2024/0128
ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS) parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2024/0128
10197 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0128
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS)
parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 17.04.2024
Beschlussvorschlag :
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen Kenntnis:
1. Für die geplante Neubaustrecke (NBS) von Frankfurt nach Mannheim liegt seit März 2024
eine aktualisierte Streckenführung vor. Kommunen haben nun die Möglichkeit im Rahmen der
sog. parlamentarisch en Befassung Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche
Maß hinausgehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich an dieser Befassung auf Basis
der aktuellen Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung beteiligen.
2. Die DB AG hat die von d er Stadtverordnetenversammlung beschlossenen zentralen
Forderungen zum Schutz der Darmstädter Bevölkerung in den streckennahen Stadtteilen nach
intensiven Gesprächen bereits teilweise in ihre Planungen übernommen. Die noch nicht in die
Planungen übernommen en Forderungen werden gegenüber der Deutsche n Bahn AG nochmals
vorgebracht bzw. aufgrund der neuen Erkenntnisse konkretisiert .
- 2 -
Diese sind:
• Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A5 : Diese
Forderung besteht weiterhin und wird dahingehend konkretisiert, dass der Tunnel
unter der Prämisse des bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes für die
Wohnbevölkerung in der Heimstättensiedlung in einem bergmännischen Tunnel bis
westlich der Bundesautobahn A5 geführt werden soll .
• Bestmöglicher Schall- und Erschütterungsschutz : Der Schall- und
Erschütterungsschutz für die unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung Tann müssen
weiterhin gewährleistet sein.
• Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder : Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
wird weiterhin auf notwen dige Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der
betroffenen Waldränder bestehen.
Größtmöglicher Schallschutz an den Bestandsstrecken : An der Prämisse des
bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes an den Bestandsstreck en wird
uneingeschränkt weiter festgehalten.
3. Der Magistrat steht weiterhin im engen Austausch mit den südhessischen Landkreisen,
Vertretungen von Interessengruppen, Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der DB AG,
damit die Forderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt in die weiteren Planungen
vollumfänglich mit einfließen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2024
Die geplante Neubaustrecke (NBS) von Frankfurt nach Mannheim ist eine zentrale
Verbindung im Schnellfahrnetz der Deutschen Bahn AG. Sie verbindet die beiden
Ballungsräume Rhein -Main und Rhein -Neckar und schließt damit die Lücke zwischen den
beiden Schnellfahrstrecken Köln –Rhein/Main und Mannheim –Stuttgart. Ein zentrales
Element ist unter anderem auch die geplante Einbindung des Darmstädter Hauptbahnhofes.
Zudem werden auch die beiden bestehenden Strecken Riedbahn und Main -Neckar-Bahn
durch die neue Strecke maßgeblich entlastet und das Nah - und Fernverkehrsangebot deutlich
verbessert. Das Projekt ist von zentraler Bedeutung für Stadt und Region und daher von
höchstem öffentlichem Interesse.
Im November 2020 hat die DB AG den Trassenverlauf der Neubaustrecke zwischen Frankfurt
und Mannheim bekannt gegeben. Die Entscheidung für die sogenannte Variante IIb ist das
Ergebnis eines langjährigen und intensiven Abwägungsprozesses, an dem alle relevan ten
Interessengruppen und Kommunen der Region beteiligt waren. Zwischen 2016 und 2020
wurden von Seiten der DB AG mehr als 30 verschiedene Trassenvarianten detailliert
untersucht und nach umweltfachlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Kriterien
miteinander verglichen. Alle Schritte wurden durch das 2016 eingerichtete
„Beteiligungsforum NBS Frankfurt -Mannheim“ begleitet.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. Juni 2023, neben der Festlegung zur Variante
IIb, den Magistrat beauftragt, die folgenden zentralen Forderungen zum Schutz der
Darmstädter Bevölkerung in den streckennahen Stadtteilen durchzusetzen:
➢ Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A 5 .
➢ Bau der Hauptstrecke im Bereich des Darmstädter Kreuzes vollständig in
bergmännischer Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Schall - und
Erschütterungsschutz für unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung müssen
gewährleistet sein.
➢ Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung de r betroffenen Waldrändern und
größtmöglichen Schallschutz an den Bestandsstrecke .
Am 4. März 2024 wurde im Rahmen des 18. Beteiligungsforums in Gernsheim die
aktualisierte Streckenführung der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier wurde deutlich, dass
insbesondere für den Südabschnitt zwischen Einhausen und Mannheim die Vorzugsvariante
IIb durch die DB AG optimiert wurde. Dabei konnten für Darmstadt Verbesserungen erzielt
werden.
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass der geplante ICE -Haltepunkt im Darmstädter
Hauptbahnhof und dessen Erschließun g über einen „Bypass“ der Neubaustrecke als
bestmögliche Variante erachtet wird. Die von der DB AG geplante Variante IIb wird von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt daher weiter mitgetragen.
Da sich die Planungen für die ICE Neubaustrecke Südhessen weiter konkretisiert haben,
mussten die Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsprechend überprüft und
qualifiziert werden.
- 4 -
1. Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A5
➢ Die Planungen der DB AG sehen aktuell vor, dass di eser Tunneleingang weiter
östlich auf Höhe der bestehenden Wohnbebauung der Heimstättensiedlung realisiert
werden soll. Diese Forderung besteht damit weiterhin und wird dahingehend
konkretisiert, dass der Tunnel unter der Prämisse des bestmöglichen Schall - und
Erschütterungsschut zes für die Wohnbevölkerung in einem bergmännischen Tunnel
bis westlich der Bundesautobahn A5 geführt werden soll.
2. Bau der Hauptstrecke im Bereich des Darmstädter Kreuzes vollständig in bergmännischer
Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Schall - und Erschütterungsschutz für unmittelbare
Vorbeifahrt an der Siedlung müssen gewährleistet sein.
➢ Inzwischen konnte der Bau eines gedeckelten Trogbauwerkes für die
Hauptstrecke in Höhe der Siedlung Tann erwirkt werden. Das ist gegenüber der
ursprünglich gepla nten offenen Bauweise als deutliche Verringerung der Belastung
der Anwohnerinnen und Anwohner zu bewerten. Damit wird die ursprüngliche
Forderung als weitgehend erfüllt angesehen. Unter den Gesichtspunkten des
Lärmschutzes können die Grenzwerte der Verkehr slärmschutzverordnung (16.
BImSchV) innerhalb des Stadtgebietes flächendeckend eingehalten werden. Dennoch
soll dort weiterhin der bestmögliche Schall - und Erschütterungsschutz für die
unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung Tann gewährleistet sein.
3. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder
➢ Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird weiterhin auf notwendige Maßnahmen
zum Schutz und zur Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder bestehen. In
Kürze wird hierzu ein Abstimmung stermin mit der zuständigen Forstamtsleitung
stattfinden.
4. Größtmöglicher Schallschutz an den Bestandsstrecken
➢ An der Prämisse des bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes an
den Bestandsstrecken wird uneingeschränkt weiter festgehalten.
Bis Ende Mai 2024 besteht für die betroffenen Gebietskörperschaften die Möglichkeit, ihre
Forderungen bzw. Prüfaufträge bei der Deutsche n Bahn für die anschließende
parlamentarische Befassung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags ein zugeben.
Genehmigungsbehörde für das Projekt ist das Eisenbahnbundesamt. Insgesamt ist die
Neubaustrecke in sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die sich überwiegend an
den Gemeindegrenzen orientieren. Für jeden Abschnitt findet ein Planfes tstellungsverfahren
statt. Dadurch können einzelne Abschnitte bereits gebaut werden, während andere noch im
Verfahren sind. Mit Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt im Bereich
Darmstadt ist in den Jahren 2024/2025 zu rechnen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt steht im engen Austausch mit den südhessischen
Landkreisen und unterstützt deren Einwände mit. Das gemeinsame Ziel ist dabei, den
größtmöglichen Schutz von Menschen und Umwelt zu erreichen.
- 5 -
In einem Schreiben hat Oberbürgermeister Benz die Bundestagsabgeordneten aus
Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg über die Positionen der Stadt informiert
und um Unterstützung gebeten.
Darüber hinaus fanden Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister, der DB AG, Pro Bahn
sowie betroffenen Bürgern und Bürgerinitiativen statt.
Dezernat I Dezernat III
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 1
10280 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
III
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0128
Magistratsbeschluss -Nr.
147
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS)
parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 17.04.2024
Beschlussvorschlag :
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen Kenntnis:
1. Für die geplante Neubaustrecke (NBS) von Frankfurt nach Mannheim liegt seit März 2024
eine aktualisierte Streckenführung vor. Kommunen haben nun die Möglichkeit im Rahmen der
sog. parlamentarisch en Befassung Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche
Maß hinausgehen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich an dieser Befassung auf Basis
der aktuellen Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung beteiligen.
2. Die DB AG hat die von d er Stadtverordnetenversammlung beschlossenen zentralen
Forderungen zum Schutz der Darmstädter Bevölkerung in den streckennahen Stadtteilen nach
- 3 -
intensiven Gesprächen bereits teilweise in ihre Planungen übernommen. Die noch nicht in die
Planungen übernommen en Forderungen werden gegenüber der Deutsche n Bahn AG nochmals
vorgebracht bzw. aufgrund der neuen Erkenntnisse konkretisiert .
Diese sind:
• Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A5 : Diese
Forderung besteht weiterhin und wird dahingehend konkretisiert, dass der Tunnel
unter der Prämisse des bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes für die
Wohnbevölkerung in der Heimstättensiedlung in einem bergmännischen Tunnel bis
westlich der Bundesautobahn A5 geführt werden soll .
• Bestmöglicher Schall- und Erschütterungsschutz : Der Schall- und
Erschütterungsschutz für die unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung Tann müssen
weiterhin gewährleistet sein.
• Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder : Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
wird weiterhin auf notwen dige Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der
betroffenen Waldränder bestehen.
Größtmöglicher Schallschutz an den Bestandsstrecken : An der Prämisse des
bestmöglichen Schall - und Erschütterung sschutzes an den Bestandsstrecken wird
uneingeschränkt weiter festgehalten.
3. Der Magistrat steht weiterhin im engen Austausch mit den südhessischen Landkreisen,
Vertretungen von Interessengruppen, Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der DB AG,
damit die Forderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt in die weiteren Planungen
vollumfänglich mit einfließen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 24.04.2024
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.04.2024
Die geplante Neubaustrecke (NBS) von Frankfurt nach Mannheim ist eine zentrale
Verbindung im Schnellfahrnetz der Deutschen Bahn AG. Sie verbindet die beiden
Ballungsräume Rhein -Main und Rhein -Neckar und schl ießt damit die Lücke zwischen den
beiden Schnellfahrstrecken Köln –Rhein/Main und Mannheim –Stuttgart. Ein zentrales
Element ist unter anderem auch die geplante Einbindung des Darmstädter Hauptbahnhofes.
Zudem werden auch die beiden bestehenden Strecken Ried bahn und Main -Neckar-Bahn
durch die neue Strecke maßgeblich entlastet und das Nah - und Fernverkehrsangebot deutlich
verbessert. Das Projekt ist von zentraler Bedeutung für Stadt und Region und daher von
höchstem öffentlichem Interesse.
Im November 2020 ha t die DB AG den Trassenverlauf der Neubaustrecke zwischen Frankfurt
und Mannheim bekannt gegeben. Die Entscheidung für die sogenannte Variante IIb ist das
Ergebnis eines langjährigen und intensiven Abwägungsprozesses, an dem alle relevanten
Interessengrupp en und Kommunen der Region beteiligt waren. Zwischen 2016 und 2020
wurden von Seiten der DB AG mehr als 30 verschiedene Trassenvarianten detailliert
untersucht und nach umweltfachlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Kriterien
miteinander verglichen. Alle Schritte wurden durch das 2016 eingerichtete
„Beteiligungsforum NBS Frankfurt -Mannheim“ begleitet.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. Juni 2023, neben der Festlegung zur Variante
IIb, den Magistrat beauftragt, die folgenden zentralen Forderun gen zum Schutz der
Darmstädter Bevölkerung in den streckennahen Stadtteilen durchzusetzen:
➢ Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A 5 .
➢ Bau der Hauptstrecke im Bereich des Darmstädter Kreuzes vollständig in
bergmännischer Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Schall - und
Erschütterungsschutz für unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung müssen
gewährleistet sein.
➢ Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung de r betroffenen Waldrändern und
größtmöglichen Schallschutz an den Bestandsstrecke .
Am 4. März 2024 wurde im Rahmen des 18. Beteiligungsforums in Gernsheim die
aktualisierte Streckenführung der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier wurde deutlich, dass
insbesondere für den Südabschnitt zwischen Einhausen und Mannheim die Vorzugsvariante
IIb durch die DB AG optimiert wurde. Dabei konnten für Darmstadt Verbesserungen erzielt
werden.
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass der geplante ICE -Haltepunkt im Darmstädter
Hauptbahnhof und dessen Erschließung über einen „Bypass“ der Neubaustrecke als
bestmögliche Variante erachtet wird. Die von der DB AG geplante Variante IIb wird von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt daher weiter mitgetragen.
Da sich die Planungen für die ICE Neubaustrecke Südhessen weiter konkretisiert haben,
mussten die Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsprechend überprüft und
qualifiziert werden.
- 5 -
1. Führung der Südanbindung in einem bergmännischen Tunnel bis zur A5
➢ Die Planungen der DB AG se hen aktuell vor, dass dieser Tunneleingang weiter
östlich auf Höhe der bestehenden Wohnbebauung der Heimstättensiedlung realisiert
werden soll. Diese Forderung besteht damit weiterhin und wird dahingehend
konkretisiert, dass der Tunnel unter der Prämisse des bestmöglichen Schall - und
Erschütterungsschutzes für die Wohnbevölkerung in einem bergmännischen Tunnel
bis westlich der Bundesautobahn A5 geführt werden soll.
2. Bau der Hauptstrecke im Bereich des Darmstädter Kreuzes vollständig in bergmännischer
Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Schall - und Erschütterungsschutz für unmittelbare
Vorbeifahrt an der Siedlung müssen gewährleistet sein.
➢ Inzwischen konnte der Bau eines gedeckelten Trogbauwerkes für die
Hauptstrecke in Höhe der Siedlung Tann erwirkt werden. Das ist gegenüber der
ursprünglich geplanten offenen Bauweise als deutliche Verringerung der Belastung
der Anwohnerinnen und Anwohner zu bewerten. Damit wird die ursp rüngliche
Forderung als weitgehend erfüllt angesehen. Unter den Gesichtspunkten des
Lärmschutzes können die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) innerhalb des Stadtgebietes flächendeckend eingehalten werden. Dennoch
soll dort weiterhin der bestmögliche Schall - und Erschütterungsschutz für die
unmittelbare Vorbeifahrt an der Siedlung Tann gewährleistet sein.
3. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder
➢ Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird weiterhin auf notwendige Maßnahmen
zum Schutz und zur Wiederaufforstung der betroffenen Waldränder bestehen. In
Kürze wird hierzu ein Abstimmungstermin mit der zuständigen Forstamtsleitung
stattfinden.
4. Größtmöglicher Schallschutz an den Bestandsstrecken
➢ An der Prämisse des bestmöglichen Schall - und Erschütterungsschutzes an
den Bestandsstrecken wird uneingeschränkt weiter festgehalten.
Bis Ende Mai 2024 besteht für die betroffenen Gebietskörperschaften die Möglichkeit, ihre
Forderungen bzw. Prüfaufträge bei der Deutsche n Bahn für die anschließende
parlamentarische Befassung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags einzugeben.
Genehmigungsbehörde für das Projekt ist das Eisenbahnbundesamt. Insgesamt ist die
Neubaustrecke in sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die sich überwiegend an
den Gemeindegrenzen orientieren. Für jeden Abschnitt findet ein Planfeststellungsverfa hren
statt. Dadurch können einzelne Abschnitte bereits gebaut werden, während andere noch im
Verfahren sind. Mit Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt im Bereich
Darmstadt ist in den Jahren 2024/2025 zu rechnen.
Die Wissenschaftsst adt Darmstadt steht im engen Austausch mit den südhessischen
Landkreisen und unterstützt deren Einwände mit. Das gemeinsame Ziel ist dabei, den
größtmöglichen Schutz von Menschen und Umwelt zu erreichen.
In einem Schreiben hat Oberbürgermeister Benz die Bundestagsabgeordneten aus
Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg über die Positionen der Stadt informiert
und um Unterstützung gebeten.
Darüber hinaus fanden Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister, der DB AG, Pro Bahn
sowie betroffenen Bürgern und Bürgerinitiativen statt.
Dezernat I Dezernat III
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 3
491 Zeichen
Punkt 25: ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS) parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2024/0128) Der Vorsteher weist darauf hin, dass Herr Stadtv. Huß (SPD) unter Hinweis auf § 25 HGO den Sitzungsraum verlässt. Die Übertragung in den angrenzenden Räumen wird nun unterbrochen. Er nimmt damit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 2
272 Zeichen
Punkt 3: ICE Neubaustrecke Südhessen (NBS) parlamentarische Befassung für den Streckenabschnitt im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2024/0128) Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0128
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.04.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00