A-R/0071/2020
Klimaschutz braucht effiziente Gebäude: Klimagerechte Weiterentwicklung der Wärmedämmstandards in Münster
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a-r-0071-2020-Klimaschutz braucht effiziente Gebäude - Klimagerechte Weiterentwicklung der Wärmedämmstandards in Münster
3281 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0071/2020
18. August 2020
Ratsantrag:
Klimaschutz braucht effiziente Gebäude: Klimagerechte Weiterentwicklung der
Wärmedämmstandards in Münster
Der Rat möge beschliessen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verpflichtung zur Einhaltung von
Wärmedämmstandards bei Verkauf und Erbpachtvergabe städtischer Baugrundstücke
in Hinsicht auf die folgenden Punkte zu überarbeiten:
1. Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude mit Aufenthaltsfunktion (z.B.
Bürogebäude) müssen mindes tens die Energiestandards des KfW -
Effizienzhaus 40 erfüllen.
2. Nichtwohngebäude ohne Aufenthaltsfunktion (z.B. Industriehallen) müssen
mindestens die Energiestandards des KfW-Effizienzgebäudes 55 erfüllen.
3. Grundsätzlich ist auf jedem neu errichteten Gebäude eine Photovoltaikanlage
oder eine solarthermische Anlage zu errichten. Die Verpflichtung für eine PV -
Anlage entfällt für den sozialen Wohnungsbau , sofern der Betrieb einer PV -
Anlage nachweislich nicht wirtschaftlich möglich ist.
4. Bei der Anwendung der Wärmedämmstandards im sozialen Wohnungsbau sind
die Förderungsbestimmungen (WFB NRW 2020) zu berücksichtigen. Sozialer
Wohnungsbau kann weiterhin als KfW -Effizienzhaus 55 errichtet werden, falls
die Realisierung des KfW -40-Standards gegenüber dem KfW -55-Standard
nachweislich und unvermeidbar in der Summe mit einem Verzicht auf öffentliche
Fördermittel in nicht unerheblichem Umfang verbunden ist.
Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser städtischen Wärmedämmstandards wird wie
bisher in die Kauf- und Erbpachtverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und ihre
Einhaltung vertraglich abgesichert. Analog werden die Regelungen bei den
städtebaulichen Vert rägen und Durchführungsverträgen nach Baugesetzbuch
angewandt.
Antrag an den Rat A-R/0071/2020
Begründung:
Über die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Münster entfallen auf Wärme und damit
auf den Gebäudesektor. Hinsichtlich des häufig schlecht gedämmten
Gebäudebestands stehen die Stadt Münster und ihre Bürgerinnen und Bürger daher
bereits vor erheblichen Anstrengungen zur Energieeinsparung, um Münster
klimaneutral zu machen.
Damit die Gebäude, die wir heute und in Zukunft noch neu bauen, klimapolitisch
zukunftsfähig und nicht in we nigen Jahrzehnten ebenfalls energetisch
sanierungsbedürftig sind, müssen für den Neubau von Gebäuden hohe energetische
Standards gelten. Daher soll der aktuelle KfW55 -Standard beim Neubau von
Wohngebäuden auf städtischen Grundstücken möglichst schnell zum erheblich
effizienteren KfW40-Standard (mit Verpflichtung zum Einbau einer Anlage zur Nutzung
Erneuerbarer Energien) weiterentwickelt werden. Die Einführung des KfW40 -
Standards kann aufgrund der attraktiven Förderkulisse durch die KfW -Bank
vergleichsweise bald und ohne zeitraubende Prüfung seitens der Verwaltung
umgesetzt werden. Für die Zukunft behalten sich die an diesem Antrag beteiligten
Fraktionen vor, eine Weiterentwicklung der Anforderungen zum Passivhausstandard
und zur bilanziellen CO2-Neutralität zu prüfen.
gez. Gerhard Joksch
und GAL-Fraktion
gez. Hedwig Liekefedt
und Fraktion
gez. Heiko Wischnewski
und Fraktion
gez. Franz Pohlmann
und Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0071/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37