1602/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün betr.: "LKW-Transport des Bonner Klärschlammes nach Köln-Merkenich"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4079 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 27.05.2025 1602/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün betr.: "LKW-Transport des Bonner Klärschlammes nach Köln-Merkenich" Die SPD-Fraktion, Herr Dieterich, bittet die Verwaltung um die Beantwortung der fol- genden mündlichen Anfragen: 1. Was passiert, wenn die ursprünglich vorgesehenen Voraussetzungen für den Standort Merkenich (insbesondere der Schiffstransport des Klärschlamms aus Bonn) nicht mehr gegeben sind oder nicht umgesetzt werden? 2. Wann hat die Verwaltung von den Diskussionen in Bonn erfahren, den Klär- schlamm nicht mehr per Schiffstransport nach Köln-Merkenich zu liefern und wie hat die Verwaltung darauf reagiert? 3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass eine Abweichung von diesen Vorausset- zungen nicht zu einer einseitigen Mehrbelastung der Menschen im Kölner Nor- den führt? Antwort KLAR GmbH: Zu 1. Der Standort Merkenich ist aus einer ganzen Reihe von Gründen weiterhin vorzugs- würdig als Standort für die ab 2029 gesetzlich vorgeschriebene Klärschlammverwer- tung. Diese Gründe sind: a) Nur am Standort Merkenich ist es möglich, die größte Menge des anfallenden zu verwertenden Klärschlamms über eine Druckleitung aus dem Großklärwerk Köln-Stammheim zur Verwertung zu transportieren. Dadurch kommt es zu ei- ner Entlastung des Kölner Ostens und des Kölner Nordens, denn dies erspart rund 4.800 Lkw- Bewegungen pro Jahr, die allesamt durch Wohngebiete (Köln- Stammheim) und den Kölner Autobahnring (Kölner Norden) erfolgt wären. b) Die KLAR GmbH und die Klärschlammverwertung am Standort Köln-Merkenich sind ein Projekt in dauerhaft öffentlicher Trägerschaft, denn Anteilseigner der KLAR sind Kommunen, Anstalten öffentlichen Rechts und öffentliche Unterneh- men. Dadurch ist einerseits gestaltender Einfluss der Kommunen gewährleistet, andererseits auch sichergestellt, dass Gemeinwohlorientierung im Vordergrund steht. Bei einer privatwirtschaftlich organisierten Verwertung ist davon auszuge- hen, dass dort auch Gewinnerzielungsabsichten mit in den Prozess kommen, was längerfristig zu höheren, von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten 2 kommt. c) Am Standort Köln-Merkenich ist eine ganzjährige Abnahme und Verwendung der entstehenden Überschusswärme durch direkte Ankoppelung an das Fern- wärmenetz der RheinEnergie AG möglich, außerdem ergeben sich Synergien mit der RheinEnergie AG in Bezug auf den Betrieb der Anlage. Zu 2. Die KLAR wurde im Februar 2025 von der Stadt Bonn informiert, dass eine entspre- chende Untersuchung des Transportes eingeleitet wurde. Dies konkretisierte sich erst recht kurzfristig durch die Ratsvorlage Ende April. Der aktuelle Beschluss der Stadt Bonn hält übrigens die Möglichkeit ausdrücklich offen, später auch nochmal auf einen Schiffstransport zurückzukommen. In dieser Hinsicht wird die Verwaltung, ggf. unter Einbeziehung von städtischen Tochterunternehmen und der KLAR GmbH das Ge- spräch mit den Verantwortlichen der Stadt Bonn suchen, um über die Wirtschaftlich- keit des Schifftransports zu beraten. Zu 3. Der Bonner Klärschlamm soll mit 5-6 Lkw-Fahrten je Tag über abgasfreie Elektro-Lkw angeliefert werden. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Emdener Straße und die Straße Am Ölhafen. Die Transporte aus Bonn kommen aufgrund der geographi- schen Lage ausschließlich aus südlicher Richtung. Somit werden der Ivenshofweg (nördlich des Ölhafens) oder gar der Stadtteil Merkenich (noch weiter nördlich) nicht befahren. Die geringe Zahl der Lkw aus Bonn muss in Relation zu den vermiedenen Lkw-Fahrten aus Stammheim gesehen werden. Insgesamt bleibt es dabei, dass der Standort Merkenich für Köln die geringsten Beanspruchungen mit sich bringt. Jeder andere Standort vergrößert die Belastung am Standort und schafft Abhängigkeiten von Dritten. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Emdener Straße
- Ivenshofweg
- Am Ölhafen
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Details
- Aktenzeichen
- 1602/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 08:43