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2024/0172

Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger Straße 62 in Darmstadt (ehemals Blumenhaus Chrysanthem) am Prinz-Emil-Garten

Magistratsvorlage 01.10.2024

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2024/0172

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2024/0172

3547 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.10.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0172 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  910-021-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-16 Sachkonto: 0509010 
 
Betreff: Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger Straße 62 in 
Darmstadt (ehemals Blumenhaus Chrysanthem) am Prinz -Emil-Garten 
 
Vorlage vom: 01.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger 
Straße 62 (680 m²) wird vom Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement 
Darmstadt (IDA) in das Anlagevermögen des Kernhaushaltes übertragen.  
2. Die Übertragung des Eigentums erfolgt zum Buchwert von 1 €.  
3. Der Zuordnung des Grundstückes Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger 
Straße 62 zum Prinz-Emil-Garten wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.10.2024 
 
Das Blumenhaus Chrysanthem  wurde auf dem Gelände des Prinz -Emil-Gartens an der 
Heidelberger Straße  nach Nutzungsaufgabe abgerissen.  
 
Der Prinz-Emil-Garten wurde 1775/76 vom Gartenarchitekten Nikolaus Andreas Siebert als 
Lustgarten für Minister Karl Friedrich von Moser im Stil eine s englischen Landschaftsgartens 
angelegt. Ursprünglich enthielt  er spätbarocke und landschaftsgärtnerische  Elemente, die 
1900 überformt wurden. 1780 erwarb Großherzog Ludwig I. den Garten, der 1830  an Prinz 
Emil überging. Seit 1927 gehören Park und Schlöss chen der Stadt Darmstadt. 1986 begann 
eine systematische Sanierung. Der Park steht heute als Erholungsraum zur Verfügung.  
 
Die Fläche auf der das Blumenhaus Chrysanthem stand, ist historisch ein Teil des Nutz - und 
Gemüsegartens der Parkanlage des ehemalig en Bessunger Hofgartens (heute Prinz -Emil-
Garten). 
 
Derzeit wird ein Nutzungskonzept für die gewonnene Fläche erarbeitet, die diese der 
Bürgerschaft zurückgibt, die Parkanlage erweitert und in Zukunft Nutzungsmöglichkeiten als 
Nutzgarten unter Beteiligung von Schulen, Vereinen und / oder Bürger*innen schafft.  
 
Zwischenzeitlich wurde eine Blumeneinsaat vorgenommen sowie eine Informationstafel 
aufgestellt.

- 4 - 
Das Gelände wird nun wieder zu einer Parkfläche  und zum Buchwert von 1 € durch das 
Grünflächenamt vom Eigenbetrieb IDA übernommen.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

anlage 5

222 Zeichen

Punkt 32.1: Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger Straße 62 in 
Darmstadt (ehemals Blumenhaus Chrysanthem) am Prinz-Emil-Garten 
 (V-Nr. 2024/0172) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD

anlage 1

3622 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.10.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 62 67 
IV 65 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0172 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
386 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  910-021-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-16 Sachkonto: 0509010 
 
Betreff: Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger Straße 62 in 
Darmstadt (ehemals Blumenhaus Chrysanthem) am Prinz-Emil-Garten 
 
Vorlage vom: 01.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger 
Straße 62 (680 m²) wird vom Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement 
Darmstadt (IDA) in das Anlagevermögen des Kernhaushaltes übertragen.  
2. Die Übertragung des Eigentums erfolgt zum Buchwert von 1 €.  
3. Der Zuordnung des Grundstückes Gemarkung Darmstadt F lur 5, 566/4, Heidelberger 
Straße 62 zum Prinz-Emil-Garten wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.11.2024  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.10.2024 
 
Das Blumenhaus Chrysanthem  wurde auf dem Gelände des Prinz -Emil-Gartens an der 
Heidelberger Straße  nach Nutzungsaufgabe abgerissen.  
 
Der Prinz-Emil-Garten wurde 1775/76 vom Gartenarchitekten Nikolaus Andreas Siebert als 
Lustgarten für Minister Karl Friedrich von Moser im Stil eine s englischen Landschaftsgartens 
angelegt. Ursprünglich enthielt  er spätbarocke und landschaftsgärtnerische  Elemente, die 
1900 überformt wurden. 1780 erwarb Großherzog Ludwig I. den Garten, der 1830  an Prinz 
Emil überging. Seit 1927 gehören Park und Schlöss chen der Stadt Darmstadt. 1986 begann 
eine systematische Sanierung. Der Park steht heute als Erholungsraum zur Verfügung.  
 
Die Fläche auf der das Blumenhaus Chrysanthem stand, ist historisch ein Teil des Nutz - und 
Gemüsegartens der Parkanlage des ehemalig en Bessunger Hofgartens (heute Prinz -Emil-
Garten). 
 
Derzeit wird ein Nutzungskonzept für die gewonnene Fläche erarbeitet, die diese der 
Bürgerschaft zurückgibt, die Parkanlage erweitert und in Zukunft Nutzungsmöglichkeiten als 
Nutzgarten unter Beteiligung von Schulen, Vereinen und / oder Bürger*innen schafft.  
 
Zwischenzeitlich wurde eine Blumeneinsaat vorgenommen sowie eine Informationstafel 
aufgestellt.

Das Gelände wird nun wieder zu einer Parkfläche  und zum Buchwert von 1 € durch das 
Grünflächenamt vom Eigenbetrieb IDA übernommen.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

anlage 4

280 Zeichen

Punkt 29: Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger Straße 62 in 
Darmstadt (ehemals Blumenhaus Chrysanthem) am Prinz-Emil-Garten 
 (V-Nr. 2024/0172) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 2

320 Zeichen

Punkt 3: Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 5, 566/4, Heidelberger Straße 62 in 
Darmstadt (ehemals Blumenhaus Chrysanthem) am Prinz-Emil-Garten 
 (V-Nr. 2024/0172) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und  
Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 32.1
TOP 386
TOP 3
TOP 29

Orte (1)

  • Heidelberger Straße 62

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0172
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.10.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00