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2018/0312

Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung

Magistratsvorlage 18.10.2018

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6702 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.10.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
II 40 
III 61 67 
IV 20 
V 50 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0312 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
400 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai -Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung 
 
Vorlage vom: 18.10.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt dem Eckpunktepapier zur Entwicklung und Verwertung der ehemaligen 
Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung zu. 
 
 
Anlagen: EckpunktepapierEckpunktepapier

- 3 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 31.10.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2018 
 
Sachstand städtebauliche Entwicklung ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-
Siedlung 
 
Durch Aufgabe der militärisch genutzten Flächen durch die amerikanischen Streitkräfte wurden 
im Süden der Stadt Darmstadt mehrere Liegenschaften frei. Die St.-Barbara-Siedlung konnte 
bereits im Jahr 2010 einer zivilen Nutzung zugeführt werden und die Entwicklung der 24 ha 
großen Lincoln Siedlung befindet sich derzeit in der Umsetzung und Besiedelung zu einem 
lebendigen Stadtquartier.  
 
Bereits im Jahr 2005 wurde nach § 1 (3) BauGB ein Aufstellungsbeschluss (Nr. 0670) für den 
Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ gefasst. Dieser umfasst 
das Gebiet zwischen Cooperstraße, der Bessunger Kiesgrube, der Ludwigshöhstraße, dem 
Wald südlich des Polizeipräsidiums, dem Wald an der Ludwigshöhe, der Heinrich-Delp-Straße 
und dem Wald zur Heidelberger Landstraße. 
 
Für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele für den Bereich zwischen den Stadtteilen Bes -
sungen und Eberstadt sowie für die Gewährleistung der städtebaulichen, landschaftlichen und 
verkehrlichen Integration der zu entwickelnden Quartie re in das Stadtgefüge ist ein umfassen -
der Planungsprozess durchgeführt worden. Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen -Süd 
vom Mai 2011 stellte hierzu einen ersten Schritt dar.  
Die Rahmenplanung Bessungen-Süd umfasst den gesamten Bereich (Gesamtkonzept) der 
südlich gelegenen Konversionsflächen Lincoln-Siedlung und ehemalige Cambrai-Fritsch-
Kaserne mit Jefferson-Siedlung, sowie das Entwicklungskonzept für die Lincoln Siedlung. 
 
Im Jahr 2017 wurde auf der Grundlage der Rahmenplanung Bessungen-Süd und weiterer 
Gutachten, wie z.B. Verkehrsgutachten ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer 
Wettbewerb ausgelobt, in dem die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt umgesetzt 
werden sollten. Als Sieger des Wettbewerbs ging das Büro Albert Speer und Partner (AS+P) 
aus Frankfurt am Main hervor. In dem anschließenden Vergabeverfahren für die weitere 
Entwicklung und Baurechtschaffung wurde der Auftrag für die Konkretisierung der Planung und 
die Leistung der Bauleitplanung an AS+P vergeben. 
 
In enger Abstimmung mit der Bauverein AG ist das Wettbewerbsergebnis in der Folge durch 
die städtischen Ämter überprüft und weiterqualifiziert worden. Noch in diesem Jahr soll die 
frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens stattfinden.  
 
In Ergänzung zur formellen frühzeitigen Beteiligung nach BauGB wird noch im laufenden Jahr 
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, um die städtebauliche Planung für das 
Areal der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung vorzustellen. 
 
 
Eckpunktepapier 
 
Seit 2013 wird durch die Änderung des sogenannten BImA-Gesetzes den Städten eine 
Erstzugriffsoption für die Bundesliegenschaften eingeräumt. Die Stadt Darmstadt hat für die 
Flächen der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung den Erstzugriff 
beantragt und die Kaufoption an die BVD New Living GmbH & CO. KG bzw. die BVD Wobau 
GmbH & CO. KG (genannt BVD) übertragen. 
 
Zur Vorbereitung der Kaufverhandlungen wurde im Jahr 2016 auf der Grundlage einer 
Machbarkeitsstudie ein kooperatives Wertermittlungsverfahren zwischen der BImA und der 
Stadt Darmstadt durchgeführt. Zur Sicherung der stadtentwicklungspolitischen Ziele und als 
Grundlage für den im Folgenden noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag dient das als 
Anlage beigefügte Eckpunktepapier. Hiermit soll bereits im Kaufvertrag zwischen der der BVD 
und der BImA größtmögliche Verbindlichkeit und Planungssicherheit hergestellt werden. Der 
Kaufvertrag soll noch in 2018 abgeschlossen werden.

Im Eckpunktepapier werden folgende Punkte im Grundsatz geregelt: 
 
- Schaffung von Planungsrecht  
- Flächenanteile der Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, öffentliche Grün- und 
Freiflächen, Wald- und Biotopflächen auf der Grundlage der kooperativen 
Wertermittlung 
- ÖPNV-Erschließung durch Verlängerung der Straßenbahntrasse 
- Herstellung der sozialen Infrastruktur (Schule und Kita, Jugendzentrum, sonstige 
Gemeinbedarfseinrichtungen) 
- Die Quoten zur Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus, sowie weitere 
Sonderwohnformen gem. Beschluss 2017/0031  
- Umsetzung eines Mobilitätsmanagements mit reduziertem Stellplatzschlüssel und 
Parkraumbewirtschaftung als Voraussetzung für die Schaffung der angestrebten rund 
1400 Wohneinheiten im Planungsgebiet 
- Qualitätssicherung der Hochbauten durch wettbewerbliche Verfahren 
 
Die vom Bund in Aussicht gestellte Verbilligungsrichtlinie bei Umsetzung von sozial 
gefördertem Wohnungsbau soll durch die BVD in Anspruch genommen werden. Aufgrund der 
engen zeitlichen Vorgaben in der Verbilligungsrichtlinie ist die Baurechtschaffung als 
priorisiertes Ziel in der Verwaltung umzusetzen. 
 
Im weiteren Bauleitplanverfahren werden die oben genannten Punkte und weitere Regelungen 
durch einen städtebaulichen Vertrag mit der BVD konkretisiert. 
 
Darmstadt, 18.10.2018 
61.1 la          Nst. 2612 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat III 
 
 
 
  
Jochen Partsch   Rafael Reißer    Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadträtin 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

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166 Zeichen

Punkt 36: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung 
 (V-Nr. 2018/0312) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Fraktion UWIGA

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12105 Zeichen

1 
 
Eckpunktepapier Wissenschaftsstadt Darmstadt ./. BVD 
Stand: 18.10.2018  
 
BVD New Living GmbH & Co. KG    Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der ehemaligen Cambrai-Fritsch-
Kaserne und Jefferson-Siedlung Überarbeiteter Entwurf 27.09.2018 
I. Allgemeines 
1. D ie BVD New Living GmbH & Co. KG oder die BVD WoBau GmbH & Co. KG (im 
Folgenden BVD genannt) wird die Flächen der ehemaligen Cambrai-Fritsch Kaserne 
sowie der Jeffersonsiedlung erwerben und nach Maßgabe der Stadtentwicklungsziele 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (im Folgenden Stadt genannt) unter 
Berücksichtigung der gültigen Regelungen und Festlegungen der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) entwickeln. Die BVD haftet für alle Verpflichtungen der 
Gesellschaften des bauverein AG Konzerns gegenüber der Stadt aus diesem 
Eckpunktepapier. 
2. Ziel der Projektentwicklung ist die Schaffung eines qualitativ hochwertigen Quartiers 
für breite Bevölkerungsschichten mit einer guten Ausstattung an sozialer Infrastruktur, 
Versorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf sowie Naherholungs- und 
Freizeitflächen.  
Angestrebt wird die Realisierung einer möglichst Emissionsarmen, bzw. 
Emissionsfreien Energieversorgung des Gebietes. Daher wird der Einsatz von 
Geothermie geprüft. Der Energiebedarf der Gebäude ist dabei an den Erfordernissen 
des Energieversorgungskonzeptes auszurichten. 
Voraussetzung für die erfolgreiche Projektentwicklung ist die Erzielung eines 
positiven wirtschaftlichen Ergebnisses für die BVD. Die gemeinsamen Ziele der BVD 
und der Stadt Darmstadt werden auf dieses Ziel ausgerichtet. 
3. Dieses Eckpunktepapier bildet die Basis für den Kaufvertrag zwischen der BVD und 
der BImA. Durch das Eckpunktepapier wird eine größtmögliche Verbindlichkeit bzw. 
Planungssicherheit angestrebt. Weitere wesentliche Grundlage für den Kaufvertrag ist 
eine zwischen dem Vermessungsamt der Stadt und der BImA durchgeführte 
abschließende Wertermittlung anhand eines im Auftrag der Stadt erstellten 
Konzeptes von Drees & Sommer vom 29.03.2017, die zu einem Wert der oben 
genannten Flächen von 42,9 Mio. Euro geführt hat. AS+P war Gewinner des am 
15.12.2017 entschiedenen städtebaulichen Wettbewerbs für die Flächen von 
Cambrai-Fritsch und Jefferson. Inzwischen wurde AS+P auch mit der Entwicklung 
des Bebauungsplans beauftragt.  
4.  Auf dem Gelände der Jeffersonsiedlung existiert derzeit ein Vertrag zwischen der 
BImA und der Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Jefferson-Siedlung ist 
Bestandteil der unter Ziffer 3 genannten Wertermittlung. Die BVD erklärt die 
Überlassung an die Stadt bis zum Ende des laufenden Vertrages, soweit dies 
zulässig ist zu denselben Konditionen. Für den Fall, dass die Jefferson-Siedlung nicht 
bis zum Ende der Vertragslaufzeit durch die Stadt geräumt werden kann, wird der 
zwischen Stadt und BVD abzuschließende städtebauliche Vertrag Konditionen für

2 
 
Eckpunktepapier Wissenschaftsstadt Darmstadt ./. BVD 
Stand: 18.10.2018  
 
eine weitere Überlassung der Gebäude enthalten, solange damit keine 
Fortschreibung der Wertermittlung durch die BImA verbunden ist. 
5. Eine Gesellschaft der bauverein AG beabsichtigt, die Verbilligungsrichtlinie der BImA 
in A nspruch z u nehm en. Stadt, bauverein A G und B VD w erden al les i n i hrem 
Verantwortungsbereich Erforderliche unternehmen, da mit die dortigen Auflagen (z.B. 
Fertigstellungszeiträume von drei Jahren, Betrauungen etc.) erfüllt werden können. 
II. Verfahrensweise  
1. Zur Schaffung von Planungsrecht wird das Wettbewerbsergebnis für die vorgenannten 
Flächen einvernehmlich von Stadt und BVD gemeinsam mit AS+P weiterentwickelt. Die 
Stadt wird die Interessen ihrer verschiedenen Ämter in geeigneter Art und Weise 
koordinieren und intern abstimmen, um eine möglichst reibungslose Abwicklung zu 
gewährleisten.  
2. Auf Basis des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses werden die städtebaulichen Ziele 
präzisiert. Die Stadt will zeitnah einen Bebauungsplan aufstellen. Die Parteien sind sich 
einig, dass eine rechtliche Verpflichtung der Stadt zur Aufstellung des Bebauungsplans 
durch dieses Eckpunktepapier nicht begründet wird. 
Die Kosten der Bauleitplanung und der notwendigen Gutachten trägt die BVD. 
 
3. Alle im Vorfeld im Auftrag der Stadt und der DSE zur Vorbereitung des 
Bauleitplanverfahrens erarbeiteten Gutachten werden der BVD von der Stadt kostenfrei 
sowohl in Papierform als auch digital zur Verfügung gestellt. 
III. Vorgaben 
1. Im städtebaulichen Entwurf, der auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses in 
enger Abstimmung zwischen Stadt und BVD entwickelt wird, werden öffentliche 
Verkehrs-, Grün- sowie Bau- und Gemeinbedarfsflächen und weitere Flächen dargestellt.  
2. Die Gesamtfläche des Areals beträgt 342.223 m². Hiervon entfallen nach Wertermittlung 
maximal auf Waldflächen 34.378 m² und maximal auf Biotop-Flächen 25.000 m². Die 
Wald- und Biotop-Flächen werden für die weitere Berechnung zunächst von der 
Gesamtfläche abgezogen, sodass eine Restfläche von 282.845 m² verbleibt. Von der 
Restfläche werden maximal 40,5 % (114.552 m²) für öffentliche Verkehrs-, Grün- und 
Gemeinbedarfsflächen von der BVD kostenfrei an die Stadt übertragen. Sollte die Stadt 
eine Übertragung weiterer Flächen wünschen, erfolgt eine Übertragung, soweit diese der 
BVD unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zugemutet werden kann, zum 
Verkehrswert, mindestens jedoch zum Preis, der den Boden- und Gebäudewert 
(Einkaufspreis) sowie in der Summe alle darauf entfallenden 
Grundstücksentwicklungskosten der BVD deckt. Wertermittlungsstichtag ist in diesen 
Fällen der Tag des Kaufvertragsabschlusses zwischen Stadt und BVD. Sollte die 
Übertragung im Umlegungsverfahren erfolgen, ist Wertermittlungsstichtag der Tag der 
Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses.

3 
 
Eckpunktepapier Wissenschaftsstadt Darmstadt ./. BVD 
Stand: 18.10.2018  
 
Soweit die oben genannten Wald- und Biotop-Flächen von der BVD an die Stadt 
übertragen werden, geschieht dies zum Ankaufspreis der BVD gegenüber der BImA zzgl. 
Erwerbsnebenkosten und Entwicklungskosten. 
3. Die Stadt übernimmt die Herstellung (inkl. Kosten) des geplanten neuen 
Straßenbahnanschlusses sowie den vorgesehenen Ausbau der Cooperstraße einschl. 
der Anschlüsse an die Heidelberger Straße. Die Stadt stellt im Rahmen ihrer rechtlichen 
Möglichkeiten sicher, dass dies möglichst zeitgleich vor dem geplanten Bezug der ersten 
Wohnungen erfolgt. 
4. Die Stadt stellt bzw. lässt auf eigene Kosten die für das Baugebiet notwendigen sozialen 
Einrichtungen auf den Flächen der ehemaligen Cambrai-Fritsch Kaserne sowie der 
Jeffersonsiedlung herstellen. Hierzu zählt auch die Errichtung einer Grundschule, von 
drei Kindertagesstätten (eine Kita inkludiert ein Familienzentrum), eines 
Jugendzentrums, sowie sonstige Gemeinbedarfseinrichtungen. Der Erstbezug im 
Bereich Wohnungsbau wird voraussichtlich am 01.05.2022 erfolgen. 
5. Die BVD wird die sich aus dem überarbeiteten Wettbewerbsergebnis ergebenden 
Erschließungsanlagen und öffentlichen Grün- und Freiflächen, darunter ein großer 
Spielplatz mit maximal 5.000 m² Fläche sowie Bewegungsflächen, nach Vorgaben der  
Stadt gemäß dem üblichen städtischen Standardherstellen, und an die Stadt übertragen. 
Die vorgenannten Flächen werden in die unter Ziffer 2 genannten 40,5% eingerechnet. 
Die Einzelheiten sind im städtebaulichen Vertrag zu regeln. 
6. Für die Gesamtzahl der zum Bau kommenden Wohnungen wird die Realisierung von 
sozial gefördertem Wohnungsbau für geringe Einkommen von 25% und für mittlere 
Einkommen von 20% vorgegeben. Bis zu 10% de r Gesamt zum Bau kommenden 
Woh
nungen sollen für Sonderwohnformen (z. B. Wohnprojekte von Genossenschaften, 
Bau- und Wohngruppen, Senioren oder betreutes Wohnen) realisiert werden, welche in 
ihrem Bestand ebenfalls die notwendigen Quoten sozial geförderter Wohnen von 25% für 
geringe Einkommen und von 20% für mittlere Einkommen erfüllen müssen. Die konkrete 
Wohnungsbedarfsplanung (Wohnungsmix) ist mit dem Amt für Wohnungswesen 
abzustimmen und wird Gegenstand des zwischen Stadt und BVD abzuschließenden 
städtebaulichen Vertrages.  
Grundsätzlich gelten die jeweiligen Förderbestimmungen der Richtlinie des Landes 
Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung und der städt. Förderrichtlinien als 
Richtschnur für geförderten Wohnungsbau und Mittelstandsförderung und auch für die 
Förderfähigkeit von Sonderwohnformen oder bestimmten Nutzergruppen. Die Stadt stellt 
die notwendigen Komplementärmittel gemäß der städtischen Förderrichtlinie zur 
Verfügung, um die noch festzulegenden Einstiegsmieten zu sichern. 
Eventuelle Sonderwohnformen werden im Wettbewerbsverfahren für die Bewerber der 
Sonderwohnformen angeboten.  
Falls sich innerhalb einer Bewerbungsphase von drei Monaten ab Beginn des 
Verkaufsverfahrens keine geeigneten Bewerber für die Sonderwohnformen finden, 
können die Flächen anderweitig an Dritte vergeben werden.

4 
 
Eckpunktepapier Wissenschaftsstadt Darmstadt ./. BVD 
Stand: 18.10.2018  
 
7. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des umliegenden 
Verkehrsnetzes wird die Anzahl der Wohneinheiten im Plangebiet unter der Maßgabe, 
dass rechnerisch maximal 0,65 Stellplätze pro W ohneinheit hergestellt werden dürfen, auf  
1.400 Wohneinheiten festgelegt. Die Stadt will eine entsprechende Stellplatzsatzung erlassen. 
Um
 dem Mobilitätsbedürfnis der künftigen Einwohnerinnen und Einwohner trotz 
Stellplatzeinschränkung gerecht werden zu können, wird die Entwicklung eines 
Mobilitätskonzeptes/-managements nach dem Vorbild der Lincolnsiedlung vereinbart. 
Dort gemachte Erfahrungen sollen in die neuen, zwischen Stadt und BVD vertraglich zu 
vereinbarenden Regelungen zur Organisation und Finanzierung des 
Mobilitätsmanagements einfließen. Beide Partner streben eine Verselbständigung von 
Bereitstellung und Bewirtschaftung des Parkraums sowie des Mobilitätsmanagements 
an. Angestrebt wird daher eine faire und angepasste Finanzierung des 
Mobilitätsmanagements. 
8. Klarstellend wird hervorgehoben, dass BVD die drei im Bebauungsplangebiet geplanten 
Sammelgaragen weder bauen noch betreiben muss. Die Stadt Darmstadt und die BVD 
streben an, eine gesonderte private, oder öffentliche Organisation mit dem Bau und 
Betrieb der Sammelgaragen zu verpflichten. 
9. Zur Gewährleistung der städtebaulichen und architektonischen Qualität sollen Käuferin 
und bei Weiterverkauf die späteren Enderwerber von Teilflächen vor Bauantragstellung 
konkurrierende Verfahren zum Hochbau mit mindestens drei Architekten/Architekturbüros 
durchführen. Die Vertretung der Stadt in den jeweiligen Auswahlgremien ist durch BVD 
sicher zu stellen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Einfamilienhäuser. 
10. Der zur Versorgung des Gebietes notwendige Einzelhandel ist zu berücksichtigen. 
Näheres ist im Städtebaulichen Vertrag zu regeln. BVD wird sich um die Ansiedlung des 
Einzelhandels bemühen, steht hierfür aber nicht ein.  
 
11. Die Parteien stimmen überein, dass die gemeinsame Erarbeitung von Entwürfen für 
städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge und Durchführungsverträge, 
insbesondere vor dem Hintergrund der wegen der Verbilligungsrichtlinie bestehenden 
zeitlichen Enge, konzertiertes Handeln auf allen Seiten voraussetzt. 
 
12. Nach Abzug des Eigenanteils der Versorger, werden die künftigen Grundstücke im 
Entwicklungsgebiet mit 100 % des Restbetrages der Herstellungs- und 
Entwicklungskosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen inklusive der Kosten 
für die Grundversorgung (Gas, Wasser, Strom) sowie der zusätzlichen Versorgung mit 
Wärme und bspw. Elektromobilität belastet. Die Verteilung dieser Kosten erfolgt in 
Anlehnung an die Erschließungsbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
13. Das zwischen Magistrat und BVD abgestimmte Eckpunktepapier wird der 
Stadtverordnetenversammlung in der im Dezember 2018 stattfindenden Sitzung zur 
Beschlussfassung vorgelegt, um die Voraussetzungen für die Ausübung des 
Vorkaufsrechts durch BVD zu schaffen.

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224 Zeichen

Punkt 11: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung 
 (V-Nr. 2018/0312) 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
 zuzustimmen. 
  
 Gegenstimme: Fraktion UWIGA

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269 Zeichen

Punkt 13: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung 
 (V-Nr. 2018/0312) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen AfD und UWIGA 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

2018/0312

6612 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.10.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0312 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai -Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung 
 
Vorlage vom: 18.10.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt dem Eckpunktepapier zur Entwicklung und Verwertung der ehemaligen 
Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung zu. 
 
 
Anlagen: EckpunktepapierEckpunktepapier 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2018 
 
Sachstand städtebauliche Entwicklung ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-
Siedlung 
 
Durch Aufgabe der militärisch genutzten Flächen durch die amerikanischen Streitkräfte wurden 
im Süden der Stadt Darmstadt mehrere Liegenschaften frei. Die St.-Barbara-Siedlung konnte 
bereits im Jahr 2010 einer zivilen Nutzung zugeführt werden und die Entwicklung der 24 ha 
großen Lincoln Siedlung befindet sich derzeit in der Umsetzung und Besiedelung zu einem 
lebendigen Stadtquartier.  
 
Bereits im Jahr 2005 wurde nach § 1 (3) BauGB ein Aufstellungsbeschluss (Nr. 0670) für den 
Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ gefasst. Dieser umfasst 
das Gebiet zwischen Cooperstraße, der Bessunger Kiesgrube, der Ludwigshöhstraße, dem 
Wald südlich des Polizeipräsidiums, dem Wald an der Ludwigshöhe, der Heinrich-Delp-Straße 
und dem Wald zur Heidelberger Landstraße. 
 
Für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele für den Bereich zwischen den Stadtteilen Bes -
sungen und Eberstadt sowie für die Gewährleistung d er städtebaulichen, landschaftlichen und 
verkehrlichen Integration der zu entwickelnden Quartiere in das Stadtgefüge ist ein umfassen -
der Planungsprozess durchgeführt worden. Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen -Süd 
vom Mai 2011 stellte hierzu einen ersten Schritt dar.  
Die Rahmenplanung Bessungen-Süd umfasst den gesamten Bereich (Gesamtkonzept) der 
südlich gelegenen Konversionsflächen Lincoln-Siedlung und ehemalige Cambrai-Fritsch-
Kaserne mit Jefferson-Siedlung, sowie das Entwicklungskonzept für die Lincoln Siedlung. 
 
Im Jahr 2017 wurde auf der Grundlage der Rahmenplanung Bessungen-Süd und weiterer 
Gutachten, wie z.B. Verkehrsgutachten ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer 
Wettbewerb ausgelobt, in dem die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt umgesetzt 
werden sollten. Als Sieger des Wettbewerbs ging das Büro Albert Speer und Partner (AS+P) 
aus Frankfurt am Main hervor. In dem anschließenden Vergabeverfahren für die weitere 
Entwicklung und Baurechtschaffung wurde der Auftrag für die Konkretisierung der Planung und 
die Leistung der Bauleitplanung an AS+P vergeben. 
 
In enger Abstimmung mit der Bauverein AG ist das Wettbewerbsergebnis in der Folge durch 
die städtischen Ämter überprüft und weiterqualifiziert worden. Noch in diesem Jahr soll die 
frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens stattfinden.  
 
In Ergänzung zur formellen frühzeitigen Beteiligung nach BauGB wird noch im laufenden Jahr 
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, um die städtebauliche Planung für das 
Areal der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung vorzustellen. 
 
 
Eckpunktepapier 
 
Seit 2013 wird durch die Änderung des sogenannten BImA-Gesetzes den Städten eine 
Erstzugriffsoption für die Bundesliegenschaften eingeräumt. Die Stadt Darmstadt hat für die 
Flächen der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung den Erstzugriff 
beantragt und die Kaufoption an die BVD New Living GmbH & CO. KG bzw. die BVD Wobau 
GmbH & CO. KG (genannt BVD) übertragen. 
 
Zur Vorbereitung der Kaufverhandlungen wurde im Jahr 2016 auf der Grundlage einer 
Machbarkeitsstudie ein kooperatives Wertermittlungsverfahren zwischen der BImA und der 
Stadt Darmstadt durchgeführt. Zur Sicherung der stadtentwicklungspolitischen Ziele und als 
Grundlage für den im Folgenden noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag dient das als 
Anlage beigefügte Eckpunktepapier. Hiermit soll bereits im Kaufvertrag zwischen der der BVD 
und der BImA größtmögliche Verbindlichkeit und Planungssicherheit hergestellt werden. Der 
Kaufvertrag soll noch in 2018 abgeschlossen werden.

- 4 - 
Im Eckpunktepapier werden folgende Punkte im Grundsatz geregelt: 
 
- Schaffung von Planungsrecht  
- Flächenanteile der Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, öffentliche Grün- und 
Freiflächen, Wald- und Biotopflächen auf der Grundlage der kooperativen 
Wertermittlung 
- ÖPNV-Erschließung durch Verlängerung der Straßenbahntrasse 
- Herstellung der sozialen Infrastruktur (Schule und Kita, Jugendzentrum, sonstige 
Gemeinbedarfseinrichtungen) 
- Die Quoten zur Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus, sowie weitere 
Sonderwohnformen gem. Beschluss 2017/0031  
- Umsetzung eines Mobilitätsmanagements mit reduziertem Stellplatzschlüssel und 
Parkraumbewirtschaftung als Voraussetzung für die Schaffung der angestrebten rund 
1400 Wohneinheiten im Planungsgebiet 
- Qualitätssicherung der Hochbauten durch wettbewerbliche Verfahren 
 
Die vom Bund in Aussicht gestellte Verbilligungsrichtlinie bei Umsetzung von sozial 
gefördertem Wohnungsbau soll durch die BVD in Anspruch genommen werden. Aufgrund der 
engen zeitlichen Vorgaben in der Verbilligungsrichtlinie ist die Baurechtschaffung als 
priorisiertes Ziel in der Verwaltung umzusetzen. 
 
Im weiteren Bauleitplanverfahren werden die oben genannten Punkte und weitere Regelungen 
durch einen städtebaulichen Vertrag mit der BVD konkretisiert. 
 
Darmstadt, 18.10.2018 
61.1 la          Nst. 2612  
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat III 
 
 
 
  
Jochen Partsch   Rafael Reißer    Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadträtin 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

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211 Zeichen

Punkt 8: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung 
 (V-Nr. 2018/0312) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung:  FDP

anlage 6

269 Zeichen

Punkt 28: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung 
 (V-Nr. 2018/0312) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage im Sinne 
des Beschlusses des Umwelt-Ausschusses, zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: Die Linke.

Beratungsverlauf (7)

TOP 28
TOP 11
TOP 400
TOP 8
TOP 13
TOP 36
TOP 7

Orte (5)

  • Cooperstraße
  • Ludwigshöhstraße
  • Heinrich-Delp-Straße
  • Heidelberger Landstraße
  • Heidelberger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0312
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.10.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00