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A-R/0033/2016

Abschiebungspraxis in Münster überprüfen und ändern!

Antrag an den Rat 21.06.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 51.3

a-r-0033-2016-Ratsantrag Abschiebepraxis

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a-r-0033-2016-Ratsantrag Abschiebepraxis

4365 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2016  
 
 
 
 
 
 
 
21.06.2016      
 
 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
Abschiebungspraxis in Münster überprüfen und ändern! 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. Die Stadt Münster nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen 
Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis 
nächtlicher Abschiebungen aus. 
 
3. Überstellungstermine in Dublin-Fällen sollen gemäß der im Kreis Coesfeld und anderen 
Kreisen üblichen Praxis vorher mitgeteilt werden. 
 
4. Die Verwaltung ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW vom 
6.11.2015 sowie vom 13.1.2016 anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden 
Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen 
nicht mehr stattfinden. 
 
5. Die Stadt soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass 
Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.  
 
6. Die Stadt Münster nutzt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von 
ihrem Herkunftsland, dass sie diese hier auch beenden können. Die bewährten 
zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter*innen, 
wie z.B. Arbeitgeber*innen oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.  
 
7. Der Oberbürgermeister wird gebeten, soweit erforderlich, die Möglichkeit zur 
Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster  
Achtermannstraße 19  
48143 Münster 
 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
 
 
An den Oberbürgermeister

2/2 
insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen. 
 
Begründung:  
 
In der Resolution des Rates der Stadt Münster aus dem Jahr 2010 (Resolution gegen die 
Abschiebung von Minderheiten in den Kosovo und zur Veränderung des Bleiberechts) 
erkennen wir einen wichtigen Schritt, mit dem die Stadt Münster ihrem Anspruch, einen 
humanitären Umgang mit Geflüchteten zu gewährleisten, nachgekommen ist. Die 
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass in Zusammenarbeit mit der 
Zivilgesellschaft unnötige Härten oftmals vermieden werden konnten. Dennoch zeigt die 
Entwicklung seit der Beschlussfassung der Resolution, dass ein Schutz, der sich lediglich 
auf die Minderheiten des Kosovo bezieht, zu kurz greift. Immer wieder, wie zuletzt bei der 
Abschiebung einer schwangeren Frau aus Albachten, werden Abschiebungen in 
Nachtstunden aus Münster durchgeführt und menschenrechtliche Standards verletzt. 
Meist wird als Begründung die frühe Flugzeit der Abschiebemaschine angeführt. Die in der 
Resolution enthaltene humanitäre Grundhaltung ist so in der Stadt Münster leider immer 
wieder durch die konkrete Abschiebepraxis verletzt worden. Deshalb muss diese 
grundsätzlich überprüft und geändert werden. 
 
Die Stadt Münster soll zukünftig die vorhandenen Möglichkeiten besser nutzen und vor 
allem die Hilfen und Pflichten bei der Beratung im Sinne einer humanen Flüchtlingspolitik 
einsetzen.  
Das äußerst umstrittene Verfahren, zunehmend mehr Länder zu sogenannten sicheren 
Herkunftsländern zu erklären, führt  in der Folge zu Abschiebungen in bedrohliche 
Umstände: Mangelnde rechtsstaatliche Strukturen, organisierte Kriminalität, Korruption 
und die  Verfolgung von Minderheiten ermöglichen Flüchtlingen kein sicheres, geschweige 
denn menschenwürdiges Leben und stellen oftmals eine direkte Bedrohung für Leib und 
Leben dar.  
Die zunehmend von deutschen Gerichten darauf reagierende Rechtsprechung soll in der 
Stadt Münster bei drohenden Abschiebungen und ihrer Prüfung dementsprechend 
berücksichtigt werden. Nächtliche Abschiebungen stellen in verschiedener Form (wie 
z.B.Traumatisierungen) einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und können 
insbesondere bei Kindern psychische Spätfolgen hervorrufen. Zu einer gewünschten 
Willkommenskultur muss aber eine Politik der offenen Arme und ein humaner Umgang mit 
Schutzsuchenden gehören. 
Wir fordern daher den Rat der Stadt Münster auf, durch eine erneute Resolution ein 
eindeutiges Zeichen zu setzen und damit weiterhin eine landesweite Vorreiterrolle in der 
angestrebten Willkommenskultur einzunehmen. 
 
 
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ortrud Philipp, Heiko Wischnewski  
 
DIE LINKE . Ratsfraktion Münster

Beratungsverlauf (1)

29.06.2016 Rat
TOP 51.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Aktenzeichen
A-R/0033/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
21.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37