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V/0043/2011

Beitritt der Stadt Münster zum Public Konsortium d-NRW

Vorlagen 27.01.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 16.02.2011, TOP 3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5848 Zeichen

V/0043/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beitritt der Stadt Münster zum Public Konsortium d-NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2011 Werksausschuss der citeq Vorberatung 
16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster tritt dem Public Konsortium d-NRW bei. Als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Münster 
in der Konsortialversammlung des Public Konsortiums d-NRW wird der Betriebsleiter der citeq, Herr Schön-
felder, benannt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Das einmalige Beitrittsentgelt in Höhe von 8.511,- Euro stellt eine Einlage in das Unternehmen dar und wird 
in ein Kapitalkonto eingezahlt, welches im Falle eines Austritts aus dem Public Konsortium d-NRW zurück-
gezahlt wird. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt. Der Jahresbeitrag beträgt 1.378,- 
Euro. 
 
 
Begründung: 
d-NRW ist eine Gemeinschaftseinrichtung in Trägersc haft von derzeit ca. 100 Kommunen in NRW und dem 
Land NRW. Gesellschaftszwec k von d-NRW ist die Realisierung von interkommunalem und kommunal-
staatlichem E-Government in NRW. Seit der Gründung in 2002 hat d-NRW verschiedene E-Government-
Dienste aufgebaut. Hierzu zählen 
• landesweite Meldeportale für Private und Behörden (eMA/eMAB), 
• das landesweite Portal „vergabe.NR W“ sowie die regionalen Vergabemarktplätze für die Wirtschaft, die 
Landesverwaltung und die Kommunen,  
• die landesweite Verwaltungssuchmaschine (VSM NRW), 
• das KiBiz-Portal, insbesondere  für die Beantragun g, Bewilligung und Abrechnung von KiBiz-Mitteln des 
Landes und der Kommunen an Träger und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und 
Vorlagen-Nr.: 
V/0043/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Schoenfelder 
Ruf: 
492-1910 
E-Mail: 
Schoenfelder@citeq.de  
Datum: 
27.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0043/2011 
• die zentrale Bildungssuchmaschine für das Land NRW (learn:line 2.0) als Zugang zu Lern- und Lehrin-
halten sowie zur Vernetzung bestehender Datenbanken mit Bildungsmedien, Lernplattformen und weite-
rer E-Learning-Angebote von Land und Kommunen. 
Zudem wirkt d-NRW an zahlreichen Projekten des  interkommunalen und kommunal-staatlichen E-
Governments mit. Beispiele sind das Kompetenzzentrum  Digitale Verwaltung (KDV  NRW), das sich als ge-
meinsame Einrichtung von Land und Kommunen mit der Weiterentwicklung des E-Government in NRW be-
fasst und Lösungen zur Standardisierung von Geschäftsprozessen und zum Prozessmanagement entwickelt 
hat. Weitere aktuelle Projekte sind der „KiTa-Finder“ zur Suche sämtlicher geförderter und nicht geförderter 
Kindertageseinrichtungen in NRW,  die webbasierte Antragstellung und Bewilligung nebst Monitoring nach 
dem Kinder- und Jugendförderplan NRW sowie die Planung und Realisierung eines Portals „KiJu.web“, das 
verschiedene Angebote aus dem Kinder-, Jugend und Familienbereich bündelt. 
Für verschiedene Vorhaben – bspw. Aktionsplan 2009, Umsetzung des EA-Gesetzes, Modellversuch „Ver-
netzte Verwaltung“ – hat d-NRW das Projektmanagement erfolgreich erledigt.    
d-NRW bezieht grundsätzlich „bestehende IT-Dienstleistungsstrukturen und -ressourcen – vorzugsweise aus 
dem Gesellschafterkreis von d-NRW – in die Leistungser bringung“ ein. Dies bedeutet, dass die derzeitigen 
kommunalen Eigentümer von d-NRW bevorzugt mit der Realisierung von d-NRW-Diensten beauftragt wer-
den. Derzeit sind folgende kommunalen Körperschaften Eigentümer (Konsorten) v on d-NRW: regio iT aa-
chen und Stadt Aachen, GKD Recklinghausen mit 8 Kommunen, KRZ Lemgo mit 33 Kommunen, KRZN 
Kamp Lintfort mit 38 Kommunen sowie der Kreis Mettmann und die Städte Dortmund, Oberhausen, Hagen 
und Monheim am Rhein. 
Durch eine Beteiligung der Stadt Münster an d-NRW kann die citeq ihre Chancen, von d-NRW mit der Reali-
sierung von kommunal-staatlichen E-Government-Lösungen beauftragt zu werden, erheblich erhöhen. Dies 
ist nicht nur von Bedeutung, weil diese Aufträge wirtsc haftlich attraktiv sind, sondern auch, weil sie aufgrund 
des Unternehmenszwecks von d-NRW regelmäßig vo n überregionaler Bedeutung sind und die Position des 
mit der Realisierung beauftragten IT-Dienstleisters stärken können. Konkret steht die Beauftragung des Be-
triebs von elektronischen Kommunikations- und Disk ussionsräumen für verschiedene landesweite Arbeits-
gruppen in einem Auftragswert an, der die Einstiegs- und Jahreskosten von d-NRW bei weitem übersteigt. 
Darüber hinaus sind die Gremien von d-NRW (Konsortialversammlung, Aufsichtsrat und Beirat) Kommunika-
tionsplattformen, in denen wesentlic he Entwicklungen im E-Government in NRW mit gestaltet werden. Eine 
Beteiligung der Stadt Münster durch die citeq an d-NR W stärkt überdies insgesamt den kommunalen Ein-
fluss auf die Entwicklung des kommunal-staatlichen E- Governments in NRW und fördert mithin das Zusam-
menwirken von Land und Kommunen als gleichberechtigte Partner. 
Eine Beteiligung der Stadt Münster an d-NRW ist gemäß der Satzung des Public Konsortiums d-NRW (Anla-
ge) mit der einmaligen Zahlung eines Beitrittsentgeltes sowie der Entrichtung von Jahresbeiträgen verbun-
den. 
• Das Beitrittsentgelt in Höhe von 8.511,-  Euro ste llt eine Einlage in das Unternehmen dar und wird in ein 
Kapitalkonto eingezahlt, welches durch das Public Konsortium d-NRW für jeden Konsorten geführt wird. 
Im Falle eines Austritts aus dem Public Konsortium d-NRW wird dieses Beitrittsentgelt an den ausschei-
denden Konsorten erstattet. 
• Der Jahresbeitrag in Höhe von 1.378,- Euro soll die laufenden Verwaltungsaufwendungen des Public 
Konsortiums d-NRW decken (Kosten für Buchhaltung, Jahresabschlussprüfung, ggf. Sekretariat etc.).  
• Haftungsrisiken einer Beteiligung an d-NRW sind jed enfalls auf das Einlage-Kapital begrenzt. Eine 
Nachschusspflicht ist nicht gegeben." 
 
I. V.  
 
gez.  
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (2)

09.02.2011 Werksausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0043/2011
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37