AN/0934/2026
Embargo für Waffentransporte nach Israel über Flughafen Köln/Bonn
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BSW Antrag nach § 3
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BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln Ratsfrau Lidija Rukavina Ratsherr Guido Spinnen Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln Tel.: 0221-221-35608 E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.06.2026 AN/0934/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 Embargo für Waffentransporte nach Israel über Flughafen Köln/Bonn Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die BSW-Ratsgruppe erbittet, den folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesord- nung der Sitzung des Rates am 2.7.2026 aufzunehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln fordert die Kölner Stadtverwaltung auf, sich in der Gesellschafterver- sammlung und im Aufsichtsrat des Flughafen Köln/Bonn GmbH dafür einzusetzen, dass der Flughafen Köln/Bonn nicht für den Transport von Kriegswaffen, Kriegsgerät oder militärisch relevanten Komponenten nach Israel genutzt wird. Begründung: Der Flughafen Köln/Bonn ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stadt Köln trägt als größte Gesellschafterin des Flughafens (31,12 % Anteil) eine besondere Verantwortung. Zweitgrößter Gesellschafter ist das Land NRW (30,94 %). Beide zusammen halten die Mehr- heit in der Gesellschafterversammlung. Der Rat der Stadt Köln behandelte im Rahmen der städtischen Betreiberverantwortung in der Vergangenheit u.a. Klimaschutzziele für den Flug- hafen, Maßnahmen zur Fluglärmminderung und Arbeitnehmerrechte am Flughafen. Für den Flughafen Köln/Bonn gilt bisher kein Embargo für Waffenlieferungen nach Israel, an- ders als für den Flughafen Liége (Region Wallonie) und den Hafen von Antwerpen (Region Flandern) im Nachbarland Belgien. Beide Regionen haben ein Waffenembargo verhängt und setzen dieses auch konsequent mittels Beschlagnahmung verdächtiger Fracht durch. Fracht- papiere aus dem Sommer 2025 belegen, dass über den Flughafen Köln/Bonn regelmäßig Fe- dEx-Lieferungen von einer Kampfjet-Fabrik im US-amerikanischen Tennessee an den israeli- schen Luftwaffenstützpunkt Nevatim geliefert werden. - 2 - Der Rat der Stadt Köln und der Landtag in Düsseldorf sind verpflichtet, dem Frieden in der Welt zu dienen, wie es die Präambel des deutschen Grundgesetzes verlangt. Die Waffenlie- ferungen über den Flughafen Köln/Bonn nach Israel stellen eine logistische deutsche Unter- stützung für die Kriegspolitik der israelischen Regierung dar und stehen damit im Widerspruch zum Friedensgebot des Grundgesetzes. Der Krieg Israels und der USA gegen den Iran ist ein klarer Völkerrechtsbruch, wie inzwischen auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kon- statiert hat. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 19. März 2026 stellt fest: „Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen An- griffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Si- cherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.“ Wegen des Gaza-Krieges läuft auf Initiative Südafrikas bereits seit 2023 ein Verfahren beim Internationalen Gerichtshof gegen die israelische Regierung. Ihr werden Verstöße gegen die Völkermordkonvention vorgeworfen. Auf Initiative Nicaraguas hat der Internationale Gerichts- hof auch gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet. Nicaragua wirft der Bundesregierung vor, durch Waffenlieferungen einen möglichen Genozid in Gaza zu begünstigen und damit gegen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention zu verstoßen. Die Menschenrechtsor- ganisation Amnesty International hat Deutschland kürzlich aufgefordert, Menschenrechtsver- letzungen und Kriegsverbrechen beim Namen zu nennen, egal, wer sie begeht. Im Verfahren gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof wird voraus-sichtlich auch die Kriegs- logistik über den Flughafen Köln/Bonn eine Rolle spielen. Lieferanten von Kriegsgerät und Kriegswaffen an Israel werden auf die belgischen Waffenembargos wahrscheinlich mit einer Verlagerung ihrer Transportwege zugunsten des hiesigen Flughafens reagieren, oder tun dies bereits jetzt. Somit würde sich das juristische Risiko von Völkerrechtsverstößen zunehmend auf Köln/Bonn konzentrieren. Jenseits möglicher juristischer Konsequenzen zeichnet sich für den Flughafen Köln/Bonn ebenso wie für unsere Stadt ein potenzieller Imageschaden ab. Die Waffenlieferungen an Is- rael über einen zum Teil im städtischen Besitz befindlichen Flughafen stehen im Widerspruch zur öffentlich deklarierten Hilfsbereitschaft der Stadt Köln für Kriegsopfer. Im August 2025 kün- digte die damalige Oberbürgermeisterin Reker an, Köln stehe für eine Aufnahme verletzt er und traumatisierter Kinder aus Gaza und Israel zur Verfügung, sollte das Auswärtige Amt die- ser Art Hilfsleistungen zustimmen. Der Rat der Stadt Köln hat sich richtigerweise immer wieder konsequent zu Deutschlands his- torischer Verantwortung gegenüber Israel bekannt. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen jüdischen Glaubens überall in der Welt in Frieden leben können. Gerade die Stadt Köln, aus der während der NS-Diktatur zahlreiche Menschen jüdischen Glaubens vertrieben und ver- schleppt wurden, muss weiterhin standhaft für den Schutz der in Israel lebenden Nachfahren der Holocaust-Überlebenden eintreten. Die kriegerische Politik der Netanjahu Regierung hat bislang mehr als 70.000 Menschen in Gaza das Leben gekostet. Ihre zerstörerische Wirkung beschränkt sich nicht auf Gaza: auch zahlreiche israelische Staatsbürger wurden getötet. Zu- gleich destabilisiert sie die gesamte Region, wie die jüngsten Angriffe auf den Iran und den Libanon zeigen. Frieden braucht Diplomatie, friedliche Nachbarschaft und die Achtu ng des Völkerrechts. Waffenlieferungen, das Schweigen zu möglichen Kriegsverbrechen und ein se- lektiver Umgang mit dem Völkerrecht sind ein politischer Irrweg und verursachen einen erheb- lichen Imageschaden für unsere Stadt und für unser Land. Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen (BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0934/2026
- Typ
- BSW Antrag nach § 3
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 16:13