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2024/0128

ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS) parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 17.04.2024

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2024/0128

10197 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.04.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0128 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS)  
parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 17.04.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen Kenntnis:  
 
1. Für die geplante Neubaustrecke (NBS) von Frankfurt nach Mannheim liegt seit März 2024 
eine aktualisierte Streckenführung vor. Kommunen haben nun die Möglichkeit im Rahmen der 
sog. parlamentarisch en Befassung Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche 
Maß hinausgehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich an dieser Befassung auf Basis 
der aktuellen Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung  beteiligen.  
2. Die DB AG hat die von d er Stadtverordnetenversammlung beschlossenen zentralen 
Forderungen zum Schutz der Darmstädter Bevölkerung in den streckennahen Stadtteilen  nach 
intensiven Gesprächen bereits teilweise in ihre Planungen übernommen.  Die noch nicht in die 
Planungen übernommen en Forderungen werden gegenüber der Deutsche n Bahn AG nochmals 
vorgebracht bzw. aufgrund der neuen Erkenntnisse konkretisiert .

- 2 - 
 Diese sind:  
• Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A5 : Diese 
Forderung besteht  weiterhin und wird dahingehend konkretisiert, dass der Tunnel 
unter der Prämisse des bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes für die 
Wohnbevölkerung  in der Heimstättensiedlung  in einem bergmännischen Tunnel bis 
westlich der Bundesautobahn A5 geführt werden soll . 
• Bestmöglicher Schall- und Erschütterungsschutz : Der Schall- und 
Erschütterungsschutz für die unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung  Tann müssen 
weiterhin gewährleistet sein.  
• Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder : Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
wird weiterhin auf notwen dige Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der 
betroffenen Waldränder bestehen.   
Größtmöglicher Schallschutz an den Bestandsstrecken : An der Prämisse des 
bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes an den Bestandsstreck en wird 
uneingeschränkt weiter festgehalten.  
3. Der Magistrat steht weiterhin im engen Austausch mit den südhessischen Landkreisen, 
Vertretungen von Interessengruppen, Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der DB AG, 
damit die Forderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt in die weiteren Planungen 
vollumfänglich mit einfließen.   
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2024  
 
Die geplante Neubaustrecke (NBS) von Frankfurt nach Mannheim ist eine zentrale 
Verbindung im Schnellfahrnetz der Deutschen Bahn AG. Sie verbindet die beiden 
Ballungsräume Rhein -Main und Rhein -Neckar und schließt damit die Lücke zwischen den 
beiden Schnellfahrstrecken Köln –Rhein/Main und Mannheim –Stuttgart. Ein zentrales 
Element ist unter anderem auch die geplante Einbindung des Darmstädter Hauptbahnhofes. 
Zudem werden auch die beiden bestehenden Strecken Riedbahn und Main -Neckar-Bahn 
durch die neue Strecke maßgeblich entlastet und das Nah - und Fernverkehrsangebot deutlich 
verbessert. Das Projekt ist von zentraler Bedeutung für Stadt und Region und daher von 
höchstem öffentlichem Interesse.  
 
Im November 2020 hat die DB AG den Trassenverlauf der Neubaustrecke zwischen Frankfurt 
und Mannheim bekannt gegeben. Die Entscheidung für die sogenannte Variante IIb ist das 
Ergebnis eines langjährigen und intensiven Abwägungsprozesses, an dem alle relevan ten 
Interessengruppen und Kommunen der Region beteiligt waren. Zwischen 2016 und 2020 
wurden von Seiten der DB AG mehr als 30 verschiedene Trassenvarianten detailliert 
untersucht und nach umweltfachlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Kriterien 
miteinander verglichen. Alle Schritte wurden durch das 2016 eingerichtete 
„Beteiligungsforum NBS Frankfurt -Mannheim“ begleitet.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. Juni 2023, neben der Festlegung zur Variante 
IIb, den Magistrat beauftragt, die folgenden  zentralen Forderungen zum Schutz der 
Darmstädter Bevölkerung in den streckennahen Stadtteilen durchzusetzen:  
 
➢ Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A 5 . 
➢ Bau der Hauptstrecke im Bereich des Darmstädter Kreuzes vollständig in 
bergmännischer Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Schall - und 
Erschütterungsschutz für unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung müssen 
gewährleistet sein.  
➢ Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung de r betroffenen Waldrändern  und 
größtmöglichen Schallschutz an den Bestandsstrecke . 
 
Am 4. März 2024 wurde im Rahmen des 18. Beteiligungsforums in Gernsheim die 
aktualisierte Streckenführung der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier wurde deutlich, dass 
insbesondere für den Südabschnitt zwischen  Einhausen und Mannheim die Vorzugsvariante 
IIb durch die DB AG optimiert wurde. Dabei konnten für Darmstadt Verbesserungen erzielt 
werden.  
 
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass der geplante ICE -Haltepunkt im Darmstädter 
Hauptbahnhof und dessen Erschließun g über einen „Bypass“ der Neubaustrecke als 
bestmögliche Variante erachtet wird. Die von der DB AG geplante Variante IIb wird von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt daher weiter mitgetragen.  
 
Da sich die Planungen für die ICE Neubaustrecke Südhessen weiter konkretisiert haben, 
mussten die Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsprechend überprüft und 
qualifiziert werden.

- 4 - 
1. Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A5  
 
➢ Die Planungen der DB AG sehen aktuell vor, dass di eser Tunneleingang weiter 
östlich auf Höhe der bestehenden Wohnbebauung  der Heimstättensiedlung  realisiert 
werden soll. Diese Forderung besteht damit weiterhin und wird dahingehend 
konkretisiert, dass der Tunnel unter der Prämisse des bestmöglichen Schall - und 
Erschütterungsschut zes für die Wohnbevölkerung in einem bergmännischen Tunnel 
bis westlich der Bundesautobahn A5 geführt werden soll.  
 
2. Bau der Hauptstrecke im Bereich des Darmstädter Kreuzes vollständig in bergmännischer 
Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Schall - und Erschütterungsschutz für unmittelbare 
Vorbeifahrt an der Siedlung müssen gewährleistet sein.  
 
➢ Inzwischen konnte der Bau eines gedeckelten Trogbauwerkes für die 
Hauptstrecke in Höhe der Siedlung Tann erwirkt werden. Das ist gegenüber der 
ursprünglich gepla nten offenen Bauweise als deutliche Verringerung der Belastung 
der Anwohnerinnen und Anwohner zu bewerten. Damit wird die ursprüngliche 
Forderung als weitgehend erfüllt angesehen. Unter den Gesichtspunkten des 
Lärmschutzes können die Grenzwerte der Verkehr slärmschutzverordnung (16. 
BImSchV) innerhalb des Stadtgebietes flächendeckend eingehalten werden. Dennoch 
soll dort weiterhin der bestmögliche Schall - und Erschütterungsschutz für die 
unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung Tann gewährleistet sein.  
 
3. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder  
 
➢ Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird weiterhin auf notwendige Maßnahmen 
zum Schutz und zur Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder bestehen. In 
Kürze wird hierzu ein Abstimmung stermin mit der zuständigen Forstamtsleitung 
stattfinden. 
 
4. Größtmöglicher Schallschutz an den Bestandsstrecken  
 
➢ An der Prämisse des bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes an  
den Bestandsstrecken wird uneingeschränkt weiter festgehalten. 
 
Bis Ende Mai 2024 besteht für die betroffenen Gebietskörperschaften die Möglichkeit, ihre 
Forderungen bzw. Prüfaufträge bei der Deutsche n Bahn für die anschließende 
parlamentarische Befassung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags ein zugeben. 
 
Genehmigungsbehörde für das Projekt ist das Eisenbahnbundesamt. Insgesamt ist die 
Neubaustrecke in sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die sich überwiegend an 
den Gemeindegrenzen orientieren. Für jeden Abschnitt findet ein Planfes tstellungsverfahren 
statt. Dadurch können einzelne Abschnitte bereits gebaut werden, während andere noch im 
Verfahren sind. Mit Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt im Bereich 
Darmstadt ist in den Jahren 2024/2025 zu rechnen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt steht im engen Austausch mit den südhessischen 
Landkreisen und unterstützt deren Einwände mit. Das gemeinsame Ziel ist dabei, den 
größtmöglichen Schutz von Menschen und Umwelt zu erreichen.

- 5 - 
In einem Schreiben hat Oberbürgermeister Benz die Bundestagsabgeordneten aus 
Darmstadt und dem Landkreis  Darmstadt-Dieburg über die Positionen der Stadt informiert 
und um Unterstützung gebeten.  
 
Darüber hinaus fanden Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister, der DB AG, Pro Bahn  
sowie betroffenen Bürgern und Bürgerinitiativen statt.  
 
 
 
Dezernat I Dezernat III 
 
 
 
Hanno Benz Michael Kolmer  
Oberbürgermeister  Stadtrat

anlage 1

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.04.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
III 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0128 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
147 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS)  
parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 17.04.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen Kenntnis:  
 
1. Für die geplante Neubaustrecke (NBS) von Frankfurt nach Mannheim liegt seit März 2024 
eine aktualisierte Streckenführung vor. Kommunen haben nun die Möglichkeit im Rahmen der 
sog. parlamentarisch en Befassung Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche 
Maß hinausgehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich an dieser Befassung auf Basis 
der aktuellen Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung beteiligen.  
2. Die DB AG hat die von d er Stadtverordnetenversammlung beschlossenen zentralen 
Forderungen zum Schutz der Darmstädter Bevölkerung in den streckennahen Stadtteilen  nach

- 3 - 
intensiven Gesprächen bereits teilweise in ihre Planungen übernommen.  Die noch nicht in die 
Planungen übernommen en Forderungen werden gegenüber der Deutsche n Bahn AG nochmals 
vorgebracht bzw. aufgrund der neuen Erkenntnisse konkretisiert . 
Diese sind:  
• Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A5 : Diese 
Forderung besteht  weiterhin und wird dahingehend konkretisiert, dass der Tunnel 
unter der Prämisse des bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes für die 
Wohnbevölkerung  in der Heimstättensiedlung  in einem bergmännischen Tunnel bis 
westlich der Bundesautobahn A5 geführt werden soll . 
• Bestmöglicher Schall- und Erschütterungsschutz : Der Schall- und 
Erschütterungsschutz für die unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung  Tann müssen 
weiterhin gewährleistet sein.  
• Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder : Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
wird weiterhin auf notwen dige Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der 
betroffenen Waldränder bestehen.   
Größtmöglicher Schallschutz an den Bestandsstrecken : An der Prämisse des 
bestmöglichen Schall - und Erschütterung sschutzes an den Bestandsstrecken wird 
uneingeschränkt weiter festgehalten.  
3. Der Magistrat steht weiterhin im engen Austausch mit den südhessischen Landkreisen, 
Vertretungen von Interessengruppen, Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der DB AG, 
damit die Forderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt in die weiteren Planungen 
vollumfänglich mit einfließen. 
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.04.2024 
 
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2024  
 
Die geplante Neubaustrecke (NBS) von Frankfurt nach Mannheim ist eine zentrale 
Verbindung im Schnellfahrnetz der Deutschen Bahn AG. Sie verbindet die beiden 
Ballungsräume Rhein -Main und Rhein -Neckar und schl ießt damit die Lücke zwischen den 
beiden Schnellfahrstrecken Köln –Rhein/Main und Mannheim –Stuttgart. Ein zentrales 
Element ist unter anderem auch die geplante Einbindung des Darmstädter Hauptbahnhofes. 
Zudem werden auch die beiden bestehenden Strecken Ried bahn und Main -Neckar-Bahn 
durch die neue Strecke maßgeblich entlastet und das Nah - und Fernverkehrsangebot deutlich 
verbessert. Das Projekt ist von zentraler Bedeutung für Stadt und Region und daher von 
höchstem öffentlichem Interesse.  
 
Im November 2020 ha t die DB AG den Trassenverlauf der Neubaustrecke zwischen Frankfurt 
und Mannheim bekannt gegeben. Die Entscheidung für die sogenannte Variante IIb ist das 
Ergebnis eines langjährigen und intensiven Abwägungsprozesses, an dem alle relevanten 
Interessengrupp en und Kommunen der Region beteiligt waren. Zwischen 2016 und 2020 
wurden von Seiten der DB AG mehr als 30 verschiedene Trassenvarianten detailliert 
untersucht und nach umweltfachlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Kriterien 
miteinander verglichen. Alle Schritte wurden durch das 2016 eingerichtete 
„Beteiligungsforum NBS Frankfurt -Mannheim“ begleitet.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. Juni 2023, neben der Festlegung zur Variante 
IIb, den Magistrat beauftragt, die folgenden zentralen Forderun gen zum Schutz der 
Darmstädter Bevölkerung in den streckennahen Stadtteilen durchzusetzen:  
 
➢ Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A 5 . 
➢ Bau der Hauptstrecke im Bereich des Darmstädter Kreuzes vollständig in 
bergmännischer Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Schall - und 
Erschütterungsschutz für unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung müssen 
gewährleistet sein.  
➢ Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung de r betroffenen Waldrändern  und 
größtmöglichen Schallschutz an den Bestandsstrecke . 
 
Am 4. März 2024 wurde im Rahmen des 18. Beteiligungsforums in Gernsheim die 
aktualisierte Streckenführung der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier wurde deutlich, dass 
insbesondere für den Südabschnitt zwischen Einhausen und Mannheim die Vorzugsvariante 
IIb durch die DB AG optimiert wurde. Dabei konnten für Darmstadt Verbesserungen erzielt 
werden.  
 
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass der geplante ICE -Haltepunkt im Darmstädter 
Hauptbahnhof und dessen Erschließung über einen „Bypass“ der Neubaustrecke als 
bestmögliche Variante erachtet wird. Die von der DB AG geplante Variante IIb wird von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt daher weiter mitgetragen.  
 
Da sich die Planungen für die ICE Neubaustrecke Südhessen weiter konkretisiert haben, 
mussten die Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsprechend überprüft und 
qualifiziert werden.

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1. Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A5  
 
➢ Die Planungen der DB AG se hen aktuell vor, dass dieser Tunneleingang weiter 
östlich auf Höhe der bestehenden Wohnbebauung  der Heimstättensiedlung  realisiert 
werden soll. Diese Forderung besteht damit weiterhin und wird dahingehend 
konkretisiert, dass der Tunnel unter der Prämisse des bestmöglichen Schall - und 
Erschütterungsschutzes für die Wohnbevölkerung in einem bergmännischen Tunnel 
bis westlich der Bundesautobahn A5 geführt werden soll.  
 
2. Bau der Hauptstrecke im Bereich des Darmstädter Kreuzes vollständig in bergmännischer 
Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Schall - und Erschütterungsschutz für unmittelbare 
Vorbeifahrt an der Siedlung müssen gewährleistet sein.  
 
➢ Inzwischen konnte der Bau eines  gedeckelten Trogbauwerkes für die 
Hauptstrecke in Höhe der Siedlung Tann erwirkt werden. Das ist gegenüber der 
ursprünglich geplanten offenen Bauweise als deutliche Verringerung der Belastung 
der Anwohnerinnen und Anwohner zu bewerten. Damit wird die ursp rüngliche 
Forderung als weitgehend erfüllt angesehen. Unter den Gesichtspunkten des 
Lärmschutzes können die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. 
BImSchV) innerhalb des Stadtgebietes flächendeckend eingehalten werden. Dennoch 
soll dort weiterhin  der bestmögliche Schall - und Erschütterungsschutz für die 
unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung Tann gewährleistet sein.  
 
3. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder  
 
➢ Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird weiterhin auf notwendige Maßnahmen 
zum Schutz und zur Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder bestehen. In 
Kürze wird hierzu ein Abstimmungstermin mit der zuständigen Forstamtsleitung 
stattfinden. 
 
4. Größtmöglicher Schallschutz an den Bestandsstrecken  
 
➢ An der Prämisse des bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes an  
den Bestandsstrecken wird uneingeschränkt weiter festgehalten.  
 
Bis Ende Mai 2024 besteht für die betroffenen Gebietskörperschaften die Möglichkeit, ihre 
Forderungen bzw. Prüfaufträge bei der Deutsche n Bahn für die anschließende 
parlamentarische Befassung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags einzugeben.  
 
Genehmigungsbehörde für das Projekt ist das Eisenbahnbundesamt. Insgesamt ist die 
Neubaustrecke in sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die sich überwiegend an 
den Gemeindegrenzen orientieren. Für jeden Abschnitt findet ein Planfeststellungsverfa hren 
statt. Dadurch können einzelne Abschnitte bereits gebaut werden, während andere noch im 
Verfahren sind. Mit Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt im Bereich 
Darmstadt ist in den Jahren 2024/2025 zu rechnen.  
 
Die Wissenschaftsst adt Darmstadt steht im engen Austausch mit den südhessischen 
Landkreisen und unterstützt deren Einwände mit. Das gemeinsame Ziel ist dabei, den 
größtmöglichen Schutz von Menschen und Umwelt zu erreichen.

In einem Schreiben hat Oberbürgermeister Benz die Bundestagsabgeordneten aus 
Darmstadt und dem Landkreis  Darmstadt-Dieburg über die Positionen der Stadt informiert 
und um Unterstützung gebeten.  
 
Darüber hinaus fanden Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister, der DB AG, Pro Bahn 
sowie betroffenen Bürgern und Bürgerinitiativen statt.  
 
 
 
Dezernat I Dezernat III 
 
 
 
Hanno Benz Michael Kolmer  
Oberbürgermeister  Stadtrat

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Punkt 25: ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS) 
parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0128) 
 
Der Vorsteher  weist darauf hin, dass Herr Stadtv. Huß (SPD) unter Hinweis  auf  
§ 25 HGO den Sitzungsraum verlässt. Die Übertragung in den angrenzenden 
Räumen wird nun unterbrochen. Er nimmt damit weder an der Beratung noch 
an der Beschlussfassung teil.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Punkt 3: ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS) 
parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0128) 
 
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung 
nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0128
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.04.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00