Ergebnis der Wohnraumförderung
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0265/2024 vom 22.02.2024
Stand: Am 29.02.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Daniel Bauer-Dahm Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.02.2024 AN/0265/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 Ergebnis der Wohnraumförderung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren zu setzen. Siehe: Ergebnisse der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes NRW in 2023 Ds. 0416/2024 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=119714 Das Wohnungsamt teilt mit, dass im Jahr 2023 Förderzusagen für insgesamt 531 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein erteilen werden konnten. Dem stehen Förderzusagen für insgesamt 1327 Wohnungen in 2022 gegenüber. Ein Rückgang um 60%. Als Gründe für diesen starken Rückgang führt das Wohnungsamt auf: Zinswende, Baukostenentwicklung, Entwicklung der Energiepreise, Fachkräftemangel Hinzu kommt, dass Förderbewilligungen mittlerweile grundsätzlich erst dann ausgesprochen werden dürfen, wenn die erforderliche Baugenehmigung vorliegt. Zum letztgenannten Punkt gibt das Wohnungsamt an: „Dies führt teilw eise zu einer Phasenverschiebung bei der Bew illigung.“ Von dieser Phasenverschiebung sind 504 Neubauwohnungen und 18 Modernisierungsmaßnahmen betroffen, die in 2023 noch nicht bewilligt werden konnten. 2022 2023 Förderzusagen Neubau 334 531 Modernisierung 993 4 Zwischensumme 1327 535 Noch nicht bewilligt Neubau 504 Modernisierung 18 Zwischensumme 522 Summe 1327 1057 Frage: 1. Welche Gründe hat die geänderte Förderbewilligung? Wirkt diese geänderte Bewilligung auf Investoren abschreckend, führt sie also zu einem Verzicht der Förderanträge? Das Wohnungsamt teilt mit, dass aktuell Anträge für Bindungsverlängerungen (für 239 WE) und Bindungserwerbe (93 WE) vorliegen, die in diesem Jahr bewilligt werden können. Frage: 2. Wie viele Anträge für Bindungsverlängerungen und Bindungserwerbe lagen in 2022 vor und wurden bewilligt? Das Wohnungsamt informiert über Förderzusagen (im Text der Mitteilung) bzw. geförderte Mietwohnungen (Anlage 2). Davon zu unterscheiden sind tatsächlich fertiggestellte Mietwohnungen. Die Zahlen im Text stimmen mit den Zahlen in der Anlage 1 nicht überein: Im Text werden zunächst für 2022 1327 Mietwohnungen und für 2023 531 Mietwohnungen aufgeführt, für die Förderzusagen erteilt worden sind. Die Zahl für 2022 erfasst aber die Neubauten und die Modernisierungen, die Zahl für 2023 nur die Neubauten. Später wird ergänzt, dass in 2023 für vier Wohnungen Modernisierungsförderung bewilligt worden sind. In der Anlage 2 werden 1327 Mietwohnungen für 2022 und 531 Mietwohnungen für 2023 aufgeführt. Die bewilligten Modernisierungen scheinen vergessen worden zu sein. Frage: 3. Für wie viele Mietwohnungen sind 2022 Fördermittel bewilligt worden, für wie viele 2023? Wie viele geförderte Mietwohnungen wurden 2022 fertiggestellt, wie viele 2023? Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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29.02.2024
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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