AN/0454/2021
Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes, und Neuehrenfeld mit Einrichtung eines Entwicklungsbeirats „LiebIG “
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 03.03.2021 AN/0454/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes, und Neuehrenfeld mit Einrichtung eines Entwicklungsbeirats „LiebIG „ - Antrag der SPD - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes spricht sich dafür aus, für das Quartier zwischen, Innerer Kanal- straße, Herkulesstraße (incl. K4 / A57), Parkgürtel und S-Bahntrasse Nippes ein Zielbild im Sin- ne einer urbanen Transformation zu entwickeln. Im weiteren Verlauf ist ein städtebaulicher Ent- wicklungsbereich nach §165 BauGB ff einzurichten. I. Für folgende zentrale Ziele sind konkrete Maßnahmen auszuarbeiten: 1. Das Quartier knüpft städtebaulich sinnvoll an die benachbarten Orte Bilderstöckchen, Nippes und Neuehrenfeld an 2. Das Quartier bietet bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Einkommen und für ei- ne Mischung unterschiedlicher Milieus und Generationen. 3. Das Quartier bietet Arbeitsorte, die den Arbeitnehmer*innen ein sicheres Einkommen ermöglichen und nachhaltig ausgerichtet sind. - 2 - 4. Das Quartier bietet Raum für gemeinwohlorientierte Unternehmen, Initiativen und Ange- bote mit denen sich Bewohner*innen, und Besucher*innen identifizieren können. 5. Das Quartier bietet Jung und Alt grünen Freiraum für Spiel, Sport und Erholung II. Um die Beteiligung der Öffentlichkeit an der langfristigen Entwicklung des Quartiers von An- fang an zu gewährleisten, richten die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes im ersten Halb- jahr 2021 den Entwicklungsbeirat „LiebIG“ (BürgerInteressenGemeinschaft rund um die Lie- bigstraße) nach dem Vorbild eines Sanierungsbeirates als Begleitgremium ein. Zusammenset- zung und Zuständigkeiten werden nach dem Vorbild des Sanierungsbeirates Ehrenfeld-Ost ge- regelt. Zu möglichen Mitgliedern des Entwicklungsbeirates zählen Vertreter*innen, der Anwoh- ner*innen, der im Gebiet ansässigen Unternehmen, Initiativen und Vereine, der Stadtwerke, des Amtes für Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung sowie der Bezirksvertretungen Ehren- feld und Nippes. 3. Der Beirat erhält folgende Zuständigkeiten: - Erarbeitung einer städtebaulichen Neuordnung für den oben genannten Raum - Beteiligung bei allen laufenden Bebauungsplanverfahren und Entwicklung nach §34 BauGB - Regelmäßiger, interner Austausch über Ideen und Vorhaben der ansässigen Unterneh- men, Initiativen und Bewohner*innen - Zudem sollen regelmäßig Expert*innen in die Runde eingeladen werden und Impulse für die Quartiersentwicklung einbringen zu können. 4. Der Beschluss der Bezirksvertretung ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Begründung: Das Gebiet rund um den ehemaligen Schlachthof zwischen Neu-Ehrenfeld, Bilderstöckchen und Nippes hat sich aufgrund der guten Erreichbarkeit und als Ort zwischen den Stadtteilen zu ei- nem städtebaulichen Zwischenraum entwickelt. Das Entwicklungspotenzial ist aufgrund zahlrei- cher Mindernutzungen und freier Flächen deutlich erkennbar. Im Jahr 2018 wurde die Verwaltung bereits mit einer Untersuchung zur städtebaulichen Neu- ordnung des Quartiers beauftragt. Das ist bis heute nicht umgesetzt worden. Um die weitere Entwicklungen für das Gesamtgebiet zu begleiten und zu gestalten, sollen die lokalen Akteure aus dem Quartier, die aktiven Initiativen und Unternehmen, die Bewohner*innen mit der Fachverwaltung und den Bezirksvertretungen zusammengebracht werden. Dies ge- schieht zunächst, um ein mögliches Zielbild für das Quartier zu entwickeln. Aktuelle Entwick- lungsprozesse in diesem Raum sollen einbezogen werden. Der Klug e.V. hat mit dem Projekt Wandelwerk beispielsweise in den vergangenen Monaten die Lücke der fehlenden sozialen Infrastruktur in Form einer Zwischennutzung gefüllt, die nun im Sinne einer ganzheitlichen Quar- tiersentwicklung verstetigt werden soll. Ebenso sind Impulse durch das in Neuaufstellung begriffene Einzelhandels- und Zentrenkon- zept zur Förderung von Wohnungsbau über Supermärkten zu berücksichtigen. gez. Pinnen gez. Meier
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Herkulesstraße
- Parkgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0454/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 04.03.2021
- Erstellt
- 04.03.2021 09:01