Harmonisierung der Antragsformulare im Amt für Integration und Vielfalt
Mitteilung Ausschuss 1710/2023 vom 12.07.2023
Stand: Am 16.10.2023 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 12.07.2023 1710/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 28.08.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 31.08.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 16.10.2023 Harmonisierung der Antragsformulare im Amt für Integration und Vielfalt Zusammenfassung in einfacher Sprache: Das Amt für Integration und Vielfalt verwaltet verschiedene Förderprogramme. Damit können Vereine und Initiativen Geld für Projekte zu bestimmten Themen bekommen. Die Ziele der Projekte bei den drei Förderprogrammen sind teilweise ähnlich. Weil häufig mehr Geld benötigt wird als zur Verfügung steht, können nicht alle Projekte geför- dert werden. Wenn ein Projekt mit Überschneidungen abgelehnt werden muss, dann kann es vielleicht durch eines der anderen Förderprogramme Geld bekommen. Das Amt für Integration und Vielfalt möchte, dass die Menschen dafür nicht so viel Arbeit ha- ben. Darum wurden die Formulare zur Beantragung so angepasst, dass man sich keine doppelte Arbeit machen muss. Das Amt informiert die Politik über diese Erleichterung für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt. Harmonisierung der Antragsformulare im Amt für Integration und Vielfalt Das Amt für Integration und Vielfalt verwaltet derzeit unterschiedliche Programme zur Förde- rung von Projekten im Bereich Rassismuskritik, LSBTI und Intersektionalität. Um die Ver- gleichbarkeit der Anträge zu gewährleisten und die Durchlässigkeit der Programme zu erhö- hen, wird das Amt für Integration und Vielfalt die unterschiedlichen Antragsformulare anpas- sen. Hierzu wurden die Antragsformulare für die drei Förderprogramme „NRWeltoffen“, „LSBTI-Förderprogramm“ sowie „Rassismuskritische Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz“ angepasst. Die Antragsformulare der drei Förderprogramme wurden aufeinander abgestimmt und sind in großen Teilen identisch. Dies ermöglicht Projekten im Falle einer Ablehnung durch eines der 2 Programme unkompliziert und schnell einen erneuten Antrag in einem der anderen Pro- gramme einzureichen. So erhalten fortan Projekte, die abgelehnt werden müssen, aber förder- fähig durch eins der jeweils anderen Förderprogramme sind, einen entsprechenden Hinweis durch die Verwaltung. Durch das harmonisierte Antragsformular muss der Antrag nur minimal überarbeitet werden. Dies reduziert den Aufwand für die Antragsstellenden erheblich. Die Ver- waltung erhofft sich damit, sinnvolle und förderfähige Projekte besser zu erreichen. In einem weiteren Schritt prüft die Verwaltung zurzeit, inwieweit das Antragsverfahren aus- schließlich digital abgebildet werden kann. Gez. i.V. Blome für Frau OB Reker
Beratungsverlauf
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17.08.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
28.08.2023
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
31.08.2023
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
16.10.2023 zuletzt
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 5.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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