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AN/0934/2026

Embargo für Waffentransporte nach Israel über Flughafen Köln/Bonn

BSW Antrag nach § 3 11.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 3.6

BSW Antrag nach § 3

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BSW Antrag nach § 3

6211 Zeichen

BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln  
Ratsfrau Lidija Rukavina  
Ratsherr Guido Spinnen  
Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea 
Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln 
Tel.: 0221-221-35608 
E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de 
An den Vorsitzenden des Rates  
 
Herrn Oberbürgermeister  
Torsten Burmester 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.06.2026 
 
AN/0934/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 02.07.2026 
Embargo für Waffentransporte nach Israel über Flughafen Köln/Bonn 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die BSW-Ratsgruppe erbittet, den folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesord-
nung der Sitzung des Rates am 2.7.2026 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln fordert die Kölner Stadtverwaltung auf, sich in der Gesellschafterver-
sammlung und im Aufsichtsrat des Flughafen Köln/Bonn GmbH dafür einzusetzen, dass der 
Flughafen Köln/Bonn nicht für den Transport von Kriegswaffen, Kriegsgerät oder militärisch 
relevanten Komponenten nach Israel genutzt wird.  
 
Begründung: 
 
Der Flughafen Köln/Bonn ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stadt Köln trägt 
als größte Gesellschafterin des Flughafens (31,12 % Anteil) eine besondere Verantwortung. 
Zweitgrößter Gesellschafter ist das Land NRW (30,94 %). Beide zusammen halten die Mehr-
heit in der Gesellschafterversammlung. Der Rat der Stadt Köln behandelte im Rahmen der 
städtischen Betreiberverantwortung in der Vergangenheit u.a. Klimaschutzziele für den Flug-
hafen, Maßnahmen zur Fluglärmminderung und Arbeitnehmerrechte am Flughafen. 
 
Für den Flughafen Köln/Bonn gilt bisher kein Embargo für Waffenlieferungen nach Israel, an-
ders als für den Flughafen Liége (Region Wallonie) und den Hafen von Antwerpen (Region 
Flandern) im Nachbarland Belgien. Beide Regionen haben ein Waffenembargo verhängt und 
setzen dieses auch konsequent mittels Beschlagnahmung verdächtiger Fracht durch. Fracht-
papiere aus dem Sommer 2025 belegen, dass über den Flughafen Köln/Bonn regelmäßig Fe-
dEx-Lieferungen von einer Kampfjet-Fabrik im US-amerikanischen Tennessee an den israeli-
schen Luftwaffenstützpunkt Nevatim geliefert werden.

- 2 - 
Der Rat der Stadt Köln und der Landtag in Düsseldorf sind verpflichtet, dem Frieden in der 
Welt zu dienen, wie es die Präambel des deutschen Grundgesetzes verlangt. Die Waffenlie-
ferungen über den Flughafen Köln/Bonn nach Israel stellen eine logistische deutsche Unter-
stützung für die Kriegspolitik der israelischen Regierung dar und stehen damit im Widerspruch 
zum Friedensgebot des Grundgesetzes. Der Krieg Israels und der USA gegen den Iran ist ein 
klarer Völkerrechtsbruch, wie inzwischen auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kon-
statiert hat. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 19. März 
2026 stellt fest: „Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen An-
griffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte 
Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Si-
cherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.“ 
 
Wegen des Gaza-Krieges läuft auf Initiative Südafrikas bereits seit 2023 ein Verfahren beim 
Internationalen Gerichtshof gegen die israelische Regierung. Ihr werden Verstöße gegen die 
Völkermordkonvention vorgeworfen. Auf Initiative Nicaraguas hat der Internationale Gerichts-
hof auch gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet. Nicaragua wirft der Bundesregierung 
vor, durch Waffenlieferungen einen möglichen Genozid in Gaza zu begünstigen und damit 
gegen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention zu verstoßen. Die Menschenrechtsor-
ganisation Amnesty International hat Deutschland kürzlich aufgefordert, Menschenrechtsver-
letzungen und Kriegsverbrechen beim Namen zu nennen, egal, wer sie begeht. Im Verfahren 
gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof wird voraus-sichtlich auch die Kriegs-
logistik über den Flughafen Köln/Bonn eine Rolle spielen. Lieferanten von Kriegsgerät und 
Kriegswaffen an Israel werden auf die belgischen Waffenembargos wahrscheinlich mit einer 
Verlagerung ihrer Transportwege zugunsten des hiesigen Flughafens reagieren, oder tun dies 
bereits jetzt. Somit würde sich das juristische Risiko von Völkerrechtsverstößen zunehmend 
auf Köln/Bonn konzentrieren.  
 
Jenseits möglicher juristischer Konsequenzen zeichnet sich für den Flughafen Köln/Bonn 
ebenso wie für unsere Stadt ein potenzieller Imageschaden ab. Die Waffenlieferungen an Is-
rael über einen zum Teil im städtischen Besitz befindlichen Flughafen stehen im Widerspruch 
zur öffentlich deklarierten Hilfsbereitschaft der Stadt Köln für Kriegsopfer. Im August 2025 kün-
digte die damalige Oberbürgermeisterin Reker an, Köln stehe für eine Aufnahme verletzt er 
und traumatisierter Kinder aus Gaza und Israel zur Verfügung, sollte das Auswärtige Amt die-
ser Art Hilfsleistungen zustimmen.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat sich richtigerweise immer wieder konsequent zu Deutschlands his-
torischer Verantwortung gegenüber Israel bekannt. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen 
jüdischen Glaubens überall in der Welt in Frieden leben können. Gerade die Stadt Köln, aus 
der während der NS-Diktatur zahlreiche Menschen jüdischen Glaubens vertrieben und ver-
schleppt wurden, muss weiterhin standhaft für den Schutz der in Israel lebenden Nachfahren 
der Holocaust-Überlebenden eintreten. Die kriegerische Politik der Netanjahu Regierung hat 
bislang mehr als 70.000 Menschen in Gaza das Leben gekostet. Ihre zerstörerische Wirkung 
beschränkt sich nicht auf Gaza: auch zahlreiche israelische Staatsbürger wurden getötet. Zu-
gleich destabilisiert sie die gesamte Region, wie die jüngsten Angriffe auf den Iran und den 
Libanon zeigen. Frieden braucht Diplomatie, friedliche Nachbarschaft und die Achtu ng des 
Völkerrechts. Waffenlieferungen, das Schweigen zu möglichen Kriegsverbrechen und ein se-
lektiver Umgang mit dem Völkerrecht sind ein politischer Irrweg und verursachen einen erheb-
lichen Imageschaden für unsere Stadt und für unser Land.   
 
Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen 
(BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 3.6 Antrag / Anfrage

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0934/2026
Typ
BSW Antrag nach § 3
Datum
11.06.2026
Erstellt
10.06.2026 16:13