V/0043/2011
Beitritt der Stadt Münster zum Public Konsortium d-NRW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5848 Zeichen
V/0043/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Beitritt der Stadt Münster zum Public Konsortium d-NRW Beratungsfolge 09.02.2011 Werksausschuss der citeq Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster tritt dem Public Konsortium d-NRW bei. Als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Münster in der Konsortialversammlung des Public Konsortiums d-NRW wird der Betriebsleiter der citeq, Herr Schön- felder, benannt. II. Finanzielle Auswirkungen: Das einmalige Beitrittsentgelt in Höhe von 8.511,- Euro stellt eine Einlage in das Unternehmen dar und wird in ein Kapitalkonto eingezahlt, welches im Falle eines Austritts aus dem Public Konsortium d-NRW zurück- gezahlt wird. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt. Der Jahresbeitrag beträgt 1.378,- Euro. Begründung: d-NRW ist eine Gemeinschaftseinrichtung in Trägersc haft von derzeit ca. 100 Kommunen in NRW und dem Land NRW. Gesellschaftszwec k von d-NRW ist die Realisierung von interkommunalem und kommunal- staatlichem E-Government in NRW. Seit der Gründung in 2002 hat d-NRW verschiedene E-Government- Dienste aufgebaut. Hierzu zählen • landesweite Meldeportale für Private und Behörden (eMA/eMAB), • das landesweite Portal „vergabe.NR W“ sowie die regionalen Vergabemarktplätze für die Wirtschaft, die Landesverwaltung und die Kommunen, • die landesweite Verwaltungssuchmaschine (VSM NRW), • das KiBiz-Portal, insbesondere für die Beantragun g, Bewilligung und Abrechnung von KiBiz-Mitteln des Landes und der Kommunen an Träger und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Vorlagen-Nr.: V/0043/2011 Auskunft erteilt: Herr Schoenfelder Ruf: 492-1910 E-Mail: Schoenfelder@citeq.de Datum: 27.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0043/2011 • die zentrale Bildungssuchmaschine für das Land NRW (learn:line 2.0) als Zugang zu Lern- und Lehrin- halten sowie zur Vernetzung bestehender Datenbanken mit Bildungsmedien, Lernplattformen und weite- rer E-Learning-Angebote von Land und Kommunen. Zudem wirkt d-NRW an zahlreichen Projekten des interkommunalen und kommunal-staatlichen E- Governments mit. Beispiele sind das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung (KDV NRW), das sich als ge- meinsame Einrichtung von Land und Kommunen mit der Weiterentwicklung des E-Government in NRW be- fasst und Lösungen zur Standardisierung von Geschäftsprozessen und zum Prozessmanagement entwickelt hat. Weitere aktuelle Projekte sind der „KiTa-Finder“ zur Suche sämtlicher geförderter und nicht geförderter Kindertageseinrichtungen in NRW, die webbasierte Antragstellung und Bewilligung nebst Monitoring nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW sowie die Planung und Realisierung eines Portals „KiJu.web“, das verschiedene Angebote aus dem Kinder-, Jugend und Familienbereich bündelt. Für verschiedene Vorhaben – bspw. Aktionsplan 2009, Umsetzung des EA-Gesetzes, Modellversuch „Ver- netzte Verwaltung“ – hat d-NRW das Projektmanagement erfolgreich erledigt. d-NRW bezieht grundsätzlich „bestehende IT-Dienstleistungsstrukturen und -ressourcen – vorzugsweise aus dem Gesellschafterkreis von d-NRW – in die Leistungser bringung“ ein. Dies bedeutet, dass die derzeitigen kommunalen Eigentümer von d-NRW bevorzugt mit der Realisierung von d-NRW-Diensten beauftragt wer- den. Derzeit sind folgende kommunalen Körperschaften Eigentümer (Konsorten) v on d-NRW: regio iT aa- chen und Stadt Aachen, GKD Recklinghausen mit 8 Kommunen, KRZ Lemgo mit 33 Kommunen, KRZN Kamp Lintfort mit 38 Kommunen sowie der Kreis Mettmann und die Städte Dortmund, Oberhausen, Hagen und Monheim am Rhein. Durch eine Beteiligung der Stadt Münster an d-NRW kann die citeq ihre Chancen, von d-NRW mit der Reali- sierung von kommunal-staatlichen E-Government-Lösungen beauftragt zu werden, erheblich erhöhen. Dies ist nicht nur von Bedeutung, weil diese Aufträge wirtsc haftlich attraktiv sind, sondern auch, weil sie aufgrund des Unternehmenszwecks von d-NRW regelmäßig vo n überregionaler Bedeutung sind und die Position des mit der Realisierung beauftragten IT-Dienstleisters stärken können. Konkret steht die Beauftragung des Be- triebs von elektronischen Kommunikations- und Disk ussionsräumen für verschiedene landesweite Arbeits- gruppen in einem Auftragswert an, der die Einstiegs- und Jahreskosten von d-NRW bei weitem übersteigt. Darüber hinaus sind die Gremien von d-NRW (Konsortialversammlung, Aufsichtsrat und Beirat) Kommunika- tionsplattformen, in denen wesentlic he Entwicklungen im E-Government in NRW mit gestaltet werden. Eine Beteiligung der Stadt Münster durch die citeq an d-NR W stärkt überdies insgesamt den kommunalen Ein- fluss auf die Entwicklung des kommunal-staatlichen E- Governments in NRW und fördert mithin das Zusam- menwirken von Land und Kommunen als gleichberechtigte Partner. Eine Beteiligung der Stadt Münster an d-NRW ist gemäß der Satzung des Public Konsortiums d-NRW (Anla- ge) mit der einmaligen Zahlung eines Beitrittsentgeltes sowie der Entrichtung von Jahresbeiträgen verbun- den. • Das Beitrittsentgelt in Höhe von 8.511,- Euro ste llt eine Einlage in das Unternehmen dar und wird in ein Kapitalkonto eingezahlt, welches durch das Public Konsortium d-NRW für jeden Konsorten geführt wird. Im Falle eines Austritts aus dem Public Konsortium d-NRW wird dieses Beitrittsentgelt an den ausschei- denden Konsorten erstattet. • Der Jahresbeitrag in Höhe von 1.378,- Euro soll die laufenden Verwaltungsaufwendungen des Public Konsortiums d-NRW decken (Kosten für Buchhaltung, Jahresabschlussprüfung, ggf. Sekretariat etc.). • Haftungsrisiken einer Beteiligung an d-NRW sind jed enfalls auf das Einlage-Kapital begrenzt. Eine Nachschusspflicht ist nicht gegeben." I. V. gez. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0043/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37