1818/2024
216. Änderung des Flächennutzungsplanes, Arbeitstitel "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" in Köln-Mülheim - Mitteilung über die erneute Veröffentlichung (ehem. Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
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Mitteilung Ausschuss
2664 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 12.06.2024 1818/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 216. Änderung des Flächennutzungsplanes, Arbeitstitel: "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" in Köln-Mülheim hier: Mitteilung über die erneute Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Entwurfs nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB Änderungsbereich, Anlass und Ziel der Planung: Der Änderungsbereich umfasst die rund 60 Hektar (ha) große Fläche im Bereich des Mülheimer Südens und des Mülheimer Hafens. Das Projekt beabsichtigt ein sehr durchmischtes Stadt- quartier mit Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen mit Schulen, Grünflächen sowie im ufernahen Bereich vorwiegend Gewerbegebiete. Zudem wird das Son- dergebiet „Hafen“ erweitert, eine Fläche für Hauptverkehrszüge sowie Kindereinrichtungen und Spielplätze dargestellt. Verfahrensstand: Der Rat der Stadt Köln hat bereits am 16.05.2024 den Feststellungbeschluss (0091/2024) zum Projekt gefasst. Noch vor einem angestrebten Genehmigungsverfahren wurde ein Mangel im Bekanntmachungstext zur zuletzt durchgeführten erneuten Offenlage (Veröffentlichung) festge- stellt. Um diesen Mangel im Verfahren zu beheben, muss der Verfahrensschritt der erneuten Veröffentlichung wiederholt und anschließend ein erneuter Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln eingeholt werden. Die Wiederholung der Schritte dient demnach ausschließ- lich der Rechtssicherheit des Planverfahrens, um eine Genehmigung zu ermöglichen. Die Planungsabsichten sowie Unterlagen dieser Mitteilungsvorlage sind inhaltlich identisch mit denen des gefassten Feststellungsbeschlusses vom 16.05.2024 (0091/2024). Um das Projekt zeitnah zu einem Abschluss bringen zu können und um damit das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren sowie eine darauffolgende Baugenehmigung nicht zu behindern, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) mit Start vor den Sommerferien und damit die Mitteilung im Stadtentwicklungsausschuss am 20.06.2024 erfor- derlich. Die Bezirksvertretung Mülheim wird über diese Beteiligungsabsicht zunächst informiert und die Mitteilung in der nächst möglichen Sitzung behandelt. Gez. Greitemann 2 Anlagen 1a Lage des Änderungsbereiches 1b Lage beider Änderungsbereiche (216. und 208. FNP-Änderung) 2 Bisherige Darstellung 3 Beabsichtigte Darstellung 4 Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Ab- satz 3 BauGB und Umweltbericht nach § 2a und Anlage 1 BauGB
Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung
1119 Zeichen
M SO Hafen M W M W Schule GE GE M Schule GEGE W W SO Messe W GE WB W GE W GI MI MI W SO Baumarkt M MI MK GE GE W MK SO Musikalienhandel SO Parkhaus+Logistikfläche für Messezwecke SO Messe GE SO Messe WB SO Messe GE 0 100 20050 Meter 1:10.000M.: Anlage 3 216. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" in Köln-Mülheim - beabsichtigte Darstellung - Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Sonderbaufläche Sonderbaufläche (Einzelhandel) Industriefläche Gewerbefläche Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Bad Böden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet Brunnen Dauerkleingärten Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kirche Parkanlage Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sporthalle/-anlage Sportplatz Umspannwerk Verwaltung Wohnen, immissionsbelastet W SO GI MI GE WB SO MK M
Anlage 1b - Lage beide Änderungsbereiche
504 Zeichen
216 208 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Änderungsbereich 1:15.000M.: Anlage 1b 216. und 208. Änderung des Flächennutzungsplanes: - Lage beider Änderungsbereiche - 208. Änderung des FNP - "Lindgens-Areal" 216. Änderung des FNP - "Mülheim-Süd und Hafen" "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" / "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim
Anlage 2 - Bisherige Darstellung
1049 Zeichen
GI GESO Hafen SO Hafen W SO Hafen W W SO Messe W GE WB W GE W MI GI MI W SO Baumarkt M MI MK GE GE W MK SO Musikalienhandel SO Parkhaus+Logistikfläche für Messezwecke SO Messe GE SO Messe WB SO Messe GE Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Sonderbaufläche Sonderbaufläche (Einzelhandel) Industriefläche Gewerbefläche Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Bad Brunnen Dauerkleingärten Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kirche Parkanlage Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sporthalle/-anlage Sportplatz Umspannwerk Verwaltung Wohnen, immissionsbelastet 0 100 20050 Meter 1:10.000M.: Anlage 2 216. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" in Köln-Mülheim - bisherige Darstellung - W SO GI MI GE WB SO MK M
Anlage 4 - Begründung
144692 Zeichen
Anlage 4
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216. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbe-
zirk 9, Köln-Mülheim – Arbeitstitel: „Mülheim-Süd und Mülhei-
mer Hafen“ in Köln-Mülheim
Begründung des Entwurfs nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a in Ver-
bindung mit § 2 Abs. 4 BauGB
1 Gebietsbeschreibung
Der Änderungsbereich der 216. FNP-Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks Köln-
Mülheim und umschließt das Stadtviertel mit ehemaligen Gewerbe- und Industriearealen sowie
den Bereich des Hafens und der Kölner Schiffswerft. Der Bereich der Änderung umfasst rund 60,7
Hektar. Die Flächen mit dem Grünzug Charlier und der Kindertagesstätte, als Bestandteil der be-
reits rechtskräftigen 194. FNP-Änderung "Euroforum Nord", sowie die 208. FNP-Änderung „Lind-
gens-Areal“ sind dabei nicht einberechnet.
Im Südwesten an der Schnittstelle von der Zoobrücke (B55a) und den Bahngleisen folgt der Ände-
rungsbereich der Zoobrücke in Richtung Norden, biegt unterhalb der Sachsenbergstraße nach Os-
ten ab und verläuft entlang der Grundstücksgrenzen der gewerblichen Flächen bis zum Gelände
der Kölner Schiffswerft. Der Jugendpark liegt außerhalb des Bereiches. Im Norden folgt der Ände-
rungsbereich der Hafen-zugewandten Kante der Grünfläche ("Mülheimer Insel") bis zur Spitze der
Hafenmole, bis hinter die Katzenbuckelbrücke. Dabei quert er die Wasserfläche schräg und ver-
läuft abknickend entlang Grundstücksgrenzen bis sie die Deutz-Mülheimer-Straße kreuzt. Dieser
folgt der Änderungsbereich in südwestlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Danzierstraße und
verläuft anschließend entlang der Abgrenzung zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet bis hin
zum Bergischen Ring. Dort folgt der Änderungsbereich dem Bergischen Ring bis dieser auf den
Pfälzischen Ring trifft und durch die Bahngleise getrennt wird. Im Süden verläuft der Änderungsbe-
reich entlang der Bahngleise, mit Ausnahme der Planungen für den Grünzug Charlier und die Kin-
dertagesstätte, die bereits mit der 194. FNP-Änderung –Arbeitstitel: „Euroforum Nord“ – eingear-
beitet wurden. Dort wird der Änderungsbereich ausgespart bis er letztendlich auf den anfangs be-
schriebenen Punkt an der südwestlichen Schnittstelle zur Zoobrücke trifft.
Abbildung 1: Darstellung des rechtkräftigen Flächennutzungsplans (FNP) mit den Änderungsbereichen der 208.
und 216. FNP-Änderungen sowie der 194. FNP-Änderung
Anlage 4
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Von der 216. Änderung des FNP für den Mülheimer Hafen und Süden ausgenommen, ist das
Areal der ehemaligen Firma Lindgens. Dieses erhält mit der 208. FNP-Änderung eine neue Nut-
zungsausrichtung. Grund war die zum Einleitungsbeschluss dieser 216. Änderung bereits fortge-
schrittene Bebauungsplanung zum Lindgens-Areal. Die in der 208. Änderung beschriebenen Pla-
nungsinhalte und -ziele sind mit dieser Änderung abgestimmt und ergänzen diese strukturell. Die
208. FNP-Änderung beabsichtigt die Darstellung einer gemischten Baufläche und im ufernahen
Bereich die Darstellung eines Gewerbegebietes. Das Verfahren zur 208. Änderung des FNP,
"Lindgens-Areal" wurde möglichst zeitgleich zu diesem Verfahren betrieben. Das Verfahren zur
194. FNP-Änderung, Euroforum Nord wurde bereits mit Bekanntmachung am 01.04.2015
rechtskräftig.
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die rechtsrheinischen Stadtteile Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt/Gremberg stellten fast 150
Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungsraum innerhalb des Kölner
Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er bis 1980er Jahren wurde von einer relativ stabilen gewerbli-
chen Situation ausgegangen, sodass zur Standortsicherung und -entwicklung diese Gewerbe- und
Industriegebiete in den (1982 rechtskräftig gewordenen) FNP aufgenommen wurden. Im Erläute-
rungsbericht aus dem Jahr 1982 heißt es dazu:
"Im Mülheimer Hafenbereich ist metallverarbeitende und Motorenindustrie ansässig.
Die funktionale Struktur hat an dieser Stelle Industriebetriebe entstehen lassen, die im
übergeleiteten FNP der Stadt Köln noch als Gewerbegebiet dargestellt waren. Diese Dar-
stellung wird den heutigen gesetzlichen Regelungen nicht mehr gerecht. Es wurde ver-
sucht, für dieses Gebiet eine Lösung zu finden, die den Werken aber auch der Wohnbevöl-
kerung gerecht wird. Es wurde eine Zonierung ausgearbeitet, die eine Gewerbekulisse ent-
lang der Deutz-Mülheimer Straße und entlang der Bahnanlagen Deutz-Mülheim Schutzvor-
kehrungen vorsieht. Dort, wo im Norden das Werksgelände gegen den Bahndamm stößt,
ist ein unmittelbares Aneinandertreffen von Industriegebiet an vorbelastete Wohnbaufläche
zu verzeichnen. Die Stadt Köln vertritt die Auffassung, dass die hier gewählte Darstellung
nicht gegen § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes verstößt, da die Trennung unver-
träglicher Nutzungen durch den hoch liegenden Bahndamm gewährleistet ist. Innerhalb des
Gewerbegebietes sollten nur Anlagen zulässig sein, die für die bisherige Wohnnutzung im
gegenüberliegenden Bereich nicht noch weitere Belästigungen mit sich bringen.“
Historisch bedingt liegen diese ehemaligen Industriegebiete in Köln im Randbereich zur Kern-
stadt und wurden zu den Zeiten ihrer Entstehung ergänzt durch Arbeitersiedlungen. Die histo-
rische Aufnahme zeigt den Mülheimer Hafen im Hintergrund. Deutlich erkennbar ist die weit-
gehend noch ländlich geprägte Umgebung.
Lindgens & Söhne, Van der Zypen und Charlier, Eugen Langen, Bergmann & Simons, Niko-
laus August Otto, Ferdinand Kohlstadt sind Namen, die mit dem industriellen Aufschwung Mül-
heims eng verbunden sind. Durch die rasant voranschreitende Stadtentwicklung im Zuge der
Industrialisierung wurden sie schnell von ergänzenden Siedlungsstrukturen eingeholt und um-
fasst; die Eisenbahn und Vorortbahnen spielten dabei eine mitentscheidende Rolle.
Abb. 1: Gebiet der Van der Zypen & Charlier - Westwaggon, später Teil der Deutz AG in Köln-Mülheim
Abbildung 2 Gebiet der Van der Zypen & Charlier - Westwaggon, später Teil der Deutz AG in Köln-Mülheim
Anlage 4
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Der mit dem Niedergang der Montanindustrie verbundene Strukturwandel zur (postindustriellen)
Dienstleistungsgesellschaft erfasste die Arbeiter-Vororte und -Stadtteile mit Macht und all ihren ne-
gativen Konsequenzen. Mit der Abwanderung der Industrie fielen ganze Stadtteile in die Arbeitslo-
sigkeit. Dieser Rückzug der Industrie und produzierenden Gewerbes hinterließ am Ende des 20.
Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisenbahnring über 160 ha Industriebrache und setzt sich bis
heute fort.
Grundsätzlich stehen den negativen Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels neue Chancen
und Möglichkeiten zum zukunftsorientierten Ausbau des Wirtschaftsstandortes Köln im Allgemei-
nen und insbesondere des Rechtsrheinischen gegenüber. Die Nachbarschaft zur Koelnmesse als
internationaler Handels- und Kongressstandort und zu den dort ansässigen Großunternehmen
(RTL, Talanx Asset Management, Lufthansa) im näheren Umfeld des Änderungsbereiches wirken
als Ansiedlungsmagneten mit überregionaler und teils internationaler Bedeutung. Drei achsiale
Straßenerschließungen in Nord-Süd-Richtung, die tangierende Stadtbahnstrecke und der Deutzer
Bahnhof als Knotenpunkt der regionalen und überregionalen Bahnverbindungen mit Flughafenan-
schluss ergänzen die guten Standortvoraussetzungen.
Dieser Strukturwandel zum Dienstleistungsstandort und damit verbundene Sanierungs- und Mo-
dernisierungsmaßnahmen haben viele Viertel - auch der großen wirtschaftlichen, kulturellen und
sozialen Anziehungskraft Kölns geschuldet - relativ zügig wieder aufleben lassen. Es verblieben
die aufgelassenen Industriebereiche, deren neue Inwertsetzung aufgrund des aktuell stark zuneh-
menden Flächendrucks, der auf Köln lastet, schnell fortschreiten muss. Eine erneute Produktions-
aufnahme industrieller Nutzungen muss an dieser Stelle ausgeschlossen werden, obgleich die
Nähe zum Mülheimer Hafen zunächst günstige Grundvoraussetzungen bieten könnte. Die Wohn-
bebauung ist - historisch und neuzeitlich - an die ehemaligen Flächen herangerückt, die Verkehrs-
infrastruktur erfüllt nicht die Voraussetzungen, um weitere umfangreiche Logistikprozesse aufneh-
men zu können und die Randlage zur Messe und zur erweiterten Innenstadt erlaubt keine Etablie-
rung von Industrien oder Betrieben mit einem gewissen Konfliktpotential.
Daher soll die Entwicklung eines ganzheitlichen, modernen Stadtquartiers betrieben werden, wel-
che das gesamte Areal für eine attraktive Wohn- und Dienstleistungsnutzung qualifiziert. Die struk-
turellen Veränderungen ziehen in verschiedensten Teilbereichen Planerfordernisse nach sich und
haben umfassende Planungs- und Beteiligungsprozesse angestoßen.
Zunächst fokussierten sich räumliche und inhaltliche Entwicklungs- und Erneuerungsschwerpunkte
im Rechtsrheinischen Entwicklungskonzept (REK) auf den Stadtteil Kalk. Mit dem REK-Nord und
den darin definierten, zukünftigen Nutzungsstrukturen wurden anschließend und ab 2005 auch die
Grundlagen für eine Erneuerung der Stadtviertel Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst geschaf-
fen.
Auf diesen Grundlagen baute - für den Stadtteil Mülheim - das Strukturförderprogramm "Mülheim
2020" auf, welches vor allem wirtschaftliche, bauliche und soziale Ziele verfolgt. Generelle wirt-
schaftsstrukturelle Entwicklungsziele sind dabei
- der Wiederauf- und -ausbau des Wirtschaftsstandortes mit gesamtstädtischen und lokalen
Beschäftigungseffekten und
- die Standortentwicklung einer neuen, städtebaulich eigenständigen Identität mit Vernetzung
in die benachbarten Siedlungsbereiche.
Auf Grundlage der städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 ist bis 2029 von einem
Gesamtwohnungsbedarf von knapp 65 000 Wohneinheiten (WE) auszugehen. Diese zuneh-
menden Bedarfe an Wohn- und Arbeitsraum in Köln weisen eine konstante Nachfrage auf. Um
diesen enormen Bedarf auf dem Kölner Stadtgebiet umzusetzen, sind städtebauliche Groß-
projekte wie die Entwicklung der Quartiere südlich des Mülheimer Hafens prädestiniert und
dringend notwendig. Unterstützend für die Abbildung und auch mögliche Umsetzung der Be-
darfe von Wohnungsbau gibt es unter anderem das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK
Wohnen) sowie das Kooperative Baulandmodell. Dieses zielt zusätzlich darauf ab, die Schaf-
fung von gefördertem Wohnungsbau sowie der zugehörigen sozialen und freiräumlichen Infra-
struktur als dringendes Anliegen für die Kölner Stadt in den Planungsprozessen nach Möglich-
keit zu etablieren.
Anlage 4
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3 Verfahrensverlauf
3.1 Kurzübersicht:
(0687/2013 und 2171/2013) Städtebauliches Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Ha-
fen"
Herbst 2013 bis 2014
(1508/2016) Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:
Bezirksvertretung Mülheim 30.05.2016 ungeändert beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss 23.06.2016 ungeändert beschlossen
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB
vom 02.11. bis 06.12.2016 einschließlich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB
vom 27.09.2016 bis 11.10.2016 einschließlich sowie
vom 10.11.2016 bis 24.11.2016 einschließlich
(1338/2017) Vorgabenbeschluss und Kenntnisnahme der Offenlageabsicht:
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 ungeändert beschlossen
Bezirksvertretung Mülheim 09.10.2017 ungeändert beschlossen
Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB
vom 22.02. bis 23.03.2018 einschließlich
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB
vom 23.02. bis 29.03.2018 einschließlich
(2990/2020) Mitteilung über die erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a
Abs. 3 BauGB
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 zur Kenntnis genommen
Bezirksvertretung Mülheim 03.05.2021 zur Kenntnis genommen
Erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
vom 29.04.2021 bis 27.05.2021 einschließlich
Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit §
4a Abs. 3 BauGB
vom 19.03.2021 bis 05.05.2021 einschließlich
(0091/2024
) Feststellungsbeschluss:
Bezirksvertretung Mülheim 22.04.2024 geändert beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 mit Änderung empfohlen
Rat der Stadt Köln 16.05.2024 geändert beschlossen
3.2 Erläuterung:
Mittels eines städtebaulichen Werkstattverfahrens wurde in den Jahren 2013/2014 das Planungs-
konzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" entwickelt, das eine städtebauliche und freiraumplane-
rische Perspektive für das größte innerstädtische Konversionsgebiet Kölns aufzeigt (Vorlagen
0687/2013 und 2171/2013).
Anlage 4
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Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 30.05.2016 den Einleitungsbeschluss zur 216. Änderung
des FNP mit dem Arbeitstitel "Mülheim-Süd und Hafen" und den Beschluss zu frühzeitigen Beteili-
gung der Öffentlichkeit gefasst (Vorlage 1508/2016). Die Bezirksvertretung Mülheim hat dem Be-
schluss am 30.05.2016 ungeändert zugestimmt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab-
satz 1 BauGB wurde durchgeführt vom 02.11.2016 bis 06.12.2016 einschließlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde durchgeführt vom
27.09.2016 bis 11.10.2016 einschließlich. Da der Zeitraum für den Aushang aufgrund organisatori-
scher Missverständnisse nur eine Woche betrug, obgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme insge-
samt zwei Wochen gegeben war, wurde aus Kulanz entschieden, die frühzeitige Öffentlichkeitsbe-
teiligung mit einer Aushangzeit von zwei zusammenhängenden Wochen zu wiederholen. Daher
wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erneut vom
10.11.2016 bis 24.11.2016 einschließlich durchgeführt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 21.09.2017 über die aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und
Vorschläge beschlossen, sowie die Absicht über die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Absatz
2 BauGB auf Grundlage der beigefügten Planunter lagen zur Kenntnis genommen (Vorlage
1338/2017). Die Bezirksvertretung Mülheim nahm selbige Unterlagen ohne Einwände zur Kenntnis.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
wurde vom 23.02. bis 29.03.2018 einschließlich durchgeführt. Zeitgleich wurde die Offenlage gemäß
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22.02. bis 21.03.2018 einschließlich durchgeführt.
Im Rahmen beider Beteiligungsprozesse gingen Bedenken ein, welche vor allem hinsichtlich heran-
rückender Wohnnutzung und daraus resultierender Verkehrs - bzw. Lärmkonflikte mögliche Ein-
schränkungen für vorhandene Betriebe befürchten, unter anderem für die Schiffswerft und die Köln-
Messe. Die eingebrachten Anregungen lösten eine intensive Prüfung der Planungen und neue gut-
achterliche Untersuchungen aus, um eine sachgerechte Berücksichtigung und Klärung der Konflikte
herbei zu führen. Insgesamt führten ausführliche Abstimmungen zu einer teilweise angepassten
Darstellung und Überarbeitung des Umweltberichtes und der Plandarstellung.
Die erneute Offenlageabsicht wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 29.04.2021 und der Be-
zirksvertretung Mülheim am 03.05.2021 als Mitteilung zur Kenntnis gegeben (Vorlage 2990/2020
).
Mit den sich daraus ergebenen Planunterlagen wurde die erneute Offenlage nach § 3 Absatz 2
BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3
BauGB durchgeführt.
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Absatz
2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wurde durchgeführt vom 19.03.2021 bis ein-
schließlich 05.05.2021.
Die erneute Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wurde
durchgeführt vom 29.04.2021 bis einschließlich 27.05.2021.
Die Beteiligungsprozesse aus 2021, inklusive Abstimmungen mit insbesondere den Stadtentwäs-
serungsbetrieben und der Bezirksregierung Köln als landesplanerische Behörde, ergaben den Be-
darf einer umfassenden Auseinandersetzung mit den gesetzlich festgesetzten Überschwem-
mungsbereichen bzw. dem Hochwasserschutz im Bereich des Mülheimer Hafens. Diese Prüfun-
gen führten zum Ergebnis, dass die damals offengelegten Planungsziele weiterverfolgt werden, die
Unterlagen jedoch redaktionell ergänzt wurden. Zudem wurde der Beschlussvorlage die Anlage 8
beigefügt, welche das abgestimmte Hochwasserschutzkonzept Mülheimer Süden beinhaltet. Die
Anlage 4
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Grundzüge dieses Konzepts werden Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung, die abschlie-
ßende Konkretisierung erfolgt im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 den Feststellungsbeschluss zur 216.
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (0091/2024). Der Beschluss wurde ausgehend
von der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) dahingehend ergänzt, dass im weiteren Verfahren zu prüfen
sei, wo eine Quartiersgarage entstehen könne. Dieser Prüfauftrag ist vom Stadtentwicklungsaus-
schuss und dem Rat aufrechterhalten worden, obwohl die Verwaltung erläutert hat, dass eine der-
artige Prüfung aufgrund fehlender Darstellungs- und Steuerungsmöglichkeiten nicht auf der Ebene
der vorbereitenden Bauleitplanung erfolgen könne. Die Prüfung soll im Rahmen der innerhalb des
Änderungsbereiches befindlichen Bebauungsplanverfahren erfolgen.
Vor dem angestrebten Genehmigungsverfahren wurde ein Mangel im Bekanntmachungstext zur
zuletzt durchgeführten erneuten Offenlage (Veröffentlichung) aus 2021 festgestellt. Um diesen
Mangel im Verfahren zu beheben, muss der Verfahrensschritt der erneuten Veröffentlichung nach
§ 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wiederholt und anschließend ein er-
neuter Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln eingeholt werden.
Die Planungsabsichten sowie Unterlagen sind inhaltlich identisch mit denen des bereits gefassten
Feststellungsbeschlusses vom 16.05.2024 (0091/2024). Die Wiederholung der Schritte dient dem-
nach ausschließlich der Rechtssicherheit des Planverfahrens, um eine Genehmigung zu ermögli-
chen.
4 Planungsvorgaben
4.1 Landes- und Regionalplanung
Abbildung 3: Ausschnitt gültiger Regionalplan Köln
Im Regionalplan ist der Änderungsbereich überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
dargestellt. Der Rhein ist als Oberflächengewässer und die Grünfläche "Mülheimer Insel" ist als Re-
gionaler Grünzug dargestellt. Beide Bereiche sind mit der Darstellung "Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierter Erholung" sowie als "Waldbereich" überlagert. Zudem wird der Rhein und ein
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Streifen der Uferbereiche mit der Schraffur "Überschwemmungsbereich" (G7 UESB Rhein- Nord)
überlagert.
Auf der Deutz-Mülheimer Straße mit einem abknickenden Verlauf auf Höhe der einmündenden
Danzierstraße bis zur Stadtbahnhaltstelle "Grünstraße" verläuft im Regionalplan ein Schienenweg
für den überregionalen und regionalen Verkehr.
Abbildung 4: Ausschnitt Entwurf zur Regionalplan-Fortschreibung (Stand August 2022)
In seiner Sitzung am 10.12.2021 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln den Aufstel-
lungsbeschluss für die Neuaufstellung des Regionalplanes gefasst und damit auch den Planent-
wurf des neuen Regionalplanes für das weitere Verfahren beschlossen. Der Entwurf zur Regional-
plan-Neuaufstellung legt für den Änderungsbereich weiterhin einen ASB mit Überlagerung eines
Überschwemmungsbereiches fest.
Im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Absatz 5 Landesplanungsgesetz
(LPlG) vom 27.01.2021 wurde der Bezirksregierung Köln das Planungskonzept sowie diese textli-
che Begründung zur 216. FNP-Änderung vorgelegt, um eine Klärung herbeizuführen, ob die beab-
sichtigte Planung als aus den Zielen der Raumordnung entwickelt bewertet werden kann. In ihrem
Antwortschreiben vom 04.03.2021 bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass gegen die Planung
keine raumordnerischen Bedenken erhoben werden, sofern eine wasserrechtliche Ausnahmerege-
lung gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz erteilt werden kann.
Gemäß Ziel 2-3 LEP NRW hat sich die Siedlungsentwicklung innerhalb der regionalplanerisch fest-
gelegten Siedlungsbereiche zu vollziehen. Die geplante Nutzung entspricht der Funktion eines
ASB.
Gemäß Ziel 7.4-6 LEP NRW i.V.m. Ziel 3 Kap. D.1.4 Regionalplan Köln sind raumbedeutsame Pla-
nungen und Maßnahmen innerhalb der festgelegten ÜSB ausnahmsweise möglich, wenn entspre-
chende wasserrechtliche Ausnahmemöglichkeiten anwendbar sind. Dies gilt insbesondere für die
Umnutzung baulicher Siedlungsstrukturen, sofern das Retentionsvolumen erhalten bleibt oder
nach Möglichkeit vergrößert wird. Das Retentionsvolumen der Planung wurde im Rahmen eines
Gutachtens überprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass bei Umsetzung der Planung entsprechend der
aktuellen Annahmen das Retentionsvolumen kompensiert werden kann. Weitere Ausführungen
können den Kapiteln 4.9 „Hochwasser“ und dem Umweltbericht entnommen werden.
Anlage 4
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Gemäß Ziel 7.1-5 LEP NRW und Ziel 7.3-1 LEP NRW i.V.m. Ziel 1 und Ziel 2 Kap. D.1.1 sowie Ziel
2 und Ziel 3 Kap. 1.3 Regionalplan Köln sind Waldbereiche mit der Funktion RGZ vor siedlungs-
räumlicher Inanspruchnahme zu schützen. Durch die geplante städtebauliche Entwicklung wird
keine zusätzliche Inanspruchnahme vorbereitet. Es werden lediglich die vorhandenen Nutzungen,
insbesondere die landseitige Hafennutzung, gesichert. Die Freiraumfunktion BSLE ist durch die
Landschaftsplanung konkretisiert, tritt aber mit Verzicht des Träger der Landschaftsplanung auf
Widerspruch zurück. Die regionalplanerisch festgelegten Freiraumfunktionen bleiben damit unbe-
rührt. Der Träger der Landschaftsplanung erhebt keinen Wiederspruch gegenüber der Planung
(siehe Kapitel 4.2 Landschaftsplan).
Durch die Bauleitplanung wird keine Änderung in Bezug auf die Wasserflächen vorbereitet, sodass
die regionalplanerische Festlegung des Rheins als Oberflächengewässer nicht betroffen ist.
Der regionalplanerisch gesicherte Schienenweg wird durch·die geplante Ergänzung der Stadt-
bahnlinie konkretisiert.
4.2 Landschaftsplan
Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Köln
Der Änderungsbereich liegt größtenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans.
Lediglich ein schmaler Bereich im nördlichen Böschungsbereich von der ersten Berme (Feuer-
wehrzufahrt und An- und Abfahrtsweg zu den Liegeplätzen) bis hinunter zur Wasserfläche befindet
sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans stellt
dort das Landschaftsschutzgebiet "Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkir-
chen" dar. Auf Grundlage einer Überprüfung vor Ort wurde der Widerspruch auf Grund des Aus-
baugrades des Weges und des Böschungsbereiches innerhalb der Hafenanlage zurückgenom-
men. Somit liegt kein Widerspruch seitens des Trägers der Landschaftsplanung liegt vor. Dies
wurde mit Stellungnahme vom 13.04.2021 erneut bestätigt.
Der Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme von Landschaftsschutzgebieten im Rahmen
des FNP gemäß § 5 Absatz 4 BauGB wird mit dem obigen Planausschnitt in der Begründungsur-
kunde nachgegangen.
Anlage 4
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4.3 Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Nord (REK-Nord)
Das REK-Nord, welches vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als teilräumliche Entwicklungspla-
nung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB
beschlossen worden ist, umfasst den nördlichen rechtsrheinischen Kölner Raum zwischen Deutzer
Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim/Wiener Platz sowie den Stadtteil Buchforst. Dieses circa
530 ha große Gebiet beinhaltet unter anderem die Koelnmesse, den Mülheimer Hafen, circa 90 ha
altindustrielle Flächen sowie vier Wohnbereiche.
Die Grundstücke liegen zu großen Teilen auf dem Altstandort früherer Bleifarbenproduktion, so
dass vor einer Umnutzung von einem Bodensanierungsbedarf auszugehen ist. Gleiches gilt für die
ehemaligen Fabrikbauten westlich der Hafenstraße im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (die
Hochwasserschutzlinie verläuft östlich der Hafenstraße). Gemäß REK-Nord werden für diese Ge-
bäude kaum Möglichkeiten für eine Umnutzung gesehen.
Als verkehrsinfrastrukturelles Ziel wird im REK-Nord unter anderem die verkehrliche Qualifizierung
und Verlängerung des Auenwegs zur Entlastung der Deutz-Mülheimer Straße formuliert.
4.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
Auch im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln des Büros Albert Speer & Partner aus dem
Jahr 2008 wird Bezug auf den rechtsrheinischen Kernraum genommen:
"Während die linke Rheinseite ein überwiegend kompaktes Gefüge aus mittelalterlichen
Strukturen, gründerzeitlichen Mustern und städtebaulichen Elementen der Nachkriegszeit
aufweist, bildet sich auf der rechten Rheinseite eine Gemengelage aus Quartieren unter-
schiedlichster städtebaulicher Struktur, Größe und Nutzung ab."[…]
"Zum Stadtraum Rhein bildet der Auenweg mit dem Strang der ICE-Trasse gegenwärtig
eine für innerstädtische Maßstäbe extrem vernachlässigte Zone. Hier stoßen die Rücksei-
ten zweier komplementärer Großformen aneinander."
Als Ziel formuliert der Masterplan die städtebauliche Arrondierung der einzelnen Quartiere, ihre
Vernetzung und die Auflösung ungestalteter Übergangsbereiche (Grauzonen). Zum Rheinraum
soll sich die rechte Rheinseite mittel- bis langfristig als die rechte Innenstadthälfte Kölns mit einer
klaren Stadtkante entlang eines weiten, von parkartigem Grün dominierten Uferraums entwickeln.
4.5 Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen"
Im Herbst 2013 wurde in einem Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" unter um-
fangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik ein städte-
baulicher Rahmenplan entwickelt, um den Transformationsprozess im Mülheimer Süden hin zu ei-
nem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil weiter voranzutreiben. Dadurch sollte eine zusam-
menhängende Planung ermöglicht werden, die grundstücksbezogene "Insellösungen" verhindert.
Die Entwurfsansätze der verschiedenen Planungsbüros wurden in ein städtebauliches Planungs-
konzept zusammengeführt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Es bildet die Grundlage und steckt
nicht nur für den Änderungsbereich den Rahmen für das Nutzungskonzept und den städtebauli-
chen Entwurf, sondern beinhaltet ganzheitlich auch das sogenannte Lindgens-Areal (208. FNP-
Änderung).
4.6 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung)
Im Änderungsbereich der 216. FNP-Änderung „Mülheimer-Süd und Hafen“ befinden sich folgende
städtebauliche Planungskonzepte oder in Aufstellung befindliche Bebauungsplane:
- Lindgens-Areal (innerhalb liegend, wird jedoch mit separater 208. Änderung des FNP „Lindgens-
Areal“ in Köln-Mülheim im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB durchgeführt)
- Deutz-Areal
- Otto-Langen-Quartier
Anlage 4
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- Windmühlen Quartier
- Nördlich Grünzug Charlier
- Euroforum West
4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)
Der Rat der Stadt Köln hat mit Entscheidung vom 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Woh-
nen (STEK Wohnen) mit den darin formulierten wohnungspolitischen Zielsetzungen und einem in-
tegralen Handlungsprogramm beschlossen, um die Herausforderungen des Einwohnerwachstums
als Chance für die Stadt Köln zu nutzen. Im Rahmen des STEK Wohnen und seinem Handlungs-
programm kommt vor allem auch der Schaffung preiswerten Wohnraums besondere Bedeutung
zu. Im Vorgriff auf das STEK Wohnen wurde 2010 das "Handlungskonzept Preiswerter Wohnungs-
bau" beschlossen. Seit 2013 folgte die Anwendung des "Kooperative Baulandmodells Köln", des-
sen Fortschreibung am 04.04.2017 beschlossen wurde. Anschließend wurde das fortgeschriebene
Baulandmodell 2017Plus vom Rat am 05.05.2022 beschlossen und gilt seither als Richtlinie.
4.8 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EZHK) 2010
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln beschlos-
sen. Seine Ziele sind unter anderem die Förderung der Attraktivität der Kölner City, die Stärkung
der Haupt- und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte des öffentlichen
Lebens sowie die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.
Der Angebotsschwerpunkt im Stadtbezirk Mülheim liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Im Ver-
gleich zu anderen Stadtbezirken nimmt letzterer einen überdurchschnittlichen Verkaufsflächenan-
teil ein. Dagegen liegen die Verkaufsflächenanteile des mittelfristigen und insbesondere des lang-
fristigen Bedarfs unter dem Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9 (alle Bezirke außer der Innen-
stadt), was unter anderem auf ein geringes Angebot im Bezirkszentrum sowie das Fehlen großer
Möbelhäuser zurückzuführen ist (Erhebung: 2006).
Mit insgesamt 15 zentralen Versorgungsbereichen, davon allein neun voll ausgestattete Stadtteil-
zentren, verfügt der Stadtbezirk Mülheim über die räumlich und hierarchisch am besten ausgebil-
dete Systematik zur Versorgung der Stadtbezirke 2 bis 9. Die hohe Konzentration auf die zentralen
Versorgungsbereiche ist auch auf die relativ kompakte Siedlungsstruktur des Stadtbezirks zurück-
zuführen.
Der Änderungsbereich verfügt über den zentralen Versorgungsbereich Stegerwaldsiedlung. Dieser
wird im südlichen Änderungsbereich durch die Bahnlinie von den westlichen Siedlungsteilen (Euro-
forum West) abgetrennt und ist über die Deutz-Mülheimer Straße erreichbar. Die Entfernung zum
Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße beträgt knapp über einen Kilometer.
4.8.1 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) Köln 2020
Mit dem Ratsbeschluss vom 09.02.2023 erfolgte eine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes (Vorlage 1538/2020). Damit werden die landesplanerischen Vorgaben zur Steue-
rung des Einzelhandels, die sich aus der Neufassung des LEP NRW ergeben haben, umgesetzt.
Zum Zeitpunkt der Offenlage (2021) war das aktualisierte Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln
noch in Erarbeitung und noch nicht anwendungs- und beschlussreif. Daher wurde für das Verfah-
ren zunächst die Fassung vom 17.12.2013 als Grundlage herangezogen. Zum Feststellungsbe-
schluss wurden die Informationen redaktionell aktualisiert.
13 der 15 im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen Versorgungsbe-
reiche im Stadtbezirk Mülheim haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des EHZK 2020 unverändert bleiben.
Dabei wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche überprüft und bei
Anlage 4
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Bedarf teilweise angepasst. Zusätzlich zu den 15 zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk Mül-
heim wird das geplante Nahversorgungszentrum Mülheim-Süd im Kontext der perspektivischen
Quartiersentwicklung auf dem ehemaligen Areal der Deutz AG zur Sicherstellung der zukünftigen
Versorgung der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen.
4.9 Hochwasserschutz
Abbildung 6 Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte bei 11,90 m Kölner Pegel (KP)
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganzheitli-
chen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende Hochwasser-
schutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet werden soll. Die er-
forderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanlagen wurden mit mehreren
Planfeststellungsverfahren geschaffen.
Gemäß § 5 Absatz 4a BauGB sollen festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76
Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebie-
ten im Sinne des § 78b Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Hochwasserentstehungsge-
biete im Sinne des § 78d Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes nachrichtlich übernommen wer-
den. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasser-
haushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaus-
haltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen im FNP vermerkt werden. Dieser Nachweispflicht der
nachrichtlichen Übernahme im Rahmen des FNP wird mit dem obenstehenden Planausschnitt (Ab-
bildung 6: Hochwassergefahrenkarte bei 11,90 m Kölner Pegel (KP)) in der Begründungsurkunde
nachgegangen.
Der Änderungsbereich liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 17 Deutz – Stammheim (siehe Ab-
bildung 4: Hochwassergefahrenkarte bei 11,90 m Kölner Pegel (KP)). Nach dem Hochwasser-
schutzkonzept und den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlüssen befinden sich Teile des Ände-
rungsbereiches, insbesondere die Grundstücke westlich der Hafenstraße, im gesetzlich festgesetz-
ten Überschwemmungsgebiet des Rheins, für die es heute keine planfestgestellten baulichen
Hochwasserschutzanlagen gibt. An Stellen ohne Hochwasserschutz erfolgt die Festlegung in der
Regel auf der Linie des 100-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 100), was der Überflu-
tungslinie von 11,30 m Kölner Pegel entspricht (siehe auch Punkte 8.5.4.4 und 8.5.5.3 im Umwelt-
bericht).
Anlage 4
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Zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses zum Hochwasserschutz aus ca. 2004 waren die
städtebaulichen Planungen noch weitestgehend ungeklärt, sodass damals für den Planfeststel-
lungsabschnitt 17, zwischen Zoobrücke und Hafenstraße 12 keine städtische Hochwasserschutz-
anlage festgestellt wurde. Die planfestgestellten Hochwasserschutzanlagen schützen demnach nur
einen Teil der Uferlinie des Rheins auf Kölner Stadtgebiet.
Im Hinblick auf die Konkretisierung dieser Planungen wurde der Hochwasserschutz im Bereich des
Mülheimer Südens zunehmend vertiefend betrachtet. Hierfür fand eine ausführliche Abstimmung
zwischen der Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde, den Stadtentwässerungsbetrieben
Köln (StEB) mit der Hochwasserschutzzentrale und dem Stadtplanungsamt statt. Dabei wurde
festgestellt, unter welchen Voraussetzungen Einvernehmen zum „Bauen im Überflutungsgebiet“
hergestellt werden kann. Die Ergebnisse der Abstimmungen und Untersuchungen wurden in einem
„Hochwasserschutzkonzept Mülheimer Süden“ zusammengetragen. Die Erkenntnisse und Verein-
barungen werden auch hier im Begründungstext verankert. Die Grundzüge dieses Konzepts wer-
den darüber hinaus Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung, die Konkretisierung erfolgt dann
im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.
Alle Bereiche, in denen keine planfestgestellte, technische Hochwasserschutzanlage vorhanden
ist, wurden als „Bereiche ohne bauliche Ertüchtigung“ betrachtet, obgleich sich in diesen Bereichen
Hochufer, Bahndämme oder sonstige Anlagen befinden können. Für rheinseitige Bauvorhaben im
Planbereich gelten damit die Verbots- und Genehmigungstatbestände laut Wasserhaushaltsgesetz
und Landeswassergesetz sowie sonstige Regelungen analog zum Bauen in einem festgesetzten
Überschwemmungsgebiet. Eine Bebauung ist hier also nur unter bestimmten Auflagen zugelassen
und alle Baumaßnahmen in wasserangepasster Bauweise bedürfen vor Ihrer Durchführung einer
Genehmigung der Bezirksregierung Köln.
Die Bedingungen hierfür sind unter anderem:
-Ausgleich des Wassereingriffs bzw. des Retentionsraums
-Nachweis eines privaten Hochwasserschutzes für neue Gebäude im Rahmen des Bauge-
nehmigungsverfahrens
-Beginn von Baumaßnahmen erst nach Fertigstellung des Ausgleichs für den Eingriff in den
Retentionsraum
-Risiko- und Gefährdungsanalyse für ein 100- und 200-jähriges Hochwasserereignis
-Erstellung einer Grundlage für eine Alarm- und Einsatzplanung für Bewohnende
-Erhalten der Verteidigungslinie entlang der Deutz-Mülheimer Straße, da ein privater Hoch-
wasserschutz dauerhaft nicht die gleichen Sicherheiten gewährleisten kann, wie öffentliche
Hochwasserschutzanlagen und eventuell geflutete Gebäude das Stadtgebiet nicht gefährden
dürfen.
Die Berechnungen hierfür wurden durch ein qualifiziertes Fachbüro erstellt und somit die Genehmi-
gungsfähigkeit im Rahmen der Bauleitplanung nachgewiesen. Die Möglichkeit einer mobilen Wand
in der Hafenstraße wurde zwar untersucht, kann aber aus sicherheitstechnischen und bautechni-
schen Gründen nicht realisiert werden.
Der Umgang mit den Teilbereichen des Plangebietes und damit das Ergebnis, in welchen Teilbe-
reichen diese Bedingungen greifen können, waren dementsprechend individuell zu treffen und zu
untersuchen. Im Hochwasserschutzkonzept Mülheimer Süden (separate Anlage 8 zum Feststel-
lungsbeschluss) werden die verschiedenen Vorgehensweisen wie folgt zusammengefasst.
Der rechtsrheinische Uferbereich des Mülheimer Hafens zwischen Zoobrücke und Hafenstr. 12 fällt
in die Kategorie „Bereich ohne bauliche Ertüchtigung“. Hier wurden bisher keine planfestgestellten
Hochwasserschutzanlagen erstellt. Ziel ist hier die Koordination der städtebaulichen und wasser-
rechtlichen Verfahren, um eine zeitnahe Entwicklung der Flächen möglich zu machen und die As-
pekte des Hochwasserschutzes adäquat zu repräsentieren.
Für den Bereich des Lindgens Areals bis zur Hafenstr. 12 (Abschnitt 2) sollen keine öffentlichen
Hochwasserschutzanlagen erstellt werden, die rheinseitigen Bebauungen erfolgen innerhalb des
Anlage 4
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gesetzlichen Überschwemmungsgebietes, einige der Baufelder östlich der Hafenstraße liegen im
vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Es sollen von den Bauherren wasserrechtliche
Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Die dafür nötigen Grundlagen sind zwischen Inves-
tor, Stadt und Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) abgestimmt.
Für den Bereich des Otto-Langen-Quartiers (Abschnitt 3) sollen öffentliche Hochwasserschutzanla-
gen als stationäre Wände erstellt werden. Dies ergibt sich aus der vorhandenen und vorgesehenen
Bebauung auf einer Geländeaufschüttung mit unbekannter Statik. Eventuell müssen im Bereich
von Öffnungen und querenden neuen Straßen mobile Hochwasserwände vorgesehen werden. Die
Festlegung als Uferwand zur Gelände-abstützung ohne Schutzfunktion ist aus Sicht des Hochwas-
serschutzes hier nicht möglich, da deren statischer Nachweis nicht erbracht werden kann. Für die
Erstellung von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen ist ein Planfeststellungsverfahren erforder-
lich. Die Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlich-
keit beim Bebauungsplanverfahren und beim Planfeststellungsverfahren haben einen großen
Überschneidungsbereich. Diese Belange finden bereits im Rahmen der verschiedenen Bauleit-
planverfahren Berücksichtigung, sodass davon ausgegangen wird, dass mögliche Widersprüche
bereits erkannt und ausgeräumt wurden.
Für den Bereich Euroforum Nord ist eine Straße zum Auenweg vorgesehen, in der zum Schutz der
Abwasserableitung bei Hochwasser eine mobile Wand als Querschott erstellt werden soll. Für das
Areal des Euroforum West (Abschnitt 4) haben sich die Planungen noch nicht weiter konkretisiert.
Die Hochwasserstrategie für dieses Gelände leitet sich je nach Planungskonzept ab aus Objekt-
schutz (analog Abschnitt 2) oder öffentlichem Hochwasserschutz (analog Abschnitt 3). Beide Stra-
tegien sind für dieses Areal grundsätzlich geeignet.
Die Grundzüge dieses Konzepts werden Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung, die Konkre-
tisierung erfolgt im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren. Weitere Details zum Thema Hochwas-
serschutz sind in der Vorlage zum Feststellungbeschluss in Anlage 8 aufgeführt .
4.10 Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge
Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen veränderten
Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversiegelung durch
Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgeschehens infolge des Kli-
mawandels berücksichtigt. Neben dem Objektschutz müssen integrierte Maßnahmen an der Ober-
fläche ergriffen werden, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch Starkniederschläge vermie-
den beziehungsweise abgemildert werden können.
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln durch das
Büro Städtebau MUST der Fachbeitrag "Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge"
zum Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" erarbeitet. Die hauptsächliche Intention
ist, dass den Themen Starkregenvorsorge und Regenwasserbewirtschaftung im Rahmen der wei-
teren Planungen ausreichend Aufmerksamkeit zukommt und dass stadt- und freiraumplanerische
Maßnahmen an der Oberfläche künftig mit den Belangen der Überflutungsvorsorge abgestimmt
werden. Er formuliert Planungshinweise für eine wassersensible Stadtgestaltung, die das Ziel ver-
folgt, zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie Speiche-
rung und gedrosselter Ableitung von Regenwasser zu suchen.
Anlage 4
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4.11 Wasserschutz
Abbildung 7: Ausschnitt zu den Wasserschutzzonen
Der Änderungsbereich liegt außerhalb der Wasserschutzzonen.
Der Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme von Wasserschutzzonen im Rahmen des FNP
gemäß § 5 Absatz 4 BauGB wird mit diesem Planausschnitt in der Begründungsurkunde nachge-
gangen.
5 Der Änderungsbereich im FNP
5.1 Bestehende Nutzungen
Der überwiegende Flächenanteil der ehemaligen KHD (Klöckner-Humboldt-Deutz AG), aber auch
der Nachbarbereiche ist heute bereits leerstehend oder mindergenutzt. Im südwestlichen Teil der
zentralen Erschließungsachse, der Deutz-Mülheimer Straße, wird ein Teil der alten Industriehallen
an der Zoobrücke durch produzierende Künstler genutzt. Unter Denkmalschutz stehende, ehema-
lige Produktions- und Garagenhallen in Backsteinarchitektur wurden in Teilen bereits umgenutzt,
unter anderem in den Veranstaltungsort Harbour Club des Hotels The New Yorker. An der Deutz-
Mülheimer Straße befindet sich zudem ein viergeschossiges Gebäude als vereinzelter Teil einer
Blockrandbebauung. Hier sind verschiedene Künstlerateliers untergebracht. Die genannten Nut-
zungen sollen mit Ihren Gebäuden erhalten bleiben. Das im Bereich "Euroforum West" vorhandene
Heizwerk der Rheinenergie wurde 2018 stillgelegt.
Das Areal westlich der Hafenstraße (wird in der 208. FNP-Änderung Lindgens-Areal erfasst) bein-
haltet zwei größere ehemalige Produktionshallen, die mit ihrer historischen Backsteinarchitektur
eine erhaltenswerte Bausubstanz darstellen. Sie sind bereits teilweise durch neue Nutzungen be-
legt, die erhalten bleiben (Dock One des Hotels The New Yorker, Grillfachhandel Santos). Die
nördliche Brachfläche wird derzeit als Lagerfläche zwischengenutzt.
Anlage 4
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5.2 Bisherige Darstellung im FNP
Im rechtskräftigen FNP ist der Änderungsbereich überwiegend als Industriegebiet (GI) dargestellt.
Im Übergangsbereich zu Alt-Mülheim ist ein ursprünglich als Pufferzone zwischen Alt-Mülheim und
Industriegebiet gedachter Bereich entlang als Gewerbegebiet (GE) dargestellt.
Der Hafen ist teilweise als Sondergebiet (SO) "Hafen" dargestellt, während der gesamte Bereich
der Hafenmole als Grünfläche dargestellt ist. Der Uferbereich ist teils als Gewerbegebiet (GE) und
teils als Sondergebiet (SO) "Hafen" dargestellt. Im nordöstlichen Bereich des Änderungsbereiches
ist eine Wohnbaufläche (W) eingefasst.
Im Änderungsbereich befinden sich drei Signets "Umspannwerk"; eins im östlichen Bereich im Ge-
werbegebiet (GE), eins am Uferbereich im Sondergebiet (SO) "Hafen" und ein Signet "Umspann-
werk" im großflächigen Industriegebiet (GI) nahe des Grünzuges Charlier.
5.3 Beabsichtigte Darstellung im FNP
Die Änderung des FNP beabsichtigt künftig ein sehr durchmischtes Stadtquartier mit Wohnbauflä-
chen (W), überwiegend gemischten Bauflächen (M), teilweise Gemeinbedarfsflächen mit Zweck
"Schule" sowie im ufernahen Bereich vorwiegend Gewerbegebiete (GE) und Grünflächen. Auch
innerhalb des Quartiers sollen Grünflächen entstehen und teilweise mit Signet "Spielplatz" überla-
gert werden. Das Sondergebiet (SO) "Hafen" soll erweitert werden, um die vorhandenen Nutzun-
gen abzubilden. Die Darstellung als Sondergebiet SO „Hafen“ ist für die Flächen zwischen Was-
serfläche/ Liegeplätzen und dem sich westlich daran anschließenden Böschungsfuß bis zur vor-
handenen Feuerwehrfläche beabsichtigt. Zudem wird der Auenweg, welcher erweitert und qualifi-
ziert werden soll, als Fläche für Hauptverkehrszüge in die Darstellung aufgenommen.
Der hohe Neubedarf an Kindertagesstätten wird symbolisch durch die Darstellung eines Signets
"Kindereinrichtung, unbestimmter Standort" abgebildet und gesichert.
Kurzfassung der wesentlichen Änderungen verglichen zum Planungsstand zur ersten Offenlage im
Februar bis März 2018:
- Ergänzung einer Grünfläche zwischen Gewerbegebiet (GE) und Sondergebiet (SO) "Ha-
fen" (statt GE)
- Gewerbegebiet (GE) und Grünfläche im Otto-Langen-Quartier (statt gemischter Baufläche
(M))
- Gewerbegebiet (GE) südlich der Grünfläche und nördlich der Gemeinbedarfsfläche mit
Signet "Schule" im Euroforum West (statt gemischter Baufläche (M))
- Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche im Deutz-Areal mit Ergänzung eines weiteren Sig-
nets "Schule" (statt gemischter Baufläche (M))
- Ergänzung des Signets "Kindereinrichtung, unbestimmter Standort" zentral im Änderungs-
bereich
- Vergrößerung der gemischten Baufläche (M) an der südöstlichen Spitze des Änderungs-
bereiches (Verkleinerung des Gewerbegebietes (GE))
- Wohnbaufläche (W) und Grünfläche südlich des Lindgens-Areals und angrenzend an den
Streifen der Grünfläche (statt gemischter Baufläche (M))
Zum Feststellungsbeschluss wurde redaktionell das Signet „Böden, erheblich mit umweltgefähr-
denden Stoffen belastet“ eingefügt, um auf das Vorkommen der Altlasten hinzuweisen.
Anlage 4
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5.4 Bilanzierung der Nutzungsänderungen:
6 Städtebauliche Planung:
6.1 Vorbemerkung:
Wenn auch nur grobe Zielrichtungen auf der FNP-Ebene vorgegeben werden können, unterliegen
Revitalisierungsflächen aber im Detail einer besonderen Dynamik, die sich in Abhängigkeit von
Umgebungsfaktoren, Nutzungseinschränkungen, möglichen Bodenbelastungen und sozialen wie
kulturellen Anforderungen sehr flexibel entwickeln muss. Das Nutzungskorsett des FNP muss da-
her zwar so eng geschnürt werden, dass unerwünschte Nutzungen unterbleiben, soll aber auch so
weitmaschig gefasst sein, dass sich gewünschte Nutzungen flexibel entwickeln können. In den vo-
rangegangenen Planungs- und Werkstattverfahren sind voraussichtlich raumwirksame und pla-
nungsrelevante Faktoren bereits erkannt, diskutiert und berücksichtigt worden und haben ihren
Einfluss auf das zukünftige Nutzungsmosaik ausgeübt, wenn auch die Darstellungen im Laufe des
Verfahrens teilweise angepasst wurden.
Im Planungsprozess wurden die verschiedenen Entwicklungskerne mit Bezeichnungen belegt, die
nachstehend abgebildet sind und in den folgenden Kapiteln zur Orientierung verwendet wurden:
6.2 Mülheimer Hafen (nördlicher/nordwestlicher Teilbereich):
Der Mülheimer Hafen umfasst in seiner Gesamtheit einschließlich des Standortes des Wasser-
und Schifffahrtsamtes im Südwesten insgesamt circa 13 ha Wasserfläche und circa 48 ha Landflä-
che. Auf Kölner Stadtgebiet hat der Mülheimer Hafen als einziges die besondere Funktion als
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung beabsichtigte FNP-Darstellung
ha % ha %
Industriegebiet (GI) 32,1 53 - -
Gewerbegebiet (GE) 5,1 8 7,0 11
Sondergebiet (SO) "Hafen" 2,8 5 8,3 14
Wohnbaufläche (W) 0,5 1 5,1 8
Gemischte Baufläche (M) - - 12,4 21
Gemeinbedarfsfläche "Schule" - - 3,1 5
Wasserfläche 13,0 21 12,5 21
Grünfläche 7,2 12 9,8 16
Fläche für Hauptverkehrszüge - - 2,5 4
Summe 60,7 100 60,7 100
Signets Anzahl bisherige
FNP-Darstellung
Anzahl beabsichtigte
FNP-Darstellung
Signet "Umspannwerk" 3 -
Signet "Grünfläche" 1 7
Signet "Schule" - 3
Signet "Spielplatz" - 2
Signet "Kindereinrichtung, un-
bestimmter Standort"
- 1
Signet „Böden, erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen
belastet“
- 1
Anlage 4
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Schutz- und Liegehafen. Daher ist er einschließlich seiner Wasserfläche (Hafenbecken) Bestand-
teil der gemäß § 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) gewidmeten internationalen Wasser-
straße ‚Rhein‘. Aus diesem Grunde befinden sich hier die Wasserflächen des Hafenbeckens sowie
die dazugehörigen Kai- und Anlegeflächen im Eigentum des Bundes. Zudem befindet sich der
Standort eines Außenbezirks des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) im Bereich des
Hafens. Das WSA hat dort wasserseitig Liegestellen für verwaltungseigene Schiffe sowie landsei-
tig Werkstätten und Lagerflächen. Auch nach Einstellung des Güterumschlages (der Schwerlast-
kran wurde 2005 abgebaut, die Gleise der von den Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) betriebe-
nen Hafenbahn sind seit längerem stillgelegt) kommt dem Mülheimer Hafen auch künftig erhebli-
che Bedeutung als notwendige Hafenanlage - insbesondere für die Nutzung als Nachtliegehafen
zu. Im Mülheimer Hafen sind im Rahmen seiner gesetzlich festgelegten Schutzhafen-Funktion Lie-
geplätze für Binnenschiffe nachgewiesen. Diese Liegeplätze werden bei einer Einstellung des
Schiffsverkehrs auf dem Rhein (zum Beispiel bei Hochwasserstand über 8,30 m, Eisgang oder Ha-
varie) benötigt. Im Nordbereich befindet sich an der Westmole eine Gefahrgutanlegestelle für bis
zu sechs Gefahrguttransportschiffe/Tanker (Abstand mindestens 300 m zur geschlossenen Wohn-
bebauung gemäß Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR)).
Weiterhin wird der Hafen durch hafenaffine Betriebe genutzt, die in absehbarer Zeit nicht verlagert
werden können. Wesentlicher Bestandteil des Hafens ist der Werftbetrieb Kölner Schiffswerft
Deutz (KSD) mit stark Lärm emittierenden Nutzungen, die sich zusammen mit den erforderlichen
Sicherheitsabständen zu den Kegelschiff-Liegeplätzen insbesondere auf eine Nutzung zu Wohn-
zwecken entlang der Hafenkante des Änderungsbereiches auswirken können. Die Schiffswerft hat
eine Genehmigung als 24 h-Betrieb und stellt eine wichtige Infrastruktur für die Schifffahrt auf dem
Rhein - unter anderem bei Havarie - bereit.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat eindringlich - aufgrund der oben beschriebenen Funktion des
Hafens als Schutzhafen sowie als Liegeplatz und Werft an einer Bundeswasserstraße - die beson-
ders hohe Bedeutung dieses Hafens für die Binnenschifffahrt dargelegt.
Der Mülheimer Hafen ist im Bereich der zentralen Werft auf der Landzunge und den westlichen
Werftflächen aktuell im rechtskräftigen FNP als Grünfläche dargestellt. Der FNP wird dieser Be-
deutung der vorhandenen Nutzungen folgen und die Darstellung einer Grünfläche deutlich zu
Gunsten der Darstellung eines Sondergebietes "Hafen" reduzieren. Die Änderung in ein Sonderge-
biet "Hafen" wird entlang der Uferkanten für die Liegeplätze, den Werftbetrieb auf der Halbinsel so-
wie weitere hafenaffine Nutzungen entlang der Süd- und Ostseite beabsichtigt.
Westlich der Hafennutzung ist im Übergang zu einem Gewerbegebiet eine Grünfläche geplant.
6.3 Lindgens-Areal (208. Änderung des FNP):
Das mittels Workshops und umfassenden Bürgerbeteiligungen erarbeitete städtebauliche Konzept
sieht eine Ergänzung und zeitgemäße Weiterentwicklung des von großen Solitärbauten und In-
dustriehallen geprägten Areals unter größtmöglichem Erhalt des alten Gebäudebestands vor.
Bereits umgenutzte Industriehallen sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Die vorhandenen
gewerblichen Nutzungen, wie die Veranstaltungsnutzungen Dock One und Harbour Club, der Grill-
fachhandel Santos, die Lindgens Kantine sowie die Künstlerateliers mit insgesamt rund 180 Ar-
beitsplätzen geben dem Areal ein erstes Signal für einen zukünftig bunten Nutzungsansatz. Der
städtebauliche Rahmenplan, der im Werkstattverfahren entwickelt wurde, soll den Transformati-
onsprozess im Mülheimer Süden hin zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil vorantrei-
ben. Dieser Bereich ist teilweise nicht Bestandteil dieses Änderungsverfahrens, sondern wird mit
der 208. FNP-Änderung "Lindgens-Areal" überplant. Dort soll voraussichtlich überwiegend eine ge-
mischte Baufläche dargestellt werden, sowie im Ufer-zugewandten Bereich ein Gewerbegebiet.
6.4 Der Rheinboulevard und angrenzende Grünverbindungen:
Im Westen entlang des Rheinufers und der Hafenkante wurde ein Teil des Rheinboulevards bis
zum Auenweg mit großzügigen Grünflächen realisiert. Er stellt eine Wege- und Freiraumverbin-
dung entlang des Rheins beziehungsweise des Mülheimer Hafens her und soll ebenfalls südlich
des Auenwegs weitergeführt werden. Er dient auch als Verknüpfung zu den westlich und südlich
Anlage 4
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des Mülheimer Hafens anschließenden Grünflächen Jugendpark und Rheinpark. Im Bereich des
Otto-Langen-Quartiers rückt die überwiegende Darstellung der Grünfläche durch ein Gewerbege-
biet leicht vom Ufer ab. Eine schmale Grünflächendarstellung zwischen Auenweg und dem beab-
sichtigten Gewerbegebiet wird beibehalten. Diese planerische Entscheidung beruht darauf, dass
dieser Bereich im Einzugsbereich der Kegelschiffe liegt und dadurch nicht vollwertig als Grünflä-
che, z.B. als Spielfläche, beplant werden kann.
Quer dazu werden die geplanten und auch im Rahmen des Werkstattverfahrens "Mülheimer Sü-
den inklusive Hafen" vorgesehenen Freiraumachsen "Grünzug Mülheim Süd" und "Grünzug Char-
lier" (zwischen Otto-Langen-Quartier und Euroforum; Bestandteil der 194. FNP-Änderung) als
Grünverbindungen zwischen den angrenzenden Stadtteilen und dem Rheinboulevard dienen.
Mehrere Fußwegeverbindungen zwischen der Deutz-Mülheimer Straße und dem Rheinboulevard
werden vorhandene Lücken schließen Im Werkstattverfahren wurden diese als Grüner Kamm be-
zeichnet. Abgesehen des Rheinboulevards, des "Grünzug Charlier" und des großzügigen Grünzu-
ges im östlichen Bereich des Deutz-Areals, wird auch ein schmalerer Streifen parallel zu diesem in
die Darstellung des FNP aufgenommen.
Die Grünflächen werden im nordöstlichen und nördlichen Teilbereich jeweils mit einem Signet
"Spielplatz" überlagert.
6.5 Östlicher Teilbereich/ Deutz-Areal:
Östlich der FNP-Änderung schließen die Wohnbauflächen des Stadtteiles Mülheim an. Als Arron-
dierung hieran ist im östlichen Teilbereich künftig die Darstellung einer Wohnbaufläche beabsich-
tigt. An diese schließt ein geplanter Grünzug an, welcher an eine weitere Wohnbaufläche, eine ge-
mischte Baufläche und die Fläche für Hauptverkehrszüge angrenzt.
Der Auenweg soll verkehrlich qualifiziert werden und zentral durch das gesamte Stadtquartier ver-
längert werden. Dies dient der teilweisen Entlastung der Deutz-Mülheimer Straße. Daher soll der
Auenweg künftig im FNP als Fläche für Hauptverkehrszüge dargestellt werden. Er stößt im südöst-
lichen Bereich der Änderung auf den Bergischen Ring.
Nutzungsstrukturell zielt das städtebauliche Planungskonzept auf eine Mischnutzung aus Wohnen
und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe sowie ausreichende Versorgung des Quar-
tiers mit öffentlichem Grün ab. Entsprechend dem Grundgedanken aus dem Werkstattverfahren,
soll durch die Mischnutzung sowie die Schaffung einer neuen Ortsmitte ein belebtes und urbanes
Quartier entstehen. Daher soll der überwiegende Teil des Änderungsbereichs künftig als ge-
mischte Baufläche (M) dargestellt werden. Südlich des Lindgens-Areals soll ein Baufeld als Wohn-
baufläche realisiert werden. Diese wird zweiseitig von Grünflächen umschlossen.
Am Südost-Rand des Änderungsbereiches jedoch soll die Darstellung eines Gewerbegebietes auf-
genommen werden, da hier entlang der unmittelbar südlich angrenzenden Bahntrasse bereits
heute ein Gewerbebetrieb ansässig ist, der auch weiterhin uneingeschränkt zulässig sein soll. Der
Standort soll zukünftig gesichert werden.
Des Weiteren resultiert aus der Planung ein dringender Bedarf an Schulstandorten. Dieser Bedarf
soll unter anderem im Deutz-Areal gedeckt werden durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsflä-
che mit zwei Signets "Schule". Voraussichtlich sollen im Deutz-Areal eine Grundschule und eine
weiterführende Schule entstehen. Die Schulstandorte sind am südwestlichen Rand des Deutz-Are-
als geplant, angrenzend an die Fläche für Bahnanlagen.
Der Teilbereich südlich an der Deutz-Mülheimer-Straße sowie die westliche Spitze des Deutz-Are-
als sind als gemischte Baufläche geplant und fungieren als Übergang zum restlichen Plangebiet.
6.6 Otto-Langen-Quartier und Euroforum West:
Für den Großteil des Otto-Langen-Quartiers ist die Darstellung einer gemischten Baufläche beab-
sichtigt. Aus Rücksichtnahme zu den angrenzenden Werft- und Hafenbetrieben und damit verbun-
denen Liegestellen von möglicherweise andockenden Gefahrgut-transportierenden Kegelschiffen,
wird entlang des ufernahen Bereiches auf die Darstellung einer gemischten Baufläche verzichtet
Anlage 4
- 19 -
/ 20
und stattdessen werden Gewerbegebiete und Grünflächen ausgewiesen. Dieser Streifen eines Ge-
werbegebietes wird auch im Bereich des ehemaligen Lindgens-Areals (208. FNP-Änderung) syste-
matisch aufgenommen und verlängert. Zudem wird die Darstellung eines Gewerbegebietes auch
für den Teilbereich des Euroforum-West aufgenommen und bildet den überwiegenden Anteil. Im
südöstlichen Teilbereich wird eine Gemeinbedarfsfläche mit Signet "Schule" beabsichtigt, sowie
die gebietsübergreifend bedeutsame Grünflächendarstellung beabsichtigt. Als Reaktion auf die Ra-
dien der Kegelschiffliegeplätze wird die Grünfläche hier jedoch im Wechsel mit der Darstellung ei-
nes Gewerbegebietes teilweise versetzt. Dieser Teilbereich bildet auch den systematischen Über-
gang zu den gewerblichen Nutzungen westlich des Hafens.
6.7 Die soziale Infrastruktur:
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den einzelnen Be-
bauungsplänen ermittelt und konkretisiert dargestellt. Dazu zählen unter anderem auch die erfor-
derlichen öffentlichen und privaten Spielplätze, Kindereinrichtungen sowie Schulstandorte unter
Berücksichtigung der Schulformen. Der Bedarf an Schulstandorten wurde anerkannt und in dieser
FNP-Änderung auch verortet. Die Flächen sind als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Eine
Gemeinbedarfsfläche mit zwei Signets "Schule" befindet sich im Deutz-Areal, eine Fläche mit Sig-
net zudem im Teilbereich Euroforum West.
Die Neuplanung löst außerdem einen hohen Bedarf an Kindertagesstätten aus, welche jedoch im
FNP nicht immer parzellenscharf verortet werden und einen sehr begrenzten, kleinräumigen Wir-
kungsraum aufweisen. Daher werden nicht sämtliche Standorte einzeln verortet, sondern im FNP
ein Signet "Kindereinrichtung, unbestimmter Standort" aufgenommen, um den grundsätzlichen Be-
darf abzubilden und zu sichern.
Ein weiteres Signet "Kindereinrichtung, unbestimmter Standort" wird auch in die 208. FNP-Ände-
rung, Lindgens-Areal, aufgenommen.
6.8 Verkehr und technische Infrastruktur
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Generell:
Die ehemaligen intensiven Zu- und Abfahrtsverkehre in das Industriegebiet sind zum größten Teil
schon lange abgeklungen; der im Laufe der letzten Jahre deutlich zugenommene Verkehr im
Großraum Mülheim und Deutz hat dies vermutlich dankbar wahrgenommen. Es ist sehr wahr-
scheinlich, dass eine Ertüchtigung oder/und Sanierung der bestehenden Straßenverbindungen
nicht ausreichend sein wird, um die voraussichtlich entstehenden Verkehre aufzunehmen, zumal
sich auch die Messe als erheblicher Verkehrserzeuger mit wachsender Tendenz direkt südlich an-
schließt. Es besteht am Südende des neuen Quartiers ein direkter Anschluss an übergeordnete
Verkehrszüge, zum Norden hin führen Auenweg, Hafenstraße, Deutz-Mülheimer Straße oder
schließlich die Danzierstraße lediglich in oder durch die Wohnbereiche des nördlich anschließen-
den Mülheim. Hier ist eine verbindende Trasse erforderlich, die den Auenweg durch das neue
Quartier zum Bergischer Ring führt, um einen entlastenden Effekt auf die äußere Erschließungssi-
tuation herbeizuführen, den Durchgangsverkehr aus der Danzierstraße herauszunehmen oder
diese deutlich zu entlasten.
Im Einzelnen:
Der Änderungsbereich ist als Innenstadtrandbereich mit seinen herausgehobenen Dienstleistungs-
standorten und weiteren, überregional ausstrahlenden Einrichtungen (Messe, LanxessArena) tradi-
tionell ein stark verkehrsbelastetes Gebiet. Dadurch ist der Änderungsbereich selbst, aber auch
das Zentrum von Mülheim verkehrliches Durchgangsgebiet von der linksrheinischen Innenstadt
insbesondere zu den nördlichen rechtsrheinischen Stadtteilen und dem angrenzenden Umland.
Die in West-Ost-Richtung querende Stadtautobahn/Zoobrücke nimmt einen Großteil der innerstäd-
tischen Quellverkehre auf, die über das Autobahnkreuz Köln-Ost auf das Bundesautobahn(BAB)-
Netz wechseln, wirkt aber über den Messekreisel auch als Verteiler in die umliegenden Stadtteile.
Für die Aufnahme der Hauptverkehrsströme aus dem Änderungsbereich stehen in Ost-West-Rich-
tung an der Grenze zwischen Deutz und Mülheim die Stadtautobahn / Zoobrücke / B 55a und am
Anlage 4
- 20 -
/ 21
Nordrand des Änderungsbereiches die Mülheimer Brücke / Frankfurter Straße (mit Umfahrung
Wiener Platz) zur Verfügung. In Nord-Süd-Richtung sind dies vorrangig der Pfälzische Ring / Ber-
gische Ring sowie die Deutz- Mülheimer Straße und der Auenweg.
Durch die Revitalisierung eines ehemaligen Industriestandortes in einer Größenordnung von rund
40 Hektar (nordwestlich der Bahnlinie) muss mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen gerech-
net werden. Die deutlich höhere und intensivere Nutzung von Grundstücken vor allem mit Büro-
und Dienstleistungsbetrieben sowie Wohnungsbau erzeugt wesentlich höheren Ziel- und Quellver-
kehr. Aufgrund der verkehrlichen Auswirkungen des Strukturwandels wurden für den gesamten
Bereich in den letzten Jahren verschiedene Verkehrsgutachten eingeholt (unter anderem in Ver-
bindung mit größeren Projektentwicklungen in Kalk und Deutz), vernetzt und in das der FNP-Ände-
rung zugrunde liegende Rechtsrheinische Entwicklungskonzept (REK) eingearbeitet. Wesentliches
Ergebnis und Ziel der Verkehrsuntersuchungen ist die Entzerrung der Verkehrsströme, eine Um-
verteilung auf Hauptverkehrsachsen und eine Verkehrsentlastung zukünftig höherwertiger Entwick-
lungsbereiche.
Aus den vorgenannten Gründen sind als Grundvoraussetzung einer hoch verdichteten Entwicklung
die verkehrsplanerischen Rahmenbedingungen zu schaffen:
Der Auenweg soll zukünftig die Hauptstraßenfunktion der Deutz-Mülheimer Straße im Abschnitt
Messekreisel – Danzierstraße, der stärker Wohnnutzungen berührt, übernehmen. Dazu wird der
Auenweg zwischen Mindener Straße und Deutz-Mülheimer Straße zur örtlichen Hauptstraße her-
aufgestuft, da hier vom Durchgangsverkehr keine lärmempfindlichen Wohnbereiche durchquert
werden. Gleichzeitig ist eine Verknüpfung des Auenweges über heutiges Werksgelände der Deutz
AG hinweg mit dem Bergischen Ring als örtlicher Hauptverkehrszug (gemäß Gesamtverkehrskon-
zept –GVK–) erforderlich. Es ist eine neue Straßenanbindung zwischen der Deutz-Mülheimer-
Straße und dem Pfälzischen Ring im Bereich der Anschlussstelle an die Stadtautobahn geplant.
Darüber hinaus ist die Verbindung von der Straße des 17. Juni zur Karlsruher Straße für die Ver-
kehrserschließung von Mülheim-Süd und des Mülheimer Hafens bedeutsam.
Die detaillierten Auswirkungen durch die verkehrliche Mehrbelastung der Planung wurden durch
ein Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept untersucht und thematisch im Umweltbericht zusam-
mengefasst.
Im Zuge des Mobilitätskonzeptes gibt es Überlegungen zu Carsharing-Angeboten, sowie der Be-
grenzung der Stellplätze, um auch die Attraktivität moderner Ansätze des MIV, sowie andererseits
die Angebote des ÖPNV sowie Fuß-und Radwegeverkehrs zu bestärken. Die konkreten Maßnah-
men sind der Bebauungsplanung zu entnehmen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Aufgrund der bisherigen Nutzung durch großflächige Industrieunternehmen besteht im Gebiet
keine kleinteilige ÖPNV-Erschließung. Regionalbuslinien verkehren zwischen Köln-Mülheim und
Köln-Zentrum über die Straßen Danzierstraße, Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg.
Die nächsten Stadtbahnhaltestellen sind die Haltestellen Grünstraße, Stegerwaldsiedlung oder
Messe Nord der Linie 4. Sie befinden sich alle am Süd-, Ost, und Nordrand des Quartiers, da die
Stadtbahn trassengleich mit dem Pfälzischer Ring und Bergischer Ring verläuft. Die nächste S-
Bahn-Haltestelle "Köln-Buchforst" befindet sich weiter östlich am Nordrand des Stadtteils Buch-
forst. Die Haltepunkte können keine ausreichende Erschließung gewährleisten. Es ist geplant, ent-
lang der Deutz-Mülheimer-Straße und Danzierstraße eine Stadtbahnlinie zu ergänzen. Diese soll
Haltepunkte innerhalb des Plangebietes erhalten.
Fuß- und Radverkehr
Neben den straßenbegleitenden Fuß- und Radwegeverbindungen entlang der Deutz-Mülheimer
Straße, des Auenwegs und der Hafenstraße besteht mit dem Rheinboulevard eine weitere bedeut-
same Nord-Süd-Wegeverbindung. Darüber hinaus sind im Jugendpark Fußwegeverbindungen ent-
lang des Rheins beziehungsweise entlang des Hafenbeckens vorhanden, die über eine Fußgän-
gerbrücke, den so genannten "Katzenbuckel", an den Rheinboulevard beziehungsweise die Hafen-
straße angebunden sind. Weitere Wegeverbindungen sollen zukünftig im Grünzug Mülheim Süd
sowie im Grünzug Charlier entstehen.
Anlage 4
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Zur besseren Vernetzung des neuen Quartiers und der östlich angrenzenden Siedlungsbereiche
mit dem Rhein beziehungsweise Rheinboulevard sollen im Rahmen der nachfolgenden Bebau-
ungspläne zusätzliche fußläufige Verbindungen in Ost-West-Richtung entstehen (Grüner Kamm).
Zur Förderung des Radverkehrs sollen zudem zusätzliche Fahrradstellplätze entstehen.
6.9 Altlasten/Bodensituation
Aufgrund der fast 150-Jährigen Industrienutzung ist fast der gesamte landseitige Änderungsbe-
reich als Altstandort im Altlastenkataster der Stadt Köln geführt. In Teilen des Änderungsbereiches
zeigen Auffüllungen in unterschiedlichen Mächtigkeiten mit Anhaftung von Bodenverunreinigungen
verschiedener Art, wie sie typischerweise unter langjährig genutzten Industriestandorten des Ma-
schinenbaus zu erwarten sind. Für die Bereiche des geplanten Gewerbegebietes, der gemischten
Baufläche bzw. der Grünflächen, die nicht unterkellert bzw. erhalten bleiben, müssen Sanierungs-
untersuchungen erstellt werden, in denen nutzungsbezogene Sanierungs- und Schutzmaßnahmen
aufgezeigt werden. Die geschieht auf der Ebene der Baugenehmigungen.
Auf der Ebene von vorbereitenden Bauleitplänen greift die Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 3
Nr. 3 BauGB als Hinweis- und Warnfunktion. Daher wurde zum Feststellungsbeschluss im FNP
redaktionell eine Kennzeichnung „Böden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet“ ein-
gefügt. Damit wird auf dieses Vorkommen hingewiesen und der Kennzeichnungspflicht grundle-
gend nachgegangen. Weiteres siehe Kapitel Nr. 8.5.5.2 „Altlasten“ des Umweltberichts.
7 Auswirkungen der Planänderung
Mit der 216. Änderung des FNP "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" wird der Anstoß gegeben,
das ehemals überwiegend industriell genutzte Areal im Mülheimer Süden zu einem hochwertigen,
gemischten Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln.
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage in-
nerhalb Kölns sowie zur Deckung der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbestandorten im
zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Flä-
cheninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert.
Die aus der Planung resultierenden Umweltbelange sind im nachfolgenden Umweltbericht zusam-
mengefasst dargestellt und einander gegenüber gestellt.
Anlage 4
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8 Umweltbericht
Einleitung
Für die Änderung des FNP wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wer-
den in einem Umweltbericht gemäß § 2a und Anlage 1 BauGB dargestellt.
8.1 Inhalt und wichtigste Ziele der FNP-Änderung
Der rechtsrheinische Kölner Kernraum mit den Stadtteilen Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt/
Gremberg stellte fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungs-
raum innerhalb des Kölner Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er und 1980er Jahren wurde von
einer relativ stabilen gewerblichen Situation ausgegangen, so dass zur Standortsicherung und -
entwicklung diese Gewerbe- und Industriegebiete in den (1982 rechtskräftig gewordenen) FNP
aufgenommen wurden.
Der Rückzug der Industrie hinterließ am Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisen-
bahnring über 160 ha Industriebrache. Die Inhalte der FNP-Änderung stellen die Voraussetzung
für die Entwicklung eines lebendigen gemischten Quartieres im Mülheimer Süden dar. Bestehende
Nutzungen im Hafen und neue Grünflächen werden gesichert. Ausführliche Darstellungen dazu
siehe im Begründungstext unter Punkt 5, "Der Änderungsbereich im FNP" beziehungsweise Punkt
6, "Städtebauliche Planung".
8.1.1 Beschreibung Bestand
Der Änderungsbereich lässt sich in zwei Bereiche untergliedern, den Bereich des Mülheimer Ha-
fens und den landseitigen Teil der vormals überwiegend industriell und gewerblich genutzten Flä-
chen. Im Mülheimer Hafen liegen untergeordnet kleingewerbliche Nutzungen vor, die keine Affinität
zum Hafen aufweisen sowie eine Schiffsreparaturwerft, Bootsbaubetriebe, Bautaucher sowie eine
Außenstelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes Köln. Der Hafen und seine Funktionen sind vor
allem unter Punkt 6.2 "Mülheimer Hafen (nördlicher/nordwestlicher Teilbereich" beschrieben. Land-
seitig wechseln Flächen, die bereits abgeräumt sind mit leerstehenden Hallen und Gebäuden mit
solchen, die noch eine (zeitlich begrenzte) gewerbliche Nutzung aufweisen sowie Gebäuden, die
temporär oder dauerhaft neu genutzt werden. Diese Betriebe sind teils unter 6.3, "Lindgens-Areal
(208. Änderung des FNP)" beschrieben.
8.1.2 Beschreibung Nullvariante
Eine Revitalisierung der Industriebrachen würde nicht vorgenommen. Verschiedene Zwischennut-
zungen finden weiterhin in Teilen des Änderungsbereiches statt, parallel würde das Gebiet weiter-
hin durch abgeräumte Flächen und leerstehende, zunehmend verfallende Industriehallen geprägt.
Nutzungen im Mülheimer Hafen sowie Grünflächen wie der Rheinboulevard und der Grünzug
Charlier sind vorhanden bzw. hergestellt. Vorhandene umweltseitige Belastungen wie Bodenverun-
reinigungen oder thermische Belastungen aufgrund der großflächigen Versiegelung würden weiter
bestehen bleiben. Kleinteilige Ansätze von Sukzessionsvegetation würden sich kleinteilig weiter
ausdehnen und damit möglicherweise in eingeschränktem Umfang Brut- und Lebensstätten wildle-
bender Tierarten bilden können. Die Gefahr von Überflutungen zwischengenutzter oder leerste-
henden Hallen im Hochwasserfall würde ebenfalls bestehen bleiben.
Geringfügige Betriebserweiterungen oder -Umnutzungen oder Umbauten könnten auf der Basis
von § 34 BauGB vorgenommen werden, im Bereich des Deutz-Areals auf der Grundlage des dann
dort weiterhin rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 70470/06. Diese Änderungen würden voraus-
sichtlich nur geringe Eingriffe in den Naturhaushalt bzw. nur geringfügige Auswirkungen auf die
Umwelt auslösen. Daher entspricht die Nullvariante ganz überwiegend dem Bestandsfall und wird
in der weiteren Prüfung nicht als separater Punkt beschrieben.
- 23 -
/ 24
8.1.3 Beschreibung Planung
Im Änderungsbereich werden die Voraussetzungen für eine gewerbliche, eine gemischte Nutzung
aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe (z. B. Dienstleistungen) geschaffen. Entsprechend soll
der Großteil des Änderungsbereichs künftig als gemischte Baufläche (M) nach § 1 Absatz 1
Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt werden. Weitere Darstellungen sind Sondergebiet
(SO) für die Sicherung der Hafennutzungen, Gewerbegebiet (GE) südlich des Hafens und östlich
entlang des Auenweges und westlich der Hafenstraße, Wohnbaufläche (W) vor allem im östlichen
Bereich, Grünflächen - Rheinboulevard, (Sicherung eines vorhandenen Grünzuges) Grünzug Mül-
heim im Deutz-Areal und Erweiterung des Rheinboulevards östlich des Auenweges -, sowie zwei
Gemeinbedarfsflächen für zukünftige Schulstandorte.
8.2 Bedarf an Grund und Boden
Der Änderungsbereich umfasst ca. 60,7 ha Fläche. Eine Bilanz der geplanten Änderungen gegen-
über dem Bestand ist dem Punkt 5.4 "Bilanzierung der Nutzungsänderungen" in der Begründung
zu entnehmen.
8.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im We-
sentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhaltepla-
nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG –
Arten-, Landschafts- und Biotopschutz) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden-
schutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung
sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen wie die
Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswasserge-
setz Nordrhein Westfalen (LG NW) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie
Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan Köln.
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben.
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder FNP-Änderungen sind in Köln
aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame
Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.
Für die durch die FNP-Änderung als betroffen bewerteten Umweltbelange werden die Umweltziele
und deren Berücksichtigung nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt.
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/ 25
Umweltbe-
lang
Fachgesetz/Vor-
schrift
Ziel des Umwelt-
schutzes
Berücksichtigung
Tiere Bundesnaturschutz-
gesetz
Vermeidung Zugriffs-
verbote (Tötungs - und
Störungsverbot, Verbot
Zerstörung Fortpflan-
zungs- und Ruhestät-
ten), Vermeidung Ver-
schlechterung Erhal-
tungszustand
ASPen im Rahmen der
verbindlichen Bauleitpla-
nung
Land-
schaft/Ortsbild
Baugesetzbuch,
Bundesnaturschutz-
gesetz (Eingriffsrege-
lung)
Landesnaturschutzge-
setz NRW
Ausgleich von Eingriffen
in das Landschaftsbild
Darstellung von Grünflä-
chen
Grundwasser Wasserhaushaltsge-
setz
Landeswassergesetz
NRW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung
Versickerung von Nie-
derschlagswasser, Be-
rücksichtigung der Ge-
und Verbote
Prüfung der Versicke rung
im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung
Klima, Kalt-
luft/Ventilation
Vermeidung bioklima-
tisch belasteter Wohn-
gebiete, Erhalt von
Frischluftzufuhr
Darstellung von Grünflä-
chen
Luftschad-
stoffe – Emissi-
onen
Bundesimmissions-
schutzgesetz
Schaffung gesu nder
Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse
Emissionsarme Nutzungs -
darstellung anstelle von
GI-Darstellung
Luftschad-
stoffe – Immis-
sionen
Bundesimmissions-
schutzgesetz
Einhaltung Grenzwerte
der 39. BImSchV durch
MIV
Darstellung von Grünflä-
chen, Simulation verkehrs-
bedingter Luftschadstoff -
Immissionen im Rahmen
der verbindlichen Bauleit-
planung
Darstellungen
von sonstigen
Fachplänen,
insbesondere
des Wasser -,
Abfall-, Immis-
sionsschutz-
rechtes
Wasserschutzgebiete
(siehe Grundwasser),
Luftreinhalteplan
Schutz des Grundwas-
sers,
Einhaltung der Grenz-
werte der 39.BimSchV
für NOx und Feinstaub
(PM10. PM 2,5)
Änderungsbereich liegt in
der Umweltzone, Ziele wi-
dersprechen nicht denen
des Luftreinhalteplans
Lärm Bundesimmissions-
schutzgesetz; DIN -
Normen (4109 und
18005), TA Lärm, Frei-
zeitlärmerlass, Bauge-
setzbuch
Einhaltung der Orientie-
rungs-, Richt - und
Grenzwerte, Tren-
nungsgrundsatz
GE-Darstellung in durch
Hafenlärm vorbelasteten
Bereichen, Lärmschutz-
maßnahmen im Rahmen
der verbindlichen Bauleit-
planung
Altlasten Bundes- und Landes-
bodenschutzgesetz,
Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverord-
nung, Anforderungen
Sicherung und Wieder-
herstellung der natürli-
chen Bodenfunktionen
(Ressourcenschutz);
Vermeidung von Ge-
fährdung durch die
Wirkpfade Boden-
Flächendarstellung grund-
sätzlich möglich und durch
Kennzeichnung „Böden,
erheblich mit umwelgefähr-
denden Stoffen belastet“
dargestellt, Sanierungsre-
gelungen im Rahmen der
- 25 -
/ 26
nach Bund/Länder-Ar-
beitsgemeinschaft Ab-
fall
Mensch, Boden-Luft,
Boden-Grundwasser
verbindlichen Bauleitpla-
nung
Gefahren-
schutz:
- Hoch-
wasser-
schutz
- Störfall-
recht
- Starkre-
genvor-
sorge
Wasserhaushaltsge-
setz (Abschnitt 6)
Sicherheitsabstände
zu Gefahrgutliegeplät-
zen im Mülheimer Ha-
fen
Landeswassergesetz
NRW
Hochwassersichere
Baugebiete; Schutz des
Menschen, Umwelt,
Kulturerbe vor nachteili-
gen
Hochwasserfolgen
Einhaltung ausreichen-
der Abstände zu sen-
siblen Nutzungen,
Trennungsgebot
Ableitung von Oberflä-
chenwasser; Schutz der
menschlichen Gesund-
heit, von Kultur - und
Sachgütern
Teilerhalt Retentionsraum
durch Darstellung Grünflä-
che
Ausschluss sensibler Nut-
zungen durch GE-Darstel-
lung und im Rahmen der
verbindlichen Bauleitpla-
nung
Regelungen im Rahmen
der verbindlichen Bauleit-
planung
Kultur- und
sonstige Sach-
güter
Denkmalschutzgesetz
NRW
Vermeidung der Be ein-
trächtigung von Denk-
mälern, Kultur - und
Sachgüter
Regelungen im Rahmen
der verbindlichen Bauleit-
planung
- 26 -
/ 27
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Nicht im, jedoch unmittelbar angrenzend an den Änderungsbereich liegen die Bereiche der 194
FNP-Änderung "Euroforum Nord" und der 208. FNP-Änderung "Lindgens-Areal". Zusammen mit
den Flächen im Änderungsbereich bilden diese den Umgriff des Werkstatt-Verfahrens "Mülheimer
Süden inklusive Hafen". Die Umsetzung erfolgt durch die parallel durchgeführten Bebauungspläne
"Euroforum West", "Deutz Areal", "Otto-Langen-Quartier", "Lingens-Areal", "Euroforum Nord 1. Än-
derung" (rechtskräftig) sowie weiterer folgender Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bebauungs-
plan-Verfahren Umweltuntersuchungen erstellt wurden, werden diese zur Beschreibung und Be-
wertung der betroffenen Umweltauswirkungen der 216. FNP-Änderung herangezogen. Prüfgegen-
stand dieser Umweltprüfung sind die Fragen:
• Welche Umweltauswirkungen werden sich aus der Umsetzung der geplanten FNP-Änderung
ergeben?
• Sind die geplanten Gebietsdarstellungen am jeweiligen Standort unter Berücksichtigung der
vorhandenen und zukünftigen Umwelteinwirkungen umsetzbar?
In die Bewertung wird einfließen, dass durch Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in den pa-
rallel durchgeführten Bebauungsplan-Verfahren negative Aus- und Einwirkungen aufzufangen sein
werden.
8.4 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange
- Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete: solche Schutz-
gebiete liegen mehrere Kilometer entfernt (FFH-Gebiet Fischruhezonen im Rhein zwischen
Emmerich und Bad Honnef, Teilfläche bei Köln-Rodenkirchen, FFH-Gebiet Königsforst).
- Eingriff/Ausgleich: Aufgrund des Vorliegens rechtskräftiger Bebauungspläne für Teile des Än-
derungsbereiches, des hohen Versiegelungsgrades und der Darstellung neuer Grünflächen
besteht keine Ausgleichsverpflichtung gemäß der Eingriffsregelung nach § 1a BauGB.
- Boden: Aufgrund der industriell-gewerblichen Vornutzung liegen im Änderungsbereich keine
natürlichen Bodenverhältnisse vor. Innerhalb der geplanten und vorhandenen Grünflächen
(Grünzug Mülheim, Rheinboulevard) können sich langfristig wieder natürliche Bodenverhält-
nisse entwickeln.
- Oberflächenwasser: Im Änderungsbereich liegt die Wasserfläche des Mülheimer Hafens. Die
geplante FNP-Änderung sieht keine Änderung der Wasserfläche vor. Indirekte Auswirkungen
wie die Einleitung von Abwasser oder erhöhter Schadstoffeintrag über die Wasseroberfläche
werden durch die FNP-Änderung nicht vorbereitet. Zum Hochwasserschutz siehe Punkt
8.5.5.3 Gefahrenschutz.
- Abwasser: Die Entsorgung von Schutz- und Niederschlagswasser unterliegt nicht der Rege-
lungstiefe des FNP (zu Niederschlagswasser siehe Punkt 8.5.3.1 Grundwasser).
- Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Der Änderungsbereich weist keine Relevanz für die
Gewinnung erneuerbarer Energie auf. Die geplante FNP-Änderung sieht keine Darstellungen
von Flächen für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie aus. Das im Bereich "Eurofo-
rum West" vorhandene Heizwerk der Rheinenergie wurde 2018 stillgelegt.
- Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Der Änderungsbereich liegt in der Umwelt-
zone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Dieser regelt Maßnahmen zur Einhaltung von
Grenzwerten der 39. Bundesimmissionsschutz-Verordnung. Die Simulation verkehrsbedingter
Luftschadstoffe im Bereich Lindgens-Areal / Deutz-Areal zeigt, dass die Grenzwerte für Stick-
oxide (NOx) und Feinstaub (PM10, PM2,5) im Prognosejahr 2025 an allen relevanten Fassa-
den eingehalten werden. Die geplante FNP-Änderung widerspricht nicht den Zielen der Luft-
reinhalteplanung (siehe auch Kapitel 8.5.4.4 Darstellung von sonstigen Fachplänen (…) Im-
missionsschutzrechtes).
- Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter
Umgang mit Abfällen und Abwässern: Erhebliche Licht- oder Geruchimmissionen liegen im
Änderungsbereich nicht vor. Regelungen zur Entsorgung betreffen nicht die Darstellungstiefe
des FNP.
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/ 28
- Erschütterungen: Erhebliche Erschütterungen liegen im Änderungsbereich nicht vor. Für den
Bereich des "Deutz-Areals" entlang der ICE-Trasse Köln – Hamburg wurde eine entspre-
chende fachgutachterliche Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens einge-
holt. Diese zeigt, dass in der geplanten gemischten Baufläche entlang der ICE-Trasse die An-
haltswerte der DIN 5140-2 für eine gemischte Baufläche eingehalten werden.
- Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen sind im Ände-
rungsbereich vorhanden, jedoch in schwacher Ausprägung. Durch die geplante Umstrukturie-
rung auf Basis der geplanten Flächendarstellungen werden diese Wechselwirkungen und Wir-
kungsgefüge nicht erheblich verändert.
8.5 Durch die Planung betroffene Umweltbelange
8.5.1 Natur und Landschaft
8.5.1.1 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nr. 7 a BauGB)
Bestand: Aufgrund des relativ geringen Anteils an Vegetationsstrukturen und von Störungen durch
Zwischennutzungen in vorhandenen Gebäuden, ist im Änderungsbereich nur sehr untergeordnet
mit Lebensstätten streng geschützter bzw. planungsrelevanter wildlebender Tierarten zu rechnen.
Artenschutzprüfungen im Rahmen der Bebauungsplan-Verfahren "Lindgens-Areal" (11/2015) au-
ßerhalb angrenzend an den Änderungsbereich und für das "Deutz-Areal" (2/2019) sowie "Nördlich
Grünzug Charlier" (1/2017) im Änderungsbereich zeigen, dass keine Brutstätten planungsrelevan-
ter Vogelarten betroffen sind. Im Einzelfall können Quartiere von Fledermäusen betroffen sein. Das
Vorkommen von Zauneidechsen konnte ausgeschlossen werden.
Prognose (Plan): Die geplante FNP-Änderung bildet die Grundlage für die parallel laufenden Be-
bauungsplan-Verfahren im Änderungsbereich. Eingriffe in Brutstätten oder Quartiere planungsrele-
vanter Tierarten werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitpläne ermöglicht und untersucht.
Durch die Niederlegung oder Sanierung von Bestandsgebäuden kommt es zur Veränderungen von
Lebensräumen geschützter Tierarten. Die Prognose dieser Veränderungen erfolgt auf der Ebene
der Bebauungspläne im Rahmen von Artenschutzprüfungen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Im Rahmen der Artenschutzprüfungen
auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird geprüft, ob und welche Minderungs- oder
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Dies sind in der Regel eine terminierte Fällung / Rodung
von Bäumen und Gehölzstrukturen, im Einzelfall das Anbringen von Fledermauskästen / brettern
an Gebäuden bei Wegfall eines Fledermausquartieres und/oder eine ökologische Baubegleitung
von Abrissmaßnahmen. Die Maßnahmen können vor Ort umgesetzt werden und stellen keine Pla-
nungsschranke dar. Entsprechend sind die geplanten Gebietsdarstellungen im Rahmen der FNP-
Änderung unter Aspekten des Artenschutzes umsetzbar.
Bewertung: Im Änderungsbereich können untergeordnet Lebensstätten besonders und strengge-
schützter / planungsrelevanter wildlebender Tierarten vorliegen. Im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung wird durch Artenschutzprüfungen untersucht, ob solche Lebensstätten betroffen
sind und ob Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Diese können vor Ort um-
gesetzt werden und stellen keine Planungsschranke dar. Entsprechend sind die geplanten Ge-
bietsdarstellungen im Rahmen der FNP-Änderung unter Aspekten des Artenschutzes umsetzbar.
8.5.1.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nr 7 a BauGB)
Bestand: Teile des Änderungsbereiches sind bebaut und versiegelt. Andere größere Bereiche sind
bereits im Vorgriff auf die zu erstellende neue Bebauung abgeräumt. Kleinere Bereiche mit Vege-
tation liegen im Bereich des Hafens sowie im Bereich des Bebauungsplan-Geltungsbereiches
"Deutz-Areal" vor. Es handelt sich um Sukzessionsvegetation, Rasen- und Gehölzbereiche. Im be-
reits ausgebauten Teil des Rheinboulevards liegen ebenfalls Scherrasenflächen vor. Untergeord-
net weisen die Straßenzüge Baumstandorte auf. Die vorhandene Vegetation weist eine geringe bis
mittlere ökologische Wertigkeit auf.
Prognose (Plan): Die FNP-Änderung sieht die Rücknahme von Grünflächen im Bereich des Mülhei-
mer Hafens vor. Diese Bereiche sind durch die Kölner Schiffswerft Deutz (KSD), durch Einrichtun-
gen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Köln (WSA), die Zufahrt entlang der nördlichen Hafenmole
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zu den Schiffsliegeplätzen für gefahrguttransportierende Schiffe und durch andere hafenaffine Nut-
zer überwiegend baulich genutzt. Parallel sieht die FNP-Änderung die Neudarstellung von Grünflä-
chen vor im Bereich des bereits ausgebauten Rheinboulevards, auf der östlichen Seite des Auen-
weges und im Bereich des "Deutz-Areals". Gegenüber der bestehenden Darstellung im FNP weist
die Änderung ein Plus von fast 8 Hektar an zusätzlicher Grünfläche aus.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Mit den FNP-Darstellungen neuer Grün-
flächen und Mischbaufläche (anstelle von GI-Fläche) wird die Möglichkeit größerer Grünanteile im
Änderungsbereich gegenüber dem Bestand geschaffen.
Bewertung: Faktisch führt die Umsetzung der FNP-Änderung dazu, dass im Änderungsbereich
mehr Grünanteile geschaffen werden als im heutigen Zustand vorhanden sind, auch wenn die
FNP-Änderung im Bereich des Hafens – zur Sicherung der dort vorhandenen Nutzungen – die
Darstellung von Grünfläche dort zurücknimmt.
8.5.1.3 Biologische Vielfalt (§ 1 Absatz 6 Nr 7 a BauGB)
Die Bewertung der Qualität von biologischer Vielfalt orientiert sich an Lebensstätten und Populati-
onsdichten streng geschützter Arten.
Bestand: Aufgrund des relativ geringen Anteils an Vegetationsstrukturen und von Störungen durch
Zwischennutzungen in vorhandenen Gebäuden, ist im Änderungsbereich nur sehr untergeordnet
mit Lebensstätten streng geschützter bzw. planungsrelevanter wildlebender Tierarten zu rechnen.
Damit ist die biologische Vielfalt im Änderungsbereich als gering einzustufen.
Prognose (Plan): Diese Einstufung wird sich nach der Umsetzung der FNP-Änderung nicht verän-
dern. Auswirkungen der FNP-Änderung auf wildlebende Tierarten sind unter Punkt 8.5.1.1 "Tiere"
beschrieben.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Diese sind nicht notwendig, da sich die
Qualität der biologischen Vielfalt durch die FNP-Änderung nicht negativ verändert.
Bewertung: Die nach den vorliegenden Erkenntnissen als gering zu bewertende biologische Viel-
falt wird sich durch die Umsetzung der FNP-Änderung eher verbessern als verschlechtern. Daher
sind Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich.
8.5.1.4 Landschaftsplan (§ 1 Absatz 6 Nr 7 g BauGB)
Bestand: Im Änderungsbereich ist nur der schmale Böschungsbereich der Landzunge entlang des
Schutzhafens mit der Schutzausweisung Landschaftsschutzgebiet LSG 13 "Rhein, Rheinauen und
Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen" belegt. Der Teilbereich ist mit dem Entwicklungsziel
(EZ) 1 "Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft" belegt. Im übri-
gen Änderungsbereich weist der Landschaftsplan (LP) Innenbereich aus.
Prognose (Plan): In dem mit der Schutzsauweisung L 13 belegten Böschungsbereich ist die Feuer-
wehrzufahrt zu den Liegeplätzen für Gefahrgutschiffe im Schutzhafen bereits ausgebaut. Entspre-
chend wird dieser schmale Streifen als Sondergebiet "Hafen" ausgewiesen. Hier soll der LP zu-
künftig angepasst werden. Die Änderung betrifft weder den Schutzzweck noch das Entwicklungs-
ziel, da der Böschungsbereich auch vor dem Neubau der Feuerwehrzufahrt keine naturnahe Aus-
prägung aufwies und nur einen sehr geringen Teil des gesamten LSG 13 umfasst.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: sind auf der Ebene der FNP-Änderung
nicht notwendig, da die Änderung keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks und des
Entwicklungszieles auslöst.
Bewertung: Die Betroffenheit des LP ist aufgrund der geringen Flächengröße und der Nichtbeein-
trächtigung von Schutzzweck und Entwicklungsziel nicht als erheblich zu bewerten.
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8.5.2 Landschaft/Ortsbild (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB)
Bestand: Im Änderungsbereich unterscheiden sich hinsichtlich des Ortsbildes der Hafenbereich
und die landseitigen ehemaligen Industrie- und Gewerbegebiete.
Der Hafenbereich ist durch kleinteilige Baustrukturen und Werfteinrichtungen (Kräne, Helling) ge-
prägt sowie durch kleinere Grünflächen (Mittelmole) und die Wasserfläche des Hafenbeckens.
Das Ortsbild der Flächen zwischen Auenweg, Deutz-Mülheimer Straße und Bahndamm ist durch
zumeist großflächige Industriebauten unterschiedlicher Baualter geprägt. Die ortsbildprägende
Qualität der Gebäude ist sehr unterschiedlich, dort wo eine gründerzeitliche Backsteinarchitektur
wie beispielsweise im Bereich des Otto-Langen Quartiers die Deutz-Mülheimer Straße einfasst, ist
diese als hochwertig zu bewerten. In anderen Bereichen muss das Ortsbild aufgrund von Leerstän-
den und bereits abgeräumten Flächen als belastet bewertet werden. Kontrastierend dazu wirken
die neu angelegten Grünflächen, Grünzug Charlier und Rheinboulevard.
Prognose (Plan): Im Hafenbereich werden die bestehenden Nutzungen durch die Darstellung als
SO „Hafen“ gesichert, so dass hier keine Veränderungen im Orts- und Landschaftsbild aufgrund
der FNP-Änderung vorbereitet werden. Zur Abgrenzung und Aufwertung des Bereiches zwischen
Hafennutzungen und dem vorhandenen Kleingewerbe südlich der Hafenfläche wird hier eine
schmale Grünfläche zwischen Rheinboulevard und Sachsenbergstraße ausgewiesen. Das südlich
angrenzende Kleingewerbe kann durch die GE-Darstellung zukünftig baulich aufgewertet werden.
Im Bereich der ehemals industriell/gewerblich genutzten Flächen schafft die FNP-Änderung die
Grundlage für eine erhebliche Umgestaltung des Ortbildes durch die zahlreichen geplanten neuen
Wohn-, Büro- und Gewerbegebäude sowie durch die Darstellung neuer Grünflächen. Denkmalge-
schützte Gebäude im Änderungsbereich behalten Ihren Schutzstatus bei. Durch die Umsetzung
der parallel durchgeführten Bebauungsplan-Verfahren auf Grundlage der 216. FNP-Änderung ist
insgesamt im Änderungsbereich mit einer Aufwertung des Ortsbildes zu rechnen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Die FNP-Änderung trifft über die Darstel-
lung von Bau- und Grünflächen keine Regelungen, die auf die Gestaltung des Ortsbildes Einfluss
nehmen. Da die Auswirkungen der FNP-Änderung indirekt positiv auf das Ortsbild wirken können,
sind im Rahmen der FNP-Änderung keine Minderungs- / Ausgleichsmaßnahmen zu treffen.
Bewertung: Mit der Darstellung von u. a. gemischten Bauflächen und Grünflächen legt die FNP-
Änderung die Grundlage für die geplante Umstrukturierung im Änderungsbereich. Diese wird zu
erheblichen Veränderungen im Ortsbild führen durch die, in Teilen bereits erfolgte, Niederlegung
zahlreicher Bestandsgebäude und den Neubau von Wohn- Büro- und weiteren Gewerbegebäuden.
Denkmalgeschützte Gebäude werden erhalten bleiben. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das
Ortsbild als positiv zu bewerten. Im Bereich des Hafens werden aus der FNP-Änderung keine Ver-
änderungen des Orts- und Landschaftsbildes resultieren.
8.5.3 Wasser (§1 Absatz 6 Nr. 7 a BauGB)
8.5.3.1 Grundwasser
Bestand: Der Änderungsbereich liegt nicht in einer Wasserschutzzone. Aufgrund der großflächigen
Bebauung und Versiegelung sowie der anthropogen veränderten Bodenverhältnisse ist für den
überwiegenden Teil des Änderungsbereiches von einer sehr stark eingeschränkten Grundwasser-
neubildung auszugehen. Aufgrund der teilweise hohen Schwermetallbelastungen im Boden kann
eine Auswaschung eluierbarer Anteile aus den großflächig vorhandenen Bodenauffüllungen nicht
ganz ausgeschlossen werden.
Die Auswertung von Grundwasserganglinien zeigt, dass bei mittleren Grundwasserständen (2003)
die Grundwasserfließrichtung auf den Rhein ausgerichtet ist, die Grundwasserstände liegen zwi-
schen 37,10 m NHN in Rheinnähe und 36,8 NHN im östlichen Teil des Änderungsbereiches. Bei
hohen Grundwasserständen (1988) liegen die GW-Gleichen bei 42 bis 41 m NHN. Die Geländehö-
hen liegen in Rheinnähe bei 43,7 m und nehmen nach Osten und Süden zu; über 45,2 m (Eurofo-
rum West), 46,6 m (Danzierstraße) bis 47,5 m im südlichen Deutz-Areal. Damit schwankt der
Grundwasserflurabstand in Rheinnähe zwischen ca. 2 und 6 m und im östlichen Änderungsbereich
zwischen ca. 4 und 10 m. Für den Hafenbereich liegen keine Aussagen zum Grundwasser vor. Die
Grundwassersituation spricht nicht gegen die geplanten Gebietsdarstellungen.
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Prognose (Plan): Im Rahmen der Anlage des Rheinboulevards (und des Grünzuges Charlier) wur-
den erste Oberflächenentsiegelungen vorgenommen. Im Zuge der Umsetzung der Revitalisierung
des ehemaligen Industrie- und Gewerbegebietes wird es im Änderungsbereich zu weiteren Entsie-
gelungsmaßnahmen kommen durch die Anlage des Grünzuges Mülheim-Süd im "Deutz-Areal" und
die Anlage einer Grünfläche entlang des Auenweges im "Euroforum West" und im "Otto-Langen-
Quartier". Hier kann zukünftig Grundwasserneubildung stattfinden. Durch die Umsetzung der Be-
bauungspläne im Änderungsbereich werden kleinere lokale Grünflächen umgesetzt und durch
Ausschachtungsarbeiten belastete Auffüllungen und Bodenbereiche entsorgt. Damit sinkt die Ge-
fahr der Auswaschung von Schadstoffen in das Grundwasser.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Mit der Darstellung von Grünflächen in
ehemals industriell genutzten Bereichen trägt der FNP in einem gewissen Umfang zu einer Zu-
nahme der heute stark eingeschränkten Grundwasserneubildung im Änderungsbereich bei. Wei-
tere Minderungsmaßnahmen sind im Rahmen der FNP-Darstellung nicht umsetzbar. Im Rahmen
der parallel durchgeführten Bebauungsplan-Verfahren werden auf der Grundlage des Fachbeitra-
ges Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorgen Maßnahmen zur gedrosselten Abgabe
von Niederschlagswasser (z. B. durch Dachbegrünung) und zur Versickerung von Dachflächen-
wasser geprüft.
Bewertung: Die Grundwassersituation ist einerseits geprägt durch die Rheinnähe (Vorfluter) und
andererseits durch die hohe Oberflächenversiegelung, die die Grundwasserneubildung auf der
Landseite des Änderungsbereiches stark einschränkt. Die Grundwasserflurabstände schwanken
zwischen 2 bis 6 m in Rheinnähe und zwischen 4 bis 10 m im östlichen Änderungsbereich. Mit der
Darstellung von Grünflächen fördert der FNP hier die Entsiegelung von befestigten / bebauten
Oberflächen und schafft damit die Voraussetzung zur Steigerung der Grundwasserneubildung im
Änderungsbereich.
8.5.4 Klima und Luft (§ 1 Absatz 6 Nr 7 a BauGB)
8.5.4.1 Klima, Kaltluft/Ventilation (§ 1 Absatz 6 Nr 7 a BauGB)
Bestand: Der westliche Teil des Änderungsbereiches bis auf Höhe der Hafenstraße profitiert stadt-
klimatisch von der Lage am Rhein. Der östlich davon gelegene Teil stellt sich aufgrund der vorhan-
denen Bebauung und Versiegelung als thermisches Lastgebiet dar. Der den Änderungsbereich ab-
grenzende Bahndamm der ICE-Trasse stellt eine Barriere für geringmächtige lokale Kaltluftströme
dar. Gemäß der Planungshinweiskarte (zukünftige) Wärmebelastung (als Folge des Klimawandels)
sind das Hafengebiet und seine Randbereiche als "klimaaktive Flächen" gekennzeichnet. Die Flä-
chen zwischen "Auenweg" und "Deutz-Mülheimer Straße" sind als "(wärme-)belastete" Siedlungs-
fläche bewertet, während der Teil des Änderungsbereiches östlich der Deutz-Mülheimer Straße als
"hoch (wärme-)belastete" Siedlungsfläche kartiert ist. Klimawirksam ist einerseits der heute vor-
handene hohe Versiegelungsgrad im Änderungsbereich mit ausgedehnter Bebauung, die zur som-
merlichen Aufheizung und Einschränkung der Durchströmbarkeit führt. Andererseits führt die
Rheinnähe im westlichen Änderungsbereich zu einer gewissen Abkühlung durch die Kaltluftentste-
hung über der Wasserfläche des Mülheimer Hafens und der uferbegleitenden Freiflächen.
Prognose (Plan): Die Umsetzung der geplanten FNP-Änderung durch die parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungspläne ermöglicht im Änderungsbereich auch zukünftig eine hohe Bebau-
ungsdichte und einen hohen Versiegelungsgrad mit stadtklimatisch ungünstigen Auswirkungen
(sommerlicher Überwärmung, verminderter Luftaustausch). Gleichzeitig trägt die Darstellung des
"Grünzuges Mülheim" im Bereich des "Deutz-Areals" hier zur Anlage einer klimaaktiven Freifläche
bei, die kleinräumig Wohlfahrtseffekte auf die angrenzende (Wohn-)Bebauung haben wird. Ebenso
wird die Darstellung einer Grünfläche in den Plangebieten "Euroforum West" und "Otto-Langen-
Quartier" entlang des Auenweges stadtklimatisch positiv wirken durch lokale Abkühlung und
Durchströmbarkeit der Randbereiche der geplanten Baugebiete. Hier wirkt zudem die Vernetzung
mit dem bereits vorhandenen "Grünzug Charlier" positiv.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Die Darstellung der beiden vorgenann-
ten Grünflächen im Westen und Norden des Änderungsbereiches stellt eine Minderungsmaß-
nahme gegenüber einer Ausdehnung der lokalen Wärmeinsel von Mülheim-Süd dar. Weitere Min-
derungs- oder Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht vorgesehen.
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Bewertung: Während der westlichste Teil des Änderungsbereiches (Hafenbecken, Uferbereiche)
als klimaaktiver Raum bewertet wird, werden die Bereiche östlich von Auenweg und Hafenstraße
als zukünftig (wärme-)belastete bzw. hoch (wärme-)belastete Siedlungsbereiche bewertet. Im
überwiegenden Änderungsbereich wird auch zukünftig eine hohe Bebauungsdichte mit entspre-
chender sommerlicher Aufheizung und Einschränkung der Durchströmbarkeit zu erwarten sein.
Durch die Darstellung von Grünflächen im westlichen und im nördlichen Änderungsbereich wird die
Ausdehnung einer lokalen Wärmeinsel kleinräumig gemindert. Mit einer großflächigen Zunahme
hoch belasteter Siedlungsflächen ist daher im Änderungsbereich nicht zu rechnen.
8.5.4.2 Luftschadstoffe – Emissionen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a
BauGB)
Bestand: Aufgrund der Betriebsaufgaben der im Änderungsbereich ursprünglich ansässigen produ-
zierenden Industriebetriebe liegen im Änderungsbereich nur noch sehr untergeordnet und lokal ge-
werbliche Luftschadstoff-Emissionen vor. Hauptemittent von Luftschadstoffen im bzw. am Ände-
rungsbereich ist motorisierter Individualverkehr (MIV) auf der Deutz-Mülheimer Straße, dem Auen-
weg und auf der Stadtautobahn (B 55a). Weiterhin liegen Emissionen aus Hausbrand aufgrund
von Zwischennutzungen in ehemaligen Industriegebäuden vor. Im Mülheimer Hafen liegen Luft-
schadstoff-Emissionen durch den Schiffsverkehr, auch durch ruhende Frachtschiffe an den Ge-
fahrgutliegeplätzen, vor.
Prognose (Plan): Durch die Darstellung von überwiegend gemischten Bauflächen wird zukünftig
eine Ansiedlung von Betrieben mit gewerblichen Emissionen ausgeschlossen. Die Umsetzung der
geplanten gemischten Wohnbauflächen wird zu einer Zunahme von verkehrsbedingten Emissio-
nen und Emissionen durch Hausbrand führen. Moderne Gebäude- und Heizungstechnik und die
Lage des Änderungsbereiches in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes lassen eine moderate
Zunahme der vorgenannten Luftschadstoff-Emissionen erwarten. Langfristig soll das neue Quartier
durch eine Stadtbahntrasse auf der Deutz-Mülheimer Straße an Deutz und das Zentrum von Mül-
heim angebunden werden.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Die Umsetzung solcher Maßnahmen –
beispielsweise Nahwärmekonzepte, Verbesserungen im ÖPNV-Angebot, Landstromversorgung
von Rheinschiffen - sind auf der Ebene des FNP nicht möglich und müssen im Rahmen der ver-
bindlichen Bauleitplanung bzw. auf anderer Ebene geplant und umgesetzt werden.
Bewertung: Nach dem Niedergang der früher vorhandenen Schwerindustrie dominieren heute Luft-
schadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr, Schiffsverkehr und Hausbrand. Mit Umsetzung
der Planung werden die Emissionen aus dem Kfz-Verkehr und auch aus dem Hausbrand zuneh-
men, während eine Zunahme von Emissionen aus gewerblicher Produktion vermieden wird. Eine
Quantifizierung der Zunahme ist nicht möglich. Minderungsmaßnahmen wie beispielsweise Nah-
wärmekonzepte oder Verbesserungen im ÖPNV-Angebot müssen im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung geprüft werden. Moderne Gebäude- und Heizungstechnik und die Lage des Ände-
rungsbereiches in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes lassen eine moderate Zunahme der
vorgenannten Luftschadstoff-Emissionen erwarten.
8.5.4.3 Luftschadstoffe – Immissionen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a
BauGB)
Bestand: Der Luftgüteindex aus 2003 weist für den Änderungsbereich eine Zone mittlerer Luftgüte
aus mit einem Index von 1.3 (unterer Bereich). Durch den weiteren Rückgang von gewerblich / in-
dustriellen Emissionen in den letzten Jahren ist von einer geringfügigen Verbesserung der Luftqua-
lität auszugehen. Die Luftgüte ist grundsätzlich geeignet, im Änderungsbereich sensible Nutzun-
gen wie Wohnen vorzusehen.
Prognose (Plan): Analog zu den Aussagen unter Punkt 8.5.4.2 Emission ist von einer Zunahme
der verkehrsbedingten Luftschadstoff-Immission und der Immission aus Hausbrand auszugehen
mit der Umsetzung der geplanten Flächendarstellungen.
Kfz-verkehrsbedingte Immissionen: Mikroskalige Simulationen verkehrsbedingter Luftschadstoffe
für den Verkehr im Bereich der Vorhaben "Lindgens-Areal" und "Deutz-Areal" zeigen, dass für den
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Plan-Fall "Null" im Jahr 2025 und den Prognose-Fall 2025 die Grenzwerte der 39. BImSchV (Stick-
oxide - NOx - und Feinstaub - PM 10, PM 2,5 - an den Fassaden der geplanten Gebäude eingehal-
ten werden.
Gewerbliche Immissionen: Bis ca. 2010 wurde im nördlichen Änderungsbereich der Immissions-
wert für Blei im Staubniederschlag gemäß TA Luft von 135 µg/m²/Tag überschritten. In den Folge-
jahren wurde der Immissionswert unterschritten und die Messstationen des LANUV im nördlichen
Änderungsbereich abgebaut. Eine dreimonatige Messung auf dem Lindgens-Areal, Ecke Deutz-
Mülheimer Straße / Auenweg zeigt für das Jahr 2016 ebenfalls eine Unterschreitung des Immissi-
onswertes.
Zur Höhe der zukünftigen Immissionen aus Hausbrand liegen keine quantitativen Untersuchungen
vor.
Die geplanten Flächendarstellungen sind unter Aspekten des Immissionsschutzes unbedenklich.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Die zukünftige Vegetation im Bereich der
Darstellung der geplanten Grünflächen trägt lokal zur Immissionsminderung bei und stellt damit für
Teile des Änderungsbereiches eine Minderungsmaßnahme gegen die Erhöhung von verkehrsbe-
dingten und hausbrandbedingten Immissionen dar. Weitere Maßnahmen sind auf der Ebene der
FNP-Änderung nicht möglich.
Bewertung: Messwerte von Konzentrationen einzelner luftfremder Stoffe liegen für den Änderungs-
bereich nicht vor. Eine Flechtenkartierung aus der Anfang der 2000er Jahre zeigt eine mittlere Luft-
güte an. Daraus und aus den vorliegenden Untersuchungen zu verkehrsbedingten Luftschadstoff-
Immissionen bzw. zu Blei im Staubniederschlag lässt sich ableiten, dass eine gemischte Nutzung
im Änderungsbereich unter lufthygienischen Aspekten umsetzungsfähig ist.
8.5.4.4 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Ab-
fall- und Immissionsschutzrechtes (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe g
BauGB)
Luftreinhalteplan: Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt
Köln (3. Fortschreibung 2021). Die dem Änderungsbereich nächstgelegenen Messstellen des Luft-
reinhalteplans sind die Messstellen VKCL – Clevischer Ring im Norden und KJUS – Justinian-
straße im Süden des Änderungsbereiches. An beiden Messstellen wurden in den Jahren 2012 bis
2017 (die Auswertungen von 2018 und 2019 liegen noch nicht vor) Überschreitungen des Grenz-
wertes der 39. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) für Stickstoffdioxid (NO2) von 40
µg/m³ Luft festgestellt. Die Messstelle VKCL weist zudem die höchsten Überschreitungen aller 14
Messstellen in Köln auf. Im Rahmen der mikroskaligen Simulation verkehrsbedingter Luftschad-
stoffe im Bereich des "Deutz-Areal" wurde zudem die Auswirkung auf die Messstelle VKCL unter-
sucht und festgestellt, dass die NO
2-Zunahme aus dem Zusatzverkehr dort unterhalb der Mess-
genauigkeit liegt, also nicht wahrnehmbar sein wird. Für die Jahre 2016 und 2017 ist an beiden
vorgenannten Messstellen ein leichter Rückgang erkennbar, der sich bis zum Prognosehorizont
2025 weiter fortsetzten wird.
Entsprechend der Vorgaben des Luftreinhalteplans dürfen nur Kfz mit der grünen Plakette im Än-
derungsbereich verkehren. Damit wird eine Zunahme der Kfz-bedingten Emissionen des Mehrver-
kehrs zukünftiger Anwohner, Beschäftigter und zukünftigen Anlieferverkehrs gemindert (siehe auch
8.5.4.3 Luftschadstoffe – Immissionen). Die Gebietsdarstellungen werden nicht zu einer Zunahme
von Schwerlastverkehr oder einer überdurchschnittlichen Zunahme der Verkehrsmenge im und am
Änderungsbereich führen. Dies auch, da im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren in und am Ände-
rungsbereich Mobilitätskonzepte erarbeitet werden. Darin werden emissionsmindernde Maßnah-
men wie Stärkung des ÖPNV (u. a. eine neue Stadtbahntrasse), Stärkung von carsharing, Stär-
kung des Radverkehrs und der eMobilität geprüft.
Grundsätzlich widerspricht die FNP-Änderung den Zielen des Luftreinhalteplans Köln nicht.
Hochwasserschutzkonzept: Der Bereich entlang des Auenweges wurde aus dem Hochwasser-
schutzkonzept ausgeklammert, da hier der Hochwasserschutz im Rahmen der Neuordnung der
brachgefallenden Industriegrundstücke geregelt werden soll. Diese Neuordnung erfolgt nun im
Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellungen in den Gebieten "Euroforum West und "Otto-Langen-
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Quartier". Mit der Darstellung einer Grünfläche entlang des Auenweges wird ein Teil des gesetzli-
chen Überschwemmungsgebietes im Änderungsbereich von Bebauung freigehalten (siehe auch
8.5.5.3 Gefahrenschutz).
8.5.5 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe c BauGB)
8.5.5.1 Lärm
Geplant sind Gewerbegebiete, gemischte Bauflächen, Wohnbaufläche, Gemeinbedarfsflächen
(Schule) sowie Sondergebiets-Flächen (Hafen). Folgende Beurteilungswerte sind für die einwirken-
den Lärmarten und die geplanten Gebietsdarstellungen heranzuziehen, in dB(A), tags 6 bis
22 Uhr, nachts 22 bis 6 Uhr:
Lärmquelle/
Gebiet
Vorschrift gemischte
Baufläche
Gemeinbe-
darf
Gewerbe Wohnbau-
fläche
Verkehrslärm DIN 18005 60 55 60 55 65 55 55 45
Gewerbelärm TA Lärm 60 45 60 45 65 50 55 40
Bestand: Der Änderungsbereich ist durch verschiedene Lärmquellen vorbelastet:
Straßenverkehrslärm: Kfz-Verkehr auf der Zoobrücke (B55n), Auenweg, Hafenstraße, Deutz-Mül-
heimer Straße, Pfälzischer Ring, Danzier Straße;
Schienenverkehrslärm: ICE-Trasse Köln-Deutz – Düsseldorf, weitere Trassen der Bahn AG östlich
des Plangebietes, untergeordnet KVB-Stadtbahnen auf der Mülheimer Brücke (Linien 13, 18);
Schiffsverkehr: Schiffsverkehr auf dem Rhein und Schiffsbewegungen im Mülheimer Hafen;
Gewerbelärm: Kölner Schiffswerft Deutz (KSD), Hafengewerbe, Veranstaltungshalle Dock one,
Messe-Logistik, Kleingewerbe (z.T. Zwischennutzungen);
Fluglärm: An- Abflug Flughafen KölnBonn;
Belastbare Lärmdaten für den Bestand zum Straßen- und Schienenverkehrslärm liegen nicht vor.
Die Daten der Lärmaktionsplanung NRW sind nach europäischen Rechenvorschriften ermittelt und
nur bedingt für die Bauleitplanung heranzuziehen. Die Lärmbelastungen aus Straße und Schiene
werden unter dem Punkt Prognose behandelt.
Zu Schiffsverkehrslärm: gemäß einer schalltechnischen Untersuchung aus 03/2016 werden in 14
m Höhe werden an den geplanten Gebäudefassaden im "Lindgens-Areal" tags und nachts Pegel
von 60 dB(A) erreicht.
Zu Fluglärm: der maßgeblichen Außenlärmpegel zum Fluglärm beträgt im Änderungsbereich im
nördlichen Teil tags und nachts 55 dB(A), im südlichen Teil 50 dB(A).
Zu Gewerbelärm: Die Schiffsreparaturwerft KSD im Mülheimer Hafen hat ein Genehmigungen für
einen 24 h-Betrieb.
Die derzeitigen Lärmemissionen der Veranstaltungshalle "dock one" würden im Nahbereich nachts
den Immissionsrichtwert der TA-Lärm für eine gemischte Baufläche überschreiten.
Südöstlich des Änderungsbereiches liegen eine wichtige Lkw-Zufahrt und Logistikflächen der
KoelnMesse. Hiervon gehen im Tag- und Nachtzeitraum gewerbliche Lärmimmissionen aus, die
auch den nördlich gelegenen Teil des Änderungsbereiches betreffen (Euroforum West). Mit der
Umsetzung des Masterplans KölnMesse 3.0 plant die KölnMesse zukünftig Kapazitätssteigerun-
gen.
Die Lärmimmissionen der übrigen gewerblichen Bestandsnutzungen führen nicht zu Überschrei-
tungen der Richtwerte für die geplanten Gewerbe- und Mischbauflächen, auch da diese im Nacht-
zeitraum nicht betrieben werden.
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Prognose (Plan): Für die Bebauungsplan-Verfahren "Euroforum Nord, 1. Änderung", "Lindgens-
Areal" und "Deutz-Areal" liegen aktuelle schalltechnische Untersuchungen vor. Die Geltungsberei-
che liegen unmittelbar am bzw. im Änderungsbereich. Hilfsweise wird auf diese Untersuchungen
zurückgegriffen.
Für den Schienenverkehrslärm wird ein Prognosehorizont 2025 angenommen. In den Straßenver-
kehrslärmberechnungen ist die Aufsiedelung von Teilflächen des Änderungsbereiches verkehrs-
technisch bereits berücksichtigt.
Zu Straßenverkehrslärm: Gemäß einer schalltechnischen Untersuchung zum Verkehrslärm aus
05/2016 treten entlang der Zoobrücke in 14 m Höhe am Tag Lärmpegel von 75 bis 80 dB(A) auf.
Nachts treten hier Pegel von 65 bis 70 dB(A) auf.
Gemäß einer schalltechnischen Untersuchung zum Verkehrslärm aus 03/2016 treten entlang der
Fassaden am Auenweg zwischen Hafenstraße und Deutz-Mülheimer Straße Pegel von > 65 bis 70
dB(A) am Tag auf, in der Nacht von > 60 bis 65 dB(A) auf.
Entlang der Deutz-Mülheimer Straße im Bereich zwischen Otto-Langen-Quartier", "Lindgens-Areal"
und "Deutz-Areal" treten im Änderungsbereich in 16 m Höhe an den geplanten Fassaden der
Mischbauflächen von 65 – 75 dB(A) tags und 55 – 65 d(A) auf. Für den Verkehrslärm des verlän-
gerten Auenweges werden Pegel von tags 65 – 70 dB(A) und nachts 50 bis maximal 60 dB(A) er-
mittelt.
Zu Schienenverkehrslärm: Parallel zum Bahndamm der ICE-Trassen treten in einem Abstand von
5 bis 20 m in 16 m Höhe tags Lärmpegel von 60 bis 65 dB(A) auf, nachts treten Pegel von 55 bis
60 dB(A) auf. Es lässt sich abschätzen, dass in größeren Bereichen des Änderungsbereiches
Lärmpegel von tags bis 55 dB()A und nachts bis 50 dB(A) vorliegen werden.
Zu Gewerbelärm: Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zum Gewerbe- und Schiffs-
verkehrslärm im Mülheimer Hafen (10/2019) wurden gewerbliche Lärm-Immissionen ermittelt, die
auf die geplanten Änderungsbereiche östlich des Auenweg und westlich der Hafenstraße einwir-
ken. Dazu wurden alle gewerblichen Nutzungen einschließlich des Wasser- und Schifffahrtsamtes
emissionsseitig erfasst. Die Immissionen wurden im Änderungsgebiet für 11 Immissionsorte in
zwei Immissionshöhen an den geplanten Baugebieten erfasst. Im Ergebnis wird am Tag an allen
IO der Immissionsrichtwert (IRW) für eine gemischte Baufläche eingehalten. In der Nacht wird der
IRW für eine gemischte Baufläche an zwei IO eingehalten, an allen anderen IO überschritten. Die
Überschreitungen liegen zwischen 2 und 11 dB(A). An sieben IO liegen die Überschreitungen
deutlich über 5 dB.
Der IRW für ein Gewerbegebiet wird im Nachtzeitraum an einem IO um 1 dB überschritten.
Im Rahmen eines Lärmgutachtens zum Gewerbelärm der KölnMesse (08/2020) wurden die Emis-
sionen aus folgenden Lärmquellen ermittelt:
Haustechnik, Lkw-Fahrten, Be- / Entlade-Vorgänge, Pkw-Fahrten, Veranstaltungen auf einer Frei-
fläche.
Die Immissionen wurden für verschiedene Immissionsorte im Umfeld des Messegeländes ermittelt.
Ein Immissionsort liegt im südlichen Teil des Änderungsbereiches im Bereich der Teilfläche "Euro-
forum West". Hier wird im südlichsten Bereich der IRW für eine gemischte Baufläche im Nachtzeit-
raum um bis zu 3 dB überschritten. Im nördlich angrenzenden Bereich wird der IRW für ein Misch-
gebiet im Nachtzeitraum eingehalten bzw. unterschritten. Hier kommt es zur Überlagerung mit ge-
werblichen Lärm-Immissionen aus dem Hafen, wobei dann bei der zukünftig über einen Bebau-
ungsplan zu regelnden Planbebauung unterschiedliche Fassadenbereiche von den unterschiedli-
chen Lärmimmissionen betroffen sein dürften.
Im nördlich angrenzenden Bereich des Plangebietes "Euroforum West" innerhalb des Änderungs-
bereiches wird der IRW im Nachtzeitraum deutlich unterschritten.
Zu Schiffsverkehrslärm im Hafen: Die Orientierungswerte für eine gemischte Baufläche werden so-
wohl tags und nachts an allen IO eingehalten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Als Reaktion auf die festgestellten nächt-
lichen hohen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes für eine gemischte Baufläche weist die
FNP-Änderung östlich des Auenweg und westlich der Hafenstraße ein Gewerbegebiet aus. Weiter-
hin wird damit auch ein Immissionskonflikt mit den Logistikflächen der KölnMesse vermieden.
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Minderungsmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm werden im Rahmen der Bebauungsplan-
Verfahren erfolgen. Parallel befinden sich Mobilitätskonzepte zur Stärkung des ÖPNV, dem Ein-
satz von Carsharing und Stärkung des Radverkehrs zur Vermeidung von MIV in der Entwicklung.
Mit der Darstellung von Gewerbegebieten und überwiegend Gemischten Bauflächen im Bereich
der ehemaligen Industriegebietsdarstellung wird es nicht mehr zur Ansiedlung von lärmemittieren-
den Industriebetrieben im Änderungsbereich kommen. Damit werden zukünftig industrielle Lärmim-
missionen in den angrenzenden Wohngebieten der Stegerwaldsiedlung und Alt-Mülheim vermie-
den.
Bewertung: Unterschiedliche Teile des Änderungsbereiches sind teilweise erheblich belastet durch
Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie durch Gewerbelärm. Die geplante Gebietsdarstellung
von überwiegend Gemischter Baufläche wird dazu führen, dass in weiten Teilen des Änderungsbe-
reiches keine industriellen Lärmemissionen mehr auftreten werden. Die Darstellung von Gemisch-
ten Bauflächen wird Wohnnutzung in teilweise erheblich verkehrslärmvorbelasteten Flächen er-
möglichen. Minderungsmaßnahmen werden im Rahmen der parallel bzw. nachfolgend durchzufüh-
renden Bebauungsplan-Verfahren im und am Änderungsbereich umgesetzt. Mit der Darstellung
von Gewerbegebieten östlich des Auenweg und westlich der Hafenstraße reagiert die FNP-Ände-
rung auf hohe nächtliche Lärmemissionen im Hafen.
8.5.5.2 Altlasten
Bestand: Aufgrund der fast 150-Jährigen Industrienutzung ist fast der gesamte landseitige Ände-
rungsbereich als Altstandort im städtischen Altlastenkataster aufgenommen. Zudem liegt ein klei-
ner Teilbereich des "Deutz-Areals" im Nahbereich der Altablagerung 90101 (im nördlichsten Teil
der Stegerwaldsiedlung). Für Teilbereiche des Änderungsbereiches liegen bereits Bodenuntersu-
chungen vor, für die Fläche des "Euroforum West" aus 03/2013, für die Fläche des "Otto-Langen-
Quartier" aus 02/2005 und für das "Deutz-Areal" aus 05/2016. Für den Bereich des Mülheimer Ha-
fens liegt keine Eintragung im Altlastenkataster vor, hier sind keine Nutzungsänderungen auf
Grundlage der FNP-Änderung zu erwarten.
Gemäß den vorgenannten Bodenuntersuchungen sind im Änderungsbereich unter den vorhanden
Aufbauten bzw. der vormals industriell und gewerblich genutzten Flächen Aufschüttungen vorhan-
den von wenigen Dezimetern bis teilweise > fünf Meter Mächtigkeit. Je nach ehemaligen Produkti-
onsbereichen wurden darin Schwermetallbelastungen (Blei, Zink) sowie Belastungen mit polyzykli-
schen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstof-
fen (LHKW), Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) sowie aromatischen Kohlenwasserstoffen
(BTEX) festgestellt. Durch diese Belastungen werden teilweise die Prüfwerte der Bundesboden-
schutz-Verordnung für Wohngebiete überschritten.
Prognose (Plan): Die geplante Darstellung von gemischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche
und Wohnbaufläche induziert die spätere Ansiedlung sensibler Nutzungen wie Wohnen, Schule
und Kindertagesstätten sowie in den geplanten Grünflächen die Anlage von Kinderspielplätzen. In
diesen Bereichen muss eine Verträglichkeit bezüglich der Wirkpfade Boden–Mensch, Boden-Bo-
denluft–Mensch und Boden–Grundwasser sichergestellt werden. In den Bereichen der geplanten
Gewerbegebiete und gemischten Bauflächen, die neu bebaut werden, wird mit Bodenaushub für
Keller und / oder Tiefgaragen zu rechnen sein. Hier erfolgt dann eine Sanierung durch Abfuhr der
belasteten Auffüllungen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Für die Bereiche des geplanten Gewer-
begebietes, der gemischten Baufläche bzw. der Grünflächen, die nicht unterkellert bzw. erhalten
bleiben, müssen Sanierungsuntersuchungen erstellt werden, in denen nutzungsbezogene Sanie-
rungs- und Schutzmaßnahmen aufgezeigt werden. Die geschieht auf der Ebene der Baugenehmi-
gungen. Zum Feststellungsbeschluss wurde in die Planzeichnung nachträglich redaktionell eine
Kennzeichnung „Böden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet“ eingefügt, um auch
visuell auf das Vorkommen hinzuweisen.
Bewertung: Weite Teile des Änderungsbereiches sind als Altstandort ausgewiesen. Bodenuntersu-
chungen in Teilen des Änderungsbereiches zeigen Auffüllungen in unterschiedlichen Mächtigkei-
ten mit Anhaftung von Bodenverunreinigungen verschiedener Art, wie sie typischerweise unter
langjährig genutzten Industriestandorten des Maschinenbaus zu erwarten sind. Auf der Ebene der
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verbindlichen Bauleitplanung müssen nutzungsbezogene Sanierungskonzepte erstellt und deren
Umsetzung gesichert werden. Die Herstellung einer Verträglichkeit mit geplanten sensiblen Nut-
zungen ist im Änderungsbereich grundsätzlich möglich, die vorgefundenen Bodenbelastungen stel-
len kein Hindernis für eine Sanierung bzw. Auskofferung und Wiederverwertung oder Deponierung
dar.
8.5.5.3 Gefahrenschutz (Hochwasser, Störfallrisiko, Starkregen)
Bestand:
Hochwasserschutz: Das Gebiet des Mülheimer Hafens sowie der westliche landseitige Teil des
Änderungsbereiches liegen im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet des Rheins. Hiervon betrof-
fen sind der größte Teil des "Euroforums West", der Auenweg und die Hafenstraße sowie die
Grünflächen entlang der Kaimauer und des Auenweg (Rheinboulevard).
Bei einem Extremhochwasser wird der gesamte Änderungsbereich überflutet.
Die Hochwasserschutzlinie (hier: 11,90 m Kölner Pegel = 200-jährliches Hochwasser) gemäß
Hochwasserschutzkonzept verläuft im südlichen Teil entlang des Bahndamms der ICE-Trasse und
verschwenkt an der Bahnunterführung der Deutz-Mülheimer Straße nach Norden entlang dieser
Straße. Auf Höhe der Karl-Theodor-Straße verschwenkt die Schutzlinie nach Westen und verläuft
dann entlang der Hafenstraße.
Störfallrisiko Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen: Entlang der Landzunge im westlichen Ha-
fenbereich hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Liegeplätze für Frachtschiffe eingerichtet, die
Gefahrgüter transportieren. Gemäß der europäischen Richtlinie ADNR 2019 werden solche Ge-
fahrgüter je nach Gefährlichkeit in drei sogenannte "Kegelklassen" unterteilt. Im Mülheimer Hafen
sind sechs Liegeplätze für sogenannte Kegel 1-Schiffe und ein Liegeplatz für ein sogenanntes Ke-
gel 2-Schiff vorhanden. Gemäß der vorgenannten Vorschrift müssen zwischen diesen Liegeplät-
zen und einer geschlossenen Wohnbebauung folgende Abstände eingehalten werden:
Kegel 1-Schiffe – 100 m
Kegel 2-Schiffe – 300 m
Der Änderungsbereich liegt randlich im 300 m Sicherheitsabstand, betroffen sind die Flächen des
Otto-Langen-Quartiers und des Euroforum West. Das "Lindgens-Areal" (208. FNP-Änderung) ist
vom 100 m-Radius betroffen.
Starkregen: Aufgrund der großflächigen Versiegelungen des Änderungsbereiches ist bei zukünftig
zu erwartenden Starkregenereignissen als Folge des Klimawandels mit einem starken Abfluss von
Niederschlagswasser an der Geländeoberfläche und dem Eindringen von Niederschlagswasser in
Keller und unterirdische Räume bestehender Gebäude zu rechnen.
Prognose (Plan):
Hochwasserschutz: Die Umsetzung der geplanten Flächendarstellung von Gewerbegebiet und ge-
mischter Baufläche führt zur Ansiedlung von Büro- und Wohnnutzung im Überschwemmungsge-
biet. An die Umsetzung einer solchen Bebauung sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz erhöhte An-
forderungen zu stellen. Die Schaffung von Ersatzretentionsraum, Vermeidung einer Veränderung
der Strömung, Vermeidung von Gefährdungen von Anliegern stromabwärts müssen bewältigt wer-
den. Erste Studien zu den Bereichen "Euroforum West" und "Lindgens-Areal" zeigen, dass diese
Anforderungen erfüllt werden können.
Störfallrisiko Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen: Durch die überwiegende Darstellung von
Gewerbegebieten im 300 m Radius kann dort die Ansiedlung störfallsensibler Nutzungen ausge-
schlossen werden.
Starkregen: Die Umsetzung der geplanten Darstellungen von Gewerbegebieten, gemischten Bau-
flächen und Gemeinbedarfsfläche im landseitigen Teil des Änderungsbereiches wird ebenfalls zu
einem hohen Versiegelungsgrad führen mit der Problematik von oberflächig ablaufendem Nieder-
schlagswasser.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Hochwasserschutz: Für die geplanten neuen Nutzungen im Überschwemmungsbereich des
Rheins sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Schutzkonzepte für den Hochwasserfall
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zu entwickeln und deren Umsetzung zu sichern. Ebenso sind die Anforderungen an hochwasser-
angepasstes Bauen sicherzustellen. Mit der Darstellung einer Grünfläche entlang des "Auenwe-
ges" in den Bereichen "Euroforum West" und "Otto-langen-Quartier" wird eine bauliche Nutzung in
einem Teil des Überschwemmungsbereiches vermieden. Weitere Vermeidungs-/ Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen sind auf der Ebene der FNP nicht möglich.
Störfallrisiko Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen: Die Darstellung von Gewerbegebieten im
größten Teil des Bereiches innerhalb der Schutzradien stellt eine Vermeidungsmaßnahme dar.
Hiermit werden störfallsensible Nutzungen ausgeschlossen und die Schaffung von Wohngebieten
(mit Kitas, Kinderspielplätzen) verhindert. Damit wird dem entsprechenden Verbot der ADNR 2015
Rechnung getragen.
Starkregen: Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden Maßnahmen entwickelt, die
das Risiko der Überflutung von Kellern oder Tiefgaragen durch Niederschlagswasser mindern. Im
Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens "Deutz-Areal" werden der geplante Grünzug Mühlheim-
Süd und andere Freiflächen so ausgestaltet, dass sie als Rückhalteraum für oberflächig abfließen-
des Regenwasser dienen können. Eine entsprechende Geländeneigung wird geplant. Für die wei-
teren Baugebiete im Änderungsbereich werden ähnliche Untersuchungen vorgesehen werden. Auf
der Ebene der FNP-Änderung sind dazu keine Maßnahmen möglich.
Bewertung: Der westliche Teil des landseitigen Änderungsbereiches liegt im gesetzlichen Über-
schwemmungsbereich des Rheins. Neben der Darstellung von Gewerbegebiet und gemischter
Baufläche wird dort auch Grünfläche dargestellt. Für die Bauflächen im Überschwemmungsbereich
müssen in den nachfolgen Bebauungsplan-Verfahren Schutzmaßnahmen entwickelt und deren
Umsetzung gesichert werden. Eine grundsätzliche Umsetzung der geplanten Flächendarstellungen
unter den Anforderungen des Hochwasserschutzes ist möglich.
Die Überlagerung von Schutzradien um die Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen mit Gewer-
begebiet setzt das Verbot der entsprechenden europäischen Richtlinie ADNR 2015 um, dass in-
nerhalb der Schutzradien keine Wohngebiete liegen dürfen.
Minderungsmaßnahmen gegen oberflächig abfließendes Regenwasser aus Starkregenereignissen
werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entwickelt und festgesetzt.
8.5.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe d BauGB)
Bestand: Aufgrund der ca. 150-jährigen Industrienutzung im Änderungsbereich wird die Bausub-
stanz von zahlreichen Industriebauten geprägt, die einen typischen Querschnitt durch die deutsche
Industriearchitektur zeigen. Gemäß Vorgaben zum Werkstatt-Verfahren "Mülheimer Süden inklu-
sive Hafen" (2013) sind im Änderungsbereich vier Gebäude / Hallen denkmalgeschützt und fünf
weitere Gebäude als ortbildprägend eingestuft.
Prognose (Plan): Gemäß der Darstellung von Gewerbegebieten, gemischten Bauflächen und Ge-
meinbedarfsfläche kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil der vorhandenen Industriege-
bäude überplant wird. Die geplante FNP-Änderung dient als Grundlage zur Umsetzung der Ergeb-
nisse des Werkstatt-Verfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" zur Umstrukturierung des ehe-
maligen Industriegebietes zu einem modernen gemischten Quartier mit der Konsequenz, dass sich
Bausubstanz in Teilen des Änderungsbereiches deutlich verändert.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Im Rahmen der FNP-Änderung sind
keine solcher Maßnahmen notwendig. Im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahren
werden die denkmalgeschützten Gebäude / Hallen planungsrechtlich gesichert und deren Erhalt
durch eine anschließende Umnutzung gesichert. Die ortsbildprägenden Hallen im Bereich des
Otto-Langen-Quartieres werden teilweise überplant, teilweise berücksichtigt. Auch im Bereich des
"Deutz-Areals" werden ortbildprägende Hallenteile teilweise berücksichtigt.
Bewertung: Aufgrund der ca. 150-jährigen Industrienutzung im Änderungsbereich wird die Bausub-
stanz von zahlreichen Industriebauten unterschiedlicher Baualter und -Stile geprägt. Die unter
Denkmalschutz stehenden Gebäude können durch eine Umnutzung erhalten werden. Mehrere
ortsbildprägende Hallen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nur teilweise be-
rücksichtigt. Regelungen zum Denkmalschutz sind auf der Ebene der FNP-Änderung nicht mög-
lich.
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8.5.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
Die geplante FNP-Änderung dient der Umstrukturierung eines in großen Teilen brachgefallenen,
mindergenutzten und teilweise abgeräumten Industrieareals und der Sicherung der vorhandenen
Hafennutzung. Dazu bestehen keine Standortvarianten. Vormals nicht baulich genutzte oder ver-
siegelte Flächen werden nicht in Anspruch genommen. Durch die Darstellung von Grünflächen
kommt es zur Entsiegelung vormals bebauter /versiegelter Flächen.
Im Rahmen des Werkstatt-Verfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" wurden verschiedene
städtebauliche Varianten diskutiert. Zur Umsetzung des Ergebnisses ist die Darstellung von Ge-
werbegebieten, gemischten Bauflächen, Grünflächen, Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf
sowie Sondergebietsfläche „Hafen“ erforderlich.
Entsprechend bestehen keine Standortalternativen oder Alternativen zu den geplanten Flächen-
darstellungen.
8.6 Zusätzliche Angaben
8.6.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwie-
rigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Die umweltbezogenen und für das Vorhaben relevanten Informationen erlauben eine Einschätzung
der zu erwartenden Umweltfolgen. Die Ergebnisse im Umweltbericht beruhen auf den unten aufge-
führten Gutachten und Unterlagen. Technische Verfahren wurden in den der Umweltprüfung zu-
grundeliegenden Untersuchungen verwendet wie z. B. Rammkernsondierungen und Laboruntersu-
chungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder die edv-gestützte Simulation von
Lärmausbreitung.
Es liegen keine Hinweise zu technischen Lücken oder fehlenden Kenntnissen zu einzelnen Um-
weltbelangen vor.
8.6.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)
Die geänderten Flächendarstellungen werden nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens in
das Siedlungsflächen-Monitoring der Bezirksregierung Köln eingestellt.
8.6.3 Zusammenfassung
Nicht betroffen durch die geplante FNP-Änderung bewertet wurden die Umweltbelange:
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete
• Eingriff/Ausgleich
• Boden
• Oberflächenwasser
• Abwasser
• Erneuerbare Energien/Energieeffizienz
• Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden
• Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter
Umgang mit Abfällen und Abwässern
• Erschütterungen
• Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen
Betroffen durch die geplante FNP-Änderung bewertet wurden die Umweltbelange:
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Tiere: Im Änderungsbereich können untergeordnet Lebensstätten besonders und strenggeschütz-
ter / planungsrelevanter wildlebender Tierarten vorliegen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla-
nung wird durch Artenschutzprüfungen untersucht, ob solche Lebensstätten betroffen sind und ob
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Diese können vor Ort umgesetzt wer-
den und stellen keine Planungsschranke dar. Entsprechend sind die geplanten Gebietsdarstellun-
gen im Rahmen der FNP-Änderung unter Aspekten des Artenschutzes umsetzbar.
Pflanzen: Faktisch führt die Umsetzung der FNP-Änderung dazu, dass im Änderungsbereich mehr
Grünanteile geschaffen werden als im heutigen Zustand vorhanden sind, auch wenn die FNP-Än-
derung im Bereich des Hafens – zur Sicherung der dort vorhandenen Nutzungen – die Darstellung
von Grünfläche dort zurücknimmt.
Biologische Vielfalt: Die nach den vorliegenden Erkenntnissen als gering zu bewertende biologi-
sche Vielfalt wird sich durch Umsetzung der FNP-Änderung eher verbessern als verschlechtern.
Daher sind Minderung- oder Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich.
Landschaftsplan: Die Betroffenheit des Landschaftsplanes ist aufgrund der geringen Flächen-
größe und der Nichtbeeinträchtigung von Schutzzweck und Entwicklungsziel nicht als erheblich zu
bewerten.
Landschaft / Ortsbild: Mit der Darstellung von gemischten Bauflächen, Gewerbegebieten und
Grünflächen legt die FNP-Änderung die Grundlage für die geplante Umstrukturierung im Ände-
rungsbereich. Diese wird zu erheblichen Veränderungen im Ortsbild führen durch die, in Teilen be-
reits erfolgte, Niederlegung zahlreicher Bestandsgebäude und den Neubau von Wohn-, Büro- und
weiteren Gewerbegebäuden. Denkmalgeschützte Gebäude werden erhalten bleiben. Insgesamt
sind die Auswirkungen auf das Ortsbild als positiv zu bewerten, so dass keine Minderungs- / Aus-
gleichsmaßnahmen im Rahmen der FNP-Änderung fest zu legen sind. Im Bereich des Hafens wer-
den aus der FNP-Änderung keine Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes resultieren.
Grundwasser: Die Grundwassersituation ist einerseits geprägt durch die Rheinnähe (Vorfluter)
und andererseits durch die hohe Oberflächenversiegelung, die die Grundwassersituation auf der
Landseite des Änderungsbereiches stark einschränkt. Die Grundwasserflurabstände schwanken
zwischen 2 – 6 m in Rheinnähe und zwischen 4 – 10 m im östlichen Änderungsbereich. Mit der
Darstellung von Grünflächen fördert der FNP hier die Entsiegelung von befestigten / bebauten
Oberflächen und schafft damit die Voraussetzung zur Steigerung der Grundwasserneubildung im
Änderungsbereich.
Klima, Kaltluft/Ventilation: Während der westlichste Teil des Änderungsbereiches (Hafenbecken,
Uferbereiche) als klimaaktiver Raum bewertet wird, werden die Bereiche östlich von Auenweg und
Hafenstraße als zukünftig (wärme-)belastete bzw. hoch (wärme-)belastete Siedlungsbereiche be-
wertet. Im überwiegenden Änderungsbereich wird auch zukünftig eine hohe Bebauungsdichte mit
entsprechender sommerlicher Aufheizung und Einschränkung der Durchströmbarkeit zu erwarten
sein. Durch die Darstellung von Grünflächen im westlichen und im nördlichen Änderungsbereich
wird die Ausdehnung einer lokalen Wärmeinsel kleinräumig gemindert. Mit einer großflächigen Zu-
nahme hoch belasteter Siedlungsflächen ist daher im Änderungsbereich nicht zu rechnen.
Luftschadstoffe – Emissionen: Nach dem Niedergang der früher vorhandenen Schwerindustrie
dominieren heute Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr, Schiffsverkehr und Haus-
brand. Mit Umsetzung der Planung werden die Emissionen aus dem Kfz-Verkehr und auch aus
dem Hausbrand zunehmen, während eine Zunahme von Emissionen aus gewerblicher Produktion
vermieden wird. Eine Quantifizierung der Zunahme ist nicht möglich. Minderungsmaßnahmen wie
beispielsweise Nahwärmekonzepte oder Verbesserungen im ÖPNV-Angebot müssen im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung geprüft werden. Moderne Gebäude- und Heizungstechnik und die
Lage des Änderungsbereiches in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes lassen eine moderate
Zunahme der vorgenannten Luftschadstoff-Emissionen erwarten.
Luftschadstoffe – Immissionen: Messwerte von Konzentrationen einzelner luftfremder Stoffe lie-
gen für den Änderungsbereich nicht vor. Eine Flechtenkartierung aus der Anfang der 2000er Jahre
zeigt eine mittlere Luftgüte an. Daraus und aus den vorliegenden Untersuchungen zu verkehrsbe-
dingten Luftschadstoff-Immissionen bzw. zu Blei im Staubniederschlag lässt sich ableiten, dass die
geplante gemischte und gewerbliche Nutzung im Änderungsbereich unter lufthygienischen Aspek-
ten umsetzungsfähig ist.
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Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes
Luftreinhalteplan: Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt
Köln. Die Gebietsdarstellungen werden nicht zu einer Zunahme von Schwerlastverkehr führen o-
der einer überdurchschnittlichen Zunahme der Verkehrsmenge im und am Änderungsbereich. Da-
mit widerspricht die FNP-Änderung den Zielen des Luftreinhalteplans nicht.
Hochwasserschutzkonzept: Der Bereich entlang des Auenweges wurde aus dem Hochwasser-
schutzkonzept ausgeklammert, da hier der Hochwasserschutz im Rahmen der Neuordnung der
brachgefallenden Industriegrundstücke geregelt werden soll. Diese Neuordnung erfolgt nun im
Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellungen in den Gebieten "Euroforum West und "Otto-Langen-
Quartier".
Mensch / Gesundheit - Lärm: Unterschiedliche Teile des Änderungsbereiches sind teilweise er-
heblich belastet durch Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie durch Gewerbelärm. Die ge-
plante Gebietsdarstellung von überwiegend Gemischter Baufläche wird dazu führen, dass in wei-
ten Teilen des Änderungsbereiches keine industriellen Lärmemissionen mehr auftreten werden.
Die Darstellung von Gemischter Baufläche wird Wohnnutzung in teilweise erheblich verkehrslärm-
vorbelasteten Flächen ermöglichen. Minderungsmaßnahmen werden im Rahmen der parallel bzw.
nachfolgend durchzuführenden Bebauungsplan-Verfahren im und am Änderungsbereich umge-
setzt. Mit der Darstellung von Gewerbegebieten östlich des Auenweg und westlich der Hafen-
straße reagiert die FNP-Änderung auf hohe nächtliche Lärmemissionen im Hafen und teilweise
auch im Bereich der KölnMesse.
Mensch / Gesundheit - Altlasten: Weite Teile des Änderungsbereiches sind als Altstandort dar-
gestellt. Bodenuntersuchungen in Teilen des Änderungsbereiches zeigen Auffüllungen in unter-
schiedlichen Mächtigkeiten mit Anhaftung von Bodenverunreinigungen verschiedener Art, wie sie
typischerweise unter langjährig genutzten Industriestandorten des Maschinenbaus zu erwarten
sind. Auf der Ebene der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne müssen nutzungsbezogene
Sanierungskonzepte erstellt und deren Umsetzung gesichert werden. Die Herstellung einer Ver-
träglichkeit mit geplanten Nutzungen ist im Änderungsbereich grundsätzlich möglich, die vorgefun-
denen Bodenbelastungen stellen kein Hindernis für eine Sanierung bzw. Auskofferung und Wie-
derverwertung oder Deponierung dar. Zum Feststellungsbeschluss wurde im FNP redaktionell eine
Kennzeichnung „Böden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet“ eingefügt.
Mensch / Gesundheit - Gefahrenschutz: Der westliche Teil des landseitigen Änderungsberei-
ches liegt im gesetzlichen Überschwemmungsbereich des Rheins. Neben der Darstellung von Ge-
werbegebiet wird dort auch Grünfläche dargestellt. Für die Bauflächen im Überschwemmungsbe-
reich müssen in den nachfolgen Bebauungsplan-Verfahren Schutzmaßnahmen entwickelt und de-
ren Umsetzung gesichert werden. Eine grundsätzliche Umsetzung der geplanten Flächendarstel-
lungen unter den Anforderungen des Hochwasserschutzes ist möglich.
Die Überlagerung von Schutzradien um die Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen mit Gewer-
begebiet setzt das Verbot der entsprechenden europäischen Richtlinie ADNR 2019 um, dass in-
nerhalb der Schutzradien keine Wohngebiete liegen dürfen. Minderungsmaßnahmen gegen ober-
flächig abfließendes Regenwasser aus Starkregenereignissen werden im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung entwickelt und festgesetzt.
Kultur- und sonstige Sachgüter. Aufgrund der ca. 150-jährigen Industrienutzung im Änderungs-
bereich wird die Bausubstanz von zahlreichen Industriebauten unterschiedlicher Baualter und –
Stile geprägt. Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude werden durch eine Umnutzung erhal-
ten werden. Mehrere ortsbildprägende Hallen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung nur teilweise berücksichtigt. Regelungen zum Denkmalschutz sind auf der Ebene der FNP-
Änderung nicht möglich.8.6.4 Referenzliste der Quellen
Im Rahmen der Umweltprüfung zur 216. FNP-Änderung wurden folgende Untersuchungen / Unter-
lagen herangezogen:
• ACCON Köln: Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation
durch die gewerblichen Tätigkeiten sowie den Schiffsverkehr im Mülheimer Hafen an den
östlich gelegenen Neubauvorhaben im Rahmen der 208. und 216. FNP Änderung des Flä-
chennutzungsplanes, Köln, 10/2019;
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• ADU COLOGNE GmbH: "Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -
immissionen zum Bebauungsplan Nr. 69472/01 „Lindgens-Areal“ in Köln-Mülheim,
B22100551(1)_ver04Nov2022, 04.11.2022, Köln.
• ADU Cologne: Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und-immissionen
zur Bebauungsplanänderung Euroforum Nord jetzt Cologneo I in Köln-Mülheim, Köln,
05/2016;
- ADU Cologne: Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und-immissionen
zum Bebauungsplan Nr. 70470/11 Deutz-Areal in Köln-Mülheim, Dezember 2019, Köln;
• ADU Cologne: Deutz Areal in Köln Messung Erschütterungsimmissionen durch ICE-
Trasse/Tag der Messung: 15.02-16.02.2018, Köln, 10.04.2018, 24 S.
• Büro für Schalltechnik Michael Mück: Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissio-
nen und –immissionen in der Umgebung der KoelnMesse in 50679 Köln, Herzogenrath,
08/2020;
• iMA Cologne GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen im .
Bereich des Planvorhabens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69472/01 Ar-
beitstitel: „Lindgens-Areal in Köln-Mülheim“, 27.10.2022, Köln.
• iMA cologne GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen ge-
mäß 39. BImSchV im Bereich des Planvorhabens zum Bebauungsplan Nr. 70470/11
"Deutz-Areal" in Köln-Mülheim, Köln, 11/2019;
• Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Köln: Werkstatt-Verfahren Mülheimer Süden inklu-
sive Hafen – Verkehrliche Betrachtung, Köln, 04/2014;
• Bernard Gruppe: Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Lindgens-Areal in Köln
20.07.2022, Köln.
• Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH: Nutzungs- und planungsorientierte Gefähr-
dungsabschätzung für das Bauvorhaben "Quartiersentwicklung Deutz Areal" in Köln-Mül-
heim, Köln, 05/2016;
• Dr. Tillmanns & Partner GmbH: Zusammenfassende Bewertung der für den Bereich Euro-
forum West vorliegenden Gutachten unter besonderer Berücksichtigung der geplanten Um-
nutzung sowie der Restriktionen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der
Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV), Bergheim, 12/2009;
• geo_id: Gutachten Gelände der ehem. Gießerei der Deutz AG – Gefährdungsabschätzung
Allgemeine Baugrundbeschreibung, Hattingen, 2005;
• Oliver Tillmanns: Bebauungsplan "Deutz-Areal in Köln-Mülheim" und Bebauung der ehe-
maligen Kantine – Artenschutzrechtliche Prüfung, Grevenbroich, 01/2017;
• Oliver Tillmanns: "Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Lindgens-Areal" in
Köln-Mülheim, Grevenbroich, 11/2015;
• Naturgutachten O. Tillmanns: Bebauungsplan "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim – Arten-
schutzrechtliche Prüfung, 02/2019, Grevenbroich, in Auftrag des Ingenieurbüro I. Rietmann,
Königswinter;
• Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshin-
weiskarte "Zukünftige Wärmebelastung" aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Ab-
schlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013;
• Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte "Luftgüte in Köln" aus: Ermittlung
der Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003;
• Stadtentwässerungsbetriebe Köln (AöR): Planungskonzept Mülheimer Süden inkl. Hafen,
Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge, Köln 08/2014;
• Stadt Köln, Rheinenergie / ehemaliges Staatliches Umweltamt: Grundwassergleichen,
Köln, 1987 bis 2003;
• Stadt Köln: Werkstatt-Verfahren Mülheimer Süden inklusive Hafen – Aufgabenstellung, An-
lage 19, Köln,07/2013;
• Stadt Köln: Landschaftsplan, jeweils aktueller Stand;
• Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe: Hochwasserrisiko im Bereich der 216. FNP-Ände-
rung, Köln, o. J.;
• Stadt Köln: gesetzliches Überschwemmungsgebiet im Bereich der 216. FNP-Änderung,
Köln, 2015;
- 42 -
• Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: ADN 2019 Europäisches Übereinkommen über
die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
https://www.ccr-zkr.org/files/conventions/adn/ADN_2019de.pdf
Anlage 1a - Lage Änderungsbereich
377 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Änderungsbereich 1:15.000M.: Anlage 1a 216. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" in Köln-Mülheim - Lage des Änderungsbereiches -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (21)
- Sachsenbergstraße
- Deutz-Mülheimer Straße
- Danzierstraße
- Grünstraße
- Hafenstraße 12
- Mülheimer Straße
- Frankfurter Straße
- Karlsruher Straße
- Auenweg
- Bergischer Ring
- Mülheimer Brücke
- Wiener Platz
- Clevischer Ring
- Pfälzischer Ring
- Straße des 17. Juni
- Karl-Theodor-Straße
- Mindener Straße
- Mülheimer Hafen
- Stadtautobahn
- Hauptstraße
- Zoobrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1818/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 04.06.2024 17:22