V/0169/2015
Anonymisierte Bewerbungsverfahren
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Beschlussvorlage
20965 Zeichen
V/0169/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Anonymisierte Bewerbungsverfahren
Beratungsfolge
17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
14.04.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
22.04.2015 Integrationsrat Vorberatung
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss nimmt die in der Begründung dargestellten Ausführungen zum Thema „Ano-
nymisierte Bewerbungsverfahren“ zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird mit der Einführung des E-Recruiting-Verfahrens die Voraussetzungen
für die Durchführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren schaffen mit dem Ziel, im
Rahmen eines Modellversuchs einige anonymisierte Bewerbungsverfahren durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird sich für die Durchführung des Modellversuchs um einen Kooperations-
partner (Kommunalverwaltung oder eine andere Behörde) bemühen, um die abschließende
Wertung der Ergebnisse auf der Grundlage eines größeren Erfahrungswissens vornehmen
zu können.
4. Der Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP an den Rat Nr. A-R 002/2012 „Gleichstellung ernst
nehmen – Bewerbungsverfahren anonymisieren“ (s. Anlage) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Der mit der Durchführung des
Modellprojekts verbundene erhöhte Personalaufwand kann derzeit nicht beziffert werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0169/2015
Auskunft erteilt:
Frau Köhling
Ruf:
492 11 06
E-Mail:
Koehling@stadt-muenster.de
Datum:
02.03.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0169/2015
Begründung:
Ausgangslage
Aufgrund des Antrags der Ratsgruppe UWG / ÖDP an den Rat Nr. A -R 0021/2012 „Gleichste l-
lung ernst nehmen – Bewerbungsverfahren anonymisieren“ hat der Hauptau sschuss über die
Verfahrensvorlage V/0450/2012 zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung das Antragsanli e-
gen aufgreift und die Voraussetzungen für ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren prüft. Der
Antrag wurde an den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung verwiesen.
Mit dem Frauenförderplan 2014-2016 wurde die Verwaltung zudem beauftragt, dem Ausschuss für
Gleichstellung und dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Goverment über Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Anonymisi erte Bewerbungsverfahren“ der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aus Modellprojekten anderer Städte und des LWL zu b e-
richten und auf dieser Grundlage einen Vorschlag zu möglichen Einführung eines anonymisierten
Bewerbungsverfahrens zu erarbeiten und au fzuzeigen, welche technischen und personellen A n-
forderungen hierfür erforderlich sind.
1.1 Anonymisiertes Bewerbungsverfahren der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat in dem Zeitraum von 2010 bis 2012 ein Model l-
projekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ durchgeführt. Beteiligt haben sich acht Organ i-
sationen, darunter drei öffentliche Verwaltungen (Bundesfamilienministerium, Bundesagentur
für Arbeit Regionaldirektion Nordrhein -Westfalen und Stadtverwaltung Celle ). Die Laufzeit in
den Organisationen betrug jeweils 12 Monate.
Im Rahmen des Projekts wurden in verschiedenen Beschäftigungsbereichen (Nachwuchskräf-
te, Fachkräfte und Führungskräfte) anonymisierte Verfahren durchgeführt. Der Umfang der
Anonymisierung bezog sich auf Name, Geschlecht, Nationalität und G eburtsort, Behinderung,
Geburtsdatum, Familienstand und dem Bewerbungsfoto. Ausnahmen gab es bei den Angaben
zu Geschlecht und Behinderung wegen der gesetzlichen Vorgaben (SGB IX, BGleiG)
Die Anonymisierung erfolgte nach unterschiedlichen Methoden, entweder durch die Bewe r-
benden selbst (standarisiertes Bewerbungsformular) oder nachträglich durch die O rganisation
(Blindschalten sensibler Daten durch ein Online -System, Anonymisierung der Daten durch
Übertragen der Daten der Bewerbenden in eine standarisierte Tabelle, Schwärzen sensibler
Angaben per Hand).
Die Anonymisierung erfolgte für die erste Stufe des Auswahlverfahrens, d.h. bis zu einer En t-
scheidung darüber, welche Bewerber/innen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Danach wurde die Anonymisierung aufgehoben.
Fazit aus dem Modellprojekt:
anonymisierte Bewerbungsverfahren lassen sich in nahezu allen Bereichen umsetzen und
Stellen können erfolgreich besetzt werden
empfehlenswert ist die Verwendung von standarisierten Bewerbungsformularen
Positiv: eine Diskussion über die bisherige Rekrutierungspraxis wurde angeregt
Aber: die bisherigen Rekrutierungsverfahren haben den Aspekt der Diversität bereits um-
fassend berücksichtigt – daher haben die anonymisierten Verfahren nur ein begrenztes Po-
tential entfaltet (das trifft besonders im öffentlichen Dienst zu)
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Ergebnis zur Wirkung von anonymisierten Bewerbungen:
Bei Anonymisierung herrscht tendenziell Chancengleichheit für alle Bewerbendengruppen.
Anonymisierung macht nur Sinn bzw. erzielt einen positiven Effekt, wenn zuvor eine U n-
gleichbehandlung zu beobachten war.
Frauen haben im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren tendenziell bessere Cha ncen, zu
einem Einladungsgespräch eingeladen zu werden.
Bewerbende mit Migrationshintergrund hatten, wenn sie zuvor schlechtere Chancen auf e i-
ne Einladung hatten, bessere Chancen zu einem Einladungsgespräch geladen zu werden.
Es erscheint sinnvoll, anonymisierte, mindestens jedoch „qualifikationszentrierte“ (d.h. auf
der ersten Seite wird auf persönliche Angaben verzichtet) Bewerbungsverfahren zu impl e-
mentieren.
Wünschenswert: Auswahlverfahren (noch) stärker als bislang unter den Gesichtspunkten
der Transparenz und Objektivität zu gestalten. Dazu gehört die Definition genauer und ge-
schärfter Anforderungsprofile sowie die Anwendung klarer und nachvollziehbarer Bewe r-
tungskriterien.
Besonderheit öffentlicher Dienst
Zur Beachtung gesetzlicher Vorgaben (Landesgleichstellungsgesetz und Sozialgesetzbuch IX)
– s. hierzu auch Ziffer 1.4.1 – sind auch in anonymisierten Bewerbungsverfahren in jedem Fall
Hinweise zur Schwerbehinderung und in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert
sind, auch zum Geschlecht weiterhin zu berücksichtigen.
Im öffentlichen Dienst gibt es b ereits aktive Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt, durch die
eine Ungleichbehandlung weitestgehend ausgeschlossen ist. Die positiven E ffekte sind daher
hier deutlich geringer.
1.2 Abfrage bei anderen Behörden
Es wurde in anderen Behörden nachgefragt,
ob anonymisierte Bewerbungsverfahren durchgeführt werden / wurden,
ob die Durchrührung geplant ist und
ggf. welche Erfahrungen mit der Durchführung gemacht wurden.
Die Abfrage hat folgende Ergebnisse gebracht:
Behörde
werden/
wurden
durche-
führt j/n
sind ge-
plant j/n Hinweise
Kreis Steinfurt n n Das Thema wird immer mal wieder diskutiert, es ist
aber nichts geplant. Auch in die Planungen zur Ei n-
führung einer Recruiting -Software spielt das Thema
keine Rolle.
Stadt Bocholt n n keine
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Stadt Emsdetten n n Es so ll ein digitales Bewerbungsmanagemen tsystem
eingeführt werden, Arbeitsaufwand Papierbewe r-
bungen zu anonymisieren ist zu hoch
Stadt Essen n n Aus der Politik wurde der Wunsch an die Verwaltung
herangetragen, anonymisierte Bewerbungsverfa hren
durchzuführen. In 2014 hat es dazu eine Vorlage an
den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal und
Organisation gegeben. In der Vorlage wurde das Ste l-
lenbesetzungsverfahren der Stadt Essen - insbeson-
dere im Hinblick auf die Themen AGG, LGG, SGB IX,
Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund
- beschrieben. Im Ergebnis wu rde festgestellt, dass
die Anonymisierung von Bewerbungsverfahren die
Bemühungen in den genannten Bereichen nicht fö r-
dert sondern eher hinderlich ist. Dem Vorschlag der
Verwaltung auf anonymisi erte Bewerbungsverfahren
zu verzichten, wurde zugestimmt.
Stadt Georgsma-
rienhütte
n n keine
Stadt Hannover j In 2013 wurde ein Modellprojekt durchg eführt. Alle
externen Auswahlverfahren in den Fachbereichen
Planung und Stadtentwicklung sowie im Gebäud e-
management wurden an onymisiert durchgeführt
(insgesamt 32 Ausschreibungen). Es wurden in diesen
Verfahren nur noch Bewerbungen angeno mmen, die
über ein eigens entwickeltes Online -Formular eing e-
gangen sind. Um die betroffenen Fachb ereiche zu
beteiligen, ha t es nach dem Eingang der Online -
Bewerbungen einen Medienbruch gegeben: Die B e-
werbungen wu rden ausgedruckt den Fachbereichen
zur Verfügung gestellt. Die Bewe rber/innen, die dann
für eine engere Wahl ausgewählt wu rden, wurden
angeschrieben und darum gebeten , Bewerbungsu n-
terlagen einz ureichen. Die Anzahl der Bewerbungen
sind deutlich (ca. 50 %) zurückgegangen. Der pers o-
nelle Aufwand kann nicht beziffert werden, war aber
hoch (Entwicklung des Formulars, Ausdruck der U n-
terlagen, Anford erung der Bewerbungsunterl agen,
Anfragen von interessierten Bewe rber/-innen usw.).
Das Verfahren wurde 2014 wieder eingestellt.
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V/0169/2015
Stadt Nürnberg j Es wurden nach drei Methoden (L ebensläufe schwär-
zen, Online -Bewerbungsformular, Erfassung der I n-
formationen in anonymisierter Form in einer Tabelle)
anonymisierte Bewerbungsverfahren testweise
durchgeführt. Das Fazit ist, dass lediglich das Verfa h-
ren über die Erfassung der Bewerberdaten in einer
Tabelle überhaupt denkbar ist. Die be iden anderen
Verfahren waren völlig unpra ktikabel bzw. h aben zu
deutlich geringeren Bewerberzahlen g eführt. Die
Methode über die Erfassung in einer T abelle hat im
Vergleich zum Standardverfahren ohne Anonymisi e-
rung zu ann ähernd gleichen Ergebnissen - bezogen
auf die Auswahl der Bewerber/innen -geführt, die zu
Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden.
Stadt Rheine n n keine
Stadt Warendorf n n keine
Stadt Werne j Probeweise wurden zwei Verfahren anonym isiert
durchgeführt. Die Bewerbungen erfol gten dabei über
ein Kontaktformular. Die Bewerbungen wu rden an
"neutraler Stelle" gesammelt und mit einer Identifika-
tionsnummer versehen. Aus Sicht der Bewe rber/-
innen war das Verfahren leicht umzusetzen - sie hat-
ten eine posit ive Einstellung zum anonym isierten
Verfahren (Hinweis: befragt wurden nur diejenigen ,
die zu Vorstellungsgesprächen eing eladen waren).
Die Auswahlkommission war unte rschiedlicher Me i-
nung. Haup tkritik: aufwändig und mühsam. Positiv:
direkte Abfrage notwendiger Informationen und d i-
rekte Vergleichbarkeit. Kosten -Nutzen-Abwägung
notwendig.
Landschaftsver-
band Westfalen
Lippe
n j Die technischen Voraussetzungen für die Durchfüh-
rung anonymisierter Bewerbungsverfahren wurden
geschaffen. Es werden derzeit geeignete Stellen für
einen Pilotversuch identifiziert.
Fazit: Die Kommunen, die modellhaft anonymisierte Bewerbungsverfahren durchgeführt h a-
ben, haben übereinstimmend festgestellt, dass das Verfahren sehr zeitaufwändig ist. Bei zwei
Kommunen ist ein deutlicher Rückgang der Bewerberzahlen festgestellt worden. Alle drei h a-
ben das Verfahren nach der Modellphase nicht weiter geführt.
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1.3 Stellenausschreibungsverfahren bei der Stadtverwaltung Münster
1.3.1 Rechtsgrundlagen und Richtlinien für die Ausschreibung / Besetzung von Stellen
Grundgesetz (GG) - Art. 33 Abs. 2
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – insbes. Abschnitt 2 §§ 6 ff.
Landesgleichstellungsgesetz (LGG) – inbes. §§ 7, 8, 9 und 10
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – insbes. §§ 81 und 82
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) – insbes. §§ 7, 9 und 18
Gemeindeordnung (GO) - § 73 Abs. 3
Hauptsatzung Stadt Münster - § 20
Beamten- und tarifrechtliche Regelungen
Frauenförderplan (§§ 5a ff. LGG)
Maßgebliche Grundsätze der Rechtsprechung
Rahmenvereinbarungen
Integrationsvereinbarung
Zertifizierung zum familienfreundlichen Betrieb
Migrationsleitbild
Im Zusammenhang mit der Anonymisierung sind dabei neben den grundsätzlichen Regelu n-
gen, die sich insbesondere aus dem Grundgesetz (Stichwort: Bestenauslese) und dem AGG
(Stichwort Antidiskriminierungsverbot) ergeben, das SGB IX und das LGG zu beachten.
1.3.1.1 Menschen mit Behinderung – insbesondere §§ 81, 82 und 95 SGB IX und Integrati-
onsvereinbarung
Für die Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren ist folgendes zu beachten:
schwerbehinderte Menschen sind zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, soweit
sie die Grundanforderungen an die in der Ausschreibung geforderte Ausbildung / den
Studienabschluss erfüllen.
die Vertrauensleute der Schwerbehinderten können an den Auswahlgesprächen teil-
nehmen, wenn sich Menschen mit Behinderungen beworben haben.
1.3.1.2 Frauenförderung – insbesondere §§ 7, 8, 17, 18 LGG
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die
Gleichstellung von Frauen und Männern haben oder haben können.
Das bedeutet:
Mitwirkung bei Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen
Mitglied in den Auswahlkommissionen
Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen bevorzugt einzuste l-
len, soweit in dem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind (§ 7 Abs. 2 LGG).
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1.3.2 Beschreibung der Ausschreibungsverfahren bei der Stadt Münster
Der Ausschreibungstext für eine Stellenausschreibung wird zwischen dem Personal - und
Organisationsamt und dem Facha mt, in dem die Stelle zu besetzen ist, inhaltlich abg e-
stimmt. Eine besondere Bedeutung hat dabei das in die Ausschreibung einfließende Anfo r-
derungsprofil, es nennt die fachlichen und persönlichen Anforderungen an den/die zukünfti-
ge/n Stelleninhaber/in. Bei der Erstellung des Anforderungsprofils ist das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Besondere Anforderungen (z.B. Verfügba r-
keit, körperliche Anforderungen) müssen sich sachlich aus der Aufgabenbestellung heraus
begründen lassen. An dem in der Ausschreibung veröffentlichten Anforderungsprofil mü s-
sen alle Bewerber/innen gemessen werden.
Der abgestimmte Ausschreibungstext wird dem Personalrat, dem Frauenbüro und der
Schwerbehindertenvertretung vorgelegt. Danach erfolgt die Veröffentlichung - bei internen
Ausschreibungen im Intranet und bei externen Ausschreibungen im Internet, in den Prin t-
medien und über die Agentur für Arbeit. Die Bewerbungsfrist beträgt grundsätzlich zwei
Wochen.
Eingehende Bewerbungen werden im Personal - und Organisat ionsamt gesichtet. Bewe r-
ber/innen, die die Grundanforderungen z.B. an die Ausbildung / an den Studienabschluss
nicht erfüllen, erhalten direkt eine Absage. Alle anderen Bewerber/innen bekommen eine
Eingangsbestätigung. Soweit es zeitlich möglich ist, werd en Bewerberlisten erstellt, in d e-
nen neben den Angaben zur Person (Name, Vorname, Wohnort, Alter, Geschlecht,
Schwerbehinderung) Informationen eingetragen werden, die sich aufgrund des stellenb e-
zogenen individuellen Anforderungsprofils ergeben (z.B. die Au sbildung/ das Studium, der
berufliche Werdegang, Führungsverantwortung, Berufserfahrung).
Die Bewerberlisten und die Bewerbungen werden danach dem Fachamt zur Verfügung g e-
stellt. Das Fachamt macht dann in der Regel einen Vorschlag, welche Bewerber/innen sie
zu Vorstellungsgesprächen einladen möchten. Dieser Vorschlag wird durch das Personal -
und Organisationsamt insbesondere im Hinblick auf die einzuhaltenden gesetzlichen Vo r-
schriften (LGG, AGG, SGV IX) und mit Blick auf das veröffentlichte Anforderungspr ofil ge-
prüft. Die endgültige Auswahl der Bewerber/innen die in die engere Wahl (i.d.R. Vorstel-
lungsgespräch) kommen, erfolgt in Abstimmung zwischen dem Personal - und Organisati-
onsamt und dem Fachamt unter Beteiligung des Frauenbüros und ggf. der Schwerbehi n-
dertenvertretung.
Die Vorstellungsgespräche werden als strukturiertes Interview geführt. Nach Absprache
zwischen dem Fachamt und dem Personal - und Organisationsamt können im zeitlichen
Rahmen Elemente wie Präsentationen, Kurzvorträge usw. eingebaut werden.
1.3.3 Anzahl der Auswahlverfahren und Bewerberzahlen
Im Jahr 2014 hat das Personal - und Organisationsamt wie folgt Auswahlverfahren durchg e-
führt (die Ausschreibungen für Nachwuchskräfte / Auszubildende sind hierin nicht enthalten):
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Anzahl der Aus-
schreibungen
Anzahl der
Bewerbun-
gen
Anzahl Teil-
nehmer/innen
Vorstellungs-
gespräche
Interne Ausschreibungen 149 481 299
Externe Ausschreibungen (i.d.R. auch intern) 134 3202 705
Ausschreibungen aus dem Vorjahr die in 2014
bearbeitet wurden incl. Dauerausschreibungen 21 1231 245
Gesamt 304 4914 1249
1.3.4 E-Recruiting
Das Personal- und Organisationsamt plant gemeinsam mit der Citeq, im Jahr 2015 in ein E -
Recruiting-Verfahren einzusteigen. Bei dem System handelt es sich um ein durch den IT -
Dienstleister des Landschaftsverbandes Rheinland modifiziertes SAP -Modul. Das System
lässt die Durchführung anonymisierter Verfahren grundsätzlich zu. Mit der Einführung des
Verfahrens wird eine Überarbeitung / Umstellung der bisherigen Bewerbungsverfahren vo r-
genommen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten sich online zu bewerben. In di e-
sem Zusammenhang ist die Entwicklung von Bewerbungsformularen zwingend notwendig.
1.4 Modellversuch „anonymisierte Bewerbungen“ bei der Stadtverwaltung Münster
1.4.1 Aufwand für die Durchführung anonymisierter Bewerbungsverfahren
Der Aufwand ist entscheidend abhängig von der gewählten Methode und von der Anzahl
eingehender Bewerbungen. Im Folgenden werden nur die Erfassung der Bewerberdaten in
einer Bewerberliste und die Anonymisierung durch ein Online-Verfahren thematisiert, da alle
anderen Varianten (Schwärzen der Bewerbungen und von einem DV -System losgelöstes
Online-Verfahren) schwer durchführbar sind.
1.4.1.1 Anonymisierte Erfassung der Bewerberdaten in eine Bewerberliste
Folgende Arbeitsschritte sind neben einmaligen Arbeiten abweichend von dem bisherigen
Verfahren notwendig:
Interne organisatorische Veränderungen um Anonymität sicherstellen
Verschlüsselung der Bewerbungen
Detaillierte Auswertung und Erfassung der individuellen Angaben bezogen auf das An-
forderungsprofil
Entscheidungsfindung, welche Bewerber/-innen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen
werden sollen in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten (höherer Aufwand
als bei dem bisherigen Verfahren)
Entschlüsselung der Bewerbungen
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Nach einer ersten Grobeinschätzung würde die Durchführung eines anonymisierten Be-
werbungsverfahrens mit 30 Bewerbungen ungefähr 20 Stunden länger dauern als nach
konventioneller Methode.
Bei 155 externen Stellenausschreibungen im Jahr 2014 lag en 4.433 Bewerbungen vor.
Das sind im Durchschnitt knapp 30 Bewerbungen pro Verfahren. Der Mehraufwand würde
bei gut 3000 Stunden / Jahr und somit bei ca. 1,5 Stelle liegen.
1.4.1.2 Anonymisierung der Daten über ein Online-Verfahren
Der Aufwand kann erst abgeschätzt werden, wenn das E -Recruiting-Verfahren (s. Ziffer
1.3.4) eingeführt ist. Nach einer ersten Einschätzung dürfte der Aufwand deutlich unter dem
einer händischen Anonymisierung liegen.
1.4.2 Einschätzungen zum anonymisierten Bewerbungsverfahren
Das anonymisierte Bewerbungsverfahren ist grundsätzlich dann sinnvoll, wenn eine U n-
gleichbehandlung zu befürchten bzw. zu beobachten ist. Insbesondere der öffentliche Dienst
ist jedoch nach dem Grundgesetz zu einer Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachl i-
cher Leistung (Bestenauslese) verpflichtet. Darüber hinaus sind durch die verankerten Bete i-
ligungsrechte (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte), durch
gesetzliche Regelungen (z.B. AGG, LGG, SGB IX) und getroffener Rahmenvere inbarungen
(z.B. Migrationsleitbild, Frauenförderplan) zahlreiche Regelungen getroffen, um Diskrimini e-
rung zu verhindern.
Durch die Anonymisierung von Bewerbungsverfahren wird es deutlich schwieriger, wenn
nicht sogar unmöglich, die differenzierten Vorgaben bei der Bewerberauswahl zu berücksich-
tigen.
Darüber hinaus ist ein höherer personeller Aufwand (s. Ziffer 1.4.5) notwendig - das insbe-
sondere, wenn keine entsprechende DV -Unterstützung (Stichwort E -Recruiting) vorhanden
ist.
Die Verwaltung wird aus den genannten Gründen die Einführung eines anonymisierten B e-
werbungsverfahrens im Rahmen eines Modellversuchs mit DV -Lösung durchführen. Vorg e-
sehen ist dies für das 2. Halbjahr 2015. Zu den Ergebnissen werden die zuständigen Rat s-
gremien informiert.
I.V.
Gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage 1
Anlage 1
1480 Zeichen
[Antrag : an den Rat Nr. A-R/0021/2012] Ratsgruppe UWG /ÖDP im Rat der Stadt Münster Ratsantrag Münster, den 30.04.2012 Gleichstellung ernst nehmen - Bewerbungsverfahren anonymisieren Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Anonymisierung der Bewerbun- . gen zu Stellenausschreibungen der Stadt Münster sowie der städtischen Gesell- schaften auf der Basis des Pilotprojektes der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu entwickeln. .. Begründung: Zur Begründung sei auf den Flyer der Antidiskriminierungsstelle des Bündes im Anhang dieses Antrages verwiesen. Zusätzlich verhindert die Anonymisierung der persönlichen Daten, Probleme von Bewerbern mit ihren alten Arbeitgebern, sollten diese Daten in die Öffentlichkeit geraten. Speziell sei hier auf das Verfahren zur letzten Dezernentenwahl verwiesen: Um Schaden von der Stadt abzuwenden und in jedem Fall den Bewerber mit der besten Qualifikation für die Stadt einzustellen, darf sich das Verfahren der Dezernentenwahl im Jahr 2011 keinesfalls wiederholen. Es müssen einerseits die berechtigten Interessen potentieller Bewerber auf Anonymität bis zum Abschluss des Verfahrens berücksichtigt werden und andererseits das ebenfalls berechtigte Interesse der Ratsmitglieder auf umfassende Information gewährleistet sein. Beides ließe sich durch die Anonymisierung des Bewerbungsverfahrens realisieren Ratsgruppe UWG/ÖDP gez. RH Franz Pohlmann (ÖDP) gez. RH Fritz Pfau (UWG) j . Anlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0169/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37