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A-R/0071/2020

Klimaschutz braucht effiziente Gebäude: Klimagerechte Weiterentwicklung der Wärmedämmstandards in Münster

Antrag an den Rat 19.08.2020

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a-r-0071-2020-Klimaschutz braucht effiziente Gebäude - Klimagerechte Weiterentwicklung der Wärmedämmstandards in Münster

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a-r-0071-2020-Klimaschutz braucht effiziente Gebäude - Klimagerechte Weiterentwicklung der Wärmedämmstandards in Münster

3281 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0071/2020 
 
                    
 
 
 
 
 
18. August 2020 
 
Ratsantrag:  
Klimaschutz braucht effiziente Gebäude: Klimagerechte Weiterentwicklung der 
Wärmedämmstandards in Münster  
 
Der Rat möge beschliessen:  
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verpflichtung zur Einhaltung von 
Wärmedämmstandards bei Verkauf und Erbpachtvergabe städtischer Baugrundstücke 
in Hinsicht auf die folgenden Punkte zu überarbeiten: 
1. Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude mit Aufenthaltsfunktion (z.B. 
Bürogebäude) müssen mindes tens die Energiestandards des KfW -
Effizienzhaus 40 erfüllen. 
2. Nichtwohngebäude ohne Aufenthaltsfunktion (z.B. Industriehallen) müssen 
mindestens die Energiestandards des KfW-Effizienzgebäudes 55 erfüllen. 
3. Grundsätzlich ist auf jedem neu errichteten Gebäude eine Photovoltaikanlage 
oder eine solarthermische Anlage zu errichten.  Die Verpflichtung für eine PV -
Anlage entfällt  für den sozialen Wohnungsbau , sofern der Betrieb einer PV -
Anlage nachweislich nicht wirtschaftlich möglich ist. 
4. Bei der Anwendung der Wärmedämmstandards im sozialen Wohnungsbau sind 
die Förderungsbestimmungen (WFB NRW 2020) zu berücksichtigen.  Sozialer 
Wohnungsbau kann weiterhin als KfW -Effizienzhaus 55 errichtet werden, falls 
die Realisierung des KfW -40-Standards gegenüber dem KfW -55-Standard 
nachweislich und unvermeidbar in der Summe mit einem Verzicht auf öffentliche 
Fördermittel in nicht unerheblichem Umfang verbunden ist. 
Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser städtischen Wärmedämmstandards wird wie 
bisher in die Kauf- und Erbpachtverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und ihre 
Einhaltung vertraglich abgesichert. Analog werden die Regelungen bei den 
städtebaulichen Vert rägen und Durchführungsverträgen nach Baugesetzbuch 
angewandt.

Antrag an den Rat A-R/0071/2020 
 
Begründung: 
Über die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Münster entfallen auf Wärme und damit 
auf den Gebäudesektor. Hinsichtlich des häufig schlecht gedämmten 
Gebäudebestands stehen die Stadt Münster und ihre Bürgerinnen und Bürger daher 
bereits vor erheblichen Anstrengungen zur Energieeinsparung, um Münster 
klimaneutral zu machen. 
Damit die Gebäude, die wir  heute und in Zukunft noch  neu bauen, klimapolitisch 
zukunftsfähig und nicht in we nigen Jahrzehnten ebenfalls energetisch 
sanierungsbedürftig sind, müssen für den Neubau von Gebäuden hohe energetische 
Standards gelten. Daher soll der aktuelle KfW55 -Standard beim Neubau von 
Wohngebäuden auf städtischen Grundstücken möglichst schnell zum erheblich 
effizienteren KfW40-Standard (mit Verpflichtung zum Einbau einer Anlage zur Nutzung 
Erneuerbarer Energien) weiterentwickelt werden. Die Einführung des KfW40 -
Standards kann aufgrund der attraktiven Förderkulisse durch die KfW -Bank 
vergleichsweise bald und ohne zeitraubende Prüfung seitens der Verwaltung 
umgesetzt werden. Für die Zukunft behalten sich die an diesem Antrag beteiligten 
Fraktionen vor, eine Weiterentwicklung der Anforderungen zum Passivhausstandard 
und zur bilanziellen CO2-Neutralität zu prüfen. 
                              
gez. Gerhard Joksch 
und GAL-Fraktion 
 
gez. Hedwig Liekefedt 
und Fraktion 
 
gez. Heiko Wischnewski 
und Fraktion 
 
gez. Franz Pohlmann  
und Gruppe

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.29 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0071/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
19.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37