A-R/0057/2020
Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen
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a-r-0057-2020-Trägervielfalt bei Kindergärten erhalten
2859 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0057/2020 AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www.afd-muenster.de Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd- muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Stadt Münster spricht eine Selbstverpflichtung für den Erhalt der Trägervielfalt bei der Auswahl von Trägern für Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Die Vergabe der Trägerschaft erfolgt auch in Zukunft in den weit überwiegenden Fällen an freie und private Organisationen, an kirchliche, karitative oder soziale Träger. Eine städtische Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung bleibt eine Ausnahme. Sie ist gegenüber dem Rat in einer gesonderten Vorlage zu begründen. Begründung: Hintergrund ist die Neuordnung des KiBiz. Dieses sieht eine Angleichung der Trägeranteile vor. Der vom Träger selbst auf zu bringenden Betrag soll vereinheitlicht werden. Und in der Zukunft nicht mehr nach der Organisationsform der Träger differenziert werden. Bislang vergibt die Stadt Münster die Trägerschaft für neu zu errichtende Kindertageseinrichtungen. Dies auch deshalb, weil hierdurch der Anteil für den freien Träger geringer ausfällt. Denn bei einer städtischen Trägerschaft beträgt der kommunale Anteil 20%. Durch die Angleichung der Trägeranteile unabhängig von der Organisation der Träger besteht ein großer Anreiz Kindergärten in Zukunft zu verstaatlichen. Und eine kommunale Trägerschaft gegenüber einem freien Träger zu bevorzugen. Weil dies für die Kommune die Organisation der Kinderbetreuung erleichtert und weniger bürokratische Kosten verursacht. Hinzu kommt ein oft unausgesprochen bleibender Wunsch, die Dinge selbst zu regeln. Und ein Misstrauen gegenüber der Privatwirtschaft. Nicht zuletzt war bislang auch stets der höhere kommunale Anteil ein Argument gegen den weiteren Ausbau von städtischen Kindergärten. Dieses Argument entfällt nun mit der Neuordnung des KiBiz. Daher ist zu befürchten, dass die Stadt Münster in der Zukunft verstärkt kommunale Kindergärten einrichtet. Dies widerspricht aber dem Grundgedanken einer breiten und freien Auswahl eines Kindergartens durch die Eltern. Die Vielfalt der Träger von Kindergärten soll die gesellschaftliche Vielfalt der Lebensentwürfe widerspiegeln. Kindergärten dürfen nicht zu Orten einer frühzeitigen kindlichen Indoktrination werden. Wo das noch schutzbedürftige Kind einer vom Staatswesen verordneten Weltsicht hilflos ausgeliefert wird. Daher gilt es die Trägervielfalt, bei den Kindergärten zu erhalten. gez. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0057/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37