BV3/098/2025
Leipziger Kombispur Martinstraße (Antrag CDU)
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Antrag
2386 Zeichen
BV3/098/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.05.2025 CDU-Fraktion Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dietmar Wolf c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 13.05.2025 Betrifft: Leipziger Kombispur Martinstraße (Antrag CDU) Sehr geehrter Herr Wolf, wir bitten nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 13. Mai 2025 zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen: Die Verwaltung wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses auch für den ÖPNV im Vorgriff auf die endgültige Verkehrsführung um die Bilker Kirche auf der Mart instraße in FR Nord vor der Bilker Allee eine Leipziger Kombispur (Radverkehr geradeaus/rechts, MIV rechts) nach dem Vorbild der Bilker Allee in FR West vor der Friedrichstraße einzurichten und zu markieren. Begründung: Auf der Martinstraße wurde 2020/21 an der genannten Stelle auf Höhe der früheren stadteinwärtigen Straßenbahnhaltestelle wegen des Bushaltes der Linien 723 und 726 eine bis zur Haltelinie reichende Zick -Zack-Markierung (Vz. 299) vorgenommen (Bild 1). Zwischen den Schienen findet sich weiter einer Geradeauspfeilmarkierung. Seither ist zu beobachten, dass es zu Unsicherheiten beim MIV und beim Radverkehr kommt, ob die Zickzackmarkierung überfahren werden darf. Vielfach stellen sich Autofahrer/- innen nur einreihig auf, was zu längeren Rückstaus und Behinderung nachfolgender Straßenbahnen und Busse führt. Außerdem biegen Autofahrer vielfach von den Schienen nach rechts in die Bilker Allee ab, ohne auf den rückwärtigen Radverkehr zu achten. Hierdurch besteht Unfallgefahr. Seite 2 Eine Verbesserung würde die Markierung einer Leipziger Kombispur nach dem Vorbild der Bilker Allee bringen. Es würde klargestellt, dass der seitenraumnahe Teil der Fahrbahn zum Rechtsabbiegen für den MIV und zur Geradeaus - und Rechtsfahrt für den Radverkehr genutzt werden kann. Durch die Pfeilmarkierungen wird ein Falschparken an der Haltestelle ebenfalls effektiv verhindert. Dass die Fahrbahnbreite keine zwei vollbreiten Fahrstreifen hergibt, ist unschädlich, da die Markierung wie an der Bilke r Allee als überbreiter Fahrstreifen, also ohne Leitlinie, erfolgen kann. Freundliche Grüße gez. Wolfgang Müller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/098/2025
- Typ
- Antrag
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 12:06