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Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes für Spielplatz Glasstraße/Wißmannstraße in Ehrenfeld
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0584/2019 vom 26.04.2019
Stand: Am 13.05.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 0584/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes für Spielplatz Glasstraße/Wißmannstraße in Ehrenfeld Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes auf dem Spielplatz „Glasstraße/Wißmannstraße“ in Köln-Ehrenfeld mit Gesamtkosten in Höhe von 49.000 Euro durchzuführen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 49.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. im Rahmen der Unterhaltung € c) bilanzielle Abschreibungen 4.900 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Auf dem Spielplatz Glasstraße /Wißmannstraße in Ehrenfeld stand viele Jahre den Kindern eine Klet- terkombination aus Holz mit zwei Türmen und verschiedenen Auf- und Abstiegsmöglichkeiten zur Verfügung, die in 2018 aus Gründen der Verkehrssicherheit abgebaut werden musste. An der Auswahl des neuen Spielgerätes haben sich viele Kinder, Jugendliche und Eltern beteiligt. Erste Ideen sind auf dem Spielplatzfest „Expression 2018“ vorgestellt worden. Am „Veedelsbrett“ konnten Infos veröffentlicht werden, aber besonders unterstützend wirkte hier der langjährige Spiel- platzpate vor Ort. Bestimmte Elemente des alten Spielgerätes sollten sich auf Wunsch im neuen Gerät wiederfinden. Dies konnte berücksichtigt werden. Aber auch neue Elemente wie z. B. eine Kletterwand und eine Feuerwehrstange sind eingefügt. Ergänzt wird das Angebot durch neue Federspielgeräte. Gesamtkosten der Maßnahme. rd. 49.000 Euro Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teil- finanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen), Fi- nanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 4.900 Euro p. a. werden im Haushalt 2019 und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend berücksichtigt. Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel.
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