BV10/109/2025
"Sonnenradfest" - 2025 - Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 -
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Beschlussvorlage_BV
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BV10/109/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: "Sonnenradfest" - 2025 - Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 27.05.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 10 beschließt am 5. und 6. Juli 2025 ihren Jahresempfang in Form des „Sonnenradfestes“ durchzuführen und hierfür einen Zuschuss aus ihren Verfügungsmitteln von bis zu 9.500 EUR bereitzustellen. Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 10 hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, Ihren Jahresempfang jährlich wechselnd in Form des sog. „Sonnenradfestes“ oder des sog. „Schmetterlingsfestes“ durchzuführen. Das große Familienfest findet am 5. und 6. Juli 2025 in der Fußgängerzone von Garath statt. Die Bevölkerung des Stadtbezirkes 10 ist hierzu eingeladen; die Bezirksverwaltungsstelle 10 wird die Veranstaltung in Kooperation mit dem Kulturhaus Süd/Freizeitstätte Garath planen und durchführen. Nach den Erfahrungswerten des letzten „Sonnenradfestes“ in 2023 ist davon auszugehen, dass die im Stadtbezirk 10 ansässigen oder tätigen Vereine, Organisationen und Institutionen an diesem traditionellen Familiensonntag mit ca. 30 Ständen vertreten sein werden. Darüber hinaus ist erneut ein großes Bühnenprogramm geplant; allen Interessierten steht hierfür die professionelle Bühne sonntags für Aufführungen kostenlos zur Verfügung. In Kooperation mit dem Kulturhaus Süd / Freizeitstätte Garath wurde erstmals in 2017 am Vorabend des Familiensonntags ein Open-Air-Konzert durchgeführt und fand mit etwa 600 Besucherinnen und Besuchern großen Anklang. Aus diesem Grunde soll diese „Einstimmung auf das Sonnenradfest“ auch in 2025 beibehalten werden. Nach derzeitigem Stand wird wiederum die Coverrockband „Der letzte Schrei“ aus dem Düsseldorfer Süden am Samstagabend auftreten. Die veranschlagten Kosten für beide Tage begründen sich im Wesentlichen auf die Ausleihe der professionellen Bühne einschließlich des technischen Personals, der Seite 2 Gage für Straßenkünstler, den Entsorgungskosten für Abfall (AWISTA), den Helferkosten für Auf- und Abbau, den Strom- und Anmietungskosten von Baustromkästen einschließlich der Anschlussarbeiten, den Druckkosten von Plakaten und Flyern, sowie der Gema-Gebühr. Das „Sonnenradfest 2025“ wird darüber hinaus mit 4.760 EUR aus dem Fond des Quartiersmanagements unterstützt. Die Gesamtbeschlusssumme wird mit der Begrenzung „bis zu“ gefasst. Grund hierfür sind noch Unwägbarkeiten, da noch nicht alle Angebote zu den genannten Einzelmaßnahmen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil aus Restmitteln der Verfügungsmittel der BV 10. Hierzu hat diese am 01.10.2024 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Kämmerin der Landeshauptstadt Düsseldorf um Übertragung der Restmittel 2024 in das Jahr 2025 zur Durchführung der Veranstaltung "Sonnenradfest“ zu bitten. Die Bezirksverwaltungsstelle 10 hat den entsprechenden Antrag auf Übertragung dieser Mittel in Höhe von 4.222,25 EUR gestellt; die Mittel wurden in diese Höhe bewilligt und übertragen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/109/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Beschlussvorlage
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 09:22