öffentliche Verkehrs- fläche festgesetzt, im üblichen Standard ausgebaut und gewidmet wird. Erschlie- ßungsfunktion könnte sie dann für die unmittelbaren An - bzw. Hinterlieger (vgl. auch Klarstellungssatzung „Am Pulverschuppen / Wilhelmshavenufer“ gem. § 34 (4) Satz 1 BauGB) haben. 2. Welche Hausbesitzer:innen sollen Anliegerbeiträge zahlen? Werden diese Anwohnenden in Kürze darüber informiert bzw. wann werden sie infor- miert? Antwort: Die Straße „Am Pulverschuppen“ ist derzeitig eine nicht öffentlich gewidmete Pri- vatstraße im Besitz verschiedener Eigentümer/innen. Sollte die Straße im Wege der B-Plan-Aufstellung als öffentliche Verkehrsfläche eingeplant werden, wäre es erforderlich, sämtliche Grundstücksflächen (Verkehrsflächen) für den zukünftigen Straßenausbau seitens der Stadt Münster zu erwerben. Nach entsprechender Ausbauplanung, die auf den Vorgaben des B -Planes basieren müsste, würde die dann öffentliche Straße erstmalig endg ültig entsprechend den städtischen Sat- zungsbestimmungen im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts hergestellt. Das würde eine Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten (einschließlich Kosten des Grunderwerbs) nach sich ziehen. Die Eigentümerinnen bzw. Eigentü- mer der von der Straße Am Pulverschuppen erschlossenen Grundstücke würden zu 90 % an den Kosten beteiligt. Die Verteilung der Kosten richtet sich nach den Grundstücksgrößen und deren Ausnutzbarkeit. Über Planungen, die sich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungs- plans ergeben, wird die Öffentlichkeit im Rahmen der üblichen Beteiligungsschritte informiert. Der sich erst im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren entwi- ckelnde Vorentwurf der straßenbautechnischen Ausführungsplanung wird mit den Anliegern zu erörtern sein und in einen Baubeschluss münden, der in den politi- schen Gremien zu beraten ist. 3. Bleibt es bei den bekannten Personengruppen in der ZUE und gibt es Kon- zepte, um möglichen Streitigkeiten und Kontroversen unterschiedlicher Kulturen vorzubeugen? Antwort: In der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Am Pulverschuppen soll, wie auch bisher in der ZUE an der York-Kaserne, eine Unterbringung von verschiede- nen Personengruppen ermög licht werden. Hierzu gehören Familien, alleinrei- sende Frauen und Männer sowie kinderlose Paare. Aufgrund der stetigen Zuwan- derung aus verschiedensten Regionen ist davon auszugehen, dass weiterhin eine Vielfalt an Abstammungen, Kulturen und Religionen vertreten sein wird. Im Zuge der Errichtung und des Betriebs von Unterbringungseinrichtungen wurden Konzepte entwickelt, die ein Zusammenleben trotz vorherrschender Vielfalt und Unterschiede zusätzlich unterstützen. Hierzu gehört beispielsweise das Landes- gewaltschutzkonzept, welches grundlegende Regelungen und Empfehlungen zur gleichzeitigen Unterbringung von verschiedenen Personengruppen beinhaltet. Zu- dem beauftragt die Bezirksregierung einen Sicherheitsdienstleister und ein Betreu- ungsdienstleister, die sich zum einen um die Sicherheit auf dem Gelände und zum anderen um die Betreuung der Bewohner kümmern. Beiden Dienstleistern obliegt die Aufgabe zur Bewahrung eines friedlichen Zusammenlebens vor Ort sowie die Pflicht zur Deeskalation in Streitfällen. Es wird zu dem darauf geachtet, dass die Mitarbeiter des Betreuungsdienstleisters über eine Vielzahl an Sprachkenntnissen verfügen, um eine angemessene Kommunikationsstruktur zu gewährleisten. Au- ßerdem werden die Mitarbeiter der Dienstleister in regelmäßigen Abstände n ge- schult, um Streitsituationen und Kontroversen bestmöglich entgegen zu wirken. In der Regel gestaltet sich das Zusammenleben im Hinblick auf mögliche Streitig- keiten und Kontroversen unterschiedlicher Kulturen friedlich. 4. Gibt es ein Sicherheitskonzept, wird die Polizei beteiligt? Antwort: Für die ZUE gibt es unterschiedliche Konzepte und Akteure, die zur Sicherheit in der Einrichtung beitragen. Die sog. Zusammenarbeitsvereinbarung der ZUE Münster sichert und bestärkt die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen der Bezirksregierung Münster, der Po- lizei, der Feuerwehr, der Stadt Münster sowie der beiden vor Ort tätigen Dienst- leister. Sie legt Abläufe und Akteure in verschiedenen Konstellationen z.B. Feuer- alarm fest, wird stetig aktualisiert und jährlich unterzeichnet. Neben den anlassbe- zogenen Abstimmungen der benannten Akteure findet halbjährig ein allgemeiner Austausch zur Unterbringungssituation (sog. Runder Tisch) statt, wo insbesondere die Sicherheit auf dem Gelände und in der Umgebung der ZUE thematisiert wird. Die Wahrung der Sicherheit auf dem Gelände obliegt dem beauftragten Sicher- heitsdienstleister. Er setzt die durch das Land NRW als Betreiber der Einrichtung vertraglich geregelten Vorgaben um und kooperiert vor Ort mit den Einsatzkräf- ten der Polizei und Feuerwehr. Die Polizei wird somit sowohl grundsätzlich als auch anlassbezogen regelmäßig beteiligt. Sofern erste Planungsunterlagen seitens der Stadt vorliegen, sollte zu- dem eine frühzeitige Einbindung der Polizei erfolgen, um diese aus polizeilicher Sicht zu bewerten. 5. Werden die Anwohnenden noch vor dem Bebauungsplanverfahren über die Planungen informiert? Antwort: Mit dem aktuell anstehenden Aufstellungsbeschluss startet das Bebauungsplan- verfahren bereits. Er dient zur ersten Information über anstehende Planungen. Das Verfahren beinhaltet dann die frühzeitige Beteilig ung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB, im Rahmen derer vertiefende Informationen zur Planung gege- ben werden – sie ist nicht auf die Anwohnenden beschränkt, sondern bezieht die Allgemeinheit ein. Inwieweit eine Präsenzveranstaltung stattfinden kann, oder der Weg über eine Präsentation im Internet gewählt werden muss, hängt von den zu dem Zeitpunkt ermittelten Pandemie-Inzidenzen ab. Außerhalb der im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehenen Beteiligungsschritte sind keine Informationsveranstaltungen vorgesehen. 6. Was passiert mit den Mietwohnungen bzw. Mieter:innen in Gebäuden, die der BiMA gehören? Antwort: Die Grundstücke der Gebäude 259 und 261 stehen nicht in städt. Eigentum. Die Häuser genießen Bestandsschutz. Über die Verwendung der B ImA-Mietwohnun- gen entscheidet die BImA, seitens der Stadt Münster ist momentan keine Verän- derung der Situation vorgesehen. 7. Wie genau verläuft die Zufahrt zur ZUE? Antwort Stadtverwaltung: Die Zufahrt der künftigen ZUE ist unverändert über die heute bereits vorhandene südliche Zufahrt entlang der Lärmschutzwand von der gemeinsamen neuen An- bindung L 843 „Warendorfer Straße“ zur ehemaligen Kasernenfläche vorgesehen. Eine Anbindung von Westen über die dort nord -südlich verlaufende Straße „Am Pulverschuppen“ ist nicht geplant. 8. Es werden sicherlich schon Pläne für den Bau vorliegen. Wird die Öffent- lichkeit zu den Bauplänen vor dem Bebauungsplanverfahren informiert? Antwort: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird die Öffentlichkeit zweimal hin- sichtlich der im Bebauungsplan festzusetzenden Inhalte (wie bspw. zu Nutzungs- art, Baugrenzen, Gebäudehöhen, Verkehrserschließung) einbezogen. Für die dann auf Basis dieser Festsetzungen des Bebauungsplans zu entwi- ckelnden konkreten Gebäudeentwürfe steht üblicherweise keine weitere Beteili- gung der Nachbarschaft an. 9. Wie lange soll die ZUE voraussichtlich am Standort bleiben? Was passiert nach der Nutzung durch eine ZUE mit den Gebäuden (Konzept Nachnut- zung)? Antwort Stadtverwaltung: Die Vereinbarung zwischen Stadt und Land sieht vor, dass die Stadt dem Land die hergerichtete ZUE an dem Alternativstandort unbefristet zur Verfügung stellt. Für eine etwaige langfristig dann anstehende Nachfolgenutzung sollte der Ge- bäudeentwurf ausreichend Flexibilität bieten – auch wenn noch keinerlei Überle- gungen hierzu bestehen. 61.33 - Schaumann / Blick-Veber, Februar 2022
Originalanfrage AFO/0002/2022
2289 Zeichen
AFOI 22 SPD-Fraktion SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster in der Bezirksvertretung Münster-Ost Am Lohausbach 37 An den 48155 Münster Bezirksbürgermeister Telefon: 0251 624180 des Stadtbezirks Münster-Ost Mobil: 0174 6740536 Herrn Benedikt Spangenberg Ansprechpartner: Vennemannstraße 5 Prof. Dr. Peter Wagner 48157 Münster www.spd-muenster.de 20. Januar 2022 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Vorlage V/0606/2021 Bebauungsplan Nr. 619 und 91. Änderung des Flächennutzungsplans Mauritz-Ost / ZUE / Am Pulverschuppen Zu der oben genannten Vorlage, die im Zusammenhang mit der geplanten Zentralen Unterbringungseinrich- tung (ZUE) für Geflüchtete im Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich Am Pulverschuppen/ Coppenrathsweg /Waren- dorfer Straße steht, haben wir einen intensiven Austausch mit Anwohnenden gesucht. Diesen Austausch nehmen wir zum Anlass, um bedeutende Fragen und Anliegen von Anwohnenden an die Ver- waltung zu adressieren: ®e Für welche Häuser soll die Straße „Am Pulverschuppen“ als öffentliche Straße genutzt werden? ®e _ Welche Hausbesitzer:innen sollen Anliegerbeiträge zahlen? Werden diese Anwohnenden in Kürze darüber informiert bzw. wann werden sie informiert? « Bleibt es bei den bekannten Personengruppen in der ZUE und gibt es Konzepte, um möglichen Streitigkeiten und Kontroversen unterschiedlicher Kulturen vorzubeugen? e Gibtesein Sicherheitskonzept, wird die Polizei beteiligt? ® _ Werden die Anwohnenden noch vor dem Bebauungsplanverfahren über die Planungen informiert? e _ Was passiert mit den Mietwohnungen bzw. Mieter:innen in Gebäuden, die der BIMA gehören? «e Wie genau verläuft die Zufahrt zur ZUE? e Es werden sicherlich schon Pläne für den Bau vorliegen. Wird die Öffentlichkeit zu den Bauplänen vor dem Bebauungsplanverfahren informiert? ® Wie lange soll die ZUE voraussichtlich am Standort bleiben? Was passiert nach der Nutzung durch eine ZUE mit den Gebäuden (Konzept Nachnutzung)? Wir bitten die Stadtverwaltung freundlich um Beantwortung unserer Fragen schriftlich oder mündlich zur nächs- ten Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost. Freundliche Grüße Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Vennemannstraße 5
- Warendorfer Straße
- Coppenrathsweg
- Wilhelmshavenufer
- Am Pulverschuppen
- Am Lohausbach 37
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFO/0002/2022
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 24.01.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 15:53