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A-R/0057/2020

Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen

Antrag an den Rat 18.08.2020

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a-r-0057-2020-Trägervielfalt bei Kindergärten erhalten

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a-r-0057-2020-Trägervielfalt bei Kindergärten erhalten

2859 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0057/2020 
 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder   
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
 
 
Erhalt der Trägervielfalt bei 
Kinderbetreuungseinrichtungen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Stadt Münster spricht eine Selbstverpflichtung für den Erhalt der Trägervielfalt bei 
der Auswahl von Trägern für Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Die Vergabe der 
Trägerschaft erfolgt auch in Zukunft in den weit überwiegenden Fällen an freie und 
private Organisationen, an kirchliche, karitative oder soziale Träger. Eine städtische 
Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung bleibt eine Ausnahme. Sie ist gegenüber 
dem Rat in einer gesonderten Vorlage zu begründen. 
 
Begründung: 
Hintergrund ist die Neuordnung des KiBiz. Dieses sieht eine Angleichung der 
Trägeranteile vor. Der vom Träger selbst auf zu bringenden Betrag soll vereinheitlicht 
werden. Und in der Zukunft nicht mehr nach der Organisationsform der Träger 
differenziert werden. 
Bislang vergibt die Stadt Münster die Trägerschaft für neu zu errichtende 
Kindertageseinrichtungen. Dies auch deshalb, weil hierdurch der Anteil für den freien 
Träger geringer ausfällt. Denn bei einer städtischen Trägerschaft beträgt der kommunale 
Anteil 20%.  
Durch die Angleichung der Trägeranteile unabhängig von der Organisation der Träger 
besteht ein großer Anreiz Kindergärten in Zukunft zu verstaatlichen. Und eine 
kommunale Trägerschaft gegenüber einem freien Träger zu bevorzugen. 
Weil dies für die Kommune die Organisation der Kinderbetreuung erleichtert und 
weniger bürokratische Kosten verursacht. Hinzu kommt ein oft unausgesprochen 
bleibender Wunsch, die Dinge selbst zu regeln. Und ein Misstrauen gegenüber der 
Privatwirtschaft. Nicht zuletzt war bislang auch stets der höhere kommunale Anteil ein 
Argument gegen den weiteren Ausbau von städtischen Kindergärten. 
Dieses Argument entfällt nun mit der Neuordnung des KiBiz. Daher ist zu befürchten, 
dass die Stadt Münster in der Zukunft verstärkt kommunale Kindergärten einrichtet. Dies 
widerspricht aber dem Grundgedanken einer breiten und freien Auswahl eines 
Kindergartens durch die Eltern.

Die Vielfalt der Träger von Kindergärten soll die gesellschaftliche Vielfalt der 
Lebensentwürfe widerspiegeln. Kindergärten dürfen nicht zu Orten einer frühzeitigen 
kindlichen Indoktrination werden. Wo das noch schutzbedürftige Kind einer vom 
Staatswesen verordneten Weltsicht hilflos ausgeliefert wird. 
Daher gilt es die Trägervielfalt, bei den Kindergärten zu erhalten. 
gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.22 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0057/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37