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BV3/098/2025

Leipziger Kombispur Martinstraße (Antrag CDU)

Antrag 05.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 13.05.2025, TOP 9.5

Antrag

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Antrag

2386 Zeichen

BV3/098/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 05.05.2025 
CDU-Fraktion 
Bezirksvertretung 3 
 
 
An den 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Dietmar Wolf 
c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 
Bachstraße 145 
40217 Düsseldorf 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 13.05.2025 
 
 
Betrifft: 
Leipziger Kombispur Martinstraße (Antrag CDU) 
Sehr geehrter Herr Wolf, 
 
wir bitten nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 13. Mai 2025 
zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zu einer 
Verbesserung des Verkehrsflusses auch für den ÖPNV im Vorgriff auf die endgültige 
Verkehrsführung um die Bilker Kirche auf der Mart instraße in FR Nord vor der Bilker 
Allee eine Leipziger Kombispur (Radverkehr geradeaus/rechts, MIV rechts) nach dem 
Vorbild der Bilker Allee in FR West vor der Friedrichstraße einzurichten und zu 
markieren. 
 
 
  
Begründung: 
 
Auf der Martinstraße wurde 2020/21 an der genannten Stelle auf Höhe der früheren 
stadteinwärtigen Straßenbahnhaltestelle wegen des Bushaltes der Linien 723 und 
726 eine bis zur Haltelinie reichende Zick -Zack-Markierung (Vz. 299) vorgenommen 
(Bild 1).  
Zwischen den Schienen findet sich weiter einer Geradeauspfeilmarkierung. Seither ist 
zu beobachten, dass es zu Unsicherheiten beim MIV und beim Radverkehr kommt, 
ob die Zickzackmarkierung überfahren werden darf. Vielfach stellen sich Autofahrer/-
innen nur einreihig auf, was zu längeren Rückstaus und Behinderung nachfolgender 
Straßenbahnen und Busse führt. Außerdem biegen Autofahrer vielfach von den 
Schienen nach rechts in die Bilker Allee ab, ohne auf den rückwärtigen Radverkehr 
zu achten. Hierdurch besteht Unfallgefahr.

Seite 2 
Eine Verbesserung würde die Markierung einer Leipziger Kombispur nach dem 
Vorbild der Bilker Allee bringen. Es würde klargestellt, dass der seitenraumnahe Teil 
der Fahrbahn zum Rechtsabbiegen für den MIV und zur Geradeaus - und Rechtsfahrt 
für den Radverkehr genutzt werden kann. Durch die Pfeilmarkierungen wird ein 
Falschparken an der Haltestelle ebenfalls effektiv verhindert. Dass die 
Fahrbahnbreite keine zwei vollbreiten Fahrstreifen hergibt, ist unschädlich, da die 
Markierung wie an der Bilke r Allee als überbreiter Fahrstreifen, also ohne Leitlinie, 
erfolgen kann. 
 
Freundliche Grüße 
 
 
gez. Wolfgang Müller

Beratungsverlauf (1)

13.05.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/098/2025
Typ
Antrag
Datum
05.05.2025
Erstellt
05.05.2025 12:06