2018/0312
Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.10.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Dezernat V
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
II 40
III 61 67
IV 20
V 50 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0312
Magistratsbeschluss-Nr.
400
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai -Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung
Vorlage vom: 18.10.2018
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt dem Eckpunktepapier zur Entwicklung und Verwertung der ehemaligen
Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung zu.
Anlagen: EckpunktepapierEckpunktepapier
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 31.10.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2018
Sachstand städtebauliche Entwicklung ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-
Siedlung
Durch Aufgabe der militärisch genutzten Flächen durch die amerikanischen Streitkräfte wurden
im Süden der Stadt Darmstadt mehrere Liegenschaften frei. Die St.-Barbara-Siedlung konnte
bereits im Jahr 2010 einer zivilen Nutzung zugeführt werden und die Entwicklung der 24 ha
großen Lincoln Siedlung befindet sich derzeit in der Umsetzung und Besiedelung zu einem
lebendigen Stadtquartier.
Bereits im Jahr 2005 wurde nach § 1 (3) BauGB ein Aufstellungsbeschluss (Nr. 0670) für den
Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ gefasst. Dieser umfasst
das Gebiet zwischen Cooperstraße, der Bessunger Kiesgrube, der Ludwigshöhstraße, dem
Wald südlich des Polizeipräsidiums, dem Wald an der Ludwigshöhe, der Heinrich-Delp-Straße
und dem Wald zur Heidelberger Landstraße.
Für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele für den Bereich zwischen den Stadtteilen Bes -
sungen und Eberstadt sowie für die Gewährleistung der städtebaulichen, landschaftlichen und
verkehrlichen Integration der zu entwickelnden Quartie re in das Stadtgefüge ist ein umfassen -
der Planungsprozess durchgeführt worden. Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen -Süd
vom Mai 2011 stellte hierzu einen ersten Schritt dar.
Die Rahmenplanung Bessungen-Süd umfasst den gesamten Bereich (Gesamtkonzept) der
südlich gelegenen Konversionsflächen Lincoln-Siedlung und ehemalige Cambrai-Fritsch-
Kaserne mit Jefferson-Siedlung, sowie das Entwicklungskonzept für die Lincoln Siedlung.
Im Jahr 2017 wurde auf der Grundlage der Rahmenplanung Bessungen-Süd und weiterer
Gutachten, wie z.B. Verkehrsgutachten ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer
Wettbewerb ausgelobt, in dem die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt umgesetzt
werden sollten. Als Sieger des Wettbewerbs ging das Büro Albert Speer und Partner (AS+P)
aus Frankfurt am Main hervor. In dem anschließenden Vergabeverfahren für die weitere
Entwicklung und Baurechtschaffung wurde der Auftrag für die Konkretisierung der Planung und
die Leistung der Bauleitplanung an AS+P vergeben.
In enger Abstimmung mit der Bauverein AG ist das Wettbewerbsergebnis in der Folge durch
die städtischen Ämter überprüft und weiterqualifiziert worden. Noch in diesem Jahr soll die
frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens stattfinden.
In Ergänzung zur formellen frühzeitigen Beteiligung nach BauGB wird noch im laufenden Jahr
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, um die städtebauliche Planung für das
Areal der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung vorzustellen.
Eckpunktepapier
Seit 2013 wird durch die Änderung des sogenannten BImA-Gesetzes den Städten eine
Erstzugriffsoption für die Bundesliegenschaften eingeräumt. Die Stadt Darmstadt hat für die
Flächen der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung den Erstzugriff
beantragt und die Kaufoption an die BVD New Living GmbH & CO. KG bzw. die BVD Wobau
GmbH & CO. KG (genannt BVD) übertragen.
Zur Vorbereitung der Kaufverhandlungen wurde im Jahr 2016 auf der Grundlage einer
Machbarkeitsstudie ein kooperatives Wertermittlungsverfahren zwischen der BImA und der
Stadt Darmstadt durchgeführt. Zur Sicherung der stadtentwicklungspolitischen Ziele und als
Grundlage für den im Folgenden noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag dient das als
Anlage beigefügte Eckpunktepapier. Hiermit soll bereits im Kaufvertrag zwischen der der BVD
und der BImA größtmögliche Verbindlichkeit und Planungssicherheit hergestellt werden. Der
Kaufvertrag soll noch in 2018 abgeschlossen werden.
Im Eckpunktepapier werden folgende Punkte im Grundsatz geregelt:
- Schaffung von Planungsrecht
- Flächenanteile der Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, öffentliche Grün- und
Freiflächen, Wald- und Biotopflächen auf der Grundlage der kooperativen
Wertermittlung
- ÖPNV-Erschließung durch Verlängerung der Straßenbahntrasse
- Herstellung der sozialen Infrastruktur (Schule und Kita, Jugendzentrum, sonstige
Gemeinbedarfseinrichtungen)
- Die Quoten zur Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus, sowie weitere
Sonderwohnformen gem. Beschluss 2017/0031
- Umsetzung eines Mobilitätsmanagements mit reduziertem Stellplatzschlüssel und
Parkraumbewirtschaftung als Voraussetzung für die Schaffung der angestrebten rund
1400 Wohneinheiten im Planungsgebiet
- Qualitätssicherung der Hochbauten durch wettbewerbliche Verfahren
Die vom Bund in Aussicht gestellte Verbilligungsrichtlinie bei Umsetzung von sozial
gefördertem Wohnungsbau soll durch die BVD in Anspruch genommen werden. Aufgrund der
engen zeitlichen Vorgaben in der Verbilligungsrichtlinie ist die Baurechtschaffung als
priorisiertes Ziel in der Verwaltung umzusetzen.
Im weiteren Bauleitplanverfahren werden die oben genannten Punkte und weitere Regelungen
durch einen städtebaulichen Vertrag mit der BVD konkretisiert.
Darmstadt, 18.10.2018
61.1 la Nst. 2612
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Punkt 36: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung (V-Nr. 2018/0312) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Fraktion UWIGA
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1 Eckpunktepapier Wissenschaftsstadt Darmstadt ./. BVD Stand: 18.10.2018 BVD New Living GmbH & Co. KG Wissenschaftsstadt Darmstadt Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der ehemaligen Cambrai-Fritsch- Kaserne und Jefferson-Siedlung Überarbeiteter Entwurf 27.09.2018 I. Allgemeines 1. D ie BVD New Living GmbH & Co. KG oder die BVD WoBau GmbH & Co. KG (im Folgenden BVD genannt) wird die Flächen der ehemaligen Cambrai-Fritsch Kaserne sowie der Jeffersonsiedlung erwerben und nach Maßgabe der Stadtentwicklungsziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt (im Folgenden Stadt genannt) unter Berücksichtigung der gültigen Regelungen und Festlegungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) entwickeln. Die BVD haftet für alle Verpflichtungen der Gesellschaften des bauverein AG Konzerns gegenüber der Stadt aus diesem Eckpunktepapier. 2. Ziel der Projektentwicklung ist die Schaffung eines qualitativ hochwertigen Quartiers für breite Bevölkerungsschichten mit einer guten Ausstattung an sozialer Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf sowie Naherholungs- und Freizeitflächen. Angestrebt wird die Realisierung einer möglichst Emissionsarmen, bzw. Emissionsfreien Energieversorgung des Gebietes. Daher wird der Einsatz von Geothermie geprüft. Der Energiebedarf der Gebäude ist dabei an den Erfordernissen des Energieversorgungskonzeptes auszurichten. Voraussetzung für die erfolgreiche Projektentwicklung ist die Erzielung eines positiven wirtschaftlichen Ergebnisses für die BVD. Die gemeinsamen Ziele der BVD und der Stadt Darmstadt werden auf dieses Ziel ausgerichtet. 3. Dieses Eckpunktepapier bildet die Basis für den Kaufvertrag zwischen der BVD und der BImA. Durch das Eckpunktepapier wird eine größtmögliche Verbindlichkeit bzw. Planungssicherheit angestrebt. Weitere wesentliche Grundlage für den Kaufvertrag ist eine zwischen dem Vermessungsamt der Stadt und der BImA durchgeführte abschließende Wertermittlung anhand eines im Auftrag der Stadt erstellten Konzeptes von Drees & Sommer vom 29.03.2017, die zu einem Wert der oben genannten Flächen von 42,9 Mio. Euro geführt hat. AS+P war Gewinner des am 15.12.2017 entschiedenen städtebaulichen Wettbewerbs für die Flächen von Cambrai-Fritsch und Jefferson. Inzwischen wurde AS+P auch mit der Entwicklung des Bebauungsplans beauftragt. 4. Auf dem Gelände der Jeffersonsiedlung existiert derzeit ein Vertrag zwischen der BImA und der Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Jefferson-Siedlung ist Bestandteil der unter Ziffer 3 genannten Wertermittlung. Die BVD erklärt die Überlassung an die Stadt bis zum Ende des laufenden Vertrages, soweit dies zulässig ist zu denselben Konditionen. Für den Fall, dass die Jefferson-Siedlung nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit durch die Stadt geräumt werden kann, wird der zwischen Stadt und BVD abzuschließende städtebauliche Vertrag Konditionen für 2 Eckpunktepapier Wissenschaftsstadt Darmstadt ./. BVD Stand: 18.10.2018 eine weitere Überlassung der Gebäude enthalten, solange damit keine Fortschreibung der Wertermittlung durch die BImA verbunden ist. 5. Eine Gesellschaft der bauverein AG beabsichtigt, die Verbilligungsrichtlinie der BImA in A nspruch z u nehm en. Stadt, bauverein A G und B VD w erden al les i n i hrem Verantwortungsbereich Erforderliche unternehmen, da mit die dortigen Auflagen (z.B. Fertigstellungszeiträume von drei Jahren, Betrauungen etc.) erfüllt werden können. II. Verfahrensweise 1. Zur Schaffung von Planungsrecht wird das Wettbewerbsergebnis für die vorgenannten Flächen einvernehmlich von Stadt und BVD gemeinsam mit AS+P weiterentwickelt. Die Stadt wird die Interessen ihrer verschiedenen Ämter in geeigneter Art und Weise koordinieren und intern abstimmen, um eine möglichst reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. 2. Auf Basis des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses werden die städtebaulichen Ziele präzisiert. Die Stadt will zeitnah einen Bebauungsplan aufstellen. Die Parteien sind sich einig, dass eine rechtliche Verpflichtung der Stadt zur Aufstellung des Bebauungsplans durch dieses Eckpunktepapier nicht begründet wird. Die Kosten der Bauleitplanung und der notwendigen Gutachten trägt die BVD. 3. Alle im Vorfeld im Auftrag der Stadt und der DSE zur Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens erarbeiteten Gutachten werden der BVD von der Stadt kostenfrei sowohl in Papierform als auch digital zur Verfügung gestellt. III. Vorgaben 1. Im städtebaulichen Entwurf, der auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses in enger Abstimmung zwischen Stadt und BVD entwickelt wird, werden öffentliche Verkehrs-, Grün- sowie Bau- und Gemeinbedarfsflächen und weitere Flächen dargestellt. 2. Die Gesamtfläche des Areals beträgt 342.223 m². Hiervon entfallen nach Wertermittlung maximal auf Waldflächen 34.378 m² und maximal auf Biotop-Flächen 25.000 m². Die Wald- und Biotop-Flächen werden für die weitere Berechnung zunächst von der Gesamtfläche abgezogen, sodass eine Restfläche von 282.845 m² verbleibt. Von der Restfläche werden maximal 40,5 % (114.552 m²) für öffentliche Verkehrs-, Grün- und Gemeinbedarfsflächen von der BVD kostenfrei an die Stadt übertragen. Sollte die Stadt eine Übertragung weiterer Flächen wünschen, erfolgt eine Übertragung, soweit diese der BVD unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zugemutet werden kann, zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum Preis, der den Boden- und Gebäudewert (Einkaufspreis) sowie in der Summe alle darauf entfallenden Grundstücksentwicklungskosten der BVD deckt. Wertermittlungsstichtag ist in diesen Fällen der Tag des Kaufvertragsabschlusses zwischen Stadt und BVD. Sollte die Übertragung im Umlegungsverfahren erfolgen, ist Wertermittlungsstichtag der Tag der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses. 3 Eckpunktepapier Wissenschaftsstadt Darmstadt ./. BVD Stand: 18.10.2018 Soweit die oben genannten Wald- und Biotop-Flächen von der BVD an die Stadt übertragen werden, geschieht dies zum Ankaufspreis der BVD gegenüber der BImA zzgl. Erwerbsnebenkosten und Entwicklungskosten. 3. Die Stadt übernimmt die Herstellung (inkl. Kosten) des geplanten neuen Straßenbahnanschlusses sowie den vorgesehenen Ausbau der Cooperstraße einschl. der Anschlüsse an die Heidelberger Straße. Die Stadt stellt im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten sicher, dass dies möglichst zeitgleich vor dem geplanten Bezug der ersten Wohnungen erfolgt. 4. Die Stadt stellt bzw. lässt auf eigene Kosten die für das Baugebiet notwendigen sozialen Einrichtungen auf den Flächen der ehemaligen Cambrai-Fritsch Kaserne sowie der Jeffersonsiedlung herstellen. Hierzu zählt auch die Errichtung einer Grundschule, von drei Kindertagesstätten (eine Kita inkludiert ein Familienzentrum), eines Jugendzentrums, sowie sonstige Gemeinbedarfseinrichtungen. Der Erstbezug im Bereich Wohnungsbau wird voraussichtlich am 01.05.2022 erfolgen. 5. Die BVD wird die sich aus dem überarbeiteten Wettbewerbsergebnis ergebenden Erschließungsanlagen und öffentlichen Grün- und Freiflächen, darunter ein großer Spielplatz mit maximal 5.000 m² Fläche sowie Bewegungsflächen, nach Vorgaben der Stadt gemäß dem üblichen städtischen Standardherstellen, und an die Stadt übertragen. Die vorgenannten Flächen werden in die unter Ziffer 2 genannten 40,5% eingerechnet. Die Einzelheiten sind im städtebaulichen Vertrag zu regeln. 6. Für die Gesamtzahl der zum Bau kommenden Wohnungen wird die Realisierung von sozial gefördertem Wohnungsbau für geringe Einkommen von 25% und für mittlere Einkommen von 20% vorgegeben. Bis zu 10% de r Gesamt zum Bau kommenden Woh nungen sollen für Sonderwohnformen (z. B. Wohnprojekte von Genossenschaften, Bau- und Wohngruppen, Senioren oder betreutes Wohnen) realisiert werden, welche in ihrem Bestand ebenfalls die notwendigen Quoten sozial geförderter Wohnen von 25% für geringe Einkommen und von 20% für mittlere Einkommen erfüllen müssen. Die konkrete Wohnungsbedarfsplanung (Wohnungsmix) ist mit dem Amt für Wohnungswesen abzustimmen und wird Gegenstand des zwischen Stadt und BVD abzuschließenden städtebaulichen Vertrages. Grundsätzlich gelten die jeweiligen Förderbestimmungen der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung und der städt. Förderrichtlinien als Richtschnur für geförderten Wohnungsbau und Mittelstandsförderung und auch für die Förderfähigkeit von Sonderwohnformen oder bestimmten Nutzergruppen. Die Stadt stellt die notwendigen Komplementärmittel gemäß der städtischen Förderrichtlinie zur Verfügung, um die noch festzulegenden Einstiegsmieten zu sichern. Eventuelle Sonderwohnformen werden im Wettbewerbsverfahren für die Bewerber der Sonderwohnformen angeboten. Falls sich innerhalb einer Bewerbungsphase von drei Monaten ab Beginn des Verkaufsverfahrens keine geeigneten Bewerber für die Sonderwohnformen finden, können die Flächen anderweitig an Dritte vergeben werden. 4 Eckpunktepapier Wissenschaftsstadt Darmstadt ./. BVD Stand: 18.10.2018 7. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des umliegenden Verkehrsnetzes wird die Anzahl der Wohneinheiten im Plangebiet unter der Maßgabe, dass rechnerisch maximal 0,65 Stellplätze pro W ohneinheit hergestellt werden dürfen, auf 1.400 Wohneinheiten festgelegt. Die Stadt will eine entsprechende Stellplatzsatzung erlassen. Um dem Mobilitätsbedürfnis der künftigen Einwohnerinnen und Einwohner trotz Stellplatzeinschränkung gerecht werden zu können, wird die Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes/-managements nach dem Vorbild der Lincolnsiedlung vereinbart. Dort gemachte Erfahrungen sollen in die neuen, zwischen Stadt und BVD vertraglich zu vereinbarenden Regelungen zur Organisation und Finanzierung des Mobilitätsmanagements einfließen. Beide Partner streben eine Verselbständigung von Bereitstellung und Bewirtschaftung des Parkraums sowie des Mobilitätsmanagements an. Angestrebt wird daher eine faire und angepasste Finanzierung des Mobilitätsmanagements. 8. Klarstellend wird hervorgehoben, dass BVD die drei im Bebauungsplangebiet geplanten Sammelgaragen weder bauen noch betreiben muss. Die Stadt Darmstadt und die BVD streben an, eine gesonderte private, oder öffentliche Organisation mit dem Bau und Betrieb der Sammelgaragen zu verpflichten. 9. Zur Gewährleistung der städtebaulichen und architektonischen Qualität sollen Käuferin und bei Weiterverkauf die späteren Enderwerber von Teilflächen vor Bauantragstellung konkurrierende Verfahren zum Hochbau mit mindestens drei Architekten/Architekturbüros durchführen. Die Vertretung der Stadt in den jeweiligen Auswahlgremien ist durch BVD sicher zu stellen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Einfamilienhäuser. 10. Der zur Versorgung des Gebietes notwendige Einzelhandel ist zu berücksichtigen. Näheres ist im Städtebaulichen Vertrag zu regeln. BVD wird sich um die Ansiedlung des Einzelhandels bemühen, steht hierfür aber nicht ein. 11. Die Parteien stimmen überein, dass die gemeinsame Erarbeitung von Entwürfen für städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge und Durchführungsverträge, insbesondere vor dem Hintergrund der wegen der Verbilligungsrichtlinie bestehenden zeitlichen Enge, konzertiertes Handeln auf allen Seiten voraussetzt. 12. Nach Abzug des Eigenanteils der Versorger, werden die künftigen Grundstücke im Entwicklungsgebiet mit 100 % des Restbetrages der Herstellungs- und Entwicklungskosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen inklusive der Kosten für die Grundversorgung (Gas, Wasser, Strom) sowie der zusätzlichen Versorgung mit Wärme und bspw. Elektromobilität belastet. Die Verteilung dieser Kosten erfolgt in Anlehnung an die Erschließungsbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 13. Das zwischen Magistrat und BVD abgestimmte Eckpunktepapier wird der Stadtverordnetenversammlung in der im Dezember 2018 stattfindenden Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt, um die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch BVD zu schaffen.
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Punkt 11: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung (V-Nr. 2018/0312) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA
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Punkt 13: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung (V-Nr. 2018/0312) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen AfD und UWIGA Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
2018/0312
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.10.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Dezernat V
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0312
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai -Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung
Vorlage vom: 18.10.2018
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt dem Eckpunktepapier zur Entwicklung und Verwertung der ehemaligen
Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung zu.
Anlagen: EckpunktepapierEckpunktepapier
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2018
Sachstand städtebauliche Entwicklung ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-
Siedlung
Durch Aufgabe der militärisch genutzten Flächen durch die amerikanischen Streitkräfte wurden
im Süden der Stadt Darmstadt mehrere Liegenschaften frei. Die St.-Barbara-Siedlung konnte
bereits im Jahr 2010 einer zivilen Nutzung zugeführt werden und die Entwicklung der 24 ha
großen Lincoln Siedlung befindet sich derzeit in der Umsetzung und Besiedelung zu einem
lebendigen Stadtquartier.
Bereits im Jahr 2005 wurde nach § 1 (3) BauGB ein Aufstellungsbeschluss (Nr. 0670) für den
Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ gefasst. Dieser umfasst
das Gebiet zwischen Cooperstraße, der Bessunger Kiesgrube, der Ludwigshöhstraße, dem
Wald südlich des Polizeipräsidiums, dem Wald an der Ludwigshöhe, der Heinrich-Delp-Straße
und dem Wald zur Heidelberger Landstraße.
Für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele für den Bereich zwischen den Stadtteilen Bes -
sungen und Eberstadt sowie für die Gewährleistung d er städtebaulichen, landschaftlichen und
verkehrlichen Integration der zu entwickelnden Quartiere in das Stadtgefüge ist ein umfassen -
der Planungsprozess durchgeführt worden. Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen -Süd
vom Mai 2011 stellte hierzu einen ersten Schritt dar.
Die Rahmenplanung Bessungen-Süd umfasst den gesamten Bereich (Gesamtkonzept) der
südlich gelegenen Konversionsflächen Lincoln-Siedlung und ehemalige Cambrai-Fritsch-
Kaserne mit Jefferson-Siedlung, sowie das Entwicklungskonzept für die Lincoln Siedlung.
Im Jahr 2017 wurde auf der Grundlage der Rahmenplanung Bessungen-Süd und weiterer
Gutachten, wie z.B. Verkehrsgutachten ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer
Wettbewerb ausgelobt, in dem die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt umgesetzt
werden sollten. Als Sieger des Wettbewerbs ging das Büro Albert Speer und Partner (AS+P)
aus Frankfurt am Main hervor. In dem anschließenden Vergabeverfahren für die weitere
Entwicklung und Baurechtschaffung wurde der Auftrag für die Konkretisierung der Planung und
die Leistung der Bauleitplanung an AS+P vergeben.
In enger Abstimmung mit der Bauverein AG ist das Wettbewerbsergebnis in der Folge durch
die städtischen Ämter überprüft und weiterqualifiziert worden. Noch in diesem Jahr soll die
frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens stattfinden.
In Ergänzung zur formellen frühzeitigen Beteiligung nach BauGB wird noch im laufenden Jahr
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, um die städtebauliche Planung für das
Areal der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung vorzustellen.
Eckpunktepapier
Seit 2013 wird durch die Änderung des sogenannten BImA-Gesetzes den Städten eine
Erstzugriffsoption für die Bundesliegenschaften eingeräumt. Die Stadt Darmstadt hat für die
Flächen der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung den Erstzugriff
beantragt und die Kaufoption an die BVD New Living GmbH & CO. KG bzw. die BVD Wobau
GmbH & CO. KG (genannt BVD) übertragen.
Zur Vorbereitung der Kaufverhandlungen wurde im Jahr 2016 auf der Grundlage einer
Machbarkeitsstudie ein kooperatives Wertermittlungsverfahren zwischen der BImA und der
Stadt Darmstadt durchgeführt. Zur Sicherung der stadtentwicklungspolitischen Ziele und als
Grundlage für den im Folgenden noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag dient das als
Anlage beigefügte Eckpunktepapier. Hiermit soll bereits im Kaufvertrag zwischen der der BVD
und der BImA größtmögliche Verbindlichkeit und Planungssicherheit hergestellt werden. Der
Kaufvertrag soll noch in 2018 abgeschlossen werden.
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Im Eckpunktepapier werden folgende Punkte im Grundsatz geregelt:
- Schaffung von Planungsrecht
- Flächenanteile der Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, öffentliche Grün- und
Freiflächen, Wald- und Biotopflächen auf der Grundlage der kooperativen
Wertermittlung
- ÖPNV-Erschließung durch Verlängerung der Straßenbahntrasse
- Herstellung der sozialen Infrastruktur (Schule und Kita, Jugendzentrum, sonstige
Gemeinbedarfseinrichtungen)
- Die Quoten zur Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus, sowie weitere
Sonderwohnformen gem. Beschluss 2017/0031
- Umsetzung eines Mobilitätsmanagements mit reduziertem Stellplatzschlüssel und
Parkraumbewirtschaftung als Voraussetzung für die Schaffung der angestrebten rund
1400 Wohneinheiten im Planungsgebiet
- Qualitätssicherung der Hochbauten durch wettbewerbliche Verfahren
Die vom Bund in Aussicht gestellte Verbilligungsrichtlinie bei Umsetzung von sozial
gefördertem Wohnungsbau soll durch die BVD in Anspruch genommen werden. Aufgrund der
engen zeitlichen Vorgaben in der Verbilligungsrichtlinie ist die Baurechtschaffung als
priorisiertes Ziel in der Verwaltung umzusetzen.
Im weiteren Bauleitplanverfahren werden die oben genannten Punkte und weitere Regelungen
durch einen städtebaulichen Vertrag mit der BVD konkretisiert.
Darmstadt, 18.10.2018
61.1 la Nst. 2612
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 3
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Punkt 8: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung (V-Nr. 2018/0312) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP
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Punkt 28: Eckpunktepapier ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung (V-Nr. 2018/0312) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage im Sinne des Beschlusses des Umwelt-Ausschusses, zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
Beratungsverlauf (7)
Orte (5)
- Cooperstraße
- Ludwigshöhstraße
- Heinrich-Delp-Straße
- Heidelberger Landstraße
- Heidelberger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0312
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.10.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00