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V/0612/2017

"Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern"

Vorlagen 20.07.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 06.12.2017, TOP 14.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

A-R_0016_2017_a-r-0016-2017-Bildung_gefluechteter_Kinder

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Ansehen

Beschlussvorlage

22808 Zeichen

V/0612/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern" 
Antrag der SPD-Ratsfraktion A-R/0016/2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
06.09.2017 Ausschuss für  Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
12.09.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
14.09.2017 Integrationsrat Anhörung 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die folgenden Ausführungen zur Kenntnis. 
 
2. Der Antrag A-R/0016/2017 „Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kin-
der fördern“ ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0612/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Westarp, Frau Kratz-Trutti, 
Frau Pohl 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
Westarp@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0612/2017 
Begründung: 
 
 
I. Frühkindliche Bildung 
 
Für die Entwicklung und Integration von geflüchteten Kinder n ist es bedeutsam, dass diese frühze itig 
Zugang zu Kitas erhalten, denn auch sie haben wie alle Kinder in Deutschland mit Volle ndung des 1. 
Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in  einer Kindertageseinrichtung oder der Kinder-
tagespflege.  
Die Versorgung mit Kitaplätzen  oder Kindertagespflege ist für Flüchtlingskinder und deren E ltern ein 
entscheidender Baustein für eine möglichst gute Bildungs- und Integrationsperspektive – insbesonde-
re für anschlussfähige Bildungsprozesse beim Übergang in die Schule.  
Von den zugezogenen Flüchtlingskindern werden deshalb zunächs t vordringlich die älteren Kitaj ahr-
gänge versorgt, damit möglichst kein Flüchtlingskind eingeschult wird, ohne vorab eine Kita besucht 
zu haben. Neben der Rechtsanspruchsicherung, die durch den weiteren qualitativen und quantitativen 
Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Stadt Münster gewährleistet wird, soll ein schneller und ni e-
derschwelliger Zugang zu frühkindlicher Bildung/Förderung für alle Flüchtling skinder sichergestellt 
werden. 
 
Versorgung von Flüchtlingskindern in einer Kita: 
Das Amt für Kinder, J ugendliche und Familien erhebt seit Ende 2015 regelmäßig u. a. die Versor-
gungsdaten von Flüchtlingskindern in Kitas und im offenen Ganztag. 
Die regelmäßig durchgeführten Auswertungen der Kitaversorgung von Flüchtlingskindern haben ge-
zeigt, dass nahezu alle  Flüchtlingskinder, die zwei Jahre vor der Einschulung sind, in Kitas ve rsorgt 
werden. Somit ist eine erste Eingewöhnung und Integration in das Bildungssystem vor dem Einstieg 
in die Grundschule gesichert.  
 
Die Gründe für die Nichtversorgung einzelner Kin der sind sehr individuell (z.B. Umzug, Aufenthalt s-
perspektive o.ä.). Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien analysiert die Betreuungsentwicklung 
fortlaufend und unterstützt die Vermittlung von Kitaplätzen auch einzelfallbezogen in Kooperation mit 
dem Sozialdienst für Flüchtlinge. 
 
Insgesamt konnte die Versorgungsquote der 1 - 6 –jährigen Kinder aus Flüchtlingsfamilien von 32,3% 
(April 2016) auf 46,2% (April 2017; u3: 3,3%, ü3: 72,5%) innerhalb eines Jahres gesteigert werden  
(Auswertung anhand eines te chnischen Datenabgleichs. Aufgrund unterschiedlicher A ngaben von 
Geburtsdaten und verschiedenen Namensschreibweisen ist tatsächlich von einer höheren Verso r-
gungsquote der Flüchtlingskinder auszugehen ). Es ist davon auszugehen, dass sich die Verso r-
gungsquote mit dem neuen Kitajahr ab 01.08. nochmals steigern wird. Die gesamtstädtische Versor-
gungsquote aller u3-Kinder liegt bei 43,1% und der ü3-Kinder bei 104,4%. 
 
Wie für alle Kinder gilt auch für Flüchtlingskinder eine Versorgung mit Betreuungsplätzen nach Be-
darfslagen. Um langfristig alle Bedarfe nach Kitabetreuung abzudecken, wird der Au sbau der Plätze 
in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege weiterhin forciert. 
 
Die Förderung in Kindertagesbetreuung zielt darauf ab, das Leben in einer hinsichtlich  der Lebenssti-
le und Kulturen vielfältigen Gesellschaft vorzubereiten, die Kinder   darin zu unterstützen, ihre eigene 
Kultur und Herkunft kennen zu lernen, eine eigene Kultur und einen persönlichen Lebensstil auf di e-
ser Grundlage  zu entwickeln. Vielfalt in persönlicher, sozialer, kultureller, physischer und psychischer 
Hinsicht soll ein selbstverständlicher Teil des kindlichen Alltags sein. Interkulturelle Pädagogik ist d a-
bei eine Querschnittsaufgabe, um das Zusammenleben von Menschen unterschiedl icher Herkunft zu 
stärken. (vgl. Bildungsgrundsätze NRW) 
 
Kindertagespflege: 
Eine Betreuung von u3 -Kindern in Kindertagespflege steht Familien mit Fluchterfahrung in Münster 
zur Auswahl. Eltern können ihre Kinder im Kita -Navigator für einen Stadtbezirk, in dem sie nach ei-
nem Platz bei einer Tagespflegeperson suchen möchten, vormerken. Die Vormerkungen für Kinde r-

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V/0612/2017 
tagespflege und Kita laufen also beide über dieses System. Die Anmeldung der Kinder aus Flücht-
lingseinrichtungen im Kitanavigator wird durch den Sozialdienst für Flüchtlinge unterstützt. 
Die Fachberatung für Kindertagespflege prüft nach erfolgter Vormerkung den individuellen Bedarf der 
Familie. Wenn der Fachberatung ein passender Platz gemeldet wird, kann dieser an die Eltern vermit-
telt werden. Momentan wird d as Angebot der Kindertagespflege jedoch von wenigen Fam ilien mit 
Fluchterfahrung in Anspruch genommen. Durch die Präsenz im Kita -Navigator könnte die Kindert a-
gespflege auch bei Flüchtlingsfamilien neben Kindertageseinrichtungen weiter in den Fokus rücken. 
Generell ist auch eine Vermittlung zu einer Tagespflegeperson mit Migrationsvorgeschichte und damit 
entsprechender Erfahrung und ggfls. Sprachkompetenz in der jeweiligen Muttersprache möglich. Dies 
hängt jedoch in jedem Einzelfall, neben individuellen Faktoren, von dem oben genannten Rahmen der 
Bedarfsprüfung ab. 
 
 
Aus pädagogischer Sicht ist die Kindertagespflege neben der Kindertageseinrichtung auch  ein pas-
sender Rahmen um Kinder mit Fluchterfahrung zu betreuen. Hier wird ein familienähnliches Setting, 
verlässliche Bindung zwischen Kind und Tagespflegeperson und flexibles Reagieren auf individuelle 
Bedürfnisse geboten.  
Ein wichtiger Faktor aber ist die Verweildauer der Familie in der Kommune und im jeweiligen Stadtteil. 
Eine Eingewöhnung bei einer Tagespf legeperson sollte nur dann erfolgen, wenn eine längere Ve r-
weildauer der Familie gesichert ist. Zum einen um einen schnellen Abbruch der Betreuung und damit 
einhergehend Enttäuschung der aufgebauten Bindung zwischen Tagespflegeperson und Kind vorz u-
beugen, z um anderen um die Wirtschaftlichkeit der Tagespflegeperson zu sichern, da häufige B e-
treuungsabbrüche für die selbstständige Tagespflegeperson zu nicht einkalkulierten Ausfällen von 
Geldleistungen führen kann. 
 
Unberührt davon bleibt die Anstrengung des Aus baus von Betreuungsplätzen in Kindertagespfl ege, 
angesichts wachsender Bedarfe. Die Werbung neuer Tagespflegepersonen wird aus di esen Gründen 
weiterhin forciert und u.a. in lokalen Medien betrieben. 
 
Brückenangebote: 
Zusätzlich zur Kitaversorgung wurden in  Münster für das laufende Kitajahr 11 sog. Brückenproje kte 
(Landesmittel für die „Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen – Nied-
rigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfam i-
lien und vergleichbaren Lebenslagen“) mit Plätzen für insgesamt 89 Kinder beantragt und bewilligt, 
wodurch im April für insgesamt 110 der 228 u3-Flüchtlingskinder (= 48%) in Kitas oder Brückenpr o-
jekten Angebote gestaltet werden konnten.  
Das Angebot der Brückenprojekte wird bedarfsgerecht in örtlicher Nähe zu den Flüchtlingseinrichtu n-
gen oder auch in den Flüchtlingseinrichtungen in Absprache mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge aus-
gebaut. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Projekte wurde Wert auf eine möglichst  intensive Betei-
ligung von Eltern gelegt. So können kitaspezifische Anforderungen durch eine gute K ooperation mit 
den Eltern transportiert und i hre Umsetzung eingeübt werden. Der Kitaeinstieg wird somit deutlich 
erleichtert. 
 
Vor dem Hintergrund eines grundsätzlich angespannten Fachkräftemarktes hängt der weitere Ausbau 
dieser Brückenprojekte derzeit von der weiteren Gewinnung entsprechender Fachkräfte ab. 
 
Sprachliche Bildung / Sprach- und Kulturmittlerinnen: 
Grundsätzlich sollen Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen gefördert werden, da der B esuch 
einer Kindertageseinrichtung die beste Voraussetzung für die sprachliche Bildung und Integration 
zugewanderter Kinder bildet. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt vor diesem 
Hintergrund seit Jahren auch Sprachförder - und Integrationsmaßnahmen für Eltern von Kitak indern. 
Im Kitajahr 2016/2017 werden aktuell 23 Maßnahmen in 18 Kindertageseinrichtu ngen umgesetzt. Mit 
diesen Maßnahmen werden durchschnittlich zwischen 150 und 200 Eltern von Kitakindern erreicht. 
 
Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung stehen und die keine Kindertageseinrichtung besuchen 
und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zug estimmt

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V/0612/2017 
haben, werden mit dem Verfahren „Delfin  4“ überprüft. Diese Überprüfung wird im Auftrag der Schu l-
aufsicht im Münster vom Amt für Schule und Weiterbildung organisiert und koordiniert. Wird auf der 
Grundlage dieses Sprachstandstests bei einem Kind, das keine Kindertageseinric htung besucht, ein 
Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kindertagesei n-
richtung anzumelden. Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach, so werden sie vom Schu l-
amt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrich-
tung oder in einem Familienzentrum teilnehmen zu lassen. 
 
Zusätzlich wurden im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem Haus der Familie 15 bildung s-
gewohnte Frauen mit Migrationshintergrund als Sprach -und Kulturmittlerinnen qualifiziert, die in Kitas 
vor allem in der Elternarbeit eingesetzt werden. 
Zusätzlich zu diesem Angebot können über das Kommunale Integrationszentrum im Bildungsb ereich 
„Ehrenamtliche Übersetzer*innen“ angefragt werden. Diese vermitteln sprachlich zwischen Eltern und 
Bildungseinrichtung und unterstützen damit die Integration von Kindern mit Migrationsvorg eschichte 
im Bereich Bildung. Kitas, Schulen und der Offene Ganztag können bei alltäglichen Gesprächen mit 
Eltern mit Migrationsvorgeschichte, die gerin ge oder keine Deutschsprachkenn tnisse aufweisen, die 
Unterstützung der Ehrenamtlichen kostenfrei beim Kommunalen Integrationszentrum anfragen. 
 
Qualifizierung von Fachkräften: 
Im Bereich der Qualifikation von Fachkräften im Elementarbereich, hat das Kommun ale Integrations-
zentrum Münster in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien diverse Ve r-
anstaltungen für Erzieherinnen und Erzieher aus Kindertageseinrichtungen angeboten. Im März 2017 
fand in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugen dliche und Familien ein Fachvortrag von Prof. 
Wassilios Fthenakis mit dem Titel „Migration und Flucht, Chancen und Bedarfe in der frühen Bi ldung“ 
statt.  
Im Juni 2017 wurde vom Kommunalen Integrationszentrum ein zweiteiliger Workshop zum Thema der 
„Vorurteilsreflektierten Pädagogik mit dem Anti-Bias Ansatz in der Kita“ angeboten. Der Anti -Bias An-
satz ist eine Form der antidiskriminierenden Bildungsarbeit. Ziel ist es, die Fachkräfte und somit auch 
die Kinder zu ermutigen, Vielfalt als spannende Normalität z u betrachten, Gemeinsamkeiten und Un-
terschiede wahrzunehmen, sowie einen Umgang mit Ausgrenzung und Diskrimini erung aufzubauen. 
Die Durchführung weiterer Veranstaltungen zum Anti-Bias Ansatz ist in Planung. 
Darüber hinaus werden eine Vielzahl trägerbezogen er Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt bzw. 
angeboten. 
 
 
II. Übergang von der Kita in die Schule 
 
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist für alle Kind er eine entscheidende Phase in i hrer 
Bildungsbiografie. Gut begleitete Übergänge sind prägend für die weitere Lernfreude des Kindes und 
eine Chance für die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Eine hohe Anschlussfähigkeit der Bildungs- 
und Erziehungsprozesse kann dazu beitragen, dass Übergänge gut gelingen. Das gilt für Kinder ohne 
und mit Migrationshintergrund gleichermaßen. 
 
Um die Übergänge von der Kita in die Grundschule gut zu gestalten , sind bereits Verfahren und A b-
sprachen entwickelt und eingeführt worden. 
 
In Münster wurden vielfältige Kooperationsbezüge zwischen Kita und Schule  entwickelt und einge-
führt, welche auf die jeweiligen individuellen Sozialraumbedarfe zugeschnitten sind. Diese richten sich 
an alle Kinder und deren Eltern, bei denen ein Wechsel von der Kita in die Schule bevorsteht. Ziel-
gruppenspezifische, thematisch ausgerichtete und sozialraumorientierte Unterstützungsprojekte e r-
gänzen das Angebot. So werden beispielsweise Schulvorbereitungskurse an der Eichendorffschule in 
Angelmodde und der Ludgerusschule in Hiltrup angeboten.  
 
In Rahmen der AG Kooperation Kita -Grundschule, in der die relevanten städtischen Ämter und die 
Schulaufsicht zusammenarbeiten, wurde eine umfangreiche Arbeitshilfe zum Übergang von der Kita 
in die Schule erarbeitet und allen Kitas und Grundschulen zur Verfügung gestellt.

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V/0612/2017 
In dieser werden strukturelle und fachliche Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kitas 
und Schulen für einen gelungenen Übergang benannt.  
 
Anschließend greifen die Maßnahmen zur Beschulung von Flüchtlingskindern und Jugendlichen  in 
Regelschulen, die zuletzt in den Vorlagen V/0803/ 2016 und V/0803/2016/1 „ Neukonzeption der B e-
schulung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen, Schwerpunkte: Evalu a-
tion und ggfs. Nachsteuerung“ beschrieben wurden.  
 
Zur weiteren Entwicklung dieser Ang ebote findet am 19.09.2017 ein ru nder Tisch unter Beteiligung 
der Politik, integrationsrelevanter Ämter, der Schulaufsichten, des Integrationsrates und der Schu l-
formsprecherinnen und -sprecher statt. 
 
Zudem gibt das Amt für Schule und Weiterbildung den Leitfaden „Ankommen, Mitkommen und W ei-
terkommen – Informationen und Adressen zur Unterstützung neuzugewanderter Schüler/ -innen“ her-
aus, der die an den Schulen tätigen, lehrenden und nicht -lehrenden Pädagoginnen und Pädagogen 
durch wichtige Informationen in ihrer Arbeit mit den Seiteneinsteiger/-innen unterstützen soll. 
 
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften / Zusammenarbeit mit Eltern: 
Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaften, die vom Kommunalen Integrationszentrum initiiert sind, 
haben zum Ziel, die Bildungschancen von Kindern mit Migrationsvorgeschichte zu erhöhen, indem die 
Eltern in ihrem Erziehungs - und Bildungsauftrag gestärkt und begleitet werden. Dabei soll  nicht nur 
die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den facettenreichen Elternhäusern und Bildungsein-
richtungen verbessert werden, sondern auch eine Vernetzung zwischen Kitas, Grundsc hulen, Offe-
nen Ganztagsschulen und anderen Bildungsakteuren im Umfeld angestrebt werden. Erziehungs- und 
Bildungspartnerschaften sind somit ganzheitlich ausgerichtet und verfo lgen einen sozialr äumlichen 
Ansatz. Zudem wird der Entwicklungsprozess der interkulturellen Öffnung in den Bildungsinstitutionen 
vom Kommunalen Integrationszentrum begleitet. 
 
Das Projekt Erziehungs - und Bildungspartnerschaften wird seit 2014  z. B. in den beiden Stadtteilen  
Nienberge und Wolbeck erfolgreich umgesetzt. Die Fachkräfte aus den Grundschulen und Kindert a-
geseinrichtungen vor Ort wurden im Rahmen dieses Projektes intensiv begleitet, beraten und qualif i-
ziert. Hierbei wurden mit den Bildungsinstitutionen gemeinsam be darfsorientierte Maßnahmen entwi-
ckelt, wie z.B. die Installation von Familienpaten, die neuzugewanderte Familien begleiten oder mehr-
sprachige Flyer (in Arabisch, Türkisch, Russisch und Englisch), die Eltern über den Schulstart info r-
mieren und Anregungen zur alltäglichen Förderung ihrer Kinder biete n. Seit Mai 2017 starten die E r-
ziehungs- und Bildungspartnerschaften nun auch im Stadtteil Hiltrup  mit einer Grundschule und zwei 
Kitas. Das Projekt soll zukünftig auch in weiteren Stadtteilen in Münster umgesetzt werden. 
Durchgeführt wird das Projekt federführend vom K ommunalen Integrationszentrum Münster in A b-
sprache mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Amt für Schule und Weiterbi ldung, 
der unteren Schulaufsichtsbehörde und dem Sozialamt der Stadt Münster. 
 
Kriterium bei der Trägerauswahl für Kindertageseinrichtungen (Übergangskonzepte):  
In der aktuell beschlossenen Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kitas in Münster 
(siehe auch V/0376/2017 : Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfa hrens für Kindertageseinric h-
tungen in der Stadt Münster) wird im Rahmen der fachlichen Konzepte unter dem Kriterium der Soz i-
alraumorientierung und Kooperationspartner auch die Zusammenarbeit zwischen Kitas und Schulen 
abgefragt und eingefordert. Hier müssen von Seiten der Kitaträger Übergangskonzepte und Koopera-
tionsbestrebungen mit Schulen vorliegen.

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V/0612/2017 
III. Teilnahme am schulischen Ganztag (OGS) 
 
Flüchtlingskinder erhalten, wie alle Kinder, nach der Aufnahme in die Schule die Möglichkeit - in Ab-
sprache mit den Familien und den Flüchtlingsunterkünften - den offenen Ganztag zu b esuchen. Hier 
wird nach den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes geschaut und werden individuelle 
Betreuungsmöglichkeiten umgesetzt. Nahezu alle Flüchtlingskinder besuchen den offenen Ganztag 
an der Grundschule.  
 
Derzeit nehmen 183 Flüchtlingskinder an 39 Grundschulstandorten die Angebote des offenen Gan z-
tages der Stadt Münster in Anspruch. Allerdings fallen die Flüchtlingskinder nach einem Jahr aus der 
zusätzlich gewährten Landesförderung und werden dann als „normale“ OGS -Kinder geführt. Sie kön-
nen und werden dann somit nicht mehr explizit als Flüchtlingskinder erfasst, obwohl sie sich weiterhin 
im offenen Ganztag befinden.  
Die absolute Anzahl der betreuten Kinder aus F lüchtlingsfamilien und die Versorgungsquote sind d a-
her deutlich höher einzuschätzen.  
 
Für die Flüchtlingskinder wird aktiv eine Willkommenskultur an den Grundschulen gelebt. Im offenen 
Ganztag erfahren sie Normalität und einen geregelten, täglich gleich s trukturierten Tagesablauf. So-
mit wird das Erleben eines normalen Alltags ermöglicht. Durch den Kontakt mit anderen Kindern kann 
einerseits die deutsche Sprache  erlernt und können andererseits neue Spielpartner kennengelernt 
werden. Darüber hinaus wird der hierzulande übliche kulturelle Umgang miteinander geschult. 
 
Für Flüchtlingskinder gibt es spezielle Förderangebote. Zur Förderung der Integration liegt der 
Schwerpunkt hierbei insbesondere in den Bereichen interkulturelle Kompetenz, Religion, Regeln und 
kultureller Habitus. Für die Flüchtlinge werden zudem spezielle Programme angeboten wie zum Be i-
spiel Deutschsprachkurse (auch Deutsch als Zweitsprache), Angebote zur Wahrne hmungsförderung 
und zur Stadtteilerkundung, außerdem Selbstständigkeitstraining unter  dem Blickwinkel „zurechtfi n-
den in einer fremden Gesellschaft und Stadt“. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unte rstützen die 
Kinder in ihrer Motorik, besonders beim Schreiben lernen, da vielen Kindern aus Flüchtlingsfamilien 
die nötige Technik dazu fehlt.  
Einige Schulen kooperieren zudem mit Trägern der offenen Kinder - und Jugendarbeit, um ein vielfäl-
tiges Angebot sicherzustellen und die Übergänge für die Kinder in die Kinder - und Jugendeinrichtun-
gen zu erleichtern.  
Auch ein in vielen Schulen eingesetzte s Patensystem für Flüchtlingskinder, indem jeweils ein deu t-
sches Kind ein Flüchtlingskind im Schulalltag begleitet wird, erleichtert den Schuleinstieg. 
 
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) bietet in Absprache mit dem Kompetenzteam der Bezirk s-
regierung und dem Jugendamt die Qualifizierung für Lehrkräfte der Grundschulen und päd agogische 
Fachkräfte des Offenen Ganztags zum Thema der durchgehenden Sprachbildung weiterhin an. A n-
knüpfend können auch die künftigen Teilnehmenden der Qualifizierungen vom KI eine  weitere fachli-
che Begleitung im Sprachbildungsnetzwerk erhalten. 
 
Durch eine enge Begleitung der Fachkräfte des offenen Ganztages kann den geflüc hteten Kindern 
eine Vertrauensperson zur Seite gestellt werden und ihnen der Zugang zu allen Angeboten sowie die 
Kontaktaufnahme zu den am offenen Ganztag teilnehmenden Kindern erleichtert und eröffnet we r-
den. 
Darüber hinaus sind die im Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelten Fallscouts für Grun d-
schulen Ansprechpartner/-innen und Ratgeber/ -innen für Eltern neu zugewanderter Kinder und J u-
gendliche sowie Lehrkräfte und bieten individuelle Unterstützung und Begleitung in allen Fragen rund 
um Schule und Bildung an.  Zusätzlich werden die Schulen häufig von Ehrenamtlichen in der Arbeit 
mit geflüchteten Kindern unterstützt.

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V/0612/2017 
IV. Teilnahme an Ferienangeboten 
 
Kinder, die an der offenen Ganztagsschule teilnehmen, haben ein Anrecht auf sechs Wochen kosten-
lose (ganztägige) Ferienbetreuung im Jahr. Dies trifft auch auf die geflüchteten Kinder zu. Die Kinder 
und ihre Elte rn werden in der Grundschule über dieses Angebot informiert und bei der B eantragung 
und Buchung der Ferienbetreuung unterstützt. Die Teilnahme an diesen ganztägigen Ferienangeb o-
ten ist freiwillig und kann daher den Eltern und ihren Kindern nur empfohlen we rden. Ob die Familien 
das Angebot wahrnehmen, liegt in ihrem eigenen Ermessen. 
 
Die angebotenen Ferienmaßnahmen sind ganz bewusst Freizeitmaßnahmen und zielen nicht auf eine 
spezielle Bildung der Kinder ab. Durch informelles Lernen können trotzdem folgende  Merkmale ge-
schult werden: Sozialverhalten, Motorik, Demokratieve rständnis, Sport, Kreativität, Kultur, Sprache 
usw. Somit sind diese Angebote im Bereich der non-formalen Bildung anzusiedeln.  
Viele Kinder, vor allem auch Flüchtlingskinder, die nah an eine r Einrichtung der offenen Kinder - und 
Jugendarbeit wohnen, nehmen häufig die Angebote der Einrichtungen war. Dazu zählt auch die Tei l-
nahme an Ferienangeboten, sowohl ganztägig und verbindlich, als auch offene Angebote am Nac h-
mittag. 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Antrag der SPD Ratsfraktion A-R/0016/2017

A-R_0016_2017_a-r-0016-2017-Bildung_gefluechteter_Kinder

3514 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0016/2017  
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
„Chancengerechtigkeit ermöglichen:  
Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern“ 
Antrag an den Rat der Stadt Münster  
zur Verweisung an den HFA 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen,  
• wie allen geflüchteten Kindern – unabhängig ihres Alters - ein möglichst schneller und 
niedrigschwelliger Zugang zur frühkindlichen Förderung und Betreuung ermöglicht wer- 
den kann. Neben den Ressourcen der Kindertageseinrichtungen sind dabei verstärkt 
auch die Kindertagespflege und sogenannte „Brückenangebote“ einzubinden. 
• wie geflüchtete Kinder beim Übergang von der KiTa in die Grundschule bestmöglich – 
und ggf. spezifisch - unterstützt werden können. Neben der Erarbeitung der Schulfähig- 
keit soll dabei auch die Zusammenarbeit mit Eltern gestärkt werden. 
• wie allen geflüchteten Kindern die Teilnahme am schulischen Ganztag (OGS u. a.) ermög- 
licht werden kann. 
• wie alle geflüchteten Kinder im Rahmen der Ferienangebote betreut und gefördert wer- 
den können. 
  
 
Begründung: 
 
Gerade die frühe Kindheit ist eine besonders sensible Phase körperlicher, kognitiver, sozialer und 
emotionaler Entwicklung. Die ersten Lebensjahre sind entscheidend für die Sprachbildung – hier 
werden die Grundlagen für die Persönlichkeitsentwicklung und den späteren Bildungserfolg 
gelegt. Ein kindgerechtes Umfeld und der Kontakt zu Gleichaltrigen vermittelt geflüchteten Kin- 
dern Alltagsstruktur, Zugehörigkeit sowie etwas „Normalität“ und erleichtern das Erlernen der 
deutschen Sprache. 
 
Für die Integration von geflüchteten Kindern in ihre neue Lebenswelt und für die Verwirklichung 
von Kinderrechten ist es notwendig, dass auch für Unter-Dreijährige und schulpflichtige Kinder 
ausreichend Betreuungsplätze wohnortnah zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund fehlender 
14.03.2017

2 
 
 
 
Platzkapazitäten in den Kindertageseinrichtungen,  der OGS und in der Ferienbetreuung ist dies 
bislang nicht überall möglich. Auch Tagespflegepersonen sollten daher ggf. einen noch größe- 
ren Beitrag bei der Betreuung geflüchteter Kinder leisten. 
 
Als additive Angebote zu den bestehenden Bildungsangeboten ermöglichen frühpädagogische 
Brückenangebote Kindern und Familien mit Fluchterfahrung einen niedrigschwelligen Einstieg in 
das deutsche Bildungssystem. Diese orientieren sich an den kindlichen und familiären Aus- 
gangslagen sowie den Gegebenheiten vor Ort. 
  
Auch Eltern geflüchteter Kinder werden durch Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und 
den schulischen Ganztag in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt und ressourcenorientiert ein- 
gebunden. Sie erhalten die Möglichkeit, Angebote wie Sprachkurse oder Ausbildungen wahrzu- 
nehmen, während die Kinder gut betreut und gefördert werden. Der Umfang der frühkindlichen 
Betreuung ist daher auch an elternbezogenen Bedarfen auszurichten.  
  
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (5)

06.09.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.10.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.10.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2017 Integrationsrat
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0612/2017
Typ
Vorlagen
Datum
20.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37